Die Möglichkeit der Interoperabilität zwischen verschiedenen Rechnungsstellungs- und Rechnungsbearbeitungssystemen soll gewährleistet werden. Letztendlich soll das Rechnungswesen überhaupt wirtschaftlich gestaltet werden. Die technischen Details werden im Anschluss in einer Rechtsverordnung zu regeln sein, die auf der Basis des Bundes aufbauen wird. In der technischen Umsetzung haben wir vor, die zentralen Komponenten auch den Kommunen zur Nutzung anzubieten.
Mit der in der weiteren Ergänzung des E-Government-Gesetzes vorgesehenen Experimentierklausel schaffen wir uns die Möglichkeit, Pilotprojekte zur Erprobung neuer E-Government-Anwendungen durchzuführen. Wir verfolgen damit weiterhin das Ziel, das Saarland für neue Technologien und für modernes Verwaltungshandeln bereit zu machen und damit die Digitalisierungsoffensive in unserem Land voranzutreiben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf haben wir nicht nur mit den einzelnen Ressorts einvernehmlich abgestimmt, sondern wir haben auch im Rahmen des externen Anhörungsverfahrens rund 50 Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dabei wurde der Gesetzentwurf durchgängig begrüßt. Soweit uns Änderungsvorschläge gemacht worden sind, wurden diese konstruktiv und einvernehmlich berücksichtigt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung in den entsprechenden Ausschuss. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/761. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/761 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzfragen überwiesen ist. Zugestimmt haben die CDU, die SPD, die LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- gesetz - STTG) (Drucksache 16/763)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit einigen Jahrzehnten herrscht eine Philosophie in der Wirtschaft, die als Neoliberalismus oder Angebotstheorie bezeichnet wird. Diese Philosophie führte dazu, dass die Löhne in aller Welt auf breiter Front gesunken sind, was nach unserer Auffassung die demokratische Ordnung untergräbt. Die Destabilisierung der demokratischen Ordnung kann man überall beobachten. Es fehlt mir die Zeit, um das weiter auszuführen.
Wir sind der Auffassung, dass dem Sinken der Löhne ein Widerstand entgegengesetzt werden muss, damit zumindest eingesehen wird, dass Menschen, die den ganzen Tag arbeiten, ordentlich leben können müssen und später eine ordentliche Rente beziehen. Wir haben nach wie vor schlimme Ausbeutung in unserer Gesellschaft, auch hier an der Saar. Ich nenne zwei Beispiele.
Vor einiger Zeit wies der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske darauf hin, dass bei den Zustellern teilweise 4,50 Euro gezahlt werden. 4,50 Euro - das muss man sich einmal vorstellen! Jeder, der noch die Zeit erlebt hat, in denen es Briefträger gab, weiß, in welch ungeheurem Umfang die Arbeitsverhältnisse dieser Menschen verschlechtert worden sind. Sie hetzen, weil sie viel zu enge Vorgaben haben. Sie haben sehr schlechte Arbeitsbedingungen. Sie werden sehr schlecht bezahlt. Es werden oft Menschen aus Osteuropa beschäftigt. Wenn wie gesagt der Verdi-Vorsitzende von 4,50 Euro spricht, dann ist das die schlimmste Ausbeutung, die man sich vorstellen kann. Das ist Manchester-Kapitalismus - so nannte man das einmal. Das war der Anfang der Wirtschaftsordnung, die später als Kapitalismus bezeichnet worden ist.
Insgesamt sind bei uns in Deutschland viele Menschen von dieser Entwicklung in unterschiedlichster Form betroffen, auch an der Saar. Nicht zuletzt das DIW hat festgestellt, dass 40 Prozent der Menschen heute ein geringeres Realeinkommen haben als in den Neunzigerjahren. Ich nenne diese Zahl zum Nachdenken, um darauf hinzuweisen, was sich in unserer Gesellschaft verändert hat, wohlgemerkt mit der Folge, dass sich die Demokratien immer weiter destabilisieren.
Die Gewerkschaft Nahrung und Genuss weist darauf hin, dass auch hier an der Saar - etwa im Fleischergewerbe - die Ausbeutung fortgesetzt wird. Es ist so, dass in einigen Betrieben keine Tarifbindung herrscht, dass kein Betriebsrat gewählt werden kann, dass die Arbeitszeiten nicht eingehalten werden und dass vor allem wiederum Werkvertragsarbeiter aus Osteuropa beschäftigt werden, die in der Lohnkategorie, die ich vorhin genannt habe, angestellt sind, also mit 4,50 Euro oder Ähnlichem. Wie wir alle wissen, wird das nur unzureichend kontrolliert, weil dem Zoll das notwendige Personal fehlt. So viel zur Einführung unseres Anliegens.
Nun wissen wir, dass die Frage, wie diese Entwicklung zu stoppen ist, viele Menschen beschäftigt und dass es in unterschiedlichen Ländern Ansätze gibt, um die Dinge teilweise etwas zu korrigieren. Wir alle sind uns einig darüber, dass nicht die Länder etwas an diesen Praktiken ändern können, sondern dass das in erster Linie Aufgabe des Bundes ist. Sie alle kennen die Diskussion auf Bundesebene. Ich brauche sie hier nicht zu wiederholen. Ich rede also nur von den bescheidenen Möglichkeiten der Länder. Auch wenn der eine oder andere von Ihnen sagt, dass das nur Mosaiksteinchen seien, so will ich dazu sagen, dass selbst die Erhöhung um etwa 80 Cent pro Stunde für die Menschen, die davon betroffen sind, wichtig wäre. Deshalb können wir für einzelne Betroffene hier sehr wohl etwas erreichen.
Wir schlagen Ihnen vor, am sogenannten Tariftreuegesetz Änderungen vorzunehmen dergestalt, dass wir den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen, anstatt dem bundesweit geltenden Standard von 9,19 Euro zu folgen. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir die Höhe der Vergabesumme auch auf Wunsch von Gewerkschaftskreisen von 25.000 Euro auf 10.000 Euro absenken. Das hat die Praxis ergeben. Wir haben bereits darüber diskutiert, dass das notwendig wäre. Wir schlagen weiter vor, dass in Zukunft nicht ein Tarifvertrag einer kleineren Gruppe Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sein kann, sondern dass die Einhaltung eines einschlägigen repräsentativen Tarifvertrages wie in anderen Bundesländern auch in unserem Gesetz die Grundlage des Tariftreuegesetzes sein soll. Das sind die drei Vorschläge, die wir machen.
Wir wissen aber, dass es zunächst einmal innerhalb der Koalition unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir erwarten daher nicht die Zustimmung der Koalition zu diesem Gesetz. Wir glauben aber sehr wohl, dass es sinnvoll wäre, das Gesetz im Ausschuss zu beraten. Deshalb sage ich, wenn man jetzt der Überweisung in den Ausschuss zustimmt, stimmt man nicht dem Gesetz im Einzelnen zu. Das tut man nach meinem Wissen, wenn das Gesetz endgültig verabschiedet wird. Man könnte das also, falls bei den Regierungsparteien die Bereitschaft besteht, etwas zu ändern, im Ausschuss regeln.
Wir gehen aus den bekannten Gründen nicht davon aus, dass unsere Vorschläge ganz übernommen werden. Ich will aber noch einmal sagen, warum wir vorschlagen, auf 12 Euro zu erhöhen, und warum wir meinen, dass wir hier etwas tun müssen und nicht bei den 9,19 Euro bleiben können. Wir begründen das damit, dass andere Länder bereits in Vorlage getreten sind. So haben wir zum Beispiel in Schleswig-Holstein im Tariftreuegesetz einen Lohn von 9,99 Euro. Das sind 80 Cent mehr und deshalb sprach ich vorhin von 80 Cent. Wie gesagt, auch wenn dem ein oder anderen das vielleicht als eine Bagatelle erscheint, so glaube ich, wenn man sich in die Situation der davon Betroffenen hineindenkt, dass manchmal sogar 50 Cent eine Summe sind, mit der Sie sich beschäftigen müssen. Deshalb meinen wir, wir sollten doch sehen, dass Schleswig-Holstein diesen Vorschlag gemacht hat, Brandenburg hat ab April einen Lohn von 10,50 Euro, also deutlich höher als bei uns, in Berlin soll er auf 11,30 Euro steigen, in Thüringen sind 10,04 Euro geplant und in Mecklenburg-Vorpommern 9,80 Euro.
Es sind also in vielen Ländern Vorschläge gemacht worden, die einfach nur auf den Sachverhalt abstellen, den ich vorhin genannt habe. Deshalb habe ich Ihnen das noch einmal vorgetragen. Nach unserer Auffassung wäre es das Mindeste, dass man sich an Schleswig-Holstein orientiert. Da ist die CDU in der
Verantwortung, die SPD in Schleswig-Holstein würde sich sicherlich nicht dagegen aussprechen. Warum raffen nicht auch wir uns zu einem solchen Schritt auf?
Der zweite Vorschlag ist, eine geringere Vergabesumme in Angriff zu nehmen. Wenn man in diesem Bereich tätig und schlau ist, kann man auch die Aufträge splitten, man kann dieses oder jenes machen. Die Praxis hat auf jeden Fall ergeben, dass letztendlich eine geringere Vergabesumme - so sagen es die Kolleginnen und Kollegen aus den Gewerkschaften - sinnvoll wäre. Ich meine, wir können auch diese Frage zumindest einmal diskutieren.
Die dritte Frage ist ganz entscheidend, das ist die Frage des repräsentativen Tarifvertrages. Wir haben erlebt, dass Lohndumping nicht nur auf dem Gesetzeswege eingeleitet wird, was der zu früh verstorbene Bundestagsabgeordnete Ottmar Schreiner immer wieder zum Thema gemacht hat, indem er auf die Lohnrutschbahn verwiesen hat, die in Hartz IV verankert ist, weil die Beschäftigten im Fall der Arbeitslosigkeit jede Beschäftigung annehmen müssen, egal wie sie bezahlt ist und unabhängig davon, ob sie ihrer Ausbildung entspricht. Diese Lohnrutschbahn müssen wir versuchen zu stoppen. Ein solches Gesetz wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit, bescheidene Fortschritte zu erreichen. Ich glaube aber, dass wir alle die Fähigkeit erwerben müssen, uns in die hineinzuversetzen - und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das nicht leicht ist, wenn man in anderen Lebensbedingungen lebt -, die von solchen Dingen betroffen sind. Das ist nicht leicht. Aber wenn wir dies wollen, müssen wir daraus auch die Verpflichtung ableiten, die bescheidenen Möglichkeiten, die wir hier in diesem Lande haben, zu nutzen, um die Situation zu verbessern.
Der Neoliberalismus - oder wie auch immer der ein oder andere von Ihnen diese Entwicklung bezeichnet - ist ja dafür bekannt, dass Menschen nur noch als „Kostenstellen mit zwei Ohren“ angesehen werden. Dies ist aus meiner Sicht eine völlig falsche und inhumane Philosophie. Wenn dieser Neoliberalismus etwas erreicht hat, dann ist es nicht nur die Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Menschen auf der Erde, sondern es ist auch der Verlust an Empathie und an Mitgefühl. Das Mitgefühl spreche ich bewusst an, um den ein oder anderen aus diesem Hause zum Nachdenken zu bringen, ob etwas dran ist an der Behauptung, dass das Mitgefühl im Zuge der letzten Jahre, im Zuge der Individualisierung der Gesellschaft immer weiter zurückgegangen ist, und ob wir nicht alle Veranlassung haben, dazu beizutragen, dass die Auswüchse, von denen ich gesprochen habe, zumindest gemildert werden. Viel mehr können wir hier in diesem Land nicht tun.
Unser Vorschlag: Überweisen wir diesen Gesetzentwurf ohne Zustimmung in den Ausschuss zur Beratung. Vielleicht kommt ja am Schluss ein kleiner Schritt nach vorne dabei raus. - Vielen Dank!
Die Reihenfolge ist, dass auf einen Redner der Opposition immer ein Redner der Regierungsfraktion folgt, und bei den Regierungsfraktionen geht es nach der Größe. Von daher ist die Reihenfolge -
Wenn es einen freiwilligen Tausch gibt, bitte. Aber das ist die Reihenfolge, wenn ich die entsprechenden Wortmeldungen habe.
Also, die CDU-Fraktion zieht zurück und verzichtet zunächst einmal zugunsten des Abgeordneten Eugen Roth.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für den Vortritt, es wäre jetzt egal gewesen. Zunächst einmal möchte ich anführen, dass der Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE nach unserer Einschätzung durchaus in die richtige Richtung zielt. Wir werden ihn allerdings heute, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, nicht unterstützen. Das will ich auch begründen. Die Thematik ist komplizierter, als sie auf den ersten Blick aussieht.
Zunächst einmal der Hinweis, dass das in die richtige Richtung zielt. Das ist deshalb so, weil es um faire Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht. Es geht nicht um den allgemeinen Mindestlohn, sondern um den Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Da ist es sowohl für die Unternehmen, die öffentliche Aufträge nehmen, als auch für ihre Beschäftigten, die gute Arbeit leisten sollen, wichtig, dass sie gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen haben. Wir können aber, das sage ich auch in aller Klarheit, als SPD-Fraktion und als Koalitionsfraktion nicht über Tariftreue reden, wenn wir selbst nicht vertragstreu sind. Mit der Vertragstreue meine ich unseren Koalitionsvertrag. Darauf möchte ich gleich noch eingehen.
Ich möchte aber zuerst einen Blick zurückwerfen, weil mich dieses Thema persönlich beschäftigt, seit ich in diesem Hause bin. Ich durfte das mit der Rückendeckung meiner Fraktion von Anfang an be
treiben, sowohl in der Oppositionszeit als auch in der Regierungszeit. In der Regierungszeit ist dann endlich auch etwas Ordentliches rausgekommen. Ich erinnere mich noch sehr gut an den 06. Februar 2013, als das Saarländische Tariftreuegesetz eingebracht wurde und zum ersten Mal eine Mehrheit fand. Das war für mich damals eine historische Stunde. Ich erinnere mich an den leider viel zu früh verstorbenen Kollegen und Freund Rolf Linsler, dem ich damals sagte: „Rolf, heute komme ich in den Landtag und erreiche etwas, das ist historisch!“ Da sagte er: „Übertreibe nicht, aber das ist schon gut.“ Und so war das auch.
Wir haben damals eine Vergabemindestlohnkommission eingesetzt, paritätisch besetzt zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftsvertretern. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wir hatten damals eine Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro angesetzt und da gab es - das entspricht dem, was Sie gesagt haben, Herr Fraktionsvorsitzender - einige auch in unseren Reihen, die gesagt haben, 8,50 Euro, das ist doch nichts! Ich hatte aber in Versammlungen die Gelegenheit, mit Menschen zu reden, die davon betroffen waren, die aus ihrem Leben heraus erzählt haben, dass selbst diese 8,50 Euro für sie schon enorm viel bedeutet haben. Ich will das jetzt nicht schönreden, aber es ist wichtig, dafür ein Gefühl zu entwickeln, weil manche auch bei uns, die alle mehr verdient hatten - oder mehr bekommen hatten, um es mal genau auszudrücken -, sagten: Das ist doch nix. Dann haben Betroffene gesagt: Nein, das ist schon was, das hat enorm viel gebracht.
Wir hatten als Referenzgröße ein Auftragsvolumen von 25.000 Euro gewählt, um Kleinaufträge auszuschließen. Über die Höhe kann man streiten, wir waren ursprünglich mit 10.000 reingegangen und sind mit 25.000 rausgekommen, aber das hat sich bisher als nicht hinderlich erwiesen. Daran ist nichts gescheitert. Der entscheidende Punkt ist, dass bei uns im Saarland im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern Kontrollen durchgeführt werden, stichpunktartig über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Und siehe da, das sind nicht nur pro forma gemachte oder wirkungslose Kontrollen, sondern, wie der Saarländische Rundfunk bereits am vergangenen Samstag berichtete das ist auf der Homepage des SR nachzulesen -, es sind bei diesen Stichproben sehr viele Verstöße festgestellt worden, die dazu führen, dass diejenigen, die gegen diese Vergabemodalitäten verstoßen, mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben, die auch verhängt worden sind, zwischen 0,5 Prozent bis hin zu 5 Prozent des Auftragsvolumens. In einem Fall wurde sogar eine Firma generell von der Bewerbung um öffentliche Aufträge für zwei Jahre
Nun zum Werdegang dieser Vergabemindestlohnkommission und wie es am Ende weitergehen soll. Da darf ich mit Ihrer Erlaubnis zunächst einmal den Koalitionsvertrag zitieren, weil der auf Seite 31 darüber Aufschluss gibt. Ich zitiere: „Die Koalitionspartner werden das erfolgreiche Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz (…)) weiterentwickeln. Die Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns wird an den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz gekoppelt. Die jährliche Überprüfung (…) des vergabespezifischen Mindestlohns § 3 Absatz 5 Satz 2 STTG wird daher ausgesetzt. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages zur Bedingung. Der geltende Schwellenwert für den Anwendungsbereich des Saarländischen Tariftreuegesetzes bleibt bestehen.“ Man sieht an diesen gewählten Formulierungen, dass zwischen den Koalitionsfraktionen bereits viele Beratungen im Hintergrund stattgefunden haben; denn jeder einzelne Satz hat es in sich.
Diese Mindestlohnkommission, in der unter anderem die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und des DGB vertreten sind, hat das bereits in der Vergangenheit getan und dieses Gesetz entsprechend angewandt, wobei naturgemäß die Vorstellungen von Arbeitgeberverband, angeführt von der VSU, und dem Deutschen Gewerkschaftsbund - letztendlich von uns, meiner Kollegin Altesleben und mir - sehr auseinander gegangen sind. Das hat dazu geführt, dass nach der ersten Runde der Mindestlohn - Vergabe-Mindestlohn, um es noch einmal korrekt zu sagen - nach unserer Auffassung auf 8,90 Euro angehoben werden sollte. Dem haben die Arbeitgeber widersprochen. Dann gab es ein Schlichtungsverfahren mit der Schlichterin Christiane Krajewski. Am Ende ist dabei vor zwei Jahren eine Anhebung auf 8,74 Euro herausgekommen.
Aufgrund dieses gesamten Werdeganges - wir haben beim allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als Akzeptanzgrundlage ebenfalls einen solchen Kommissionsaufbau - haben wir dann gesagt, dass wir uns dieser bundesweiten Systematik anschließen. Wir haben aber dennoch unsere Vergabemindestlohnkommission nicht abgeschafft. Sie ruht nur und könnte gegebenenfalls durch die Gewerkschaften oder aber auch durch die Arbeitgeberverbände scharf gestellt werden. Das heißt, sie könnte im Grunde genommen noch einmal eigenständig tätig werden.
den Cent oder um regionale Höhen von Mindestlöhnen streiten müssen, sondern dass wir uns in einem Gesamtkonzert bewegen, in dem wir vonseiten der Gewerkschaft, aber auch der Fraktionen glauben, dass das unterm Strich die größtmögliche Akzeptanz ergibt für diese Mindestlohn-Geschichte, die im Übrigen eine Erfolgsstory ist. Wir wissen, dass der Untergang des Abendlandes gepredigt worden ist. Das ist jedoch der größte sozialpolitische Erfolg, den wir damals im Bund durchgeboxt haben und auf den meine Fraktion sehr stolz ist. Das darf sie auch sein.