Protocol of the Session on November 9, 2005

Ich wünsche mir sehr, dass alle Beteiligten auf allen Ebenen sich gleichermaßen verlässlich in der Zukunft verhalten. Das muss allerdings auch deutlich gesagt werden. Ein Schwarzer-Peter-Spiel, bei dem steigende Elternbeiträge dem Land und seiner Finanzierung sozusagen in die Schuhe geschoben werden sollen, das weisen wir zurück. Wir wissen natürlich sehr wohl, dass zum Bildungsauftrag eine besondere Aus- und Fortbildung gehört, dass Handreichungen gebraucht werden, dass Anleitung gebraucht wird. Deswegen engagieren wir uns auch hier deutlich stärker. Ab 2006 stellen wir jährlich 200.000 €, also doppelt so vieles zur Verfügung für die Fachberatung, für die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KiTas durch professionelle Schulung zu entlasten. Die Nachfrage nach dieser Fortbildung ist groß, und das ist gut so.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich betone noch einmal, wenn der Bildungsauftrag jetzt bei dem einen oder anderen als eine Art Mehrarbeit aufgefasst und entsprechend in Arbeitszeit umgerechnet wird, dann sage ich, es geht nicht um eine quantitative Ausweitung der Aufgaben, sondern um inhaltliche Veränderung. Es geht um eine neue und andere und verbesserte Qualität und dies natürlich nicht von heute auf morgen, sondern in einem Prozess, der übrigens seit langem vorbereitet wird. Schließlich entlasten und unterstützen wir - ich bitte, das nicht zu unterschätzen - zugleich die Träger und die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen durch erhebliche verabredete Haushaltsmittel für Sprachförderung im schulischen und im vorschulischen Bereich.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Wie viel Geld die Landesregierung dafür in die Hand nehmen will und wie viel der Landtag dafür bewilligen wird, das steht auch fest. Es sind in dieser Wahlperiode 27 Millionen €.

Wenn man das insgesamt berücksichtigt, muss man wirklich sagen, dass wir uns in diesem Bereich der vorschulischen Förderung - und das zu Recht - gewaltig vonseiten des Landes engagieren, und das vor folgender Erkenntnis, die ich zum Schluss wiederholen will: Kindertagesstätten sind heute Bildungsein

richtungen in einem umfassenden, in einem ganzheitlichen Sinn. Diesem Anspruch will die Novelle des KiTa-Gesetzes Rechnung tragen. Ich hoffe deshalb auf eine konstruktive Beratung.

Frau Präsidentin, ich muss meine Redezeit kurz überziehen, weil ich noch zu dem heute Vormittag eingegangenen Antrag der FDP Stellung nehmen muss. Die FDP fordert in ihrem Antrag quasi eine betriebswirtschaftliche Gesamtkostenberechnung für 1.650 Einrichtungen mit 95.000 Plätzen und über 12.000 Beschäftigten. Das ist die Faktengrundlage. Sie fordern das für die Einrichtungen, die in höchst unterschiedlicher Trägerstruktur und Zuständigkeit und unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen betrieben werden. Das Land ist dabei auf Daten angewiesen, die ihm die Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung stellen. Das Land kann über die Zahlen Auskunft geben, die es über die Verwendungsnachweise erhält. Jede darüber hinausgehende Verpflichtung in dem Sinne, wie Sie das beschreiben - ich will jetzt nicht im Einzelnen darauf eingehen -, müsste gesetzlich geregelt werden mit entsprechenden Folgen oder der Landtag müsste einen Bericht beschließen und entsprechend Zeit zur Verfügung stellen, für den ein externes Institut einen entsprechenden Auftrag erhält. Für diesen Auftrag müssten dann auch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Mit den Ressourcen der Verwaltung auf Landes- und Kreisebene ist ein solch umfangreiches Vorhaben nicht, schon gar nicht bis zur zweiten Lesung, zu bewältigen und muss deshalb von uns abgelehnt werden.

Meine Damen und Herren, ich hoffe auf und bitte um eine konstruktive Beratung des Gesetzes im weiteren Verfahren und um eine zügige Beschlussfassung.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Frau Ministerin. Wir werden die Zeiten der Fraktionen entsprechend verlängern; sie muss nicht ausgenutzt werden.

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Heike Franzen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer der ersten Schritte der großen Koalition ist es gewesen, den Antrag zur Veränderung des Kindertagesstättengesetzes zu stellen, um einen Bildungsauftrag zu konkretisieren, die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen verbindlich zu machen sowie einen gesetzlichen und finanziellen Rahmen für die Arbeit der Elternvertretungen auf Kreis- und

(Heike Franzen)

Landesebene zu schaffen. Heute beraten wir in erster Lesung den von der Landesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf.

Der Bildungsauftrag - die Ministerin hat es gerade gesagt - ist für Kindertagesstätten nicht etwas wirklich Neues. Seit 1992 ist er Bestandteil des schleswigholsteinischen Kindertagesstättengesetzes. Jetzt soll er konkretisiert werden. Dabei geht es uns nicht darum, die Kindertagesstätten zu verschulen, sondern spielerisch kindgerecht und altersgemäß die Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Kinder zu entwickeln und zu fördern. Bereits heute setzen viele Kindertagesstätten diesen Bildungsauftrag um oder haben sich inhaltlich auf den Weg gemacht. Damit Erzieher und Erzieherinnen mit den geänderten Bedingungen nicht allein gelassen werden, sollen im Jahre 2006 200.000 € zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen, insbesondere für die Fort- und Weiterbildung im Umgang mit dem Bildungsauftrag vom Land, bereitgestellt werden. Die Leitlinien werden evaluiert und gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelt, um für die Umsetzung des Bildungsauftrages als Richtschnur zu dienen. Selbstverständlich muss sich diese Entwicklung auch in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wiederfinden. Für eine das Kind in den Mittelpunkt stellende Bildungspolitik ist die Zusammenarbeit aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligter unverzichtbar.

Daher ist es notwendig, die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen ebenso gesetzlich festzuschreiben wie die Zusammenarbeit mit den Eltern. Diese Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen ist in weiten Teilen bereits eine Selbstverständlichkeit. Da, wo es noch nicht der Fall ist, werden sich die Institutionen jetzt auf den Weg machen müssen. Das halte ich auch für richtig.

Die gemeinsam getroffenen Verabredungen von Kindertagesstätten und Schulen sind eine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Kooperation der beiden Institutionen zum Wohle unserer Kinder. Dabei hätte ich mir allerdings auch ein etwas weniger bürokratisches Verfahren vorstellen können, als es in den Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen beschrieben ist. Dennoch ist der Grundsatz der verbindlichen Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen richtig und daher auch zu unterstützen.

Lassen Sie mich als ehemalige Elternvertreterin etwas zum Thema Kreis- und Landeselternbeirat sagen. Wir haben in diesem Hause schon mehrfach darüber diskutiert. Ich möchte aber dennoch ganz deutlich sagen, wie unverzichtbar diese Elternvertretung ist. Eltern

müssen bei allen Bildungs- und Erziehungsprozessen als Experten für ihre Kinder sowie für deren Belange angesehen werden. Die Politik muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu gehören die gesetzliche Verankerung einer Elternvertretung auf den politischen Ebenen Kreis und Land ebenso wie eine persönliche Haltung der Agierenden. Nur wenn sich alle am Erziehungsprozess Beteiligten als gleichwertige Partner wahrnehmen und anerkennen, kann dieser Prozess auch gelingen. Das gilt nicht nur für den Bereich der Kindertagesstätten, sondern das gilt für alle Bereiche, in denen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht. Wichtig ist jetzt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Elternvertretungen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Daher begrüße ich auch das Vorziehen des Zeitpunktes für das Inkrafttreten dieses Gesetzesparts auf den 1. Januar 2006.

Insgesamt hätte auch ich mir für den Bereich der frühkindlichen Bildung und der Kindertagesstätten eine bessere finanzielle Grundlage gewünscht. Wer hätte das nicht? Tatsache ist jedoch: Wir sind in diesem Haus leider nicht bei „Wünsch dir was“, sondern bei „So ist es“. So muss man erkennen, dass in Anbetracht der kritischen Haushaltslage mit der Festsetzung von jährlich 60 Millionen € für die Kindertagesstätten zwar keine üppige Summe zur Verfügung steht, dieser Bereich jedoch - und zwar vor dem Hintergrund sinkender Kinderzahlen - der einzige Bereich ist, der für die nächsten Jahre verlässlich planen kann.

(Beifall bei der CDU)

Zu dem heute von der FDP vorgelegten Antrag sage ich: Wir lehnen diesen Antrag ab. Dieser Antrag ist für uns ein Berichtsantrag und keine Resolution. Inhaltlich hat er die Form eines Berichtsantrages. Diesen können Sie zu jeder anderen Landtagssitzung wieder stellen.

(Beifall bei CDU und SPD - Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir haben ihn aber jetzt gestellt!)

Ich danke der Abgeordneten Franzen. Auf der Besuchertribüne begrüße ich die Mitglieder des Gesprächskreises „ILEX“ aus Kaltenkirchen und die Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule, Kiel, sowie Flensburger Besucher. - Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Astrid Höfs das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits seit Herbst des vergangenen Jahres werden die Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertagesstätten in der Praxis erprobt. Diese Leitlinien, die gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und der Landeselternvertretung erarbeitet wurden, sind keine neue Aufgabe für die Arbeit in den Kindertagesstätten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten betreten mit dieser Aufgabe kein völlig neues Arbeitsfeld. Ein großer Teil der Träger von Kindertagesstätten hat den Bildungsauftrag schon lange ernst genommen, sich mit Konzepten zur Qualitätsentwicklung befasst und den Kindern in ihren Einrichtungen kindgerecht grundlegendes Wissen vermittelt. Schließlich haben die Kindertagesstätten seit Anfang der 90er-Jahre einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag.

Heute liegt uns ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vor. Das ist eine Gesetzreform, die sich die große Koalition vorgenommen hat. In dieser Änderung geht es um die Konkretisierung des Bildungsauftrages in den Kindertagesstätten. Kindertagesstätten haben schließlich eine besondere Bedeutung für die vorschulische Bildung der Kinder. Die gesellschaftliche Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist erheblich und viel zu lange von vielen Verantwortlichen nicht ausreichend beachtet worden. So kann die Förderung nicht allein vom Engagement einzelner Träger von Kindertagesstätten oder gar von einzelnen Personen abhängig sein. Sie darf nicht beliebig sein. Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in den Einrichtungen professionell begleitet und gefördert werden, damit sie einen leichten Start ins Schulleben haben.

Sollen die Kinder ganzheitlich gefördert werden, dann gehören Sprachförderung und Kommunikation ebenso dazu wie naturwissenschaftliche Erkenntnisse, Gesundheitsbewusstsein, Bewegung, die eigene Wahrnehmung, kulturelle und musische Bildung und natürlich das soziale Verhalten der Kinder. Kinder sind im Kindergartenalter wissbegierig, aufnahmefähig und lernfähig und sie brauchen die besten Grundlagen für ihr Leben. Sie brauchen Voraussetzungen, um diese Fundamente in der Schule ausbauen zu können. Je mehr Informationen sie früh erhalten, desto mehr können sie später daran anknüpfen und leistungsfähiger sein.

Auch die vorgesehene Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen wird den Kindern den Übergang in die Grundschule erleichtern. Der Wechsel von der Kindertagesstätte zur Grundschule wird bereits in vielen Orten vorbildlich vorbereitet und

begleitet. Dies soll jetzt für alle Kinder verbindlich gelten. Die Zusammenarbeit der Erzieherinnen und der Lehrerinnen wird den Schuleintritt der Kinder besser vorbereiten und so den Erfolg der Grundschulkinder begünstigen.

Auf die Festschreibung der Landeselternvertretung und der Kreiselternvertretung will ich hier nicht weiter eingehen. Wir haben bereits ausführlich darüber diskutiert. Diese Gesetzesänderung wird nun dazu genutzt, um erheblich mehr Mittel für die Arbeit in den Kindertagesstätten einzufordern. Das Land stellt - die Frau Ministerin hat es gesagt - jährlich 60 Millionen € für die Arbeit in den Kindertagesstätten zur Verfügung. Diese Mittel sollen auch erhalten bleiben. Ich denke, dies ist eine ganz wichtige Aussage der Landesregierung. Andere Haushaltsmittel werden im nächsten Jahr deutlich gekürzt.

(Zuruf des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

- Ja, auch das Parlament ist dafür und beschließt dies. Die Landesregierung stellt außerdem erhebliche Mittel für die Fortbildung der Erzieherinnen bereit. Wenn nun die bisherigen 60 Millionen € für die Arbeit in den Kindertagesstätten nicht mehr ausreichen sollten, dann frage ich mich: Was haben die Erzieherinnen und Erzieher bisher in den Kindertagesstätten gemacht? Haben sie den Bildungsauftrag bisher vergessen und nicht berücksichtigt? Das glauben wir allerdings nicht. Da die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes lediglich bestehende Aufgaben präzisiert, bin ich sicher, dass die Aufgaben gut erfüllt werden und dass es der geplante Zeitrahmen zulässt, dass die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2006 in Kraft treten kann.

Zum Antrag der FDP, der eine Resolution sein soll, aber ein Berichtsantrag ist, sage ich: Die Landesregierung bringt heute einen Gesetzentwurf ein. Im Rahmen dieses Gesetzentwurfs können wir in den nächsten Wochen alles diskutieren. Das Verfahren gibt alles her. Wir werden also diskutieren und mit den Fachleuten sprechen sowie schon in der nächsten Woche - wenn ich das richtig im Kopf habe - in den Fachausschüssen eine Anhörung durchführen. In diesem Zusammenhang können wir auch über diese Fragen diskutieren. Ich denke, das wäre interessant. Wir werden heute aber diesem zu spät vorgelegten Berichtsantrag nicht zustimmen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Frau Abgeordneten Höfs. - Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Neubewertung des Kindergartens als Bildungseinrichtung ist - so denke ich - die wichtigste bildungspolitische Neuerung und Entwicklung der letzten Jahre. Das, was im Kindergartenalter an Bildung vermittelt wird, legt das Fundament für den späteren Schulerfolg und auch für die Lebenschancen junger Menschen.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die Politik diese Einsicht ernst nimmt, was sie aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen tun muss, dann wird uns das Thema vorschulische Bildung und Kindergarten hier noch lange weiter beschäftigen. Die kleine KiTa-Novelle, die wir heute in erster Lesung behandeln, ist nur ein erster Trippelschritt in die richtige Richtung. Wir Liberalen bedauern es, dass die Landesregierung meint diesen grundsätzlich richtigen Schritt mit einer Notlüge verbinden zu müssen. Weil sie nicht weiß, wie sie zusätzliche Mittel aufbringen kann, unterstellt sie mit der Formel: „Nicht mehr, sondern anders“, es gäbe für ein vorschulisches Bildungskonzept keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf. Eine solche Annahme ist absolut lächerlich.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Erdsiek-Raves Amtskollegin aus RheinlandPfalz, Frau Doris Ahnen, auch eine sozialdemokratische Ministerin, hat für ein Fünf-Punkte-Landesprogramm zur Stärkung der frühkindlichen Bildung erst kürzlich für Rheinland-Pfalz jährlich zusätzlich 27 Millionen € veranschlagt. Davon sind übrigens 2 Millionen € für ein Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher gedacht. Das ist das Zehnfache dessen, was hier in Schleswig-Holstein zugrunde gelegt wird.

Die FDP ist überzeugt, dass auch Schleswig-Holstein mehr kann, als Sie von der großen Koalition zu bieten haben. Wir werden im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragen, die jährlichen Landeszuschüsse für die Kindertageseinrichtungen von 60 Millionen € auf 68 Millionen € anzuheben. Wir werden dies mit entsprechenden Einsparvorschlägen in anderen Bereichen verbinden. Wir gehen davon aus, dass es nötig ist, die Mittel zu verstärken. Auch mit 68 Millionen € hätte man noch keine Ideallösung, aber dies wäre ein - auch finanziell unterfütterter - erster wirksamer Schritt im Sinne eines besseren Bildungsangebots im Kindergartenalter.

(Beifall bei der FDP)

Nach einer Studie des Forschungsinstituts, das der frühere SPD-Justizminister aus Niedersachsen, Professor Christian Pfeiffer, leitet, erreichen Ausländerkinder, die einen deutschen Ganztagskindergarten besucht haben, die gleichen Übergangsquoten in weiterführende Schulen wie deutsche Kinder. Soziale Benachteiligungen - und das zeigt gerade auch dieses Beispiel - können in unserem Bildungssystem am ehesten dann ausgeglichen werden, wenn man in frühkindliche Bildung investiert. Dies hilft allen Kindern, die von Zuhause aus nicht so gute Startchancen erhalten - nicht nur Kindern aus Migrantenfamilien, sondern allen, denen es im Elternhaus in Bildung und Erziehung an der nötigen Unterstützung fehlt.

Wer über PISA-Ergebnisse klagt, die den Bildungsstand 15-jähriger Jugendlicher messen, es aber gleichzeitig versäumt, weiter unten, wo es tatsächlich um die Startchancen geht, mehr zu tun, der muss sich schon den Vorwurf der Heuchelei gefallen lassen. Es ist wirklich an der Zeit, aus gesicherten Erkenntnissen die nötigen politischen Konsequenzen zu ziehen. Wir müssen in Zukunft im Interesse der jungen Menschen, aber auch im Interesse unserer Gesellschaft mehr in frühkindliche Bildung investieren.

Zu einer vernünftigen Vorbereitung von Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Kindergartenpolitik gehört aber nach unserer Überzeugung auch eine solide Bestandsaufnahme. Die ist vor nunmehr vier Jahren im Rahmen der Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der damaligen Landesregierung vorgelegt worden. Wir haben mit unserem Antrag einige wenige, einzelne Fragen, aus dem damaligen Fragenkatalog als Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Kindergartenpolitik herausgenommen. Frau Ministerin, wenn Sie jetzt behaupten, das könne man alles nicht liefern, dann sollten Sie sich wirklich Gedanken machen, wie man Ihnen überhaupt noch etwas glauben kann.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe)

Ihre Regierung, der Sie selbst angehört haben, hat vor vier Jahren eine Große Anfrage der grünen Fraktion beantwortet, die eine viel umfangreichere Anzahl von Fragen beinhaltet hat. Damals war es möglich. Wenn es jetzt angeblich nicht möglich sein soll, dann kann man das nur als absichtliches Abblocken von Informationen bezeichnen, die Ihnen offensichtlich nicht genehm wären, wenn sie auf den Tisch kämen.

(Beifall bei der FDP)