Protocol of the Session on April 10, 2019

Des Weiteren soll auch der Ausbau der bilingualen Kitas weiterverfolgt werden.

Aus unseren Besuchen in der Praxis wissen wir, dass es noch einen weiteren Punkt gibt, der den Einrichtungen wichtig ist. Die Arbeitsstellen für Integrationspädagogik, kurz AFI-Kräfte, sowie die Frühförderung, deren Richtlinien zurzeit überarbeitet werden, sind wichtige Bausteine für die Fachkräfte vor Ort. Die oben genannten Fachkräfte ermöglichen den sogenannten AFI-Kindern den Zugang zur Regelkindertagesstätte in ihrem Wohnort. Sie unterstützen das Kind und seine Eltern im Alltag und in der Kita. Ich denke, ich muss hier nicht noch einmal extra betonen, wie wichtig sowohl unsere AFI- als auch unsere Frühförderkräfte sind. Leider ist es, wie uns die Praxis berichtet, oft so, dass Antragsverfahren im Bereich der Integrationspädagogik eine lange Bearbeitungsdauer haben. Ich bin mir sicher, liebe Monika Bachmann, dass wir hierzu gute Lösungen finden werden, im Interesse aller Beteiligten.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entlastung der Familien bei den Kita-Beiträgen ist eines der wichtig

(Abg. Holzner (SPD) )

sten Projekte der SPD im Saarland. Wir haben vor der Landtagswahl versprochen, die Eltern schnell und effektiv zu entlasten. Wir haben versprochen, dass die Eltern deutlich mehr im Geldbeutel haben werden. An diesem Ziel haben wir festgehalten, die Senkung der Elternbeiträge kommt.

(Beifall von der SPD.)

Mit den drei Säulen Beitragssenkung, Quantität und Qualität sollen gute Voraussetzungen für unsere Kinder, Familien und Fachkräfte geschaffen werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete. - Für die AfDLandtagsfraktion rufe ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Maßgebend für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Saarländer viel zu viel für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen zahlen müssen. Wenngleich wir zustimmen werden, möchte ich doch einige kritische Anmerkungen machen. Ich lasse bei dem, was ich mir vorbereitet habe, aus, was die Kolleginnen und Kollegen bereits sehr ausführlich erklärt haben, auch das mit den 7,2 Prozent, das von jedem erwähnt wurde. Ich beschränke mich nun auf diese kritischen Bemerkungen.

In der Begründung zur Gesetzesänderung schreiben Sie, dass die Absenkung der Elternbeiträge für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte für alle Eltern ohne Rücksicht auf das individuelle Einkommen gelten soll. Dazu möchte ich einmal auf eines hinweisen: Generell kostenfreie Kitas werden zu einem Problem. Reiche Länder und Gemeinden machen mit der Forderung nach komplett kostenlosen Kitas Wahlkampf und bringen ärmere Länder und Kommunen in Bedrängnis. Wenn Eltern gar nichts mehr zahlen müssen, werden sie noch mehr Kita-Zeit in Anspruch nehmen als heute. Deshalb stehen wir für eine Bedürftigkeitsprüfung. Es ist nicht angebracht, generell die Beiträge zu senken, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern. Das Saarland hat kein Geld für Sozialförderungsprojekte für Reiche.

Des Weiteren ist zu lesen, den Jugendhilfeträgern, das heißt den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, würden mit der Beitragssenkung vermutlich keine finanziellen Belastungen entstehen. Wir sind diesbezüglich für klare Verhältnisse: Nein, nicht „vermutlich“, das muss vielmehr sicher sein.

Denn was die Gemeindeverbände, sprich die Landkreise und der Regionalverband, zahlen sollen, bezahlt letztlich wieder die Gemeinde beziehungsweise die Stadt. Die Kreise und der Regionalverband legen die Kosten auf die Gemeinden und Städte um und die können nicht mehr zahlen. Allein die Regionalverbandsumlage der Landeshauptstadt beläuft sich auf 150 Millionen Euro, das ist wirklich nicht wenig.

Drittens, die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz. Das Gesetz heißt so. Ich frage mich, warum immer diese Eigenschaftswörter davor stehen müssen. Dann müsste man auch Gutes-Beamtengesetz sagen und so weiter. Ich spreche also einfach vom „KiTa-Gesetz.“ Die zusätzlichen Bundesmittel aus diesem Gesetz stehen befristet bis zum Jahr 2022 zur Verfügung. Es wurde schon gesagt, dass Anstrengungen nötig werden, um das weiterzuführen. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Der Bund stiehlt sich wieder aus der Verantwortung, die Länder und Kommunen können das bezahlen das wage ich vorauszusagen. Dann wird aus dem ich sage es jetzt doch noch einmal so - „Gute-KiTaGesetz“ später ein „Schlechte-KiTa-Gesetz“. Im Augenblick ist das aber natürlich gut für den Wahlkampf der GroKo.

Viertens. Abschließend möchte ich noch etwas Grundsätzliches zu den Kinderkrippen sagen. Die Politik diskutiert derzeit viel über die Finanzierung der staatlichen Kinderkrippen. Viel wichtiger aber wäre es, eine öffentliche Diskussion über die Qualität der Betreuung zu führen oder auch die Frage zu stellen, ob Kinder bis zu drei Jahren nicht besser in der Familie mit Papa, Mama, Opa, Oma, Geschwistern aufwachsen könnten, in einer unbeschwerten Kindheit ohne Druck. Nach Einschätzung namhafter Psychologen stellt die Krippe ein Risiko für die individuelle Entwicklung des Kindes dar, mit möglichen negativen seelischen und körperlichen Auswirkungen. Das alles ist Ihnen aber wahrscheinlich auch bekannt.

(Abg. Holzner (SPD) : Unverschämtheit! - Weitere Zurufe von der SPD.)

Deshalb dürfen Eltern nicht dem Zwang unterliegen, aus ökonomischen Gesichtspunkten ihre Kinder in der Krippe abliefern zu müssen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Das ist aus dem Jahr 1950.)

Hier ist ja schon sehr oft die Menschenrechtskonvention zitiert worden, auch ich will sie nun zitieren: „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ - Die Eltern müssen daher frei entscheiden können, ob sie Kinder bis drei Jahre selbst in der Familie aufziehen wollen oder in die staatliche Kindergruppe geben wollen. Es ist wichtig,

(Abg. Holzner (SPD) )

dass diese Entscheidung frei erfolgen kann, unabhängig vom Geld. Wir werden nun aber, wie gesagt, diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich rufe nun für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Wagner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bildungsbereich sprechen wir in den meisten Fällen über Schulen, gelegentlich sprechen wir auch über Themen wie Sonderbegabte oder ein Schulfach „Mundart“. Was jedoch zu kurz kommt, ist der frühkindliche Bereich. Die Grundlage für die schulische Bildung und somit die Vorbereitung auf das gesamte Leben wird aber in Krippe und Kita gelegt. Auch in der öffentlichen Diskussion wird der Bereich der frühkindlichen Erziehung viel zu wenig beleuchtet.

Daher bin ich sehr froh, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Fokus auf diese Thematik richten. Dabei gilt es, beide Seiten im Blick zu haben, zum einen die Eltern, zum anderen aber auch die Fachkräfte vor Ort. Das Allerwichtigste ist aber, und das möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede hervorheben, das Kind. Das Kind steht hier bei allem im Mittelpunkt.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Im uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht es um die Änderung von Bestimmungen des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung im Hinblick auf die darin geregelten Kita-Elternbeiträge. Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2022, der die Absenkung dieser Beiträge vorsieht, umgesetzt.

Im Saarland müssen die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen einen Elternbeitrag zahlen. Dieser ist so bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge 25 Prozent der angemessenen Personalkosten der Einrichtungsträger nicht übersteigt. Im Saarland sind - das haben wir eben vielfach schon gehört und auch mit Zahlen belegt die Familien besonders stark belastet. Genau deshalb hat der Koalitionsvertrag hier einen ganz entscheidenden Passus ausgearbeitet. Es ist das Ziel, in dieser Legislaturperiode die Beiträge schrittweise abzusenken. Diesen Schritt möchten wir mit diesem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gehen.

Hierzu hat die Koalition beschlossen, die Elternbeiträge in drei Schritten um jeweils 2 Prozentpunkte zu senken und mögliche Bundesmittel in diesem Be

reich zu einer darüber hinausgehenden Entlastung der Eltern zu nutzen. An diesem Punkt sind wir jetzt mit dem vorliegenden Gute-KiTa-Gesetz. Diese Mittel können wir nutzen, um weitere Absenkungen auf den Weg zu bringen. Im Saarland werden aus diesem Bundesgesetz Mittel in Höhe von voraussichtlich 63,5 Millionen Euro bis Ende 2022 fließen.

Bereits im November 2018 hat die Koalition im Rahmen des Saarland-Pakts entschieden, diese Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz so einzusetzen, dass die saarländischen Familien stärker als bisher im Koalitionsvertrag vorgesehen - ich sprach eben die 2 Prozent an - entlastet werden können. Dies ist ein gutes und ein wichtiges Signal für unsere saarländischen Familien. Der Saarland-Pakt ist somit ein Meilenstein für unsere Familien. Die Eltern werden mehr Luft haben für weitere Investitionen in ihre Kinder, das ist ein gutes Signal.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zur Umsetzung der Reduzierung der Elternbeiträge ist in Artikel 1 des Gesetzentwurfs die Aufnahme einer Rahmenregelung in § 7 vorgesehen, nach der für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Beiträge zu entrichten sind. Danach werden ab dem Kindergartenjahr 2019/20 die Elternbeiträge von derzeit höchstens 25 Prozent der Personalkosten in drei Schritten um jeweils 4 Prozentpunkte und ab dem Kindergartenjahr 2022/23 um einen weiteren halben Prozentpunkt reduziert. Damit sind wir dann bei den 12,5 Prozent angekommen, der Halbierung der Elternbeiträge.

Die Absenkung der Elternbeiträge wird vom Land durch einen ebenfalls schrittweise höheren Anteil der Bezuschussung der Personalkosten von derzeit 29 Prozent auf 33 Prozent und dann in den Folgejahren auch jeweils von plus 4 Prozent ausgeglichen. Diese höhere Personalkostenbezuschussung wird mit Landesmitteln aus dem Einzelplan des Ministeriums für Bildung und Kultur in Höhe von 45,5 Millionen und einem Teil der Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz in Höhe von 46,3 Millionen Euro finanziert. Das Saarland nimmt hier über 90 Millionen Euro in die Hand; das ist ein ganz klares Signal an die Eltern, an die Familien: Wir meinen es wirklich ernst!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Absenkung soll für Kinderkrippen, Kindergärten und -horte sowie für alle Eltern ohne Rücksicht auf das individuelle Einkommen gelten. Auch das ist ein gutes und ein transparentes Signal. Dabei soll sich die Entlastungswirkung auf die tatsächlichen Gesamtbeiträge unabhängig vom Betreuungsumfang beziehen. Die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz gehen aus einer Neuverteilung der Umsatzsteuer auf Bund und Länder hervor. Da müssen entsprechende Verträge abgeschlossen

(Abg. Dörr (AfD) )

werden. Auch hier ist das Saarland Vorreiter. Ich kann ausdrücklich an dieser Stelle unseren dafür zuständigen Bildungsminister loben. Er war einer der ersten, die sich auf den Weg gemacht haben, genau diesen Vertrag zu unterzeichnen. An anderer Stelle werden wir nachher noch hören, dass andere Bundesländer sich hier deutlich schwerer tun.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Vertragsentwurf sieht vor, die Bundesmittel in Höhe von 46,3 Millionen Euro zur Beitragsreduzierung und somit zur Verbesserung unserer Kindertagesbetreuung einzusetzen. Die restlichen Mittel in Höhe von 17,2 Millionen Euro sollen für qualitätsverbessernde Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Den Bereich der Qualität möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben. Da hätte ich mir von Ihnen, sehr geehrte Frau Spaniol, liebe Kollegin - die Anmerkung mag mir an dieser Stelle erlaubt sein -, als Oppositionspolitikerin schon etwas konkretere Aussagen gewünscht. Sie haben gesagt: Dies ist ein gutes Signal, dort sind wir in Gesprächen. - Was konkret möchten Sie? Das hätte ich an dieser Stelle wirklich gerne von Ihnen gehört. Sie haben auch geschildert, dass Sie dort im Austausch sind, dass Sie in Einrichtungen unterwegs sind. Etwas mehr Konkretisierung hätte ich mir an dieser Stelle schon von Ihnen gewünscht. Das sei mir an dieser Stelle auch erlaubt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zum Kollegen Dörr. Auch ihn muss ich heute zu Beginn loben, dass er diesem Gesetzentwurf zustimmt.

(Oh!-Rufe. - Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).)

Ich bin noch nicht fertig.

(Heiterkeit.)

Aber dann diese alte Schublade wieder rauszuziehen und von „Betreuung rein in der Familie ist der einzig richtige und gute Weg“ zu sprechen, das ist mir dann doch etwas zu wenig. Auch hier hätte ich mir konkretere Aussagen von Ihnen gewünscht, auch zum Thema Qualität. Da haben Sie das ein oder andere Schlagwort genannt, aber Sie sind hier auch wieder nur bei Schlagworten und Floskeln geblieben, mehr war leider auch heute nicht zu erwarten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nun zur Qualität. Auch wir waren in den vergangenen Monaten in zahlreichen Einrichtungen im Saarland unterwegs, in großen und in kleinen, vom sechsgruppigen bis zum zweigruppigen Kindergarten, in den Ballungsräumen, aber auch im ländlichen Raum. Wir haben dort immer wieder das Gleiche gehört: „Wir wünschen uns Unterstützung, wir hoffen, dass ihr es ernst meint.“ Dass wir es ernst meinen, werden wir an dieser Stelle zeigen!

Ich möchte hervorheben, bei allen Besuchen haben wir uns davon überzeugen können, welch hervorragende Arbeit in unseren Kindertagesstätten, in den Krippen geleistet wird. Von daher möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Erzieherinnen und Erziehern, bei allen Fachkräften in unseren Kindertagesstätten bedanken. Ihr macht einen hervorragenden Job, vielen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)