Thomas Stritzl
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Last Statements
Ich habe eine Frage, Frau Präsidentin. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es einen Grundantrag der FDP. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sofern der Antragsteller die Änderungen in seinen Antrag übernimmt, gilt der FDP-Antrag in der Fassung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Das ist dann der eine Antrag.
Der zweite Antrag ist der Antrag der Fraktion der CDU. Wenn alternative Abstimmung beantragt wäre, gäbe es nur eine alternative Abstimmung zwischen diesen beiden Antragsmodellen, sofern sich kein Widerspruch erhebt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr gut, dass wir uns in einer Diskussion, die nicht ganz ohne Emotionen sein kann, farbig auseinandersetzen. Bei allem Respekt, Herr Kollege Nabel, es kann nicht angehen, dass Sie Redebeiträge eines Kollegen, nur weil Sie ihnen nicht folgen können, in der Art und Weise abqualifizieren, wie Sie es hier getan haben. Ich hoffe, dass Sie die Kraft finden werden, sich zu entschuldigen. Es kann absolut nicht angehen, einen Kollegen meiner Fraktion, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Klaus Schlie, mit dem Ausspruch „Lieber Hammer und Sichel als Hakenkreuz“ in die Nähe des Hakenkreuzes zu rücken. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit und die Größe, dies hier im Hause zurückzunehmen. Wir alle sind Demokraten und es kann alles einmal danebengehen, aber es muss eine Grenze geben. Das in die Nähe-von-Nationalsozialisten-rücken geht nicht!
Herr Wirtschaftsminister, Sie haben uns dafür gelobt, dass wir auf dem Weg der Besserung seien, wir hätten schon gelernt und wir wären in einer Lernphase. Sie haben gesagt, das mache sich daran deutlich, dass wir gesagt hätten, Kernenergie sei eine Übergangstechnologie. Das ist in der Tat wahr. Das ist übrigens keine neue Position der CDU.
- Herr Kollege Matthiessen, im Gegensatz zu Ihnen sind wir keine Technologiefetischisten in Bezug auf irgendeine Form der Technik. Wir sagen Ihnen nur, wenn Sie in Schleswig-Holstein Wirtschaftswachstum generieren und Arbeitsplätze sichern wollen, dann sind Sie genau in dem Zielkonflikt, den der Kollege Kubicki beschrieben und den der Wirtschaftsminister zugestanden hat. Wir bekennen uns dazu, indem wir sagen, jawohl, zum jetzigen Zeitpunkt und nach unserer Kenntnis ist die friedliche Nutzung der Kernenergie eine verantwortbare Form der Energiegewinnung. Dies sagen wir im Wissen, dass es sich um eine Übergangstechnologie handelt, aber sie ist nicht verzichtbar. Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, sie sei verzichtbar. Sie haben kein Gegenkonzept dafür, um zu sagen, wie Sie die Lücke schließen wollen, wenn diese Energieform entfällt. Über diese Frage reden wir, weil es eine Frage der Ehrlichkeit in der Politik ist, den Leuten zu sagen, was dann auf sie zukommt.
Ich finde es prima, dass die Landesregierung viel in Kooperation mit Hamburg macht. Herr Wirtschaftsminister, ich stelle die Frage an Sie: Was bedeutet das eigentlich für Hamburg, wenn man den Kurs, den Sie verfolgen, so weiterverfolgen würde? Wo, bitteschön, bezieht Hamburg seine Energie her, die zurzeit aus den Atomkraftwerken Schleswig-Holsteins kommt? Wo kommt die dann her? Haben wir dann alle das besagte Kraftwerk von Herrn Nabel im Keller? Wie geht das dann bei der Hamburger Industrie?
Ich hätte darauf gern eine Antwort von Ihnen, denn Sie wissen genau, dass die Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Versorgung des Wirtschaftsraums Schleswig-Holstein und Hamburg gebaut wurden. Das war damals eine der ganz zentralen Fragestellungen. Bitte sagen Sie mir, was mit den Arbeitsplätzen in Hamburg passieren wird, wenn Sie „mir nichts, dir nichts“ aus der Atomenergie in Schleswig-Holstein so aussteigen wollen, wie Sie es angeben vorzuhaben. Das hätte ich gern gewusst.
Ich hätte auch gern gewusst, was das für das Bruttoinlandsprodukt des Landes Schleswig-Holstein bedeutet. Denn wenn ich das richtig gesehen habe, dann ist in Ihrem Wirtschaftsbericht insbesondere das Nicht-vom-Netz-gehen eines Atomkraftwerks hier in Schleswig-Holstein ein wesentlicher Grund dafür, dass wir einen von Ihnen auch gefeierten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Schleswig-Holstein haben.
Falls ich hier falsch liegen sollte, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich darüber aufklärten, dann allerdings auch sagten, wie der Anstieg des Bruttoin
landsprodukts in Schleswig-Holstein ansonsten gewährleistet werden soll.
Die Diskussion über die Energiepolitik lohnt sich. Dass wir nicht immer einer Meinung sind, ist dabei deutlich geworden. Wir sollten den Streit aber in der Sache führen und nicht im Persönlichen. Deswegen noch einmal die Bitte an Herrn Nabel, das klarzustellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe, dass die Uhr schon läuft. Veranschlagt sind 15 Minuten Redezeit. Falls es ein paar Minuten länger wird, bitte ich um Entschuldigung. Ich habe schon versucht, meinen Bericht so weit wie möglich einzukürzen. Ich werde versuchen, mich an die vorgegebene Redezeit zu halten.
Der Zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuss legt dem Parlament heute seinen Bericht vor. Zur Einsetzung des Ausschusses kam es, als im Frühjahr 2002 öffentlich erhebliche Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Handelns von Angehörigen der Regierung im Hinblick auf die geplante Veräußerung des Kieler Schlosses sowie die Auswahl eines Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystems für die Landesregierung geäußert wurden. Der Vorwurf
der Korruption machte die Runde und die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Betruges sowie der Bestechung ein.
Auf die letztgenannte Drucksache verweise ich deswegen gesondert, weil ihr folgender Vorgang zugrunde liegt: Mit Schreiben vom 16. Januar 2003 erklärte die Chefin der Staatskanzlei unter Bezugnahme auf eine gutachterliche Stellungnahme des Innenministeriums - ich glaube, es waren ganze 30 Zeilen -, dass sie sich wegen rechtlicher Bedenken gegen die Bestimmtheit des Untersuchungsauftrages zum jetzt behandelten Komplex „Pröhl“ gehindert sehe, weitere Aussagegenehmigungen zu erteilen beziehungsweise angeforderte Unterlagen, wie zum Beispiel Terminkalender, herauszugeben. Bisher erteilte Aussagegenehmigungen wurden von ihr ausgesetzt. Der Untersuchungsausschuss hatte bis zu diesem Zeitpunkt bereits rund 20 Zeugen gehört und zwei Betroffenen Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben.
In der 33. nicht öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 20. Januar 2003 stellte Herr Abgeordneter Neugebauer für die SPD den Antrag, den für denselben Tag vorgesehenen Termin zur öffentlichen Beweisaufnahme aufzuheben und alle weiteren Zeugenvernehmungen bis auf weiteres wegen der gleichen rechtlichen Bedenken auszusetzen. Das wurde mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP so beschlossen.
Dies führte zu einem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU vom 21. Januar 2003, welcher in der Beschlussfassung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/2466, mündete. Auf Grundlage dieses Beschlusses, der vom Landtag am 21. Februar 2003 gefasst wurde, wurde der Untersuchungsauftrag mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW konkretisiert, mit der Folge, dass der Ausschuss die öffentliche Beweisaufnahme in seiner 36. Sitzung am 24. März 2004 fortsetzen konnte.
Dass die Untersuchung im Ergebnis zu einem solch aufwendigen und lang anhaltenden Vorhaben geriet, war im April 2002 nicht absehbar. Im Wesentlichen liegt die Ursache hierfür in der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes, zeitlicher Verzögerungen - wie der eben dargestellten - oder auch dem Umstand, dass der Untersuchungsausschuss zur Durchsetzung seiner Beschlüsse zur Beiziehung von Unterlagen den Rechtsweg beschreiten musste.
So beschloss der Ausschuss nach langwierigen ergebnislosen Verhandlungen mit der Landesregierung, die Beschlagnahme der Terminkalender von Mitgliedern der Landesregierung in die Wege zu leiten, und stellte im Juni 2003 entsprechende Anträge bei Gericht. Mit Beschlüssen vom Juli und August 2004 hat das Amtsgericht in der Sache entschieden und die Anträge vom 3. Juni 2003 und 16. Juni 2003 zurückgewiesen. Die Vorfrage, ob das Amtsgericht oder aber das Bundesverfassungsgericht zuständig ist, worüber zwischen den Verfahrensbeteiligten Streit herrscht, hat das Amtsgericht ausdrücklich offen gelassen. Gegen diese Beschlüsse hat der Untersuchungsausschuss auf Antrag der Minderheit umgehend Beschwerde eingelegt; bis heute liegt eine Entscheidung des Beschwerdegerichts jedoch nicht vor.
Die unter dem 18. September 2003 vom Ausschuss beantragte Beschlagnahme war erforderlich geworden, nachdem sich die Landesregierung nicht bereit erklärt hatte, die Kabinettsprotokolle, soweit sie sich auf die Veräußerung des Kieler Schlosses beziehen, sowie die aus den Akten des Ministeriums für Finanzen und Energie gegen das Fehlblatt enthefteten 53 Blatt mit der Bezeichnung „Sammlung zur Verwertung/Verkauf Kieler Schloss“ in der vom Ausschuss verlangten Form vorzulegen. Dieser Antrag wurde vom angerufenen Amtsgericht bis heute, mithin nach rund 14 Monaten Bearbeitungszeit, noch nicht beschieden.
Die in Rede stehenden Unterlagen lagen dem Ausschuss bis zu seiner letzten Sitzung, am 18. Oktober, nicht vor. Da dem Ausschuss insbesondere mit Blick auf die bevorstehende so genannte heiße Wahlkampfphase ein noch längeres Zuwarten auf die ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen nicht angezeigt schien, hat er in seiner letzten Sitzung den Ihnen vorliegenden Bericht beschlossen.
Er besteht inhaltlich aus zwei selbstständigen Komplexen, welche inhaltlich nicht im Zusammenhang stehen, vom Parlament aber gleichwohl dem Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bearbeitung überantwortet wurden, um - wie der Oppositionsführer in der Einbringungsrede des Antrags der CDU-Fraktion anmerkte - nicht einen dritten Unter
suchungsausschuss einsetzen zu müssen. Eine solche doppelte Beauftragung eines Untersuchungsausschusses war ein Novum und schlug sich natürlich auch im Zeitplan nieder, nicht zuletzt wegen der zu bearbeitenden Aktenlage. Rund 106 Ordneraktenbände sind es allein zu Teil A und weitere 62 für Teil B.
Diesen Bericht, der 580 Seiten umfasst, übergebe ich dem Landtag mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Landtag möge von dem vorgelegten Bericht Kenntnis nehmen und damit den erteilten Untersuchungsauftrag für erledigt erklären.
Zu dem Bericht, der Ihnen nunmehr vorliegt, gehören erstens der Verlauf des Untersuchungsausschussverfahrens, zweitens die Darstellung der Untersuchungsergebnisse - also die unstreitigen Feststellungen, die der Vorsitzende und sein Stellvertreter dem Ausschuss vorgelegt haben und die von diesem einstimmig beschlossen wurden -, drittens die Bewertung, die im Sinne des UAG ein Mehrheitsvotum darstellt, getragen durch die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, viertens die so genannten Minderheitsvoten, hier in Form der Bewertung der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten des SSW, fünftens die Stellungnahme von Betroffenen im Sinne des § 25 UAG und sechstens der Anhang, welcher die Materialien enthält.
Zum Verlauf habe ich bereits einige Anmerkungen gemacht, die ich jedoch noch ergänzen möchte, wenn auch in geraffter Form.
Erstens. Mit der Einsetzung hat der Landtag zugleich beschlossen, dass der Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 18 Abs. 2 der Landesverfassung und § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes 13 Mitglieder haben soll, nämlich sechs Mitglieder der Fraktion der SPD, vier Mitglieder der CDU-Fraktion, je ein Mitglied der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Vertreter des SSW.
Zweitens. Der Zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuss trat am 6. Mai 2002 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er bestimmte seinen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Er erkannte den Herren Dr. Pröhl, Dr. Lohmann und Staatssekretär a.D. Gärtner den Betroffenenstatus nach § 18 UAG zu und verständigte sich darauf, zunächst den Komplex „Pröhl“ abzuarbeiten und zeitlich nachrangig den Komplex „Lohmann, SAP/debis“.
Für die Geschäftsführung des Ausschusses wurde von der Landtagsverwaltung ein Serviceteam gebildet, das aus zwei Mitarbeiterinnen des Stenographischen Dienstes und Ausschussbüros, einem Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes sowie einem im Ruhestand befindlichen Richter bestand.
Viertens. Der Ausschuss hat 86 Sitzungen abgehalten. 35 davon dienten der öffentlichen Beweisaufnahme, 51 der nicht öffentlichen Beratung.
Fünftens. Die Betroffen nach § 18 UAG erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme und machten von diesem Recht auch Gebrauch, wobei sie sich eigener Rechtsbeistände bedienten.
Sechstens. Die Betroffen nach § 25 UAG erhielten Gelegenheit, den Bericht zur Stellungnahme zu erhalten. Stellungnahmen sind beim Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auch eingegangen und dem Bericht auch als Anhang angefügt worden. Wir haben dies ungekürzt getan. Das heißt jedoch nicht, dass sich der Ausschuss damit die Einlassungen jeweils zu Eigen gemacht hat.
Ich will Ihnen nun - angesichts der begrenzten Redezeit in gebotener Kürze - einige Untersuchungsergebnisse darstellen.
Zu Komplex A. Wir stellten fest, dass die Kenntnis um ein Engagement des Betroffenen Dr. Pröhl in der Sphäre der Firma B & B, welche, hauptsächlich vertreten durch den Zeugen Brückner, als Bewerber im Verfahren der geplanten Veräußerung des Kieler Schlosses auftrat, sowohl im Regierungsapparat als auch in Institutionen des Landes verbreitet war, so zum Beispiel bei der GMSH, der Investitionsbank, dem Finanzministerium sowie der Staatskanzlei.
Festzustellen bleibt zudem, dass die Berichterstattung rund um die Vorgänge der Veräußerung des Kieler Schlosses in den Medien breiten Raum einnahm und auch in den „Pressespiegel“ von Landregierung und Landtag aufgenommen wurde. Einzig der zeitgleich zum Landesparteitag der SPD erschienene Artikel in der „Landeszeitung“ vom 13. Oktober 2001 - die Zeitung lag dort aus - wurde nicht in den „Pressespiegel“ aufgenommen. Unter dem Titel „Schlossverkauf ein Luftschloss“ wurde unter anderem wörtlich ausgeführt - ich zitiere -:
„Unklar blieb weiterhin, wer als Käufer des Schlosses auftreten soll. ’Es wird ein Fonds sein’, sagte Falk Brückner, Geschäftsführer der B & B gerRelations AG. Das Hamburger Unternehmen fungiert als Projektentwickler. Brückner und sein designierter Mitgeschäftsführer Karl Pröhl sind in Kiel keine Unbekannten. Brückner hat in den 90er-Jahren in Kiel das umstrittene Erlebniszentrum CAP am Bahnhof errichtet. Pröhl war zunächst Sprecher des Wirtschaftsministeriums und später Geschäftsführer der SchleswigHolsteinischen EXPO-Gesellschaft.“
So weit das Zitat.
Wir stellten fest, dass die Bearbeitung des schriftlichen Antrages auf Gestattung einer Nebentätigkeit des Betroffenen Dr. Pröhl als Vorstand bei B & B, die Monate der Vorbefassung aufgrund mündlicher Informationen nicht mitgerechnet, mindestens fünf Monate in Anspruch nahm und schließlich vom zuständigen Abteilungsleiter in der Staatskanzlei abgelehnt wurde, und zwar im Westlichen wegen der Möglichkeit einer Interessenkollision. Über die Entscheidung, den Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit zu versagen, telefonierte der Zeuge Dr. Büchmann am 20. Februar 2002 vorab im Beisein der Ministerpräsidentin mit dem Chef der Staatskanzlei. Dieser stimmte zu, sodass dann mit Bescheid von 20. Februar die beantragte Genehmigung der Nebentätigkeit des Betroffenen Dr. Pröhl versagt wurde.
Wir stellten fest, dass einer Bietergruppe für das Kieler Schloss unter Angabe unzutreffender Gründe mit Billigung des Finanzstaatssekretärs offiziell abgesagt wurde. Dabei ist eine Entscheidung, und zwar eine Entscheidung der Landesregierung, zugunsten einer anderen Bewerbergruppe behauptet worden, welche tatsächlich nicht vorlag. Wir erfuhren, dass führende Mitarbeiter der GMSH zumindest zeitweise vom Vorliegen eines Scheinangebotes ausgingen. Ob ein solches tatsächlich vorlag, blieb jedoch letztlich strittig.
Wir stellten fest, dass mithilfe des Pressesprechers des Finanzministeriums der Text verfasst wurde, mit welchem Herr Brückner Ende Februar/Anfang März 2002 seinen Rückzug aus dem Projekt öffentlich begründete. Wir erfuhren, dass das Finanzministerium dann infolge die öffentliche Ausschreibung, die Auslobung des Projekts beschloss.
Zum Themenkomplex EXPO hat der Ausschuss die Aussagen der Beteiligten entgegengenommen, wonach der Betroffene Dr. Pröhl seine Aufgabe gut gelöst hat. Der Betroffene Gärtner sah Herrn Dr. Pröhl in dieser Funktion sogar als nicht hinreichend ausgelastet an, sodass er ihn - selbst war er verhindert - im November 1999 auf Einladung der dortigen Regierung nach Katar entsandte. Diese trug auch die Kosten für Flug und Unterkunft. Festgestellt wurde ferner, dass Herr Dr. Pröhl dort auch ein so genanntes Letter of Understanding im Hinblick auf eine Kooperation zwischen Katar und der Landesregierung von Schleswig-Holstein unterzeichnete. Über die Reise berichtete er sowohl dem Betroffenen Gärtner als auch schriftlich der Frau Ministerpräsidentin. Obwohl er bei der Unterzeichnung des so genannten Letter of Understanding ohne Vollmacht handelte, sah der Betroffene Gärtner keinen Anlass zu disziplinarischen
Maßnahmen, da kein finanzieller Schaden für das Land entstanden sei.
Zu Komplex B, also zu Art und Umfang der haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten des Herrn Staatssekretärs a.D. Dr. Lohmann im Zusammenhang mit der Auswahl eines Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystems für die Landesverwaltung durch das Ministerium für Finanzen und Energie, hat der Ausschuss festgestellt, dass wesentliche Bestimmungen des einschlägigen Vergaberechts nicht eingehalten worden sind.
So erging, ohne dass zuvor eine Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 VOL erstellt worden war, mit Billigung des damaligen Staatssekretärs Dr. Lohmann, wahrscheinlich am 11. September, an 13 Beratungsgesellschaften die Aufforderung, sich bis zum 25. September 1996 um diesen Auftrag zu bewerben.
So wurde mit der Leitung des Projektes die Zeugin Störtebeker beauftragt, eine Angehörige des gehobenen Dienstes, die sich zwar in der Haushaltsabteilung bereits mit den Themen der Modernisierung der Landesverwaltung befasst hatte, jedoch über keine konkreten Kenntnisse im Vergaberecht selbst verfügte. Sie hatte zu diesem Thema lediglich einen VOLWorkshop mit einer Dauer von eineinhalb Tagen besucht.
So wurde über die eingegangenen Angebote der angeschriebenen Beraterfirmen keine Eröffnungsverhandlung geführt und im Gegensatz zu § 22 der VOL/A auch kein Eröffnungsprotokoll gefertigt.
So wurde mit der Beraterfirma, welche den Zuschlag erhielt, ein Ergänzungsvertrag geschlossen, ein Vertrag, welcher die Erweitung der Leistungen der Beraterfirma einerseits und eine Honorarerhöhung um 80.000 DM anderseits vorsah. Eine Ausschreibung dazu hat es ebenfalls nicht gegeben.
Zum Beschaffungsverfahren der Software selbst stellte der Ausschuss unter anderem fest, dass ein Vergabevermerk, der die Gründe für eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren dokumentiert, nicht existiert, die vorgesehene Frist für den Eingang der Teilnehmeranträge missachtet wurde, die Ergebnisse der so genannten Testinstallation zur Überprüfung der angebotenen Softwarelösungen nicht dokumentiert waren und dass noch vor Abschluss dieser Testphase der Hamburger Staatsrat Reimers gegenüber dem Staatssekretär Dr. Lohmann feststellte, dass beide Finanzressorts das gleiche Softwareprodukt vorschlagen wollten.
Der von Staatssekretär Dr. Lohmann am 27. April 1998 unterzeichnete Vertrag der Zeugin Störtebeker auf Erteilung des Auftrages an debis/SAP stieß beim Landesrechnungshof auf erhebliche Bedenken, einerseits wegen der noch nicht existierenden Komponente für die dezentrale Mittelbewirtschaftung und andererseits wegen des Votums des Beratungsunternehmens. Die WIBERA hatte debis/SAP nach Auswertung von circa 4.800 Einzelkriterien auf Platz fünf der Rangfolge für die Zuschlagerteilung gesetzt.
Am 5. Mai 1998 beschloss die Landesregierung eine bedingte Zuschlagserteilung an debis/SAP. Der Finanzausschuss willigte am 4. Juni ein und wollte dabei unter Bezug auf die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vertraglich sichergestellt wissen, dass das Land notfalls unter vernünftigen Bedingungen, vor allem ohne finanzielle Nachteile, einseitig aussteigen konnte.
Ähnlich hat auch der Finanzminister im Umdruck 14/1883 votiert, den der Finanzausschuss am 7. und 14. Mai dieses Jahres diskutiert hatte. Neben dem Vorbehalt einer Machbarkeitsstudie kündigte er dort auch die Aufnahme von Schadenersatzregelungen für den Fall an, dass SAP den Anforderungen nicht gerecht werden könne. Tatsächlich erhielt der von Staatssekretär Dr. Lohmann am 15. Juli unterzeichnete Vertrag mit der Firma debis keine Bedingungen im Hinblick auf eine Machbarkeitsstudie. Der am selben Tag geschlossene Vertrag, wonach das Finanzministerium der bereits bestehenden Vereinbarung von Hamburg und SAP beitrat, sah gleiche Rechte und Pflichten für das Land Schleswig-Holstein und für Hamburg vor, jedoch mit einer Ausnahme: Die in diesem Vertrag zugunsten von Hamburg geregelten Schadenersatzansprüche wurden für SchleswigHolstein ausgeschlossen.
Wegen der nebenberuflichen Tätigkeiten des Staatssekretärs a.D. Dr. Lohmann verweise ich auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Wegen der unterlassenen Anzeige seiner Verdienste aus den Beraterverträgen erging ein Strafbefehl wegen Betrugs, der rechtskräftig wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe versucht, Ihnen einen Überblick über den Gang des Verfahrens seit dem 29. April 2002 zu geben sowie über wesentliche unstrittige Erkenntnisse, welche der Ausschuss in dieser Zeit gewonnen hat. Eine Vertiefung der Bewertungen ist aufgrund der vorgesehenen Zeit leider nicht möglich. Sie umfassen in dem Bericht insgesamt 240 Seiten.
Darüber hinaus werden die Fraktionen gleich selbst das Wort zu ihren Voten nehmen. Dabei entspricht das Mehrheitsvotum, im Verzeichnis als „Bewertung“ benannt, dem Votum der Fraktion der SPD, welchem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die kein eigenes Votum einbrachte, vollinhaltlich beitrat. Mit den Stimmen des SSW wurde dieses Votum dann gegen die Stimmen von CDU und FDP zum Mehrheitsvotum erhoben. Im Übrigen hat der SSW ein eigenes Votum eingebracht.
Das Mehrheitsvotum kommt kurz gesagt - ich bin schon zwei Minuten über der Zeit - im Hinblick auf die Kernfrage zu Komplex A zu dem Ergebnis, dass sich Dr. Pröhl mit Sicherheit dienstwidrig verhalten hat, die Frau Ministerpräsidentin hiervon nicht frühzeitig in Kenntnis war und sich Rechtsverletzungen bei der Kontrolle nebenberuflicher Tätigkeiten durch die Landesregierung nicht ergeben haben. Zu Komplex B, so sagt dedasr Mehrheitsvotum, werden zahlreiche Verstöße gegen das Vergaberecht konstatiert.
Die Unterschiedlichkeit der Bewertungen, welche in den sehr umfänglichen Voten jeweils zum Ausdruck kommt, hatte auch zur Folge, dass der Ausschuss keine einheitliche Auffassung zu den zu ziehenden Konsequenzen getroffen hat. Der Ausschuss kam deshalb überein, sie den jeweiligen Bewertungen anzufügen, da sie eine Ableitung derselben darstellen. Die Stellungnahmen der Betroffenen wurden ungekürzt wiedergegeben. Der Ausschuss hat dabei bewusst von der Möglichkeit Abstand genommen, nur deren wesentlichen Inhalt in den Bericht aufzunehmen; denn so bleibt die Gesamtsicht der Betroffenen für den Leser erhalten.
Herzlichen Dank aber auch Ihnen, Herr Gerhard. Sie haben als Geschäftsführer des Ausschusses eine herausragende Arbeit geleistet. Es war ein Gewinn für die Arbeit des Ausschusses, dass sich eine so anerkannte Richterpersönlichkeit dem Parlament zur Verfügung gestellt hat.
Den Kolleginnen und Kollegen des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses danke ich für die Zusammenarbeit, namentlich genannt und damit auch stellvertretend für alle Rolf Fischer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es zeichnet sich heute eine große Übereinstimmung ab, und das ist gut so. HDW muss sein Überwasserstandbein behalten können. Die Kollegen Hay und Kubicki haben es angesprochen. Ich sage in die laufende Diskussion hinein: Ich glaube, wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass HDW nach einer Werftenfusion nicht schlechter dasteht als ohne Werftenfusion. Das ist auch Aufgabe der Landesregierung. Mittlerweile sehe ich diese Gefahr.
Dabei will ich nicht verhehlen, dass ich die Bewegung bei ThyssenKrupp sehe, denn sie sagen, es kann eine Überwasserschiffbaukapazität geben, aber in einer eigenständigen Gesellschaft. Über diese Frage der eigenständigen Gesellschaft kann man reden, wenn die Konzernleitung entsprechende Garantien für diese neue Gesellschaftsform abgibt und nicht den Verdacht nährt, dass es hier um Auslagerungen in Form von Neustrukturierung geht, mit der der Weg für eine drohende Insolvenz geebnet werden soll, und zwar nach dem Motto: erst ausgliedern, dann platt machen und dann abziehen. Das war es dann. Das darf uns nicht passieren!
Ich würde unterstreichen, was der Kollege Hay gesagt hat. HDW ist auch im Bereich der U-Boote Weltmarktführer. Dies stellt auch Forderungen an die Rüstungspolitik in Deutschland. Wir müssen endlich zu einer Europäisierung bei Rüstungspolitik und Rüstungsexporten kommen. Es kann nicht angehen, dass wir hier in Europa unterschiedliche Standards zulasten der Arbeitsplätze in Kiel, in SchleswigHolstein und hier in der Region haben.
HDW ist auch Weltmarktführer im Bereich des Megayachtbaus und hat eine weltweite Reputation. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass mir fast jedes Verständnis dafür fehlt, wenn ich höre, dass der Mega
yachtbau eventuell in Hamburg betrieben werden soll. Hamburg hat, wenn meine Informationen zutreffen, seine letzte Megayacht vor 13, 14 Jahren abgeliefert.
HDW hat Referenzprodukte - ich nenne die „Octopussy“ - mit einer enormen Wertschöpfung und einem enormen Know-how gebaut. Das Know-how in diesem Bereich muss in Kiel erhalten bleiben.
Die Fakten sprechen also für HDW, für Kiel. HDW ist die modernste aller Werften in Europa und es sind vom Management sowie auch von der Arbeitnehmerschaft enorme Anstrengungen unternommen worden, dies auch auf Dauer zu gewährleisten. Ich teile die Auffassung: HDW ist viel zu modern, viel zu gut, als dass es zu einer reinen „verlängerten Werkbank“ werden dürfte.
Hinzu käme noch - deswegen wende ich mich noch einmal an die Landesregierung -: Wenn man für Handelsschiffbau ist - da muss man sich dann entscheiden -, muss auch die Werftenhilfe durch das Land Schleswig-Holstein ausgeschöpft werden, sonst entstünden weitere Wettbewerbsverzerrungen auch zulasten einer neuen Struktur in einem Werftenverbund.
Da wir gerade die Landesregierung ansprechen, erlauben Sie mir noch den Hinweis: Kollege Hay hat darauf hingewiesen, dass es in der Tat unternehmerische Fehlentscheidungen gegeben hat, Stichwort „Fähren“. Dass man in einem Vertrag vergisst festzulegen, die Firma in Anspruch nehmen zu können, die schadhafte Getriebe entwickelt und einbaut, ist in der Tat neu. Das hat - dies ist unstreitig - HDW Geld gekostet. Jedoch, Herr Kollege Hay, erinnern wir uns auch noch daran, dass wir bezüglich der Frage der Privatisierung immer dafür waren, den Landesanteil an HDW zu privatisieren. Jedoch waren wir als Opposition nie dafür, die Werkswohnungen für null an die Preussag AG zu geben.
- Herr Kollege, das Agreement zwischen Gentlemen und Gentleladys ist nicht eingehalten worden. Das wissen Sie so gut wie ich. 1.000 Wohnungen sind an den Unternehmer Frank für über 100 Millionen DM verkauft worden. Sie wissen, über welche Werte wir da reden.
Dass wir bei Babcock ein Cash-Clearing zulasten von HDW in einer Größenordnung von einer halben Milliarde gehabt haben, wissen Sie auch. Daraus ergibt sich natürlich folgende Fragestellung.
- Herr Kollege, was ich zu sagen versuche, ist, dass man versuchen sollte, auf die Leute, die dahinter stehen, die das als Privatunternehmer gemacht haben, entsprechenden Einfluss zu nehmen. Ich erinnere daran, dass es damals, als die Westdeutsche Landesbank hier den Anteil der Landesbank SchleswigHolstein übernommen hat, in Kiel beziehungsweise in Schleswig-Holstein eine Abgabegarantie von industriellen Arbeitsplätzen gegeben hat. Ich meine, dass wir gemeinsam auch noch einmal an diese Verantwortung erinnern sollten.
Wir sind gut beraten, wenn wir heute einstimmig eine Resolution verabschieden, weil es darum geht, geschlossen ein Signal zu senden. Wir werden ebenfalls - ich sage das, weil dies hier angesprochen worden ist - an der Demonstration teilnehmen. Die CDU hat darüber hinaus eine Unterschriftenaktion gestartet, um deutlich zu machen, dass die Menschen in der Region hinter ihrer Werft stehen.
Wir teilen die Auffassung, dass der Sitz des Headoffice eine der ganz zentralen Fragestellungen ist, in welche Richtung sich die Werftenstruktur langfristig entwickeln wird. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir klar machen: Die modernste Werft Europas, die es heute gibt, ist HDW. Ihr Sitz ist Kiel. Ihre Bedeutung für die Region, für das Land und für die Wertschöpfung auch im mittelständischen Bereich ist enorm groß, sodass wir alle Kraft daran setzen müssen, sie für die Menschen in Schleswig-Holstein zu erhalten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hentschel, ich habe nach Ihrer Rede doch etwas Klärungsbedarf. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Herr Wirtschaftsminister - was ich unterstreiche - gesagt: Ausbauentscheidung ja, wenn die entsprechenden Analysen den Bedarf und den Kostenrahmen hergeben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt: Selbst wenn der Bedarf vorhanden ist und der Kostenrahmen eingehalten wird, wären Sie trotzdem der Meinung, dass man es nicht tun sollte, und wollten in der Regierung noch einmal darüber reden.
Als Kieler möchte ich schon wissen, ob Sie dann, wenn der Bedarf da ist und der Kostenrahmen eingehalten wird, in der Regierung eine Entscheidung für Kiel-Holtenau verhindern. Das will ich hier wissen, weil wir in der Stadt Kiel eine andere Verabredung mit den Grünen haben. Deswegen möchte ich Entscheidungsklarheit über das haben, was Rot-Grün im Lande will.
Vielleicht könnten Sie das hier einmal erklären. Ich halte es für wichtig, dass wir hier über Bedarf und Notwendigkeit miteinander reden, und glaube, man kann Kiel-Holtenau beziehungsweise den Entscheidungsträgern eine Menge Vorwürfe machen, aber nicht, dass nicht entsprechend geprüft und nochmals geprüft würde. Man kann daraus jedoch unterschiedliche Schlussfolgerungen ziehen.
- Kollege, Sie können sich gleich auch noch einmal zu Holtenau bekennen, bevor Sie auf dem nächsten Sonderparteitag aussteigen. Wir haben in der Fraktion unterschiedliche Meinungen; das wissen Sie auch. Das ist vorhin offen angesprochen worden. Deswegen sage ich als Kieler meine Meinung, Herr Kollege! Sie können gleich noch einmal ans Mikrofon treten. Ich bin der Meinung: Wir brauchen in Kiel einen leistungsfähigen zukunftssicheren Flughafen. Das ist schlicht und ergreifend meine persönliche Auffassung, die in Kiel auch geteilt wird.
Ich sage auch ganz offen, dass ich Ihre Auffassung von der als Alternative dargestellten Zugverbindung, die weder geplant noch beantragt noch finanziert ist, nicht teile. Das Fenster Holtenau ist jetzt offen und nicht morgen eventuell. Ich bin deswegen der Auffassung, dass wir diese Chance nutzen und nicht zerreden sollten, wenn die Bedarfsanalyse und die Kostenanalyse es hergeben. - Punkt eins.
Punkt zwei, Herr Kollege Harms. Sie haben sich Sorgen über die Belastungen für die Menschen durch Flughäfen gemacht. Es stimmt, je näher man am Flughafen wohnt, desto größer ist die Belastung für die Betroffenen. Das ist unstreitig; das ist überall so. Aber man kann nicht hingehen und sich die Belastungen für die Menschen in Kiel und den nahegelegenen Gemeinden um Kiel herum anschauen und sagen, das wäre eine zusätzliche Belastung - die Frage ist auch immer, in welchen Zeitraum man greift; 1990 hatten wir 10.000 Flugbewegungen mehr, damals noch die Bundeswehr, als heute -, und gleichzeitig feststellen, in Fuhlsbüttel müsse noch mehr geflogen werden. Fuhlsbüttel ist ja ein Innenstadtflughafen in Hamburg.
Man kann sich nicht hinstellen und die Belastungen, die wir nicht haben wollen, einfach anderen nach dem Motto aufbürden wollen: Die Freude über einen Flughafen wächst mit der Entfernung des Wohnorts von demselben. So kann man nicht Politik machen.
Man kann in der Sache eine andere Auffassung vertreten, sollte die Sachargumente jedoch ehrlich miteinander abwägen und auch die notwendige Entscheidung treffen. Meine persönliche Auffassung ist: Wenn wir die Chance nicht nutzen, den Wirtschaftsraum K.E.R.N.-Region mit einem leistungsfähigen Flughafen anzubinden, werden wir in der Zukunft dafür die Zeche bezahlen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Heinold, Sie haben uns vorgeworfen, die Haltung der CDU sei Populismus. Gehen Sie davon aus, dass sie von Sorge für das Land getragen ist.
Erlauben Sie mir ein paar Nachfragen, denn einiges hat mich hier in der Diskussion überrascht. Es hat ja nicht nur der Finanz- sowie der Innen- und Rechtsausschuss zu dem Thema getagt, sondern mitberatend war auch der Sozialausschuss. Es war interessant, dass der mitberatende Ausschuss sein Votum erst fassen konnte, als der federführende Ausschuss seine Entscheidung bereits gefällt hatte. Das ist nicht mein Verständnis von Mitberatung von Ausschüssen.
Wir haben uns im Sozialausschuss intensiv mit der Frage befasst. Nachdem im Sozialausschuss die anwesenden Regierungsmitglieder aus dem Sozialministerium die Fragen nicht klären konnten, hatten wir die Gelegenheit - wofür ich Herrn Staatssekretär Döring ausdrücklich danke -, dass das Finanzministerium kurzfristig kam. Daran schließen sich für mich allerdings einige Fragen an.
Eben wurde gesagt, per annum 6 Millionen €. Kollege Beran, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist auf meine Nachfrage, ob es um 6 Millionen € im Jahr oder mehr geht, vom Finanzministerium gesagt worden: 15 Millionen.
- Genau. Sehr geehrte Frau Kollegin, wenn es denn 15 Millionen sind, stellt sich die nächste Frage. Wir hatten ja schon einmal eine Diskussion über die Frage, ob man bei 30 Millionen DM einen Nachtragshaushalt beschließen muss oder nicht. Wie etatisieren Sie das für das Jahr 2005?
Uns wurde gesagt, das sei unabweisbar und außerplanmäßig. Das kann es aber nur sein, wenn es unvorsehbar gewesen ist. Frau Kollegin, Sie haben uns gerade dargestellt, dass bereits im Dezember 2003 der Entwurf des Regionalisierungsstaatsvertrages vorgelegen hat. Was ist dann an dieser Mindereinnahme oder Mehrausgabe nicht vorhersehbar gewesen für die Regierung beziehungsweise für die Mehrheitsfraktionen?
Dann hätten Sie das in den Doppelhaushalt 2005 einstellen müssen, um ehrlich mit den Bürgerinnen und Bürgern umzugehen, wenn Sie bereit sind, auf diesen Betrag zu verzichten.
Sie haben gesagt, Sie stimmen - so sinngemäß - in der Erwartung zu, alle gewerblichen Spieleeinnahmen sollten mit einbezogen werden. Heißt das, dass Sie eine bedingte Zustimmung geben? Was passiert eigentlich mit der Zustimmung durch die Regierungsfraktionen, falls diese Erwartung enttäuscht werden sollte? Gibt es überhaupt eine bedingte Zustimmung zu Staatsverträgen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, der Rat des Kollegen Arp war richtig: im Interesse des Landes nein zu diesen Staatsverträgen!
Herr Kollege, können Sie mir sagen, wie sich die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im Lande entwickelt haben und ob Sie einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Arbeitsplätze und den Ausbildungsplätzen sehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorhin hat die Ministerpräsidentin an die Adresse der Opposition die Aufforderung gerichtet, wir sollten fähig sein, das Erstaunen über Leistungen derjenigen zu äußern, die nicht unserer Partei, der CDU, angehören. Ich will nicht anstehen, dieses Erstaunen zu äußern. Ich finde es erstaunlich, dass eine Ministerpräsidentin eine Erklärung zum Haushalt des Landes Schleswig-Holstein abgibt, indem sie selber das wirtschaftliche Ungleichgewicht im Lande Schleswig-Holstein darstellt und zu dieser Situation kein Wort verliert. Das finde ich erstaunlich.
Ich finde es erstaunlich, dass es die Opposition gewesen ist, die CDU und die FDP, die wiederholt Anträge auf Erhöhung der Werftenhilfe gestellt hat, weil wir den Werften als Hochtechnologiestandorten im Lande Schleswig-Holstein eine große Bedeutung beimessen. Es war diese Landesregierung von Rot-Grün, die gesagt hat, diese Erhöhung der Werftenhilfe trage sie nicht mit. Dies dann gegen die Opposition zu wenden, finde ich allerdings erstaunlich.
Die Frau Ministerpräsidentin hat sich auch Zeit genommen, Kollegen der CDU aus anderen Ländern zu loben. Ich teile ihr Lob im Hinblick auf Ole von Beust, ich teile ihr Lob im Hinblick auf Ministerpräsident Wulff aus Niedersachsen und auch im Hinblick auf unseren Freund Peter Müller aus dem Saarland. Insoweit besteht völlige Einigkeit. Ich will aber durchaus auch sagen: Ich finde es schon gut - das Grünkohlessen beim Unternehmerverband wurde angesprochen -, dass ein Mann wie Peer Steinbrück, der jetzige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sagt, das Land habe in diesem Jahr 1,2 Milliarden zusätzliche Schulden aufnehmen müssen. Das hat er ganz ehrlich dargestellt. Der Nachtragshaushalt in Schleswig-Holstein beläuft sich auf 650 Millionen €, also auf die Hälfte der von Nordrhein-Westfalen für dieses Jahr zusätzlich aufgenommenen Schulden.
Das Problem ist nur, Frau Kähler: Schleswig-Holstein hat 2,8 Millionen Einwohner, Nordrhein-Westfalen
hat 18 Millionen Einwohner. Das beschreibt die Dimension der Situation.
Nimmt man die Entwicklung bei den Arbeitslosen: Sie ist dramatisch in Schleswig-Holstein. Nimmt man die Insolvenzen: Die Situation ist dramatisch in Schleswig-Holstein. Nimmt man die Neuverschuldung: Sie ist dramatisch in Schleswig-Holstein. Zusammengefasst in einem Bild aus dem Sport: Willst du unter Rot-Grün Schleswig-Holstein oben seh’n, musst du die Tabelle dreh’n. Das ist die Konsequenz Ihrer Politik. Die machen wir nicht mit!
Erlauben Sie mir zum Schluss einen letzten Satz. Vorhin ist - auch von der Frau Ministerpräsidentin - zu Recht gesagt worden: Das Königsrecht des Landtags ist das Haushaltsrecht. Wir spielen zurzeit, was ich gut finde, angeführt durch Schleswig-Holstein und auch durch den Herrn Präsidenten, eine Vorreiterrolle in Sachen Stärkung der Länder, in Sachen Föderalismus. Ich finde es schade, dass in dieser Situation, in der wir beim Haushalt die größten Probleme in der Geschichte Schleswig-Holsteins haben, die Regierungskoalition von Rot-Grün das Königsrecht des Parlaments dadurch abschwächt, dass sie sich in einen Doppelhaushalt flüchtet, anstatt sich auch im nächsten Jahr der Verantwortung vor diesem Parlament zu stellen.
Frau Präsidentin, wenn ich die Debatte richtig verfolgt habe, war zunächst Ausschussüberweisung beantragt. Darüber müssen wir zuerst abstimmen.
Frau Heinold, Sie haben mich auf das Zitat der Oberbürgermeisterin der Stadt Kiel noch einmal angesprochen. Ich glaube, dass das, was Frau Volquartz öffentlich gesagt hat, die Not deutlich macht, in der insbesondere die Städte in diesem Lande sind. Ich glaube nicht, Frau Heinold, dass Sie dafür die Verantwortung ablehnen wollen, was sie uns vorgestern hier gesagt hat: Das Land ist pleite. Für das Land
tragen Sie die Verantwortung und die Folgen tragen die Kommunen.
Ich habe nun drei Lernfragen, vielleicht am besten an die Regierung oder an diejenigen, die das hier sagen.
- Ja, Herr Kollege, der Kollege Astrup weiß das meiste, und er nimmt hier vielleicht auch noch einmal die Gelegenheit wahr zu sprechen.
Herr Kollege, bei Ihnen wie auch bei der Bundesregierung ging es um das Bekämpfen von Steueroasen. Sie haben klar gesagt, die Steuerfreiheit im Norderfriedrichskoog soll abgeschafft werden. Stattdessen gibt es jetzt eine Mindestbemessungssteuer von 200 Punkten. Ich möchte nur wissen, weil das ja schon aus dem Steuervergünstigungsabbaugesetz stammt, wie das Land, Herr Minister, verfahren will. Zurzeit teilen sich Bund und Land die Körperschaftsteuer 50 : 50, es gibt keinen kommunalen Anteil. Wir haben zwischen 300 und 400 Unternehmen, die in Norderfriedrichskoog gemeldet sind. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es Berechnungen des Ministeriums für Finanzen im Lande Schleswig-Holstein gibt, wie sich, wenn diese Unternehmen jetzt aus Norderfriedrichskoog abwandern, dann der Saldo des Zerlegungseffektes auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein auswirkt.
- Ich möchte die Auswirkung wissen. Sie sagen doch, Sie haben das ausgerechnet. Ich frage, wie die Auswirkungen sind.
Zweitens. Im Korb II-Gesetz sagen Sie, Zinsen für Darlehen von ausländischen - nach der europäischen Rechtsprechung jetzt auch inländischen - Anteilseignern, die eigenen Kapitalgesellschaften Darlehen mit einer Zinslast von über 50.000 € per Anno zur Verfügung stellen, sind nicht mehr anrechnungsfähig. Wenn ein Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft, ob inländisch oder ausländisch, seiner eigenen Gesellschaft ein Darlehen zur Verfügung stellt, wofür dann Zinsen in Höhe von über 50.000 € im Jahr bei dem Darlehensnehmer anfallen, die an den Darlehensgeber zurückgehen, sollen diese Zinsen in Zukunft nicht mehr anrechnungsfähig sein. Die Bundesregierung sagt, aus diesem Effekt ziehe sie 1,5 Milliarden € per Anno, natürlich auch zugunsten der Kommunen. Ich habe eine Frage: Was passiert, Herr Minister, wenn diese Darlehensgeber das Darlehen nicht mehr einer Kapitalgesellschaft geben, sondern
einer Personengesellschaft? Dann ist der Effekt gleich Null, nicht 1,5 Milliarden € mehr, sondern Null. Ich wollte fragen: Stimmt meine Befürchtung?
Nun kommen wir zum Thema Gleitklausel. Auch hier nur eine Lernfrage, Herr Kollege Neugebauer. Die Gleitklausel liegt im Moment bei 24.500 € und soll auf 25.000 € erhöht werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll das so sein, dass ab 25.000 € pro Jahr gegengerechnet wird. Das heißt, dann wird abgeschmolzen. Ab 25.000 € wird gegengerechnet. Ist es richtig, dass ich für einen von 50.000 € an betrachteten Betrag gar keine Gegenrechnung mehr habe? Auch das wäre für Freiberufler hier im Lande Schleswig-Holstein eine interessante Frage.
Ich freue mich und bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung.
Herr Wirtschaftsminister, Sie sind vorhin gefragt worden, ob in Ihrem Papier Ziele bestimmt werden. Ich habe in der Tat ein Ziel gefunden; ich will es Ihnen vorlesen - auf Seite 15 steht -:
„Im Zusammenhang mit der Reform der Gewerbesteuer ist es für Schleswig-Holstein wichtig, auch bei Einbeziehung konjunkturunabhängiger Elemente die Gefahr einer Substanzbesteuerung bei Konjunkturschwäche zu vermeiden. Für die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen wird sich die Landesregierung im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindefinanzreform besonders einsetzen.“
Herr Minister, ein gutes Ziel! Deswegen werden Sie die Beschwernisse verstehen, weshalb wir Sie heute Morgen vermisst haben, und zwar unter folgendem Gesichtspunkt: Wenn ich richtig informiert bin - sonst korrigieren Sie mich bitte - ist ja einer der Unterschiede zwischen dem Bund und dem Land die Frage der vertragsabhängigen Zurechnung. Der Bund sagt Nein, das Land sagt Ja zum Beispiel in Bezug auf Mieten, Pachten, Leasing.
Nun kommen wir zur folgenden Situation, Herr Minister: Ein mittelständisches Unternehmen - nehmen wir eines aus dem Baugewerbe -, das es sich zum Beispiel nicht leisten kann, eine Baumaschine zu kaufen, muss sich diese leasen. Das rechnen Sie jetzt beim Gewerbeertrag hinzu. Wir können also im Ernstfall in eine Situation kommen, dass jemand, obwohl er eigentlich Miese macht, trotzdem Gewerbesteuer zahlen muss.
Das heißt ganz konkret: Habe ich Recht mit meiner Befürchtung, dass eine Situation auftreten kann, dass
ein mittelständisches Unternehmen in SchleswigHolstein
- Herr Kollege Matthiessen, das sollte Sie auch interessieren - zwar eigentlich kein Geld verdient, aber Gewerbesteuer zahlen muss, also zur Bank laufen muss, sich Liquidität besorgen muss, um die Gewerbesteuer bezahlen zu können? Dann - hier schließt sich in der Tat der Kreis - kommen wir zu dem Problem mit Basel II, das Frau Schmitz-Hübsch vorhin beschrieben hat. Deswegen meine Frage noch einmal an Sie, Herr Minister: Stimmt diese Befürchtung? Wenn sie stimmen würde,
hätten Sie Ihr Ziel, wie Sie es hier beschrieben haben, weit verfehlt, das Gegenteil von dem erreicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Neugebauer, Sie haben eben den Zwischenruf gemacht, das sei doch nachgezahlt worden. Was ist nachgezahlt worden? Bei 100 % zahlen Sie einen so genannten Führungsaufschlag. Bei 49 % akzeptieren Sie einen so genannten Abschlag, weil man das Unternehmen nicht führen kann, obwohl es eine Konsortialvereinbarung gibt, dass keine Entscheidungen gegen diese 49-%-Beteiligung getroffen werden können. Herr Kollege Neugebauer, ich darf fragen: Hat es für die damaligen Erwerber einen Kredit gegeben? Hat man damals etwas kreditfinanziert, ihnen damals faktisch leihweise 25 Millionen ohne Zinsen zur Verfügung gestellt? War das die damalige Situation? Da Sie näher an der Sache sind, können Sie vielleicht nachher etwas dazu sagen.
Mir fällt auf: Wenn man mit dem Land über große Dinge ins Geschäft kommt, kann man sich auf eines verlassen: Die Freude liegt aufseiten des Käufers. Ich halte es für gut, wenn beide Seiten etwas davon haben, wenn man Geschäfte macht. Aber es drängt sich der Verdacht auf, dass dieses Prinzip in SchleswigHolstein verlassen wurde, und ich frage mich nach wie vor, warum.
Wie war es denn beim Verkauf des 25-prozentigen Anteils von HDW? Da wurde der Unternehmensanteil verkauft, die stillen Reserven, die Wohnungen, wurden zu null bewertet, obwohl, wenn es möglich gewesen wäre, von den 9.000 Wohnungen 25 % zu verkaufen, diese 25 % hätten dazugerechnet werden können. Fast 2.000 Wohnungen hätten also wertmäßig dem Land zugeschlagen werden müssen. Ich sage Ihnen nur: Damals ist auf dem Markt ein Käufer aufgetreten, der für 1.000 Wohnungen 100 Millionen € be
zahlt hat. Ich sage das, damit Sie wissen, worauf wir damals verzichtet haben.
Das Gleiche bei der Provinzial. Damals ist von der Opposition gesagt worden: Wandeln Sie vorher in eine AG um, damit der Wert wirklich gehoben werden kann. Nichts ist passiert. Auch hier ist wiederum auf Hunderte von Millionen verzichtet worden.
- Das wissen Sie, Herr Kollege Astrup. Natürlich. - Hier haben Sie das gleiche Prinzip: Sie tranchieren die Veräußerung der LEG mit dem Ergebnis, das Ihnen die FDP heute vorgetragen hat. Ich finde es allerdings gut - das gehört mit zur Ehrlichkeit dazu -, dass sich ein Finanzminister hier hinstellt und sagt: Hätten wir vor zwei Jahren verkauft - im Klartext: wären wir dem Rat der Opposition gefolgt -, dann hätten wir mehr für das Land erlöst.
Da vorhin bereits Protokolle eine Rolle spielten, will ich es Ihnen, Herr Kollege Astrup, gern vorlesen. Man darf ja aus dem Protokoll, das die Ausschussvorsitzende vorhin eingeführt hat, zitieren. Herr Döring sagt auf Seite 23:
„Ich habe beim letzten Mal eingeräumt, wenn man vor zwei Jahren alles verkauft hätte, hätte man einen höheren Preis erzielt. Das ist keine Frage.“
Insofern sollten Sie sich an das halten, was der Staatssekretär Ihnen selbst gesagt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was Sie heute mit der LEG machen, ist, wie gesagt wurde, ein Notverkauf, ist der Ausverkauf des letzten schleswigholsteinischen Vermögens, der den schleswigholsteinische Steuerzahler enorm zur Kasse bittet.
Ich habe noch eine Frage an den Herrn Finanzminister. Der Preis soll jetzt 105 Millionen € betragen, und zwar ohne Ausüben der Calloption. In der ersten Vertragsanalyse hieß es: 105 Millionen €, Calloption 14 Millionen €. Das heißt, man hätte im Jahre 2004 14 Millionen € für die Regional-LEG, die man jetzt nicht mehr will, wieder zurückgegeben. Man hätte dies aus Sicht des Käufers eigentlich abziehen müssen. Der Vertrag ist ja eine wirtschaftliche Gesamtsituation. Wenn Sie es anders sehen, können Sie es gerne deutlich machen. Dass auch der Staatssekretär diese Befürchtung hatte, ergibt sich ebenfalls aus dem
Protokoll. Auch er sah bei einem Verzicht auf die Calloption die Gefahr der Wertminderung.
- Wir finden es richtig, dass man auf die Calloption verzichtet, Kollege Astrup. Aber wir stellen uns die Frage, warum das Ergebnis von 105 Millionen € ohne Ausüben der Calloption, ohne Zuzahlung durch das Land, beim ersten Verhandlungsergebnis nicht möglich war. Auch darüber möchten wir Auskunft haben.
Jawohl. - Wir stellen die Fragen an einen Vorstand, der das Unternehmen Schleswig-Holstein so gern begleitet beziehungsweise nach außen deutlich macht, er habe als Vorstand die Dinge für das Unternehmen Schleswig-Holstein im Griff. Wer in einem Unternehmen so finanzwirtschaftet, und sei dieses Unternehmen Schleswig-Holstein, muss normalerweise von der Aktiengesellschaft, sprich den Wählern, entlassen werden und das wird 2005 passieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, es ist immer interessant, Ihnen zuhören zu dürfen, wenn auch nicht jeder rhetorischen Wendung. Meinen Respekt dafür, wie Sie versucht haben, die 180-prozentige Kehrtwendung dieser Landesregierung als Erfolg und strategisches Handeln zu verkaufen. Ich muss sagen: Dem habe ich in der Tat mit Interesse zugehört. Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern: Als wir gefordert haben, die WOBAU-Wohnungen zu verkaufen, war es diese Landesregierung, die das als Ausverkauf des sozialen Selbstverständnisses gebrandmarkt hat. Unsozial sei es, was die Union vorhabe. Jetzt machen Sie es.
Sie haben eine interessante These aufgestellt und gesagt, man müsse Schritt für Schritt vorgehen. Ich habe vor diesem Hintergrund ein paar Fragen an Sie, Herr Minister.
Erste Frage. Ist der jetzige Verkauf der restlichen LEG-Anteile der zweite Schritt auf den damals erfolgten ersten Schritt des Verkaufs an B&L?
Ich möchte von Ihnen wissen, Herr Minister: Wann ist dieser zweite Schritt eingeleitet worden? Ich möchte wissen, seit wann er geplant wurde. Ich stelle diese Fragen, damit Sie sie mit beantworten können. Ich sage Ihnen auch, warum ich diese Fragen stelle. Beim ersten Schritt wurde von dieser Landesregierung ein 25-prozentiger Paketabschlag akzeptiert - mal neben diesem 10-prozentigen Mengenrabatt. 25 % Paketabschlag. Ich möchte wissen: Wann haben Sie den zweiten Schritt zu der weiteren Anteilsveräußerung eingeleitet in Ihrem Haus, in Gesprächen mit der Bank, in Gesprächen mit den Interessenten? Ich will es wissen!
- Ich will wissen, ob es diese 25 % jetzt zurück gibt. Genau das ist die entscheidende Fragestellung.
Zweite Frage. Herr Minister, ich möchte gern wissen, ob Sie diese zweite Tranche europaweit ausgeschrieben haben. Wenn ja, wann, wo und wie, wenn nein, warum nicht? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass Sie dem Ausschuss zu der ersten Tranche mitgeteilt haben:
„Im Rahmen der Phase II des Veräußerungsprozesses wurden durch Merck, Fink & Co europaweit insgesamt 179 Investoren-Kanndidaten direkt angesprochen.“
Ich möchte wissen: Hat es in diesem Fall eine europaweite Ausschreibung gegeben, ja oder nein? Wenn, jeweils mit Begründung. Auch das interessiert mich.
Dritte Frage. LEG und B&L AG neu sollen an der LEG Regionalentwicklungs GmbH neu mit 25,1 % beteiligt sein. Wenn ich das Aktiengesetz richtig kenne, bedeutet das eine Sperrminorität.
- So ist es: und eine Konsolidierungspflicht bei der AG, die diese Sperrminorität hält!
Auch auf diese Frage hätte ich seitens der Landesregierung für Sinn, Zweckhaftigkeit und Überlegung gern entsprechende Erklärungen.
Ich muss Ihnen wirklich sagen: Bei der Art und Weise, wie Sie mit gegebenen Versprechungen vor der Wahl - kein Verkauf der WOBAU, zentraler Bestandteil der LEG, zentrales Steuerungsinstrument des Landes - nach der Wahl umgehen, und zwar in relativ kurzer Zeit, wäre ein Stück mehr Zurückhaltung, vielleicht auch ein Stück mehr Angemessenheit im Ton gegenüber dem schleswig-holsteinischen Parlament und der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein notwendig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sorge um den Frieden in der Welt bewegt die Menschen in unserem Land - und wie die Demonstrationen zeigen - insbesondere viele junge Menschen. Und wir nehmen Anteil an dem Schicksal der Menschen, die von dem Schrecken des Krieges, der nun schon fast zwei Wochen tobt, betroffen sind. Jeder Krieg, Herr Kollege Fischer, ist eine Tragödie. Jeder Krieg verursacht unendliches Leid. Und die Sorge um den Frieden in der Welt ist auch Gegenstand unserer heutigen Aussprache - wissend, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag nicht der Ort ist, an dem die Fragen dieser Dimension abschließend zur Entscheidung stehen. Aber es ist immerhin doch der Ort - wenn man ihn wählt -, an dem man fair miteinander über diese Dinge reden sollte.
Aufgrund der kurz bemessenen Redezeit werde ich mich in diesem Komplex nur einigen Fragen zuwenden, von denen ich glaube, dass sie im Augenblick in der Gefahr sind, eine ungute Entwicklung zu nehmen. Der vorherige Beitrag bestätigt mich in dieser Befürchtung.
Um keinen Missverständnissen Vorschub zu leisten oder solche aufkommen zu lassen: Ich glaube nicht, dass der Kriegsbeginn im Irak zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig war.
Ich glaube nicht, dass die Begründung der amerikanischen Regierung für den Krieg die einzige mögliche Sichtweise darstellt. Insbesondere der Wechsel in der Begründung für den Kriegseintritt hat es auch mir schwer gemacht, die Position der Amerikaner immer nachzuvollziehen. Aber diese Schwierigkeiten ändern nichts daran, dass die Vereinigten Staaten von Amerika eine der verlässlichsten und größten Demokratien in der Geschichte darstellen und dass sie unser verlässlichster und stärkster Partner sind.
Nicht aus Liebedienerei oder Vasallentum, sondern auch wohl verstandenem eigenen Interesse sind wir auch in Zukunft auf eine enge, von Vertrauen und Selbstbewusstsein getragene Partnerschaft mit Amerika angewiesen. Und auch dass will ich hier sagen: Obwohl Dankbarkeit für viele keine politische Kategorie darstellt, finde ich, gerade Deutschland hat den Amerikanern unendlich viel zu verdanken.
Und wenn gegenseitiges Vertrauen und Verständnis füreinander die Grundlage der so fruchtbaren transatlantischen Freundschaft sind, dann müssen wir die Debatte auch so führen, dass diese Grundlage nicht nachhaltig beschädigt wird.
Natürlich weiß ich, dass in Deutschland zu diesem Zeitpunkt annähernd drei Viertel unserer Bevölkerung gegen den Krieg ist. Gleichzeitig finden die Kriegsbefürworter in den Vereinigten Staaten von Amerika in ihrem eigenen Land eine ähnlich hohe Zustimmung. Gerade deshalb sollten wir uns bemühen, in der Diskussion nicht selbstgerecht zu wirken. Auf beiden Seiten des Atlantiks wird Verantwortung wahrgenommen. Wenn wir uns aber gegenseitig die moralische Qualität unserer Motive absprechen, wird die Grundlage unserer Beziehung nach meiner festen Überzeugung nachhaltig gestört.
Manchen Äußerungen dieser Tage - von einer Minderheit auf den Friedensdemonstrationen und anderswo vorgetragen - wird aus meiner Sicht nicht entschieden genug widersprochen. Wir sollten jeden Eindruck vermeiden, Saddam Hussein und die amerikanische Regierung auf eine Stufe zu stellen.
In der Resolution 1441 war sich der Weltsicherheitsrat einig, dass von dem Regime des Diktators Saddam Husseins eine Gefahr für den Weltfrieden ausgeht. Ein „verbrecherisches Regime“ hat es der Herr Bundestagspräsident am 20. März diesen Jahres genannt. Das ist eine Charakterisierung, welche wir auch aus Sorge um die Opfer dieses Krieges nicht vergessen dürfen. So zeichnen die Berichte der verschiedenen Menschenrechtsorganisationen ein Bild eines an Brutalität kaum noch zu überbietenden Terrors. Danach wurden - das kann ich Ihnen nicht ersparen - Kleinstkinder gequält, um von ihren Müttern Aussagen zu erpressen; wurden Massenvernichtungswaffen an Kriegsgefangenen und der eigenen Bevölkerung erprobt; werden und wurden Frauen systematisch vergewaltigt und vieles Scheußliches mehr, wie der „Spiegel“ in seiner Januar-Ausgabe berichtet hat. Auch wenn es das sittliche Empfinden vieler berühren mag, diese Gräueltaten dürfen nicht verschwiegen werden, denn sonst verschieben sich nolens volens die politischen Koordinaten.
In der berühmten Resolution 1441 heißt es darüber hinaus:
„Falsche Angaben oder Auslassungen in den vom Irak vorgelegten Erklärungen sowie jegliche Versäumnisse Iraks, diese Resolution zu befolgen und bei ihrer Durchführung uneingeschränkt zu kooperieren, stellen eine erhebliche Verletzung der Verpflichtungen des Iraks dar.“
Auch gegen diese Verpflichtung hat der Irak - wie wir alle wissen - systematisch und gezielt verstoßen.
Wir müssen aber auch dieses öffentlich sagen, soll es nicht zu einer weiteren Zerrüttung des transatlantischen Verhältnisses kommen:
Wir als CDU unterstützen alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Schaden, den die europäische Zusammenarbeit und das transatlantische Verhältnis in den letzten Wochen genommen haben, zu begrenzen. Das Engagement der Bundesregierung bei der Wiedereinsetzung des UN-Programms „Öl für Leben“ ist ein guter Beitrag. Aber er allein wird nicht ausreichen, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht; denn auch das Folgende ist eine bittere Lehre aus der Vergangenheit und der jetzigen Situation - ich zitiere aus der „Zeit“ Nummer 14 aus 2003; da geht es um die Befragung und um Äußerungen von Inspektoren der Vereinten Nationen, die sich im Irak aufhielten und heute auf Zypern sind; sie sagten unter anderem -:
„Sie“
- gemeint sind die UN-Abrüstungsinspektoren -
„erlebten das diplomatische Tauziehen zwischen Washington und der europäischen Friedensachse als historische Ironie. Jede Forderung nach einer friedlichen Lösung minderte nach ihrer Wahrnehmung den Druck auf den Irak und machte den Frieden unwahrscheinlicher.“
Es heißt weiter:
„Nur mit einem geschlossenen Weltsicherheitsrat im Rücken wäre es ihrer Meinung nach möglich gewesen, Maßahmen für eine wirksame Kontrolle durchzusetzen.“
Die Inspektoren setzen sich sehr dezidiert mit der deutschen Haltung, auch mit der Haltung des deutschen Bundeskanzlers auseinander. Ich möchte es Ihnen ersparen, das in dieser Debatte vorzulesen. Sie alle können es in der Zeitung selbst nachlesen.
Ich ziehe aus dem, was die Inspektoren der „Zeit“ geschildert haben, eine weitere Schlussfolgerung: Recht kann nur die erforderliche Stärke erlangen, wenn es die notwendige Entschlossenheit und Geschlossenheit gibt, dass dieses Recht letztlich auch mit legitimer Gewalt durchgesetzt wird. Gibt es diese Entschlossenheit und Geschlossenheit nicht, dann kann es eben auch ein Beitrag dazu sein, dass es zu diesen entsetzlichen Katastrophen kommt, wie wir sie jetzt erleben.
Wir brauchen deshalb wieder mehr europäische Geschlossenheit, auch als Beitrag zur Stärkung der atlantischen Partnerschaft. Die NATO, die Europäische Union, die deutsch-französische und die deutschamerikanische Zusammenarbeit bleiben auch künftig von herausragender Wichtigkeit für Deutschland. Darum sollten wir alle unseren Beitrag leisten, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Deswegen fordern wir in unserer Resolution nicht nur dieses ein, sondern wir sagen darüber hinaus, dass wir die Unterstützung der Bundesregierung für die Vereinigten Staaten von Amerika, für das Königreich Kuwait, für den Schutz der Türkei und für Israel für richtig halten. Das sind Maßnahmen der Unterstützung dieser Bundesregierung, Herr Kollege Fischer. Ich sage Ihnen das in aller Klarheit. Wenn Sie sie nicht mittragen, dann müssten Sie das sagen. Wenn Sie hier behaupten, es handele sich um einen Verstoß, einen absoluten Bruch des Völkerrechts, dann sind
diese Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für sie nicht akzeptabel.
Wir, wie gesagt, stimmen der Bundesregierung in dieser Frage zu. Wir hoffen, dass Lehren aus der Vergangenheit gezogen werden und dass Deutschland sich wieder als Motor, aber auch als Partner in der Atlantischen Allianz begreift und seinen Beitrag hierzu unmissverständlich einbringt.
Ich möchte schließen erstens mit der Bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, wobei ich alternative Abstimmung beantrage, und zweitens mit einem Zitat aus der Rede des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 20. März:
„Wir“
- so sagt er -
„sind uns einig in der Sorge über die möglichen, die wahrscheinlichen Opfer.“
Gemeint ist der Krieg.
„Wir hoffen gemeinsam, dass es nicht zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen kommt und dass das verbrecherische Regime des Diktators Saddam Hussein schnell beendet werden kann.“
Zur gemeinsamen Resolution, die hier von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW mit Drucksache 15/2571 (neu) - 2. Fassung - vorgelegt worden ist. Ich bin davon ausgegangen, dass die Antragsteller etwas dazu sagen. Wenn sie es nicht tun, lassen Sie mich aus Sicht der Opposition etwas dazu sagen.
Wir haben heute Morgen eine Debatte zu einem sehr anspruchsvollen Thema geführt. Ich glaube, es sind unterschiedliche Auffassungen bei allem Respekt der gegenteiligen Meinungen deutlich geworden.
Allerdings entsteht durch die jetzt vorliegende gemeinsame Resolution doch eine andere Situation. Folgt man nämlich Drucksache 15/2571 alter Fassung der Fraktion der SPD, dann ist der Irak-Krieg nicht durch das Völkerrecht legitimiert und verstößt damit gegen jedes internationale Recht. Folgt man der Drucksache 15/2571 (neu), Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, so ist diese Aussage ersatzlos entfallen. Folgt man jetzt Drucksache 15/2571 (neu) - 2. Fassung -, sind Sie wieder bei Ihrer alten Auffassung. Dort steht drin, dass das Eingreifen im Irak ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch das Völkerrecht nicht legitimiert sei.
Das heißt, Sie wollen per Landtagsbeschluss die Völkerrechtswidrigkeit feststellen lassen.
Herr Kollege Kubicki, es gibt, wie Sie wissen, unter Völkerrechtlern hierzu unterschiedliche Auffassungen. Sie wissen, dass das Völkerrecht nicht durch ein oberstes Gericht abschließende Entscheidungen feststellen lassen kann. Ich glaube, dass wir nicht gut beraten sind, wenn wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag praktisch per Abstimmung über Völkerrechtswidrigkeit in einer solch schwerwiegenden Frage entscheiden.
Ich möchte Ihnen das begründen. Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitiere ich aus dem „Spiegel“ vom 30. Dezember 2002 den Bundesminister des Äußeren, Herrn Joschka Fischer:
„‚Es bedarf keiner zweiten Resolution’, so der Minister barsch.“
- Frau Kollegin, ich bin gern bereit, Ihnen das im Gesamtzusammenhang vorzulesen:
„Schon seit Wochen versucht Joschka Fischer, die Deutschen auf eine Kehrtwende vorzubereiten. Kurz vor Weihnachten befand er, ein Krieg gegen Saddam wäre völkerrechtlich schon mit der alten UNOResolution 1441 vom November legitimiert, was bisher von Deutschen und Franzosen stets bestritten wurde. ‚Es bedarf keiner zweiten Resolution’...“
Das ist die Auffassung des Bundesministers für auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, Joschka Fischer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Deutschen Bundestag in Berlin.
Wenn das so ist, sollten wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag uns an das halten, was uns die Verfassung vorgibt. Wir sind das Organ der obersten politischen Willensbildung bezogen auf die Angelegenheiten des Landes, wie sie die Verfassungsordnung wiedergibt. Ich glaube, dass wir alle gut beraten sind, uns an diese Grenzen zu halten und nicht per Beschluss des Landtages eine Völkerrechtsfrage zu entscheiden, die enorme Bedeutung für die Beziehungen der Bundesrepublik im Äußeren hätte. Sie würde bedeuten, dass wir keine deutschen Soldaten im Awacs-Bereich in der Türkei einsetzen dürften, dass wir keine Patriot-Systeme nach Israel oder in die Türkei senden dürften und dass wir auch die FuchsSpürpanzer aus Kuwait abziehen müssten.
Auch das muss man deutlich sagen, denn bei einer völkerrechtswidrigen Aktion wären alle diese Unterstützungshandlungen, die Beteiligungshandlungen sind, völkerrechtlich versagt. Auch hierüber bitte ich nachzudenken. Deswegen bleibe ich bei unserem Vorschlag, den wir Ihnen vorhin unterbreitet haben.
Ich glaube, wir haben eine gute Debatte geführt, in der die unterschiedlichen Meinungen deutlich geworden sind. Ein Bedarf zur Beschlussfassung besteht nicht. Deswegen haben wir Ihnen angeboten: Lassen Sie uns alle Resolutionen zurückziehen. Die Meinungen sind für die Bevölkerung deutlich geworden. Sollten Sie dabei bleiben, dass Sie abstimmen wollen, werden wir Alternativabstimmung beantragen und dann zu unserer Resolution stehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stimmt: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei HDW, aber wahrscheinlich auch für jeden von uns in diesem Hause und für die Öffentlichkeit ist es belastend zu hören, dass das Management in einer, wie ich finde, sehr überraschenden Art und Weise des Vorgehens öffentlich verkündet hat, 750 Arbeitsplätze bei HDW abzubauen. Das ist für die Stimmung auf der Werft, das ist für die Betroffenen eine schlichte Katastrophe. Ich hoffe, dass sowohl Management als auch Arbeitnehmervertreter auf der Werft einen vernünftigen Weg des gemeinsamen konsensualen Vorgehens finden.
Ich gebe Ihnen Recht, Frau Ministerpräsidentin: Die internationale Wettbewerbsverzerrung auf der einen und sicherlich auch Managementfehler bei der HDW auf der anderen Seite haben zur jetzigen Situation bei HDW mit beigetragen. Aber eine vollständige Bezeichnung der Verantwortung für die Zustände, wie sie herrschen, hätte natürlich auch bedeutet, sich die Zeit zu nehmen, einmal darüber nachzudenken, wo die politische Verantwortung dieser Landesregierung und Ihre eigene Verantwortung liegt.
Ich erinnere daran, dass bei der Veräußerung des HDW-Anteils von 25,1 % an Preussag, an Herrn Frenzel und an Herrn Neuber - -
- Frau Kollegin, damals betrug der Wohnungsbestand bei HDW über 8.000 Wohnungen. Wenn Sie 25 % eines Unternehmens veräußern, gehören Ihnen 25 %
dieses Wohnungsbestandes nicht mehr. Nach Aussage des damaligen Vorstandes war dies das Polster für HDW. Wenn Sie wissen wollen, was 1.000 Wohnungen wert sein können, dann fragen Sie einen Unternehmer aus Hamburg, der diese für 100 Millionen erworben hat. Das ist die Situation, um die es geht. Dieser Wohnungsbestand wurde gegenüber dem Land für Null bewertet. Wir haben nichts dafür bekommen. Er wurde über Nacht von der HDW zur Preussag Immobilien GmbH übertragen. Das war aus der Sicht der Preussag wie bei Fielmann: Keinen Pfennig dazubezahlt. Die Zeche hat die Werft gezahlt, die Zeche hat das Land gezahlt. Denn am Land ist diese Entwicklung vorbeigegangen.
Man hat einen weiteren Schritt der Entpolsterung ermöglicht, indem man zugelassen hat, dass die HDW erkennbarerweise zum Spielball im Konzernmonopoly der West LB wurde. Heute wissen wir, dass die Staatsanwaltschaft wegen dieser Geschichten einschreitet, weil der Verdacht besteht, dass bei Babcock - auch hier ist ja wieder die West LB führend - Konkursverschleppung stattgefunden hat.
Man hat Cash-clearing zulasten von HDW zugelassen.
Wir haben auf beide Entwicklungen, einerseits die Verscherbelung der Wohnungen zu Null und andererseits die Frage des schädlichen Einflusses im Rahmen des Konzernmonopolys der West LB, hingewiesen. Wir sind von Ihnen dafür immer wieder verlacht worden. Heute - leider - belegt die Situation unsere vorangegangene Kritik
Wenn die politische Verantwortung, für diese beiden schweren Fehler, nichts zu tun beziehungsweise wegzuschauen, bei der Landesregierung verbleiben wird, glaube ich schon, dass die jetzige Situation dazu angetan ist, ein Stück Gemeinsamkeit in der jetzigen Stunde zu zeigen.
Ja. - Das heißt, wir sollten gemeinsam beim Bund für eine Vereinfachung zur Richtlinien die Förderung der Werften antreten und entschlossen gegenüber der Bundesregierung für den Erhalt der Landesbürgschaf
ten plädieren. Hier muss sich der Kanzler gegenüber der EU stärker einsetzen als bisher. Wir brauchen ferner eine Harmonisierung der europäischen Rüstungspolitik und wir brauchen eine Veränderung des Wettbewerbshilfeforderschlüssels hin zu 50:50 zwischen Bund und Land. Herr Kollege Fischer, ich finde es prima, wenn wir das heute gemeinsam beschließen, aber bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kollegen im Deutschen Bundestag nicht wieder dagegen stimmen.
Haben Sie heute den ehrlichen Mut zur Fehleranalyse, aber auch den Mut zur Gemeinsamkeit! Ich glaube, dass hier Parlament und Regierung zur Gemeinsamkeit aufgefordert sind. Ich würde mich freuen, wenn die Ministerpräsidentin diese Kraft zur Gemeinsamkeit im Interesse der Arbeitsplätze in Kiel und in Schleswig-Holstein hätte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Steuererhöhungen sind Gift für Arbeitsplätze. Wenn ich richtig informiert bin, hat am 20. November 2002 ein Gesetzentwurf, welches den vermeintlich sympathisch anmutenden Begriff „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ trägt, das Bundeskabinett unter Bundeskanzler Schröder passiert. Es ist auf den ersten Blick sympathisch, da jeder irgendwie fordert, dass Subventionen durchforstet und abgebaut werden. Die Wissenschaft schätzt, dass die Subventionen im Bundeshaushalt insgesamt ungefähr 85 Milliarden € betragen.
Andererseits - das ist, wenn man genauer hinsieht, Herr Kollege Neugebauer, das Unsympathische an diesem Gesetzentwurf und seiner Begrifflichkeit - kommt vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzessystematik im Steuerrecht bei diesem Gesetz nichts anderes als eine vermehrte Belastung für die Familien, die Landwirte und den Mittelstand heraus. Das ist der entscheidende Vorwurf, Herr Kollege. Unter dem Titel „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ tun Sie nichts anderes, als die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land unverhohlen mehr zu belasten.