Protocol of the Session on April 10, 2019

Sehr geehrte Damen und Herren, die Anpassung an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters begrüßen wir ausdrücklich, denn immer mehr Menschen nutzen die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie schauen und hören relevante Beiträge dann, wenn sie Zeit und Lust dazu haben. Dazu zählt insbesondere auch die junge Generation. Diese schaut sich online mit ihrem Smart-TV, ihrem iPhone, ihrem Tablet oder ihrem Laptop diese Inhalte in den Mediatheken an zu dem Zeitpunkt, den sie für richtig halten. Auch insgesamt hat sich die Online-Nutzung deutlich verändert, ebenso die Nutzungsdauer. Diese hat sich rasant erhöht, und mehr als ein Viertel dieser Zeit wird für die Nutzung von Medienangeboten im Internet verwendet.

Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass es eigentlich keine zeitliche Befristung der öffentlichrechtlichen Telemedienangebote geben sollte, wurde mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein erster wichtiger Schritt gegangen. Von dieser Änderung profitieren auch die Zuschauerinnen und Zuschauer und Hörer des Saarländischen Rundfunks und der Angebote hier im Saarland. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung für den vorliegenden 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Ich rufe auf für die AfDLandtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf bringt sicher viele Vorteile, darüber ist ja ausgiebig gesprochen worden, das sehen wir auch. Wir nehmen aber auch die Bedenken des Journalistenverbandes und insbesondere unseres Heimatsenders, des SR, ernst. Und obwohl wir ja gegen die Zwangsgebühren sind und uns deshalb auch schon öfter den Zorn von Rundfunk und Fern

sehen zugezogen haben, denken wir doch, dass es in diesem Fall um ein wichtiges Anliegen des Saarländischen Rundfunks geht. Wir wollen das ausdrücken, indem wir uns bei der Abstimmung enthalten.

(Beifall bei der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich rufe auf für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Kollegen Eugen Roth.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So einfach können und wollen wir uns das nicht machen. Es ist nämlich so, dass die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diesen Staatsvertrag ausgehandelt hat, und dass der jetzt reihum ratifiziert wird und in den Landtagen - Plural! - auch entsprechend ratifiziert werden muss. Wenn wir das Gesetz jetzt nicht verabschieden würden, hätten wir keins, das wäre die Konsequenz. Das heißt, für diejenigen in den öffentlich-rechtlichen Medien, die ein Telemedienangebot anbieten, wäre das schlechter als der Ist-Zustand. Das heißt, das, was da ausgehandelt worden ist, das ist ja in den Vorreden gerade vom Kollegen Zeyer angesprochen worden, ist schon eine Verbesserung. Es ist kein Idealzustand, aber eine Verbesserung, sogar eine deutliche.

Dazu muss man wissen, dass natürlich diese Staatsverträge in sich schon Kompromisse sind. Wenn man sieht, wer da mit wem verhandelt und warum, ist das sehr heterogen, dann gibt es noch dritte Beteiligte, etwa Zeitungsverleger. Das Ergebnis ist in sich ein Kompromiss. Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, kurz etwas aus der „Medienkorrespondenz“ zitieren, nämlich eine Äußerung der geschätzten Malu Dreyer, die in dieser ministerpräsidentiellen Rundfunkkommission den Vorsitz innehat. Ich zitiere: „Damit hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen zeitgemäßen Online-Auftritt betreiben kann und gleichzeitig die Interessen der privaten Anbieter und der Verlage berücksichtigt werden.“ Das ist dieser Konflikt, der der Diskussion zugrunde liegt und der mit diesem Staatsvertrag ein Stück weit befriedet wurde. Letzterer ermöglicht längere Präsentationszeiten, zwar nicht in jedem Fall und unbegrenzt, aber, Kollege Zeyer hat es gerade erklärt, zum Beispiel bei der Bundesliga gibt es schon eine Verbesserung und auch bei Nachrichteninhalten.

Unter dem Strich kann man nach vorne hin nur etwas tun, wenn beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hineinverhandelt würde, dass da noch weitergehende Regelungen getroffen werden könn

(Abg. Zeyer (CDU) )

ten im Sinne der Öffentlich-Rechtlichen. Aber, geschätzte Kollegin Spaniol, wie immer haben solche Verhandlungen Kanthaken. Das kann gutgehen, der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen. Ich verstehe, was der Journalistenverband will, ich verstehe, was der designierte Verdi-Vorsitzende Frank Werneke will, aber keiner von denen hat es bisher geschafft, die privaten Zeitungsverleger so zu befrieden, wie das unserem Ministerpräsidenten gelungen ist. Das muss man natürlich in weiteren Debatten einmal aufnehmen. Für uns ist damit die Nummer nicht beendet, sondern das wird immer im Gespräch bleiben. Aber wie gesagt: Aufgepasst an der Bahnsteigkante! Bei den Öffentlich-Rechtlichen haben wir nämlich ganz andere Diskussionen als nur die über den Telemedienauftrag. Man muss nach meiner Auffassung versuchen, den Verlegern beizubringen, die sogar in eine gemeinsame Schiedsstelle gehen wollen, immerhin mit Herrn Dr. Döpfner - der ist ja bekannt als der Chef der Bundesvereinigung der Zeitungsverleger -, dass die Gegner nicht die Öffentlich-Rechtlichen sind, sondern Google, Amazon und so weiter, und dass sie zum Beispiel ähnlich wie die Tonträgerverleger eine andere Konzeption vorlegen müssen. Denen ist das gelungen, die konnten diesen Konflikt befrieden. Den Zeitungsverlegern ist das noch nicht gelungen.

Das ist also eine wirklich große und spannende Debatte heute. Wir werden zustimmen, alles andere wäre für den Telemedienauftrag unseres Saarländischen Rundfunks schädlich. Debatte ist immer okay, ist gut. Aber hier etwas anderes zu machen, wäre Harakiri.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter, und erteile das Wort jetzt dem Ministerpräsidenten des Saarlandes, Tobias Hans.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Zustimmung des Parlaments zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wie er jetzt in Zweiter Lesung vorliegt, bereits im Februar hier behandelt. Wir haben danach - das haben die Kollegin Spaniol und auch die anderen Redner eben dargestellt - im zuständigen Ausschuss auch eine eingehende Beratung im Rahmen der Lesung gehabt. Und ich freue mich, dass die Anpassungen vor allem an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters, die im Ergebnis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgenommen worden sind, hier auch auf eine breite Zustimmung gestoßen sind. Das kann man, glaube ich, trotz Kritik, die auch angebracht worden ist, sagen.

Es geht in dieser Überarbeitung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags auch um die Überarbeitung des Telemedienauftrags. Das ist eben deutlich geworden. Es geht darum, wie man öffentlich-rechtlichen Rundfunk so erlebbar machen kann, dass er auch in einer Zeit, in der man über Apps, in der man über digitale Angebote, über Plattformen Rundfunkdienstleistungen konsumiert, die Menschen erreicht. Wir wissen schließlich alle, dass die Anzahl vor allem der jungen Menschen, die zu Hause einen Fernseher in ihren Zimmern haben, rapide sinkt, weil das eben auf anderen Kanälen wahrgenommen wird. Deswegen, glaube ich, ist das ein sehr wichtiger Schritt. Es ist auch das, was hier im Gesetzentwurf festgehalten ist.

Jetzt haben Sie natürlich recht, Frau Kollegin Spaniol, wenn Sie sagen, dieser Lösung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die die Ministerpräsidenten miteinander besprochen und gefunden haben, ist auch eine tiefgreifende gesellschaftliche Debatte darüber vorangegangen, was darzustellen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist und was Aufgabe von klassischen Printmedien ist.

Da muss man natürlich auch festhalten, dass wir, wenn man sich einmal die Medienlandschaft in Deutschland insgesamt anschaut, zumindest einmal im Vergleich mit anderen Staaten immer noch eine sehr stark diversifizierte Medienlandschaft haben. Wir stellen fest, dass es Tageszeitungen gibt. Es gibt überregionale Tageszeitungen. Es gibt Tageszeitungen, die sich insbesondere im regionalen Bereich verankert fühlen. Und ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese regionale Verwurzelung gerade von Printmedien auch Wesensmerkmal unserer vielfältigen Medienlandschaft ist. Deshalb war es auch notwendig, hier einen Kompromiss zu finden, zu vermitteln zwischen der Presse und dem Rundfunk, auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich glaube, der Kompromiss, der jetzt gefunden worden ist, kann sich tatsächlich auch sehen lassen. Diesem Kompromiss ist ein hartes Ringen vorausgegangen, und wenn im letzten Jahr ein Ergebnis vorgelegt werden konnte, ist das auch als Erfolg für die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu werten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Natürlich können Sie jetzt sagen, Frau Abgeordnete Spaniol, das ist doch so schön bequem: Wenn man sich über die aktuellen politischen Ereignisse informieren will und noch einmal recherchieren will, was da gesagt worden ist, nimmt man sein Smartphone und ruft die Seite des Saarländischen Rundfunks auf und kann dann sehr schön nachlesen, was da alles gelaufen ist. Dazu muss man sagen, das hat vielleicht auch ein bisschen was damit zu tun, wie wir auch in der Politik Medien konsumieren. Aber ich sage Ihnen an dieser Stelle auch, überlegen Sie doch

(Abg. Roth (SPD) )

einmal, wie oft es Ihnen zum Beispiel um die Geschehnisse im Heimatort geht. Ich greife einmal ein kleines Dorf aus meinem Landkreis heraus, Wiesbach. Da könnte man natürlich sagen, ein solches Dorf findet man im Saarländischen Rundfunk in den Sportnachrichten relativ häufig wegen des erfolgreichen Fußballclubs. Wenn es aber darum geht, was die Vereinslandschaft in so einem Dorf alles leistet, dann muss ich doch auch die Saarbrücker Zeitung aufklappen und finde dort interessante Nachrichten, die in einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vorkommen.

Jetzt kann man sagen, Frau Kollegin Spaniol, im Saarland ist das ja alles kein so großes Problem, da gibt es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Saarländischen Rundfunk, da taucht zumindest einmal die Stadt Homburg - das ist jetzt vielleicht ein schwieriges Beispiel - fast in jedem Aktuellen Bericht auf.

(Heiterkeit.)

Aber ich kann Sie beruhigen, auch die Stadt Neunkirchen taucht dort in jedem zweiten Aktuellen Bericht auf.

(Zuruf aus der SPD: Münchwies!)

Münchwies ist neu, ja.

(Ministerin Rehlinger: Münchweiler ist wichtig!)

Münchweiler ist auch wichtig. Da braucht man dann die Saarbrücker Zeitung.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Dirmingen!)

Aber wenn Sie in Castrop-Rauxel wohnen, Frau Kollegin Spaniol, und sind auf die Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angewiesen, dann finden Sie Ihren eigenen Heimatort im Angebot des WDR deutlich seltener wieder, als das in der regionalen Presse der Fall ist. Deswegen können wir, wenn wir über die Medienvielfalt in Deutschland reden - dazu zählt eben nicht nur das Saarland, sondern auch andere Bundesländer -, auf die Printmedien nicht verzichten.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Ich stelle das nicht infrage, um Gottes willen!)

Deshalb wundert mich es schon ein wenig, wenn die Kritik dann gerade in dieser Form von Ihrer Seite kommt, wo Sie sich doch an anderer Stelle immer wieder dafür eingesetzt haben, dass es noch eine Saarbrücker Zeitung im Saarland gibt. Wir jedenfalls sehen seitens der Landesregierung sowohl die Interessen der Printmedien als auch die Interessen des Rundfunks, deswegen bekennen wir uns zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber ich will es dabei nicht bewenden lassen, denn wenn wir über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der 22. Fassung reden, dann reden wir natürlich auch über den Auftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eben kein Selbstzweck. Wir haben einen Rundfunkbeitrag der auch aus meiner Sicht kein Privileg, Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Vielmehr ist es so, dass die Freiheit und die Mittel, die wir ARD und ZDF mit ihren Programmen geben, ihnen ja treuhänderisch gegeben werden, damit sie auch kritischen Journalismus leisten können, damit sie wertvolles Programm schaffen können und auf diese Weise auch den demokratischen Diskurs in unserem Land, das konstruktive Streiten um den besten Weg, die beste Lösung, dann auch fördern und begleiten können.

Deswegen will ich an dieser Stelle auch sagen, wenn wir über den Beitrag diskutieren - wir werden in nächster Zeit verstärkt über den Beitrag diskutieren -, dann müssen wir immer Wert darauf legen, dass wir in Deutschland Glück haben in dem Sinne, dass wir eine so vielfältige und leistungsfähige Medienlandschaft haben, eben mit der Presse, aber auch mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk, mit Filmwirtschaft, mit immer wichtiger werdenden Wirtschaften wie zum Beispiel der Gaming-Wirtschaft, wo es ja auch um die Vermittlung von Inhalten geht. Deswegen müssen wir sehen, dass wir diese Mittel auch und gerade zur kritischen Betrachtung zur Verfügung stellen, auch zur kritischen Betrachtung dessen, was wir hier tun, meine Damen und Herren. Das ist an dieser Stelle also keine Lappalie.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weil ich diese lebendige Vielfalt, die ich versucht habe darzustellen, für keineswegs gottgegeben halte, will ich auch einmal an die Worte erinnern, die Papst Franziskus just diese Woche von sich gegeben hat, als er anlässlich eines Spitzengesprächs am 04. April mit den Vertretern des deutschen öffentlichrechtlichen Rundfunks im Vatikan nachdenklich auf eine Herausforderung hingewiesen hat, vor der die Medien nicht die Augen verschließen dürfen. Ich zitiere einmal mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten aus seiner Ansprache: „Seit einiger Zeit erleben wir in der Welt eine besorgniserregende Entwicklung: Anfechtung des Rechtes auf Leben, (…) Verneinung der sozialen Gleichheit, mangelnde Integration, Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen die Gewissensfreiheit. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben hier die verantwortungsvolle Aufgabe, für das hohe Gut der menschlichen Freiheit und Würde entschieden Stellung zu beziehen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser zentralen Aufgabe, nämlich für menschliche Freiheit und Würde einzutreten, fühlen wir uns im saarländischen

(Ministerpräsident Hans)

Landtag und auch innerhalb der Landesregierung, in der Verwaltung unseres Landes zutiefst verpflichtet. Deswegen schließe ich mich gerne diesem Appell von Papst Franziskus an, denn er hat recht: Der Einsatz für Zukunft und Frieden sowie für Freiheit ist vornehmste staatliche Aufgabe.

Das alleine reicht aber nicht. Im Sinne des langjährigen Richters des Bundesverfassungsgerichtes, dem unvergessenen Professor Böckenförde, der vor wenigen Wochen verstorben ist, gilt auch, dass der freiheitliche Staat auf kulturellen Grundlagen basiert, die der Staat im Rahmen seiner freiheitlichen Verfasstheit nicht alleine garantieren kann. Er braucht dafür unabhängige, nichtstaatliche Partner. In diesem Sinne will ich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch ermutigen, das Beste aus den Möglichkeiten zu machen, die wir ihnen bieten.

Deshalb ist mein Appell an dieser Stelle: Haben Sie als öffentlich-rechtlicher Rundfunk hohe Ansprüche an die Qualität Ihrer Arbeit, richten Sie bitte den Blick auch nach vorne auf die gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Suchen Sie nach den qualitativ hochwertigsten, den innovativsten Lösungen, gehen Sie nachhaltig, effizient und verantwortungsvoll mit den Ressourcen um und fördern Sie die Weltoffenheit und die internationale Ausrichtung unseres Saarlandes.

In diesem Sinne freue ich mich, dass wir hier im Landtag des Saarlandes mit diesem Zustimmungsgesetz unter anderem auch dem Saarländischen Rundfunk mehr Spielräume im Netz einräumen können. Die hohen Ansprüche, die wir damit verbinden, legen wir bildlich gesprochen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vertrauensvoll mit dazu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Ministerpräsidenten. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/720. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/720 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/720 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfrakti