Protocol of the Session on November 29, 2006

Ich hoffe, wir finden eine Lösung, die sowohl der Mitbestimmung der Betroffenen gegenüber Rechnung trägt als auch einem Einvernehmen, das im Grundsatz schon erzielt worden ist, nicht Steine in den Weg legt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Birk und erteile für den SSW der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht alles wiederholen, was schon gesagt

(Dr. Ekkehard Klug)

worden ist. Einleitend will ich feststellen, dass sich der SSW, wenn es um Zusammenarbeit, Kooperation mit Hamburg geht, immer für konkrete Prüfung des Einzelfalls ausgesprochen hat. Wir sind für Kooperation mit Hamburg, wenn es auch für Schleswig-Holstein ein Vorteil ist. Das sehen wir nicht in jedem Fall. Zum Beispiel sehen wir das bei dem sich in der Debatte befindenden Staatsvertrag zur Medienzusammenarbeit noch immer nicht. Aber es hat andere sinnvolle Kooperationen gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf zu einem Staatsvertrag über die Ausstattung und Finanzierung dieser neuen öffentlich-rechtlichen Stiftung macht aus unserer Sicht Sinn.

Man kann in den Ausschussberatungen zu den Einzelheiten, zum Stiftungsrecht, zu den Kosten, zur Kostenverteilung, zur Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachfragen. Das brauche ich hier nicht anzuführen.

Ich möchte darauf eingehen, dass wir es mit dem Schlusspunkt einer längeren „Evaluationsgeschichte“ zu tun haben. Wir haben es auch mit dem Schlusspunkt der Geschichte des Hamburgischer Weltwirtschaftsarchivs zu tun. Das darf man nicht vergessen. Das Archiv hat eine lange Geschichte. 1908 wurde es als zentrale Forschungsstelle des „Kolonialinstituts“ in Hamburg gegründet. Das kann man ruhig einmal anführen. Inhalt dieser „Evaluationsgeschichte“ ist, dass der Wissenschaftsrat 1996 empfahl, die Serviceeinrichtung, das heißt den Informationsteil des Archivs, zu evaluieren. Das Archiv hat diesen Test nicht bestanden.

Für Schleswig-Holstein besteht jetzt die Chance, indem die beiden Einrichtungen zusammengeführt werden, das zu erreichen, was der Minister in seinen einführenden Bemerkungen schon angedeutet hat, nämlich dass wir eine Forschungseinrichtung bekommen, eine Forschungsbibliothek, die einmalig in der Bundesrepublik ist und die für den Standort Kiel, den Forschungsstandort Kiel und damit für Schleswig-Holstein eine herausragende Bedeutung bekommen kann. Man kann über Exzellenzforschung, man kann über Clusterbildung in der Forschung sprechen. Alles das hat letztlich mit diesem neuen Institut zu tun, weil dafür die Infrastruktur geschaffen wird. Daher ist es sicherlich kein Zufall, dass die Bund-Länder-Kommission zur Bildungsplanung und Forschungsförderung gerade zu diesem Punkt ein Konzept erarbeitet hat, also die zukunftsorientierte Ausrichtung und die überregionalen Einrichtungen in ein Konzept gegossen hat. Man kann darüber diskutieren, was zuerst da war, die Fusion oder das Konzept. Ich sehe einen Zusammenhang.

Wenn man sich das Konzept ansieht, wird deutlich, worin die Erwartungen begründet sind. Von daher ist es eine gute Sache, wenn wir die Fusion dieser beiden Institute bekommen und damit auch eine Serviceeinrichtung für die Wissenschaft und Forschung in ganz Norddeutschland oder in der Bundesrepublik insgesamt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1065 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltung? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143 c Abs. 1 GG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein (GVFG-SH)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1067

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1102

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Sommer dieses Jahres haben Bundestag und Bundesrat gewissermaßen die Mutter aller Reformen beschlossen, nämlich die Föderalismusreform, ein Gesetz, das viele Folgegesetze haben wird. Eines der weniger bekannten Kinder hat einen besonders langen Namen. Es geht um das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, mit dem die Zuständigkeiten auf die Länder verteilt wurden.

Zwar stellt der Bund nach wie vor Mittel zur Pflege der kommunalen Straßen zur Verfügung, in Zukunft sind aber die Länder zuständig, und die Län

(Anke Spoorendonk)

der können selbst im Rahmen ihrer Vorgaben über die Verwendung der Mittel entscheiden. Heute liegt Ihnen in erster Lesung ein Entwurf vor, der den rechtlichen Rahmen für die Zukunft setzt, mindestens für die Zeit bis zum Jahre 2013.

Um es vorwegzunehmen: An der bisherigen Praxis wird sich nicht allzu viel ändern. Bis dato wurden und werden mit Mitteln des Bundes Gemeindeverkehrsfinanzierungsvorhaben in zahlreichen Gemeinden finanziert, die die Kommunen nicht allein schultern konnten. Pro Jahr sind dies etwa 450 bis 500 einzelne Vorhaben, in langen Listen einzusehen. Größere Einzelprojekte, die bekannt sein müssten, sind beispielsweise die Tieferlegung des AKN-Bahnhofs in Kaltenkirchen, der Umbau des Bahnhofs in Husum - beide Maßnahmen sind fertig gestellt - oder aber auch die Osttangente Flensburg. Auch diese ist fertig gestellt. In Vorbereitung befindet sich beispielsweise die Westumgehung Pinneberg - der Abgeordnete Schröder wird sich besonders dafür interessieren -, und auch die neue Gablenzbrücke in Kiel befindet sich nunmehr in Bau.

Der Bund hat uns für die Länderregelung vorgegeben, dass seine Mittel - ich zitiere „für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ eingesetzt werden sollen. Wir haben das neue Landesgesetz weitgehend an die alte rechtliche Grundlage angelehnt, weil sie sich seit Jahrzehnten grundsätzlich bewährt hat.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall)

Wir geben den Kommunen und dem Öffentlichen Personennahverkehr, der auch davon profitiert, damit das klare Signal, dass wir sie auch in Zukunft bei Infrastrukturinvestitionen unterstützen wollen. Damit erhalten die kommunalen Träger Planungssicherheit. Denn wir können heute, weil es Landesgesetz wird, auch sicherstellen, was in nächster Zeit finanziert, anfinanziert und durchfinanziert werden wird.

Das neue Gesetz zur Gemeindeverkehrsfinanzierung definiert zunächst die förderfähigen Vorhaben. In diesem Bereich haben wir die Bundesregelung insofern etwas erweitert, als wir neben dem

Neubau und dem Ausbau auch die Erneuerung von bestehenden Infrastrukturprojekten mit aufgenommen haben. Jeder, der sich im Frühjahr nach der Schneeschmelze und manchmal auch im Herbst die Zeitungen anschaut, stellt fest, dass über zu große „Bataillone“ von Schlaglöchern geklagt wird. Wir wollen das Thema mit Ihnen zusammen und vor allen Dingen gemeinsam mit den Kommunalvertretern angehen, indem wir auch Geld für die Erneuerung bereitstellen.

Immerhin steht in dem Topf, den uns der Bund zur Verfügung stellt, ein Betrag von knapp 44 Millionen € je Jahr zur Verfügung. Das ist ein riesiger Batzen, gemessen an dem, was für Verkehrsinvestitionen im Land insgesamt ausgegeben wird.

Bei den Voraussetzungen für die Förderung haben wir uns voll und ganz an die bisherigen Kriterien des Bundesgesetzes gehalten. Wir denken, dass dies auch ratsam ist, um die Mittel optimal auszuschöpfen. Wir haben die Förderhöchstgrenze, die nicht identisch ist mit der Förderquote, auf 75 % festgelegt. Das unterstreicht, dass die restlichen 25 % vom kommunalen Teil aufgebracht werden müssen. Das müssen wir machen. Denn wenn eine Kommune keinen Eigenbeitrag leistet, müssen wir den Eindruck haben, dass ihr das Projekt nicht so wichtig sein kann. Dies sorgt dafür, dass die Förderung wirklich nur auf die wichtigsten und von der Kommune auch gewünschten Vorhaben beschränkt bleibt.

Für den Einzelfall, bei jenen Maßnahmen, bei denen die 75 % tatsächlich das Ende der Fahnenstange sind, ist aber auch die Option eingebaut, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ergänzend aus anderen Töpfen zu fördern, zum Beispiel wenn sich Träger des ÖPNV oder Kommunen in einer besonderen Notlage befinden. Aber die Regel sollte das, wie gesagt, nicht sein.

Insgesamt schaffen wir mit dem neuen Landesgesetz zur Gemeindeverkehrsfinanzierung eine solide gesetzliche Grundlage für einen ganz wichtigen Bereich öffentlicher Investitionen. Jeder von Ihnen weiß das. Jeder von Ihnen ist sicherlich auch in besonderem Maße an Arbeitsplätzen interessiert, an Arbeitsplätzen auch im Tiefbau, bei dem die öffentliche Hand praktisch einziger Auftraggeber ist. Das ist die Grundlage für einen wichtigen öffentlichen Bereich. Dies erhält und schafft viele neue Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein. Die Bauwirtschaft ist eine wichtige Säule zum Erhalt und zum Ausbau leistungsfähiger Verkehrswege. Ich bitte daher das Haus, dem Vorschlag der Landesregierung möglichst einmütig zuzustimmen.

(Minister Dietrich Austermann)

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Minister Austermann und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Im Rahmen der Föderalismusreform haben sich diverse Veränderungen in den Gesetzgebungskompetenzen zwischen den Ländern und dem Bund ergeben und das ist auch gut so.

Bereits heute Morgen haben wir von unserem Recht Gebrauch gemacht, die Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein allein zu regeln. Jetzt geht es aber nicht um das Einkaufen, sondern um die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur.

Im Rahmen des bisherigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes unterstützte der Bund die Kommunen indirekt über die Länder bei dem notwendigen Ausbau der kommunalen Infrastruktur, obwohl dies eigentlich Aufgabe der Länder ist. Mit der Föderalismusreform ist nun die Zuständigkeit für die bisherigen Finanzhilfen zur Gemeindeverkehrsfinanzierung auf die Länder übergegangen. Gleichzeitig wird das bisherige GVFG am 31. Dezember 2006 außer Kraft treten. Der Bund hat sich aber verpflichtet, den Ländern ab dem 1. Januar 2007 bis zum Jahre 2019 jährlich Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, die diese auch brauchen.

Dies, meine Damen und Herren, ist richtig und notwendig. Schleswig-Holstein wäre nicht in der Lage gewesen, Kürzungen in diesem Bereich aufzufangen.

Um diese Mittel des Bundes - immerhin rund 43 Millionen € - an die Kommunen und an die Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs auszahlen zu können - der Minister hat soeben darauf hingewiesen -, bedarf es einer landesgesetzlichen Regelung, die mit dem nun vorliegenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein geschaffen werden soll.

Wir lassen die Kommunen bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV nicht im Stich.

(Beifall bei der CDU)

Durch die Schaffung einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage wird ein klares Signal an unsere Kom

munen gegeben. Diesen Weg halten wir für den richtigen. Die Alternative, eine Legitimation durch die Einstellung der Mittel in die jeweiligen jährlichen Haushaltspläne auf Basis der entsprechenden Programme unter Anpassung der zugehörigen Richtlinien, kommt aus unserer Sicht nicht infrage. Ein solches Vorgehen schafft nicht die notwendige Planungssicherheit für die Kommunen, die bei diesem Thema unbedingt notwendig ist.

Mit dem GVFG Schleswig-Holstein schaffen wir eine gesetzliche Grundlage, die den Kommunen Planungssicherheit gibt, um sich der Herausforderung der ständig wachsenden Verkehre in den Städten und Gemeinden durch umfangreiche und kostenaufwändige Infrastrukturmaßnahmen zu stellen. Das Gesetz, wie es vorliegt, übernimmt im Wesentlichen die bewährten GVFG-Tatbestände und -Regelungen. Mich freut aber ausdrücklich, dass ein neuer förderfähiger Tatbestand hinzugekommen ist. Ich spreche an dieser Stelle - das ist wichtig; der Minister wies ebenfalls darauf hin - „Deckenbaumaßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in kommunaler Baulast“ an. Der Zustand dieser Straßen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Insofern begrüße ich es ausdrücklich, dass künftig Erhaltungsinvestitionen förderfähig sind. Wir haben diesbezüglich einen erheblichen Nachholbedarf.

(Beifall bei CDU, FDP und SSW)

Ebenso ist es richtig, dass die Förderquote grundsätzlich auf maximal 75 % für alle Fördertatbestände festgelegt wird. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass eine entsprechende finanzielle Mitverantwortung der Träger des ÖPNV und der Kommunen begründet und somit die Förderung auf wirklich wichtige Vorhaben beschränkt wird. Unser Ziel muss es sein, möglichst viele Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, um Impulse für unsere heimische Wirtschaft zu setzen.