Protocol of the Session on November 20, 2019

Saarländischen Besoldungsgesetzes (Druck- sache 16/1090 - neu)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir heute die Möglichkeit, in einer der nächsten Sitzungen den Landesbeauftragten/die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wählen. Ich glaube, das ist ein Meilenstein. Darauf können wir heute sehr stolz sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der Fraktion DIE LINKE.)

In unseren Koalitionsvertrag haben wir dies bewusst aufgenommen, weil wir einfach beste Erfahrungen damit gemacht haben, wenn eine Person in diesem Hohen Hause gewählt wird und Verantwortung gegenüber uns Abgeordneten hat. Ich nenne das Beispiel des Pflegebeauftragten. Wir haben mit Jürgen Bender eine Persönlichkeit gewonnen, die das mit großer Herzenslust macht und einfach nah an den Menschen dran ist. Ich bin sicher, wir werden für das Amt des/der Landesbeauftragten für die Menschen mit Behinderungen ebenfalls eine Persönlichkeit gewinnen können, die das in diesem Sinne tun wird.

Ich möchte aber einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Wir hatten mit Wolfgang Gütlein den ersten Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in diesem Lande. Wolfgang Gütlein hat dieses Amt trotz seiner schweren Behinderung über viele Jahre ganz hervorragend und toll ausgeübt. Dafür möchte ich Wolfgang heute ein herzliches Wort des Dankes aussprechen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und von der Fraktion DIE LINKE.)

Wir konnten dann die Vorsitzende des Landesverbandes der blinden und sehbehinderten Menschen, Christa Maria Rupp, gewinnen. Auch sie hat dieses Amt mit Würde, Elan und Ehrgeiz ausgeübt. Ich danke Christa Maria Rupp für ihre Arbeit, die sie für die Menschen mit Behinderungen in diesem Lande geleistet hat.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der Fraktion DIE LINKE.)

Wir reden heute sehr viel über Inklusion, inklusives Wahlrecht, Schulen und dergleichen. Brauchen wir

da überhaupt noch einen Beauftragten? - Es wäre ja schön, wenn wir es geschafft hätten, dass diese Gesellschaft sich inklusiv verhält. Seit über 30 Jahren bin ich jeden Tag mit behinderten Menschen zusammen. Ich kann feststellen, wir brauchen diesen Landesbeauftragten/diese Landesbeauftragte dringender denn je. Auch das Klima, politisch gesehen, ist in diesem Land für behinderte Menschen härter geworden. Viele müssen sich verantworten, etwa Ehepaare, die behindertes Leben auf die Welt bringen. Wo sind wir denn? Es ist doch die Entscheidung einer jeden Frau und eines jeden Mannes, eines Elternpaares zu sagen, sie wollen behindertes Leben. Es gibt aber Menschen, die sprechen unseren behinderten Menschen dieses Leben ab. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir eine Persönlichkeit gewinnen, die mit uns zusammen jeden Tag für diese Menschen, die sich teilweise selbst nicht vorstehen können, kämpft. Ich wünsche mir, dass wir dieses Amt irgendwann nicht mehr brauchen, dass wir die Gesellschaft so weit gebracht haben, dass wir sagen können, alle Menschen sind gleich. Da dies noch nicht so ist, bitte ich Sie heute um die Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. Er ist notwendiger denn je. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der Fraktion DIE LINKE.)

Ich eröffne die Aussprache. - Ich erteile dem Abgeordneten Ralf Georgi das Wort für die Landtagsfraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man kann den vorliegenden Entwurf optimistisch kommentieren. Dann würde man sagen: Es passiert etwas, es geht voran bei der Besetzung eines hauptamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Jetzt soll zumindest einmal die Grundlage für eine gute Entlohnung geschaffen werden. Man könnte aber auch sagen, dass es viel zu langsam geht. Die vielen Menschen mit Behinderungen brauchen endlich wieder eine starke, unabhängige Stimme, die sich für ihre Belange einsetzt. Viel zu viel Zeit ist schon vergangen seit dem Rückzug von Frau Rupp und noch immer ist nicht erkennbar, wen sich CDU und SPD für dieses wichtige Amt wünschen.

Kolleginnen und Kollegen, wir werden der Änderung des Besoldungsgesetzes zustimmen, weil wir es ja begrüßen, dass wir künftig eine hauptamtliche Beauftragte oder einen hauptamtlichen Beauftragten

(Präsident Toscani)

für die Belange der Menschen mit Behinderungen haben. Natürlich soll diese Position auch gut bezahlt werden. Was wir allerdings nicht verstehen, ist, warum diese Besetzung so viel Zeit in Anspruch nimmt. Wir hoffen, dass diese Zeit genutzt wird, um mit den Experten der Verbände und mit dem Behindertenbeirat ganz intensiv zu sprechen. Denn diejenigen, die wissen, wo der Schuh drückt, wo die großen Baustellen sind und was für Menschen mit Behinderungen im Saarland ganz besonders wichtig ist, sollten an der Entscheidung über die neue Beauftragte oder den neuen Beauftragten schon beteiligt werden.

Wir haben vor der Sommerpause einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir genau diese Beteiligung festschreiben wollten. Wir wollten den Landesbehindertenbeirat bei der Besetzung des Behindertenbeauftragten mit einbinden. Wir wollten durchsetzen, dass diese/dieser Landesbeauftragte die Landesregierung und den Landtag nicht nur in Grundsatzangelegenheiten, sondern in allen Angelegenheiten berät, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Das wurde leider von CDU und SPD abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, vertun Sie diese Chance nicht und sprechen Sie die Neubesetzung mit dem Beirat und den Verbänden ab. Behindert ist man nicht, behindert wird man. Wir sollten alles tun, damit die Behinderungen von Menschen mit Behinderungen systematisch abgebaut werden. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Es spricht nun der Abgeordnete Dr. Magnus Jung für die SPD-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir etwas um, was wir im Koalitionsvertrag schon miteinander verabredet haben. Wir setzen etwas um, wozu wir schon die Abstimmungen im saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz vorgenommen haben. Wir werten das Amt des Landesbeauftragten/der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ganz deutlich auf, indem wir dieses Amt erstens zukünftig als eine hauptamtliche Stelle schaffen. Es gibt also viel mehr Zeit und Ressourcen, sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Zweitens werten wir dieses Amt auf, indem wir es erstmals beim Landtag des Saarlandes, also beim Gesetzgeber, ansiedeln. Damit räumen wir zukünftig

der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten ein deutlich höheres Maß an Unabhängigkeit ein, als das bislang der Fall war.

Die Aufgaben des/der Beauftragten sind vielfältig. Es geht darum, die Interessen der Menschen mit Behinderungen zu vertreten gegenüber der Regierung, den nachgeordneten Behörden und dem Parlament, aber auch gegenüber anderen öffentlichen Stellen, seien es Krankenkassen, Betriebe, Gewerkschaften oder Kammern, und in der Öffentlichkeit schlechthin. Der/die Beauftragte soll eine wahrnehmbare Stimme sein für Menschen mit Behinderungen und damit am öffentlichen Diskurs teilnehmen. Wie in der Vergangenheit bei den bisherigen Beauftragten, denen ich ganz herzlich für die geleistete Arbeit danken will, soll er oder sie Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen oder deren Familienangehörige sein, an die sie sich wenden können, wenn es Probleme gibt, wenn sie sich in der Tat behindert fühlen von Strukturen, wenn etwa behindertengerecht ausgestattete Wohnungen fehlen, wenn es Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden gibt oder wenn die Dinge, die wir im Behindertengleichstellungsgesetz verabredet haben, vielleicht in der Praxis bei den Kommunen oder sonstwo nicht so schnell umgesetzt worden sind, wie wir uns das erhofft haben. Es ist also in allen möglichen Fällen eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle. Ich glaube, dass viele Menschen in Zukunft davon Gebrauch machen werden.

Es ist jedenfalls wichtig, dass diese Stelle durch die Wahl im saarländischen Landtag eine besondere Unabhängigkeit erhält. Wichtig wird es für die Leistungsfähigkeit sein, sehr geehrte Frau Ministerin, dass die entsprechende Sach- und Personalausstattung im Umfeld da ist, dass also die Stellen, die bislang im Sozialministerium für diesen Bereich vorhanden waren, zum Landtag kommen. Ich bedanke mich ganz herzlich dafür.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es fällt ja immer ein bisschen schwer, etwas abzugeben. Das wissen wir von allen Häusern. Aber wenn das sehr gut geregelt ist und die Arbeitsfähigkeit sichergestellt ist, dann ist das eine gute Sache.

Ich will noch etwas zum weiteren Verfahren sagen. Herr Kollege Georgi, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, was das Thema Beteiligung betrifft. Wir hatten schon bei der Gesetzesverabschiedung im Sommer gesagt, natürlich werden wir den Landesbehindertenbeirat im Verfahren beteiligen und den Vorschlag, mit dem wir hier ins Parlament gehen wollen, auch dort zur Diskussion stellen.

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

Ansonsten steht es dem Landesbehindertenbeirat wie auch allen anderen gesellschaftlichen Gruppen selbstverständlich frei, Vorschläge zu machen. Es steht auch jedem, der das Interesse hat, frei, sich zu bewerben. Wir wissen, dass sich der eine oder andere in den letzten Monaten gemeldet hat, der interessiert und bereit ist, dieses Amt auszuüben.

Unter dem Strich ist das heute ein sehr guter Tag für die Menschen mit Behinderung im Land und auch ein guter Tag für uns als Parlament, denn wir werden in unserer Arbeit in Zukunft noch besser unterstützt. - In diesem Sinne freue ich mich über die Zustimmung zu dem Gesetz.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die letzte bislang vorliegende Wortmeldung kommt vom Abgeordneten Lutz Hecker von der AfD‑Landtagsfraktion. Herr Hecker, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Im Juni 2019 beschlossen wir an dieser Stelle, der bis dahin bereits vorhandenen Position eines Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung eine größere Bedeutung als bisher zukommen zu lassen. Das wollte man insbesondere dadurch zum Ausdruck bringen, dass man diese Stelle nun in eine bezahlte Stelle umgewandelt hat, genauer gesagt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Zustimmung für ein solches Vorhaben war für meine Fraktion eine Selbstverständlichkeit, sind doch die Belange von behinderten Menschen eine mehr als wichtige Angelegenheit. Daher hatten wir seinerzeit der entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Was wir aber mit dem heutigen Gesetzentwurf vorliegen haben, wirft zumindest Fragen auf. Heute sollen wir als Landtag beschließen, diese neue Beamtenstelle mit der Besoldungsstufe B2 auszustatten. Das können, wollen und werden wir so nicht mittragen, jedenfalls nicht, ohne uns im Ausschuss noch einmal damit befasst zu haben. Aus diesem Grund können wir heute sehr wohl in Erster Lesung der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, jedoch nicht dem überstürzten Verfahren, auch die Zweite Lesung heute durchzuführen. Dieses Verfahren sollte einen Ausnahmetatbestand darstellen, den wir jedoch in diesem Fall nicht erkennen können.

Eine Besoldung in der Stufe B2, die der des Landespolizeivizepräsidenten entspricht, halten wir zumindest für diskutabel. Genau dazu ist die Lesung im

Ausschuss und eine eventuell damit verbundene Anhörung da. Ich kann mich noch gut an die Diskussion vor zwei Jahren um die Höhergruppierung von verschiedenen Behördenleitern erinnern. Auch damals wurde eine Begründung überhaupt nicht ernsthaft diskutiert.

Wenn wir heute jedoch im Schnelldurchgang und ohne Beteiligung des Ausschusses diese Gesetzesänderung durchdrücken, drängt sich der Eindruck auf, wir hätten aus der Vergangenheit nicht unbedingt viel gelernt, insbesondere nach all den personellen Veränderungen in der Vergangenheit, bei denen immer wieder einmal altgediente Parteifreunde wie hierzulande gewohnt in anderweitige, üppig bezahlte Positionen abwandern durften, ganz ohne Ausschreibung oder diesbezüglich nachzuweisende Kompetenzen.

So wichtig diese Stelle auch ist, sollten wir doch ein wenig Maß halten. Wir sollten uns außerdem die Zeit nehmen, die Begründung dieser Änderung im Ausschuss auf ihre Berechtigung hin zu prüfen und zu diskutieren und gegebenenfalls eine Anhörung durchzuführen. Wir werden also der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Einer Zweiten Lesung müssen unserer Ansicht nach unbedingt eine Debatte und gegebenenfalls eine Anhörung im Innenausschuss vorangehen. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1090 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1090 - neu - in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1090 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten des Hauses.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/1090 - neu - durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen normalerweise nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Regel kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 des Landtagsgesetzes mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir hatten darüber im Erweiterten Präsidium beraten. Im Erweiterten Präsidium gab es die

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Signale aller Fraktionen, dass wir diesen Weg heute gemeinsam so gehen können. Ich möchte das an der Stelle ausdrücklich erwähnen und klarstellen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausnahme von der Regel gemäß § 57 Abs. 1, dass nicht in einer Sitzung am selben Tag über ein Gesetz abgestimmt wird. Wir stimmen jetzt darüber ab, ob wir von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und somit der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine weiteren Wortmeldungen in der Aussprache eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des saarländischen Besoldungsgesetzes Drucksache 16/1090 - neu - in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1090 - neu in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete; dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 7 unserer Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (Drucksache 16/1079)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Versorgungswerk der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Körperschaft des öffentlichen Rechts sichert die Grundversorgung für das Alter, die Invalidität und die Hinterbliebenen ihrer Mitglieder. Organe des Versorgungswerks sind der Geschäftsführer, der Vorstand und die Vertreterver