Protocol of the Session on May 25, 2005

Für die FDP-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich in den Jahren seit seiner Einführung bewährt. Es hat sich als wirksames Mittel erwiesen, um interessierten oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Einblick in Verwaltungsvorgänge zu verschaffen und diese transparent zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, dass Nachbesserungsbedarf besteht, wissen wir spätestens seit der Entscheidung des SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichts vom Spätsommer des letzten Jahres. Damals hat das Gericht anerkannt, dass ein Anspruch auf Einsicht der Akten für Bürgerinnen und Bürger auch dann besteht, wenn eine Behörde privatrechtlich handelt. Dies war bisher

im Gesetz nicht klar genug geregelt und daher stets umstritten.

Natürlich wirft das im Umkehrschluss aus unserer Sicht auch die Frage auf, ob auch juristische Personen des Privatrechts grundsätzlich auskunftspflichtig sein müssten, wenn sie als Beliehene für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handeln oder sich mehrheitlich im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft befinden.

Der SSW hat bereits Ende der letzten Legislaturperiode genau diese Fragen aufgegriffen und eine Initiative ins Parlament eingebracht, die unter anderem die eben angesprochenen Regelungslücken schließen sollte. Diese Initiative scheiterte nicht zuletzt daran, dass die Fraktionen im Rahmen der in der Legislaturperiode noch zur Verfügung stehenden Zeit keine Einigung über Einzelheiten des Gesetzes mehr zustande bekamen, obwohl die grundsätzliche Zielrichtung des damaligen Gesetzentwurfes von allen Fraktionen unterstützt wurde. Ich finde es deswegen gut, dass wir diesen Gesetzentwurf bereits zu Anfang der Legislaturperiode auf dem Tisch liegen haben und ausreichend Zeit haben, ihn umfassend im Ausschuss zu beraten.

Der heute vorgelegte Gesetzentwurf hat einen weiteren Vorteil: In ihm sind bereits vielfältige Änderungen aufgenommen worden, die insbesondere vom Landesdatenschützer gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf des SSW geäußert wurden. So wurde der Behördenbegriff des Gesetzes an den Behördenbegriff des Landesverwaltungsgesetzes angepasst und auch der Begriff der informationspflichtigen Stelle wurde grundsätzlich überarbeitet. Das war notwendig.

Dennoch müssen wir in den Ausschussberatungen einige weitere wichtige Punkte klären. Da geht es zunächst um die Ausweitung des Informationsanspruches gegenüber privaten Unternehmungen. Die Einsichtsmöglichkeiten in die Unterlagen privater Dritter, die öffentliche Aufgaben erledigen, dürfen nicht dazu führen, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausgespäht werden können. Es darf nicht so weit kommen, dass das Akteneinsichtsrecht dazu missbraucht werden könnte, dass der Antragsteller nur deshalb die Akten einsehen möchte, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ob die hierzu vorgeschlagene Regelung im Gesetzentwurf des SSW ausreichend ist, müssen wir im Ausschuss weiter erörtern. Dazu ist eine Folgenabschätzung der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung, glaube ich, sinnvoll und auch notwendig.

Auch die Frage, ob und wie die Umsetzung der EUUmweltinformationsrichtlinie im Informationsfrei

(Dr. Heiner Garg)

heitsgesetz erfolgen sollte, ist noch nicht ausreichend geklärt. Der Gesetzentwurf des SSW sieht genau diese Umsetzung vor. Die abgewählte Landesregierung hatte sich hingegen für einen Gesetzentwurf für ein eigenes Umweltinformationsgesetz entschieden. Wir meinen, dass der Ansatz des SSW grundsätzlich richtig ist, beide Regelungsbereiche in ein Gesetz zu fassen, damit für Umweltbehörden die gleiche Auskunftspflicht besteht wie für alle anderen Verwaltungen des Landes auch. Ob mit dem konkreten Gesetzentwurf allerdings die EU-Richtlinie optimal umgesetzt wird, müssen wir ebenfalls im Ausschuss klären.

(Beifall bei FDP und SSW)

Für die Landesregierung erhält jetzt Herr Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Koalitionsvertrag und die heutige Regierungserklärung sind von dem Ziel geprägt, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und zu stärken. Die BertelsmannStiftung formuliert das folgendermaßen: Die Menschen sollen sich künftig aktiver und verantwortlicher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Doch dazu müssten sie dann auch in die Lage versetzt werden. Erster Schritt dahin sei die Möglichkeit, sich Meinung und Haltung auf der Grundlage gesicherter und umfassender Informationen bilden zu können. Dies impliziere einen Rollenwandel der staatlichen Verwaltung, weg von den Behörden, die Informationen exklusiv für eigene Anliegen verwerten, hin zu proaktiv kommunizierenden Körperschaften, die ihr Wissen allen Bürgern unabhängig von konkreten Anlässen zur Verfügung stellen. - Ein bisschen weniger intellektuell formuliert heißt das: Wir müssen auch im Zusammenhang mit unseren Prozessen bei der Verwaltungsmodernisierung daran arbeiten, dass das bürgernah, effizient und professionell ist, und zwar in der Weise, dass wir uns nicht fragen: „Warum müssen die das wissen?“, sondern indem wir davon ausgehen, dass die Bürger diese Verwaltung schließlich tragen und auch bezahlen. Sie ist für sie da und nicht umgekehrt. Das werden wir in anderem Rahmen ja auch noch diskutieren.

(Beifall bei SPD und SSW)

Die Abgeordneten des SSW haben heute ihrer Ankündigung vom Januar dieses Jahres Taten folgen lassen und einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vorgelegt, der drei

wesentliche Ziele zum Gegenstand hat, über die im Landtag und in den Ausschüssen zu beraten sein wird: Erstens. Die Europäische Umweltinformationsrichtlinie 2003/4 EG ist zwingend in Landesrecht umzusetzen. Der Bund ist dieser Verpflichtung fristgemäß im Februar 2005 nachgekommen, allerdings nur für seine Behörden. Die vorherige Landesregierung hatte dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch wegen des Ablaufs der Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden konnte. Es besteht also Handlungsbedarf.

Zweitens. Wir wollen - da stimme ich zu - durch die Zusammenlegung von Gesetzen deregulierend wirken. In direktem Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass eines Landesumweltinformationsgesetzes steht die Frage, wie die Umsetzung gesetzestechnisch erfolgen soll. Möglich wäre dies - wie bereits Anfang des Jahres vorgesehen - durch ein eigenständiges Gesetz. Ich halte es aber für richtig, inhaltlich zusammenhängende Rechtsbereiche nicht in verschiedenen Gesetzen, sondern in einem Gesetz zu normieren.

(Beifall bei SPD, FDP und SSW)

Wir wollen die Rechtsanwendung erleichtern. Wir wollen die Verständlichkeit verbessern und wir wollen insgesamt dazu beitragen, dass etwas herauskommt, was auch unserem Anspruch gerecht wird, weniger Gesetzesregelungen zu machen und nicht mehr.

Zurzeit wird in einer Arbeitsgruppe aus dem Landwirtschafts- und Umweltministerium sowie dem Innenministerium daran gearbeitet, die Regelung der EG, die Umweltinformationsrichtlinie, mit dem bestehenden allgemeinen Informationsanspruch zusammenzuführen. Diese Zielsetzung entspricht insofern grundsätzlich der Absicht des SSW-Gesetzentwurfs. Allerdings bedarf es noch sorgfältiger Prüfung und einer Vielzahl neuer Formulierungen, wobei ich glaube, dass der Gesetzentwurf des SSW durchaus eine Reihe guter Anregungen enthält.

Drittens. Problematischer bleibt es, den Rechtsanspruch für den Zugang zu allgemeinen Verwaltungsinformationen auf Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen, auszudehnen. Während dies für den Bereich der Umweltinformationen durch die EG-Umweltinformationsrichtlinie im Interesse einer Stärkung des Umweltbewusstseins und letztlich einer Verbesserung des Umweltschutzes zu erfolgen hat, besteht für den Bereich der allgemeinen Informationen keine derartige Vorgabe und aus meiner Sicht auch kein übergeordneter Bedarf. Damit greifen wir auch die Bedenken auf, die die kommunalen Landesverbände, die die

(Minister Dr. Ralf Stegner)

IHK Kiel und die andere geäußert haben, als sie sich in der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf des SSW geäußert haben. Alle Beteiligten waren sich stets darüber einig, dass Informationsfreiheit da ihre Grenzen haben muss, wo persönliche Daten, Wirtschaftsgeheimnisse oder das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden müssen. Ich denke, dass man dies auch vernünftig regeln kann.

Die Landesregierung schlägt Ihnen vor, die Beratungen über den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW bis zur Einbringung unseres Entwurfes zurückzustellen. Das heißt nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen wollen, liebe Anke Spoorendonk, sondern, dass wir das zügig abarbeiten wollen. Wir werden die europarechtlichen Vorgaben so schnell wie möglich, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt realisieren.

Lassen Sie mich abschließend meine Haltung zum Thema Informationsfreiheit mit Willy Brandt so formulieren:

„So wie die Freiheit eine Voraussetzung für die Demokratie ist, so schafft mehr Demokratie erst den Raum, in dem Freiheit praktiziert werden kann.“

(Beifall bei SPD, CDU und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/82 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/12

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung. Für die antragstellende Fraktion erhält der Herr Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die dem Landtag auch in der letzten Wahlperiode angehört haben, ist dieser Gesetzentwurf sozusagen ein alter Bekannter. Die FDP-Fraktion hat ihn bereits im letzten Jahr einmal eingebracht. Er konnte dann nach dem Zeitablauf nicht mehr abschließend beraten werden - vor allem, weil die Anhörungen dazu nicht mehr durchgeführt werden konnten.

Im Plenum haben alle Fraktionen in der alten Wahlperiode signalisiert, dass sie inhaltlich mit der Stärkung der Mitwirkungsrechte der Elternschaft im Bereich Kindertageseinrichtungen einverstanden sind, unser Anliegen also unterstützen. Ich hatte in der Landtagstagung, die wir Ende Januar durchgeführt haben, angekündigt, dass wir unseren Gesetzentwurf alsbald mit dem Ziel wieder einbringen würden, dieses Anliegen im Landesrecht unter Dach und Fach zu bringen. Der Koalitionsvertrag hat eine entsprechende Formulierung in punkto Stärkung der Elternmitwirkung im Kita-Bereich gebracht. Ich gehe also davon aus, dass auch SPD und CDU bei ihrer angekündigten Unterstützung unseres Anliegens bleiben. Für allfällige Verbesserungsvorschläge, die sich auch aus der Anhörung ergeben könnten, sind wir selbstverständlich offen. Wir meinen aber, die Sache sollte wirklich rasch gesetzlich unter Dach und Fach gebracht werden, weil im Bereich der Kindertageseinrichtungen, im Vorschulbereich insgesamt wichtige Weichenstellungen anstehen, etwa die Entscheidung über die künftige Form der Kita-Finanzierung. Da läuft mit diesem Jahr ja eine Regelung aus.

Auch die allseits angestrebte Stärkung des Bildungsauftrages der Kindertageseinrichtungen ist ein Thema, das die Einbeziehung der Eltern auch auf Kreis- und Landesebene auf gesetzlicher Grundlage notwendig macht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine solche Elternmitwirkung bislang nach gesetzlicher Verankerung nur auf der Ebene der einzelnen Kitas. Deshalb schlagen wir zwei Punkte vor:

Die Einführung eines § 17 a in das Kindertagesstättengesetz. Es soll analog zu dem im Schulbereich schon lange üblichen Verfahren auf Kreis- und auf Landesebene jeweils eine Elternvertretung für den Kindertagesstättenbereich eingerichtet werden. Diese Elternvertretungen sollen gegenüber den örtlichen Trägern der Jugendhilfe beziehungsweise auf Landesebene gegenüber den zuständigen Ministerien ein Anhörungs- und ein Informationsrecht haben. Sie

(Dr. Ekkehard Klug)

sollen in Zukunft bei allen wichtigen Fragen beteiligt werden.

Artikel 2 unseres Entwurfs sieht vor, dass die Vorsitzenden der regionalen Elternvertretungen aus dem Kindertagesstättenbereich mit beratender Stimme an den Jugendhilfeausschüssen der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte beteiligt werden.

Ich beantrage Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss, mitberatend den Sozialausschuss und hoffe, dass wir uns - so, wie das in der alten Wahlperiode eigentlich absehbar war - auch in der Sache einigen werden.

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Klug und erteile für die CDU-Fraktion der Frau Abgeordneten Heike Franzen das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die erste Rede, die die Kollegin in diesem hohen Haus hält. Ich bitte, es ihr durch Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit leicht zu machen.

(Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich ausgerechnet in meiner ersten Rede in diesem Haus zu einem Thema sprechen kann, dem ich seit vielen Jahren sehr verbunden bin. Ich habe mich auf Ortsebene bis auf die Bundesebene seit 14 Jahren intensiv damit beschäftigt. Es geht um Elternvertretungen.

Ich glaube, sagen zu können, dass ich mich in diesem Bereich ein bisschen auskenne, und bin deswegen auch froh darüber, dass wir den Gesetzentwurf in der letzten Landtagsperiode nicht noch auf den „letzten Drücker“ verabschiedet haben.

Eine Elternvertretung auf Kreis- und Landesebene für die Kindertagesstätteneltern ist längst überfällig. Man fragt sich in der Tat, wieso es sie nicht schon längst gibt und warum sie nicht rechtlich verankert ist. Man muss aber auch sagen, dass man so eine rechtliche Grundlage für Elternvertretungen nicht einmal eben so aus dem Boden stampfen kann, sondern mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung finden muss.