Protocol of the Session on November 12, 2003

für den Naturschutz abschaffen. Worüber reden wir? Wir reden darüber, dass in 14 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Regelungen existieren. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz - was bei beiden Ländern zu denken gibt - kommen ohne vergleichbare Regelungen aus. Das heißt, alle anderen Länder, die teilweise - es sei beklagt - von anderen Mehrheiten regiert werden, haben vergleichbare Regelungen.

Warum haben sie diese Regelungen? Weil wir feststellen, dass es nach Verkaufsverhandlungen, das heißt, wenn der Kaufpreis feststeht, einem Verkäufer also kein Nachteil entsteht, sein kann, dass es sich um Gebiete handelt, die für den Naturschutz wertvoll sind und wo es wesentlich sinnvoller, effizienter und Kosten sparender sein kann, dass der Staat oder zum Beispiel eine Stiftung das Gebiet zu dem vereinbarten Preis kauft. Das ist effizienter, praktischer Naturschutz, den bisher - -

(Martin Kayenburg [CDU]: Rechtsbeugung!)

- Oh, Herr Kayenburg! Ich habe vor Ihnen bisher so viel Respekt gehabt! Aber so eine Äußerung ist selbst unter Ihrem Niveau.

Naturschutz - dessen Wille dazu CDU und FDP im Theoretischen immer zustimmen - wird, soll und kann hier effizient umgesetzt werden. Da haben wir keinen Dissens. Herr Hildebrand hat heute zum ersten Mal gesagt, er wolle darauf verzichten. Sie präjudizieren solche Fälle, wie wir sie jetzt in der Geltinger Birk haben, wo das Umweltministerium mit seinen Behörden nicht rechtzeitig informiert worden ist, wo wir nachträgliche Streitereien haben, die für alle schlecht sind. Nein, Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie wollen, wie Sie eben gesagt haben, auf das Vorverkaufsrecht des Naturschutzes

(Günther Hildebrand [FDP]: Vorkaufs- recht! - Christel Aschmoneit-Lücke [FDP]: Sie wissen nicht einmal, wovon Sie reden, Herr Minister!)

- Vorkaufsrecht, Pardon - verzichten. Das ist ein Rückschritt, der weit hinter das zurückgeht, was Frau Todsen-Reese und die CDU-Fraktion hier vorgeschlagen haben. Das ist ein Rückschritt für den Naturschutz.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Quatsch!)

Das ist von Ihnen die Aufkündigung des Naturschutzes, eines effizienten Naturschutzes.

Ich möchte noch einmal meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, dass die Kollegin Happach-Kasan gen Berlin verschwunden ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seitdem hat die FDP-Fraktion hier einen Wandel vollzogen. Sie kündigt jeden Umwelt- und Naturschutz auf. Ihre Rede heute war dazu leider der Beleg.

Mein Vorschlag ist, in einer pragmatisch vernünftigen Weise die Erfahrungen auszuwerten. Die werden wir dem Umweltausschuss präsentieren. Ich bin dankbar dafür, dass auch viele Notare uns bestätigt haben, dass die jetzige Regelung praktikabel, vernünftig und unbürokratisch ist - so, wie wir uns das wünschen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Welche denn?)

Und ich bin sicher, dass wir in der Lage sind, den Kollegen im Ausschuss dies darzustellen, darzulegen, und dann in aller Gelassenheit die weiteren Beratungen durchführen können.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Einen Popanz aufzubauen, wie das die FDP hier getan hat, ist nicht hilfreich. Das dient nicht dem Naturschutz, sondern dient nur einem populistischen Wahlkampfkonzept der FDP.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht; damit schließe ich die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3011, federführend an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen. Ich darf fragen. Wird die Mitberatung durch den Innen- und Rechtsausschuss gewünscht?

(Zurufe: Ja!)

- Damit ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend an den Umweltausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig vom Haus so beschlossen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, darf ich die Gelegenheit nutzen, dem Haus die Grüße des Vorsitzenden des Volkskongresses unserer Partner

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

provinz Zhejiang zu übermitteln. Eine Delegation hat sich seit Sonntag drei Tage hier im Land aufgehalten. Die Mitglieder haben sich für die freundschaftliche und gute kollegiale Aufnahme im Land durch Landtag und Landesregierung bedankt. Sie sind heute Mittag weitergeflogen. Ich hatte heute die Freude und Ehre, sie noch begleiten zu dürfen, und soll die Grüße und den Dank für die freundschaftliche Aufnahme dem ganzen Haus übermitteln.

(Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - KAG - des Landes Schlewig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/1834

b) Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - KAG - des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2591 (neu) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2974

Ich erteile zunächst das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Monika Schwalm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Innen- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1834, durch Plenarbeschluss vom 15. Mai 2002 überwiesen. Der Ausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in acht Sitzungen, zuletzt am 22. Oktober 2003, befasst.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2591 (neu), ist dem Innen- und Rechtsausschuss durch Plenarbeschluss vom 4. April 2003 zur Beratung überwiesen worden. Mit ihm hat sich der Ausschuss in drei Sitzungen, zuletzt ebenfalls am 22. Oktober 2003, befasst.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 15/1834 und 15/2591 (neu) für erledigt zu erklären und den Gesetzentwurf in der aus der Anlage zur Drucksache 15/2974 ersichtlichen Fassung anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat Herr Abgeordneter Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was möglich ist, wenn Parlamentarier neben der inhaltlichen Profilierung der eigenen Partei das Gemeinwohl im Auge haben, können wir alle bei der Beschlussempfehlung zum Kommunalabgabengesetz feststellen. Trotz inhaltlich kontrovers geführter, aber immer sachorientierter Diskussion haben wir die vorliegende Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses erarbeitet und einstimmig verabschiedet. Da wir als FDP-Fraktion mit unserer Gesetzesinitiative den Anstoß für die Änderung des KAG gegeben haben, möchten wir uns für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken.

Was haben wir durch den Gesetzentwurf erreicht? - Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes haben wir der kommunalen Ebene bei der Wahl, wie die Gebührenkalkulation, insbesondere im Abwasserbereich, vorgenommen werden soll, mehr Freiheit gegeben. Und wir haben Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gesetzgeberisch nachvollzogen. Es ist nunmehr möglich, zur Minderung der Nutzungsgebühren Beiträge jährlich aufzulösen. Auch Zuschüsse und Zuweisungen können in Zukunft aufgelöst werden, wenn der Zuschussgeber - meist das Land - dies bewilligt und dieser Zuschuss zur Entlastung einzelner Gebührenschuldner gewährt werden soll.

Um diesen Punkt herrschte jahrelanger Streit zwischen dem Innenministerium und den Kommunen, die die Abwasserentsorgung im so genannten Kooperationsmodell durchführen. Das Kooperationsmodell bedeutet, dass die Gemeinden bestimmten Unternehmen die Durchführung der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet übertragen. Der Streit zwischen dem Innenministerium und den Kommunen über das Kooperationsmodell bestand darin, dass diese Kommunen die Beiträge und Zuschüsse des Landes auflösten und so eine Gebührensenkung für die Bürgerinnen und Bürger erreichten. Nach Auffassung des Ministeriums verstieß diese Vorgehensweise aber gegen die

(Günther Hildebrand)

geltenden Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Zuschüsse und Beiträge - so das Ministerium - dürften nach der Rechtslage bei der Abschreibung nicht berücksichtigt werden. Schließlich drohte der Streit im letzten Frühjahr zu eskalieren, als das Innenministerium die Landräte anwies, diejenigen Ämter und Gemeinden, die nicht freiwillig der Ansicht des Ministeriums folgten und das Kooperationsmodell beendeten, im Wege des Sofortvollzuges zu einer Gebührenerhöhung zu zwingen. Durch unseren Gesetzentwurf wurde seinerzeit der Sofortvollzug gestoppt.

Was bedeutet dies für die Menschen in SchleswigHolstein? - Für die Kommunen, die bereits in der Vergangenheit das so genannte Kooperationsmodell für die Abwasserversorgung übernommen haben, herrscht nun Rechtssicherheit. Sie können in Zukunft zumindest die Beiträge auflösen und so die Abwassergebühr für die Bürgerinnen und Bürger senken. Die anderen Gemeinden erhalten jetzt die Möglichkeit, sich ähnlich zu verhalten und damit auch ihre Gebührenzahler in den Genuss von Beitragssenkungen kommen zu lassen.

Zwei weitere Punkte, bei denen Handlungsbedarf bestand, waren die Voraussetzungen für Benutzungsgebühren und Fremdenverkehrsabgaben. Im Januar 2003 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass es für die Erhebung von Vorauszahlungen bei den Benutzungsgebühren im Kommunalabgabengesetz keine Rechtsgrundlage gebe. Die Mehrzahl der Kommunen hat bis heute Satzungen, nach denen sie in Bereichen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung Abschlagszahlungen verlangen. Das macht auch Sinn. Ohne eine solche Regelung müssten die Kommunen diese Leistungen vorfinanzieren oder aber zum Beispiel monatliche Ablesungen und Abrechnungen vornehmen. Das eine würde zu erheblichen zusätzlichen Krediten führen, das andere zu erheblichem zusätzlichen Arbeitsaufwand. Die Gebührenzahler aber müssten dann die Kosten des zusätzlichen Mehraufwandes über erhöhte Gebühren tragen, was wiederum nicht in ihrem Interesse sein kann.

Es war und ist also für alle Beteiligten gleich in mehrfacher Hinsicht sinnvoller, das Kommunalabgabengesetz anzupassen. Das ist mit unserem Gesetzentwurf geschehen. Auch der Gemeindetag befürwortet diesen Gesetzentwurf.

Abschließend möchte ich noch ein Wort zur Jagdsteuer verlieren. Der Landesjagdverband hat sich im Rahmen der Beratungen für die Abschaffung der Jagdsteuer im KAG ausgesprochen. Wir sehen dieses Anliegen überwiegend positiv, dennoch ist eine entsprechende diesbezügliche weitere Änderung des KAG von uns zunächst zurückgestellt worden. Wir wollten den jetzt gefundenen Kompromiss nicht gefährden.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hildebrand, wir wollen uns gar nicht über Erstgeburtsrechte streiten. Aber ich erinnere mich noch gut an eine Unterredung zwei, drei Tage, bevor Sie Ihren FDP-Gesetzentwurf einbrachten. Da war von der kommunalen Familie schon an alle Fraktionen der Wunsch herangetragen worden, da etwas zu ändern.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber okay, Sie haben das dann im Alleingang gemacht.