Der Entwurf des Gesetzes liegt uns heute vor. Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Wir werden - das habe ich bereits gesagt - den Gesetzentwurf positiv begleiten. Viel häufiger als nur bei diesem Gesetzentwurf, lieber Kollege Nabel, finde ich, sollte das Land die alte Weisheit von Adam Smith berücksichtigen: Mache nicht selbst, was du wirtschaftlicher von anderen besorgen kannst.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg und erteile das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Müller. Es steht jedem Abgeordneten frei, die fünf Minuten nicht auszunutzen.
Vielen Dank für diesen Hinweis, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind die Regulierungsaufgaben vom Bund und von den Ländern wahrzunehmen. Zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen in Deutschland soll ein transparenter und diskriminierungsfreier Zugang sichergestellt werden. Das ist sicherlich auch dringend nötig.
Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörden sind abzugrenzen. Für die großen und länderüberschreitenden Netzbetreiber ist sowieso der Bund zuständig. Ich glaube, dass der vorgeschlagene Weg der Landesregierung, die Organleihe, pragmatisch und vernünftig ist.
Wir mussten sehr schnell feststellen, dass sich nach der Deregulierung des Strommarktes der Wettbewerb nicht wie geplant entwickelt hat. Im Gegenteil, schnell bildeten sich vier große Oligopole heraus:
Das lag wesentlich daran, dass die Netzeigner für die Durchleitung von Strom überhöhte Netznutzungsgebühren verlangten. Wir Grünen sind dafür, dass dieses natürliche Monopoleigentum und seine Gebührenkalkulation nicht willkürlich behandelt werden. Wir brauchen Regulierungsbehörden zur Überprüfung und Genehmigung der Netzentgelte. Auf die Parallele zum Telefonmarkt hat der Kollege Nabel schon hingewiesen.
Wir Grünen sind sehr erfreut, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz schon so schnell Früchte trägt und E.ON die Netzentgelte senkt. Bislang wurden diese Entgelte allein von den Netzbetreibern festgelegt. Sie liegen deutlich über den Netzentgelten anderer europäischer Länder.
Leider haben die früheren Wirtschaftsminister Müller und Clement diese Praxis eher befördert als versucht, sie zu unterbinden. Insofern war es einer der wichtigsten energiepolitischen Erfolge der Koalitionsfraktionen von Rot und Grün in Berlin, dieser Selbstbedienungsmentalität der Energiekonzerne ein Ende zu setzen.
Mittlerweile liegt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes über die Nutzungsentgelte vor. Es ist ein starkes Signal für mehr Wettbewerb und gegen Preistreiberei im Energiemarkt. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Netznutzungsentgelte der Billigkeitskontrolle unterliegen. Netzbetreiber müssen die Höhe der Preise auch dann rechtfertigen, wenn sie vorher von den zuständigen Behörden nicht beanstandet wurden. Dieses Urteil bezieht sich natürlich auf die alte Rechtslage der Verbändevereinbarung.
Rot-Grün hat die alte Rechtslage der Verbändevereinbarung beendet und mit der Einrichtung der Bundesnetzagentur einen Systemwechsel eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde wird als starker Schiedsrichter die Preise und den Netzzugang überwachen und Druck auf die Kosteneffizienz ausüben. Die Netzentgelte liegen 2 bis 3 ct/kWh zu hoch und haben damit einen entscheidenden Anteil an den steigenden Strompreisen der letzten Jahre.
Dagegen - ich will das bei dieser Gelegenheit nochmals sagen, weil ich beim Minister die Zwischentöne gehört habe - wurde die Ökosteuer seit 2003 nicht mehr erhöht. Die zusätzlichen Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gerade mal auf 0,5 ct/kWh. Darauf gilt es hinzuweisen.
Auch ist die Differenz der Kosten von Windstrom und konventionell erzeugtem Strom in 2005 um 340 Millionen € auf 1,26 Milliarden €, also um 21 %, gesunken. Das liegt an den sinkenden Einspeisevergütungen für Windstrom und den steigenden Großhandelspreisen für Strom. Wer also heute Strompreiserhöhungen mit den Kosten der Windenergie begründet, der ist schlicht von gestern.
Die Regulierungsbehörden haben nicht nur für neue Netznutzungsentgelte, sondern auch für die bisher verlangten Entgelte ein Prüfungs- und Genehmigungsverfahren durchzuführen. Gerade zum Anfang dieses Prozesses gibt es viel anspruchsvolle Arbeit. Eine Grundlage für diese Aufgabe wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf gelegt. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Müller. - Das Wort für die Fraktion des SSW im Landtag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder haben insbesondere die Energieversorger in Deutschland in den letzten Monaten für negative Schlagzeilen gesorgt. Mit ihrer Preispolitik haben sie die Verbraucher erheblich überbeansprucht, da die Überzeugungskraft für die angekündigten Preissteigerungen nicht ausreichend war oder schlichtweg fehlte.
Preiserhöhungen von 10 % bis 20 % hat es im Energiebereich gegeben. Bei den Gaspreiserhöhungen wurde vonseiten der Versorger mitgeteilt, dass es mit der Ölpreiserhöhung zusammenhängt. Wenn der Strom teurer wurde, dann mit der Begründung, dass die Netzkosten so hoch seien. Letztlich waren alle Erklärungen vonseiten der Energieversorger für den Verbraucher nicht nachprüfbar. Das ist das eigentliche Problem. Denn die Liberalisierung des Strommarktes hat nicht dazu beigetragen, dass die Preispolitik der Energieversorger für den Verbraucher transparenter wurde. Aus Sicht der vier großen Energieversorger muss diese womöglich auch nicht sein. Dort herrscht scheinbar untereinander Einigkeit, aus deren Sicht nachvollziehbar.
Dies kann und darf aber so nicht von der Politik akzeptiert werden. Wenn es in unseren Nachbarländern bereits seit längerem Kontrollinstanzen gibt und die Netzgebühren dort geringer sind, hat man in Deutschland darauf vertraut, dass derartige Vorgaben für die
Einrichtung einer solchen Behörde irgendwann von Brüssel kommen würden. So ist es letztlich auch gekommen. Erst mit dem notwendigen Druck aus Brüssel hat sich der damalige Minister in Berlin gerührt - oder: ist gerührt worden - und hat die Errichtung der Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht. Seit dem 13. Juli 2005 haben wir nun die Verpflichtung - auch wir, das Land Schleswig-Holstein -, Regulierungsaufgaben wahrzunehmen.
Diesen Auftrag hat Wirtschaftsminister Austermann angenommen und im Herbst dieses Jahres im Zusammenhang mit der angedrohten Preissteigerung im ersten Moment angekündigt, dass sein Ministerium den Energieversorgern künftig gehörig auf die Finger schauen werde. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf rudert Herr Austermann zurück. Denn anscheinend wurde in seinem Haus erkannt, dass die von Berlin gestellte Aufgabe nicht ohne weiteres zu bewältigen ist. Ich möchte hierbei deutlich machen, dass es mir nicht darum geht, den Mitarbeitern aus dem Ministerium zu unterstellen, dass sie der Aufgabe nicht gewachsen seien. Das könnten sie ohne weiteres. Sie sind wirklich gut.
Aber um die aus Berlin vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen, müssen nicht nur die künftig neu gebildeten Netznutzungsentgelte umfassend geprüft und genehmigt werden, es müssen auch entsprechende Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für die bisher verlangten Netznutzungsentgelte durchgeführt werden. Dass dies gerade in der Anfangszeit außergewöhnlich hohe Anforderungen an die Organisation stellt und dass dies enorme Kapazitäten bindet, ist durchaus nachvollziehbar. Daher halten wir den Schritt der Landesregierung für vernünftig, jetzt zu sagen, dass man die Bundesnetzagentur mit der Aufgabe betraut.
Aus Sicht des SSW liegen die Vorteile für das Land auf der Hand. Die Bundesnetzagentur wurde extra dafür eingerichtet, für die geordnete Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und ab dem 1. Januar 2006 - auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Um ihre Aufgabe auch wirkungsvoll umsetzen zu können und sich entsprechend durchzusetzen, ist sie mit wirksamen Instrumenten und Verfahren ausgestattet worden, die in Berlin zentralisiert sind und die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. Das heißt, dort ist alles vorhanden, um bei Verstößen entsprechend reagieren zu können.
Die Situation ist in den genannten Bereichen - die ich eben gerade aufzählte, Elektrizität, Gas und so weiter - in allen Bundesländern gleich. Deshalb wundert
es mich, dass andere Bundesländer einen eigenen Weg gehen wollen. Ich glaube, es macht deshalb Sinn, diese Bereiche auch einheitlich und bundesweit zu kontrollieren. Dann sind wir nämlich schlagkräftiger.
Ich danke Herrn Abgeordneten Harms. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Beratung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 16/334 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich würde sie gern fortsetzen mit Tagesordnungspunkt 12:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen (WeitEntwKiTa) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/336
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort hat die Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde natürlich gern auch zum Antrag der FDP etwas sagen, gerichtet an die Kollegen der FDP. Ich werde versuchen, das am Schluss meiner Rede zu tun, und hoffe, dass die Kollegen bis dahin eingetroffen sind.
Lassen Sie mich zur Einbringung des Gesetzentwurfs eine Vorbemerkung machen. Kindertagesstätten haben heute einen Bildungsauftrag. So steht es seit langem im Kinder- und Jugendhilfegesetz, so steht es seit langem im Kindertagesstättengesetz in Schleswig-Holstein, aber wie der Bildungsauftrag auszu
gestalten ist, wie die frühkindliche Lernfähigkeit unterstützt werden kann, welche Kompetenzen vermittelt werden sollen, wie soziale Benachteiligung ausgeglichen werden kann, das ist seit PISA so intensiv wie nie zuvor diskutiert worden. Das ist gut so.
Die Empfehlungen der Jugendministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz, dann die Leitlinien in Schleswig-Holstein, jetzt die Novelle des KiTaGesetzes sind die Konsequenzen aus dieser Debatte. Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes habe ich an dieser Stelle schon wiederholt vorgestellt. Ich will das in aller Kürze zusammenfassen. Wir verankern und konkretisieren den Bildungsauftrag. Damit verfügen die Einrichtungen, die Träger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen inhaltlichen Orientierungsrahmen für ihre pädagogische Arbeit. Wir regeln zum anderen darin die verbindliche, die notwendige Zusammenarbeit beim Übergang vom Kindertagesstättenbesuch in die Grundschule, und wir sichern die Landeselternvertretung gesetzlich und finanziell ab. Das sind die wesentlichen Kernpunkte.
Dafür haben wir aus ganz unterschiedlichen Kreisen, von den Betroffenen, von den Kindertageseinrichtungen selbst, von Praktikern und nicht zuletzt von Wissenschaftlern auf dem Gebiet sehr viel Rückhalt, sehr viel Zustimmung erhalten. Das lässt sich auch ablesen an den positiv zustimmenden Stellungnahmen in der Anhörung - mit Recht, denn die inhaltliche und pädagogische Weiterentwicklung ist auch eine Festschreibung und Fortschreibung dessen, was an sehr vielen Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein längst schon eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Der Bildungsauftrag, der auf den Leitlinien basiert, ist nicht in einer Art Top-down-Prozess entstanden, sondern im intensiven Austausch mit den Beteiligten, und er ist in einem einjährigen Prozess erprobt und auch positiv bewertet worden.
Wenn wir die Inhalte der Leitlinien jetzt als Maßstäbe für alle Kindertageseinrichtungen vorgeben, tun wir das mit dem Ziel, dass in Zukunft allen Kindern in jeder Kindertageseinrichtung dieses Niveau der Arbeit geboten wird und nicht nur denen, die schon in besonders engagierten, besonders profilierten Einrichtungen sind. Wir vertrauen auch darauf, dass die Elternvertretungen und die Elternschaft insgesamt dies sehr positiv begleiten werden. Problematisiert worden - das soll natürlich nicht verschwiegen werden - sind in der Anhörung, in der Öffentlichkeit die Finanzstrukturen und die Höhe der Landesmittel.
- Nun wundert es mich, Frau Abgeordnete Heinold, dass Sie dazu klatschen. Ich will hier ganz deutlich sagen, angesichts rückläufiger Kinderzahlen, angesichts der dramatischen Haushaltslage ist die Festlegung, die Zusage von 60 Millionen Euro jährlich in der gesamten Wahlperiode eine starke Leistung des Landes.
Ich wünsche mir sehr, dass alle Beteiligten auf allen Ebenen sich gleichermaßen verlässlich in der Zukunft verhalten. Das muss allerdings auch deutlich gesagt werden. Ein Schwarzer-Peter-Spiel, bei dem steigende Elternbeiträge dem Land und seiner Finanzierung sozusagen in die Schuhe geschoben werden sollen, das weisen wir zurück. Wir wissen natürlich sehr wohl, dass zum Bildungsauftrag eine besondere Aus- und Fortbildung gehört, dass Handreichungen gebraucht werden, dass Anleitung gebraucht wird. Deswegen engagieren wir uns auch hier deutlich stärker. Ab 2006 stellen wir jährlich 200.000 €, also doppelt so vieles zur Verfügung für die Fachberatung, für die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KiTas durch professionelle Schulung zu entlasten. Die Nachfrage nach dieser Fortbildung ist groß, und das ist gut so.