- Vielleicht muss ich das hohe Niveau im Hinblick auf die Beteiligung der FDP und ihre Beiträge etwas reduzieren. Ich denke, es handelt sich - was die Fehler anbelangt - um eine Petitesse. Gleichwohl gibt es gravierende praktische Auswirkungen, die es zu beseitigen gilt. Das, was Sie hier entfalten, ist ein bisschen wie Sturm im Wasserglas.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben alle das Problem, das mit dem im Landesnaturschutzgesetz verankerten Vorkaufsrecht des Landes verbunden ist, erkannt.
Insofern - das muss ich ganz ehrlich sagen - können wir dankbar dafür sein, dass die CDU diesen Gesetzentwurf eingebracht und auf das Thema aufmerksam gemacht hat.
Aber auch die Landesregierung war nicht untätig. Gleich nach Bekanntwerden des Problems hat das Landesamt für Natur und Umwelt angekündigt, dass man ein so umfassendes Vorkaufsrecht gar nicht ausüben und deshalb schnell einen Vorschlag zur Lösung des Problems vorlegen wolle. Dies ist durch den Umweltminister schnell geschehen.
Nun liegt uns ein Erlass vor, der das Problem lösen soll. Das sind die beiden Bereiche, die uns bekannt sind, Gesetzentwurf und Erlass. Daher glaube ich, dass wir im Ausschuss beraten können, ob wir die Lösung des Problems in Form eines Erlasses als ausreichend erachten oder ob und wie wir das Landesnaturschutzgesetz möglicherweise noch ändern müssen oder wollen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine vernünftige Ausschussberatung.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. Graf Kerssenbrock das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es soll noch Abgeordnete geben, die auch im praktischen Leben tätig sind, Herr Kollege Matthiessen. Ich bin einer der solchen.
Mir als Notar ist dieses Thema auf den Tisch gekommen. Ich habe noch am selben Tag, als ich die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts Kiel erhielt, diese Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Ich habe nämlich gesagt: So ein Unsinn, den dieses Land hier verzapft hat, kann nicht bestehen bleiben. Wir müssen das dringend ändern.
Sie wollen nicht einmal diesem Gesetzentwurf zustimmen, sondern wollen das alles irgendwie anders regeln und meinen, das irgendwie schon in den Griff gekriegt zu haben, statt einmal zuzugeben, dass Sie hier richtig Mist gebaut haben. Hier soll eine Behörde, die es mit dieser Aufgabenstellung eigentlich nicht mehr geben soll - sie soll völlig andere Aufgaben erhalten -, plötzlich zu einer Super-oberaufsichtsbehörde hochstilisiert werden, die zu allem und jedem ihr Okay geben soll.
Das ist offensichtlich in dem Hirn von Beamten dieses Landes entstanden. Das ist von Ihnen dann abgenickt worden. Dass Sie nicht einmal bereit sind, diese Korrektur vorzunehmen, dass Sie nicht einmal bereit sind, sich bei diesem politischen Fehler selbst zu korrigieren - -
- Nein, das ist eben nicht geschehen. Es ist neuerdings ein Erlass in der Welt. Den haben wir auch auf den Tisch bekommen. Das ist wahr. Aber wie soll ein Erlass gegen ein existierendes Gesetz ankommen?
Der Erlass kann doch gar nicht rechtswirksam sein. Das ist ein Erlass contra legem. Sie können doch nicht die Gesetzesbestimmung, die Vorkaufsverzichtserklärung ist für alle Wohnungseigentumsverkäufe erforderlich contra legem, per Erlass so regeln,
dass sie eigentlich doch nicht erforderlich ist. Genau das wollen Sie jetzt offensichtlich regeln. Wir haben ja schon beruhigende Zwischenverfügungen von Rechtspflegern auf dem Tisch. Das wird aber alles nicht gehen. Sie werden das Gesetz ändern müssen. Oder es wird weiter schief gehen. Und es treten die Folgen ein, die der Kollege Hildebrand beschrieben hat. Schon aus Liquiditätsgründen werden zahlreiche an Kaufverträgen Beteiligte in dramatische wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil die Vorkaufsverzichtserklärung nicht vorliegt. Das werden nämlich nicht alle so auslegen. Das ist offen. Dem müssen Sie entgegensehen, wenn Sie das Gesetz nicht ändern.
Ich kann an Sie nur appellieren: Zeigen Sie Vernunft! Korrigieren Sie einen so hirnrissigen Fehler, der hier begangen worden ist!
Zu einem Dreiminutenbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Aschmoneit-Lücke das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Grafen Kerssenbrock außerordentlich dankbar dafür, dass er hier als Notar gesprochen und die Problematik auf den Tisch gebracht hat. Ich möchte eines hinzufügen. Lassen Sie uns dieses Gesetz so schnell wie möglich, möglichst noch vor Ende dieses Jahres, ändern. Sonst wird sich ein Stau bilden - wie immer bei allen Notaren, bei den Grundbuchämtern, bei den Finanzämtern zum Ende des Jahres -, der nicht mehr abzuarbeiten ist. Darunter werden die Parteien von Kaufverträgen leiden. Also bitte: Dieses Gesetz so schnell wie möglich ändern, damit jeder Zweifel ausgeräumt ist.
Ich bitte Sie ganz herzlich, Herr Nabel, auch wenn Sie mich jetzt ganz skeptisch angucken: Geben Sie sich einen Schubs! Machen Sie mit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte in dieser Debatte zwei Dinge unterscheiden. Das Erste ist: Haben wir ein reales Problem?
Das Zweite ist: Gibt es hier einen politischen Popanz, der aufgebaut wird? Hier benutzt jemand, der eigentlich etwas ganz anderes will, etwas. Ich bin Herrn Hildebrand sehr dankbar dafür, dass er die Katze aus dem Sack gelassen hat.
Worüber reden wir in der Realität? Ich bin dankbar dafür, dass Herr Kerssenbrock eingestanden hat, dass es nach alldem, was wir bisher an Erfahrung haben, eine Lösung gibt, die in der Praxis vernünftig funktioniert.
Man muss also unterscheiden: Gibt es ein Problem in der Realität oder ist es nicht so, dass wir innerhalb von zwei Wochen in der Lage sind, das auf den Tisch zu legen, was an Einverständniserklärung notwendig ist? Jeder, der so viel Erfahrung wie Herr Kerssenbrock hat, kann sicherlich darstellen, wie lange solche Geschäfte dauern; seine Zunft ist daran intensiv beteiligt.
Das LANU hat in der Tat in enger Kooperation mit weiteren befreundeten Ressorts dafür gesorgt, dass es für den überwiegenden Teil der angesprochenen Probleme eine Klarstellung gibt, die aus unserer Sicht trägt, vernünftig ist, sodass in der Realität kein Problem entsteht. Ich stelle fest: Die geltende Gesetzeslage ist durch die Ergänzung auf dem Wege, der hier mehrfach beschrieben worden ist, so geregelt, dass die Klagen, die in der Zeitung beschrieben worden sind - auch mir fällt es leicht, jemanden zu zitieren -, in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr erhoben worden sind. Ich bin gern bereit, im Ausschuss die weiteren Erfahrungen der letzten Wochen darzulegen, die die Realität beschreiben. Das ist ein Teil der Diskussion.
Noch einmal: Ich bin Herrn Hildebrand sehr dankbar. Er hat uns dargestellt, was die FDP - mit Verlaub, ich glaube, dass das auch für große Teile der CDU gilt,