Protocol of the Session on June 19, 2019

beileibe nicht der schlechteste Abschluss, sondern wir bewegen uns mit diesem Abschluss im Geleitzug der anderen Länder. Ich habe den Zeitverzug eben erklärt und habe Ihnen auch gesagt, das kostet uns pro Monat ein Prozent, eine Million. Das ist die Formel, und die kumuliert sich natürlich und das können Sie sich ja ausrechnen.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Nennen Sie doch einmal eine richtige Zahl! Nennen Sie einmal die gesamte Summe, dann überprüfen wir die! Das ist doch ein Sich-Herausreden!)

Sie packen dann auch noch den Soli in Ihren Redebeitrag mit rein. Da sage ich Ihnen auch: Der Soli belastet die Personengesellschaften in einem Maß, das nicht angemessen ist.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das ist mir bekannt, ja.)

Die Personengesellschaften sind immerhin Arbeitgeber und sorgen für Beschäftigung, genauso wie das Land auch bei seinen Beschäftigten und Beamten. Deswegen ist der Soli gerade bei Personengesellschaften ungerecht, wenn er bei den anderen abgeschafft wird.

(Beifall von der CDU. - Abg. Lafontaine (DIE LIN- KE) : Ich weiß das und kann auch verstehen, dass Sie das fordern.)

Herr Lafontaine, eines muss ich Ihnen auch noch sagen: Wir haben im Saarland einen eigenen Weg gewählt, nämlich den saarländischen Weg, indem wir als Regierung mit den Gewerkschaften gemeinsam darüber beraten, wie Tarifverhandlungen aussehen. Das ist Ihnen in Ihrer Zeit als Ministerpräsident leider nie gelungen. Wir sind viele Schritte weiter gegangen als Sie und geärgert haben Sie sich, glaube ich, nicht über meine Rede, sondern darüber, dass ich die Antwort auf Ihre Frage gewusst habe. Sie haben wahrscheinlich gedacht, ich wüsste es nicht!

(Beifall von der CDU.)

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Auch hier noch einmal der guten Ordnung halber der Hinweis, dass die Landesregierung anderthalb Minuten länger gesprochen hat, als ihr nach der vereinbarten Redezeit zusteht. Das bedeutet, wenn es noch Wünsche seitens der Fraktionen nach Wortmeldungen gibt, bekäme jede Fraktion noch einmal anderthalb Minuten über das hinaus, was noch an Restredezeit

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

besteht. Ich schaue in die Runde: Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/863. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/863 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/863 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Es wurde interfraktionell verabredet, dass in der heutigen Sitzung auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/863 erfolgen soll. Das heißt, es soll keine Überweisung an den Ausschuss erfolgen, sondern hier und heute soll die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Aber es gibt eine Möglichkeit, von dieser Vorschrift abzuweichen. Nach § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz kann der Landtag mit zwei Drittel der anwesenden Mitglieder im Einzelfall anderes beschließen, dass nämlich die Zweite Lesung am selben Tag durchgeführt wird.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Möglichkeit, die Zweite Lesung heute durchzuführen. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Dann eröffne ich die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/863 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/863 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben erneut die Fraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten haben sich die Abgeordneten der DIE LINKELandtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten 29. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (Drucksa- che 16/866)

Alle Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf eingebracht und haben einer guten parlamentarischen Tradition folgend mich gebeten, diesen gemeinsamen Gesetzentwurf hier zu begründen. Das mache ich natürlich gern.

Inhaltlich geht es um die Erhöhung der Entschädigung der Abgeordneten. Da das immer ein Thema ist, das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, hat sich der saarländische Landtag einen Maßstab für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben. Diesen Maßstab hat der saarländische Landtag vor über 25 Jahren beschlossen. Es war ein Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1993. Am 24. November 1993 hat der Landtag damals einstimmig festgelegt, dass Erhöhungen der Dienstund Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die Diäten übertragen werden sollen. Das ist also der Maßstab.

Soeben hat die Landesregierung das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für die Beamten für die Jahre 2019 bis 2021 eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde nicht nur eingebracht, sondern er wurde in Erster und Zweiter Lesung soeben beschlossen. Die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten sowie die Versorgungsbezüge werden - ich wiederhole das noch einmal - linear um 3,2 Prozent ab 01. August 2019 und um weitere 3,2 Prozent ab 01. Juni 2020 und um 1,7 Prozent zum 01. April 2021 angehoben. Das ist also der Maßstab, den wir auch für uns entsprechend dem Grundsatzbeschluss von 1993 anlegen. Daran halten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und übertragen die Höhe und den Zeitpunkt der Steigerungen jeweils auf die Entschädigung der Abgeordneten. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zu Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/866. Wer für die Annahme des

(Präsident Toscani)

Gesetzentwurfs Drucksache 16/866 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/866 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs analog der Erhöhung der Beamtenbesoldung auch in dieser Sitzung durchgeführt werden, also die Zweite Lesung für die Drucksache 16/866. Auch hier muss der Landtag die Abweichung von den Vorgaben des § 33 der Geschäftsordnung gemäß § 57 Landtagsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Ich lasse nun über diese Möglichkeit, die Zweite Lesung unter Anwendung des § 57 Landtagsgesetzes heute durchzuführen, abstimmen. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Auch hier stelle ich die Frage, ob es Aussprachebedarf gibt. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/866 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/866 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben wiederum alle Abgeordneten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Polizeiarbeit anerkennen - Polizei und Feuerwehr bei Zulagen gleichstellen (Drucksache 16/877)

Zur Begründung des Antrags erteile Herrn Abgeordneten Dennis Lander das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Konsens hier, dass wir die Ergebnisse der Tarif

verhandlungen auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Aber zugegebenermaßen - das ist eben hier schon angeklungen - war der Abschluss jetzt nicht unbedingt riesig gewesen. Aufgrund der jahrelangen Kürzungen und des Nachholbedarfs forderten die Gewerkschaften 6 Prozent pro Jahr. Herausgekommen sind für dieses Jahr 3 Prozent, für das nächste Jahr wieder 3 Prozent, und für das Jahr 2021 sind kümmerliche 1,29 Prozent rausgekommen, was wohl letztendlich wieder unter die Teuerungsrate fallen wird.

Solch ein Abschluss löst wahrlich keine Begeisterungswellen im Land aus. Dass darüber hinaus die Beamtinnen und Beamten erst verzögert daran teilhaben sollen, ist kein Zufall. Und es ist auch kein Versehen, sondern eine Form der Einsparung auf dem Rücken der Beschäftigten. Diese Form der Einsparung lehnen wir ab.

Es ist auch nicht ohne Grund passiert, dass die Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei mit einer überwältigenden Mehrheit von über 90 Prozent diesen Tarifabschluss abgelehnt haben. Die GdP hat ausgerechnet, dass durch die zeitliche Abkopplung ein Durchschnittsbeamter in A 10 ungefähr 1.660 Euro über einen Zeitraum des Tarifabschlusses, also über die 33 Monate, verliert. Dabei liegt das Saarland bei der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten sowieso schon weit hinten. Wenn man das Saarland mit Sachsen vergleicht und dort dann beispielsweise die A 9 anschaut, dann hat ein Beamter in Sachsen ungefähr 200 Euro mehr im Monat. Bei der A 13 sind wir schon bei über 400 Euro mehr im Monat. Darauf hatte die GdP bereits letztes Jahr hingewiesen.

Sie müssen endlich erkennen, dass die saarländischen Beschäftigten keine Beschäftigten zweiter Klasse sind!

(Beifall von der LINKEN.)

Wir lehnen die Einsparungen auf dem Rücken der Beschäftigten ab. Künftig müssen die Tarifergebnisse für Angestellte unmittelbar auch für die Beamtinnen und Beamten gelten. In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Thüringen haben die Landesregierungen die Ergebnisse zeitgleich und systemgerecht übernommen. In Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen gelten die Tariferhöhungen für die Beamtinnen und Beamten genauso wie für die Angestellten des Landes rückwirkend zum 01. Januar. Aber hier geht die Koalition wieder einen tarifpolitischen Sonderweg und diesen Sonderweg lehnen wir ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil die Beamtinnen und Beamten im Ländervergleich so wenig ver

(Präsident Toscani)

dienen, hat die GdP im Saarland ja einen Kompromiss vorgeschlagen; die haben das nicht einfach abgelehnt. Sie wollen, dass zumindest die Polizeizulage erhöht wird. Wir greifen diese Forderung auf, weil wir sie für absolut gerechtfertigt halten. Das Saarland ist nach wie vor das einzige Bundesland, dass Polizeistellen abbaut. Es werden immer noch weniger ausgebildet, als letztendlich in den Ruhestand gehen. Deshalb bringt die Polizeizulage zumindest mal ein ähnliches Niveau wie auch die Feuerwehrzulage. In konkreten Zahlen wäre das von 127,38 Euro im Monat eine Erhöhung auf 152,38 Euro im Monat. Ich denke, das ist ein bescheidenes Zeichen des Respekts. Denn Polizistinnen und Polizisten nutzt es wirklich wenig, wenn sich der Innenminister irgendeine Schleife ans Revers heftet oder wenn Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen sich ausufernd in Dankesworten verlieren. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten brauchen konkrete Verbesserungen.

(Beifall von der LINKEN.)

Diese Verbesserungen sind in der Tat notwendig, weil es immer schwieriger wird, junge Menschen im Saarland für den Beruf des Polizisten zu begeistern. Deshalb werden wir heute auch eine namentliche Abstimmung beantragen - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die CDULandtagsfraktion den Abgeordneten Stefan Thielen auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 25 Euro! Anhand von 25 Euro wollen Sie uns hier weismachen, Herr Kollege Lander, dass die Polizei der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion nicht genug wert ist, dass wir sie nicht wertschätzen. Da kann ich nur sagen: Das hat nicht gestimmt, das stimmt nicht und wird auch in Zukunft nicht stimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich denke auch, dass die Argumente für sich sprechen. Der Kollege Theobald hat eben vorgetragen, was wir alles machen, und das zeigt, dass es eben nicht nur um eine Erhöhung der Besoldung geht, sondern dass in diesem dicken Paket, das wir eben beschlossen haben, viele Maßnahmen enthalten sind. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir jetzt

schon eine Polizeizulage zahlen. Die ist uns im Jahr immerhin 3,9 Millionen Euro wert. Ich denke, das ist eine erhebliche Summe, die zeigt, dass die Polizei unsere Wertschätzung und unseren Respekt genießt.

Ich will ein Weiteres ausführen. Es ist in den letzten Jahren für die Polizei einiges gemacht worden an Ausstattung etc., um ihre Bedingungen zu verbessern. Ich gebe Ihnen recht: Das kann nicht dafür entschädigen, dass man im Bundesvergleich nicht immer bei den Topverdienern ist. Auf der anderen Seite gibt es ein Gesamtbild ab, das zeigt, dass wir in den letzten Jahren schon einiges für die Polizei getan haben.