Wie der Kollege Rolf Fischer bereits betont hat, würden die Bürger dieses Erleben am konkreten Projekt nicht haben. Es wäre völlig daneben. Ein sichtbares Projekt würde total fehlen. Wir beschweren uns sowieso schon immer darüber, dass die Projekte nicht so sichtbar sind. In diesem Fall würde es total wegfallen. Gut, dass der Europaminister und der Wirtschaftsminister sofort darauf reagiert haben.
Das Parlament hat bereits ein Parlamentsinformationssystem angedacht und diskutiert. Es ist darüber nachzudenken, ob das Frühwarnsystem dort einfließen kann, eingebunden werden kann. Möglicherweise ist es für alle Beteiligten eine einfache Lösung, wenn möglichst alle Kräfte gebündelt werden. Ich kann mir jedenfalls eine schnellere Informations- und Handlungsmöglichkeit für alle vorstellen.
Das Parlament und das Europaministerium sind aufeinander angewiesen. Das trifft auch auf alle anderen Fachministerien zu. Das gemeinsame Interesse der Landesregierung und des Parlamentes an diesem Frühwarnsystem erfordert gemeinsames Handeln.
Ich stimme dem Europaminister zu, einen Minister für Europa in Berlin zu fordern. Ich denke, das wäre eine gute Lösung. So könnten wir noch handlungsfähiger sein.
In jedem Fall werden wir uns mit diesen Vorlagen im Europaausschuss und in den anderen Fachausschüssen abstimmen müssen. Ich beantrage die Überweisung des Berichts an den Europaausschuss federführend und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss.
Ich bedanke mich auch bei der Kollegin Astrid Höfs für diesen sehr gekürzten Beitrag. - Für die Fraktion der FDP erteile ich nunmehr dem Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An sich war der historische Beitrag dem Kollegen Klug überlassen. Ich bin zwar nicht klug, aber dafür sehe ich gut aus.
Wir haben in dieser Frage zwei hervorragende Beiträge gehört, nämlich den des Europaexperten Ritzek und den der Kollegin Höfs.
Ich stimme mit allem, was gesagt worden ist, überein - bis auf die letzte Passage, nämlich die, dass wir
Da ich Gelegenheit geben will, dass man im Ausschuss noch etwas Neues hört, kann ich meinen Beitrag hier unter Berufung auf meine Vorredner beenden.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nunmehr der Fraktionsvorsitzenden, Frau Abgeordneter Anne Lütkes, das Wort.
Weil er der Schönste war, will ich gar nicht versuchen, ihn noch zu toppen. Ich will doch noch etwas zum Inhalt sagen.
Herr Minister Döring, recht herzlichen Dank für den Bericht. Vom Konkreten zum Abstrakten - zum Konkreten, das bestimmt heute die Debatte hier im Landtag. Ich stimme dem Antrag auf Ausschussüberweisung zu. Der Bericht wäre nämlich doch noch etwas mehr mit Fleisch anzufüttern. Es gibt noch sehr viel zu hinterfragen, ist vielleicht auch von Ihnen zu ergänzen.
Festzuhalten bleibt, dass wir in einem Europa der Regionen - wie wir heute schon sehr oft gesagt haben -, der Nationalstaaten sind, aber eben nicht in einem europäischen Bundesstaat. Insofern ist eine hochinteressante Frage zu bestimmen, was besser auf Kommissionsebene erreicht werden kann und was nach den Grundsätzen der Subsidiarität in der Region oder in einem Land erfolgen kann. Dabei ist es interessant, wie wir die Begriffsbestimmungen vornehmen werden.
Die Ziele der Regionen und die Ziele der Kommission der EU müssen auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene der Nationen geprüft werden und es muss - insofern liegt die Beweislast bei der Kommission - dargelegt werden, dass ein Zusatznutzen auch tatsächlich gegeben ist. Dieser Zusatznutzen muss nachweislich gegeben sein.
Ich fasse zusammen, Herr Präsident. Es kommt darauf an, dass es eine Wertekontrolle und eine Nutzungskontrolle gibt, entsprechend etwa dem Zweiten Protokoll, in dem bereits die Anwendungen vorgegeben worden sind. Die Staaten sind - auch dies zusammenfassend - gefordert, die europäischen Rechtsetzungsakte sehr viel sorgfälliger und sehr viel früher zu begleiten, aber eben nicht nur die Rechtsetzungsakte, sondern beispielsweise auch die Entwicklung der Grünbücher.
Ich weiß aus direkter Erfahrung, dass die Beobachtung des Europäischen in Schleswig-Holstein durchaus noch entwicklungsfähig ist. Aber auch der Bundestag und der Bundesrat gehen aus unserer Sicht viel zu lasch mit dieser Aufgabe um und wundern sich später, was alles beschlossen worden ist. Das gilt, meine Damen und Herren, quer durch alle Parteien und ich schaue dabei keine einzige nicht an.
Die Regelungswut der Kommission - auch das muss man sagen - macht diese Arbeit allein schon quantitativ schwer. Gut ist es also, wenn das europäische Rechtsetzungssystem durch die Initiative für eine bessere Rechtsetzung, wie es so schön heißt, derzeit fast erschüttert wird. Vor zwei Tagen hat die EUKommission insgesamt 68 Rechtsnormen zurückgenommen, die sie zur Entscheidung vorgeschlagen hatte - bis hin zu einer Norm für die Größe von Kaffeeverpackungen.
Auch wenn mir der Herr Präsident nicht nur bildlich gesehen im Nacken sitzt, möchte ich noch auf eines hinweisen.
- Wir beide schon. - Ich finde, in diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung - das führt uns noch einmal auf unser Thema von vorhin zurück -, dass die Kommission eine Internetkonsultation zum Thema der Vereinfachung und der Aktualisierung der bestehenden europäischen Rechtsvorschriften, ihrer 80.000 Seiten, eingeleitet hat und dass jede Bürgerin und jeder Bürger der EU im Internet dazu Stellung nehmen kann.
Ich war versucht, den Link vorzutragen. Aber ich gebe ihn Ihnen schriftlich, Herr Kubicki. Vielleicht schauen Sie auch einmal auf diese Seite. Dort kann man sehr viel über europäische Rechtsetzung lernen.
Entscheidend für die Zukunft ist aber: Wie kann das Frühwarnsystem, wie kann die Subsidiaritätskontrolle in einem bürokratischen, föderalen Deutschland
im Konkreten wirken? Wie wird hier entschieden, dass das Nationale, das Regionale überwiegt? Wo werden die Interessen der EU wirklich bestimmt?
Insofern, denke ich, ist der Bericht ein wenig ergänzungsbedürftig. Die Einbeziehung der Länder in die Konsultationen ist politisch unbestritten und auch politisch gewollt. Allerdings bedarf es auch hierzu einer Änderung des Grundgesetzes, natürlich im Rahmen der Föderalismusdebatte; vorher greift die gegebene Rechtsnorm im Grundgesetz nicht, wenn eine verbindliche Konsultation der Länder erfolgen soll. Insoweit ist der Wille gut, aber die Entscheidung der Länderkammer, also des Bundesrates, ob die Kontrolle ausgeübt werden soll, kann auf Antrag eines Landes herbeigeführt werden. Allerdings gibt es, ergänzend zu dem, was der Minister gesagt hat, auch die Möglichkeit des Vetos, sodass ein Land dagegen Einspruch einlegen kann. Allerdings liegt das in der Entscheidung der Landesregierungen.
Ich freue mich sehr, Herr Minister Döring, dass Sie sagen, das Parlament solle dann in der Kürze der Zeit entscheiden. Allerdings wollen wir uns doch nichts vormachen und nicht darüber hinwegreden, dass die Entscheidung darüber, wie im Bundesrat vorzugehen ist, immer noch Sache der Exekutive ist und dass der Föderalismus an dieser Stelle auch nicht geändert ist. Bei aller Liebe zur selbstständigen parlamentarischen Entscheidung und trotz des Hinweises auf Artikel 22 unserer gemeinsamen Landesverfassung will ich doch darauf hinweisen, dass sich ein Parlament und insbesondere der Europaausschuss davor hüten muss zu meinen, man könne alles kontrollieren.
Herr Minister, Sie haben so nett mitgeteilt, Sie gäben jetzt alle Informationen. Das mag man, salopp gesagt, auch als ein Zuschütten begreifen können. Ich denke, wir sollten einen inhaltlich ausgewogenen Mittelweg finden, aber wir sollten uns auch gemeinsam darin einig sein, dass die Gewaltenteilung erhalten bleiben muss.
Ich bedanke mich bei der Kollegin Lütkes für den konzentrierten Beitrag und erteile nunmehr für die Abgeordneten des SSW der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem gescheiterten Verfassungsvertrag ist, denke ich, alles gesagt worden. Zu dem vorliegenden Antrag von
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst
In dem Antrag geht es darum - das wissen Sie alle -, die Landesregierung zu bitten, dem Parlament ein geeignetes Beteiligungsverfahren zu unterbreiten. Ich denke, das hat der Europaminister gerade gemacht.
Es geht um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Subsidiarität heißt ja, dass sich die Ebene, die den Bürgern am nächsten ist, mit einer Maßnahme zu befassen hat. Man darf nicht vergessen, dass Ausgangspunkt dieser Betrachtung die Bürgerinnen und Bürger sind. Das heißt, die grundsätzliche Frage lautet: Was ist bürgernah? Damit ist nicht die geographische Entfernung zu Brüssel gemeint, sondern es geht ganz einfach um nachvollziehbare Entscheidungen und auch um klare Kompetenzen der EU.