Klaus Schlie

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist durchaus nachvollziehbar, dass es jetzt schwierig ist,
einen schriftlichen Bericht abzugeben. Deswegen würde es uns reichen, Herr Kollege Astrup - und ich denke, das könnten Sie dann sicherlich übernehmen -, wenn der Finanzminister einen mündlichen Bericht zur Einnahme- und Ausgabesituation der Kommunen in Schleswig-Holstein und in den anderen Ländern abgibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgesprochen aufschlussreiche Ausführungen des Finanzministers des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzsituation der Kommunen, sehr präzise, was die fiktive Einnahmesituation angeht, aber zur Ausgabesituation, die wir auch hören sollten, kein einziges Wort, kein einziges Faktum, keine einzige Zahl, nichts als heiße Luft, wie Ihre Ausführungen zum Landeshaushalt auch.
Die Kommunen in Schleswig-Holstein haben in den letzten Jahren wirklich vernünftig gewirtschaftet. Sie haben eine sparsame Verwaltung durchgeführt. Die Kommunen können sich allerdings dem Sog der strukturellen Finanzkrise der öffentlichen Haushalte nicht entziehen. Bundesweit sind 2004 rund 6 Milliarden € mehr Ausgaben als Einnahmen zu verzeichnen, was den Kommunalbereich angeht. Das hat natürlich seine Gründe. Die liegen vor allem im Sozialbereich, auch aufgrund einer viel höheren Verantwortung, die die Kommunen in dem Bereich übernehmen müssen, der Menschen mit Behinderung unterstützt und wo kommunale Unterstützung erforderlich ist, und vor allen Dingen bei den Sozial- und Jugendhilfeausgaben.
Die Gewerbesteuereinnahmen steigen zwar wieder, aber der Anteil an der Einkommensteuer sinkt weiter deutlich ab. 2003 betrug der Einnahmeanteil
21,6 Milliarden €, 2004 20,2 Milliarden €. Nicht umsonst mussten Sie jetzt aufgrund Ihrer wie ja immer fiktiv überhöhten Steuereinnahmemodelle mit den Kommunen eine Vereinbarung schließen und gegensteuern, damit die zumindest jetzt am Anfang des Jahres 2005 noch eine einigermaßen realistische Planungsgröße haben und nicht auf Ihren Luftschlössern aus dem vergangenen Jahr aufbauen mussten.
Vor allen Dingen trifft natürlich dieses Problem der sinkenden Einkommensteueranteile die kleinen Gemeinden, gerade diejenigen, die auch keine Chancen haben, Gewerbesteuer generieren zu können, weil es in diesen Gemeinden keine Gewerbestandorte gibt. Folge ist, dass die kommunalen Investitionen stetig zurückgehen. 1992 wurden im kommunalen Bereich insgesamt noch 33,5 Milliarden € investiert, 1998 waren es immerhin noch 25 Milliarden, 2004 21 Milliarden.
Die Folge, die Kommunen können ihre Daseinsvorsorgeaufgaben nicht erfüllen. Die Folge, die Kommunen können nicht dafür sorgen, dass die mittelständische Wirtschaft, gerade das Handwerk, die notwendigen Aufträge erhält, und die Folge davon ist natürlich eine sich weiter verschärfende Arbeitslosigkeit mit der Folge der geringeren Zuführung an die Sozialversicherungssysteme. Besonders besorgniserregend ist - und das gehört zu einem solchen Bericht dazu, ansonsten ist er einfach dummes Zeug und hohle Phrase -, wenn Sie strukturell nicht einmal durchleuchten, wie die Finanzsituation der Kommunen tatsächlich ist, und einmal darstellen, dass insbesondere die Kassenkredite in einem Maße angestiegen sind, die man als explosionsartig bezeichnen muss.
Es ist doch eine Notmaßnahme der Kommunen, dass sie laufend in erheblichem Maße Kassenkredite aufnehmen müssen. Leider müssen sie diese dafür einsetzen, um ihre strukturellen Ausgaben - beispielsweise auch die Personalausgaben - tätigen zu können. Das ist eine Schuldenfalle, in die Sie die Kommunen mit Ihrer Politik hineingebracht haben. Diese Politik ist völlig unverantwortlich!
Deshalb ist die Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 GG und die in der Landesverfassung beschriebene Selbstverwaltungsgarantie in SchleswigHolstein wirklich zur Phrase geworden. Die wichtigste Einnahmequelle, nämlich die Gewerbesteuer, ist von 1998 bis 2002 gesunken. Dies geschah zum einen, weil die konjunkturelle Entwicklung dazu beige
tragen hat, zum anderen hat Rot-Grün die Gewerbesteuerumlage brutal erhöht und brutal abgesahnt.
Zusätzlich haben Sie abgesahnt, weil Sie brutal in den kommunalen Finanzausgleich eingegriffen haben.
Jetzt stellen Sie sich hier hin und erzählen, Sie müssten eine Politik machen, die kommunalfreundlich sei. Ich erinnere mich noch sehr genau daran, als wir im Sonderausschuss zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Land und Kommunen auf Bitten des Kollegen Astrups hin insbesondere die Situation der kleinen Kommunen durchleuchten mussten, um zu gucken, welche Rücklagen die eventuell noch haben, damit der Landeshaushalt möglicherweise auch damit noch saniert werden könnte. Glücklicherweise konnten wir das gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden verhindern. Das war aber die eigentliche Aufgabe. Ein Glück, dass es noch solche Kommunen gibt, die ein bisschen sparsam waren. Mit diesem wenigen Geld konnten sie noch die eine oder andere Investition tatsächlich tätigen.
Die Gründe für die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer liegen natürlich in der Absenkung der Gewerbesteuerumlage. Die ist aber nicht von Ihnen herbeigeführt worden, sondern sie ist von den Kommunen und von uns erkämpft worden. Erzählen Sie den Leuten in diesem Lande doch nicht einen solchen Unsinn!
Wir haben Sie vor uns hertreiben müssen, damit Sie einsehen, dass die Kommunen überhaupt keine Chance hätten, wenn die Gewerbesteuerumlage nicht gesenkt worden wäre.
Zum Geschwätz von der Steigerung der Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer sage ich: Das Wesentliche resultiert aus Nachzahlungen, da 2003 weniger Vorauszahlungen geleistet werden sollten. Das ist doch keine strukturelle Mehreinnahme! Nein, die Gewerbesteuer ist europaweit ein auslaufendes Modell. Sie haben es heute hier selber schon gesagt. Deshalb müssen wir andere Modelle finden.
Übrigens hat Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich aller Flächenländer bei dem Gewerbesteuernettozuwachs am schlechtesten abgeschnitten. Das wissen Sie auch. Wenn nicht, dann haben Ihre Leute
Ihnen das nicht richtig aufgeschrieben, aber sie haben das garantiert getan, Sie haben es nur nicht dargestellt.
Die Gewerbesteuer ist nicht das Modell für die Sicherung der kommunalen Finanzen der Zukunft. Das wissen Sie auch. Sie haben erzählt, dass es sicher sei, dass die Kommunen auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen könnten. Nehmen Sie sich hierzu einmal die Situation der kreisfreien Städte vor. Nehmen Sie sich auch einmal die Situation der Mittelstädte in Schleswig-Holstein vor. Nehmen Sie sich aber auch die Situation vieler kleiner Gemeinden in SchleswigHolstein vor, die jahrzehntelang strukturell gesunde Finanzsituationen und ausgeglichene Haushalte, ja sogar Rücklagen für Investitionen hatten. Nehmen Sie sich vor allem einmal die Situation der Kreise vor. Die Aufgabe der Kreise ist in erster Linie die Ausgleichsfunktion innerhalb eines Kreises. Diese Aufgabe können die Kreise nicht mehr wahrnehmen, weil sie mit Millionen und Abermillionen verschuldet sind, weil sie staatliche Aufgaben zu erfüllen haben, weil sie immer mehr Aufgaben überwiesen bekommen haben
und weil sie eben - was die kommunale Selbstverwaltung und die freiwilligen Leistungen angeht - nicht mehr handlungsfähig sind. Deshalb ist es zwar richtig, dass Sie die Kommunen loben, weil sie insbesondere unter CDU-Mehrheiten, aber auch unter CDU- und FDP-Mehrheiten sowie unter Wählergemeinschaften und bürgerlichen Bündnissen sparsam wirtschaften. Wer aber kritisiert die Sparsamkeit? - Das sind doch die Sozialdemokraten und die Grünen. Wenn wir in den Kreisen und kreisfreien Städten und in den Gemeinden irgendwo Einsparungen struktureller Art machen, dann wird herumgeschrien und gesagt, das sei falsch. Das eigentliche Problem ist, dass Sie uns behindern, die kommunalen Finanzen strukturell ein Stück weit selber in Ordnung zu bringen.
Möglicherweise gibt es dahingehend Übereinstimmung im Haus, dass wir den Konnexitätsgrundsatz im Grundgesetz brauchen, damit endlich Schluss ist mit der rechtswidrigen Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen. Das kann so nicht mehr weitergehen!
Wir brauchen eine Aufgabenwende. Es muss Schluss sein! Wir müssen politisch definieren, welche Aufgaben nicht mehr öffentlich erfüllt werden können, weil die Finanzen dafür nicht da sind. Da gibt es keinen Verschiebebahnhof von oben nach unten, sondern das muss politisch hier verantwortet werden. Wir brau
chen zunächst einmal auf Landesebene eine Verwaltungsstrukturreform. Das sind die ersten Ansätze.
Gucken Sie nicht immer auf die Amtsverwaltungen, gucken Sie erst einmal in Ihr eigenes Land. Wir werden das nach dem 20. Februar machen. Eines kann ich Ihnen sagen: Mit uns wird es keinen weiteren Willküreingriff mehr in den kommunalen Finanzausgleich geben. Die Kommunen brauchen das Geld für ihre Aufgabe, Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger zu leisten. Es muss Schluss sein mit der rot-grünen Eingriffspolitik in die kommunalen Haushalte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Anliegen der Gruppen, der Verbände, derjenigen, die letztlich hinter den Formulierungen stehen, die jetzt in Staatszielbestimmungen gegossen werden sollen, wirklich wichtige gesellschaftspolitisch relevante Anliegen haben, steht völlig außer Zweifel.
- Das ist doch unumstritten so. Insofern ist es auch nicht nötig, den Versuch unternehmen zu wollen, das in eine polemische Form zu bringen.
Insofern ist es richtig und notwendig, sich mit den Anliegen, die dahinter stehen - gleich, ob es die Pflege ist oder die einzelnen Gruppen, die hier benannt worden sind, oder das Anliegen des Minderheitenschutzes der Sinti und Roma - im Einzelnen und sachgerecht auseinander zu setzen.
Ich habe in der ersten Lesung für meine Fraktion deutlich gemacht, dass wir einer solchen Verfassungsänderung nicht en passant, sozusagen im Vorübergehen am Ende dieser Wahlperiode zustimmen werden
ohne eine vernünftige, wirklich ausgiebige Beratung im Ausschuss, ohne eine vernünftige Anhörung, ohne eine vernünftige, auch wissenschaftliche Begleitung.
- Nun hören Sie sich das doch auch an. - Wir haben, als wir in früheren Zeiten über die Änderung unserer Landesverfassung gesprochen haben, das sehr sachlich miteinander getan, auch in einem Sonderaus
schuss Verfassungsreform. Wir haben auch damals gesagt, dass es in bestimmter Hinsicht Weiterentwicklungen geben wird. Wir als CDU-Fraktion haben ein außerordentlich positives Gespräch mit dem Landesverband der Sinti und Roma gehabt und sind gemeinsam zu der Erkenntnis gekommen, dass es dieser Gruppe und dem Anliegen dieser Gruppe überhaupt nicht gerecht wäre, wenn wir das sozusagen im Schnellschussverfahren erledigten.
Ich habe in der ersten Lesung für die CDU-Landtagsfraktion deutlich gemacht - damals in voller Übereinstimmung mit dem Kollegen Kubicki von der FDP -, dass wir in dieser letzten Sitzung nicht mal so nebenbei einer weiteren Änderung der Landesverfassung und der Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen zustimmen werden, auch nicht der Schaffung eines Landesverfassungsgerichtes. Dazu habe ich die differenzierte Auffassung meiner Fraktion hier schon deutlich gemacht.
Wir werden das in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam erörtern. Das ist auch notwendig, dass das gemeinsam erörtert wird, Herr Kollege Neugebauer, und nicht sozusagen irgendwie, weil man es gerade wieder aufgefunden hat, in eine Form gepackt wird. Wir werden uns mit diesen Fragen sachgerecht auseinander setzen. Wir werden jede einzelne Frage prüfen.
An einem Punkt kommen Sie nach wie vor nicht vorbei. Ich will jetzt gar nicht die theoretische Diskussion aufnehmen, ob es notwendig ist, dass die Dinge, die im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt sind, noch einmal in unserer Landverfassung auftauchen müssen.
Lassen wir es außen vor. Dazu gibt es verschiedene Auffassungen. Herr Kubicki, wir hatten bereits 1998 und auch in der ersten Lesung eine gemeinsame Auffassung dazu. Lassen wir es außen vor, weil wir durchaus die Notwendigkeit sehen, auch landespezifische Dinge zu wiederholen.
Aber an einer Problematik kommen Sie nicht vorbei: Wenn wir weitere Gruppierungen und die Anliegen dieser Gruppierungen auch mit Staatszielbestimmungen versehen, dann ergibt sich daraus natürlich auch eine Haltung, die politisch erfüllt werden muss.
- Das nützt doch nichts. An dieser Frage werden Sie einfach nicht vorbeikommen. Die Haltung, die dann auch politisch erfüllt werden muss, ist aufgrund Ihrer politischen Bilanz, die Sie am Ende dieser Legislaturperiode hinterlassen, eben nicht zu erfüllen. Denn es
gibt 0,00 finanziellen Spielraum, um auch nur ein bisschen in dieser Frage zu bewegen.
Auch mit dieser Frage werden wir uns inhaltlich auseinander setzen müssen. Wir wollen den Gruppen und den Anliegen, die hier benannt worden sind, wirklich Rechnung tragen und die Anliegen, die wir ernst nehmen, dahingehend prüfen, ob es notwendig und gerechtfertigt ist, sie als Staatszielbestimmung aufzunehmen.
Aber ich sage es noch einmal: Wir gehen nicht deswegen so vor, weil Sie sozusagen am Ende dieser Legislaturperiode der Meinung sind, hier noch einmal in irgendeiner Form öffentlichen Druck aufbauen zu wollen. Nein, das ist unangemessen. Das entspricht auch nicht unserem Verständnis von einer Landesverfassung und deswegen bleiben wir bei dem, an dem Sie sich auch während der Ausschussberatungen haben orientieren können: Wir werden dieser Verfassungsänderung in allen Punkten nicht zustimmen, und zwar aus diesen formalen - und keinen anderen - Gründen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen:
„Die DNA-Analyse muss wegen ihrer überzeugenden Bedeutung für die Kriminalitätsbekämpfung zur erkennungsdienstlichen Standardmaßnahme werden.“
Das hat der Innenminister von Schleswig-Holstein mehrmals der Öffentlichkeit kundgetan. Das ist richtig so. Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Innenminister,
dass Sie seit der Diskussion im SchleswigHolsteinischen Landtag vom 10. März 2004, wo Sie gesagt haben, es gebe noch eine Reihe von Überprüfungsnotwendigkeiten, bis heute zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Diese Aktuelle Stunde machen wir auch deswegen, weil politischer Handlungsbedarf besteht.
Der Erfolg der DNA-Analyse-Methode ist unbestritten vorhanden. 340 Tötungsdelikte, 820 Sexualstraftaten und über 21.000 Diebstahldelikte sind aufgeklärt worden, weil es diese Analysemethode gibt. Sie ist ein hervorragendes Mittel, um Kriminalität in diesem Land zu bekämpfen.
Gerade weil oftmals - das ist wissenschaftlich nachgewiesen - Sexualstraftäter Folgedelikte auch im Bereich von Diebstahl und Unterschlagung begehen, ist es notwendig, dass wir darüber reden und jetzt handeln.
Werter Herr Kollege Kubicki, wir müssen die jetzigen Regelungen erweitern. Ich glaube, es ist nicht richtig und nicht gut für die Diskussion, die wir in der Öffentlichkeit notwendigerweise zu führen haben, hier die große Keule zu schwingen und zu sagen, wir schafften den „gläsernen Menschen“, wenn wir die weitere Möglichkeit nutzen, die die DNA-Analyse hergibt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die Erweiterung der DNAAnalyse-Möglichkeiten nicht eingeschränkt. Das wissen all diejenigen, die darüber reden, weil die DNA-Analyse ausschließlich der Identitätsfeststellung dient und wir uns dabei ausschließlich in dem nicht codierenden Teil bewegen. Wir haben in der Strafverfolgung also überhaupt keine Möglichkeiten des Zugriffs auf den codierenden Teil.
Viel problematischer ist - das wissen alle -, dass die Blutentnahmen, die wir heute beispielsweise bei al
koholisierten KFZ-Fahrern machen, viel weitergehende Möglichkeiten des Missbrauchs zulassen. Aber auch hier ist der Missbrauch überhaupt nicht an der Tagesordnung.
Gucken Sie sich einmal die jetzigen Regelungen an! Die sind von Bürokratie und Einengung bestimmt. Diejenigen, die in der Strafverfolgung die DNAAnalyse anwenden wollen, müssen, wenn der Tatverdächtige nicht freiwillig die Bereitschaft zur Entnahme einer Speichelprobe zulässt, um richterliche Anordnungen nachsuchen, und zwar in drei Bereichen. Einmal geht es um eine richterliche Anordnung, um eine Speichelprobe entnehmen zu können, dann um eine richterliche Anordnung, um eine Analyse durchführen zu können, und schließlich um eine richterliche Anordnung, um das Ergebnis in die DNA-Datei einspeichern zu können. Das ist ein unnötiger, langwieriger, bürokratischer Prozess, der nicht unserer Sicherheit im Land Schleswig-Holstein und in der Bundesrepublik insgesamt dient, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist also notwendig, die DNA-Analyse zu einer Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen.
Sie wissen - gerade auch diejenigen, die sich gleich zu Wort melden werden und selber in Strafprozessen als Anwälte tätig sind -, dass schon die bestehenden erkennungsdienstlichen Maßnahmen natürlich der Regelung der Strafprozessordnung unterliegen und selbstverständlich den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen und von der Polizei nicht willkürlich angewendet werden.
Gerade ist von der GdP eine Pressemitteilung auf den Tisch gekommen, wonach zum Beispiel im Jahr 2003 in Schleswig-Holstein 87.000 Tatverdächtige ermittelt wurden und davon nicht einmal 7.000 erkennungsdienstlich behandelt wurden. Da sieht man, mit welcher Sorgfalt, mit welcher Zurückhaltung unsere Polizei in Schleswig-Holstein gerade in diesem Bereich vorgeht.
Ich zitiere aus dieser Pressemitteilung mit Genehmigung des Präsidenten:
„Das bedeutet wiederum, dass nicht jeder Laden- oder Eierdieb in diese Datei aufgenommen wird. Vielmehr wird dadurch deutlich, dass die Polizei mit sehr viel Zurückhaltung und unter strengster Beachtung der Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit vorgeht.“
Deswegen müssen wir die Chancen nutzen, um Kriminellen auf die Spur zu kommen, insbesondere denjenigen, die Sexualstraftaten und Kindesentführungen begehen. Zum Teil handelt es sich auch um Prävention.
Deswegen ist es völlig unverständlich, dass wir hier eine Landesregierung haben, in der man sich gegenseitig öffentlich auffordert, nun endlich zu handeln. Der Innenminister fordert auf der Basis dessen, was wir als richtig erkannt haben, die Justizministerin auf, in der Justizministerkonferenz nun endlich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Polizei dieses vernünftige Mittel anwenden kann. Die grüne Justizministerin Lüdtkes schrieb einen offenen Brief an den Innenminister, wonach er die zurzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen zur DNA-Analyse noch einschränken sollte. Nein, so geht es nicht weiter!
Aus all diesen Gründen muss hier endlich gehandelt werden, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich hat die DNA-Analyse auch präventiven Charakter. Das wissen Sie doch, Frau Kollegin Hinrichsen, das ist doch gar keine Frage.
Natürlich hat sie auch einen abschreckenden Charakter.
Die Zahl der bisher aufgeklärten Fälle, die mit der DNA-Analyse aufgeklärt wurden, sind ein Beweis dafür, wie wichtig sie ist. Diese Zahl kann natürlich gesteigert werden. Das ist doch das Entscheidende. Es geht nicht darum, auf dem jetzigen Stand zu verharren. Das ist ja auch in Ordnung.
Frau Ministerin Lütkes, ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass jetzt auch die Justizministerin eingesehen hat, dass es unsinnig ist, dass Spuren, die von einer Person am Tatort aufgenommen werden sollen, die anonym sind, dem Richtervorbehalt unterliegen sollen. Das ist doch schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Das steht aber genau dem entgegen, was die Landtagsfraktion der Grünen fordert, die darauf hinweist, dass die jetzigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen - Fingerabdruck, Foto, Video - eben nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Das steht doch in ihrem offenen Brief:
„Die derzeitige Rechtslage bezüglich der Voraussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ist mangelhaft. Die Strafprozessordnung verlangt nur einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Weiterhin ist eine Löschung der Daten bisher nur bei festgestellter Unschuld vorgesehen. Dies ist nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren.“
Es nützt nichts. Sie müssen schon ertragen, dass wir diesen Widerspruch deutlich machen. Es ist doch völlig klar: In § 81 b StPO ist doch auch für die allgemeinen erkennungsdienstlichen Maßnahmen geregelt, wie mit ihnen sorgfältig umgegangen werden soll. Denn diese fließen in den Strafprozess ein. Die Anwälte werden dann darauf achten, dass kein Missbrauch geschieht.
Im Übrigen wissen Sie - da müssen Sie auch keinen Popanz an die Wand malen -: Schon die bisherigen Maßnahmen - also Fingerabdruck, Foto, Videoaufzeichnung mit Spracherkennung - sind Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Menschen.
Das wollen wir auch. Denn wir wollen dem Täter auf die Spur kommen.
Als die Kollegin Fröhlich gemeinsam mit dem Innen- und Rechtsausschuss das Landeskriminalamt besucht hat, war sie am Ende dieser Kette des Untersuchungsprozesses - und dieser ist durch alle Mechanismen abgesichert, die man sich nur vorstellen kann, um keinen Missbrauch herbeizuführen - völlig erstaunt über das Ergebnis am Computer. Sie sagte: Wenn Sie ganz zum Schluss die Probe, die Sie am Tatort genommen haben, mit der Probe, die ein Tatverdächtiger abgegeben hat, in Übereinstimmung bringen, wissen Sie doch auch seinen Namen. - Der LKA-Beamte sagte daraufhin: Ja, natürlich wollen wir seinen Namen wissen. Denn wir wollen ihn schließlich gefangen nehmen.
Das ist die Problematik, um die es geht. Malen Sie keinen Popanz an die Wand.
Ich bin sehr wohl dafür, dass wir uns mit den rechtlichen Fragen sehr gewissenhaft und intensiv auseinander setzen. Aber ich bin dagegen, dass Sie hier so tun, als würde der „gläserne Mensch“ geschaffen, als würde hier von den Strafverfolgungsbehörden in einer Art und Weise - und diesen Eindruck haben eben Frau Hinrichsen und andere erweckt - der Versuch unternommen, vorsätzlich Missbrauch mit den DNA-Ergebnissen zu betreiben. Nein, diese unterliegen einem gesetzlichen Auftrag und an diesen gesetzlichen Auftrag haben sie sich zu halten. Es ist unsere Pflicht als Politik, ihnen die Chance zu geben, mit den besten technischen Möglichkeiten auf der Grundlage der StPO zu arbeiten. Dafür werden wir weiter eintreten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur gliedert sich in zwei wesentliche Teilbereiche. Schon in der ersten Lesung am 25. August 2004 habe ich für die CDULandtagsfraktion deutlich gemacht, dass wir den Vorschlägen zur Änderung des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit zustimmen, da durch die Neuregelung unter anderem die Möglichkeit eröffnet wird, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auch mit anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts abzuschließen. Dies ist ein Punkt, der in die richtige Richtung weist.
Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit mit derzeit nur drei Formen interkommunaler Zusammenarbeit ist gerade für punktuelle Kooperationen, aber auch für die real längst existierenden und dringend erforderlichen Kooperationen von Verwaltungen mit Privaten zu unflexibel. Die unbefriedigende Folge besteht darin, dass ein Großteil der Zusammenarbeit auf der Grundlage leider intransparenter informeller Vereinbarungen oder in Formen des Privatrechts stattfindet. Das ist sicherlich so nicht mehr hinzunehmen.
Außerdem zeigt sich, dass grundlegende organisationsrechtliche Fragen in das Kommunalabgabenrecht verlagert und in Verwaltungsgerichtsverfahren über
Gebührenbescheide thematisiert werden. Längst wird die Rechtsprechung zum Kommunalabgabengesetz mit richterlichen Äußerungen zu organisationsrechtlichen Fragen überfrachtet und der Landesgesetzgeber aufgrund der fehlenden organisationsrechtlichen Vorgaben mit dauernden Wünschen nach Ergänzung des Kommunalabgabenrechts konfrontiert. Das hat uns ja nun wirklich die ganze Zeit begleitet, Herr Innenminister. An dieser Baustelle haben wir oft und lange gearbeitet.
Jedes neue Modell von Verwaltungskooperation wird auch weiterhin die skizzierten Probleme auslösen, solange nicht die bestehenden Defizite des Verwaltungsorganisations- und Verwaltungskooperationsrechts umfassend gelöst sind. Ich glaube, darin stimmen wir auch überein.
Wir werden deshalb in der nächsten Legislaturperiode ein derartiges Privatisierungs- und Kooperationseckwertegesetz vorlegen, in dem die äußeren Grenzen rechtlich zulässiger Privatisierungs- und Kooperationsmodelle geregelt werden und mit dem den verfassungsrechtlichen Anforderungen von Verwaltungskooperationen Rechnung getragen wird.
Wir halten deswegen auch eine Genehmigung der von den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen geplanten Verwaltungsstrukturreform, die außerordentlich zu begrüßen ist und ein ganz wichtiger und wirklich auch zu lobender Schritt in die richtige Richtung ist, auf der Grundlage der Experimentierklausel des § 135a Gemeindeordnung beziehungsweise § 26a Amtsordnung für grundsätzlich richtig, um den Anliegen der Gemeinden unverzüglich zu entsprechen, bevor es zu einer umfassenden gesetzlichen Regelung kommt. Die muss kommen - das ist völlig klar - weil wir den Dauerzustand natürlich nicht auf der Grundlage der Experimentierklausel beibehalten können. Der Wissenschaftliche Dienst teilt übrigens unsere Auffassung in diesem Fall.
§ 135a der Gemeindeordnung erlaubt unter anderem zur Erprobung neuer Steuerungsmodelle und zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung auch in der grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit, dass das Innenministerium im Einzelfall zeitlich begrenzte Ausnahmen von organisations- und gemeindewirtschaftlich-rechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung erlässt. Diese Vorschriften sollen der Kommunalaufsichtsbehörde ermöglichen, durch gezielte, indessen zeitlich natürlich begrenzte Ausnahmeentscheidungen die Gemeinden in die Lage zu versetzen, neue Steuerungsmodelle ungehindert durch sonst entgegenstehende Vorschriften des Organisationsrechts, des Dienstrechts und der Gemeindeordnung zu erproben. Das ist auch notwendig, weil
wir die Vielfalt auch gerade neuer Verwaltungskooperationsmodelle erproben müssen und erproben wollen, wenn wir uns tatsächlich ein Stückchen auch auf der Basis der von Ihnen, Herr Kollege Puls, noch einmal propagierten Freiwilligkeit bewegen wollen. Dann muss man nicht gleich an erster Stelle mit gesetzlichen Vorgaben drohen.
Die mit der heißen Nadel genähten Vorschläge zur Änderung der Amtsordnung, wie sie in diesem Gesetzentwurf dargelegt werden, sind daher für den Wunsch der oben genannten Gemeinden nicht notwendig. Sie erfüllen leider nicht die Anforderungen einer umfassenden Reform der Amtsordnung. Der Gemeindetag vermisst in diesen Vorschlägen völlig zu Recht ein Gesamtkonzept und verweist auf seine eigenen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Amtsordnung, die aber natürlich auch noch zu überprüfen sind.
Wir kritisieren nach wie vor, dass mit dem vorliegenden, jetzt modifizierten Gesetzentwurf der Weg zu einer modernen Anforderungen entsprechenden Weiterentwicklung der Ämter nicht beschritten wird. Es werden keine Wege aufgezeigt, wie Verwaltungen kooperieren und fusionieren können und welche langfristig wirkenden Anreizsysteme es gibt.
Die „Hochzeitsprämie“, die in den Raum gestellt wird, reicht sicherlich nicht. Der Gesetzentwurf berücksichtigt ebenfalls nicht, dass das Amt in seiner jetzigen Form nach allgemeiner Auffassung eben keine Gebietskörperschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist und sich damit nicht auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie berufen kann. Gleichwohl soll der neu zu schaffende Amtsdirektor, wie er jetzt heißt - im ersten Anlauf war es der Amtsbürgermeister -, ohne Gebietskörperschaft mit dem Bürgermeister einer Gemeinde oder einer Stadt vergleichbar sein. Das ist natürlich ein Bruch.
Die vorhandene Problematik der erforderlichen demokratischen Legitimation des Amtes aufgrund einer immer umfangreicher werdenden Übertragung von gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt ist durch die Wahl eines Amtsdirektors nicht gelöst. Das wissen auch alle. Die grundsätzliche Frage, die das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zu den Ämtern aufgeworfen hat - -
Ist meine Redezeit zu Ende?
Ich war etwas irritiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Übertragung solcher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt eine umfassende Regelung notwendig macht. Sie müssen die Frage klären, ob das Amt letztlich eine Gebietskörperschaft sein soll. Wenn das so ist, dann müssen Sie allerdings auch die daraus folgenden Fragen klären, nämlich ob der Amtsausschuss eine andere Legitimität erhalten soll, wie mit der Wahl des Amtsdirektors zu verfahren ist, ob dies durch die Amtsversammlung geschehen soll oder ob er direkt gewählt wird. Ich will damit nicht die Zielrichtung andeuten.
- Klatschen Sie nicht zu früh!
- Herr Kollege, Sie wissen es, ich habe es Ihnen bereits in der ersten Lesung gesagt: Wir hatten bei der Novellierung der Kommunalverfassung miteinander vereinbart, dass wir das umfangreich gemeinsam prüfen. Das, was Sie hier vorlegen, ist reines Stückwerk. Sie führen irgendwo den Amtsdirektor ein und sagen dann, das sei es gewesen. Das ist kein Schritt hin zur Verwaltungsmodernisierung. Sie tun einfach nur so, als würden Sie es machen.
Nein, wir müssen uns den grundlegenden Fragen zuwenden. Wenn wir das Amt erhalten wollen, Herr Kollege Puls, - -
- Herr Hentschel, lassen Sie mich doch einmal ausreden! Ich gehe davon aus, dass Sie das Amt erhalten wollen. Das ist richtig; hier stimmen wir überein. Wenn das so ist, dann müssen wir uns diesen Fragen zuwenden, weil sie geklärt werden müssen. Das geht
nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, sondern das muss man grundlegend machen.
Der Gesetzentwurf schafft Ämter unterschiedlicher rechtlicher Qualität, weil es einerseits Ämter mit Amtsvorstehern und leitenden Verwaltungsbeamten auf der Grundlage der bisherigen Amtsordnung geben wird und andererseits solche mit hauptamtlichen Amtsdirektoren, in denen der Amtsvorsteher eher die Funktion eines Bürgervorstehers einnimmt. Hier ist die rechtliche Frage nicht geklärt, welche Stellung das Amt letztlich hat. Ist es eine Gebietskörperschaft oder ist es das nicht? Dies muss beantwortet werden.
- Ja, das ändert aber nichts daran, dass es in großen und kleinen Gemeinden auch so ist. Wir reden über die Frage der Amtsangehörigkeit. Herr Kollege Puls, hier ist die rechtliche Problematik eine andere, das wissen Sie auch. Wir reden auch darüber, dass wir in Schleswig-Holstein das Amt weiterhin brauchen. Dies ist ein klares Bekenntnis. Wir brauchen es als notwendige Verwaltungseinheit. Dem darf nicht entgegenstehen, dass wir auch Verwaltungskooperationsmöglichkeiten brauchen, die es auch weiterentwickeln. Das ist völlig klar. Bevor wir aber nicht die rechtlichen Grundsatzfragen geklärt haben, können wir nicht so einsteigen, wie Sie einsteigen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Ebenfalls nicht zustimmen werden wir dem Gesetzentwurf der FDP zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Dieser Entwurf ist der wiederholt eingebrachte Versuch, der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung kommunaler Selbstverwaltungsgremien dadurch ein anderes Bild zu verleihen, dass ein Auszählverfahren benutzt werden soll, das Parteien mit geringerem Wählerzuspruch bevorzugt und darüber hinaus noch ein so genanntes wahlausgangsunabhängiges Grundmandat für die Fraktionen in den Ausschüssen vorsieht. Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht unser Verständnis davon, wie wir die demokratische Legitimation von Selbstverwaltungsgremien tatsächlich stärken wollen.
Wir sehen, dass es die Notwendigkeit gibt, dass diejenigen, die in eine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft gewählt worden sind, aber keinen Fraktionsstatus haben, in den Ausschüssen mitarbeiten können. Das ist auch kommunale Praxis und über
haupt keine Frage. Da bedarf es dieser für mich in ihrer Logik nicht voll zu durchblickenden Formulierung der Regierungsfraktionen nicht. Mir scheint, dass Sie Ihrem grünen Koalitionspartner hier so viel Sand in die Augen gestreut haben, dass er jetzt wirklich glaubt, dies sei ein Grundmandat. Wir meinen, dass die jetzige Regelung ausreichend ist. Die Probleme, die das Urteil hervorgerufen hat, werden jedenfalls dadurch nicht gelöst, Herr Kollege Puls.
Das ist Ihrerseits ein geschickter Schachzug. Hin und wieder finde ich es gut, wie Sie mit den Grünen umgehen. Es ändert aber nichts, es löst das Grundsatzproblem nicht. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem unter dem Begriff „Stalking“ in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit diskutierten Phänomen handelt es sich um ein systematisch zielgerichtetes Nachstellen, unter anderem durch Telefonterror, fortwährende Versuche einer Kontaktaufnahme, systematisches Verfolgen oder Beobachten des Opfers, fortgesetzte Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zur Anwendung körperlicher Gewalt sowie die Bestellung von Waren unter dem Namen des Opfers.
Ganz dramatisch enden häufig Fälle aus dem privaten Nahbereich. Eifersucht, Hass oder Rachegelüste - insbesondere gegen die ehemalige Partnerin - führen oft zu Verfolgungsterror, bei dem die Opfer nicht mehr zur Ruhe kommen. Die Opfer sind diesen Taten meist hilflos ausgesetzt, Tötungsdelikte sind nicht ausgeschlossen.
600.000 Fälle von Stalking soll es pro Jahr in Deutschland geben, wobei Frauen wesentlich häufiger Opfer von Stalking sind. Den Opfern werden erhebliche psychische und physische Schäden zugefügt.
Das geltende Strafrecht erfasst das Verhalten der Täter nicht, lediglich bestimmte typische Einzelhandlungen werden als Nötigung, Bedrohung, Körperver
letzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch strafbar. Es ist deswegen notwendig, dass Belästigungen dieser Art als eigenständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Deshalb unterstützen wir mit unserem Antrag eine Initiative des Bundeslandes Hessen, die im Sommer dieses Jahres zur weiteren Beratung in den Bundesrat eingebracht wurde.
Nach dem Gesetzentwurf können Personen, die anderen Personen in unzumutbarer Weise nachstellen oder diese verfolgen, künftig mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr bestraft werden. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn der Täter durch seine Belästigungshandlung gleichzeitig gegen eine richterliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt, kommt sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren in Betracht. Daneben wird den Opfern das Recht eingeräumt, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen.
Es ist entscheidend, dass eine Regelung gefunden wird, die den Opfern von Stalking neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes einen umfangreichen strafrechtlichen Schutz gewährt.
Im Beratungsverfahren des Bundesrates hat das Land Rheinland-Pfalz nun einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert, der keinen neuen Straftatbestand fordert, sondern die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes erweitert. Wir sind gemeinsam mit der hessischen Landesregierung der Auffassung, dass die rhein- land-pfälzische Gesetzesinitiative die Stalking-Opfer nur unzureichend schützt und die hessische Initiative nicht ersetzen kann. Erfreulich ist trotz alledem, dass insgesamt anerkannt wird, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um StalkingOpfer zu schützen.
Die Initiative aus Rheinland-Pfalz hat zur Folge, dass die Opfer von Stalking zunächst den schwierigen Weg des Zivilverfahrens beschreiten müssen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz zeigen aber, dass die Opfer den Weg der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung in vielen Fällen vor allem aus Angst vor dem Täter nicht beschreiten.
Nur der hessische Gesetzentwurf beseitigt die Schutzlosigkeit der Opfer, indem er auf die Notwendigkeit einer vorangegangenen zivilgerichtlichen Entscheidung verzichtet. Die Opfer können nach dem hessischen Vorschlag unmittelbar auf ein staatliches Tätigwerden gegen den Belästiger vertrauen. Wir meinen, dass der hessische Entwurf viel weitgehender ist. Er beschreibt detailliert, welche Straftatbestände zukünftig zur Anklage kommen können.
Wir finden es deswegen erfreulich, dass die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Hause auf unsere Landtagsinitiative vom 27. Oktober 2004 hin mit einem in der Zielrichtung ähnlichen Antrag vom 4. Dezember 2004 reagiert haben. Anders als beispielsweise die SPD in Nordrhein-Westfalen fordern auch Sie die „gesetzliche Verankerung von strafrechtlichen Bestimmungen" zur Bekämpfung von Stalking. Sie berufen sich nicht unmittelbar auf die hessische Initiative, sondern verweisen allgemein auf die Notwendigkeit, Stalking als Straftatbestand zu verankern.
Beraten wird im Rechtsausschuss des Bundesrats die Problematik, ob die hessische Formulierung den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes gerecht wird. Das wird dort zu Recht beraten. Um eine möglichst breite Zustimmung in dieser wichtigen Frage in diesem Haus zu erreichen, werden wir unseren Antrag zurückziehen und dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zustimmen, weil das ein vernünftiger Weg ist und eine breite Zustimmung erfahren kann.
Erwähnen möchte ich aber noch zweierlei. Zum einen ist der Begriff „Stalking“ nicht unbedingt dazu angetan, auch meinen Kollegen Uwe Greve zufrieden zu stellen. Er ist auch in der Vermittlung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern problematisch. Ich habe allerdings in der Literatur und aus der Diskussion heraus keine andere Formulierung dazu gefunden.
Erwähnen möchte ich auch, dass wir es für parlamentarisch unangemessen halten, dass sich die Justizministerin zu einem vorliegenden Antrag der CDULandtagsfraktion, der aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen auf die Dezember-Tagung vertagt wurde, aber vom Oktober 2004 stammt, in einer Pressemitteilung vom 23. November 2004 äußert. Frau Ministerin, ich kann schon verstehen, dass es aus Ihrer Sicht mehr als ärgerlich ist, dass Sie dieses wichtige Thema nicht selbst aufgegriffen haben. Sie sollten sich trotzdem an die parlamentarischen Gepflogenheiten dieses Hauses halten und den Sachverhalt dann mit uns diskutieren, wenn es angemessen ist, und das ist heute. Selbst wenn Sie sich darüber geärgert haben, ist es nicht richtig, mit einer Pressemitteilung so vorwegzugehen.
Ich hoffe, dass wir insgesamt eine breite Zustimmung erreichen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme meine Äußerung ebenfalls mit Bedauern zurück.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, ich bin, wie ich den Bemerkungen der Regierungsmitglieder, als ich hierher gekommen bin, entnommen habe, in diesem Hause sicherlich nicht als einer derjenigen bekannt, die bei Argumentation und Diskussion in der Form sehr zurückhaltend sind. Aber zu Ihrem Beitrag will ich eingangs Folgendes sagen. Ich habe in den Jahren seit 1996 viele Beiträge von Ihnen erlebt, die mir auch Respekt abverlangt haben, bei denen ich gesagt habe: Okay, trotz aller politischen Kontroversen hat sie da doch richtig gelegen. Der Beitrag, den Sie hier heute von sich gegeben haben, schließt sich leider nahtlos an das an, was Ihre Justizministerin getan hat, nämlich alle Verantwortung wegzudrücken, alle politische Verantwortung, die sie trägt, die Sie als Ministerpräsidentin tragen, und sie nur auf die Handelnden vor Ort abzuschieben. Wer von uns hat denn gesagt, dass es keine disziplinarischen Untersuchungen auch ge
gen diejenigen geben soll, die vor Ort verantwortlich sind? Aber dass Sie, Frau Ministerpräsidentin - falls Sie mir zuhören könnten -, hier auch noch sagen, dass an einer möglichen Personalnot und -knappheit in der Justizvollzugsanstalt Lübeck möglicherweise der Personalrat Schuld hat, weil er Ihnen das nicht gemeldet hat, schlägt dem Fass den Boden aus.
Genauso einfach machen Sie es sich auch, Frau Justizministerin, wenn Sie das, was am Wochenende auf der Tagung der innenpolitischen Sprecher gesagt wurde - das haben Sie auch der Presse gegenüber kundgetan -, als billigen Populismus statt Fakten bezeichnen und anschließend sofort sagen: Soweit aber die innenpolitischen Sprecher fordern, dass im Strafvollzug jede Resozialisierungsmaßnahme unterbleiben müsse, welche die Flucht oder die Gewaltanwendung durch einen gefährlichen Strafgefangenen begünstigen könne, beschreiben sie lediglich die Rechtslage. - Das ist die Rechtslage. Diese Rechtslage, Frau Ministerin, hätten Sie als Fachaufsicht kontrollieren müssen. Das wäre Ihre Pflicht gewesen. Sie haben nämlich die Pflicht, die Anstaltsleiter und die Beamtinnen und Beamten der Justizvollzugsanstalten durch Unterstützungs- und Kontrollmöglichkeiten - ich sage: auch durch Unterstützungs- und Kontrollpflichten - bei der Fachaufsicht zu unterstützen und zu überprüfen. Das haben Sie nicht gemacht. Warum haben Sie den Vollzugsplan bei diesem gefährlichen Strafgefangenen denn nicht überprüfen lassen?
Ich will mich auf einen Punkt konzentrieren, der - wie ich finde - ungeheuerlich ist. Warum ist denn dieses Gebäude, diese Lagerhalle abgerissen worden? Die räumliche Erweiterung der Schlosserei haben Sie zu verantworten. Das Ministerium hat doch die Aufsicht darüber, wie gebaut wird, welche Maßnahmen dort durchgeführt werden, welche Investitionen getätigt werden. Sie sagen in Ihrem Bericht jetzt lediglich, dass sei alles nicht in Ordnung, das sei von den Aufsichtsräumen her gar nicht einsehbar gewesen. Ich frage Sie: Was hat denn nach Nummer 1 Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 151 Strafvollzugsgesetz die Aufsichtsbehörde der Anstalt - also Sie - getan? Wie häufig sind Sie denn da gewesen? Haben Sie sich das angesehen? Wussten Sie über diese Situation Bescheid?
- Ich komme zum Ende, Herr Präsident.
Die Fachaufsicht ist nicht durchgeführt worden. Das Schlimmste ist - dies gestatte ich mir mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zum Schluss zu sagen -:
Der Vorwurf, den Sie in dem „KN“-Interview erhoben haben, dass der rechte Rand der CDU hier der NPD in die Hand spielen würde, ist in dieser Debatte so ungeheuerlich, dass ich erwarte, dass Sie sich persönlich dafür entschuldigen.
Wir haben wahrlich die Pflicht, als Demokraten in diesem Hause bei der bevorstehenden Landtagswahl zusammenzustehen, um zu verhindern, das Rechte hier eintreten. Sie haben durch diese billige dumme Polemik dazu beigetragen, die Solidarität der Demokraten an dieser Stelle infrage zu stellen.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion stand und steht
dem angeschobenen Reformprozess hinsichtlich der Neuorganisation der Landespolizei grundsätzlich positiv gegenüber. Wir haben den bisherigen parlamentarischen Beratungsablauf konstruktiv, kritisch, aber immer sach- und zielorientiert begleitet. Das in der ersten Phase der Reformkommission III erarbeitete Grundlagenmaterial ist eine hervorragende Basis für das richtig beschriebene Projektziel, nämlich die Verbesserung der Effizienz der Polizeiarbeit durch Umsteuerung von Personal aus den Stabs- und Führungsebenen in die operative Arbeit, die Minimierung des Führungs- und Verwaltungsaufwandes, die Vermeidung von Doppelarbeit und die Verkürzung von Informations- und Kommunikationswegen.
Die CDU trägt auch viele der in der zweiten Phase vorgeschlagenen Maßnahmen ausdrücklich mit. Der Wegfall einer Führungsebene ist richtig. Die Aufgabenbündelung und Kompetenzzuweisung der polizeilichen Führung im neuen Landespolizeiamt ist richtig. Auch die Integration der Wasserschutzpolizeidirektion in dieses Amt und die direkte Anbindung der Wasserschutzpolizeireviere dort ist sinnvoll.
- Krähen Sie doch jetzt nicht schon herum! - Schon an dieser Stelle sei angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum dieses Modell nicht auch für die Auflösung der Verkehrspolizeidirektion gelten kann.
Ebenfalls für richtig halten wir die Selbstständigkeit des Landeskriminalamtes und seine Stellung innerhalb der Aufbauorganisation, was sich ja auch schon aus dem Bundeskriminalamtsgesetz ergibt. Wir teilen ebenfalls viele der dargestellten Regelungen, die sich aus der umfassenden Aufgabenkritik ergeben.
Der Innenminister hat mehrmals betont, dass das so genannte erwirtschaftete Umsteuerungspotenzial, wie es heißt, der Verstärkung der Polizeiarbeit zugute kommen würde. Was denn auch sonst? Ich meine, dass ist doch wohl selbstverständlich. Ich meine nicht, dass man das an dieser Stelle betonen muss.
- Hören Sie doch erst einmal zu! - Die Personalstellen in der Landespolizei sind trotz der stetig steigenden Aufgaben und der immer ermittlungsintensiveren Arbeit in schweren Deliktsfeldern um 800 Stellen innerhalb der letzten acht Jahre von dieser rot-grünen Landesregierung abgebaut worden. Diese Rotstrichpolitik bei der Polizei führte einerseits zum Anstieg der Kriminalitätshäufigkeitszahl in Schleswig
Holstein über den Bundesdurchschnitt und andererseits zu einer Aufklärungsquote, die weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Deswegen, Herr Kollege Rother, wird das Ergebnis am 20. Februar 2005 auch in diesem Punkt ein anderes sein, als Sie es erwarten.
Herr Innenminister, lassen Sie mich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass die rechnerisch geplante Umsteuerung in den operativen Dienst von bis zu 160 Polizeibeamtinnen und -beamten im Zuge der Umsetzung der Reko III aus unserer Sicht außerordentlich fragwürdig ist. Aufgrund der prekären Situation des Polizeihaushalts und weiterer Einsparverpflichtungen unter anderem auch durch die globalen Minderausgaben im Jahre 2005 ist der Polizeihaushalt gravierend unterfinanziert.
Oder anders ausgedrückt: Alle Maßnahmen, die im Polizeibereich zusätzlich Kosten verursachen, muss die Polizei selbst finanzieren, was natürlich zu Einschränkungen bei den ausgewiesenen Haushaltsansätzen führt. Das ist genau der Punkt, auf den der Kollege Kubicki immer hingewiesen hat. Daran kommen auch Sie nicht vorbei. Das gilt auch für die gerade dargestellte Beförderungsaktion. Verschonen Sie uns also, Herr Minister Buß, mit der Ankündigung von zusätzlichem Personal im Polizeibereich, wie es gesagt worden ist. Die im so genannten Schwarzpapier dargelegte Personalbedarfssituation im Bereich der Landespolizei ist und bleibt die Verwaltung des Mangels.
Unbefriedigend und weder für uns noch für einen großen Teil der Landespolizei nachvollziehbar sind mehrere Problembereiche. Das Problem der Verkehrspolizeidirektion habe ich bereits kurz angesprochen. Eine Lösung hätte ähnlich der Organisationsstruktur der Wasserschutzpolizeidirektion gefunden werden können. Eine derartige Eingliederung in das Landespolizeiamt wäre richtig und sinnvoll gewesen.
Die Integration der Autobahnreviere in die zukünftige Flächendirektion halten wir für falsch, weil dadurch die Qualität der Verkehrssicherheitsarbeit in den Hintergrund gedrückt wird. Der Autobahn als einem besonderen Sicherheits- und Kriminalitätsraum und den damit verbundenen besonderen, auch qualitativen, Herausforderungen an das Personal wird aus unserer Sicht nicht Rechnung getragen. Die Integration der Autobahnreviere hat natürlich eine wechselseitige personelle Verwendung zur Folge, was ja auch durchaus in den Beratungen deutlich geworden ist. Wir sehen schon bei der jetzigen Arbeit beispielswei
se der Polizeibezirksreviere, die ja auch in ihrer Tätigkeit einen Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheitsarbeit setzen sollen, dass oft gerade dieser wichtige Aufgabenbereich der Verkehrssicherheitsarbeit von anderen Aufgabenbereichen verdrängt wird. Ähnliches befürchten wir bei der Integration der Autobahnpolizeireviere eben auch. Diese Bedenken sind auch nicht ausgeräumt worden. Auf der Strecke blieben also die Spezialisierung und die hohe Qualität der Verkehrssicherheitsarbeit, die sich gerade in Schleswig-Holstein ausgezeichnet hat.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die nicht gelöste Schnittstellenproblematik bei den Dienststellen der Bezirkskriminalinspektionen auch aufgrund der fehlenden Deckungsgleichheit mit den Landgerichtsbezirken. Ich habe die Ergebnisse der Arbeitsgruppe natürlich auch zur Kenntnis genommen, aber ich erkenne da eher einen zusätzlichen Bürokratieaufwand als eine Lösung des Problems.
Das Führungsproblem einer Bezirkskriminalinspektion, die mehrere Regionalbehörden umfasst, ist nicht gelöst. Die jetzige Konstruktion erfordert einen erheblich größeren Koordinierungsaufwand. Der Hinweis, Herr Minister, dass eine Veränderung der kriminalpolizeilichen Struktur auf BKI-Ebene wegen fehlender Daten und Fakten nicht erfolgen kann - Sie haben uns das im Umdruck 15/5018 mitgeteilt -, ist ein Stück zu billig. Gerade dieser Hinweis lässt vermuten, dass der Reko III aus Sicht der jetzigen Landesregierung eine Reko IV folgen wird, die sich auch mit der Ebene unterhalb der jetzigen Inspektionen befassen und dann auch die operative Ebene der Kriminalpolizei neu organisieren wird. Die Sorge, wirklich die Sorge vieler Polizeibeamter, Kommunalpolitiker und Bürger, dass Sie planen, gerade im ländlichen Bereich viele kleine Polizeistationen zusammenzulegen, ist somit begründet, nicht nur durch Ihre Aussage, die Sie damals auf der GdP-Veranstaltung in Pinneberg gemacht haben. Die bedauern Sie ja zwischenzeitlich.
Dies würde dann eben auch die Zusammenlegung von Polizeibezirksrevieren und KP-Dienststellen bedeuten, aber vor allem die Präsenz der Schutzpolizei in der Fläche betreffen.
Völlig unbefriedigend ist die Regelung in Bezug auf die neuen Flächendirektionen. Das vorgeschlagene Modell mit acht Flächendirektionen mag wohl auf den ersten Blick dem Projektauftrag nach einer „maximal möglichen Zentralisierung“, wie es genannt wird, genügen. Nicht geklärt ist aber nach wie vor die Auswirkung in der Fläche.
Außer in Nordfriesland - dort bleibt ja alles so, wie es ist; das hat auch die Bewunderung meines Kollegen Maurus hervorgerufen - werden neue problematische Führungsstrukturen entstehen. Es entstehen Personalkörper mit bis zu 800 Personen, die von einer Direktion geführt werden müssen. Dies erfordert unzweifelhaft einen erheblichen Koordinierungsaufwand; das bestreitet wohl niemand. Die berechtigte Frage von Fachleuten nach der Führungsfähigkeit bleibt unbeantwortet.
Es soll aber nach der Projektzielsetzung nicht nur zu einer maximalen Zentralisierung der Behörden kommen, sondern auch zu einer Qualitätsverbesserung des polizeilichen Aufgabenvollzugs und einer Verbesserung der Führung. Bei der eben genannten Führungstiefe beispielsweise in der neuen Behörde Segeberg/Pinneberg ist das Erreichen dieser Zielsetzungen mehr als zweifelhaft.
Was passiert übrigens, Herr Minister, mit der von Ihnen beabsichtigten Polizeiorganisation, wenn Neumünster tatsächlich als große kreisangehörige Stadt in den Kreis Segeberg integriert wird? Vielleicht können Sie uns dies sagen.
Ebenfalls völlig ungeklärt ist, wie sich das geplante 8 + 1-Modell gerade auch in Bezug auf die Führung mit dem geplanten Modell von vier Einsatzleitstellen nach Einführung des Digitalfunks vereinbaren lässt. Auf die Problematik haben Sie, Herr Kollege Rother, ja hingewiesen; Sie haben es nur ein wenig weggedrückt. Nun kann man angesichts der Finanzlage zwar nicht erkennen, wann der Digitalfunk kommt, aber er wird kommen, und die Planung mit den vier Leitstellen liegt vor. - Viele Fragen, keine Antworten!
Angeblich ist nach genauen Berechnungen das auch in der Diskussion befindliche 13 + 1-Modell personalintensiver als das 8 + 1-Modell. Angeblich werden beim 8 + 1-Modell 50 Stellen mehr für die operative Arbeit freigesetzt. Allerdings gibt es auch Berechnungen aus dem Bereich der Landespolizei, die zu dem Ergebnis kommen, dass das 13 + 1-Modell selbst bei großzügiger Personalunterlegung für die zu leistenden Aufgaben nicht mehr Personal erfordert, als für das 8 + 1-Modell vorgesehen ist.
Ich habe sehr wohl nachvollzogen, Herr Minister, was Sie uns mit dem neuen Umdruck zugeschickt haben. Allerdings ist das - da stimmen wir wohl überein - eine allgemeine Bewertung der Dinge und keine Antwort auf das uns vorliegende Papier zur genaueren Berechnung des 13 + 1-Modells. Sie haben uns mitgeteilt - das konnten Sie auch nicht detaillierter tun -, das würde zu umfangreich. Ich nehme das zur Kenntnis. Sie müssen uns dann allerdings gestatten,
dass wir unsere Bewertung nur auf dieser Grundlage abgeben können. Die vom Innenminister vorlegte Argumentation im Umdruck 15/5121 überzeugt uns nicht.
Die im Bericht enthaltene Aussage, dass das 8 + 1Modell auch im Sinne einer prozesshaften Organisationsentwicklung, wie es heißt, richtig sei, ist aus unserer Sicht ein Hinweis darauf, dass gepaart mit der Planung, vier zentrale Einsatzleitstellen zu installieren, auch diese acht Flächenbehörden nur eine Zwischenstufe zu dann möglicherweise doch vier sind.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass auch die Vielzahl von Verordnungsermächtigungen im POG an wichtigen Punkten keine Basis für eine - dies betone ich - vorbehaltlose Zustimmung zu diesem Gesetz ist. Die CDU lehnt in Abwägung aller Argumente das Gesetz in der vorliegenden Fassung ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die UN-Anti-Folter-Konvention bezeichnet als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Das Prinzip der staatlichen Verantwortung liegt allen wichtigen Menschenrechtskonventionen zugrunde. Es verpflichtet den Staat, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verstoß gegen das Folterverbot verhindert, aufgeklärt und bestraft wird. Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folter ist die Bestrafung der Täter. Nicht weniger wichtig sind aber auch nationale Präventionsmechanismen, insbesondere die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen. Da stimmen wir überein.
Mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-FolterKonvention, das die UN-Generalversammlung im Dezember 2002 angenommen hat, soll präventiv der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung verbessert werden, indem regelmäßig Besuche bei Menschen gemacht werden, denen die Freiheit entzogen ist.
Deutschland hat das Zusatzprotokoll bislang nicht unterzeichnet, weil aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz zwischen dem Bund und den Ländern ein erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Die zu kontrollierenden Einrichtungen für den Bereich der Polizei und des Strafvollzugs liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Es ist deshalb sicher richtig, dass wir uns auch in Form einer Resolution mit der UN-Anti-Folter-Konvention beschäftigen und als Parlament unsere Auffassung dazu bekunden. Wir werden deswegen dem vorliegenden Antrag auch zustimmen.
Folgendes möchte ich allerdings betonen: Wir haben in Deutschland gerade im Strafvollzug, aber auch in den Heimen, gleich ob in den staatlichen, halbstaatlichen oder vom Staat initiierten Einrichtungen, schon jetzt Beiräte, Kommissionen und Kontrollmechanis
men, die völlig selbstständig und unabhängig - ich glaube, da stimmen wir auch überein - die Einrichtungen überprüfen können. Hierbei möchte ich ausdrücklich auch das wichtige Instrument des Petitionsausschusses des Landtages nennen. Diese Gremien schreiten dann ein, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt oder eine solche Behandlung festgestellt wird. Das ist noch lange keine Folter, um dies auch klarzustellen. Diese Gremien vertreten die Rechte jedes Einzelnen gegenüber der Institution, in der diese Person untergebracht ist.
Im Fokus des öffentlichen Interesses steht in diesem Zusammenhang natürlich selbstverständlich die Polizei. Unsere Polizei - ich finde es sehr gut, Frau Fröhlich, dass Sie das hier auch noch einmal deutlich gemacht haben - handelt rechtsstaatlich einwandfrei. Wenn es untersuchungswürdige einzelne Vorfälle gegeben hat, so sind diese stets vorbehaltlos ermittelt worden.
Eines möchte ich auch klar zum Ausdruck bringen: Für uns als CDU gilt, dass unsere staatlichen Institutionen oder diejenigen, die dort als Beamte oder Angestellte tätig sind, nicht mit einem pauschalen Verdacht belegt werden dürfen. Sie erfüllen ihre Pflicht im rechtsstaatlichen Sinn. Es ist ebenfalls zu betonen, dass die Organe, die das staatliche Gewaltmonopol ausüben, sich auch einer besonderen Kontrolle der Öffentlichkeit unterziehen müssen.
Sie haben, Herr Minister Buß, in einer Pressemitteilung vom 18. Oktober diesen Jahres gesagt:
„Unser Rechtsstaat hat zahlreiche Kontrollmöglichkeiten und ist in der Lage, schnell und mit der gebotenen Gründlichkeit und Objektivität zu reagieren.“
Das ist richtig und ich habe dieses Zitat extra mit aufgenommen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hier breite Übereinstimmig haben. Und weil dies richtig ist, hat die Innenministerkonferenz auf ihrer Tagung am 8. Juli 2004 hier in Kiel auf eine zügige Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention gedrängt. Gleichzeitig haben die B-Länder aber darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung der Konvention, soweit dies möglich ist - ich sage dies ausdrücklich und betone es -, keine neuen Kontrollgremien geschaffen werden müssen. Das soll aber nicht den Grundsatz des vorhin Gesagten einschränken.
Ich betone abschließend nochmals: Es gibt für uns keine Relativierung oder Einschränkung des Folterverbots und deswegen stimmen wir diesem Antrag auch zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
„Die Auswahl und Normierung weiterer Staatsziele muss sorgfältig und behutsam er
folgen. So sollte einerseits deutlich gemacht werden, dass das Land wichtige Belange seiner Menschen erkennt und sie ernst nimmt, andererseits aber nicht unrealistische Erwartungen weckt. Bei der Aufnahme neuer Staatsziele muss besonderes darauf Bedacht genommen werden, dass nicht der Anschein von Beliebigkeit entsteht oder Konkurrenzen auftreten, die zu einer Entwertung der Staatsziele führen könnten.
Die Bürgerinnen und Bürger können wegen des objektiven Regelungsgehaltes von Staatszielen und ihrer Bindungswirkung nur gegenüber der Staatsgewalt aus Staatszielbestimmungen keine subjektiven, einklagbaren Rechte ableiten.“
Soweit das Zitat des ehemaligen Innenministers Wienholtz in seiner Stellungnahme zur Aufnahme weiterer Staatsziele. Sie versuchen das ja nun zum wiederholten Male.
Ich will im Interesse der wichtigen Gruppen, die dahinter stehen, nicht sagen, dass Sie Ihren Schreibtisch am Ende der Legislaturperiode aufgeräumt haben. Aber ich frage mich schon, warum Sie solch eine Diskussion irgendwie nebenbei anfangen.
So weit also die Stellungnahme der Landesregierung zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in die Landesverfassung aus dem Jahre 1997. Übrigens, der abschließende Satz aus dieser Stellungnahme des Innenministers lautete: „Die Landesregierung nimmt daher diesbezüglich eine zurückhaltende Haltung ein.“ Ich meine, das war richtig so.
Die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in die Landesverfassung muss deshalb mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden. Es kann nicht darum gehen, den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes in der Landesverfassung neu zu definieren oder zu überbieten. Das hat nichts mit der unterschiedlichen Qualität von Grundrechten und Staatszielbestimmungen zu tun. Aber manchmal hat man schon den Eindruck, Sie wollen das. Staatszielbestimmungen müssen sich aus einer eigenen Zuständigkeit des Landes aufgrund des föderativen Staatsaufbaus oder aus einem landestypischen Merkmal heraus ergeben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir über die bisherigen und ja auch einvernehmlich gefundenen Regelungen hinaus keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Staatszielbestimmungen in unserer Landesverfassung. Es wäre unangemessen und auch der Sache nicht dienlich, wenn wir als Landesgesetzgeber durch
die Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen den Eindruck erwecken würden, dass das Land den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes in seiner Verfassung wiederholen müsste
- das kann ich Ihnen nachher noch einmal erklären - oder dass wir durch die Formulierung weiterer Programmsätze eventuell ableitend daraus weitere landesgesetzgeberische Kompetenz hätten. Das ist eben nicht der Fall. Sie sollten sich dazu vielleicht auch noch einmal die Föderalismusdebatte vor Augen führen.
Wozu neue Staatszielbestimmungen, um soziale Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige oder Kinder und Jugendliche plakativ in ihren Rechten zu schützen und diese Gruppen zu fördern, fragt man sich. Wichtiger wäre im Interesse der Beteiligten eine aktive Politik für diese Gruppen.
- Dazu komme ich, warum Sie das nicht können. Dazu sind Sie als Mehrheitsfraktion leider nicht in der Lage. Dazu ist diese rot-grüne Landesregierung nicht in der Lage, weil sie unser Land in den finanziellen Ruin gewirtschaftet hat
und überhaupt keine Spielräume hat, um anschließend das, was Sie plakativ in die Landesverfassung schreiben wollen, durch aktive Politik zu unterlegen. Nein, es wird, so lange Sie Regierungsverantwortung haben, keine Förderung dieser Gruppen geben können, weil Sie alle freien Finanzspielräume vernichtet haben. Was Sie vorhaben, ist ein grandioses Ablenkungsmanöver. Geld zum Fördern gibt es nicht, aber wir schreiben den Anspruch auf Förderung mal eben in die Landesverfassung. So kann man mit unserer Verfassung nicht umgehen!
So kann man mit den betroffenen Menschen nicht umgehen! Das lassen wir nicht zu. Das ist ein Scheingefecht, das Sie hier führen.
Auch der ständig von den rot-grünen Fraktionen in die Diskussion gebrachten Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichts werden wir am Ende der Legislaturperiode mit Sicherheit nicht zustimmen. Es gibt Gründe dagegen, es gibt auch Gründe dafür. Ich will sie im Einzelnen nicht aufführen. Wir sind das letzte Bundesland - Herr Kollege, das haben Sie gesagt -, das kein eigenes Landesverfassungsgericht hat. Ich meine schon, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode darüber auseinander setzen und das auch
überlegen müssen. Aber sicher nicht mit diesem Schnellschuss, den Sie abgeben wollen. Wir haben die Debatte vor anderthalb Jahren angefangen. Leider haben Sie das in den Ausschüssen nicht aufgegriffen. Jetzt räumen Sie, wie gesagt, Ihren Schreibtisch auf. Ich meine, dass es sich lohnt, über diese Frage in der nächsten Legislaturperiode sachgerecht zu diskutieren.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal deutlich machen: Die CDU wird in dieser Legislaturperiode keiner Änderung der Landesverfassung zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Tatsache, dass jetzt der Gesetzentwurf durch die Regierungsfraktionen eingebracht worden ist, denken wir, dass sich die Vorlage eines schriftlichen Berichts erübrigt. Im Zuge der Aussprache über den Gesetz
entwurf werden wir auch die Fragen, die sich im Bericht ergeben, abzuarbeiten haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur dokumentiert aus meiner Sicht schon ein wenig die Panik, jetzt nachweisen zu müssen, dass man bei der Änderung der Verwaltungsstrukturen doch irgendetwas getan hat, bevor der 20. Februar nächsten Jahres gekommen ist. So reicht die Landesregierung ihre selbst erarbeiteten Gesetzentwürfe als Formulierungsvorschlag an die Regierungsfraktionen weiter, um eine frühzeitige Beteiligung Betroffener im Rahmen einer Anhörung des Referentenentwurfs zu umgehen. Vielleicht war es aber auch nicht nur der Zeitdruck, der die Regierung zu diesem Verfahren veranlasste, sondern auch die Erkenntnis, dass es natürlich zu berechtigten Sorgen und erheblicher Kritik an dem Gesetzentwurf kommen würde.
Bevor ich auf den Inhalt eingehe, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Einbringung des Gesetzentwurfs ferner zeigt, was man von den Vorschlägen und Zusagen der SPD-Fraktion zu halten hat. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus dem Protokoll des Sonderausschusses „Kommunales Verfassungsrecht" vom 6. Mai 2000, wo unter Tagesordnungspunkt „Änderung der Amtsordnung" - da haben wir uns zum ersten Mal darüber unterhalten, Herr Kollege Puls - Folgendes nachzulesen ist:
„Abg. Puls erinnert an das einvernehmliche Bestreben des Ausschusses, in nächster Zeit den Bereich der Amtsordnung grundsätzlich zu überprüfen… Er schlägt vor, dass sich der Innen- und Rechtsausschuss mit diesem Thema beschäftigt. - Der Ausschuss stimmt dem zu."
Das war vor vier Jahren und jetzt kommen Sie mit dieser Sache aus der Hosentasche. Ob das eine angemessene Beratung ist, mag jeder selbst beurteilen.
Herr Kollege Puls, anstatt eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, liegt nun dieser unausgegorene Gesetzentwurf vor. Die Wortbrüchigkeit der Regierungsfraktionen dokumentiert auch ein Stück Ihres Parlamentsverständnisses.
Zum Gesetzentwurf Folgendes! Die Vorschläge zur Änderung des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit finden unsere grundsätzliche Zustimmung, da durch die Neuregelung unter anderem die Möglichkeit eröffnet wird, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auch mit anderen Körperschaften, An
stalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts abzuschließen. So können kommunale Körperschaften den bei anderen öffentlichen Stellen vorhandenen Sachverstand auf relativ einfache Weise in Anspruch nehmen, was auch sinnvoll ist. Das ist sicherlich positiv.
Der Titel „Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur" ist aber eine reine Mogelpackung. So bildet die Änderung der Amtsordnung den Kern des Gesetzentwurfs, ohne aber den Weg zu einer modernen Anforderungen entsprechende Weiterentwicklung der Ämter zu beschreiten und ohne Wege aufzuzeigen, wie Verwaltungen kooperieren oder fusionieren können und welche Anreizsysteme es dafür gibt. Das gehört doch dazu! Sie können doch nicht einfach nur sagen, so sieht das aus, so können wir ein Modell machen! Sie müssen natürlich auch Anreizsysteme entwickeln, damit etwas in Bewegung kommt.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass das Amt in seiner jetzigen Form nach allgemeiner Auffassung keine Gebietskörperschaft im Sinne des Artikels 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ist und sich damit nicht auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie berufen kann. Ich bin da gespannt auf die juristischen Ausführungen des Innenministers. Gleichwohl soll der neu zu schaffende Amtsbürgermeister ohne Gebietskörperschaft mit dem Bürgermeister einer Gemeinde vergleichbar sein oder gleichgestellt werden, was in sich schon logisch ist, aber natürlich noch Ihrer rechtlichen Erklärung bedarf. Ich bin gespannt darauf, Herr Innenminister.
Die vorhandene Problematik der erforderlichen demokratischen Legitimation des Amtes aufgrund einer immer größeren Übertragung von gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt ist durch die Wahl eines Amtsbürgermeisters leider nicht gelöst. Hier könnte nur die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und gegebenenfalls die Direktwahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses oder meinetwegen auch der Amtsversammlung Abhilfe schaffen.
- Danke, zumindest einer hat diesen Punkt verstanden! Das ist ja auch viel wert.
Das neue Gesetz würde dazu führen, dass einerseits weiterhin die Ämter in der jetzigen Gestalt bestehen bleiben, andererseits aber auch solche Ämter entstehen können, die durch ihre hauptamtliche Verwaltung wie Gemeinden auftreten.
Diese Problematik wird im Gesetzentwurf nicht angesprochen. Dafür löst aber der Gesetzentwurf immerhin die drängende Frage, dass die Gleichstellungsbeauftragte einer Gemeinde, die in ein Amt eingegliedert wurde, „zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung ein weiteres Jahr im Amt bleibt, wenn nicht ein Weiterbestehen der Funktion über diesen Zeitraum hinaus vorgesehen wird".
Ich hätte mir gewünscht, dass sich der Gesetzentwurf mit allen zu lösenden Problematiken so detailliert auseinander gesetzt hätte.
Nach den Neuregelungen sollen sich die ehrenamtlichen Amtsvorsteher in den Fällen, in denen ein Amtsbürgermeister eingesetzt wird, nur noch auf repräsentative Aufgaben beschränken und werden so zu „Frühstücksdirektoren“ abgestuft, unabhängig davon, ob sie bislang gute Arbeit geleistet haben oder nicht. Sie wissen, dass die hervorragende Arbeit geleistet haben, weil sie nämlich die schwierige Aufgabe wahrgenommen haben, auch Verwaltungsfunktionen als Ehrenamtler mit zu übernehmen. Wenn der Satz, den Sie hier so hingeworfen haben, ernst gemeint sein soll, können Sie das an dieser Stelle beweisen.
Eine solche Regelung ist kontraproduktiv und zerstört die Grundlagen für ehrenamtliches Engagement.
Viele der bislang von den ehrenamtlichen Amtsvorstehern wahrgenommenen Aufgaben sollen in Ämtern ab 8.000 Einwohnern von hauptamtlichen Amtsbürgermeistern wahrgenommen werden können, wobei ab 15.000 Einwohnern die Wahl eines Amtsbürgermeisters obligatorisch, also verpflichtend, wird. Die Besoldungseinstufung des vorgesehenen Amtsbürgermeisters entlarvt allerdings die tatsächliche Zielsetzung bei der Reform der Amtsordnung. Vorgesehen sind nämlich Ämter mit über 20.000 Einwohnern. Das ist die Zielsetzung des Kollegen Hentschel. Kollege Puls sagt dann - ehrlich wie er nun einmal war - in den „Kieler Nachrichten“ vom 18. August 2004 auch klar und eindeutig, dass dieser Gesetzentwurf der erste Schritt vor einer weiteren gesetzlichen Zwangslösung ist. Aber das gilt ja nun heute nicht mehr. Denn jetzt wird gesagt: Wo sich Bürger selbst verwalten, hat sich der Staat herauszuhalten.
Was ist denn nun? Gilt das, was Sie hier reingeschrieben haben, dass Sie doch einen Zwang ab 15.000 Einwohnern einrichten wollen, oder gilt das, was Sie eben gesagt haben? Für eines müssen Sie sich entscheiden.
Zunächst erscheint schon die Begrenzung auf 15.000 Einwohner sehr hoch gegriffen, da es in SchleswigHolstein nur ein Amt gibt, das diese Marge überhaupt erfüllt. Der Landesrechnungshof hatte darauf hingewiesen, dass die Mindestgröße eines Amtes bei 6.000 Einwohnern und die Optimalgröße bei 9.000 Einwohnern liegt. Aber auch dazu ist die Diskussion überhaupt noch nicht zu Ende geführt. Den Bericht des Landesrechnungshofs haben wir noch nirgendwo diskutiert.
Sieht man allerdings in diesem Zusammenhang auf die Äußerungen der Frau Ministerpräsidentin, die sich, was die Kommunalverwaltung angeht, immer mit ganz besonderer Sorgfalt und großem Sachverstand äußert, die gesagt hat, dass man ab 2006 nicht mehr auf die Freiwilligkeit der Kommunen bei Strukturreformen setze, so ist dieses Gesetz eindeutig der Vorbote einer kommunalfeindlich ausgerichteten Politik der Landesregierung, die das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger aushöhlt und somit auf Dauer völlig infrage stellt.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt bei der Organstruktur der hauptamtlich verwalteten Ämter sowie bei der gesetzlichen Zuweisung der Kompetenzen auf die Vergleichbarkeit mit den Regelungen der Gemeindeordnung ab, ohne aber die erforderlichen, auch rechtlichen, juristischen Konsequenzen zu ziehen.
Wir haben in unserem Antrag „Weniger Bürokratie, mehr Bürgernähe“ Ende letzten Jahres deutlich gemacht, dass eine Neuordnung der Amtsordnung aus Sicht der CDU vorerst nicht erforderlich ist, was aber, um es deutlich zu sagen, nicht heißen soll, dass wir uns einer Überprüfung der Ämterstruktur und einer sich daraus ergebenden Neuordnung auch der Amtsordnung verschließen. Was wir aber ablehnen, sind Einzelfalllösungen wie die hier offensichtlich vorliegende „Lex Probstei“. Falls es für die beabsichtigte Kooperation der drei Ämter rechtlichen Regelungsbedarf gibt, sollte diesem über eine Experimentierklausel oder über die Charakterisierung als Modellversuch Rechnung getragen werden. Ich will ausdrücklich die freiwillige und engagierte Arbeit in der Probstei loben. Daran ist doch zu erkennen, dass Bewegung darin steckt. Das müssen Sie also über den anderen Weg nicht lösen, meine Damen und Herren.