Protocol of the Session on September 26, 2003

einer Personengesellschaft? Dann ist der Effekt gleich Null, nicht 1,5 Milliarden € mehr, sondern Null. Ich wollte fragen: Stimmt meine Befürchtung?

Nun kommen wir zum Thema Gleitklausel. Auch hier nur eine Lernfrage, Herr Kollege Neugebauer. Die Gleitklausel liegt im Moment bei 24.500 € und soll auf 25.000 € erhöht werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll das so sein, dass ab 25.000 € pro Jahr gegengerechnet wird. Das heißt, dann wird abgeschmolzen. Ab 25.000 € wird gegengerechnet. Ist es richtig, dass ich für einen von 50.000 € an betrachteten Betrag gar keine Gegenrechnung mehr habe? Auch das wäre für Freiberufler hier im Lande Schleswig-Holstein eine interessante Frage.

Ich freue mich und bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Satz des von mir sehr geschätzten Abgeordneten Stritzl aufgreifen. Frau Heinold hat hier erklärt, das Land sei pleite.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ich hätte Ihnen diese Form des Eingeständnisses gar nicht zugetraut, aber in einem Unternehmen wie dem Land Schleswig-Holstein, wo der Vorstand erklärt, wir sind pleite, würde man ihm die Verfügungsgewalt entziehen und nicht verlängern.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Gute ist, und insofern kann ich hier wirklich Beruhigung in den großen Saal hineinstreuen, dass Vernunft sich wirklich durchsetzen wird und dass dieser Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein nicht die geringste Chance hat, im Bundesrat die notwendige Mehrheit zu erhalten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Insofern finde ich es immer ganz schön, dass, wie in der Vergangenheit - Kollege Neugebauer, Sie werden das sehen -, wieder sehr viel für die PR-Maschine produziert worden ist, sehr viel für den Papierkorb.

Ich möchte in einem Punkt dem Kollegen Neugebauer, vielleicht auch dem Kollegen Puls und auch dem

Kollegen Buß weiterhelfen: Die Behauptung, das FDP-Modell würde Großunternehmen bevorzugen, ist schlicht falsch. Möglicherweise liegt das daran, dass Sie im Steuerrecht wenig Ahnung haben. Wir schlagen nämlich vor, dass im Gegenzug die Körperschaftsteuer erhöht werden soll. Wir wollen genau den Effekt, den die Bundesregierung vor zwei Jahren versaut hat, wieder ausgleichen, was Sie mit Ihrem Modell nicht schaffen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Sie belasten nämlich ausdrücklich die Kleinen und Mittleren und nicht die Großen mit Ihrem Entwurf. Das ist das Problem. Während wir für die Kleinen und Mittleren Entlastung brauchen, sagen Sie, Sie wollen denen in Schleswig-Holstein wieder 150 Millionen zusätzlich aufdrücken zusammen mit allen anderen Dingen, die Sie sonst noch aufs Auge drücken wollen. Ich sage Ihnen voraus, die Unternehmen werden sich riesig freuen, sie werden ihre Investitionsentscheidungen positiv treffen, sie werden Mitarbeiter einstellen, weil sie genau wissen, sie können diese zusätzliche Belastung nur dann tragen, wenn sie mehr Umsatz machen und mehr verdienen, und dazu wird diese Regierung ja durch erhöhte Auftragsvergaben beitragen.

Dieser ökonomische Quatsch, der von Rot-Grün hier nach wie vor auf die Bahn gebracht wird, stößt nicht nur bei uns, sondern auch bei der Bundesregierung, bei Hans Eichel, nicht nur auf Kopfschütteln, sondern - ich war Montag in Berlin - führt zu der Frage: Was haben die da oben denn wieder beschlossen?

Ich möchte dem Hohen Hause aber nichts vorenthalten. Diese Regierung ist ja für alle Überraschungen gut, das ist ja fast schon wie Karneval. Ich habe gefragt, Herr Minister, wie denn die Gewerbesteuermindereinnahmen durch Abschalten von Kernkraftwerken oder durch das Verlagern von Betrieben aufgefangen werden sollen, und ich möchte die Antwort allen mitteilen. Man kann sie nachlesen und sollte sie an alle verteilen. Die Antwort in der Drucksache 15/2939 lautet:

„Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer führen zu Minderausgaben bei der Gewerbesteuerumlage. Darüber hinaus werden danach verbleibende Ausfälle von Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei Gemeinden nach dem System des kommunalen Finanzausgleichs zu einem erheblichen Teil über geringere Umlagen (Kreisumlagen, Amtsumla- ge, Finanzausgleichsumlage) und höhere Schlüsselzuweisungen ausgeglichen. Diese Ausgleichswirkungen sind unabhängig von

(Wolfgang Kubicki)

dem Grund des Ausfalls der Gewerbesteuereinnahmen.“

Daraus schließen wir, wenn wir keine Gewerbesteuereinnahmen mehr haben, haben die Kommunen nichts zu befürchten, alles wird ausgeglichen.

(Heiterkeit und Beifall bei FDP und CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Buß das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident Stritzl, die Fragen, auf die Sie sich in Ihrem Steuerberatungsbüro sorgfältig vorbereitet haben, kann und will ich Ihnen in der einen Minute, die ich hier habe, nicht beantworten.

(Lachen bei CDU und FDP)

Herr Kubicki, die Kleine Anfrage, die Sie zitiert haben, halte ich - genauso wie die Folgerungen daraus - für Quatsch. Da zitiere ich Sie einmal selber. Ich habe länger als jeder andere von Ihnen hier im Saal ehrenamtlich und hauptamtlich für eine Kommune gearbeitet. Solange ich denken kann, habe ich für die Vitalisierung der Gewerbesteuer gekämpft, weil ich fest davon überzeugt bin, dass die Gewerbesteuer Ausdruck dessen ist, was jedes Unternehmen zu tragen hat, nämlich Verantwortung für die Kommune, in der der Betrieb liegt.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Dr. Garg, die Vitalisierung der Gewerbesteuer ermöglicht eine höhere öffentliche Nachfrage und ist damit ein Mittel, um den Wirtschaftskreislauf wieder besser in Gang zu setzen. Die Verluste aus Ihrem Vorschlag, den sich die CDU zu Eigen gemacht hat, kann das Land nicht tragen. Der Vorschlag mag für sich genommen diskutabel sein; das Land kann das nicht tragen. Das ist das Problem. Dafür bieten Sie, obwohl Sie Landespolitiker sind, überhaupt keine Lösung an. Das ist das, was ich überhaupt nicht begreifen kann.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage Ihnen nur eines, Herr Dr. Garg: Mein Job ist es nicht, den Bundeskanzler zu begeistern. Mein Job und der der Regierung ist, für die Interessen dieses Landes, seiner Kommunen und seiner Bürgerinnen und Bürger einzutreten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von der FDP: Dann ma- chen Sie es doch!)

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf genau das getan hat. Ich danke den Fraktionen, die das begrüßt haben. Sie hätten gut daran getan, uns zu unterstützen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zu einem Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Rainer Wiegard das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der Einlassung von Holger Astrup bedauere ich es, dass bei einer solchen Diskussion über eine so massive Steuererhöhung der für Wirtschaft und Arbeitsplätze zuständige Minister nicht hier ist. Er gehört dazu eigentlich in dieses Haus. Das kann man so einrichten. Das sage ich trotz des Hinweises.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Der Innenminister hat bei seiner Einbringung vorhin Angelika Volquartz zitiert. Lieber Herr Buß, für deren Haltung habe ich großes Verständnis. Nach vielen Jahrzehnten sozialdemokratischer Misswirtschaft in Kiel hat sie den Laden übernommen. Dass sie Sorgen hat, das finanzieren zu können, was sie an Erbe angetreten hat, dafür habe ich schon Verständnis.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Bandbreite der Diskussion können Sie heute in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter dem Titel „Absurde Folgen“ nachlesen:

„Es ist völlig unverständlich, wenn zum Beispiel Wohnungsunternehmen bei ihrer zwangsläufig hohen Fremdfinanzierung mit Substanzsteuern bestraft werden. Die wirken unweigerlich mietsteigernd. Sie machen es den Unternehmen unmöglich, ihr soziales Engagement fortzusetzen. Als Folge kommen auf die Kommunen höhere Wohngeld- und Sozialhilfeleistungen zu.“

Das sagt der sozialdemokratische Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen, Lutz Freitag. Der ist Ihnen sicherlich bekannt. Da sehen Sie einmal die Bandbreite der Diskussion.

(Rainer Wiegard)

Was Sie jetzt wollen und uns vorgelegt haben, ist das: Sie wollen jetzt Skonto besteuern. Nicht gezogenen Skonto, das wäre noch in Ordnung, das wird ja sowieso besteuert, denn es erhöht den Gewinn. Nein, gewährten Skonto wollen Sie jetzt besteuern. Wenn der Dachdeckermeister also für die Dachreparatur 1.000 € in Rechnung stellt und sagt, wenn du das gleich bezahlst, damit ich das Geld kriege, damit ich die Leasingrate für meinen Laster bezahlen kann, dann darfst du dir 30 € abziehen. Dann kriegt er 30 € weniger. Auf diese 30 € weniger soll er aber künftig Steuern bezahlen, und zwar zu 100 %. So ein Unsinn!

(Beifall bei CDU und FDP)

Nun zu Ihrem Zahlenwerk: Ich habe vorhin wieder gehört, dass das angeblich 175 Millionen € für Schleswig-Holstein bringt. Ich habe keine Zahlen gehört, obwohl ich mehrfach danach verlangt habe. Sie haben ein Zahlenwerk vorgelegt, das sozusagen auf den Cent genau die Auswirkungen Ihres Gesetzentwurfs auf ganz Deutschland beschreibt. Für Schleswig-Holstein geben Sie keine einzige Zahl. Woher nehmen Sie eigentlich die Weisheit dieser Zahlen? Woher wissen Sie eigentlich, wie viel die personelle Verbreiterung ausmacht? Woher wissen Sie eigentlich, was es ausmacht, künftig Mieten, Pachten und Leasingraten zu besteuern, weil Sie doch die Höhe dieser Summen gar nicht kennen? Oder erfassen Sie die irgendwo heimlich? Schreiben Sie die heimlich aus den GuV-Rechnungen ab?

Danke, lieber Kollege Hildebrand! Vor vier Wochen hat der Finanzminister für die Landesregierung eine Kleine Anfrage des Kollegen Hildebrand beantwortet. Wie viele freiberuflich Tätige würden gewerbesteuerpflichtig? - Antwort der Landesregierung: Eine genaue Angabe der Zahl der freiberuflich Tätigen, die gewerbesteuerpflichtig werden, ist nicht möglich. Das ist Ihre Antwort. Sie schreiben aber genau, wie viel Geld Sie von denjenigen kriegen, von denen Sie gar nicht wissen, wer das ist. Na super, tolle Leistung!

(Beifall bei CDU und FDP)

Um welchen Betrag würde sich das Einkommensteueraufkommen in Schleswig-Holstein mindern, wenn die in Schleswig-Holstein Gewerbesteuerpflichtigen dann ihre zu leistende Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen? - Antwort der Landesregierung, Ihre Antwort, Herr Buß: Eine Antwort ist nicht möglich, da Daten, die erforderlich sind, um den Gewerbeertrag der in Schleswig-Holstein freiberuflich tätigen Freiberufler zu ermitteln nicht vorliegen. Wenn Sie das nicht wissen, wie können Sie dann eigentlich so ein Zahlenwerk vorlegen? Das kann doch nicht wahr sein!

(Beifall bei CDU und FDP)

Frage: Würden sich hieraus nach Auffassung der Landesregierung Mindereinnahmen für den Landeshaushalt ergeben? - Eine Antwort ist nicht möglich, siehe Antwort auf Frage sieben. Sie haben eine andere Frage auch beantwortet, nämlich im Gesetzentwurf. Das finde ich eigentlich ungeheuerlich. Diese fragt nach den Kosten des Gesetzes. Da sagen Sie ausnahmsweise einmal nicht, keine. Nein, das wäre falsch! Das wissen wir alle, keine ist nicht. Nein, Sie sagen, das ist nicht bezifferbar. Das ist so wie mit den Antworten hier: Sie wissen nicht einmal, welche Kosten Ihr Gesetz verursacht, weil Sie das nicht abschätzen können. Das Einzige, was Sie ganz genau wissen, ist, dass Sie ganz genau nichts wissen. Das ist die eigentliche Antwort.