Protocol of the Session on September 18, 2019

haben, genauso wie unsere Landesregierung und wir Regierungsfraktionen.

Es gilt auch weiterhin Projekte mit Unterstützung des Bundes umzusetzen. Ich frage mich jedoch, was ein millionenteurer Tunnel bringt, wenn er die Fahrzeit nur wenig verkürzt. Macht es da nicht mehr Sinn, eine gute Taktung hinzubekommen und einen kurzen Aufenthalt der Reisenden an den Umsteigebahnhöfen zu erreichen? Ich glaube, dass nicht die Fahrzeit einzelner Verbindungen über deren Attraktivität entscheidet. Ich glaube, dass die Reisezeit insgesamt darüber entscheidet, wie attraktiv die Strecke für die Nutzer ist. Eben aus diesem Grund haben wir auch die Forderung aufgestellt, dass unsere innersaarländischen Zubringerverbindungen an diesen Deutschlandtakt angepasst werden müssen.

Wenn ich aus St. Wendel passend für meine Weiterfahrt nach Trier oder Paris in Saarbrücken bin, dann habe ich eine attraktive Verbindung. Dazu brauchen wir pünktliche und zuverlässige Züge, nur dann kann ich eben auch entsprechend eng takten. Wenn der Reisende die Erfahrung macht, dass 5 Minuten Umsteigezeit nicht gereicht haben, weil ein Zug Verspätung hatte oder eine Verbindung ausgefallen ist, dann wird er beim nächsten Mal entweder eine längere Wartezeit in Kauf nehmen oder sich gleich für das Auto entscheiden.

Deshalb fordern wir den Bund auf, seiner Verpflichtung nachzukommen. Wir brauchen flächendeckende Fernverkehrsangebote. Wir brauchen aber auch funktionierende Weichen und gut gewartete Schienenwege, die nicht bei jedem Sturm gesperrt werden müssen, weil Äste auf den Schienen liegen. Wir brauchen ausreichend Räumfahrzeuge im Winter und ausreichend einsatzbereite Züge. Nur so erreichen wir einen zuverlässigen Bahnverkehr und einen gut getakteten Schienenverkehr. Dazu sind wir natürlich in Gesprächen mit der Bahn und der DB Netz Agentur sowie mit unseren Partnern in Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg.

Herr Dörr, Sie nutzen das Parlament ja ganz gerne für eine Märchenstunde und deshalb habe ich Ihnen heute auch eine kleine Geschichte mitgebracht. Ich kann versichern, die Geschichte von James Krüss entspricht definitiv nicht der Realität dank der intensiven Arbeit der Großen Koalition und der Bundestagsabgeordneten in Berlin. Für alle die, deren Kindheit schon etwas länger zurückliegt und die keine kleinen Kinder mehr haben, würde ich mit der Erlaubnis des Präsidenten ein paar Zeilen zitieren: Henriette heißt die nette, alte, kleine Bimmelbahn. Henriette, Henriette fuhr noch nie nach einem Plan. Henriette steht so lange in dem Bahnhof, wie sie

mag, und so steht sie dort auch heute an dem schönen Sommertag. - Die Große Koalition hingegen, meine Damen und Herren, bleibt nicht stehen. Wir haben Pläne und arbeiten gemeinsam an deren Umsetzung. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil er unsere Pläne aus der Vergangenheit nur wiederholt. Wir sind der Meinung, man muss sich weiterentwickeln. Die Zeit bleibt schließlich auch nicht stehen. Wir brauchen auch ganz gewiss nicht Sie, um für das Saarland aktiv zu sein. Von daher ist es logisch, dass wir um Zustimmung für unseren Antrag bitten.

Ich möchte noch ganz kurz darauf eingehen, warum wir uns Ihrem Antrag, liebe Fraktion DIE LINKE, nicht anschließend können. Zu Punkt 1: Das wird wie sie eben festgestellt haben - aktuell in der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans schon behandelt. Ich denke, das sollten wir an anderer Stelle diskutieren. Ich empfinde das hier als Vorgriff.

Ganz massiv gestört hat mich die Aussage, dass wir mit anderen abgehängten Regionen zusammenarbeiten müssten. In meinen Augen sind wir definitiv nicht abgehängt. Wenn ich von mir selber ausgehe, bin ich innerhalb von 2 Stunden und 14 Minuten von St. Wendel aus in Frankfurt am Main. Das ist schneller als mit dem Auto. Ich komme von Saarbrücken bis nach Paris in 1 Stunde und 48 Minuten, von Saarlouis nach Trier in 51 Minuten. Das sind Verbindungen, die immer schneller sind, als es mit dem Auto je sein könnte. Deshalb sind wir keineswegs abgehängt, was die Schienenwege angeht.

Ich glaube, dass ich auch anderer Meinung bin, was die Rücknahme der Privatisierung der Bahn anbelangt. Das versteht sich auch schon von selbst. Von daher werden wir auch Ihren Antrag ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es gibt eine Kurzintervention des Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr. Dafür haben Sie eine Redezeit von genau 3 Minuten.

Frau Gillen, ich begrüße Sie als weiteres Glied in der Kette derer, die mich zitieren, um mich schlecht aussehen zu lassen, aber Sie waren zu unvorsichtig und haben mich zitiert, als ich dabei war. Da kann ich mich ja wehren. Das Zitat stimmt ganz genau, aber Sie haben es natürlich aus dem Zusammenhang gerissen.

(Abg. Gillen (CDU) )

(Zurufe.)

Es ist aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe es in dem folgenden Zusammenhang gesagt: Die Bahn muss sich sehr anstrengen, um mit dem Auto und dem Flugzeug konkurrieren zu können. Dinge, die nicht ausgesprochen werden, gelten auch. Ich bin Bahnfahrer, wenn ich die Zeit habe, ich weiß es eben. Viele von Ihnen, die sich über die Bahn besorgt zeigen, sind schon ewig nicht mehr mit der Bahn gefahren. Ich habe schon vor 20 Jahren bemängelt, dass viele Leute, die über unser Bahnsystem zu entscheiden haben, im Flugzeug und Auto sitzen und vom Chauffeur gefahren werden. Ich habe hier nur gesagt, dass es sehr schwierig ist, die Leute zur Bahn zu bringen. Ich hätte da viele Beispiele bringen können. Deshalb muss man große Anstrengungen unternehmen, um das zu bewerkstelligen. Die Luxemburger machen es uns vor: Sie werden demnächst kostenlosen ÖPNV haben. Das können wir uns vielleicht nicht leisten, aber die Anstrengungen, die wir machen, sind viel zu gering. Danke schön.

Frau Abgeordnete Gillen, Sie haben die Gelegenheit, ebenfalls in einem Zeitfenster von 3 Minuten darauf zu antworten.

Ich habe ein Zitat gebracht. Das Zitat haben Sie hier so im Plenum gesagt. Ich hätte auch ein deutlich schlimmeres Zitat aus der Ausschusssitzung bringen können, aber die sind ja nicht öffentlich.

(Abg. Dörr (AfD) : Bringen Sie es doch!)

Nein, ich kenne die Regeln. Das werde ich natürlich nicht tun. Ich glaube, da wäre auch der eine oder andere hier etwas weiß im Gesicht geworden. Ich habe immer noch nicht verstanden, wo der Unterschied zwischen einer Bahnfahrt und einem Flug liegt, weil Sie sich bei einem Flug auch unter Menschen begeben. Ich habe nur gesagt, dass Sie gesagt haben, dass Sie niemanden mehr von der Bahn überzeugen können, weil man sich dann ja unter Menschen begeben muss. Das ist scheinbar nicht die Situation, in der Sie sich wohlfühlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/995. Wer für die Annahme der Drucksache 16/995 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/995 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/1002. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1002 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1002 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landtagsfraktion DIE LINKE Drucksache 16/1003. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1003 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1003 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Strafbarkeit von in der Öffentlichkeit gefertigten Filmund Bildaufnahmen des Intimbereichs - sogenanntes Upskirting - sanktionieren (Drucksa- che 16/1000)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nun die Gelegenheit, den Antrag der Koalitionsfraktionen „Strafbarkeit von in der Öffentlichkeit gefertigten Film- und Bildaufnahmen des Intimbereichs - sogenanntes Upskirting - sanktionieren“ zu begründen. Mit diesem Antrag greifen wir ein höchst aktuelles juristisches Problem auf, ein Thema, dessen Behandlung auch durch Online-Petitionen unterstützt wird. Zwei junge Frauen, die eine, so glaube ich, eine Regie-Studentin, die andere eine

(Abg. Dörr (AfD) )

Redakteurin, haben dieses Thema durch eine Online-Petition auf den Weg gebracht, weil hier eine Gesetzeslücke gesehen wird - und ich werde Ihnen aufzeigen, dass es diese Lücke auch tatsächlich gibt.

Manch einem mag der Begriff zum ersten Mal begegnet sein. Er ist zusammengesetzt aus dem englischen „up“ - hinauf - und „skirt“ - Rock. Gemeint sind also Menschen, die vorzugsweise Frauen heimlich unter den Rock fotografieren oder filmen, dies in der Hoffnung, ihre Unterwäsche oder vielleicht auch noch mehr fürs private oder im Internet geteilte „Vergnügen“ festzuhalten.

In Großbritannien gibt es seit Januar 2019 ein Gesetz, das besagt: Wer in Großbritannien Frauen unter den Rock fotografiert, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Auch dort war Ausgangspunkt die Petition einer Frau, die Opfer geworden ist und letztlich keinen Weg gefunden hat, sich juristisch zu wehren. Finnland, Schottland, Australien, Neuseeland, Indien und einige Bundesstaaten der USA, in diesen Ländern hat man derartige Übergriffe unter Strafe gestellt. In Deutschland hingegen ist die Rechtslage nicht eindeutig.

Im StGB findet sich § 185, die Beleidigung. Darin wird aber als weiteres Tatbestandsmerkmal eine herabsetzende Bewertung des Opfers vorausgesetzt. Es handelt sich aber oftmals „nur“ um ein Foto oder einen Film, daher kann man diesen Paragrafen nicht anwenden. Der Tatbestand des § 185 StGB wird nicht erfüllt.

Man kann - das hat sich auch so gezeigt - an eine Verurteilung wegen Belästigung der Allgemeinheit denken. Das ist § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Es hat in der Rechtsprechung durchaus Fälle gegeben, in denen ein solches Verhalten gemäß § 118 OWiG geahndet und verurteilt wurde. § 118 verlangt aber in der Regel, dass es eine dritte Person gibt, die das Filmen beziehungsweise Fotografieren sieht und sich dadurch belästigt fühlt. Auch das ist nicht in allen Fällen gegeben. Auch in den Fällen, in denen das so festgestellt wurde, handelte es sich nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Damit wird man wohl kaum den Interessen der Betroffenen gerecht geworden sein.

Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren schon in anderen Fällen reagiert. 2014 wurde § 201a StGB neu eingeführt. Demnach kann bestraft werden, wer entweder heimliche Aufnahmen in einer Wohnung oder in intimen Räumen - dabei wird an Toiletten, an Umkleidekabinen gedacht - anfertigt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich

der abgebildeten Person verletzt. So nennt sich auch § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Als Tatbestandsvoraussetzung haben wir hierbei aber, dass diese Handlung des Fotografierens in einem begrenzten Raum stattfinden muss. Es bedarf also einer abgeschlossenen Örtlichkeit, zum Beispiel einer Wohnung oder eben eines Raums, der gegen Einblicke in der Regel geschützt ist. Nun findet aber Upskirting in der Regel in der Öffentlichkeit statt, nicht in Räumen. Daher greift auch § 201a StGB nicht.

Weitere Aspekte sind hierbei das Weitergeben und das Speichern der Aufnahme selbst. Das Speichern einer solchen Aufnahme ist nicht unbedingt strafbar, das Foto weiterzugeben ist dann strafbar, wenn es geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden.

Die Silvesternacht 2015 - heute Morgen wurde das schon angesprochen - hat im Strafgesetzbuch auch zu anderen Änderungen geführt. 2016 wurde der § 184i StGB - Sexuelle Belästigung - eingeführt. Auch hier gibt es wieder Tatbestandsmerkmale, die vorausgesetzt werden. Demnach ist eine körperliche Berührung notwendig und durch diese körperliche Berührung muss es zu einer Belästigung beim Opfer kommen. Beim Upskirting geht es ums Fotografieren, da kommt es in der Regel nicht zu einer Berührung. Daher ist auch § 184i StGB nicht der Paragraf, der in diesen Fällen wirklich Anwendung finden kann.

Wie ich bereits sagte, kann Upskirting derzeit nach der obergerichtlichen Rechtsprechung häufig nur als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Dem Opfer stehen zweifelsohne zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter gemäß §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB auf Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. In solchen Fällen bleibt es meist in der Verantwortung des Opfers, selbst die Rechtsverletzung nachzuweisen. Und das Opfer muss den Anspruch einklagen.

Wenn wir hier mit unserem Antrag eine Änderung fordern, legen wir Wert darauf, dass Upskirting eine Straftat wird. Es soll ein Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Ein Gedanke dabei ist, dass bei einer Straftat, verglichen mit einer Ordnungswidrigkeit, auch anders reagiert werden kann, etwa in dem Fall, dass man die Person, die diese Handlung begangen hat, festhalten möchte. Bei einer Straftat greift das Jedermann-Festhalterecht. Man kann die Person festhalten, bis die Polizei kommt. Zudem ist die Polizei in der Regel zur Strafverfolgung im Einsatz, sie ist hingegen nicht bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche die ent

(Abg. Heib (CDU) )

scheidende Partnerin, die dem Opfer helfen kann. Auch dieser Gedanke trägt dazu bei, dass es nach unserer Einschätzung dienlich ist, eine Änderung im Strafgesetzbuch auf den Weg zu bringen.

Es ist zwar in unserem Antrag erwähnt, aber ich möchte es auch hier festhalten: Die Handlung des Upskirting stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar. Geschützt ist dieses Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG. Sie alle werden sicherlich zustimmen, dass insoweit ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.

Ich begrüße es, dass diese Diskussion einen solchen Drive entwickelt hat. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat das Thema aufgerufen und erklärt, es werde in den kommenden Wochen aus ihrem Hause einen Gesetzentwurf geben. Auch im Bundesrat sind entsprechende Aktivitäten entfaltet worden; dort sind es die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, und auch das Saarland ist hinsichtlich dieser Frage im Bundesrat in die Diskussionen involviert, um dort entsprechende Änderungen herbeizuführen.

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat das in einem Zitat zusammengefasst: Hier geht es um widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen. - Meine Damen und Herren, ich bin noch immer stark bewegt durch die #MeToo-Debatte, die wir geführt haben, natürlich nicht nur in unserem Land, sondern weit darüber hinaus. Auch vor diesem Hintergrund ist es, so denke ich, höchste Zeit, dass wir weiter vorangehen und hier entsprechend handeln. Wir können nicht länger hinnehmen, dass ein solches Verhalten kaum sanktioniert wird und die betroffene Frau letztlich vor das Zivilgericht gehen muss, um ein Unterlassen einzufordern. Unser Antrag, unser gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen, dient dazu, dieses strafwürdige Verhalten nun auch tatsächlich unter Strafe zu stellen. Unter Strafe zu stellen, um den Strafinteressen des Staates gerecht zu werden, aber vor allem auch, um die Opfer zu schützen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Es ist an der Zeit zu handeln. - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Abgeordneten für die Begründung des Antrages. - Ich eröffne die Aussprache und rufe auf für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Upskirting ist voyeuristisches Fotografieren unter den Rock, das ist für mich sexuelle Belästigung. Ich finde, Frauen müssen sich ein solch demütigendes, herabwürdigendes Verhalten nicht gefallen lassen.

(Beifall von der LINKEN und den Regierungsfrak- tionen.)

Wovon die Diskussion bei uns in Deutschland ausgelöst wurde, hat die Kollegin Heib eben ausführlich skizziert, das muss ich nicht wiederholen. Die Online-Petition der beiden jungen Frauen, die auch betroffen waren, will ich aber ansprechen. Es gab einen sehr guten Artikel darüber in ZEIT Campus. Die haben sich mit der Online-Petition gegen diese Gesetzeslücke zusammengetan, sie haben mittlerweile weit über 90.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Sie sind aufmerksam geworden durch ähnliche Vorfälle in Großbritannien, das ist gesagt worden, wo es zum Glück eine mutige Publizistin gab, die betroffen war, die sich das nicht gefallen ließ. Genauso muss es sein.

Inzwischen hört die Politik zu, es gibt die Verbotsinitiativen im Bundesrat, wir haben heute hier den Antrag. In Großbritannien gibt es schon ein Gesetz, andere Länder, die Verbote ausgesprochen haben, sind Frankreich, Belgien, auch Neuseeland. Dort ist man mit dem Thema schon weiter und auch mit den Sanktionen, und das ist gut so, denn das Ganze ist keine Bagatelle. Es gibt Internetseiten, auf denen ausschließlich solche heimlich gemachten Fotos präsentiert werden. Es gibt ganze Internetforen, in denen Tipps ausgetauscht werden, wie man das beste Upskirt-Bild schießt. Da schreibt einer - ich zitiere nicht bis zum Schluss -: Vergiss nie, ihre Gesichter zu fotografieren, vorher oder hinterher, um zu wissen, welchem Mädchen welcher Blick unter den Rock zuzuordnen ist. Wenn sie über 50 sind, macht es keinen Spaß mehr. - So ähnlich und despektierlich wird das dort ausgeführt, ich erspare uns die weiteren Details. Es gibt aber auch Sprüche, die einen auf die Palme bringen nach dem Motto: Die Frauen sind selbst schuld, wenn sie kurze Röcke tragen. Diese Diskussion hatten wir schon mal, da ging es um Fasching. Ich bin der Meinung, wir haben es nicht nötig, uns vorschreiben zu lassen, wie kurz der Rock sein darf.

(Beifall von der LINKEN und den Regierungsfrak- tionen.)