Brita Schmitz-Hübsch
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die EU-Chemikalienverordnung REACH offenbart schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium.
Ich habe die Befürchtung, dass das, was der Kranich für den Ausbau des Flughafens Blankensee und der Graureiher für den Bau des Erlebnisbades in Glückburg ist, REACH für die chemische Industrie in unserem Land wird,
nämlich ein Instrument, der Wirtschaft viele Kosten aufzuerlegen, einer Wirtschaft, die weltweit agiert und im weltweiten Wettbewerb steht, ohne zu fragen, wie die Wirtschaft insgesamt daraus hervorgeht.
Frau Ministerpräsidentin, ich bitte Sie, von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und uns zu sagen, welche Meinung diese Landesregierung vertritt.
Folgen Sie der ausführlichen Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums - wir haben zu dem Thema ja schon eine Anhörung durchgeführt - oder folgen Sie der Argumentation des Umweltministers? Wollen Sie, dass wirtschaftliche Entwicklungen unterstützt und gefördert werden oder dass sie behindert und verzögert werden? - Das ist die Grundfrage, um die es
hier geht. Frau Simonis, ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.
Herr Präsident, ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine kurze persönliche Erklärung anzufügen. Auch ich bedanke mich bei allen, mit denen ich hier im Hause zusammen gearbeitet habe. 13 Jahre war ich im Landtag. Ich habe die Arbeit sehr gern gemacht. Ich scheide zwar freiwillig, aber nicht ganz leichten Herzens aus.
Ich möchte denen, die wieder gewählt werden und in Regierung und Ministerien Verantwortung für dieses Land tragen, etwas mit auf den Weg geben. Die Politiker haben heutzutage ein schlechtes Image und man neidet ihnen das Geld, das sie für ihre Tätigkeit erhalten. Ihnen allen möchte ich sagen: Denken Sie immer daran, dass Sie mit dem Geld fremder Leute umgehen, wenn Sie einen Haushalt verabschieden und wenn Sie erneut Schulden aufladen! Es ist nicht Ihr Geld; Sie tragen Verantwortung dafür. Wenn es Ihnen gelingt, Einnahmen und Ausgaben wieder zusammenzubringen, wird das dem Image der Politiker förderlich sein. Dann wird sich die Bevölkerung auch nicht verweigern, wenn es darum geht, Diäten in einem ordentlichen Ausmaß zu zahlen, gerade für die schleswig-holsteinischen Abgeordneten.
Versuchen Sie, das hinzukriegen! Das kann man planen, zum Beispiel über einen Zeitraum von fünf Jahren. Am Ende können Sie sich dann nordrheinwestfälische Diäten genehmigen; dann wird niemand dagegen argumentieren können.
Das ist mein Vermächtnis an Sie: Seien Sie ein ordentlicher Haushälter und machen Sie die Ausgaben wieder passend zu den Einnahmen!
Frau geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kam, wie es kommen musste: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem SchleswigHolsteinischen Sparkassen- und Giroverband und dem Land Schleswig-Holstein, die Eigentumsrechte an der Provinzialgruppe betreffend, hat nicht einmal zehn Jahre gehalten. Die Halbwertszeit der zukunftweisenden Entscheidungen der Regierung Simonis betrug also genau magere neun Jahre. So viel zur Qualität der vorausschauenden Politik der Ministerpräsidentin!
Die Zeit ist nämlich weitergegangen und die Versicherungswirtschaft hat nicht nur goldene Jahre hinter sich. Hoher Abschreibungsbedarf bei den Kapitalanlagen, Umsatzrückgänge und zukünftige Eigenkapitalvorschriften haben das Geschäft schwieriger gemacht. Das hat auch Gesellschaften getroffen, die sich im Eigentum öffentlich-rechtlicher Banken befinden.
Die Provinzial Kiel will nun mit der Westfälischen Provinzial zusammengehen. Ein Angebot der niedersächsischen Versicherungsgruppe Hannover zur Schaffung einer Nord-Lösung wurde abgelehnt. Dies ist eine unternehmerische Entscheidung, die wir nicht zu kritisieren haben. Im Gegenteil! Wir wünschen
dem Unternehmen Provinzial Kiel, seinem Vorstand und allen Mitarbeitern alles Gute.
Nur leider kann das Unternehmen nicht so selbstbestimmt handeln, wie es betriebswirtschaftlich notwendig wäre. Sein Hauptaktionär, der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein, dem 90% der Aktien gehören, hat sich aus Freude über den guten Deal im Jahre 1995 erhebliche Fesseln anlegen lassen. Sie können nur durch den Landtag wieder gelöst werden.
Erneut wurden Gutachter bemüht, um bei der Schaffung einer brauchbaren Rechtsgrundlage behilflich zu sein. Die Landesregierung hat dafür 70.000 € aufgewendet. Dabei ging es um drei Bedingungen aus dem alten Vertrag, die es zu überprüfen galt.
Erstens. Der Sitz der Provinzial sollte auch nach einer Umwandlung in eine AG in Kiel bleiben. Dies wurde bei der Umwandlung 2001 erfüllt. Bei der jetzigen Gefechtslage wird es ungleich schwieriger. Doch man bekommt es hin: Die Sachversicherer bleiben jeweils am regionalen Standort, die Lebensversicherung wird am Standort Kiel zusammengefasst. Die Holding aber - die Holding! -, in der die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden, hat ihren Sitz in Münster. Wie kann man das rechtfertigen? - Das geht so: Der erklärte Wille sei gewesen, dass die Arbeitsplätze in Kiel erhalten bleiben und der Lebensversicherer habe mehr Beschäftigte als die Holding, sagt die Landesregierung. Ach so! Leider werden aber ohnehin in Hamburg und Kiel 190 Arbeitsplätze abgebaut.
Zweitens. Im alten Vertrag stand zu lesen, dass nach Umwandlung in eine AG 75,1 % der Aktien in der Sparkassenorganisation verbleiben müssen. Diese Bedingung lässt sich nun nicht mehr einhalten, denn die Westfälische Provinzial gehört zur Hälfte dem Landschaftsverband Westfalen. Nach der Fusion fällt der Anteil der Sparkassenorganisation auf unter 60 %. Der SGV Schleswig-Holstein besitzt dann übrigens nur noch einen Anteil von 18 %, also noch nicht einmal mehr eine Sperrminorität.
Doch die Landesregierung weiß Rat. Sie wendet den Blick ab vom Wortlaut des alten Vertrages und bemüht stattdessen den Geist, in dem der entsprechende Paragraf verfasst worden war. Die Vertragspartner hätten damals in der Absicht gehandelt, den öffentlich-rechtlichen Charakter der Versicherungen abzusichern, und insofern reiche es aus, für die Zukunft festzulegen, dass 75,1 % der Aktien von Mitgliedern der S-Finanzgruppe oder der öffentlichen
Hand gehalten werden müssen. Fertig war man damit, obwohl Professor Lutter ausdrücklich in seinem Gutachten darauf hingewiesen hatte, dass Landschaftsverbände strukturell und von ihren Interessen her völlig verschieden von der Sparkassenorganisation sind.
Beim dritten Punkt wird es aber ernst: Ein Übererlös wird wieder nicht ausgekehrt. Mit vielen guten Worten stellen die Gutachter dar, dass kein Übererlös anfallen könne, da kein Bargeld fließe. Für alle Fälle wird aber neu formuliert: Aus dem Übererlös, der bei einem Verkauf eventuell ganz oder teilweise an das Land auszukehren wäre, wird nun ein „angemessener“ Übererlös - was auch immer das sein mag. Was soll die neue Formulierung, wenn doch in der Begründung zu lesen ist: „Eine sachliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage ist hingegen nicht beabsichtigt“? Dann hätte man auch bei der alten Formulierung bleiben können.
Nicht beabsichtigt ist auf jeden Fall, überhaupt jemals einen Übererlös an das Land auszukehren. Die Inaussichtstellung einer weiteren Zahlung durch den Sparkassen- und Giroverband 1995 war lediglich als weiße Salbe gedacht, um die Parlamentarier zu besänftigen.
Die wunderten sich nämlich, wie für ein Unternehmen, dem ein Wert von 1,1 Milliarden DM zugeschrieben wurde, ein Preis von nur 245 Millionen DM bezahlt werden konnte. Die Ministerpräsidentin hatte persönlich verhandelt.
Eines der Argumente lautete damals: Der Sparkassen- und Giroverband sei der geborene Eigentümer der Provinzial-Gruppe, da es bereits viele Geschäftsbeziehungen gebe. Leider habe der SGV nicht so viel Geld. Dafür hatten wir auch Verständnis. Wir haben damals gefordert, wenigstens einen zweiten Betrag in mindestens der gleichen Höhe über mehrere Jahre abzustottern, wenn das Land schon nicht selber umwandelt, doch das fand bei der Regierung Simonis keinen Anklang.
Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Niemals wird das Land Schleswig-Holstein auch nur einen Cent von der Sparkassenorganisation zu sehen bekommen!
Ich komme zum Schluss. - Der Verband hält alle Trümpfe in seiner Hand, er kann fast alles mit seinem Eigentum machen und er ist stolz auf das Schnäppchen, das er 1995 mithilfe der Sozialdemokraten machen konnte.
Wir haben die Entwicklung damals schon beklagt, es ist damals Vermögen verschleudert worden. Unsere schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt und der damalige Fehler ist nicht mehr gutzumachen. Der Landesrechnungshof hat es heute Morgen gesagt: Das Kind ist damals in den Brunnen gefallen, jetzt kann man nur noch die Leiche hervorholen und sie beerdigen. Das ist zwar eine sehr harte und drastische Sprache, aber sie trifft wirklich den Kern. Deshalb werden wir gegen diesen Vertrag stimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kähler, Abbau von Arbeitsplätzen! Auch ich kann Unterlagen lesen - man muss nicht gleich mit dem Totschlagargument kommen: „Sie haben sich wohl nicht richtig erkundigt!“ - und habe Gespräche geführt. Faktum ist, dass erst jetzt mit der Fusion die Arbeitsplätze, die ohnehin abgebaut werden sollten, abgebaut werden. Vielleicht fällt das dadurch etwas milder aus, das mag ja sein, aber es verschwinden hier 190 Arbeitsplätze. Außerdem weiß man nicht, wie lange der Rest hier bestehen bleibt. Wer weiß denn, wann die nächsten Fusionen oder Beteiligungen fällig werden? Ich prophezeie diesem Vertrag sowieso nur eine Lebensdauer von höchstens fünf Jahren. Auf jeden Fall gibt es in der Belegschaft eine große Unruhe bezüglich der Sicherheit der Arbeitsplätze in Kiel.
Zum Gutachten! Herr Minister, es war richtig nett, was Sie eben gesagt haben. Das damalige Gutachten hat Ihr Vorgänger, Herr Steinbrück, den Fraktionen zukommen lassen und ich bin richtig glücklich, dass mich mein Aufbewahrungstrieb dazu gebracht hat, das Ding aufzubewahren, sodass ich noch einmal in Ruhe hineingucken konnte. Der Ertragswert ist tatsächlich 1,1 Milliarden DM gewesen und dann sind Abzüge gemacht worden. Die hat der Gutachter aber nicht aus freien Stücken gemacht, sondern im Gutachten steht der wunderbare Satz drin: „Auf Vorschlag des Landes ist von einer sofortigen angemessenen Gewinnausschüttung an den jeweiligen Träger mit Rückzuweisungsgarantie für Altversicherte im Auflösungsfall auszugehen.“
Das hat zu den Positionen geführt, die in Abzug gebracht worden sind. Dies war Vorgabe für den Gutachter und nicht Ergebnis des Gutachtens. Wir sollten hier keine Geschichtsklitterung betreiben.
Jetzt zur Übererlösklausel, im richtigen Leben auch „Nachbesserungsklausel“ genannt! Frau Heinold, Sie haben gesagt, in der neuen Fassung stehe drin, wann der Übererlös fällig werde. Nein, das steht eben nicht darin, es steht nur darin, unter welchen Umständen eventuell einmal ein Übererlös fällig sein könnte,
dann müsse auch jemand da sein, der den Übererlös geltend mache.
Herr Minister, da sehe ich in Ihrem Ministerium nicht die geringste Motivation, das zu machen. Ich bin erschüttert gewesen über Äußerungen eines jungen Juristen aus dem Wirtschaftsministerium, Mitarbeiter des Staatssekretärs für Wirtschaftsordnung, Herrn Wilfried Vogt, der uns klargemacht hat, dass es wahrscheinlich niemals zu einer Ausschüttung kommen könne, da vier Positionen in Abzug zu bringen seien - ich habe mir das im Finanzausschuss aufzählen lassen, weil ich das nicht glauben konnte -: erstens der Kaufpreis selber, zweitens die 100 Millionen, drittens seien mehrere 100 Millionen nachgeschossen worden und viertens, sollte noch etwas übrig bleiben, wäre das alles der unternehmerischen Leistung der neuen Eigentümer zuzuschreiben. Das heißt, sie wollen überhaupt niemals einen Anspruch geltend machen. Das ist der Skandal der heutigen Veranstaltung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den recht polemischen Ausführungen des Wirtschaftsministers
rede ich jetzt zur Großen Anfrage und dem, was uns das Ministerium dazu mitgeteilt hat.
Da teile ich als erstes Ihre Meinung, Herr Minister: Die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums haben mit der Beantwortung der Großen Anfrage der SPD eine fleißige Arbeit vorgelegt. Dafür sage ich Ihnen meinen ausdrücklichen Dank.
Die Fragen drehen sich im Kern um zwei Punkte:
Erstens. Wie ist es um das Drei-Säulen-Modell der Kreditwirtschaft in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren bestellt?
Zweitens. Woher bekommt der Mittelstand in Zukunft seine notwendigen Finanzierungsmittel?
So ganz nebenher sollte wohl auch der öffentlichrechtliche Teil der Kreditwirtschaft durch die Fragen von Lothar Hay in ein günstiges Licht gestellt werden. Übrigens, Herr Kollege Hay, ich bin ganz verwundert, dass Sie das unterschrieben haben und auch dazu sprechen werden. Werden sie jetzt auf eine Verwendung nach der Wahl in Richtung Wirtschaftspolitik umgeschult oder wie soll ich das verstehen?
Ein Beispiel ist die Frage nach den Stiftungen im Eigentum der Kreditwirtschaft. Hier punkten natürlich die öffentlich-rechtlichen Banken, aber das ist kein Wunder, die mussten ja bislang kein Eigenkapital für ihre Anteilseigner verzinsen.
In den weiteren Antworten des Wirtschaftsministeriums zeigt sich jedoch, dass der Versuch, die privaten Banken anzuschwärzen, nicht erfolgreich ist. Die privaten Banken unterscheiden sich in ihrer Entwicklung wenig von den Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Alle mussten Filialen schließen, alle hatten Rückgänge in der Beschäftigung zu verzeichnen, bei allen waren die Gewinne rückläufig, wie man den Steuerzahlungen entnehmen kann.
Auch der Versuch, über die Zahl der Ausbildungsplätze am Image der Privatbanken zu mäkeln, schlägt fehl, denn es gibt keine Angaben über SchleswigHolstein. Das ist bedauerlich, aber daraus darf man nicht per se schließen, dass diese Unternehmensgrup
pe hinter der bemerkenswerten Ausbildungsleistung der Sparkassen zurückbleibt.
- Wenn Sie nicht wissen, wie viel geleistet wird, wie können Sie dann sagen, sie sollen mehr leisten? Das ist doch wirklich allerhand!
Ebenso nicht erfolgreich ist die Frage nach einer angeblichen Empfehlung des Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Banken, Dr. Breuer, aus dem Jahre 2002, die damalige Zinssenkung um 0,5 % der EZB nicht an die Kunden weiterzugeben. Das Ministerium berichtet, dass das Bundeskartellamt seine Untersuchungen gegen Dr. Breuer einstellen musste. Leider erwähnt der Bericht nicht, dass Dr. Breuer 2002 seine Bemerkung lediglich im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Situation der Institute gemacht hatte. Die Landesregierung erklärt dazu, sie habe mehrfach an die Kreditinstitute appelliert, die Senkung der Leitzinsen an die Kreditnachfrager weiterzugeben. „Gut gebrüllt, Löwe“, kann ich dazu nur sagen. Den Kreditinstituten ging es im Jahre 2002 schlecht, abzulesen an den Steuerzahlungen der Kreditinstitute mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Beim öffentlich-rechtlichen Sektor waren die Steuerzahlungen im Vergleich zu 1998 halbiert, bei den Genossenschaften waren sie um zwei Drittel zurückgegangen, bei den privaten Banken um 100 % reduziert. Wie kommt die Landesregierung dazu, Unternehmen Ratschläge in Bezug auf ihre Preisgestaltung zu erteilen? Es gibt ja schon eine andere Auflage, die die Institute „freiwillig“ erfüllen, die sie aber viel Geld kostet: Das ist die Aktion „Girokonto für jedermann“. Bei einem solchen Kontraktionszwang müssten die Kosten eigentlich von der Landesregierung ausgeglichen werden. Tun Sie das, Herr Wirtschaftsminister?
Seit gut 20 Jahren sinkt die Ertragslage in der deutschen Kreditwirtschaft. Betrachtet man die Eigenkapitalrentabilität der deutschen Kreditinstitute im internationalen Vergleich von 14 Ländern, so liegt Deutschland auf dem letzten Platz. Nebenbei gesagt: Großbritannien liegt mit 17 Punkten ganz oben an der Spitze, gerade das Land, das Sie eben so gescholten haben, Herr Minister.
Seit etwa 1999 hat jedoch ein bemerkenswerter Konsolidierungsvorgang im deutschen Finanzsektor eingesetzt, was zwingend notwendig war. Nach dem Urteil der Ratingagenturen gilt das Kreditgeschäft als ertragsschwach und risikobehaftet. Ich zitiere wörtlich aus dem Text: „Das Kreditgeschäft macht etwa einen Anteil von 48 % am Gesamtgeschäft der deutschen Banken aus, erzielt aber nur einen Ertragsanteil
von circa 8 %.“ Zyniker meinen, dass die Diskussion um Basel II und das verschärfte Rating der Kunden für die deutschen Banken zur rechten Zeit gekommen sei, um von ihren eigenen Ertragsproblemen abzulenken.
Unsere große Sorge muss aber den Kunden gelten. Auch wenn inzwischen neue Finanzierungsprodukte entwickelt wurden und Leasing und Factoring wie auch zunehmend Beteiligungen auf dem Vormarsch sind, bleibt das wesentliche Finanzierungsinstrument des Mittelstandes der Kredit. Dies gilt insbesondere für Kreditbedarfe mit einem Volumen von weniger als 1 Million €. Der Mittelstand ist existenziell auf die Kreditwirtschaft angewiesen.
Bundesbank und Sparkassen behaupten, es gebe genügend Kreditangebot, aber nicht genügend Nachfrage. Dem stehen Äußerungen aus der Privatwirtschaft entgegen. Die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck stellen fest, dass der Bedarf beziehungsweise die Nachfrage nach Krediten weiterhin vorhanden sei. Im Text steht wörtlich: „Richtig sei, dass das Angebot der Kreditwirtschaft an den Mittelstand grundsätzlich rückläufig sei.“
- Ich zitiere aus dem Text des Ministeriums, Herr Kollege, und sage, wie sich Einschätzungen unterschiedlich ausnehmen, und sie sollten vielleicht auch alle gebracht werden. Sie werden sehen, dass ich das hier sehr differenziert vortrage.
Ähnlich äußert sich der Einzelhandelsverband NordOst e.V., der Landesverband der Freien Berufe und die Steuerberaterkammer. Letztere konstatieren, dass sich vor allem die großen Privatbanken aus der Finanzierung der freien Berufe in erkennbarem Umfang zurückgezogen hätten, was auf die regionalen Kreditinstitute nicht zutreffe. In diese Richtung zielt auch eine Meinungsäußerung der Bundesbank, die davon ausgeht, dass die flächendeckende Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft, nicht zuletzt durch den Beitrag der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, gewährleistet sei.
Das sind Zitate, die auch die Rede des Ministers bestimmt haben. Wenn man die 100 Seiten sorgfältig gelesen hat - es war sicherlich viel Arbeit, sie zu schreiben, aber es war auch Arbeit, sie zu lesen -, stellt man fest, dass diese Auffassung von der Privatwirtschaft nicht durchgehend bestätigt wird. Der Wirtschaftsverband Handwerk berichtet, dass nicht nur Geschäftsbanken, sondern auch Sparkassen,
Volks- und Raiffeisenbanken vielfach die Kreditlinien gekündigt haben. „Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen berichten einhellig über eine schwieriger werdende Kreditversorgung, zurückhaltende Kreditvergaben durch die Banken und kritische Finanzierungsbedingungen.“ Die Steuerberater- und Handwerkskammern sowie der Bund der Selbstständigen sehen sogar eine kritische Situation.
In einer Umfrage der KfW heißt es am Ende, dass in vielen Fällen immer noch der Kreditzugang das eigentliche Problem darstelle. 38 % aller Unternehmen geben an, dass das Problem darin bestehe, überhaupt noch Kredite zu erhalten. Besonders betroffen sind hier die Baubranche und das Handwerk. Man kann also nicht sagen: Weil wir öffentlich-rechtliche Sparkassen haben, ist alles in Butter. Nein, sie haben die gleichen Ertragsprobleme wie alle anderen Banken ebenfalls. Es klagt der Mittelstand. Das müssen Sie hören.
Ich will etwas Nettes sagen. Hört ruhig zu! - Die Landesregierung hat versucht zu handeln und gemeinsam mit ihren Förderinstituten Investitionsbank, Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Produkte entwickelt, die besonders den bedrängten kleinen und mittleren Unternehmen zu Hilfe kommen sollen. Das ist grundsätzlich lobenswert.
- Ich pflege zum Thema zu reden, Herr Kollege, und nicht zu polemisieren.
- Bitte unterbrechen Sie mich nicht ständig. - Es ist aber die Frage, ob die Maßnahmen der Landesregierung ausreichen.
Zum Schluss möchte ich zwei positive Erkenntnisse aus der Anfrage ansprechen. Erstens. Mein besonderer Dank gilt dem Wirtschaftsminister. Er hat nämlich in Sachen HSH Nordbank für eine vorzügliche Transparenz gesorgt.
In der Antwort werden die Ratingagenturen erwähnt, die bemängeln, dass die HSH Nordbank einen zu hohen Anteil von stillen Beteiligungen im Verhältnis
zum Stammkapital aufweise. „Dieser Bewertung soll durch eine Wandlung von stillen Einlagen in Stammkapital Rechnung getragen werden, an der sich alle Anteilseigner gleichgerichtet beteiligen sollen.“
Ich war erstaunt, als ich das las. Eine Nachfrage bei unseren Finanzpolitikern ergab, dass dieses Vorhaben am vergangenen Donnerstag Gegenstand der geheimen Beratung im Unterausschuss Beteiligungen gewesen sei und weiter in vertraulicher Sitzung im Finanzausschuss. Fünfmal seien sie vergattert worden, darüber um Himmels willen nicht in der Öffentlichkeit zu sprechen.
Herr Minister Rohwer, ich habe damals als Einzige in diesem Haus gegen die Einsetzung dieses Unterausschusses gestimmt, weil dadurch die Rechte der Abgeordneten beschnitten werden. Ich danke Ihnen, dass wenigstens Sie uns in Ihrer Offenheit nun alle informiert haben.
Zweitens. Herr Minister, in der Antwort heißt es: „Die Bedeutung Schleswig-Holsteins als Finanzplatz ist als regional begrenzt anzusehen.“ Das ist natürlich bedauerlich für ehrgeizige Politiker, die im großen Konzert mitmischen wollen und die immer noch vom großen Finanzplatz Kiel träumen. Aber es gibt in Schleswig-Holstein Gott sei Dank eine Ausnahme: Die einzige Filiale einer ausländischen Bank befindet sich in Flensburg. Dort unterhält die dänische Sydbank, Apenrade, eine Filiale. Damit hat sich Flensburg zum einzigen internationalen Finanzplatz in Schleswig-Holstein gemausert. Darauf bin ich richtig stolz.
Ich beantrage Überweisung an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich sagen, was wir an der Innovationsstiftung gut finden.
Wir finden die Idee gut, die „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ und die „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ unter einem Dach zu vereinen. Wir hoffen dabei erstens auf eine Konzentration der technologischen Weiterentwicklung und der Technologie-Transfer-Förderung in unserem Land. Wir hoffen dabei zweitens auf die zukünftige Vermeidung von Doppelförderungen und drittens auf zukünftige Gewinn bringende Synergieeffekte.
Doch leider steckt der Teufel im Detail. Die Umsetzung der Zusammenführung durch den Wirtschafts
minister wie auch die Beratung des Gesetzentwurfs in den beteiligten Ausschüssen lässt für die zukünftige Innovationsstiftung nicht nur Gutes ahnen. Wir konnten uns in den Ausschüssen immerhin auf eine Aufgabenbeschreibung einigen, die auch die bisherigen Aufgaben der Technologiestiftung mit berücksichtigt. Außerdem war es uns wichtig, zu betonen, dass die Stiftung ihre Mittel nur ergänzend zur staatlichen Förderung einsetzen soll und nicht für die Erfüllung staatlicher Aufgaben missbraucht werden darf.
Ebenfalls waren sich alle Fraktionen darin einig, Fachaufsicht und Rechtsaufsicht für die neue Stiftung voneinander zu trennen.
Doch dann war es mit den Gemeinsamkeiten vorbei. Unser Versuch, in das Errichtungsgesetz eine Aussage über die Höhe wenigstens des Stiftungskapitals mit aufzunehmen, scheiterte in letzter Minute an der Intervention des Wirtschaftsministers.
Der Minister mag sich auf formelle Überlegungen zurückziehen, aber ich sage Ihnen, Herr Prof. Rohwer: Wenn Sie wirklich Transparenz an dieser Stelle gewollt hätten, hätten Sie sie geschaffen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Richtig schlimm ist die unverantwortliche Aufstockung der Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates. Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen vier Staatssekretären - haben die nichts zu tun? -
und zwei Abgeordneten sollen jetzt noch alle im Landtag vertretenen Parteien in den Stiftungsrat. Das heißt, dass von zukünftig fünfzehn Mitgliedern neun aus der Politik kommen. Warum schicken Sie nicht gleich den ganzen Landtag da hin?
Ich fasse es nicht. Hier wird einem übertriebenen Proporz in übelster Weise gehuldigt. Für alle Mitglie
der sollen darüber hinaus auch noch Stellvertreter benannt werden. Das hat es in beiden Stiftungen bisher nicht gegeben und es führt dazu, dass sich niemand wirklich zuständig und verantwortlich fühlt.
Wir haben zur Besetzung des Stiftungsrates einen Änderungsantrag vorgelegt. Darin wird die Zahl der Mitglieder auf zehn beschränkt. Zwei Staatssekretäre und zwei Abgeordnete sind genug und Stellvertreter gibt es nicht. Ich bitte Sie, diesem vernünftigen Antrag von uns zuzustimmen.
Es gibt etliche Sachverhalte, die nicht in das Errichtungsgesetz hineingehören, hier aber angesprochen werden müssen, weil sie die finanziellen Mittel und die Wirkungsweise der Stiftung noch auf Jahre einschränken werden.
Bis heute ist nicht geklärt, wo die neue Stiftung ihr Domizil haben wird. Für den Fall, dass die Innovationsstiftung doch noch ins Haus der Wirtschaft zieht, was vorzuziehen wäre, ist nicht klar, was mit den langfristig gemieteten Räumen an der Dänischen Straße passiert. Der Wirtschaftsprüfer wird diese langfristige Verbindlichkeit bewerten.
Ich bin auch gespannt, welche weiteren bindenden Zusagen der Wirtschaftsprüfer feststellen wird. Gibt es zum Beispiel langfristige Zusagen für weitere Stiftungsprofessuren? Gibt es mittelfristige Finanzzusagen an die Energieagentur in der Investitionsbank? - Der Wirtschaftsprüfer wird die Antworten auch auf diese Fragen finden.
Besonders gravierend ist die Tatsache, dass die Zahl und die Qualität der Mitarbeiter nicht zur zukünftigen, nur auf strategische Aufgaben konzentrierte „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“ passen.
Dafür können die Mitarbeiter nichts. Sie wurden übernommen, als die - wörtlich - „Forschungsgesellschaft umweltschonende Energieumwandlung und -nutzung mbH“ 1994 in die Energiestiftung integriert wurde. Nur kann man heute nicht den Vorstand der neuen Stiftung mit der Aufgabe allein lassen, den Personalbestand an die veränderten Aufgaben anzupassen.
Hier ist die Hilfe des Landes nötig. Unser Versuch in den vorangegangenen Beratungen, durch einen Antrag die Verantwortung der Landesregierung deutlich zu machen, endete erwartungsgemäß, nämlich in der Zurückweisung unseres Antrags. Das ist ein schlechtes Omen. Synergieeffekte, die sich kostensenkend
auswirken werden, sehe ich auf lange Sicht nicht, Herr Minister. Doch leider können wir Sie dann nicht mehr zur Verantwortung ziehen, weil Sie dann wahrscheinlich nicht mehr Minister sind.
- Sie haben doch kaum zugehört, Herr Astrup, und jetzt auf einmal rufen Sie „Polemik“!
- Entschuldigen Sie bitte. Ich nehme alles zurück, Herr Astrup, und beschimpfe jetzt Herrn Müller.
Ich stelle fest: Die „Innovationsstiftung SchleswigHolstein“ hat einen schwierigen Start. Sie beginnt ihre Tätigkeit mit einer schweren Hypothek auf den Schultern, die abgetragen werden muss und lange Zeit erhebliche Finanzmittel bindet. Als Resultat wird sie weniger Geld für ihre eigentlichen Aufgaben in Schleswig-Holstein haben - weniger, als es für unser Land wünschenswert und notwendig wäre. Das ist jammerschade.
Trotzdem wird meine Fraktion der Errichtung zustimmen. Wir wollen die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein ebenso wie die Technologiestiftung aus dem Parteienstreit heraushalten. Das ist zumindest der Technologiestiftung in der Vergangenheit gut bekommen.
Wir wünschen der „Innovationsstiftung SchleswigHolstein“, ihrem zukünftigen Vorstand und allen ihren Beschäftigten für die Zukunft Glück und alles Gute auf ihrem Weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Firma Motorola wird Fördermittel zurückgeben und sie wird das zu dem Zeitpunkt tun, zu dem es von ihr verlangt wird. Über die Höhe hat der Wirtschaftsminister leider wieder nichts gesagt. Der Zeitung war aber schon entnehmen, dass man mit mindestens 7 Millionen € rechnet; möglicherweise wird es auch noch ein bisschen mehr. Die Hälfte davon sind Bundesmittel, die andere Hälfte gehört dem Land. Über diese zweite Hälfte könnte die Landesregierung frei verfügen, wenn sie dazu den politischen Willen hätte. Der Wirtschaftsminister hat zugesagt - er hat es heute wiederholt; dafür danke ich -, dass die zurückgezahlten Mittel der Region Schleswig-Flensburg wieder zugute kommen sollen.
Über das Wie gehen die Meinungen allerdings erheblich auseinander. Die Geschäftsführung bei Motorola hatte gehofft, dass der Vorschlag von Oberbürgermeister Stell zum Tragen kommt, die Zuschüsse zur Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze im Unternehmen zu belassen und erst dann zurückzufordern, wenn die Arbeitsplätze eine bestimmte Mindestzahl unterschreiten. Hierzu rufe ich noch einmal in die Erinnerung zurück, dass sich Motorola ja einige Jahre lang hohe Verdienste um den Flensburger Arbeitsmarkt erworben hat, als die Firma von den versprochenen 2.000 Arbeitsplätze auf fast 3.000 Beschäftigte aufgestockt hat. Hier ist die Landesregierung leider nicht flexibel. Das ist schade.
Der SSW macht in seinem Antrag Vorschläge, wie die Gelder verteilt werden können. Der SSW spricht unter anderem davon, dass die Zulieferbetriebe, die in den Sog der Entlassungen kommen, gestärkt werden müssen. Ich habe mich erkundigt: Es soll zwei oder drei betroffene Zulieferbetriebe geben, die einen Teil der Beschäftigten entlassen müssen. Das ist nicht schön und vor allen Dingen schlecht für die betroffenen Menschen. Aber es ist sicherlich zu fragen: Sind die Betriebe deshalb in wirtschaftlichen Schwierigkeiten? Wenn ja, können sie sicherlich versuchen, sich an die Landesregierung zu wenden.
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die Druckereien im Flensburger Raum, die die Gebrauchsanweisungen und Verpackungen für Motorola drucken, steigende Aufträge zu verzeichnen haben. Das muss man auch hinzufügen.
Das Schicksal der Fahrzeugwerke Nord ist besonders bedauerlich. Ich habe diese Firma oft besucht und den Nachbarn Flensburger Fahrzeugbau gleich mit; die beiden haben sehr unter dem Rückgang der Bundeswehraufträge und der Bevorzugung der bun
deseigenen Instandsetzungswerke gelitten. Ich bewundere die Belegschaftsmitglieder, die trotz der schlechten Aussichten ihrer Firma bis zuletzt die Treue gehalten haben. Sicherlich tragen sie sehr schwer an der unternehmerischen Entscheidung der MAN, die Flensburger Niederlassung zu schließen.
Das aber kann man mit staatlichen Fördermitteln nicht aufhalten, Frau Hinrichsen.
Ich höre jedoch in Flensburg, dass es längst mithilfe des Wirtschaftsministeriums Kontakte von der FFG zur MAN gibt, um ein bestimmtes Produkt zu übernehmen. Das würde langfristig immerhin etwa zehn Arbeitsplätze sichern.
Es gibt Initiativen rund um Motorola, um die künftigen Verkaufschancen seiner Produkte zu verbessern. So wird an einer Weiterentwicklung des Designs gearbeitet und in Gründung befindet sich eine Gesellschaft von innovativen Flensburger Unternehmern, die die mobile Kompetenz und Kommunikation insgesamt weiterentwickeln wollen und dazu bereits eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht haben. Das ist das, was der Minister mit seinem Kompetenzzentrum meint. Das stand ja erfreulicherweise heute schon in der Zeitung.
Sie sollten in der Pressestelle nachschauen, wer Ihre Presse gestern nicht zurückgezogen hat, nachdem dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Das ist aber eine interne Sache.
Es gibt also viele Ideen und Ansätze, wie man die Fördermittel von Motorola gewinnbringend, arbeitsplatzsichernd und zukunftsweisend wieder einsetzen kann.
Mir als ehemaliger langjähriger Landesvorsitzender der Mittelstandsvereinigung gefällt die Verteilung der öffentlichen Mittel auf viele kreative Köpfe ohnehin besser als die bisherige Konzentration auf das Großunternehmen.
Ich möchte zum Schluss einen Vorschlag aufgreifen, der aus der Region stammt: Das Geld sollte nicht wie bisher üblich in Form von verlorenen Zuschüssen ausgegeben werden, sondern in einen Fonds eingezahlt werden, der die Mittel revolvierend ausgibt. Diese müssten nach einem bestimmten Zeitraum - als
Hausnummer nenne ich zehn Jahre - zurückgezahlt werden und könnten dann neu vergeben werden.
Wenn dann noch die Entscheidungsbefugnis über die Mittel in die Region gegeben würde, wäre das „Glückes genug“ - um den Titel eines kleinen Klavierstückes von Schumann zu verwenden.
Herr Minister Rohwer, ich fordere Sie auf, diesen Vorschlag aufzunehmen. Seien Sie im Zeitalter der Innovationen selbst innovativ.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe, die Technologiestiftung und die Energiestiftung Schleswig-Holstein unter einem Dach zu vereinen, schien zunächst unlösbar zu sein, da das Kapital der Energiestiftung zur Hälfte aus der Privatwirtschaft gekommen ist. Die Aufgabe scheint jedoch vollbracht zu sein, denn dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wohl alle Beteiligten zugestimmt: Das mit der Fachaufsicht betraute Wirtschaftsministerium, das Kabinett sowie die Vertretung der privaten Stifter, ehemals SCHLESWAG und PreussenElektra, heute e.on. Es fehlt nur noch die Zustimmung des Landtags.
- Herr Nabel, um es gleich vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion betrachtet die Zusammenführung der Stiftungen wohlwollend und sieht Synergieeffekte.
Da die Stiftungen auch räumlich zusammengeführt werden sollen, hoffen wir zum einen auf Einsparungen im Verwaltungsbereich. Zum anderen aber versprechen wir uns davon, im kleinen Land SchleswigHolstein bei knapper werdenden Mitteln, in diesem Fall bei bescheidener werdenden Zinserträgen, ein Nebeneinander der technologischen Förderungen zu vermeiden. Professor Rohwer ist detailliert darauf eingegangen.
Es sind jedoch noch einige Fragen zu klären, damit wir Abgeordnete wissen, worüber wir beschließen. Die Technologiestiftung musste als öffentlichrechtliche Stiftung jährlich über ihre Einnahmen- und Ausgabenentwicklung dem Landtag Bericht erstatten, der dann mehr oder weniger „lustvoll“ hier diskutiert wurde. Er lag aber schwarz auf weiß allen Abgeordneten vor, die einmal darin nachschlagen wollten. Die Energiestiftung musste nicht öffentlich berichten. So weiß die Mehrheit der Abgeordneten lediglich, dass die Stiftung bei ihrer Vermögensanlage nicht immer eine glückliche Hand hatte. Wir wissen aber nicht, wie hoch das Vermögen heute ist, da die letzte veröffentlichte Zahl nach meiner Kenntnis vom 7. April 2003 stammt. Ich gehe aber davon aus, dass sich der Vermögenswert angesichts der Steigerung des DAX positiv entwickelt haben müsste.
Weiter wissen wir nicht, ob es langfristige Verbindlichkeiten und Zusagen gibt, die den Etat auf Dauer belasten werden, zumal der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2003 erwähnt, dass diese Ein
richtung - gemeint ist die Energiestiftung - ihr Ausgabeverhalten nicht ausreichend angepasst habe.
Im Einzelnen erwarte ich in den Ausschussberatungen Auskunft über folgende Fragen: Erstens. Gibt es langfristige Mietverbindlichkeiten und wenn ja in welcher Höhe? Herr Minister, Sie haben gesagt, im Haus der Wirtschaft sollen alle zusammengefasst werden. Es gibt aber Gerüchte, dass es recht langfristige Mietverbindlichkeiten für die Energiestiftung gibt. Das wollen wir wissen.
Zweitens. Gibt es Zusagen über Mittelzuweisungen an die Energieagentur bei der I-Bank über das Jahr 2004 hinaus und wenn ja in welcher Höhe?
Drittens. Wo werden wie lange noch Stiftungsprofessuren in welcher Höhe finanziert?
Viertens. Wie ist der heutige Personalstamm von Technologiestiftung und Energiestiftung strukturiert? Welche Personalentwicklung ist mittelfristig ins Auge gefasst?
Fünftens. Welche mittelfristigen Perspektiven zur Aufgabenerfüllung hat die neue Innovationsstiftung im Vergleich zu ihren Vorgängerinnen Energiestiftung und Technologiestiftung?
Diese Fragen müssen beantwortet werden,
bevor die Stiftungen zum 1. April 2004 zusammengeführt werden, denn die neue Innovationsstiftung soll ab diesem Datum uneingeschränkte Rechtsnachfolgerin sein. Darüber hinaus müssen wir in den Ausschussberatungen noch über die Formulierung des Stiftungszwecks sprechen. Beim Zusammenschreiben der beiden Satzungen scheint mir der ursprüngliche Auftrag der Technologiestiftung etwas zu kurz gekommen zu sein.
Ich denke, wer gestern Abend Gelegenheit hatte, am ersten parlamentarischen Abend der Stiftung teilzunehmen, der sehr gut besucht war und zu einer Begegnung vor allen Dingen mit der Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein geführt hat, konnte sich von der Akzeptanz und der Leistungsfähigkeit der Technologiestiftung überzeugen.
Weiter möchten wir sicherstellen, dass die Stiftung wirklich ihrem Innovationsauftrag nachgehen darf
und nicht etwa zur Finanzierung von Landesaufgaben herangezogen wird.
Wir werden nach der Anhörung in den Ausschüssen konkrete Anträge auf den Tisch legen. Ich gehe davon aus, dass wir eine Anhörung durchführen werden. Schließlich mahne ich die Konsequenzen an, die die Landesregierung aus der Diskussion über die Anlagepolitik der Stiftungen gezogen hat. Zum einen meine ich damit die von der Landesregierung als Rechtsverstoß bezeichnete Verletzung des Erhaltungsgrundsatzes des Stiftungsvermögens, zum anderen die teilweise Finanzierung des Stiftungszwecks aus der Vermögenssubstanz durch den damaligen Vorstand der Energiestiftung. Beides sollte durch den Wirtschaftsprüfer einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden; so steht es im Bericht der Landesregierung vom 29. April 2003. Liegt das Ergebnis dieser Wirtschaftsprüfung vor? Ich meine aber auch die für Anfang 2004 angekündigte Richtlinie des Finanzministers zur Absicherung und zum Erhalt von Stiftungsvermögen. Im Gesetz wird darauf eingegangen, die Richtlinie liegt jedoch nicht vor.
Der Minister könnte sich ein bisschen beeilen. Dann nämlich können wir diese Richtlinie im Rahmen der Ausschussberatungen gleich mitdiskutieren. Das wäre dann ein großer Abwasch.
Meine Damen und Herren, ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Geschichte der Privatisierung der Provinzial droht zur unendlichen Geschichte zu werden. Heute bearbeiten wir dieses Thema zum x-ten Mal. Die Opposition hat bei der Privatisierung 1995 vor handwerklichen Fehlern gewarnt, doch wurde ihr nicht geglaubt. Nebenbei gesagt bekommt es dieser Firma auch nicht, wenn sie immer wieder im Landtag behandelt werden muss.
Ich bedanke mich bei der FDP, dass sie wieder nachfragt, was aus den Debatten im Mai 2001 und im Februar 2002 geworden ist.
- Es tut mir Leid, der Souverän ist immer noch der Landtag, Herr Kollege Neugebauer. - Immerhin hatte der Landtag der Regierung einen einstimmigen - einen überfraktionellen - Auftrag erteilt.
Was ist danach geschehen und weshalb hat die Landesregierung den Auftrag des Parlaments nicht erfüllt?
Ich stelle fest: Erstens. Es handelt sich erneut um einen Fall der Missachtung des Parlaments nach dem Motto: Was die Legislative beschließt, muss die Exekutive nur bedingt interessieren.
Zweitens. Wir stellen erneut einen schlampigen Umgang der Landesregierung mit Landesvermögen fest.
Die Provinzial war einmal neben der Landesbank das wertvollste Schmuckstück in der Schatulle des Finanzministers, sozusagen ein mehrkarätiger Brillant. Aus unerfindlichen Gründen wurde die ProvinzialGruppe 1995 zu Niedrigpreisen verschleudert. Alle Warnungen des Landesrechnungshofes und der Opposition wurden in den Wind geschlagen. Unsere Forderungen nach einem Vorziehen der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor dem Verkauf, unsere Hinweise auf die Unzulänglichkeiten des Nachbesserungsparagraphen verhallten ungehört.
Heute herrscht in der Landesregierung großes Jammern und Zähneklappern wegen der an allen Ecken und Kanten fehlenden Finanzmittel. Deshalb: Das Land kann es sich nicht mehr leisten, auch nur den kleinsten Cent zu verschleudern. Da die Regierung schläft, ist die Opposition besonders gefordert. Wenn sich die Landesregierung nicht um unser Vermögen kümmert, müssen wenigstens wir es tun.
Ich zitiere den Wirtschaftsminister aus der Landtagsdebatte am 11. Mai 2001 wörtlich:
„Ein ganz normales Wertgutachten wird durchgeführt. Herr Garg, ich sehe da kein Problem."
Und wenig später wieder der Wirtschaftsminister:
„Es gibt auch keine rechtlichen Probleme. Es gibt im Moment nur ein Problem, nämlich ein vernünftiges Wertgutachten zu erstellen und das Ergebnis umzusetzen. Das ist kein Problem, sondern das ist Technik, die man in vielen anderen Bereichen auch anwendet."
Herr Minister, wenn es so einfach ist, ein Wertgutachten in Auftrag zu geben, warum haben Sie das denn nicht getan?
Beherrschen Sie diese Technik nicht? Ist Ihnen nach dem Verlust des Wirtschaftswachstums auch noch jegliche Technik abhanden gekommen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis hierher habe ich Ihnen fast wortwörtlich noch einmal meine Rede vom 21. Februar 2002 vorgetragen und darin lediglich ein Datum ergänzt.
Was heißt das? Das zeigt meinen ganzen Frust darüber, dass ich seit 1995 mit den besten Argumenten gegen taube Ohren ankämpfe, Herr Neugebauer.
Das heißt, dass die Landesregierung seit Februar 2002 zwei weitere wertvolle Jahre lang untätig geblieben ist.
- Das ist alles neu.
Das heißt, dass die Landesregierung den Willen des Parlaments offensichtlich immer noch für Peanuts hält, und das heißt, dass der Wirtschaftsminister inzwischen hinter seine eigene Meinung vom Februar 2002 zurückgefallen ist und wir es mit einem erneuten Ausbruch seiner chronischen Krankheit „Gutachteritis" zu tun haben.
Wenn man sich den Haushaltsentwurf 2004/05 ansieht, weiß man, was mit Ihnen los ist, Herr Minister: Nur für den Wirtschaftsminister wird der Titel für Gutachten um 100.000 € aufgestockt, und das, wo überall gespart werden muss.
Herr Minister, dies zeigt einmal mehr Ihre Entscheidungsschwäche.
Ich fordere Sie auf, unverzüglich das Wertgutachten für die Provinzial in Auftrag zu geben und teure Umwege über ein Rechtsgutachten zu unterlassen.
Ich lache mich kaputt: Der Vermerk, dass ein Rechtsgutachten vielleicht angefertigt werden soll, stammt vom Dezember 2002 und wird jetzt, Ende 2003, vielleicht in Auftrag gegeben! Wie lange muss dann so etwas dauern? Ein Jahr, um zu überlegen, ob ein Gutachten eingeholt werden muss!
Seit dem geplanten Zusammengehen der Sparkassenverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen eilt es wirklich. Stellen Sie sich endlich Ihrer Verantwortung, Herr Minister!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grenze in den Köpfen der Menschen auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze war zeitweilig höher als die materielle Grenze, die durch das späte InKraft-Treten des Schengener Abkommens lange Zeit
sichtbar und fühlbar war. Heute fahren die Menschen ohne Aufenthalt in beiden Richtungen über die Grenze und auch die mentale Grenze ist deutlich kleiner geworden. Dies ist sicherlich in allererster Linie ein Ergebnis des Zusammenwachsens Europas, verbunden mit einer gelasseneren Haltung der jüngeren Generationen hüben und drüben. Die Notwendigkeit zur Kooperation zum Beispiel an der Flensburger Außenförde hat man schon in den 50er-Jahren erkannt. Bereits seit 1985 führen Sønderjyllands Amt und Fachdienststellen des Landes Schleswig-Holstein gemeinsam ein Überwachungsprogramm durch, auf dessen Grundlage Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Flensburger Förde entwickelt wurden.
Einen deutlichen Schub jedoch hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Beginn der INTERREG-Programme 1990 erhalten. Sie haben eine große Vielzahl von Aktivitäten auf den Gebieten wirtschaftliche Entwicklung, Natur, Umwelt und Energie, Humanressourcen und Arbeitsmarkt, institutionelle und soziokulturelle Netzwerke in Gang gesetzt. Ziel aller deutsch-dänischen Kooperationen in Schleswig-Holstein, also in der Region Sønderjylland/Schleswig, in Ostholstein-Lübeck mit Storstrøms Amt und in der Region K.E.R.N./Fyn sind die Stärkung der jeweiligen Region und die Ausschöpfung der vorhandenen Wachstumspotentiale. Durch alle diese Regionen und besonders durch den Landesteil Schleswig, der ja als einziger eine landseitige Grenzverbindung nach Dänemark aufweist, ist dank des INTERREG-Programms ein richtig frischer Wind hindurchgefegt.
Endlich gibt es in den Administrationen auf beiden Seiten Ansprechpartner, trifft man sich zu Gesprächen, hilft dänische Polizei bei Massenkontrollen auf der A 7, lernen deutsche Polizisten Dänisch. Auf den unterschiedlichsten Ebenen gibt es eine Vielzahl von Kontakten und Projekten und besondere Erfolgsstorys sind die gemeinsamen internationalen Studiengänge zwischen der Universitet Syddansk in Sonderburg und den Hochschulen in Flensburg sowie die Kooperation bei der Strahlenbehandlung von Krebspatienten am Franziskus-Krankenhaus in Flensburg.
Die Region ist in Bewegung geraten, endlich - möchte man sagen -, Gott sei Dank - muss man sagen.
Dennoch bleibt noch viel zu tun und besonders an der Überwindung der Sprachbarriere muss gearbeitet werden. Hierzu hat die Flensburger CDU vor kurzem ein viel beachtetes Positionspapier vorgelegt, in dem sie unter anderem fordert - Anke Spoorendonk bestätigt das, es gab ein Rauschen im Blätterwald bei „Flensborg Avis“; wer es nicht kennt, kann es bei mir anfordern -, Dänisch in jedem Kindergarten anzubieten, damit jedes Kind spielerisch die Möglichkeit erhält, wenigstens Grundbegriffe der dänischen Sprache zu erlernen.
Ich glaube, ich muss das Papier einmal zur Verfügung stellen; das Papier sollte nicht nur im Verborgenen blühen.
Nach Meinung der Flensburger CDU schöpft Flensburg sein Potenzial als Herz der Region Sønderjylland/Schleswig nicht genügend aus und muss mehr tun, um auch in Zukunft für Besucher aus dem skandinavischen Raum attraktiv zu sein.
- Fragen Sie bitte einmal, wer vorher Oberbürgermeister war und wie viele Jahre. Frau Franzen hat zu spät „Schweigen!“ gezischt. Ihre Frage war nicht so glücklich, Frau Kollegin Kähler.
Durch die Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Länder in die EU muss die Förderpraxis der EU neu durchdacht und organisiert werden. Das ist verständlich. Genauso ist aber auch die Sorge berechtigt, dass die INTERREG-Mittel aus dem Grenzraum abgezogen werden, obwohl die Aufgabe der Zusammenführung der Menschen noch nicht abgeschlossen ist.
Wir finden es deshalb richtig, dass der SSW das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und der Landesregierung empfiehlt, rechtzeitig Lobbyarbeit in Brüssel zu betreiben. Man weiß ja nie, ob die Regierung Simonis von allein in die Puschen kommt. Das muss ich als Oppositionspolitikerin leider einmal sagen, Frau Simonis. Dabei geht es nicht nur um die Fortführung des INTERREG-Programms überhaupt, sondern es geht auch um den Erhalt der bisherigen Ausgestaltung: erstens die Erhaltung des Gewichts von INTERREG III A als Kernpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Regionen in Schleswig-Holstein und Dänemark im Gegensatz zu den mehr abstrakten Programmteilen für die gesamte Ostsee und die gesamte Nordsee, zweitens die Beibehaltung der bilateralen Zusammenarbeit im Gegensatz zu der Idee, in Zukunft drei Länder Anträge stellen zu lassen, was erhöhte Bürokratie und eine erhebliche Verlangsa
mung der Mittelvergabe bedeuten würde, und drittens die Erhaltung der Übertragung von Programm- und Finanzverantwortung in die Region, nämlich Dezentralisierung, weil die Menschen vor Ort die Probleme und die Lösungen am besten kennen.
In dieser Ausgestaltung hat das INTERREG-Programm für Schleswig-Holstein gute Erfolge gezeitigt und es lohnt sich, darum zu kämpfen. Anke Spoorendonk, wir sind dabei.
Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass wir das noch lange an die Ausschüsse überweisen, wenn wir uns einig sind. Eigentlich könnten wir heute abstimmen. Daher beantrage ich Abstimmung in der Sache.
Würden Sie bitte sagen, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Gesetze sauber und ordentlich erlassen werden - die Regierung oder die Opposition?
Die Frage war: Wer hat die Verantwortung dafür, dass Gesetzes präzise gemacht werden. Wir sind die Legislative. Der Landtag trägt dafür die Verantwortung. Wir haben darüber sehr intensiv beraten, ganztägige Anhörungen dazu durchgeführt und im Ausschuss mehrere Durchgänge gehabt. Ich denke, wir haben das Gesetz auf hohem Niveau gemeinsam ent
wickelt. Da ist ein Fehler passiert, der leicht aus der Welt zu schaffen ist.
- Vielleicht muss ich das hohe Niveau im Hinblick auf die Beteiligung der FDP und ihre Beiträge etwas reduzieren. Ich denke, es handelt sich - was die Fehler anbelangt - um eine Petitesse. Gleichwohl gibt es gravierende praktische Auswirkungen, die es zu beseitigen gilt. Das, was Sie hier entfalten, ist ein bisschen wie Sturm im Wasserglas.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich kann Ihnen versichern: In der CDU gibt es Leute, die Ihren Bericht gelesen haben. Ich denke, auch alle unsere Redner haben ihn gelesen.
Ich möchte auf zwei ganz konkrete Dinge eingehen. Zum einen ist dies das Thema der Kreditversorgung des Mittelstandes, das wir auf die Eigenkapitalversorgung des Mittelstandes ausgeweitet haben. Wir haben mehrfach im Landtag über dieses Thema diskutiert und wissen alle, dass es ein riesiges Problem ist, wie wir an Geld kommen, zumal die klassischen Kreditversorger, die Sparkassen, inzwischen große wirtschaftliche Probleme haben. Das pfeifen die Spatzen von den Dächern. Was also tun?
Sie haben wirklich sehr liebevoll - ich weiß nicht wie viele - Maßnahmen aufgezählt, die Sie ergriffen ha
ben. Das ist alles lobenswert. Das will ich auch gar nicht schlecht machen.
- Frau Heinold, was mir fehlt, ist ein kreativer Ansatz. Immer wieder einmal wird von Verteilungspolitikern beklagt, dass die öffentlichen Haushalte pleite sind, dass sich aber bei den Privaten ein achtbares Vermögen angesammelt hat. Und in jeder politischen Frage wird überlegt, wie man das wiederbekommen könnte, ob die Erbschaftsteuer erhöht werden oder die Vermögensteuer wieder eingeführt werden sollte. Man könnte es aber auch eleganter machen, Herr Minister. Ich bitte Sie, einmal darüber nachzudenken, durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten privates Kapital, das sich bei Existenzgründern oder bei besonders innovativen Firmen engagiert, anzulocken - Sie müssen einmal nach Amerika schauen; darüber sollten wir uns einmal außerhalb dieser Sitzung unterhalten - und auf diese Art und Weise das private Kapital in eine Nutzung zu bringen, die der ganzen Volkswirtschaft hervorragend dient. Einen solchen Ansatz vermisse ich in Ihrem Bericht völlig.
- Klar! Ich mache immer gute Vorschläge, Herr Matthiessen. - Danke.
- Aber es bringt ihn keiner in Deutschland.
Der zweite Punkt betrifft Ihr Kapitel „Mittelstandspolitische Agenda für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutschland“. Ich lese mit Interesse, dass Sie einen Brief an den Bundeswirtschaftsminister geschrieben haben, muss aber doch fragen: Wo bleibt Ihr Engagement für Innovation im Land? Wenn ich den Haushalt anschaue, den wir zurzeit beraten, und das Kapitel „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Stärkung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein“ nachlese, kommen mir die Tränen über die Mittelansätze. Für die Projektförderung Privater sind für 2004 1,9 Millionen € veranschlagt, für 2005 sind es 2,1 Millionen €. Immerhin waren es im Jahre 2003 noch 3,2 Millionen €. Noch schlimmer sieht es bei der Projektförderung öffentlicher Einrichtungen aus. Im Jahre 2004 soll nur noch 1 Million und im Jahre 2005 sollen nur noch 650.000 € fließen. Im Jahre 2002 waren das immerhin 2,5 Millionen €.
Nun wird es ganz konkret. Die Technologietransferbeauftragte der Fachhochschule Flensburg kommt zu mir und sagt: Ein Professor möchte mit einer Firma im Landesteil Schleswig etwas entwickeln. Diese Firma gibt einen bestimmten Teil Geldes dazu, aber ihr fehlt die Kofinanzierung. Sie läuft in SchleswigHolstein von Pontius zu Pilatus, Herr Minister. Sie bekommt kein Geld mehr bei der TSH, sie bekommt kein Geld mehr bei der ttz. Da ist einem klugen Menschen eingefallen: Wir haben ja im Ministerium diesen schönen Posten „Förderung von Forschung, Entwicklung …“ und so weiter - ich spare mir jetzt den genauen Titel. Und dann heißt es: Es tut uns Leid; das geht nicht mehr; wir machen jetzt eine Kooperation mit Hamburg, Life-Science-Agentur IMATE, etwas ganz Tolles; dafür muss es eine Grundfinanzierung geben und da bleibt leider für einzelne Projekte nichts mehr übrig.
Jetzt steht diese Frau da. Sie hat den Auftrag, Technologietransfer zu betreiben. Wir haben im Landesteil Schleswig auch den Auftrag, wirtschaftsnahe Infrastruktur zu fördern, um den Landesteil voranzubringen. Sie bekommt nirgendwo Geld.
Ich kann Ihnen das noch einmal konkret sagen; es passt komplett hier hinein. Es soll nämlich die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beschleunigt werden und dadurch sollen die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.
Ich bitte Sie, auch einmal über die Mittelaufteilung nachzudenken. Man kann nicht den Bundesminister anmahnen, innovativ zu sein, und im eigenen Land werden keine Mittel mehr dafür bereitgestellt.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Letzter Punkt. Ich habe mich riesig gefreut, welch breiten Raum das Mittelstandsförderungsgesetz eingenommen hat, das ja novelliert worden ist. Ich habe am Mittwoch schon einmal gesagt: Der Erfolg hat viele Väter. In diesem Fall hat der Erfolg wiederum viele Väter. Es hätte mich gefreut, wenn in dem Bericht gestanden hätte, dass die Initiative von der CDU ge
kommen ist. In diesem Fall hat der Erfolg übrigens auch eine Mutter, nämlich Frau Strauß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Bericht des Wirtschaftsministers über die Arbeit der Technologiestiftung möchte ich sechs Bemerkungen machen.
Erstens. Ich danke dafür, dass unsere Mahnungen vom Januar diesen Jahres gefruchtet haben und der Bericht 2002 der Technologiestiftung relativ zeitnah zum Berichtszeitraum gegeben wird. Außerdem freue ich mich, dass der Ältestenrat diesen Wunsch des Parlaments beachtet hat. Dass er im August auf der Tagesordnung fehlte, will ich nicht dem Ältestenrat anlasten.
Zweitens. Wie schon in den Vorjahren hat die Technologiestiftung auch im Jahr 2002 gute Arbeit geleistet. Ich danke ebenfalls Herrn Direktor Block und allen Mitarbeitern für diese geleistete Arbeit.
Drittens. Der Schwerpunkt der Mittel, die 2002 für neue Projekte bewilligt wurden, lag auf dem Arbeitsgebiet „Interesse an Naturwissenschaften und Technik“. So wurde unter anderem die Durchführung von biologischen, biochemischen und chemischen Experimenten durch Lehrer von umliegenden Schulen am Schullabor im Forschungszentrum Borstel geför
dert. Es wurde an der Universität zu Lübeck LOLA eingerichtet - nicht „Lola rennt“, sondern LOLA steht für Lübecker offenes Labor - und es wurde der Ausbau der Flensburger Phänomenta mit 20 neuen Exponaten zum Thema Kommunikation gefördert.
Experten behaupten, dass die in Deutschland leider weit verbreitete Angst vor Technik im Wesentlichen eine Frage mangelnden Wissens und mangelnder Aufklärung sei. Die TSH ist deshalb mit diesen Informationstechniken für Schüler, Eltern und Lehrer auf dem richtigen Weg. Ich beglückwünsche die TSH dazu und fordere sie unbedingt auf, diesen Weg weiter zu beschreiten.
Viertens. Weitere Schwerpunkte der Arbeit der TSH waren, wie in den vergangenen Jahren, die Materialwissenschaften und die Biotechnologien sowie die Medizintechnik. Allesamt stellen sie technologische Gebiete dar, die in Schleswig-Holstein wissenschaftlich erforscht werden und die von Unternehmen praktisch angewendet werden. Das Land SchleswigHolstein zieht also aus diesen Aktivitäten der Technologiestiftung einen größtmöglichen Nutzen.
Fünftens. Die Stiftung ist bei ihren „Kunden“, also den Hochschulen, den wissenschaftlichen Instituten und den innovativen Unternehmen gut bekannt. Das kann man aber leider nicht von der veröffentlichen Meinung sagen. Deshalb hat die Technologiestiftung in verstärktem Maße zu technologiepolitischen Gesprächen eingeladen und wollte sich ja auch vor zwei Tagen den Mitgliedern des Landtages im Rahmen eines parlamentarischen Abends vorstellen. Da der Referent kurzfristig abgesagt hat, musste der Abend leider verschoben werden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ich höre, dass das Anfang des nächsten Jahres nachgeholt werden soll. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen dann auch kommen würden.
Sechstens. Ganz besonders interessiert mich natürlich die Zukunft der Stiftung, an der ja schon einmal die finanzielle Begehrlichkeit der Landesregierung genagt hatte. Die damals entstandene Finanzlücke war nur durch eine gemeinsame parlamentarische Initiative aller im Landtag vertretenen Parteien wieder aufgefüllt worden. Die Geldknappheit aber bleibt, auch wegen des sehr gesunkenen Zinsniveaus. Ich habe eben schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt gesagt, dass die Mittel überall sehr knapp sind. Herr Minister, ich hatte gehofft, heute im Landtag etwas über die Zukunft der TSH zu erfahren. Sie hatten ja schon vor der Sommerpause bekannt gegeben, dass ein Zusammenschluss mit der Energiestiftung geplant ist. Das sehen wir vom Grundsatz her positiv. Doch es gibt drängende Fragen, zum Beispiel: Wieweit sind
die Verhandlungen gediehen? Sie haben nur Andeutungen gemacht. Wann soll der Zusammenschluss wirklich erfolgen, schon zum 1. Januar 2004? Ich wollte Sie fragen, ob der Gesetzentwurf vorliegt. Sie haben gesagt: Der kommt noch dieses Jahr.
Was uns vorrangig interessiert, ist die Frage: Welche Themen sollen in Zukunft bei einem Zusammenschluss von Technologiestiftung und Energiestiftung Vorrang haben und vor allem wer bestimmt darüber? Welche Ziele werden mit dem Zusammenschluss verfolgt? Größe ist ja gut, aber sie kann kein Selbstzweck sein. Herr Minister, was die Räume im Haus der Wirtschaft angeht, da würde ich mir einmal die Mietverträge von beiden Stiftungen angucken; das können wir aber im Ausschuss vertiefen.
Diese Fragen sind heute von Ihnen nur zum Teil beantwortet worden und die Antworten darauf interessieren sicherlich nicht nur die Mitglieder des Parlaments, sondern auch die Mitarbeiter in beiden Stiftungen, die natürlich gern wissen möchten, was aus ihnen wird. Herr Minister, ich hoffe, dass Sie diese Fragen im Wirtschaftsausschuss bald beantworten werden.
Ich beantrage die Überweisung des Berichts an den Wirtschaftsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Belegschaft der Firma Motorola in Flensburg war immer kooperationsbereit. Sie willigte ein in den Siebentagebetrieb, sie willigte ein in den 12-Stunden-Tag bei 36 Arbeitsstunden in der Woche, in die Arbeitszeitverkürzung der Nachtschicht. Bei Motorola Flensburg waren zeitweilig viele Zeitarbeiter beschäftigt. Weitere Arbeiter, vor allem Studenten, standen auf Abruf kurzfristig zur Verfügung. Die betrieblichen Vereinbarungen zwischen Firmenleitung, Belegschaft und Betriebsrat waren Zeichen hoher Flexibilität und schafften ein gutes Betriebsklima und doch müssen sich jetzt 600 Menschen darauf einstellen, dass sie ihre Arbeit bei Motorola verlieren werden. Die Aus
sicht, im Raum Flensburg einen ähnlichen Arbeitsplatz wiederzufinden, ist gering. Das wird ein trauriges Weihnachtsfest.
Die Ursachen für den Abbau der Arbeitsplätze im Flensburger Werk sind schnell genannt. Erstens gibt es eindeutig Versäumnisse des Managements in den USA, nicht der Firmenleitung in Flensburg, wie ich ausdrücklich betonen möchte. In der „FAZ“ vom Montag war zu lesen, dass Motorola noch im Jahre 1996 einen Anteil am weltweiten Handymarkt von 26 % hatte, gefolgt von Nokia mit 20 %. Im ersten Halbjahr dieses Jahres hingegen kam Nokia auf 36 %, und der Anteil von Motorola betrug nicht einmal mehr 15 %. Im Gegensatz zu den Wettbewerbern hatte es Motorola versäumt, innovative Mobiltelefone auf den Markt zu bringen.