dass es einen Gesetzentwurf gibt, der inhaltlich dem entspricht, den wir hier in Schleswig-Holstein vorgelegt haben. Und Sie können sich doch nicht hier hinstellen und sagen, dass sich all diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister irren, dass sie sich täuschen, dass sie nicht wüssten, was gut für ihre Kommunen ist.
(Rainer Wiegard [CDU]: Sie haben ja Recht, dass sie ein Sofortprogramm fordern! - Peter Lehnert [CDU]: Das sagen wir doch auch!)
Ich kann nicht verstehen, dass Sie all die Kommunalpolitikerinnen und -politiker im Regen stehen lassen.
Ich kann nicht verstehen, dass Sie nicht den Mut haben, sich hier in Schleswig-Holstein mit uns eigenständig zu positionieren. Wir tun das.
haben vorgeschlagen, erst ab 2005 eine grundsätzliche Reform zu machen. Der BDI-Präsident Rogowski kritisiert die CDU im „Handelsblatt“, indem er sagt, bei der Gemeindefinanzreform gebe die CDU ein ziemlich „wirres Bild“ ab. Ich weiß aber, dass es Bundesländer gibt, die durchaus Sympathie für unseren rot-grünen Gesetzentwurf haben. Auch das CDUregierte Hessen fordert ertragsunabhängige Elemente in die Gewerbesteuer auf jeden Fall wieder mit einzubeziehen. Und auch die CDU-Finanzminister von Bremen, Hamburg und Niedersachsen plädieren für eine solche Modernisierung der Gewerbesteuer. Bayern hat sich bisher noch nicht festgelegt, die wollten wohl erst einmal die Wahl gewinnen. Aber manchmal treffen die Bayern vernünftige Entscheidungen.
Insofern hoffe ich, dass - unabhängig von der kommunalfeindlichen Positionierung der CDU hier in Schleswig-Holstein - der Bundesrat doch noch im Interesse der kommunalen Finanzen zu einer vernünftigen Lösung kommt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Motto „alle guten Dinge sind drei“ beschäftigt sich der Landtag in kürzester Zeit schon zum dritten Mal mit der Gemeindefinanzreform und insbesondere mit der Änderung der Gewerbesteuer.
Eigentlich haben wir schon in der August-Tagung - lieber Herr Kollege Kalinka - die verschiedenen Positionen und Meinungsunterschiede, die es zwischen den Parteien gibt, klar und deutlich ausgetragen.
- Entschuldigen Sie, Herr Kalinka, anscheinend war es doch Herr Wiegard, aber ihr sitzt so nah beieinander und unterscheidet euch ideologisch ja nicht so sehr voneinander.
Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW forderte der Landtag in seiner letzten Tagung die Landesregierung dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gemeindefi
nanzreform abzulehnen, weil er keine ausreichende finanzielle Verbesserung für die Kommunen darstelle. Das ist der Kern der Sache. Dazu hatten wir die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Änderung der Gewerbesteuer einzusetzen, die sich an den Forderungen der kommunalen Landesverbände und des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert - also äußerst kommunalfreundlich sein sollte.
Die Landesregierung, und hier speziell Finanzminister Dr. Stegner, hat sehr schnell auf die Forderungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages reagiert. Schon am 9. September 2003 hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Gewerbesteuer im Bundesrat eingebracht. Der SSW unterstützt ausdrücklich diese Bundesratsinitiative,
denn alle unsere Forderungen zur Gewerbesteuer sind in den Gesetzentwurf der Landesregierung mit aufgenommen worden.
Es geht einfach darum, dass die kommunalen Finanzen nachhaltig verbessert werden. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einbeziehung der Freiberufler und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Einbeziehung von Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten in die Gewerbesteuerberechnung erfüllt diese Anforderung.
Wichtig bleibt für den SSW, lieber Kollege Garg, dass durch diese Änderung der Gewerbesteuer nicht die kleinen und mittleren Unternehmen über Gebühr belastet werden. Wir wollen, dass die Großunternehmen endlich wieder ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben leisten, und nicht den Mittelstand schädigen. Da begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einen Freibetrag von 25.000 € vorsieht. Dazu kann die künftige Gemeindewirtschaftssteuer - so wird die Gewerbesteuer in Zukunft heißen - auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Mit diesen Maßnahmen werden kleine und mittelständische Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Existenzgründer nicht über Gebühr belastet, lieber Kollege Garg.
Nach Berechnungen der Landesregierung würde eine Umsetzung des Gesetzes 7 Milliarden € pro Jahr mehr für die Kommunen in Deutschland bringen. Das sind 4 Milliarden € mehr, als der jetzige Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht. Für Schleswig-Holsteins
Kommunen ergibt der Gesetzentwurf der Landesregierung zirka 175 Millionen € mehr pro Jahr. Das zeigt, wie kommunalfreundlich gerade dieser Gesetzentwurf ist. Es kann keinen verwundern, dass sowohl der Schleswig-Holsteinische Städtebund wie auch schon die beiden zitierten CDU-Bürgermeisterinnen Roth und Volquartz die Bundesratsinitiative der Landesregierung begrüßt haben. Auch in der CDU gibt es also durchaus fortschrittliche Menschen, die ein bisschen weiterdenken. Es sind nur wenige, aber immerhin lässt es ja hoffen, dass sich in den nächsten 50 Jahren dort noch etwas ändert.
Jetzt kommt es natürlich auf die Mehrheit des Bundesrates an, ob sich die Vernunft am Ende durchsetzt.
Schleswig-Holstein hat auf jeden Fall den Ball vors Tor geschlagen. Es muss jetzt nur noch der Ball ins Tor, und ich sehe schon, dass die Kollegen von CDU und FDP nicht in der Lage sind, das Tor auch nur aus einem Meter Entfernung zu treffen.
Für uns als schleswig-holsteinische Parlamentarier bleibt nur noch festzuhalten - das ist für mich auch ganz wichtig -, die Landesregierung hat den Auftrag des Landtags schnell und gut umgesetzt. Das freut mich am meisten, denn das zeigt, dass Parlamentarismus hier in Schleswig-Holstein immer noch sehr hoch angesehen ist und entsprechend die Landesregierung sehr schnell und ordentlich auf unsere Vorschläge reagiert hat. Ich bin froh. Wenn da noch einzelne Bundesländer mit CDU-Mehrheit dem Gesetzentwurf zustimmen, dann werden die Kommunen in Deutschland, aber auch in Schleswig-Holstein eine bessere Zukunft haben.
Mir liegen einige Wortmeldungen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor, zunächst Herr Abgeordneter Stritzl!
Frau Heinold, Sie haben mich auf das Zitat der Oberbürgermeisterin der Stadt Kiel noch einmal angesprochen. Ich glaube, dass das, was Frau Volquartz öffentlich gesagt hat, die Not deutlich macht, in der insbesondere die Städte in diesem Lande sind. Ich glaube nicht, Frau Heinold, dass Sie dafür die Verantwortung ablehnen wollen, was sie uns vorgestern hier gesagt hat: Das Land ist pleite. Für das Land
Ich habe nun drei Lernfragen, vielleicht am besten an die Regierung oder an diejenigen, die das hier sagen.
- Ja, Herr Kollege, der Kollege Astrup weiß das meiste, und er nimmt hier vielleicht auch noch einmal die Gelegenheit wahr zu sprechen.
Herr Kollege, bei Ihnen wie auch bei der Bundesregierung ging es um das Bekämpfen von Steueroasen. Sie haben klar gesagt, die Steuerfreiheit im Norderfriedrichskoog soll abgeschafft werden. Stattdessen gibt es jetzt eine Mindestbemessungssteuer von 200 Punkten. Ich möchte nur wissen, weil das ja schon aus dem Steuervergünstigungsabbaugesetz stammt, wie das Land, Herr Minister, verfahren will. Zurzeit teilen sich Bund und Land die Körperschaftsteuer 50 : 50, es gibt keinen kommunalen Anteil. Wir haben zwischen 300 und 400 Unternehmen, die in Norderfriedrichskoog gemeldet sind. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es Berechnungen des Ministeriums für Finanzen im Lande Schleswig-Holstein gibt, wie sich, wenn diese Unternehmen jetzt aus Norderfriedrichskoog abwandern, dann der Saldo des Zerlegungseffektes auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein auswirkt.
- Ich möchte die Auswirkung wissen. Sie sagen doch, Sie haben das ausgerechnet. Ich frage, wie die Auswirkungen sind.
Zweitens. Im Korb II-Gesetz sagen Sie, Zinsen für Darlehen von ausländischen - nach der europäischen Rechtsprechung jetzt auch inländischen - Anteilseignern, die eigenen Kapitalgesellschaften Darlehen mit einer Zinslast von über 50.000 € per Anno zur Verfügung stellen, sind nicht mehr anrechnungsfähig. Wenn ein Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft, ob inländisch oder ausländisch, seiner eigenen Gesellschaft ein Darlehen zur Verfügung stellt, wofür dann Zinsen in Höhe von über 50.000 € im Jahr bei dem Darlehensnehmer anfallen, die an den Darlehensgeber zurückgehen, sollen diese Zinsen in Zukunft nicht mehr anrechnungsfähig sein. Die Bundesregierung sagt, aus diesem Effekt ziehe sie 1,5 Milliarden € per Anno, natürlich auch zugunsten der Kommunen. Ich habe eine Frage: Was passiert, Herr Minister, wenn diese Darlehensgeber das Darlehen nicht mehr einer Kapitalgesellschaft geben, sondern
einer Personengesellschaft? Dann ist der Effekt gleich Null, nicht 1,5 Milliarden € mehr, sondern Null. Ich wollte fragen: Stimmt meine Befürchtung?