Protocol of the Session on May 25, 2005

Eine Elternvertretung auf Kreis- und Landesebene für die Kindertagesstätteneltern ist längst überfällig. Man fragt sich in der Tat, wieso es sie nicht schon längst gibt und warum sie nicht rechtlich verankert ist. Man muss aber auch sagen, dass man so eine rechtliche Grundlage für Elternvertretungen nicht einmal eben so aus dem Boden stampfen kann, sondern mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung finden muss.

Mit der rechtlichen Verankerung von Kreis- und Landeselternvertretungen sind, wenn man es den Elternvertretungen der Schulen gleichmachen will, auch Kosten wie Reisekostenentschädigungen, Sit

zungsgelder und Verbrauchsmaterialien verbunden, die nicht ausschließlich zulasten des Landeshaushalts gehen, sondern auch zulasten der Kommunen. Diese Kosten werden uns alle zwar nicht viel ärmer machen, als wir ohnehin schon sind. Dennoch müssen wir mit den Beteiligten reden, die diese Kosten tragen sollen.

Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf eine Gleichstellung der Kita-Elternvertretungen zu denen der Schulen schaffen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass man die Elternvertretungen der Schulen und der Kindertagesstätten nicht unterschiedlich behandelt und dass eine pragmatische Lösung gefunden wird, die sich an den etwas anderen Anforderungen der Jugendhilfe orientiert.

Darum lassen sie mich kurz - ohne Wertung - ein paar Dinge nennen, die in Ihrem Gesetzentwurf stehen, die eben nicht der Gleichstellung der Elternvertretungen von Kita und Schulen dienen.

Als Erstes sollten wir definieren, was denn eigentlich inhaltlich Aufgaben der Elternvertretungen sein sollen. Für die Elternvertretung der Schulen gibt es eine solche Definition.

Die Kita-Eltern sollen jedes Jahr Kreis- und Landeselternvertretung wählen. An den Schulen gibt es einen zweijährigen Rhythmus.

Der Vorstand ist etwas anders zusammengesetzt. Die Kindertagesstätten sollen sich eine Geschäftsordnung geben; dass müssen Elternvertretungen der Schulen im Übrigen nicht.

Hinsichtlich der Vorstände wollen Sie auch eine Regelung einführen, dass er aus vier Mitgliedern besteht; im Schulbereich sind es drei.

Die Elternvertretungen der Kindertagesstätten sollen an den Sitzungen der Jugendhilfeausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Das ist für die Elternvertretungen der Schulen in den entsprechenden Schulausschüssen der Schulträger nicht der Fall.

Sie sehen also, dass es noch eine Menge zu beraten gibt, wenn man hier tatsächlich eine Gleichstellung der Elternvertretungen erreichen will. Im Übrigen ist die Zusammenarbeit von Politik und Interessenvertretungen eher eine Sache des Wollens als eine Sache der rechtlichen Pflicht. Aus der Erfahrung heraus kann ich Ihnen sagen, dass ihnen die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit wenig hilft, wenn einer der Partner die Zusammenarbeit nicht will. Die CDU-Fraktion aber will diese Zusammenarbeit. Da wir uns ohnehin mit einem neuen Kindertagesstättengesetz und mit dem neuen Bildungsauftrag für diesen Bereich beschäftigen werden müssen, macht es Sinn,

(Heike Franzen)

in diesem Zusammenhang auch über die Stärkung der Rechte von Eltern in Kindertagesstätten zu sprechen und ein Gesetz aus einem Guss zu machen. Aus diesem Grunde beantrage ich für die CDU-Fraktion die Überweisung in den Bildungsausschuss.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich erteile für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Astrid Höfs das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass das Thema der Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten fast zu einem Dauerbrenner geworden ist. Wir haben in der letzten Legislaturperiode zweimal darüber gesprochen. Alle Fraktionen haben es begrüßt, dass eine solche Einrichtung geschaffen werden soll, um die Mitwirkungsrechte zu stärken. Mitspracherechte von Eltern sind eigentlich in jedem Fall erwünscht. Wir begrüßen es, dass die Mitwirkungsrechte gestärkt werden sollen. Mitspracherechte bedeuten natürlich auch Mitverantwortung für alle Entscheidungen, die in den Kindertagesstätten getroffen werden.

Ich begrüße es in jedem Falle, wenn Eltern sich für ihre Kinder stark machen. Für die Kindertagesstätten trägt natürlich nicht nur das Land Mitverantwortung, wie hier bereits angesprochen wurde. Auch in der letzten Legislaturperiode wurde dies schon angesprochen. Natürlich ist es so, dass auch andere Ebenen betroffen sind. Die Kreise, die kreisfreien Städte und die privaten Träger sind ebenfalls betroffen. Insofern sind auch sie von der Gesetzesänderung berührt. Die Gesetzesänderung ist dann sozusagen auch für die anderen Haushalte relevant, über die wir ja nicht entscheiden können. Wir kennen das alle. Die kommunalen Verbände müssen dann ebenso wie die Träger zu diesem Thema gehört werden. Die Landeselternvertretung sollte dazu, wie ich finde, gehört werden. Durch diese Anhörung soll Gelegenheit gegeben werden, Anregungen und gegebenenfalls auch Bedenken einzubringen. Alle Beteiligten sollen schließlich auf der Basis der Gesetzesänderung in der neuen Form zusammenarbeiten können. Mit der Gesetzesänderung ist, wie ich denke, eine gute Voraussetzung für eine vernünftige Zusammenarbeit in der Zukunft gegeben. Die Landesregierung will noch in diesem Jahr eine Novelle zum Kindertagesstättengesetz vorlegen. Das wurde heute Morgen in der Regierungserklärung schon angesprochen. Die beiden Themen Bildungsauftrag und Mitwirkungsrechte sollen angegangen

werden. Ich halte es für vernünftig, dies in einem Zuge zu tun. Es ist meines Erachtens nicht sinnvoll, zunächst das Thema Mitwirkungsrechte und später dann wiederum das Thema Bildungsauftrag anzugehen. Es macht vielmehr Sinn, die Themen gemeinsam anzugehen und auch die Anhörung zu beiden Themen - Mitwirkungsrechte und Bildungsauftrag - durchzuführen. Dies kann also gemeinsam auf den Weg gebracht werden.

Herr Klug hat für seine Fraktion beantragt, den Gesetzentwurf dem Ausschuss zu überweisen. Wir von der SPD-Fraktion sind auch dieser Meinung. Da alles in unmittelbarer zeitlicher Nähe geschieht, wird es der Vorlage, wie ich denke, auch gerecht. Wir werden dann in der zweiten Jahreshälfte zur Beschlussfassung kommen.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält nun Frau Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die grüne Fraktion begrüßt das Anliegen des Gesetzentwurfes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes. Das haben wir auch schon vor der Wahl in unserem Beitrag deutlich gemacht. Ziel ist es, zu einer gesetzlichen Verankerung der Mitwirkungsrechte von Eltern in Kindertagesstätten auf allen Ebenen zu kommen. Viele Debatten und Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren über die Qualität von Kindertagesstätten haben gezeigt, dass die Organisationskraft der Eltern landesweit gewachsen ist. Seit einiger Zeit gibt es über die Elternvertretung der einzelnen Kindertagesstätten hinaus in vielen Kreisen und kreisfreien Städten aktive Elternvertretungen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Auch eine Landeselternvertretung wurde gegründet. Sie hat in den letzten Jahren aktiv an den langwierigen Diskussionen über eine Novellierung des Kindertagesstättengesetzes teilgenommen. Sie hat sich beteiligt. Sie hat sich intensiv und erfolgreich im Interesse der Kinder und der Eltern eingemischt. Ich sage an dieser Stelle herzlichen Dank für diese ehrenamtliche Arbeit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

(Monika Heinold)

Die Feuerprobe für eine aktive Interessenvertretung ist also bereits bestanden. Diese Entwicklung ist wichtig und begrüßenswert und sie wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützt.

Die Stärkung der Elternrechte sowohl auf Landesebene als auch in den Kommunen ist notwendig, da die Eltern in organisierter Form somit die Möglichkeit haben, sich unter anderem an der Diskussion über die Finanzierung der Kindertagesstätten, aber auch über die Ausgestaltung der Sozialstaffel zu beteiligen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein pragmatischer Vorschlag, um die Elternmitwirkung zu stärken. Natürlich muss er im Sozialausschuss beraten werden. Richtig ist auch, dass wir dazu eine Anhörung durchführen, um mit den Praktikern vor Ort zu sprechen und um die Kommunen und die Träger an der Diskussion zu beteiligen.

Es mag Details geben, die noch verändert werden können. Für entsprechende Regelungsvorschläge sind wir offen. Sie können im Rahmen der Anhörung unterbreitet werden. So kann sich meine Fraktion beispielsweise vorstellen, die Landeselternvertretung zum beratenden Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss zu machen. Darüber sollten wir miteinander diskutieren.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP] und Lars Harms [SSW])

Ich war in der letzten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses anwesend, in der sich der Ausschuss vier Stunden intensiv mit dem Kindertagesstättengesetz beschäftigt hat. Ich finde, die Elternvertreterinnen und -vertreter gehören in diesem Ausschuss mit an den Tisch.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Wir sollten sehr froh sein, dass es Eltern gibt, die aktiv ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen wollen und dies auch tun. Sie verdienen unsere Unterstützung. Allzu oft beklagen wir genau die gegenteilige Situation, nämlich dass Eltern sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern. Insofern ist es gut und wichtig, wenn Eltern präsent sind und für die Rechte ihrer Kinder kämpfen.

Wir sollten den Gesetzentwurf deshalb auch nicht auf die lange Bank schieben. Die Formulierung im Koalitionsvertrag ist eindeutig. Dort wird nicht von den Kosten für die Kommunen gesprochen. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot heißt es vielmehr ganz klar und ohne Wenn und Aber, ohne Einschränkung: Die Mitwirkungsrechte der Eltern auf Kreis- und

Landesebene werden im Kindertagesstättengesetz verankert. - Das ist unmissverständlich. Meine Damen und Herren von der großen Koalition, Sie sollten dies ernst nehmen.

Wenn ich die Ausführungen der Bildungsministerin, die ja im Amt geblieben ist, richtig in Erinnerung habe, hat sie vor der Wahl appelliert, dass wir eine Änderung dieses Gesetzes gerade nicht zum Anlass nehmen sollten, um das Kindertagesstättengesetz grundsätzlich auf neue Füße zu stellen. Sie hat vielmehr darum gebeten, eine solche Regelung wie die jetzt vorgesehene, wenn wir als Parlament eine solche denn schon treffen wollten - so hat sie es ungefähr ausgedrückt -, isoliert und ohne eine große Grundsatzdiskussion zu treffen. Ich hoffe, ich habe es so richtig in Erinnerung. Deshalb appelliere ich an Sie, Frau Erdsiek-Rave: Setzen Sie sich auch jetzt für diesen Weg ein! Damit können wir sehr schnell dazu beitragen, dass das, was die Landeselternvertretung in der Steuerungsgruppe auch jetzt schon tut, nämlich über die Neugestaltung des Kindertagesstättengesetzes zu diskutieren, dann auch in einem geordneten, einem rechtlich geregelten Rahmen getan werden kann. Ich bitte das Parlament, dass wir sehr schnell diese kleine, aber dennoch wichtige Gesetzesänderung vornehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich auf der Tribüne besonders den stellvertretenden Vorsitzenden der Landeselternvertretung der Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein, Herrn Jürgen Kulp. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Jetzt erteile ich für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben von Herrn Klug eben schon gehört, dass der Gesetzentwurf, der damals von der Fraktion der FDP eingebracht worden ist, am Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen ist. Der SSW hat den Gesetzentwurf bereits in der letzten Legislaturperiode sehr positiv gesehen und begrüßt. Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass in Anlehnung an die Elternbeiräte im schulischen Bereich jetzt auch in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kindertagesstätten geschaffen werden. Der SSW hat sich schon immer

(Lars Harms)

für mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt. So hat sich der SSW für die Drittelparität in den Schulkonferenzen, wo sowohl Eltern als auch Schüler und Lehrer an der schulischen Entwicklung mitwirken können, ausgesprochen.

Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen. Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besonderen Aufmerksamkeit, denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und die späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben.

Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt wie die Rechte der Eltern in unseren Schulen. Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits heute nach § 17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien Städte bilden sollen. Dieser Elternbeirat wählt dann einen Vorstand, der die Interessen der Kindertagestätten gegenüber den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt. Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich ein ganz anderes Gewicht gegenüber den Kommunalpolitikern als die bisherigen Elternvertreter. Dies ist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im Kita-Bereich anstehen, wie es zum Beispiel in den CDU-regierten Kreisen Schleswig, Flensburg und Nordfriesland in der Vergangenheit geschah.

Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich unsere Unterstützung. Ich kann bestätigen, was Frau Kollegin Heinold vorhin gesagt hat mit dem Jugendhilfeausschuss, wie wichtig die Diskussionen dort sind. Dort haben nur die Träger und die Politik diskutiert und ich denke mir, wenn es um die zukünftige Kindergartenfinanzierung geht, ist es nur recht und billig, dass auch die Eltern mitdiskutieren dürfen. So bekommen die Elternvertretungen schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen. Dass letztlich der Gesetzentwurf auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadtelternvertretungen jeweils aus ihrer Mitte

Vertreterinnen oder Vertreter für die Landeselternvertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll.

Im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode gab es seitens der Landesregierung Verbesserungsvorschläge zum ursprünglichen Entwurf. Auch die Kommunen hatten ihre Bedenken geäußert. Sie hatten befürchtet, dass das entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzogen würde. Diese Befürchtung teilt der SSW allerdings nicht. Wir haben aber im zukünftigen Anhörungsverfahren ausreichend Zeit, um diese Bedenken zu diskutieren. Wichtig bleibt aber aus unserer Sicht, dass die Eltern bei der zukünftigen Entwicklung im KitaBereich ein besonderes Mitspracherecht bekommen.

Deshalb ist die FDP-Initiative eine gute Initiative. Ziel sollte es dann allerdings auch sein, zum neuen Kindergartenjahr ab August eine Regelung zu haben und nicht länger zu warten. Wir sollten das Ganze zügig umsetzen.

(Beifall bei SSW und FDP)