Mit den geplanten Eingriffen bei den Bediensteten des Landes erreicht die Große Koalition genau das Gegenteil. Hier zeigt sich denn auch, dass die Föderalismusreform im Bereich der Beamtenbesoldung für Schleswig-Holstein kontraproduktiv ist; denn mit dieser Reform wird die Beamtenbesoldung in landeseigener Regie fortentwickelt. Damit bekommen ärmere Länder wie Schleswig-Holstein ein großes Problem im zukünftigen Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es mag sein, dass wir vorerst noch einmal über die Runden kommen. Aber das Problem wird sich verstärkt melden. Zugegebenermaßen sah dies auch die Landesregierung so. Sie hat ja auch gegen die Föderalismusreform gestimmt, leider ohne Erfolg.
So viel zur grundsätzlichen Problematik der Beamtenbesoldung. Dem konkreten Gesetzentwurf werden wir natürlich zustimmen, weil die Beamten des Landes eine Erhöhung der Besoldung verdient haben.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1077 (neu) dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Mitglieder des Gesprächskreises ILEX aus Kaltenkirchen sowie Mitglieder des kommunalpolitischen Netzwerks für Frauen aus Itzstedt im Kreis Segeberg. - Herzlich willkommen!
Entwurf eines Staatsvertrages und Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“ zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein
Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast möchte man sagen: Wieder eine gemeinsame Einrichtung von Hamburg und Schleswig-Holstein. Aber das wäre angesichts dessen, was diese neue Einrichtung für Schleswig-Holstein tatsächlich bedeutet, zu wenig.
Wir haben vor nicht allzu langer Zeit über die Umwidmung von drei wissenschaftlichen Einrichtungen in Stiftungen beraten. Eine davon ist die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaft, das Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Damit wurde die jetzige Bibliothek des Instituts für Weltwirtschaft zum Institut getrennt und rechtlich als Stiftung verselbstständigt. Mit dem nun vorliegenden Staatsvertrag mit Hamburg gehen wir noch einen Schritt weiter. Die neue Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften bekommt Zuwachs, und zwar durch die Bibliothek des Hamburger Weltwirtschaftsarchivs. Damit erhalten wir eine Einrichtung der Leibnizgemeinschaft, die als Serviceeinrichtung für Wirtschaftswissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist. Das sollte man durchaus anerkennen. Ich freue mich, dass dies auch vom Parlament so gesehen wird.
Es entsteht das größte Informationszentrum für Wirtschaftswissenschaften in Europa. Die neue Einrichtung hat in Hamburg und in Kiel 210 Mitarbeiter. Sie deckt die gesamte wirtschaftswissenschaftliche Literatur ab und sie stellt diese der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Der Anstoß dafür war vor einiger Zeit die Evaluierung der verschiedenen Leibnizeinrichtungen. Dabei wurde festgestellt, dass das Hamburger Weltwirtschaftsinstitut in dieser Form nicht weiterexistieren kann und existieren soll. Die Arbeit der Kieler Bibliothek hingegen wurde zu unserer Freude gut beurteilt. Das Hamburger Weltwirtschaftsarchiv wurde von Mittelgebern aus Bund und Ländern nicht zur gemeinschaftlichen Weiterfinanzierung empfohlen. Allerdings sahen die Gutachter, dass wir mit der Bibliothek des HWWA eine hervorragende Einrichtung haben. Sie sahen diese als sowichtig an, dass sie eine weitere gemeinsame Arbeit unter der Leitung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft und unter der Leitung des Kieler ZBW befürwortet haben. Die Bund-LänderKommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hat dieser Empfehlung zugestimmt. Diese Empfehlung war Basis für den Staatsvertrag, über den wir heute reden.
In der breiten Öffentlichkeit stand die Schließung des Forschungsteils des HWWA im Vordergrund. Wir haben zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg die Übernahme der HWWA-Bibliothek etwas stiller vorbereitet. Professor Straubhaar ist ein allseits anerkannter und prominenter Vertreter seines Fachs. Lassen Sie mich ganz sachlich hinzufügen: Diese Übernahme ist eine erstklassige Bestätigung für den Forschungsstandort Kiel und für das Forschungsland Schleswig-Holstein. Wer die Bedeutung von Wissen in der Welt des 21. Jahrhunderts begriffen hat, der wird mir darin zustimmen, dass wir mit der neuen ZBW einen Wissensträger im Land haben, um den uns jetzt schon viele in Europa beneiden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird sich an der Finanzierung und an der Ausstattung finanziell beteiligen, und zwar in dem Umfang, den sie auch bisher für die Bibliothek des HWWA aufgewendet hat. Die ZBW wird daher über eine Größe und über eine Ausstattung verfügen, mit der sie nicht nur die klassischen Bibliotheksaufgaben wahrnehmen kann, sondern mit der sie sich auch auf dem schnell wandelnden Feld der modernen Informationsvermittlung behaupten kann. Sie wissen: Internet und
Datenbanken machen Forschung schneller und vielfältiger. Dies ist auch für das ZBW in den kommenden Jahren eine große Herausforderung. Eine weitere Herausforderung wird die Integration der Hamburger Beschäftigten sein. Die rechtlichen Fragen zum Übergang sind mit dem Staatsvertrag geregelt. Die im Staatsvertrag vorgesehenen Änderungen zum gerade beschlossenen Errichtungsgesetz der Stiftung sind übrigens erforderlich, um Hamburg einen Sitz im Stiftungsrat, dem Aufsichtsgremium, zu sichern.
Nach Dataport, der Eichverwaltung, der Norgenta LifeScience-Agentur und der bedeutenden Kooperation, die jetzt für das freie Elektronenlaserprojekt XFEL besteht, entsteht mit dem ZBW ein weiteres gewichtiges Kooperationsprojekt mit Hamburg. Ich denke, das ist ein immens wichtiger Schritt hin zu einer effektiveren Nutzung unserer gemeinsamen Ressourcen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der - soweit das im Laufe der bisherigen Debatte zu sehen war - auf keinen Vorbehalt einer Fraktion in diesem Haus stößt. Viel Erfolg mit diesem Gesetz!
Vielen Dank, Herr Minister Austermann. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Niclas Herbst das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben die Errichtungsgesetze für die drei Stiftungen gut über die Bühne gebracht. Wir haben damit die Voraussetzungen geschaffen, dass diese drei Einrichtungen auch weiterhin hervorragende Arbeit leisten werden. Warum der Staatsvertrag notwendig ist, hat der Herr Minister dargelegt. Ich kann hinzufügen: Bei der Integration des HWWA in die neue gemeinsame Institution muss natürlich völlig klar sein, dass diejenigen, deren Evaluation bisher mit gut bewertet wurde, nämlich die Kieler Forscher, auch in Zukunft entscheidende Impulse geben werden. Dies muss völlig klar sein, denn diese Evaluation ist nicht umsonst gemacht worden. Ansonsten ist völlig klar, dass wir diesen Entwurf des Staatsvertrags im Ausschuss vernünftig beraten werden. Bei den Errichtungsgesetzen haben wir bewiesen, dass wir als Ausschuss die Sorgen und die Anregungen, die im Rahmen der Anhörung deutlich wurden, vernünftig aufnehmen und umsetzen. Gleiches können wir den Angehörigen und den Mitarbeitern in Kiel weiterhin zusa
gen. Darauf können Sie sich verlassen. Wir werden das Ganze zu einem guten Ende führen und im Ausschuss vernünftig darüber beraten.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Niclas Herbst. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Jürgen Weber das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal zeitigt der Bildungsföderalismus auch ungewöhnliche Früchte; so auch heute. Wir haben vor wenigen Stunden erst - Sie werden sich erinnern, so Sie in der Nähe des Plenarsaals waren - das Gesetz zur Errichtung der Stiftung der Zentralbibliothek in zweiter Lesung verabschiedet. Wir werden jetzt in erster Lesung schon über einen Änderungsentwurf beraten, der an den Ausschuss überwiesen werden soll. Der Grund dafür ist klar: Die Stiftung muss auf neue - diesmal auf zwei - Beine gestellt werden, nämlich auf die zwei Beine der sie tragenden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein.
Zur Vorgeschichte und zur Sache muss ich hier keinen Satz vortragen. Das hat der Minister vollständig gemacht. Darauf möchte ich nicht extra eingehen, das muss nicht wiederholt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir während der Beratungen der Stiftungsgesetze als Parlament ein paar Ergänzungen vorgenommen haben, die den Stiftungsgesetzen gut anstehen und die auch Hintergrund für die weitere Arbeit der Zentralbibliothek sind. Im Einzelnen sind das die ausdrückliche Verankerung von Ausund Weiterbildung, die stärkere Anbindung an die CAU, die Möglichkeit der Rücklagenbildung und nicht zuletzt das Rückkehrrecht der Beschäftigten.
Wir haben hier vor Ort in Kiel eine Bibliothek, die nicht nur eine regionale und eine lokale, sondern eine internationale Bedeutung hat. Für den einen oder anderen, der gegebenenfalls gern ein Buch zur Hand nimmt, darf ich sagen: Wir haben eine Bibliothek, die nicht nur wirtschaftswissenschaftlich eine herausragende Bedeutung hat, sondern auch Bücher, Zeitschriften und Materialien aus vielen anderen Bereichen - von der Geschichtswissenschaft bis zum Rechtswesen - vorhält. Sie ist somit eine hilfreiche Quelle für wissenschaftliche und politische Arbeit jeder Art. Dies ist eine kleine Anregung. Da wir auch räumlich nicht weit auseinanderliegen, ist
Ich will noch zwei kurze Dinge nennen, über die wir im Ausschuss noch reden müssen. Es sind zwei Details: Bei der Umsetzung des Vertrages muss natürlich geklärt werden, in welchem Verhältnis die Kosten des Sitzlandzanteils zwischen SchleswigHolstein und Hamburg gemäß § 3 Abs. 2 und 3 des Vertrags zu regeln sein werden. Wir werden entsprechend § 6 des Vertrags natürlich umsetzen müssen, wie die verabredete paritätische Besetzung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg sein wird. Wir haben den Stiftungsrat durch das Stiftungsgesetz noch einmal verändert. Hier wird man unter dem Gesichtspunkt der Parität noch einmal auf den Vertrag schauen müssen. Das sind aber kleine Punkte, von denen ich glaube, dass sie problemlos gelöst werden können. Ich bin sicher, wir werden in dem zuständigen Ausschuss schnell und zügig zu einer vernünftigen Lösung kommen und das Gesetz so schnell wie möglich in zweiter Lesung verabschieden können.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Jürgen Weber. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Minister Austermann hat zu Recht die großen Chancen eines so umfassenden wirtschaftswissenschaftlichen Informations- und Dokumentationszentrums hervorgehoben, wie es sich hier in Norddeutschland in der Zusammenarbeit von Kiel und Hamburg entwickeln soll. Das ist eine enorme Chance und wir stehen dieser Entwicklung positiv gegenüber. Wir werden im Rahmen der Ausschussberatungen sicherlich noch auf das eine oder andere zurückkommen müssen. Das hat auch Jürgen Weber eben betont.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass im Bereich moderner informationstechnischer Aufbereitung und Auswertung wirtschaftswissenschaftlicher Publikationen ein gewisses Gefälle zwischen Kiel und Hamburg besteht. Was die Leistungsfähigkeit angeht, ist man in Kiel in der Bibliothek des Instituts für Weltwirtschaft einfach moderner und leistungsfähiger als in Hamburg. Hamburg hat - was diese Dinge betrifft - einen Modernisierungsrückstand aufzuholen. Das ist natürlich auch eine Ko
Anfangs gab es in der Diskussion über die Zusammenführung ein bisschen die Sorge, die Hamburger Probleme könnten eine Belastung für die Entwicklungsperspektiven der Kieler Bibliothek werden. Das erscheint mir nach den Gesprächen, die wir im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die Errichtung der Stiftungen geführt haben, ausgeräumt zu sein. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen hat sich in den Vorgesprächen schon sehr gut entwickelt. Wir sind optimistisch, dass man eine gute gemeinsame Basis für die Arbeit in Kiel und in Hamburg finden kann.
Lassen Sie mich als letzten Punkt die spezifischen innerbetrieblichen Sitten und Gebräuche des öffentlichen Dienstes ansprechen. Sie sind wohl in Hamburg etwas ausgeprägter als in Kiel. Im Klartext: Das moderne Verständnis des öffentlichen Dienstes als Dienstleistungssektor und Servicebereich für bestimmte Nutzer ist am Standort Schleswig-Holstein schon etwas ausgeprägter als in unserem Nachbarland im Süden. Auch von daher kann SchleswigHolstein bei der Zusammenführung eher die Vorbildrolle übernehmen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Klug und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Weber hat darauf hingewiesen: Der Zeitpunkt ist etwas überraschend. Wir haben heute Vormittag gerade ein Gesetz verabschiedet. Nun müssen wir es schon wieder ändern. Das nämlich ist die Konsequenz aus diesem Staatsvertrag. Wenn zwei große Bibliotheken zusammengeführt werden - in der Sache kann ich all meinen Vorrednern zustimmen: Das ist ein Gewinn, das ist hervorragend -, muss man auch das Kleingedruckte lesen.
Sie erinnern sich: Wir hatten im Bildungsausschuss sehr viel Besuch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Institutionen, die wir heute Morgen durch unser Handheben in eine jeweilige Stiftung überführt haben. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machten sich Sorgen um ihre Rechte, um ihre möglichen Kündigungen oder Altersversorgungen, all die Dinge, die tarifrechtlich geregelt sind, aber auch um Mitbestimmungsfragen und der
gleichen mehr. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommen etwa 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu in unsere Bibliotheksstiftung - wie ich sie einmal umgangssprachlich nennen möchte. Deshalb haben wir auch hier Vorsorge zu treffen.
Der Herr Kollege Klug und ich werden mit geübter Aufmerksamkeit auch hier auf das Kleingedruckte sehen. Dankenswerterweise ist in den Übergangsbestimmungen des Staatsvertrages schon eine ganze Menge geregelt, so zum Beispiel, dass sich Schleswig-Holstein mit 52 % und Hamburg mit 48 % anteilig an den Kosten beteiligt, von denen vorher festgelegt worden ist, was sie umfassen. Festgelegt wird, dass das Tarifrecht des Landes Schleswig-Holstein gilt und dass betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31. Dezember 2008 ausgeschlossen sind. Das sind gute Voraussetzungen, um bei den Betroffenen keine Nervosität aufkommen zu lassen.
Wir bekommen hiermit übrigens eine hervorragende Anzahl von auch wissenschaftlich gebildeten Bibliotheksmitarbeitern und Informationsbeschafferinnen und -beschaffern. Wir bekommen nicht nur Bücher. Wir bekommen auch Fachleute, die hoffentlich dem ganzen Bundesgebiet noch besser als bisher für fachwissenschaftliche Informationsanfragen zur Verfügung stehen.
Allerdings - da gucken wir uns die Regelungen noch einmal genau an - muss man immer gucken, was dann ist, wenn man sich nicht einig ist. VBL scheint geregelt zu sein. Wir werden uns aber - wie gesagt - dem Kleingedruckten noch im Ausschuss widmen. Ich glaube, wir haben nicht sehr viel Zeit. Offensichtlich will die Landesregierung den Staatsvertrag schon am 1. Januar in Kraft treten lassen. Der Bildungsausschuss ist ja mit der Anhörung zum Schulgesetz gut beschäftigt.
Ich hoffe, wir finden eine Lösung, die sowohl der Mitbestimmung der Betroffenen gegenüber Rechnung trägt als auch einem Einvernehmen, das im Grundsatz schon erzielt worden ist, nicht Steine in den Weg legt.