Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Hildebrand, es sind sicherlich einige Anregungen in Ihrer Rede enthalten gewesen, die wir auch tatsächlich konstruktiv mitdiskutieren werden.
Mit dem neuen Landeswassergesetz wird in Schleswig-Holstein mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie begonnen. Damit werden die Weichen für das bedeutendste Umweltprojekt in unserem Lande gestellt. Das Ergebnis wird sein: Schleswig-Holstein wird schöner.
Die von der Landesregierung vorgeschlagene Novelle ist aus meiner Sicht und aus Sicht unserer Fraktion ein sehr gelungener Entwurf. Ich habe bisher noch kein Haar in der Suppe finden können, Herr Minister.
Das bezieht sich sowohl auf die inhaltlichen Regelungen als auch gerade auf den organisatorischen Teil zur Umsetzung.
Wir wissen alle, dass strukturelle Maßnahmen insbesondere bei den Kommunalverbänden auf Kritik gestoßen sind. Ich teile in dieser Frage die Position der Landesregierung.
Würde die Durchführung kommunal organisiert werden, dann müssten auf jeden Fall größere Gremien neu geschaffen werden, um dies zu koordinieren. Fließgewässersysteme halten sich aber nicht an die Grenzen kommunaler Körperschaften. Wir haben es nicht nur mit einer überkommunalen Aufgabenstellung zu tun, sondern es müssen auch länderübergreifende und sogar internationale Koordinierungsmaßnahmen getroffen werden.
Wer sich einmal mit der Frage - Herr Hildebrand hat das schon erwähnt - auseinander gesetzt hat, wie Kommunen mit der Indirekteinleiterverordnung klarkommen sollen, der wird wie ich zu dem Ergebnis kommen, dass der Schuh Wasserrahmenrichtlinie für die Kommunen zu groß ist.
Ich sehe Herrn Hildebrand im Moment nicht, aber ich wollte doch noch einmal kurz auf das eingehen, was er gesagt hat, dass nämlich wegen der Indirekteinleitungsverordnung Personal einzustellen ist. Das zu tun, wäre ein falscher Weg, weil diese Anträge doch relativ selten für Sonderanlagen gestellt werden, die dann im Einzelfall zu genehmigen sind. Dafür müssen sich die Kommunen höchstwahrscheinlich ingenieurmäßigen Sachverstand von außen einkaufen.
Die zentrale Rolle, die den Wasser- und Bodenverbänden zukommt, müsste eigentlich den anhaltenden Applaus der Kollegin Todsen-Reese und der CDUFraktion erhalten, nachdem sie sich gestern in der Naturschutzdebatte so vehement für die Bedeutung des Eigentums eingesetzt haben.
Die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die große Masse der Gewässer in unserem Land, nämlich 20.000 km Fließgewässer und zirka 70.000 Hektar. Sie sind die Eigentümer und die richtigen Adressaten, weil sie in der Wasserwirtschaft zu Hause sind. Das lobt die CDU nun doch wieder nicht. „Ent oder weder“ Frau Sassen!
Sie fordern Regelungen in diesem Gesetz im vorauseilenden Gehorsam gegenüber einer noch zu treffenden Funktional- oder gar Gebietsreform. Ich denke, wir sollten uns erst einmal an das Ist halten. Also erwartungsgemäß bleibt der Jubel bei der Opposition aus.
Wir lernen daraus, dass sich die Opposition wieder einmal sehr opportunistisch verhält und eine konsistente Linie in der Umweltpolitik bei Ihnen nicht erkennbar ist.
Summarisch gewertet: Wir Grünen sagen, dass das Landeswassergesetz gut ist, die Organisation ist ebenfalls gut.
Das eigentliche Konfliktpotenzial liegt in der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes. Wie so oft steckt der Teufel auch hier im Detail. Ich nenne hier nur einmal den neuen § 38 a, Uferrandstreifen oder Flächenherausnahme aus der Bewirtschaftung, wasserwirtschaftliche Rückbaumaßnahmen und dergleichen.
her sind die getroffenen Maßnahmen unter Einbeziehung der Akteure und Betroffenen vor Ort sehr zu begrüßen. Die bisherige und künftige Beteiligung, also eine sowohl breite als auch tiefgehende demokratische Teilhabe ist wesentlicher Bestandteil für die erfolgreiche Umsetzung dieses gigantischen Vorhabens. Demokratische Teilhabe ist für uns Grünen ein wichtiges Grundprinzip in unserer politischen und gesellschaftlichen Kultur.
In diesem Sinne halte ich die Einrichtung von Beiräten unter Einbeziehung aller relevanten Gruppen für vorbildlich,
wie es vom federführenden Umweltministerium für die Flussgebietseinheit Eider, die Flussgebietseinheit Schlei/Trave und das Teileinzugsgebiet Elbe vorgesehen ist. Diese Beiräte betreuen die Arbeit in neun beziehungsweise zwölf oder 13 Arbeitsgruppen jeweils unter Federführung der Wasser- und Bodenverbände.
Demokratische Partizipation ist das und das zeigt, dass Demokratie eben doch viel mehr ist, als nur alle vier Jahre sein Kreuz zu machen.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein spannender Weg von vielen Jahren und heute wird der erste Schritt zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ein schöneres Schleswig-Holstein gemacht.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes soll der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen. Erstmals überhaupt werden durch die Wasserrahmenrichtlinie überregionale Ziele und Maßnahmen festgelegt, um die Qualität des Wassers zu verbessern und die mit den Wasserläufen verbundenen natürlichen Grundlagen zu schützen. Dabei wird erstmals über den Tellerrand hinaus gedacht. Der Naturschutz und der Wasserschutz machen nicht an kommunalen Grenzen Halt, sondern orientieren sich erstmals an Gebietseinheiten.
Das Prinzip der Gewässerbewirtschaftung in Flussgebietseinheiten wird im vorliegenden Gesetzentwurf festgelegt. Was sich so lapidar anhört, ist etwas völlig Neues. Zum einen bezieht sich das Ganze nicht nur rein auf die Wasserflächen, sondern eben auch auf die mit ihnen verbundenen Landflächen, und zum anderen wird hier erstmals versucht, die Wasser- und Bodenverbände nicht nur umfassend zu beteiligen, sondern diese wichtige Aufgabe wird vollständig auf die Wasser- und Bodenverbände übertragen. Das heißt, einerseits brechen in Bezug auf die Vorgehensweise beim Schutz unserer Gewässer neue Zeiten an, aber andererseits haben die hier schon vorhandenen Wasser- und Bodenverbände die Möglichkeit, ihre Erfahrungen konkret mit einzubringen.
Wichtig ist dabei, dass es sich nicht nur um reines Verwaltungshandeln dreht oder man im Prinzip einfach mit den derzeitigen Instrumentarien so weitermacht wie bisher. Man will vielmehr zu neuen Vorgehensweisen kommen. In Bewirtschaftungsplänen sollen genaue Ziele festgelegt werden.
Was in anderen Planungsbereichen schon längst Standard ist, wird so auch in der Gewässerbewirtschaftung mit eingebracht.
Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmenprogramme erstellt, die dann auch umgesetzt werden sollen. So ist eine genaue Effizienzkontrolle möglich, die wir bisher nur sektoral durchführen konnten.
In allen Kommunen werden für die jeweiligen Gewässer Messungen durchgeführt und die entsprechenden Ziele formuliert und dann Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. Es wird so manches Mal vor Ort Stirnrunzeln auslösen, aber mit Sicherheit innerhalb von kurzer Zeit mehr als nur akzeptiert werden.
Betrachtet man nun die Ziele in § 2 b, so wird man möglicherweise sagen, dass dies alles wichtige Ziele sind, aber die Formulierungen wenig konkret sind. Da wird zum Beispiel ein guter ökologischer Zustand für die oberirdischen Gewässer gefordert und man bezieht sich dabei auf das Wasserhaushaltsgesetz. Was bedeutet dies eigentlich? - Es ist zuallererst nicht eine juristische, sondern eine ökologische Frage.
Wir werden in nächster Zeit eine Bestandsaufnahme der Gewässerflächen bekommen, der sich dann die Ableitung von konkreten Zielen in einzelnen Regionen anschließen wird. Da es sich bei den Gewässern, vor allen Dingen bei den Fließgewässern, um komplexe Systeme handelt, werden die Ziele und Maßnahmen sehr vielschichtig sein. Auch die Rahmenbedingungen und die Einflussmöglichkeiten werden sehr unterschiedlich sein. Ist eine Region stark von der Landwirtschaft geprägt, wird dies auch entsprechende Belastungen im Wasserhaushalt nach sich ziehen. Sind Firmen oder Kraftwerke im unmittelbaren Einflussbereich, werden die Einwirkungen wieder andere sein. Die Zielformulierung wird also vor Ort oft sehr unterschiedlich sein. Deswegen lässt sich für ein gesamtes Bundesland natürlich keine haargenaue Formulierung finden, was nun als guter ökologischer Standard zu definieren ist. Das macht man vor Ort.
Die Summe aller Ziele und Maßnahmen ist sicherlich bewertbar und auswertbar. Wir haben bis zum Jahr 2015 Zeit, unsere gesteckten Ziele zu erreichen. Das heißt, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen im Land durchgeführt werden und die Wirkung dieser Maßnahmen untersucht wird. In dieser Zeit hat das Land Schleswig-Holstein eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Es muss die Ziele und Maßnahmen ständig landesweit evaluieren. Wir werden im Jahr 2015 sehen, was sich im Land wirklich getan hat. Ich bin mir sicher, dass wir schon auf dem Weg dahin viele Erfolge für den Gewässerschutz vermelden können.
Hinter dem Gesetzentwurf steckt also mehr, als man im ersten Moment denkt. Darüber hinaus kann man sagen, dass in einigen Fällen auch die Entscheidungsstrukturen etwas gestrafft wurden, was dem Gesetz ebenfalls nicht schadet. Alles in allem kann man also sagen, dass die Gesetzesänderungen notwendig und sinnvoll sind und wir froh sind, wenn dieses Gesetz so schnell wie möglich umgesetzt wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir sind uns alle sicherlich einig, dass wir diesen Gesetzentwurf dem Umweltausschuss zur Beratung überweisen wollen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften