Hätten wir nach Brandenburg gehen sollen und sagen sollen: Verzichtet jetzt mal auf eure Gelder und gebt uns etwas ab! - Ich glaube, dieser Ansatz ist wohl nicht ganz ernst zu nehmen. Es ist nun mal so, dass die Leute angesprochen werden müssen, die auch im Bund die Mehrheit haben. Denn die werden letztlich entscheiden, was in den Haushalt eingestellt wird beziehungsweise was die Regierung als Vorlage bringt. Das war immer so. Manchmal habe ich den Eindruck, als wäre dieser Umstand gar nicht mehr bekannt.
Noch ein Wort zu dem, was Sie sagten, Herr Kollege Funk, Sie waren ja auf der anderen Seite als Diskus
sionsredner aufgetreten: Wir stellen ja keineswegs infrage, dass etwas geschieht. Das war ja Ihr Eröffnungssatz. Ich habe Sie doch persönlich dafür gelobt, dass es Ihnen gelungen ist, immerhin einen Betrag zu erzielen, der viel größer war als die 13 Millionen Euro, die nun Herr Altmaier „vielleicht eventuell in Aussicht stellt“. Das konnten Sie aufgrund Ihrer Beziehung zum Haushaltsausschuss erreichen. Das ist früher immer so gelaufen. Wir konnten, um das einmal zu sagen, früher mit Leuten, die im Haushaltsausschuss ein gewisses Standing hatten, solche Beträge immer bewegen. Anscheinend ist diese Fähigkeit völlig verlorengegangen. Dafür muss man nun wirklich nicht zur Kanzlerin laufen, die bekommt so etwas gar nicht mit.
Wenn es um größere Beträge geht, dann spielen die jeweiligen Konstellationen eine Rolle. Als der Saarkanal wieder gecancelt wurde, haben wir nicht gesagt, das soll die Landesregierung lösen. Die hätte das gar nicht lösen können. Damals ist Herr Klumpp mit mir zusammen nach Bonn gefahren. Herr Klumpp hat den FDP-Fraktionsvorsitzenden Mischnick angesprochen, ich habe den SPD-Fraktionsvorsitzenden Wehner angesprochen. So haben wir das Ding gekippt, das damals Hunderte Millionen D-Mark umfasst hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sind hier schon in der Verantwortung! Ich bleibe dabei: Sie haben eine Traumkonstellation! Nutzen Sie sie auch und versuchen Sie nicht, hier Nebelkerzen zu werfen!
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter. - Ich rufe als weiteren Redner für die CDU-Landtagfraktion Herrn Abgeordneten Thielen auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man muss in dieser Debatte doch noch einmal einige Punkte zurechtrücken. Einer dieser Punkte stellt sich mit der Frage, worüber wir hier eigentlich debattieren. Was war Kern der Aufgabe dieser Kommission, die nun eine Entscheidung getroffen hat? Was ist die Grundlage dafür?
Dazu muss man zunächst einmal feststellen, dass es hierbei um einen tiefgreifenden Strukturwandel geht. Diesbezüglich muss man sehen, dass die Lage bei der Braunkohle eine ganz andere ist, als sie bei der Steinkohle war. Bei der Steinkohle haben wir über Jahrzehnte hinweg einen Abbaupfad verfolgt, das wurde immer weniger. Gerade in den Achtzigerund Neunzigerjahren ging der Steinkohleabbau erheblich zurück, und damals hat uns der Strukturwan
del ja auch heftig getroffen, wie Sie wissen, Herr Kollege Lafontaine. In dieser Zeit hatten wir die größten Probleme. Und das war ja auch einer der Gründe, weshalb Sie damals die Mittel bekommen haben und weshalb wir heute noch diese Unterstützung vom Bund bekommen.
Das ist auch richtig, das verdienen wir. Auch das muss man hier klarstellen, Herr Dörr: Wir müssen nicht weiter betteln! Wir haben schon sehr viel bekommen für den größten Teil des Strukturwandels infolge der Aufgabe des Steinkohleabbaus. Das muss man hier einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Zum zweiten Punkt. Wichtig ist mir das Thema Investitionstätigkeit. Es hört sich bei Ihnen immer so an, als müssten wir einfach nur betteln gehen, dann würde das Geld quasi vom Himmel rieseln und wir könnten Dinge auf der grünen Wiese errichten. Dass das so nicht funktioniert, das hat man gerade in den ostdeutschen Bundesländern zum Teil gesehen. Dort wurden viele Investitionen angesiedelt, die nicht nachhaltig waren. Eine nachhaltige Ansiedlungspolitik und ein nachhaltiger Strukturwandel können nur gelingen, wenn das aus dem Land selbst heraus entwickelt wird, wenn Projekte aus dem Land kommen, und wenn es für diese Investitionstätigkeiten dann noch Bundesmittel gibt.
Das ist der Pfad, den wir weitergehen. Und genau das wollte die Kollegen Schmitt-Lang in ihrer Rede darstellen, dass hier im Saarland der richtige Weg verfolgt wird und dass wir ihn in den letzten Jahren auch wirklich nachhaltig verfolgt haben.
Ich habe das schon öfter hier ausgeführt, Investitionen allein - da geht es nicht nur um die Landesinvestitionen, und selbst dabei liegen wir ja nicht so schlecht - reichen nicht. Es geht darum, was wir an privaten Investitionen ins Land holen können. Dafür ist es wichtig, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen, dass zum Beispiel ein CISPA hier entsteht, um das herum noch verschiedene Ansiedlungen kommen werden. Es war wichtig, dass wir dafür die richtigen Grundlagen gelegt haben beim Masterplan Industrieflächen, damit sich im Übrigen auch Nobilia und so weiter hier ansiedeln. Das kommt nicht von ungefähr, das sind die richtigen Entscheidungen, die im Land getroffen werden. Dann ist das, was im Bund passiert, ein Bonus, den wir gerne nutzen. Da sind wir noch in Verhandlungen, das haben wir ja gehört.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir hier auf diese zwei Punkte noch mal zurückkommen und nicht die großen Diskussionen führen, wer hier was geleistet hat. Wichtig ist im Endeffekt die Solidarität in der Sache. Ich war beeindruckt davon, wie viele Bürger
meister, Beigeordnete und Landräte mit nach Berlin gefahren sind, die gar nicht von dem Thema Steinkohle betroffen sind. Der Bürgermeister von Perl zum Beispiel hat wenig mit dem Thema Steinkohleabbau zu tun, aber er ist aus Solidarität mitgefahren. Es ist wichtig, dass man zusammensteht. Ich würde sagen: Glück auf, lasst uns zusammen kämpfen für den besten Weg im Saarland! - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aktuelle Aussprache.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung der Altershöchstgrenze bei hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (Drucksache 16/798)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem war ich im Rahmen eines Gremiums der Großregion anwesend und habe dort die Gelegenheit gehabt, mit einem Bürgermeister aus dem Saarland zu reden. Der Mann hat sich beklagt. Er wird am 31. Mai 68 Jahre alt und möchte gern sein Amt weitermachen. Er ist mit einem sehr großen Stimmenvorsprung, also einem überwältigenden Vertrauensbeweis, in sein Amt gewählt worden, hat seine Sache nach Ansicht vieler Bürger auch gut gemacht, aber aufgrund der Gesetzeslage kann das nicht sein.
Dann hat er beim Innenministerium vorgebracht, er wolle gern die Geschäfte an seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin übergeben und diese Person einarbeiten. Das geht aber deshalb nicht, weil er nicht weiß, wer sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin ist, weil die Wahl ja am 26. Mai ist, also nur kurz vorher. Dann hat er gebeten, ein paar Monate länger im Amt bleiben zu dürfen, um seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin einzuarbeiten. Das ist ihm aber auch verwehrt worden.
Diese Sache ist bei diesem Gespräch zutage getreten, aber, wenn man sich im Lande umhört, ist das wohl öfter der Fall. Wir haben einige sehr angesehene Bürgermeister, die in die Jahre kommen und die gern ihr Amt weitermachen würden, die Bevölkerung würde sie auch in dieses Amt hineinwählen. Aber es ist halt eben nicht möglich. - Keine Angst, es geht hier nicht um mich.
Wir haben hier in der Landesregierung ein gutes Beispiel, nämlich Herrn Minister Bouillon, der war ja Bürgermeister in St. Wendel und ist dort stets mit überragenden Ergebnissen gewählt worden. Dann ist er aber 65 Jahre alt geworden und konnte nicht noch mal antreten - man darf ja am Tag der Wahl nicht älter als 65 sein. Er hat dann Aufnahme gefunden in der Landesregierung, und ich denke, er ist auch nicht der schlechteste Teil dieser Landesregierung. Er ist im Lande angesehen und er macht das jetzt schon einige Jahre, und wer weiß, wie lange er das noch macht. Da stellt sich mir die Frage: Als Bürgermeister einer Mittelstadt darf er nicht mehr arbeiten, aber Minister einer Landesregierung mit sehr viel mehr Verantwortung darf er noch sein. Das, denke ich, ist eine Schieflage in unserer Gesetzgebung. Ich habe schon mal hier gesagt, wir kommen ja nicht von 1949, sondern von 1947, da waren wir hier schon ein Staat. Das war kein demokratischer Staat, wie viele meinen, deshalb sind wir eine Demokratie im Aufbau, das heißt, es kann immer noch besser werden. Diese Geschichte mit der Altersgrenze der Bürgermeister ist ja keine Sache, die in Stein gemeißelt ist, die kann man ändern.
Unsere Ansicht als AfD-Fraktion ist, dass das geändert werden sollte, dass man das dem Wähler überlassen sollte, ob er die Person noch will, ob die noch tauglich ist oder nicht, und dass man nicht im Gesetz eine starre Grenze festsetzen soll. Wir sind überhaupt gegen allzu starre Grenzen, insbesondere Altersgrenzen, denn das ist auch ein Stück Diskriminierung, es ist Altersdiskriminierung, und das muss nicht sein. Deshalb haben wir hier diese beiden Gesetzesänderungen eingebracht, und zwar die Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und die Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes.
Ich möchte noch eine persönliche Bemerkung machen, was mir zu Altersgrenzen einfällt und was ich öfters schon beobachtet habe. Ich war ja auch schon Chef einer Behörde und habe auch schon Leute davon überzeugen müssen, vor der Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen, weil es gesundheitlich nicht mehr so ging oder auch aus anderen Gründen. Das ist immer eine unangenehme Geschichte, jemandem zu sagen: „Lieber Freund, du hast deine Sache sehr gut gemacht, aber eigentlich bist du für diese Geschichte nicht mehr tauglich, wir brauchen dich nicht mehr. Fass doch den Entschluss und gehe in den Ruhestand.“ Viel einfacher ist es, wenn man ein Datum festsetzt, dann gibt es keine Erklärung, der Mann oder die Frau sind 65 und dann gehen sie, „Auf Wiedersehen, danke schön für die Leistung“, und man hat selbst nichts einbringen müssen. Es ist eine unbequeme Sache, aber es ist meiner Ansicht nach eine wichtige Sa
che, dass man den Mut aufbringt, in einer solchen Situation die entsprechenden Dinge zu machen und es nicht dem Gesetz zu überlassen, das dann rigoros mit einem bestimmten Datum hier Schluss macht. Das ist unser Beweggrund, deshalb sind wir für die Änderung dieser Gesetze. - Danke schön.
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Ruth Meyer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir hier im Parlament einen Gesetzentwurf einbringen, müssen wir zunächst sorgfältig überlegen, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht und wie wir mit der neuen Norm Realitäten verändern. In besonderem Maße gilt das, wenn wir in das aktive und passive Wahlrecht unserer Bürgerinnen und Bürger eingreifen, denn das muss besonders transparent, besonders nachvollziehbar sein und vor allen Dingen auf große Akzeptanz stoßen.
Wir befinden uns ja gerade vor einer Kommunalwahl mit 37 Direktwahlen, da wählen wir die Persönlichkeiten, die die Herzstücke unseres Landes steuern, die die Lebensverhältnisse unserer Bürgerinnen und Bürger vor Ort gestalten. Da will ich zunächst mal festhalten, es ist, zumindest was meine Partei anbelangt, im Zuge der Nominierungen nicht aufgefallen, dass Kandidatinnen und Kandidaten dort ins Gespräch gebracht worden wären, die nicht deutlich innerhalb der jetzigen Altersspanne der Wählbarkeit liegen, und die ist im Saarland zwischen 25 und 65 Jahren. Mir ist auch keine verhinderte Einzelbewerbung bekannt, wo jemand jenseits seines 65. Geburtstages gesagt hätte: Ich wäre gern angetreten, um euer Bürgermeister oder eure Landrätin zu werden. Insofern führen wir hier eine zwar wichtige, aber durchaus einigermaßen theoretische Debatte. Ich behaupte, mit der Änderung des Wählbarkeitsalters, also dem ersten Punkt Ihres Antrags, würden wir im Saarland keinerlei Realitäten verändern.
Wer dagegen meint, dass nicht die saarländische Realität, sondern der Vergleich reich macht, der kann in die Republik kucken. Dort sehen wir, dass wir mit einer Altersgrenze von 65 Jahren auch durchaus noch im Bundesmittel liegen. Bei der Altersuntergrenze ist das übrigens etwas anders. Da bilden wir im Saarland mit 25 Jahren die Spitze. Es ist interessant, Herr Dörr, dass Sie dieser Grenze in Ihrem Antrag überhaupt keine Beachtung schenken.
Ganz offensichtlich bestimmt das Sein Ihrer Partei das Personal, das Denken, ich denke dabei an die Idee, die Sie eben hier zur Einarbeitung eines Nachfolgers vorgestellt haben; das ist ja mehr als skurril an dieser Stelle Ihr Bewusstsein.
Aber selbstverständlich gehören Altersgrenzen immer wieder einmal auf den Prüfstand. Das Alter ist ja per se keine Qualifikation und es unterliegt in seinen Wirkungen individuellen Schwankungen, aber auch gesellschaftlichen Entwicklungen. Wir werden heute älter, wir leben länger, wir sind länger fit, und unsere Jugend ist auch früher am Start. Das nehmen wir mit Freude zur Kenntnis.
Nicht zuletzt können Altersgrenzen auch diskriminierend sein. Darauf haben Sie ja auch völlig zu Recht hingewiesen. Deshalb kurz einmal ein Blick auf die juristische Seite. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen Höchstaltersgrenzen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit sowie zur Wahrung einer ausgewogenen Altersstruktur als gerechtfertigt angesehen. Ich will einmal zitieren. Das Bundesverfassungsgericht sagt, diese seien „im Interesse der Allgemeinheit an einer kontinuierlichen und effektiven Amtsausübung“ von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Dabei gesteht das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich zu, auch pauschale Annahmen zu machen. Er darf davon ausgehen, dass ein bestimmtes Alter die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit begrenzt, auch wenn im Einzelfall die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt sein muss. Wenn ich einen Blick auf die Regierungsbank werfe - Herrn Bouillon haben Sie ja schon erwähnt -, aber auch auf die Reihen der LINKEN, dann werden Sie mir sicher beipflichten, dass die Abgeordnetenkollegen Bouillon und Lafontaine auch heute noch respektable Bürgermeisterkandidaten abgäben. Aber die beiden sind doch auch, wenn ich das so sagen darf, Ausnahmeerscheinungen.
Und irgendwann kommt dann auch die Zeit, Platz für Jüngere zu machen. So viel zum Thema ausgewogene Altersstruktur.
Ein Aspekt, der bei uns im Saarland aber sicher besonders gewürdigt werden muss, das ist die Wahlperiode und die Amtsdauer für einzelne Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landrätinnen und Landräte. Die ist nämlich im Saarland spitze. Wir wählen auf zehn Jahre und die Parteien und Einzelbewerber machen damit bei der Direktwahl den Wählerinnen und Wählern ein Personalangebot auf doch recht lange Sicht. Für den Wahlerfolg lebensälterer Kandidaten wirkt sich das meines Erachtens
eher nachteilig aus, zumal wenn man zur Kenntnis nimmt, dass auch in den Ländern, die einem gewissen Trend folgend diese Altershöchstgrenze aufgelöst haben, auch keine 70-jährigen Kandidatinnen und Kandidaten nominiert wurden.
Dann kommen wir zu dem für mich entscheidenden Punkt. Das ist das zweite Gesetz, das Sie ändern wollen, das Saarländische Beamtengesetz. Wenn wir die dort geregelte Altersgrenze für Wahlbeamtinnen und -beamte mit in den Blick nehmen - die ist ja im Saarland auf 68 festgesetzt -, dann ergibt sich für mich tatsächlich ein gewisser Bruch, denn einerseits gestehen wir einem Endvierundsechziger noch zu, dass er wählbar ist, wir würden ihn aber bereits drei Jahre später in den Ruhestand verabschieden. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich nicht schlüssig. Unter diesem Gesichtspunkt ist die CDU-Fraktion bekanntermaßen auch offen für eine moderate Anhebung dieser Ruhestandsregelung: zwei Jahre länger, so, wie wir das 2013 für alle übrigen Beamtinnen und Beamten geregelt haben. Das wäre aus meiner Sicht konsistent. Wir fühlen uns aber nicht nur an die Koalition gebunden, sondern - das will ich auch noch einmal betonen - wir tragen das geltende Wahlrecht in allen Teilen so, wie es jetzt geschrieben steht, mit.