Protocol of the Session on October 25, 2011

(Lachen und Sprechen bei den Oppositionsfrak- tionen.)

Das dritte Beispiel ist das längere gemeinsame Lernen.

(Lauter Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Dies war ein zentrales Wahlkampfthema der Sozialdemokratie. Wir haben versucht - dazu hätten wir Sie zur Verfassungsänderung gebraucht -, in diesem Land das längere gemeinsame Lernen durchzusetzen.

(Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Wer hat es verhindert? Die Sozialdemokratie und federführend Sie, Herr Commerçon!

(Abg. Commerçon (SPD) : Ich kann das nicht weiter mit anhören!)

Es ist schön, dass Sie das nicht ertragen und jetzt gehen! Das macht auch klar, wie diese Dinge Sie treffen, weil sie eben wahr sind. Auf Wiedersehen, Herr Commerçon.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Commerçon (SPD) verlässt den Saal. - Sprechen und Unruhe.)

Das ist die sozialdemokratische Debattenkultur, Argumenten verschließt man sich, man geht dann!

(Zurufe von der SPD. - Sprechen und große Un- ruhe.)

Was mit diesem Gesetz - das ist gar nicht hoch genug zu bewerten - erreicht wird, ist: Wir beschließen eigentlich ein „Schulstandortsicherungskonzept“ oder ein „Schulstandortsicherungsgesetz“.

(Anhaltendes Sprechen. - Zurufe der Abgeordne- ten Pauluhn (SPD) und Meiser (CDU).)

Es gelingt der Landesregierung, von 65 Erweiterten Realschulen auf zumindest 63 Gemeinschaftsschulen zu kommen und zwei Dependancen; der Minister hat es eben im Detail erläutert. Was ist das für eine Argumentation, zu sagen: Jetzt betreibt diese Jamaika-Landesregierung eine Schulschließung. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist völlig unglaubwürdig. So kann und sollte man in diesem Land keine Politik betreiben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dann wurde von Herrn Commerçon wieder mal der Unterrichtsausfall bemüht. Ich darf nur daran erinnern, dass Klaus Kessler, dass diese Landesregierung öffentlich klargemacht hat, dass im Laufe dieser Legislaturperiode 90 zusätzliche Lehrerstellen in die Lehrerfeuerwehr eingebracht werden. Alleine das entkräftet die Argumentation des Herrn Commerçon vollständig.

Was außerdem in den Redebeiträgen der Sozialdemokraten völlig gefehlt hat, sind die eigenen Alternativen.

(Abg. Rink (CDU) : Ja, genau!)

Es ist im Detail kritisiert worden, ohne an irgendeiner Stelle eine Alternative zu benennen, ohne zu sagen, wie man es anders machen könnte. Hier findet ein Weihnachtswunschkonzert statt, nach dem Motto: Wir wollen geringere Klassenteiler, mehr Lehrer, mehr Schulen! Es wird aber an keiner Stelle gesagt, wie man das finanzieren soll. Dabei - das betone ich

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

noch einmal - erhöht diese Landesregierung die Bildungsausgaben Jahr für Jahr. Alleine in diesem Jahr geben wir im Bildungsbereich 22 Millionen Euro mehr aus. Wir kommen also dem angestrebten 30-Prozent-Ziel der Bildungsausgaben in diesem Jahr ein gutes Stück näher. Das sind die Fakten. Die SPD-Seite hat eine gute Reform schlechtgeredet. Das ist im Sinne der Kinder, der Jugendlichen und der Bildungslandschaft in diesem Lande sehr bedauerlich! - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/598 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (Drucksache 14/546) (Abänderungsantrag des Ausschus- ses ID Drucksache 14/587)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes Drucksache 14/546 wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung vom 24. August 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzes ist erstens die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Beleihung von Dritten mit der Rechnungslegung und Geltendmachung der Leistungsentgelte in der Luftrettung und zweitens notwendige Neubenennungen.

Zum ersten Punkt: Die Leistungsentgelte für den Rettungsdienst mit Luftfahrzeugen werden vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europaangelegen

heiten - früher Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten - unter Beteiligung der ADACLuftrettung GmbH, die mit der Durchführung des Luftrettungsdienstes beauftragt ist, der Krankenkassen oder deren Verbänden und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart. Wenn keine Vereinbarung zustande kommt, werden die Leistungsentgelte durch Verordnung festgesetzt.

In letztgenanntem Fall, also dem Fall, dass die Leistungsentgelte im Verordnungsweg festgelegt werden, fehlte bislang eine rechtliche Grundlage, um die ADAC-Luftrettung GmbH mit der Rechnungslegung und Geltendmachung der Leistungsentgelte beleihen zu können. Diese Grundlage soll durch den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/ 546 und den Abänderungsantrag Drucksache 14/ 587 geschaffen werden, wobei Vollstreckungsmaßnahmen beim Land als Aufgabenträger verbleiben sollen.

Zum zweiten Punkt: Daneben berücksichtigt der Gesetzentwurf geänderte Ressortbezeichnungen und die Umfirmierung des Rettungszweckverbandes in den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 08. September 2011 gelesen. Der Ausschuss hat auf eine eigene Anhörung einvernehmlich verzichtet und die im Rahmen der externen Anhörung der Regierung eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen herangezogen und ausgewertet. Der Ausschuss hat sich einen durch die Regierung eingereichten Abänderungsantrag zu eigen gemacht und diesem Abänderungsantrag, Drucksache 14/587, einstimmig, ohne Enthaltungen, zugestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes Drucksache 14/546 nach Maßgabe des Abänderungsantrags Drucksache 14/587 in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit Drucksache 14/587 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/587 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/ 587 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/546 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/546 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport (Drucksache 14/570)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffend Gesetz zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Drucksache 14/570, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport überwiesen.

Mit diesem Gesetz wird zum einen die Anpassung des Titels dieses Gesetzes an die Bezeichnung des für die Jugend zuständigen Ministeriums vorgenommen, also eine redaktionelle Korrektur. Zum anderen wird die Geltungsdauer dieses Gesetzes um weitere neun Jahre auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Die Eingliederung des Landesjugendamtes in das zuständige Ministerium hat sich offenbar gut bewährt und wird somit mit Zustimmung aller Fraktionen fortgeschrieben.

Ich darf berichten, dass der Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport mit dieser Vorlage in seiner Sitzung am 28. September 2010 befasst war. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig, das Eingliederungsgesetz Drucksache 14/570 in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/570 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKELandtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf und zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Altenpflege und Altenpflegehilfeausbildung (Drucksache 14/569 - neu) (Ab- änderungsantrag des Ausschusses GV Drucksache 14/597)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen.

§ 25 des Altenpflegegesetzes des Bundes und § 20 des saarländischen Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf ermächtigen die Landesregierung, durch Rechtsverordnung ein Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege beziehungsweise Altenpflegehilfe einzuführen. Eine solche Verordnung wird derzeit von der saarländischen Landesregierung vorbereitet.