Protocol of the Session on February 21, 2003

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe sinngemäß gesagt, dass ich nicht möchte, dass der Eindruck entsteht, ich sei mit der Arbeit von Frau Berg nicht einverstanden und nicht zufrieden, dass aber Frau Berg und ich im Gespräch übereingekommen sind, dass sie an dieser Stelle nicht mehr das leisten kann, was sie zu Beginn, als sie in anderer Position anfing, mit großer Energie und Aktivität geleistet hat. Damit habe ich leider Gottes auch schon wider den Geist des Auftrages gesprochen, dass eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen erfolgen sollte. Aber zwischen den Zeilen war schon klar, dass sich Frau Berg - jedenfalls nach Gesprächen mit Herrn Müller - nicht in der Lage gesehen hat, den Anforderungen zu genügen, die der Minister an sie stellte, nämlich ein Haus, dem die Agrarwirtschaft und der Umweltschutz zugeordnet sind, zu unser aller Freude zu leiten.

(Zurufe von der CDU)

Zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul das Wort.

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben soeben auf die erste Frage des Abgeordneten Kubicki geantwortet, Sie seien von der neuen Tätigkeit und der damit verbundenen Besoldung von Frau Berg erst in der Kabinettssitzung am 11. Februar durch den Umweltminister informiert worden. Auf welcher Grundlage haben Sie sich dann in der Lage gesehen, in der „NordwestZeitung“ schon vorher Aussagen zu der Beschäftigung und zu der Besoldungshöhe zu machen?

Ich wusste, dass sich Frau Berg - das hat sie mir über ihren Minister mitteilen lassen - darum bemühen würde, so schnell wie möglich eine Anschlussbeschäftigung zu finden. Sie hatte, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, mehrere Feuer im Eisen, wie man so schön sagt.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Mehrere Eisen im Feuer!)

- Ja. Mehrere Eisen im Feuer. Stimmt. So herum ist es richtig.

(Klaus Schlie [CDU]: Das ist nicht das Ein- zige, was durcheinander gekommen ist! - Thorsten Geißler [CDU]: Darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an!)

Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich alles im Konjunktiv gesagt. Ich wollte auf keinen Fall über eine mögliche Anstellung der ehemaligen Staatssekretärin in der Öffentlichkeit so reden, dass diese Einstellung damit unter Umständen gefährdet sein könnte.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das übrigens hätte ich nach dem Urteil von 1964 auch nicht gedurft. Das hätte durchaus zu sehr unangenehmen Situationen führen können. Abgesehen davon, dass ich vergessen habe, dass in § 53 gesichert ist, dass ein Versorgungsberechtigter 20 % seiner ehemaligen Besoldung auf jeden Fall bekommt, ganz gleich, was er noch aus öffentlichen Mitteln dazu verdient - das finde ich persönlich nicht in Ordnung, aber das ist meine persönliche Meinung -, wusste ich erst durch die Unterrichtung des Ministers vom 11. Februar, dass sie diese Stelle bekommt.

Zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul das Wort.

Frau Ministerpräsidentin, wenn Sie jetzt sagen, die Staatssekretärin Berg habe - so Ihre Wortwahl soeben - mehrere Eisen im Feuer gehabt, wie haben Sie dann überhaupt Angaben zu der Frage machen können, ob das Land Schleswig-Holstein eine Zusatzzahlung hätte leisten sollen? Wenn es mehrere Jobmöglichkeiten gegeben hat, so hätte man doch überhaupt nicht darüber spekulieren können, wie viel sie künftig verdienen wird.

Diese Frage beantworte ich Ihnen gerne. Ich habe durch Minister Müller mitgeteilt bekommen, seine ehemalige Staatssekretärin bemühe sich darum, so schnell wie möglich eine geeignete Tätigkeit zu finden, dass dies eine Tätigkeit im Bereich des Umweltministeriums, dass es aber auch eine Tätigkeit anderswo sein könnte. Aus diesen Nachrichten habe ich geschlossen, dass dem Land, wenn sie diese eine Stelle bekäme - vieles sprach dafür, weil sie eine gute Fachpersönlichkeit ist -, keine weiteren Kosten entstünden. Wie gesagt: Hätte ich das Beamtenversorgungsgesetz und den § 53 dabeigehabt, hätte ich diese Aussage etwas eingeschränkt.

Zu seiner ersten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Peter Jensen-Nissen das Wort.

(Heiterkeit)

Das steht nicht in meinen persönlichen Angaben im Landtagshandbuch. Darauf möchte ich hinweisen.

Herr Präsident! Frau Ministerpräsidentin, Sie haben gesagt, Frau Berg sei auf eigenen Wunsch gegangen, weil sich das Aufgabenspektrum des Ministeriums erweitert habe und insbesondere die Landwirtschaft hinzugekommen sei. Sind Sie der Meinung, dass die Schwerpunkte, die der neue Staatssekretär, Herr Knitsch, ausweislich seines Internetauftritts angegeben hat, ihn als besonders geeignet ausweisen, um ihn als Staatssekretär einzustellen, dass er besser geeignet ist als Herr Altmann?

Ich will Ihnen das kurz vorlesen. Herr Knitsch schreibt, seine politischen Schwerpunkte seien die Verbraucherschutz-, Umwelt- und Ausländerpolitik.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen doch hier keine Per- sonaldiskussion führen!)

So habe er sich in den letzten Jahren nachdrücklich für die Verbraucherinformation eingesetzt.

Aus der Vita des Staatssekretärs Altmann, der entlassen worden ist, geht ausdrücklich hervor, dass er als stellvertretender Abteilungsleiter im Ministerium für Natur, Umwelt und Landesplanung hinsichtlich der allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig gewesen ist, dass er also eine große Kompetenz diesbezüglich hat.

Würden Sie mir bitte erklären, wo Sie bei der Neueinstellung die höhere Kompetenz gesehen haben, und zwar vor allen Dingen vor dem Hintergrund, weil Sie den Verbraucherschutz in das Sozialministerium verlagert haben?

Herr Abgeordneter, ich habe übrigens nicht gesagt, dass Frau Berg auf eigenen Wunsch gegangen ist, sondern ich habe gesagt: Nach Diskussion mit ihrem Minister hat dieser mir mitgeteilt, dass Frau Berg aus seiner Sicht für die Leitung des erweiterten Hauses nicht die beste Person ist.

(Dr. Johann Wadephul [CDU]: Das ist jetzt die dritte Version!)

- Nein.

(Klaus Schlie [CDU]: Doch! Lesen Sie ein- mal nach!)

- Ich habe immer gesagt, dass mir dies der Minister nach Gesprächen mit seiner Staatssekretärin mitgeteilt habe. Im Übrigen: Die Fähigkeiten meiner Mitarbeiter werde ich nicht hier im Parlament, in der Öffentlichkeit diskutieren.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich bitte bei den Zusatzfragen den Grundkomplex der Fragestellung zu beachten. Die Umstände, die zur Entlassung geführt haben, werden im Wesentlichen hinterfragt und die Zusatzfragen müssen im Zusammenhang damit stehen. - Darauf will ich nur hinweisen.

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Zu einer zweiten Zusatzfrage hat der Kollege Kubicki das Wort.

(Caroline Schwarz [CDU]: Die Frage ist noch nicht beantwortet!)

Doch. Ich habe gesagt: Über die Fähigkeiten und das Können von Mitarbeitern führe ich keine öffentliche Personaldiskussion.

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Außerdem war die Frage gar nicht zu- lässig! - Klaus Schlie [CDU]: Ein Akt der Hilflosigkeit!)

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Kubicki!

Frau Ministerpräsidentin, nachdem Sie nun wissen, wie die Versorgungsrechtslage in Schleswig-Holstein und anderswo ist, können Sie dem hohen Hause bitte mitteilen, wie hoch die finanziellen Belastungen für den schleswig-holsteinischen Landeshaushalt bis zur Pensionierung der Staatssekretärin a. D. Henriette Berg, der wir in ihrem neuen Berufsfeld und Amt wirklich alles Gute wünschen, sein werden?

Herr Abgeordneter, diese Summen errechnen sich nach den §§ 61, 14 sowie dem von mir bereits zitierten § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes. Hinzu kommen persönliche Komponenten, die ich aus Datenschutzgründen hier nicht darlegen möchte, sodass ich Ihnen die endgültige Summe nicht nennen kann. Man muss davon ausgehen, dass jeder Mensch das Recht darauf hat, dass seine persönlichen Einkommensverhältnisse nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

(Widerspruch bei der CDU)

Das Wort zu seiner dritten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Kubicki.

Frau Ministerpräsidentin, vielleicht darf ich als Vorbemerkung daran erinnern, dass die Zahlen, Daten und Fakten nicht von der Opposition, sondern von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, beziehungsweise

Ihrem Regierungssprecher in die Welt gesetzt wurden, beispielsweise die Zahl einer monatlichen Zuzahlung von 1.400 €, wobei ich allerdings nicht weiß, ob sie zutrifft.

Ich frage als Mitglied dieses Parlamentes die Landesregierung noch einmal, mit welcher finanziellen Mehrbelastung der Landeshaushalt bis zur Pensionierungsgrenze der Staatssekretärin Henriette Berg rechnen muss. Ich frage nicht nach der Einkommenshöhe der ehemaligen Staatssekretärin.

Herr Abgeordneter, erlauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Nach § 95 des Landesbeamtengesetzes ist der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses dem Wohl der Beamtin oder des Beamten oder ihrer oder seiner Familie auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses verpflichtet. Er schützt sie oder ihn bei ihrer oder seiner amtlichen Tätigkeit und in ihrer oder seiner Stellung als Beamtin oder Beamter.

Nachdem ich mitbekommen habe, dass die „Bild“Zeitung die Staatssekretärin a. D. drei Tage lang durch den Kakao gezogen hat, wie ich es in dieser Republik selten erlebt habe, und wie diese Zeitung ihre persönlichsten Lebensverhältnisse dargelegt hat, einschließlich der Frage, ob unter Umständen persönliche Beziehungen sie dazu bewegt haben, sich um eine andere Stelle zu bemühen, die dann nicht in Berlin, sondern in Bonn sein wird, werde ich Ihnen keine Zahlen mehr nennen, weil ich keinen Anlass für die Vermutung geben möchte, etwa von der Treue- und Fürsorgepflicht keinen Gebrauch gemacht zu haben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei CDU und FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was glau- ben Sie wohl, was Sie in diesem Parlament noch sagen werden? - Das werden wir noch erleben, ob Sie das tun oder nicht!)

Das Wort zu seiner ersten Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Schlie.

Frau Ministerpräsidentin, ich habe – dies als Vorbemerkung - großen Respekt davor, dass Sie als Sachkennerin des öffentlichen Dienstrechtes sich jetzt schützend vor Ihre ehemalige Mitarbeiterin stellen. Würden Sie dem hohen Hause denn sagen, mit welcher finanziellen Belastung das Land SchleswigHolstein im Haushaltsjahr 2003 aus der Beendigung

(Klaus Schlie)

dieses Dienstverhältnisses in der Gesamtsumme zu rechnen hat, unter Wahrung all der rechtlichen Gegebenheiten, die Sie ja jetzt im Detail ganz präzise kennen? Mich interessiert als Parlamentarier nur, was als Belastung auf den Landeshaushalt aus dieser Maßnahme, die Sie als Regierungschefin ja auch persönlich zu verantworten haben, zukommt. Ich glaube, es ist nicht vermessen, diese Summe in dieser Debatte in Erfahrung zu bringen.