Protocol of the Session on April 10, 2019

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Bei diesen Besuchen haben wir gesehen, wie heterogen die Kinder in den Einrichtungen mittlerweile sind, in den kleineren Einrichtungen wie in den größeren. Es gibt viele Auffälligkeiten, es gibt die Inklusion, die es umzusetzen gilt, und es gibt Problemfelder in den Familien. Die Fachkräfte vor Ort müssen diese Probleme lösen und haben auch Lösungen parat, aber sie brauchen die entsprechende Unterstützung. Die Kinder bleiben immer länger in der Einrichtung, das ist auch ein wichtiger Punkt. Häufig wird uns berichtet, dass die Kinder länger in der Einrichtung sind, als die Eltern arbeiten. Das ist ein Phänomen, das wir wahrnehmen müssen. Die Fachkräfte sind damit konfrontiert, dass die Gruppenstärke über den Tag hinweg relativ groß ist und gleich bleibt. Es ist nicht mehr so wie früher, dass am Nachmittag die Gruppengröße deutlich absinkt.

Der Fachkräftemangel ist ein entscheidender Punkt, der auch hier immer wieder angesprochen wurde. Im Gute-KiTa-Gesetz gibt es verschiedene Handlungsfelder, die Verbesserungen im Bereich der Qualität herbeiführen sollen. Hier hat man sich mit diesem Gesetz auf den Weg gemacht, verschiedene Handlungsfelder gut und vernünftig zukunftsfähig anzugehen. Ein Punkt ist, wie eben angesprochen, dass die stärker belasteten Einrichtungen einen verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel bekommen sollen. Das ist ein gutes erstes Signal, dass hier zusätzliche Stunden pro Gruppe mit hineinkommen; der Minister hat es eben vorgestellt, eine viertel Stelle pro Gruppe, das ist ein gutes Signal. Die Leitungen sollen entlastet werden, damit dort wirklich Zeit ist für die organisatorischen und vielfältigen anderen Aufgaben der Einrichtungsleitung.

Zu den Fachkräften. Hier gibt es ein wichtiges Signal - das mag an der Stelle von mir natürlich besonders gelobt werden -, es gibt eine neue Erzieherakademie in Merzig. Das ist ein tolles Signal. Die Zahlen belegen, dass der Bedarf definitiv da ist. Man ist dort dabei, ein gutes, neues, zukunftsfähiges Konzept auf den Weg zu bringen. Die Anmeldezahlen belegen, dass wir nicht in Konkurrenz mit Saarlouis oder anderen Erzieherakademien stehen. Nein, genau diese zusätzliche Erzieherakademie wird benötigt. Vielen Dank auch dafür an unseren Minister, dass dies so schnell umgesetzt werden konnte.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Wagner (CDU) )

Ein ganz wichtiger Punkt - er wurde eben auch von der Kollegin Holzner sehr deutlich angesprochen ist das Thema „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“. Dieses Bundesprogramm wurde ebenfalls vom Saarland direkt genutzt, um 52 zusätzliche Ausbildungsplätze im künftigen Schuljahr zu integrieren, um dort auch eine bezahlte Ausbildung, eine praxisorientierte Ausbildung auf den Weg zu bringen. Auch das kann erst ein Anfang sein. Ich bin überzeugt, dass wir hier gerade den Seiteneinsteigern eine echte Alternative geben, sodass sie diesen wichtigen Beruf der Erzieherin, des Erziehers jetzt ergreifen werden.

Das Fortbildungsbudget soll verbessert werden. Aber auch im Bereich der sprachlichen Bildung in den Kitas soll nachgebessert werden. So wird hier zum Beispiel dem Punkt der fankofonen Erzieherinnen nachgegangen. Das ist sehr wichtig, gerade im Zeichen der Frankreichstrategie. Da haben sich sehr viele Kitas im Saarland auf den Weg gemacht, muttersprachliche Erzieherinnen anzuwerben und einzustellen, um dann für Qualität vor Ort zu sorgen.

Um den Eltern mehr Planungssicherheit zu geben, sieht der Gesetzentwurf im neuen § 14 vor, dass die Beiträge für das jeweilige Kindergartenjahr festgesetzt werden. Auch das bringt eine verlässliche und zukunftsfähige Beständigkeit für unsere Familien. Im Übrigen möchte ich an der Stelle noch hervorheben, welch vielfältige Landschaft wir im Bereich der Beiträge haben. Dass jetzt hier einmal eine klare Linie gezogen werden soll, ist deshalb auch ein gutes Zeichen. Die Landkreise beziehungsweise die Jugendämter sind für die Ausgestaltung der Elternbeiträge zuständig. Dabei müssen Standards für die jeweiligen Angebotsstrukturen definiert werden und die jeweilige personelle Ausstattung muss festgelegt werden. Es besteht aber weiterhin - das ist auch gut die Option, dass die Ausgestaltung der Elternbeiträge in der Hoheit der Träger bleibt. Aber ich denke, der Schritt, dass im Landkreis der Beitrag festgelegt wird, die Standards festgelegt werden, wird auch für deutliche Transparenz unter den Eltern sorgen.

Etliche Kommunen haben hier schon kräftig investiert, bringen eigene Haushaltsmittel ein, um die Beiträge schon jetzt unter den besagten 25 Prozent zu halten. Auch diese müssen wir mitnehmen, damit auch für die Eltern in diesen Kommunen im kommenden Kindergartenjahr das Signal ankommt, sie zahlen weniger. Hier hat man sich mit einer guten Idee auf den Weg gemacht.

Abschließend möchte ich noch die eine oder andere Problemstelle des Gute-KiTa-Gesetzes auf Bundesebene ansprechen. Wie eben schon gesagt müssen alle Länder die entsprechenden Verträge zeichnen, erst dann kann das Geld auf den Weg gebracht werden. Das Saarland zeigt, wie es auch die anderen machen sollten. Ich hoffe, dass die anderen Länder

dort entsprechend nachlegen. Es gibt im Bereich der Qualitätsstandards nicht genug transparente Aussagen. Die könnten noch etwas deutlicher sein. Das zeigt eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der GRÜNEN. Auch da geht es um den Punkt Einrichtung einer Geschäftsstelle. Hier hat man sich erst auf den Weg gemacht. Genau diese Bundesgeschäftsstelle soll dieses Gesetz evaluieren und auch ein Monitoring auf den Weg bringen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, wenn wir nachher darüber sprechen, welche Kita einen verbesserten Fachkräfte-Kind-Schlüssel bekommt. Genau da brauchen wir solche Instanzen. Deshalb ist es wichtig, dass die zuständige Familienministerin hier nachlegt, dass sie sich auf den Weg macht, zum einen über das Jahr 2022 hinaus diese Gelder zu verstetigen, damit die Eltern auch weiterhin mit diesem Geld planen können, damit wir mit diesem Geld planen können, und dass auch diese Geschäftsstelle jetzt entsprechend aufgebaut wird.

Nun mein Fazit zum Saarland. Die Elternbeiträge werden bis zum Jahr 2022 halbiert. Der SaarlandPakt packt genau dort an, wo es für uns am wichtigsten ist, bei unseren Kindern, bei unseren Familien. Wir sorgen für die entsprechende Entlastung. Die ersten wichtigen Qualitätsbausteine werden ab dem kommenden Kindergartenjahr entsprechend umgesetzt beziehungsweise auch schon jetzt, wenn ich an die Erzieherakademie beziehungsweise an dieses Bundesprogramm in der praxisorientierten Ausbildung denke. Aber die Beitragsreduzierung darf nicht gegen die Qualitätsstandards ausgespielt werden. Hier muss es ein gesundes Verhältnis geben, ein gesundes Miteinander. Wir müssen von daher vorsichtig optimistisch sein, die Zahlen genau im Blick haben.

Bevor wir über weitere Absenkungen hier nachdenken, müssen wir an allererster Stelle diejenigen mitnehmen, die tagtäglich mit unseren Kindern dort beschäftigt sind, die unsere Kinder auf dem Weg zu einer guten Bildung begleiten. Von daher müssen wir im Bereich der Qualität nachlegen, diesen ersten Schritt auch weiterverfolgen. Das Ziel muss es sein, unsere Fachkräfte in den Kitas, in den Krippen weiter zu entlasten, Anreize für die Ausbildung zu bieten, damit wir neue, motivierte, junge Erzieherinnen und Erzieher dort einstellen können, aber auch die eine oder andere Fachkraft aus anderen Professionen, damit wir dort eine gesunde Altersstruktur haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Zum Schluss komme ich jetzt wieder zum Kind. Dieses muss im Mittelpunkt stehen. Im Saarland ist mit diesem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für eine zukunftsfähige frühkindliche Erziehung auf den Weg gebracht worden. Diesen Weg möchten wir fortsetzen. Von daher bitte ich um Zustimmung zu diesem

(Abg. Wagner (CDU) )

Gesetzentwurf und Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/790. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/790 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/790 in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten dieses Hohen Hauses angenommen ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.10 Uhr.

(Die Sitzung wird von 13.09 Uhr bis 14.10 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung

(Drucksache 16/653) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/789 - neu)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Jochen Flackus das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und er predigte vor einer halb leeren Kirche - ich will es aber trotzdem versuchen.

Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 16. Januar 2019 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahre 2009 wurden die Beschlüsse der Föderalismuskommission II umgesetzt

und neue Regelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme in das Grundgesetz eingefügt, die die Länder verpflichten, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

Die Länder dürfen jedoch durch Landesrecht, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen, eine vorübergehende Neuverschuldung für konjunkturbedingte Schwankungen sowie für außergewöhnliche Notsituationen zulassen. Diese Möglichkeit wäre ohne eine landesrechtliche Regelung nicht gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf schöpft die landesgesetzliche Regelung der im Grundgesetz eingeräumten Handlungsspielräume aus.

Die Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel im saarländischen Landesrecht bedingt, dass der gültige Art. 108 Abs. 2 der Verfassung, demzufolge insbesondere eine Neuverschuldung in Höhe der Investitionsausgaben zulässig ist, ersatzlos gestrichen wird. Detailregelungen erfolgen in der Landeshaushaltsordnung sowie in einem neuen Haushaltsstabilisierungsgesetz. Die Bestimmungen zum Konjunkturbereinigungsverfahren sollen in einer Verordnung geregelt werden.

Ziel des Gesetzes ist es, die Grundlage für eine solide und tragfähige Haushaltswirtschaft des Saarlandes im Spannungsfeld von Schuldenbremse, stabiler Haushaltswirtschaft unter Berücksichtigung der Investitionsoffensive und Sanierungshilfen zu schaffen. Die Umsetzung der Schuldenbremse sowie der Haushaltsstabilisierung erfolgt im Rahmen eines Artikelgesetzes getrennt vom eigentlichen Haushaltsgesetz. Damit wird dem Landtag eine intensive Beratung ermöglicht.

Der Gesetzentwurf schafft zwei neue Sondervermögen: das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage sowie das Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage. Zweck der Konjunkturausgleichsrücklage ist die Absicherung der Tilgungsverpflichtungen beziehungsweise die Vorsorge für einen konjunkturellen Abschwung. Das Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage schafft eine Vorsorge für Zinsmehrausgaben in späteren Haushaltsjahren, wenn der derzeitige Durchschnittszins überschritten wird. Die landesgesetzliche Regelung trägt zur Flexibilisierung der Schuldenbremse innerhalb des grundgesetzlichen Rahmens bei. Ein Verzicht auf entsprechende Regelungen würde die Gefahr der Verletzung der Vorgaben des Sanierungsgesetzes mit unmittelbaren Verlusten in Form eines Teileinbehalts von Sanierungshilfen deutlich erhöhen.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu dem Gesetzesvorhaben eine öffentliche Anhörung durchgeführt und neben der Einholung von fachlichen Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen - ich füge hinzu: auch von Forschungseinrichtungen - den Bund der Steuerzahler, den

(Abg. Wagner (CDU) )

Lehrstuhlinhaber für deutsches und europäisches Steuerrecht der Universität des Saarlandes sowie einen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen angehört.

Der Gesetzentwurf wurde dabei überwiegend als geeignete Grundlage für die landesrechtliche Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse unter Einbeziehung der Sanierungsverpflichtungen des Landes bewertet. Es wurde für zielführend erachtet, die Schuldenbremse unter Wahrung maximaler Handlungsspielräume in Landesrecht umzusetzen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 16/789 vorliegt. Er enthält im Wesentlichen klarstellende Änderungen. Auch die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat einen Abänderungsantrag eingebracht. Die gesetzesändernden Regelungen sollen die Landesregierung verpflichten, die außergewöhnliche Notsituation darzulegen und für die Kreditaufnahme eine konjunkturgerechte Tilgung vorzusehen. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, der Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt - oh welch ein Wunder!

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und Dritter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Volker Oberhausen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung. Wie Sie wissen, wurde das Gesetz vorgelegt und in Erster Lesung in unserer Sitzung am 16. Januar 2019 verabschiedet. Danach wurde es - der Berichterstatter hat es erwähnt - im Haushalts- und Finanzausschuss weiter beraten, sodass Ihnen heute ein Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen vorliegt, der bei Stimmenthaltung der DIE LINKE vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde.

Ich werde im Folgenden über drei Schwerpunkte sprechen. Lassen Sie mich nochmals auf die Intenti

on des Gesetzgebers eingehen. Danach werde ich als zweiten Punkt die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz und in den Verfassungen einer großen Anzahl von Bundesländern beleuchten. Zuletzt werde ich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Schuldenreduzierung als Grundlage für eine generationengerechte Finanzierung der Haushalte näher untersuchen.

Kommen wir zunächst auf die Intention des Gesetzgebers zu sprechen. Peter Strobel hat am 15. Januar 2019 ausgeführt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf dazu dient, die Schuldenbremse im saarländischen Landesrecht zu verankern. Der Minister sieht darin eine entscheidende Grundlage für eine zukünftige, solide und stabile Finanzierung des Landeshaushalts. Er dient gleichzeitig der Absicherung der Sanierungshilfen im Rahmen der Investitionsoffensive ab dem Jahr 2020. Der Gesetzentwurf ist notwendig, weil die Schuldenbremse vorsieht, dass die Bundesländer, wie Herr Kollege Flackus ausgeführt hat, ab 2020 ihre Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen.

Der Entwurf dieses umfangreichen Artikelgesetzes sieht eine ganze Reihe von Änderungen und Ergänzungen des Landesrechtes vor. Kern des Gesetzes ist ein Haushaltsstabilisierungsgesetz. Die stetige Rückführung des Schuldenstandes wird mit zwei neuen haushaltsrechtlichen Instrumenten unterstützt. Konkret handelt es sich dabei zum einen um das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage sowie zum anderen um das Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage. Würde das Saarland auf eine Landesregelung verzichten, so wäre es unmittelbar der strengen Regelung des Grundgesetzes unterworfen, die keine konjunkturabhängige Ausgestaltung vorsieht. Beide Sondervermögen tragen entscheidend dazu bei, dass das Land auch unter ungünstiger werdenden Rahmenbedingungen die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes einhalten kann.

Es werden Tilgungen in Höhe von 80 Millionen im Jahresdurchschnitt ab dem Jahr 2020 festgesetzt. Dies erfolgt in einem Fünfjahreszeitraum, also im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung. Dem Stabilitätsrat obliegt ab 2020 die Überwachung der Einhaltung der innerstaatlichen Schuldenbremse. Diese Überwachung beinhaltet auch die nun im Gesetzentwurf vorgelegte landespolitische Regelung.

Die Verankerung im saarländischen Landesrecht ist ein großer Fortschritt für die Absicherung der Schuldenbremse. Dennoch wird mit Blick auf die Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik und der Mehrheit der Bundesländer die Forderung erhoben auch im Rahmen dieser vom Kollegen Flackus genannten Anhörung -, die Verfassung des Saarlandes um die Schuldenbremse zu ergänzen. So sehr ich persönlich Sympathien für den Vorschlag von Pro