Protocol of the Session on March 13, 2019

den Cent oder um regionale Höhen von Mindestlöhnen streiten müssen, sondern dass wir uns in einem Gesamtkonzert bewegen, in dem wir vonseiten der Gewerkschaft, aber auch der Fraktionen glauben, dass das unterm Strich die größtmögliche Akzeptanz ergibt für diese Mindestlohn-Geschichte, die im Übrigen eine Erfolgsstory ist. Wir wissen, dass der Untergang des Abendlandes gepredigt worden ist. Das ist jedoch der größte sozialpolitische Erfolg, den wir damals im Bund durchgeboxt haben und auf den meine Fraktion sehr stolz ist. Das darf sie auch sein.

(Beifall von der SPD-Fraktion.)

Der Fehler würde in einem politischen Mindestlohn liegen. Da haben wir auf SPD-Seite mit dem Thema 12 Euro viel Sympathie. Diesen Betrag hat zu meiner völligen Überraschung der Bundesfinanzminister plötzlich rausgehauen. Als ich das morgens in der Bild am Sonntag gelesen habe, ist mir der Kaffee fast im Hals stecken geblieben, aber ich erspare mir jetzt, das hier weiter auszuführen. Auf jeden Fall war es völlig überraschend. Der Fehler eines solchen politisch festgesetzten Mindestlohnes wäre allerdings, dass diese ganze Kommission, dass sowohl die Gewerkschaftsvertreter als auch die Arbeitgeber weg wären. Wir hätten das ja majorisiert. Wenn wir das vorgeben könnten, dann wäre ja dieser Kommissionsaufbau und das durchaus schwierige Finden eines entsprechenden Vergabemindestlohnes und der ganzen Systematik, also insbesondere welcher Tarifvertrag angewandt wird und so weiter - das ist alles andere als trivial -, weg. Da befinde ich mich wohl mit allen Gewerkschaften, auch mit NGG, Verdi und all den anderen, in Einklang: Das wollen wir nicht.

Stellen Sie sich mal vor, am Tag X - Jamaika stand vor der Tür, vom Balkon haben sie immer gewinkt würde Herr Lindner bei diesem Thema maßgeblich mitreden. Das würde mich eher beunruhigen als beruhigen. Deswegen darf ich auch dem Koalitionspartner sagen: So wie wir das angepackt haben, finde ich das gut, und so sollten wir das auch weiter bearbeiten und anwenden und nicht die Beschäftigten im Niedriglohnsektor einem Abenteuer politisch wechselnder Mehrheiten aussetzen. Das ist der wesentliche Grund, warum wir diese Geschichte ablehnen. Selbstverständlich wäre ein Mindestlohn von 12,56 Euro - 12 Euro würden ja gar nicht reichen der richtige Mindestlohn, denn dieser wäre nach jetzigem Stand armutsfest. Aber wenn wir das nicht mit großer Akzeptanz hinkriegen, wird es nicht tragen. Deshalb wollen wir diese Systematik nicht außer Kraft setzen.

Was ist nun die Perspektive? Die steht im Koalitionsvertrag drin. Darüber wird weiterhin zu reden sein. Allein die Frage, was überhaupt ein repräsentativer Tarifvertrag ist, ist alles andere als trivial. Das ist sehr schwierig. In welchem Bereich, welcher

Branche, Firma oder wie auch immer sind das die Beschäftigten? Das ist juristisch eine komplizierte Geschichte. So etwas muss sauber austariert sein. Es geht hier um Vergaberecht. Da überschneiden sich Rechtsgebiete, was im Ergebnis durchaus nicklig sein kann. Ich nenne nur mal das Stichwort „Europarecht“. Deshalb hat sich bisher auch der Bund leider aus dieser Geschichte herausgehalten. Natürlich wäre ein Bundesvergabegesetz, um Flickenteppiche zu vermeiden, wesentlich besser und zielführender, als wenn die einzelnen Länder in einer Form von Schaukelpolitik das selbst machen oder wenn bestimmte Bundesländer so etwas gar nicht haben. Das gibt es ja nicht überall. Es gibt zwei Bundesländer, die so etwas überhaupt nicht gemacht haben. Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind das Bayern und Sachsen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir werden an diesem Thema dranbleiben. Deswegen haben wir es ja in den Koalitionsvertrag geschrieben. Mir persönlich ist es ein sehr hohes Anliegen. Ich warne allerdings davor, dass die Parteipolitik das Zepter in die Hand nimmt. Ich glaube nicht, dass wir mit der AfD, Herrn Lindner und anderen an der Stelle weiterkämen. Wir werden hören, was er dazu meint. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er diese Entwicklung, die ich für die SPD-Fraktion dargelegt habe, mittragen würde. Mir ist im Sinne der Beschäftigten zusammen mit dem Koalitionspartner eine stabile Weiterentwicklung des Tariftreuegesetzes, die belastbar ist und tatsächlich zur Anwendung kommt, wichtiger als irgendeine Theorie, nach der es besser sein könnte. In diesem Sinne werden wir auch weiter arbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Als Nächstes hat die Opposition wieder das Wort. Ich darf Lutz Hecker von der AfD-Landtagsfraktion an das Rednerpult bitten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Insbesondere sehr geehrter Herr Kollege Eugen Roth! Ich möchte als Erstes meinen letzten Satz vorlesen, weil Sie gesagt haben, wir sollten im Parlament anständig, höflich bleiben, mit der AfD wäre das nicht so einfach: Einer Stärkung von Arbeitnehmerrechten und einer Verbesserung der Situation von prekär Beschäftigten mit dem Effekt der Verminderung zukünftiger Altersarmut in Form des vorgelegten Gesetzesentwurfes werden wir uns selbstverständlich anschließen.

Dem uns heute vorliegenden Antrag zur Gesetzesänderung des Saarländischen Tariftreuegesetzes werden wir als AfD-Fraktion gerne zustimmen, auch und gerade deshalb, weil wir dadurch mit dafür Sor

(Abg. Roth (SPD) )

ge tragen können, dass Arbeitnehmer angemessener entlohnt werden, zumindest dann, wenn es sich um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen handelt. Hier kann man als Land ruhig einmal mit gutem Beispiel vorangehen.

Das betone ich auch aus aktuellem Anlass, denn gerade in den vergangenen Tagen war einmal mehr der Presse zu entnehmen, wie arbeitnehmerfeindlich die AfD doch eigentlich sei. Gerade auch deswegen, weil wir zum Beispiel gegen eine Zwangsmitgliedschaft der saarländischen Arbeitnehmer in der Arbeitskammer und gegen die daraus resultierenden Zwangsbeiträge sind. Jene Zwangsmitgliedschaft, deren Abschaffung selbst die saarländische CDU schon forderte. Der damalige CDU-Generalsekretär und heutige Präsident Stephan Toscani sagte in diesem Zusammenhang über die Arbeitskammer, dass sie die Zwangsbeiträge der Arbeitnehmer missbrauche, um - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis - sich zum Wahlhelfer linker Strömungen zu machen.

Daran, sehr geehrte Damen und Herren, hat sich bis heute nicht viel geändert. Das veranschaulicht sehr gut, wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Saarland wieder einmal dazu benutzt wird, die eigenen Parteifreunde mit Posten zu versorgen. Aber dazu später.

(Zuruf von der Regierungsbank: Oje! - Zuruf von der SPD: Oder auch nicht.)

Oder auch doch. - Der vorliegende Entwurf sieht eine Anhebung des zu zahlenden Mindestlohns von 8,50 Euro auf 12 Euro vor. Diese Erhöhung erscheint uns notwendig und in dieser Höhe auch angemessen. Abgesehen von dem Ziel, existenzsichernden und altersarmutsfesten Löhnen näher zu kommen, sehen wir in dieser Erhöhung auch den Vorteil, dass öffentliche Aufträge nicht mehr ganz so einfach an Billigbieter auf Kosten der Arbeitnehmer vergeben werden können.

Leider ist es mittlerweile zu einer unschönen Erscheinung geworden, dass Arbeiter und vermeintliche Handwerker vornehmlich aus Osteuropa durch die Lande ziehen und ihre Dienste oftmals als Subunternehmer für „nen Appel und ein Ei“ anbieten. Als Ein- oder Zwei-Mann-Betrieb gegründet, machen diese dann für billiges Geld Angebote, mit denen Fachbetriebe kostentechnisch erst gar nicht mithalten können. „Erst billig, dann teuer“ lautet hier oftmals die Devise, denn der Murks, den die vermeintlich Billigen hinterlassen, muss im Nachgang von den vermeintlich teureren Fachbetrieben beseitigt werden. Die unzähligen Gewährleistungsverfahren vor deutschen Gerichten sprechen da eine relativ deutliche Sprache.

Daher stehen wir als AfD nicht nur fest hinter einem angemessenen Mindestlohn, der eben nicht dafür sorgt, dass man nach 30 oder 40 Jahren Arbeit auf

irgendeinem Amt um Unterstützung betteln muss. Wir fordern darüber hinaus auch die Indexierung eines solchen Mindestlohns, dessen Steigerung sich dann an der tatsächlichen Inflationsrate in Deutschland orientieren muss und nicht an dem, was die Mindestlohnkommission in Deutschland alle zwei Jahre beschließt.

Nicht zuletzt stehen wir für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in Deutschland, die durch die rot-grüne Bunderegierung im Jahr 2004 in vielen Bereichen beseitigt wurde. Die Abschaffung dieser Meisterpflicht war ein großer Fehler, zumal die positiven Effekte, die sich die Verantwortlichen damals versprochen hatten, schlichtweg ausgeblieben sind. Nicht umsonst bewunderte man Deutschland gerade wegen unseres guten Ausbildungssystems und nicht zuletzt wegen der hohen Hürden, die angelegt wurden, damit man einen entsprechenden Betrieb gründen durfte. Das hatte insbesondere auch etwas mit dem hohen Level an Qualifikation und Qualität zu tun.

Mit dieser Position stehen wir im Übrigen nicht alleine, sondern befinden uns in prominenter Gesellschaft. Gerade auch der ehemalige Geschäftsführer des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Uni Göttingen Klaus Müller ist einer von vielen, die ebenfalls dieser Meinung sind. Gott sei Dank sehen dies mittlerweile auch immer mehr Politiker, vor allem in den Reihen der CDU, genauso. Lediglich die Tatsache, dass dies eine Kernforderung der AfD ist, dürfte hier den einen oder anderen noch ein wenig abschrecken. Aber nur Mut: Es wäre der richtige Weg.

Wie bereits eingangs erwähnt stimmen wir diesem Antrag gerne zu, denn auch der Forderung nach einer Absenkung des Schwellenwertes von 25.000 Euro auf 10.000 Euro können wir uns ohne Probleme anschließen. Wenn ein Antrag aus unserer Sicht sachlich sinnvoll ist, spielt es für uns eben keine Rolle, von welcher Fraktion er eingebracht wurde oder wie oft oder gar grundsätzlich diese Fraktion unsere Anträge abgelehnt hat. Einer Stärkung von Arbeitnehmerrechten und einer Verbesserung der Situation von prekär Beschäftigten mit dem Effekt der Verminderung von zukünftiger Altersarmut in Form des vorgelegten Gesetzesentwurfes schließen wir uns an. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Nachdem sie ihre Wortmeldung vorhin zurückgestellt hatte, hat nunmehr die Abgeordnete Sarah Gillen von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

(Abg. Hecker (AfD) )

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte in meinem Leben schon viele verschiedene Jobs. Als Schülerin habe ich Zeitungen ausgetragen, in einem Café bedient und am Wochenende in einer Bäckerei geholfen. Noch vor dem Studium habe ich im Akkord bei WOLF Gartengeräte am Band, in der Galvanik und an Maschinen gejobbt. Während des Studiums hatte ich zunächst eine Tätigkeit mit Schülern in einem Sozialprojekt, später an der Kasse im Supermarkt. Ich war Mitarbeiterin in einer Recruiting-Firma und habe einer Bank das Archiv sortiert. Ich durfte Frühstückseier für die Kunden braten und Gemüse für die Gäste grillen.

Keine der genannten Tätigkeiten war in einer Höhe vergütet, die an den heutigen Mindestlohn heranreicht. Bei keiner der genannten Arbeitsstellen musste ich jedoch von dem Einkommen eine ganz Familie ernähren. Ich weiß aus dieser Zeit allerdings sehr wohl, wie es ist, wenn der Monat länger dauert, als das Guthaben auf dem Konto reicht. Diese Erfahrung war prägend und hat Auswirkungen bis heute. Sparen für spätere, vielleicht nicht so rosige Zeiten wird für mich immer wichtig bleiben.

Auch wenn man Unternehmern gerne unterstellt, sie seien mit dem Silberlöffel im Mund geboren und würden die Realität nicht kennen, kann ich für mich selbst sagen: Ich kenne das Gefühl, am Ende des Monats kein Geld für Fleisch mehr übrig zu haben. Ich weiß auch, viele andere Unternehmer - gerade mit eigenen Gründungen - teilen diese Erfahrungen. Zum Glück bin ich gut ausgebildet und eine Gründungsphase währt auch nicht ewig, sodass ich diese Erfahrungen relativ schnell abschließen konnte. Aber die Bodenhaftung habe ich nicht verloren.

Daher begrüße ich es auch, dass die Bundesregierung 2015 mit dem bundeseinheitlichen Mindestlohn ein Instrument eingeführt hat, um Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten einen Riegel vorzuschieben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Saarland sorgen wir mit unserem Tariftreuegesetz dafür, dass bei öffentlichen Vergaben ganz besonders darauf geachtet wird, dass der Mindestlohn beziehungsweise der Tariflohn bezahlt wird. Auch die Unternehmen sind es ihren Mitarbeitern schuldig, dass von dem gezahlten Arbeitslohn ein würdiges Leben möglich ist. Und wenn ich mir den zweiten Bericht der Mindestlohnkommission durchlese, komme ich auch zu dem Schluss, dass die festgesetzte Lohnhöhe einen guten Kompromiss zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen darstellt. So sind nur circa 100.000 zusätzliche Abgänge im Bereich der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr der Einführung des Mindestlohns zu ver

zeichnen gewesen. Jedoch konnte rund ein Drittel der abgemeldeten Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis umwandeln. Für sie hatte der Mindestlohn also positive Effekte.

Schließlich ist bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern die Anhebung des Mindestlohns ohne Auswirkungen auf das Einkommen, da dieses auf 450 Euro festgelegt ist. Die Anhebung des Mindestlohns sorgt hier lediglich für eine Absenkung der Stundenzahl oder - was leider nicht selten der Fall ist - für unbezahlte Überstunden, um die gleichbleibende Menge an Aufgaben abarbeiten zu können. Wenn Ihr Vorschlag also bewirken soll, dass zum Beispiel Alleinerziehende oder Rentner in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen am Ende des Monats mehr Geld im Geldbeutel haben, müssen Sie vor allem die Bestimmungen der Minijobs ändern, was wiederum unter die Bundesgesetzgebung fällt. Dadurch ist eine Debatte im Landtag des Saarlandes vielleicht erhellend, aber nicht zielführend.

Das Gleiche gilt auch für die Höhe des bundesweiten Mindestlohns, an dem sich die Vorgaben unseres saarländischen Tarif- und Mindestlohns bei öffentlichen Vergaben orientieren. Herr Kollege Roth hat es ja eben schon dargestellt.

Was ist nun zu der Höhe der bundesweiten Mindestlöhne zu sagen? Insgesamt ist dazu festzustellen: Der Mindestlohn ist in einer wirtschaftlich sehr günstigen Zeit eingeführt worden. So sagt die Mindestlohnkommission selbst, dass die Zuwächse bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen stark auf positive gesamtwirtschaftliche Effekte zurückzuführen sind. Es war den Unternehmen schlichtweg möglich, Mitarbeiter, die vorher 450Euro-Jobs hatten, auch nach Einführung des Mindestlohns im gleichen zeitlichen Umfang weiter zu beschäftigen und dafür eben mehr zu bezahlen. Auch der überproportional starke Anstieg der Verbraucherpreise in den vom Mindestlohn besonders stark betroffenen Branchen wie dem Taxigewerbe, Verlagen oder der Gastronomie war für die Verbraucher durch die insgesamt gute Konjunktur zu stemmen.

Der zweite Bericht der Mindestlohnkommission kommt jedoch auch zu dem Schluss, dass Unternehmen in den vom Mindestlohn am stärksten betroffenen Branchen mit Gewinneinbußen von durchschnittlich 9 Prozentpunkten zu kämpfen hatten. Trotzdem gehen seit Einführung des Mindestlohns Unternehmensabmeldungen und Insolvenzen über alle Branchen hinweg gleichermaßen zurück. Aber ich erinnere noch mal daran, dass das Jahr 2015 durch eine robuste konjunkturelle Entwicklung bei weiterhin stabilem Wachstum, einem hohen Beschäftigungsstand, relativ geringer Arbeitslosigkeit und niedriger Inflation gekennzeichnet war, insge

samt also in eine Zeit fiel, in der es eigentlich möglich ist, Geld für spätere, schlechtere Zeiten zurückzulegen. Bei der aktuellen abnehmenden Konjunkturlage hoffe ich sehr, dass viele Unternehmen ein dickes Polster ansparen konnten. Andererseits haben es die Mitarbeiter natürlich verdient, in guten Zeiten stärker am Erfolg beteiligt zu werden. Soweit, denke ich, sind wir uns einig.

Nun jedoch möchte die Fraktion DIE LINKE das Instrument des bundesweiten Mindestlohns mit ihrem vorgelegten Gesetzentwurf untergraben. Nach Ihrer Meinung sollen bei öffentlichen Vergaben im Saarland in Zukunft 12 Euro brutto als Mindestlohn angesetzt werden. Das bundeseinheitliche Modell des Mindestlohns sollen wir im Saarland also aushöhlen, indem wir allen Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, einen Mindestlohn von 12 Euro vorschreiben. Dabei stellt doch gerade diese bundeseinheitliche Regelung ein Gleichgewicht zwischen den sich im Wettbewerb befindenden Unternehmen her und mildert so die Härten ab, die sich durch den Mindestlohn ergeben. Wenn alle gleichermaßen betroffen sind, müssen auch alle gleichermaßen die Preise anheben. Durch Ihren Gesetzentwurf würden wir im Endeffekt im Saarland jedoch eine Bundesgesetzgebung untergraben, indem wir über das Saarländische Tariftreuegesetz Lohnuntergrenzen festlegen, die weit über dem bundesweiten Mindestsatz liegen.

Dabei haben wir als Saarland im Vergleich zu anderen Bundesländern keine kritische Größe - ich denke, da sind wir uns alle einig. Unternehmen aus anderen Teilen Deutschlands würden nicht etwa ihre Löhne erhöhen, sie würden uns einfach ihre Leistung nicht mehr anbieten. Unsere saarländischen Unternehmen, die in anderen Bundesländern hingegen schwieriger an Aufträge kommen und es sich deshalb eben nicht leisten können, auf öffentliche Aufträge aus dem Saarland zu verzichten, müssten ihre Löhne nach dem Gesetzentwurf anheben. Sie wären dadurch im bundesweiten Wettbewerb gegen andere Firmen wiederum benachteiligt.

Wir als CDU-Fraktion wollen den saarländischen Unternehmen jedoch keinesfalls weitere zusätzliche Hürden auferlegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Außerdem wollen Sie anstatt einer moderaten Anhebung um 35 Cent von 2018 auf 2019, wie durch die Mindestlohnkommission auf Bundesebene beraten, auf einen Schlag von 9,19 Euro auf 12 Euro hoch. Also anstatt einer Anhebung um 4 Prozent wollen Sie nun die Löhne um circa 31 Prozent steigen lassen. Jetzt bin ich wirklich von Natur aus ein optimistischer Mensch, aber selbst ich kann nicht daran glauben, dass eine solche Lohnerhöhung gerade in vom Mindestlohn stark betroffenen Branchen finan

zierbar wäre. Ich gehe fest davon aus, dass der Arbeitsplatz mit 9,19 Euro Bruttolohn jedem Arbeitnehmer lieber ist als ein Arbeitsplatz mit dem theoretischen Mindestlohn von 12 Euro, der aber leider neu gesucht werden muss.

Im Übrigen hat unser Nachbarland Luxemburg, bekannt für hohe Lebenshaltungskosten und gute Sozialstandards, einen Mindestlohn von 11,97 Euro, weshalb mir der von Ihnen vorgeschlagene Betrag doch recht willkürlich erscheint und ich ihn erst recht nicht nachvollziehen kann. Ich kann zwar unken, woher er kommt, aber trotzdem haben Sie diese Überlegungen nicht belegt. Warum nicht 10 Euro, 11 Euro oder 15 Euro? Wer bietet mehr?

Die Mindestlohnkommission, die den bundesweiten Mindestlohn festgelegt hat und jährlich über die Höhe der Anpassungen entscheidet, besteht - der Kollege Roth hat es eben erwähnt - hälftig aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, führt im Vorfeld der Festlegung einer Anhörung durch und berücksichtigt vor allem auch den Anstieg der Tariflöhne im gleichen Zeitraum. Hier lässt sich also für alle Betroffenen nachvollziehen, wie es zu der Höhe der Anpassung kam.

Auf welchen Maßnahmen beruht der von Ihnen vorgeschlagene Betrag von 12 Euro? Ich denke, uns ist allen bewusst, dass die Löhne im Saarland insgesamt nicht höher liegen als im Rest der Republik. Wir liegen mit Platz 8 im guten Mittelfeld. Warum dann ausgerechnet wir mit geringen Lebenshaltungskosten den Mindestlohn bei öffentlichen Vergaben so viel stärker anheben sollten als die übrigen Bundesländer, bleibt mir schleierhaft. Aus gutem Grund kommt die Kommission, die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr eingesetzt hat, zu dem Ergebnis, dass die Mindestlöhne im Saarland wie der bundesweite Mindestlohn bei 9,19 Euro liegen sollen. Wir als CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes begrüßen diese Festlegung vom 22. November des vergangenen Jahres und vertrauen den gesandten Fachleuten der bundesweiten Mindestlohnkommission, deren Berichte nachvollziehbar und deren Ergebnis offensichtlich ausgewogen ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf für einen saarländischen Einzelweg ab. Wir sehen auch keinen Bedarf, dies im Ausschuss weiter zu beraten. Die Gründe habe ich ausreichend dargelegt. - Vielen Dank.

Ich erteile der zuständigen Ministerin Anke Rehlinger das Wort.