die auch nicht dadurch kompensiert wird, dass nach einem oder zwei Jahren erklärt wird, das Ermittlungsverfahren habe sich erledigt, es sei eingestellt worden. Aber noch einer oben drauf, Herr Kollege Ehlers, ist die Erklärung, dass man jemanden suspendiert hat, weil das eine Eilmaßnahme ist, die nahelegt, dass die weitere Tätigkeit für die Anstellungskörperschaft im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verantwortbar ist.
Besonders bemerkenswert, Herr Rechtsanwaltskollege Austermann, ist Ihre Einlassung, dass die Veränderung des Verhaltens des Ministeriums und des Aufsichtsrates durch die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung bewirkt worden ist. Da Sie Jurist sind, glaube ich, dass Sie entweder Nachhilfe brauchen oder zumindest die Öffentlichkeit richtig unterrichten sollten. Diese eidesstattliche Versicherung hat einen Nullwert. Warum? - Herr Professor Kremer ist Beschuldigter in einem Strafverfahren und darf dementsprechend alles erklären, was er will, ohne dass er deshalb selbst strafrechtlich verfolgt werden kann, solange er niemand anderen belastet, das heißt zu einem weiteren Ermittlungsverfahren beiträgt, was einer falschen Verdächtigung gleichkäme. Die eidesstattliche Versicherung ist grundsätzlich überhaupt nur strafbewehrt - das muss man wissen -, wenn sie vor einem Gericht oder vor einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Behörde in einem Verfahren abgegeben wird. Ansonsten ist sie nicht strafbewehrt. Alle denken das immer. Ist sie aber nicht.
Deshalb interessiert mich schon, in welchem Verfahren denn die eidesstattliche Versicherung abgegeben worden ist, um die von Ihnen behauptete
strafbewehrte Wirkung zu erzielen. Wenn es - ich sage es noch einmal - keine weitergehenden Erkenntnisse gibt, Herr Minister, dann erwarte ich nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, wenn es keine Anklage von Herrn Professor Kremer gibt, eine öffentliche Entschuldigung des Ministeriums, weil nur so die öffentliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Professor Kremer beseitigt werden kann. Das erwarte nicht nur ich persönlich, sondern das erwartet meine gesamte Fraktion.
Bevor wir über die Empfehlung des Ausschusses abstimmen, stelle ich fest, dass es sich bei dem zur Abstimmung zu stellenden Antrag Drucksache 16/1916 (neu) um einen unselbständigen Änderungsantrag handelt. Ich schlage Ihnen vor, diesen abweichend von der Geschäftsordnung zu einem selbständigen Antrag zu erklären. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über die Drucksache 16/1894 abstimmen. Das ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung. Wer das so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich habe die Ausschussempfehlung vorgelesen: Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung. - Gegenprobe! - Ich hätte auch anders abstimmen lassen können. Ich habe es allerdings so aufgerufen; ich bitte um Nachsicht. - Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.
Wir bleiben jetzt in diesem Fahrwasser. Zum Antrag Drucksache 16/1916 (neu), das ist der Antrag von CDU und SPD, empfiehlt der Ausschuss Annahme. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Bei der FDP habe ich nichts gesehen. Dieser Antrag ist mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW - - Herr Kubicki!
Frau Präsidentin! Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mich nicht im Blick haben. Ich habe dafür gestimmt und meine Fraktion auch.
- Gut. Dann stelle ich das Abstimmungsergebnis neu fest. Der Antrag Drucksache 16/1916 (neu) ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
- wenn man einmal falsch liegt -, also bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Gegenstimmen des SSW angenommen worden. - Damit ist die Kuh vom Eis.
- Ich stelle also erneut fest: Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen des SSW und der Abgeordneten Angelika Birk bei Enthaltung der übrigen Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. - Ich wünsche dem Protokoll viel Spaß bei der Protokollierung.
Geschäftsleitend - das wird Ihre Stimmung etwas heben - weise ich darauf hin, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben, den Tagesordnungspunkt 67 - Auswirkung G8 - auf die Mai-Tagung zu vertagen.
Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der November-Sitzung des Landtages haben wir eine sehr engagierte und in der Zielsetzung einvernehmliche Debatte zum Thema Sozialbestattungen geführt. Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, über die Umsetzung des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes in kommunaler Selbstverwaltung zu berichten. Dabei interessierten insbesondere Finanzierungs- und Erstattungsmodalitäten bei Sozialbestattungen und diesbezügliche vertragliche Grundlagen zwischen den Sozialämtern, aber auch die Auskunft über die Zahl der Personen, deren Begräbnis ganz oder teilweise nach SGB XII finanziert wird, oder die wegen fehlender Angehöriger ein ordnungsrechtliches Begräbnis erhalten. Diesem Ersuchen kommt die Landesregierung mit dem heute vorliegenden Bericht nach. Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund die Position und das Vorgehen der Landesregierung darstellen.
Die Durchführung von Sozial- und von Ordnungsbestattungen gehört - wie Sie alle wissen - in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Landespolitische Einflussnahme beschränkt sich daher lediglich auf konsultative und kooperative Elemente. Diese nutzen wir aber. Allerdings haben die meisten Kommunen unter Hinweis auf den nicht leistbaren Erhebungsaufwand von einer umfassenden Datenübermittlung abgesehen. Das ist bedauerlich, aber es liegen Fallzahlen zu Sozial- und Ordnungsbestattungen aus den vier kreisfreien Städten des Landes vor. Wer sie betrachtet, dem fallen teilweise deutliche Schwankungen in den Fallzahlen auf, über deren Ursachen man nur spekulieren kann oder eben mit den Kommunen in die Diskussion einsteigen müsste. Aber aus Sicht der Landesregierung gibt es eine wichtige Information, nämlich das jedenfalls die Zahlen aus den kreisfreien Städten eine Zunahme von Sozialbestattungen nicht bestätigen.
Die Frage, wie in den gegebenen Fällen mit der gebotenen Pietät auch den Verwandten gegenüber und unter Achtung des Willens des Verstorbenen vorzugehen ist, ist damit allerdings noch nicht beantwor
Mangels belastbarer Informationen aus den Kommunen fehlt uns eine Grundlage, diese Frage zu vertiefen. Wir haben als Landesregierung, dessen ungeachtet, auch die Berichterstattung über die Einzelfälle aufmerksam verfolgt. Die Landesregierung ist auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv gewesen. Wir haben den Kommunen angeboten, als Beobachter an sogenannten Runden Tischen teilzunehmen, die das Ziel verfolgen sollten, landeseinheitliche Standards zu erreichen.
Es ist uns klar, dass es sich hier um eine rein kooperativ beratende Rolle des Landes handelt, aber immerhin haben wir folgendes Zwischenergebnis: Die Debatten, auch die Debatten, die hier geführt werden, sind auf der kommunalen Ebene angekommen. Die kommunalen Landesverbände haben mir mitgeteilt, dass sie eine solche Institution eingerichtet haben, um tatsächlich zu kommunalen, landeseinheitlichen Standards zu kommen und dass sie bei den Beratungen auf etwas zurückgreifen werden, was ich hier als nächstes ansprechen möchte. Die Landesregierung hat den Kommunen nämlich in einem Beratungserlass konkrete Hinweise für eine sachgerechte und würdevolle Regelung der Sozialbestattungen und der ordnungsbehördlichen Bestattungen gegeben. Dabei haben wir unter anderem auch verdeutlicht, wie aus unserer Sicht eine sachgerechte Auslegung der einschlägigen Vorschriften aussieht.
Dazu ein Beispiel: Das ist ein Beispiel, zu dem wir bei dieser Debatte im November alle gesagt hatten, dass es so schlicht und einfach nicht geht. Es geht um die Bestattung von Verstorbenen in einem anderen Bundesland aus Kostengründen. Dazu gibt es eine eindeutige Auffassung der Landesregierung. Diese Praxis wird dem Maßstab einer ortsüblichen und würdevollen Bestattung nicht gerecht. Das ist ein klarer Ermessensfehlgebrauch. Diese Auffassung haben wir zunächst den Kommunen beratend verdeutlicht. Sie wird aber auch im Rahmen unserer Rechtsaufsicht wirksam.
Ich hoffe natürlich, dass die kommunale Selbstverwaltung bei ihren Beratungen bereits zu dem Ergebnis kommt, dass dies zukünftig nicht mehr auftreten darf.
Was viele Menschen umtreibt und auch hier in der Debatte schon Thema war, ist die Sicherung der Bestattungsvorsorge als Schonvermögen. Das ist
ein sensibles Thema, zu dem es entsprechende Gerichtsurteile gibt. Dennoch - das ist sehr beklagenswert - ist die Verwaltungspraxis bundesweit uneinheitlich. Wir waren uns darüber im Klaren, dass dies nur durch eine entsprechende Änderung auf Bundesebene zu ändern ist, also durch eine Änderung von Bundesgesetzen. Wir haben deshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt, mit der das Schonvermögen verbindlich in das Gesetz kommt. Bedauerlich ist, dass dieser Prozess bereits sehr lange dauert. Deshalb habe ich auch noch einmal - das ist inzwischen auch schon wieder einige Monate her, nämlich Anfang des Jahres - die zuständige Berichterstatterin angeschrieben und gemahnt, das Vorhaben nun zügig voranzubringen.
Ein Wort zum Abschluss: Wo es um Mitmenschlichkeit geht, kann nicht allein Politik gefragt sein. Sie können dem Ihnen vorliegenden Bericht der Landesregierung ausgesprochen positive Beispiele dafür entnehmen, dass sich in den Kommunen Bürgerinnen und Bürger für eine angemessene Form der Bestattung engagieren. Ich meine, das verdient ausdrücklich Anerkennung und vor allen Dingen Nachahmung.
Ich danke der Frau Ministerin für ihren Bericht und eröffne die Aussprache. - Das Wort für die CDUFraktion hat Herr Abgeordneter Torsten Geerdts.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich haben wir einmal eine ruhige Debatte in diesem Haus. Es geht um das Thema Sozialbestattungen. Uns liegt heute der Bericht der Landesregierung zu dieser Thematik vor, den wir im zuständigen Sozialausschuss auswerten müssen, um dann möglichst zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung nicht direkt in die Art und Weise des Gesetzesvollzuges eingreifen kann. Das ist eben dargestellt worden. Die Entscheidung über die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen ist von jeder Kommune in eigener Verantwortung zu treffen.
Ich halte es trotzdem für möglich, dass sich die Fraktionen im Sozialausschuss auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Wir müssen prüfen, ob die Einführung einheitlicher Standards sinnvoll sein könnte.
Für die Union bleibt es dabei: Auch sozial Schwache haben einen Anspruch auf eine würdige Bestattung.