Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich bin dem Kollegen Lafontaine für das Bild der Pappkameraden ausgesprochen dankbar. Eine Sache, die mich tatsächlich in diesem Parlament stört ist, dass hier immer wieder Sachen in den Raum gestellt werden, die von uns in völlig anderer Art und Weise gesagt worden sind. Dinge, die wir niemals gesagt haben, werden hier in einer bestimmten Form dargestellt, um sich dann daran abzuarbeiten. Das möchte ich eigentlich ablehnen.
Es wurde mehrmals - der Kollege Lafontaine hat versucht, das zu erläutern - die Position der AfD zum menschengemachten Klimawandel angesprochen. Es ist nicht so, wie der Minister vorhin wieder gesagt hat, dass irgendjemand in der AfD den Klimawandel leugnet. Ich habe mir die Mühe gemacht, Ihnen im Dezember ausführlich darzulegen, wie die Position ist. Wir sind der Meinung - und das ist ein Fakt, der allerdings etwas von dem abweicht, was der Kollege Lafontaine gesagt hat -, dass es keinen oder allenfalls einen marginalen Einfluss von anthropogenem CO2 auf Klimaveränderungen gibt. Das wollte ich noch einmal klargestellt haben. - Vielen Dank.
Herr Lafontaine, möchten Sie antworten? - Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass sich eine Kurzintervention immer nur auf den letzten Redner bezieht. Wenn Sie etwas zu den Ausführun
gen von Herrn Jost hätten sagen wollen, hätte nach ihm eine Kurzintervention den richtigen Platz gehabt. - Ich schließe die Aussprache, weil keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/729. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/729 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/729 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die AfDLandtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) (Drucksache 16/721)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Änderungen landesrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an das Bundesrecht. Diese sind für das gute Funktionieren unseres Rechtsstaates erforderlich und deswegen legen wir den heutigen Gesetzentwurf auch vor.
Im Detail handelt es sich um Änderungen des Gesetzes zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze. In diesem Ausführungsgesetz für bundesrechtliche Justizgesetze wird auf einige bundesrechtliche Vorschriften statisch verwiesen. Das ist ein Element innerhalb dieses Gesetzes. Diese statische Verweisung bezieht sich auf die Fassung eines Textes jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum. Das hat zur Folge, dass auch das Ausführungsgesetz aktualisiert werden muss, sobald das entsprechende Bundesrecht geändert wird.
Dies ist auch der Grund für den Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen. Im Groben geht es um Vorschriften der Zivilprozessordnung, die weggefallen sind und in das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ aufgenommen worden sind. Da un
ser Ausführungsgesetz weiterhin statisch auf die weggefallenen Zivilprozessordnungsvorschriften verweist, muss dieser Verweis aktualisiert und korrigiert werden. Das ist Sinn und Zweck des Gesetzentwurfes. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/721. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/721 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/721 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses, angenommen wurde.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Saarländischen Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (SUVPModG) (Druck- sache 16/682) (Abänderungsantrag: Drucksa- che 16/717)
Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Fretter das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Saarländischen Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung, Drucksache 16/682, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung am 16. Januar 2019 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben der UVP-Änderungsrichtlinie der EU. Er sieht im Kern Änderungen im Saarländischen UVP-Gesetz und in der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung vor. Gleichzeitig sind redaktionelle Folgeänderungen in weiteren Lan
desgesetzen notwendig. Inhaltliche Änderungen des UVP-Gesetzes sind unter anderem notwendig bei den Bestimmungen über die Durchführung der UVPVorprüfung und der UVP insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Neue und detailliertere Vorgaben enthält die UVPÄnderungsrichtlinie zudem für die Erstellung des UVP-Berichts und für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. - So weit zu der zentralen Zielsetzung des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ihnen vorliegende Abänderungsantrag des Ausschusses Drucksache 16/717 hat redaktionellen Charakter und wird Ihnen einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und AfD, zur Annahme empfohlen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion, die Annahme des Gesetzentwurfes zur Modernisierung des Saarländischen Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung, Drucksache 16/682, unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrages, Drucksache 16/717, in Zweiter und letzter Lesung.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 16/717 einen Abänderungseintrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/717 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/682. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/682 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass auch der Gesetzentwurf Drucksache 16/682 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Ko
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abhängigkeit von Microsoft reduzieren - Einsatz von Open-Source-Software verstärken (Drucksache 16/730)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stellen hier heute einen Antrag, der einen fundamentalen Kurswechsel in Sachen Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bedeutet. So viele Überwachungskameras können Sie in Saarbrücken gar nicht aufhängen, wie Sie durch unsere Vorschläge an Sicherheit dazugewinnen würden. In Europas Städten und Behörden ist Microsoft mittlerweile so marktbeherrschend, dass internationale Experten längst Alarm schlagen. Microsoft macht Europa zu seiner Softwarekolonie. Es ist höchste Zeit, dass wir genau aus dieser fatalen Abhängigkeit endlich aussteigen und ich will Ihnen auch erklären, warum.
Erstens. Microsoft ist extrem teuer. Gemäß einer Antwort der Bundesregierung an unseren Abgeordneten Victor Perli zahlt der Bund jährlich eine Viertelmilliarde Euro nur für Microsoft Office und die begleitenden Serviceverträge. Die saarländische Landesregierung spricht von 1,3 Millionen Euro jährlich für Lizenzgebühren für die Landesverwaltung. Für Microsoft ist das Geschäft mit dem öffentlichen Sektor natürlich ein Garant für jährliche Milliardenumsätze. Dabei schaden sich die europäischen Behörden durch die Deals mit Microsoft gerade selbst, weil die Deals immer mit der Europazentrale von Microsoft in Irland abgeschlossen werden, und dort zahlen sie bekanntlich so gut wie keine Steuern. Auch das Vergabeverfahren ist höchst umstritten.
Zweitens. Microsoft ist unsicher und intransparent. Der Quellcode von Microsoft, also die für Menschen lesbare Programmsprache, ist ein Geschäftsgeheimnis. Somit können Sicherheitslücken nur von Microsoft selbst wieder behoben werden. Der Staat kann
also gar nicht überprüfen, ob diese Systeme, in die er millionenschwere Investitionen getätigt hat, auch wirklich sicher sind. Bestimmt erinnern Sie sich an vorletztes Jahr, als es weltweit plötzlich zu Systemausfällen gekommen ist. In England wurden zahlreiche Krankenhäuser lahmgelegt. In Russland betraf es das Innen- und Katastrophenschutzministerium und hier in Deutschland wurde teilweise die Deutsche Bahn außer Gefecht gesetzt. Der Cyberangriff „WannaCry“ hatte zugeschlagen. Mittels einer Schadsoftware wurden in 150 Ländern über 230.000 Computer infiziert, um Lösegeld von den Nutzerinnen und Nutzern erpressen zu können. Als Folge konnten die Nutzer bei dieser sogenannten Ransomware ihre Rechner nicht mehr benutzen, sofern sie nicht zahlungswillig oder -fähig waren, also ein globaler Angriff mit katastrophalen Folgen. Der Sicherheitsfehler, sozusagen das Einfallstor für diesen Angriff, wurde jahrelang von Microsoft überhaupt nicht bemerkt oder man wollte ihn nicht bemerken, weil genau diese Sicherheitslücke von der NSA genutzt wurde, um Menschen weltweit ausspionieren zu können, bis vermutlich irgendeine Mitarbeiterin oder irgendein Mitarbeiter diese Sicherheitslücke an Hacker verkauft hat - die Geburtsstunde von WannaCry.
Regelmäßig erscheinen neue Sicherheitslücken bei Microsoft, die man natürlich zu schließen versucht, sofern wir das beurteilen können. Ob das aber auch immer gelingt, bleibt uns völlig unbekannt, weil wir nicht überprüfen können, ob diese Systeme sicher sind oder eben nicht, da der Quellcode geheimgehalten wird. Für Professor Michael Waidner, Direktor des Frauenhofer Instituts für Sichere Informationstechnik und führender europäischer Experte in Sachen Cybersicherheit, liegt genau hier das Problem von Windows in öffentlichen Verwaltungen. Er vertritt die Auffassung, dass die EU und andere Staaten „in der Lage sein müssten zu testen, ob Hardware und Software ihrer Informationstechnik nur das tun, was sie sollen und sonst nichts.“ Dafür brauchen wir doch alle nötigen Informationen, um überprüfen zu können, ob unsere Systeme auch wirklich sicher sind. - Und diese Sicht teilt die LINKE uneingeschränkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch Martin Schallbruch, bis 2016 IT-Direktor der Bundesregierung, sieht das gleiche Problem, welches sich in Zukunft noch viel mehr verstärken wird. Er sagt: „Die Kontrollfähigkeit und Steuerungsfähigkeit des Staates im Hinblick auf seine eigene IT nimmt immer weiter ab.“ - Wir müssen uns auch überlegen, dass selbst andere große Player wie PayPal, Facebook oder Google längst Abstand von Microsoft genommen haben, weil sie diesem System nicht mehr vertrauen und die Befürchtung haben, dass Microsoft sie durchleuchtet.
Drittens. Das Microsoft-Monopol bremst natürlich auch den technischen Fortschritt aus. Solange Microsoft ein Quasi-Monopol als Zulieferer in der öffentlichen Verwaltung ist und sich mit veralteten Systemen noch gut Geld verdienen lässt - sind wir ehrlich, teilweise läuft in den Behörden noch Windows XP -, wird in Redmond niemand auch nur einen Finger krumm machen, um bessere und sicherere Systeme zu erfinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile ist Open Source schon längst in Wirtschaft und Wissenschaft der Standard, zum einen natürlich aus Kostengründen und zum anderen, weil die Weiterentwicklung dieser Systeme viel dynamischer verläuft, wenn viele kreative Geister sich daran beteiligen, als wenn nur ein einziges Unternehmen in der Verantwortung steht. Hierbei - das hatte ich eben schon erwähnt - ist der Quellcode öffentlich. Die sogenannte Schwarmintelligenz findet und schließt die Sicherheitslücken. Umgekehrt stehen Microsoft nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür zur Verfügung. Wenn Bund, Länder und Kommunen eins ihrer vielen Hundert Fachprogramme entwickeln und dieses auf Open-Source-Basis basiert, dann können sie diese Innovation nutzen, um ihre Daten kostenlos auszutauschen und ohne dass man für weitere Lizenzen bei weiteren Verwaltungen zusätzliche Kosten tragen müsste. Genau das ist doch ein enormes Potenzial für unsere öffentliche Verwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich finde, gerade das Saarland, oft auch als IT-Land tituliert, täte gut daran, sich genau an die Spitze dieser Bewegung zu setzen. Wir haben ja gerade hier eine bestens aufgestellte IT- und Forschungslandschaft wie beispielsweise das DFKI, das Max-PlankInstitut oder das CISPA, welche immer wieder neue und innovative Lösungen entwickeln. Es fehlt aber, wie immer, an den richtigen Impulsen aus Politik und Verwaltung. Als Beispiel möchte ich Ihnen die Anfrage, die ich ans Innenministerium in Bezug auf Open Source gestellt habe, vorstellen. Man hätte das Ganze besser von einem 14-Jähigen bearbeiten lassen können, anstatt dass das Innenministerium einen solchen Stuss schreibt.
Andernorts gibt es erfreuliche Fortschritte und ein Umdenken. So trafen sich 2017 32 EU-Minister, zuständig für E-Government, mit der Absicht, Linux und Co und einen offenen Standard voranzutreiben. Die EU-Kommission soll zukünftig beim Ausbau der IT-Infrastruktur genau diese Vorgabe berücksichtigen. Der ITZBund, also der IT-Dienstleister der Bundesverwaltung, entschied sich dafür, die Open-Source-basierte Software „Nextcloud“ zu benutzen. Dadurch können über 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden Daten kostenlos austauschen. Auch