Protocol of the Session on December 13, 2002

765.000 € eingestellt -, dann könnte man sich die Frage stellen, ob die Aufgaben der sieben vorgesehenen Stellen für Spezialistinnen und Spezialisten nicht besser bei Bedarf auch über Werkverträge abgegolten werden könnten.

Die zusätzliche achte Stelle für Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben könnte von den Kreisen und kreisfreien Städten in der Wahrnehmung derer Aufgaben bei der Umsetzung übernommen werden, um somit die Weichen für eine Erfolg versprechende Funktionalreform zu stellen. Es liegt wie überall am Geld.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bitte!

Auch aus meiner Sicht sind die Chancen der Synergieeffekte noch nicht ausgereizt und die Möglichkeiten der Kooperationen noch nicht hinreichend diskutiert worden.

Ich möchte auch noch auf die Uferrandstreifen zu sprechen kommen, die in § 38 a geregelt sind. Hier geht der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich der Einträge aus diffusen Quellen im Gegensatz zu den Punktquellen und hinsichtlich der Regelbreite von 10 m bei Uferrandstreifen über die Wasserrahmenrichtlinie hinaus.

Da die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie allein aus Landesmitteln finanziert werden muss und - vorsichtig geschätzt - für 15 Jahre rund 688 Millionen € verausgabt werden sollen, ist es angesichts der desolaten Haushaltslage unsere Pflicht, den kostengünstigsten Weg zum Ziel zu beschreiten.

(Glocke des Präsidenten)

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. - Wir werden beantragen, eine Anhörung durchzuführen, und wir werden dafür sorgen, dass dieses Gesetz flexibel gehandhabt wird und dass es zu einer Umsetzung kommt, mit der alle Beteiligten leben können.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Jacobs das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landeswassergesetz ist Anfang 2000 umfangreich geändert worden. Die Novelle ist seinerzeit im Lande überwiegend positiv aufgenommen worden. Es sind Genehmigungspflichten zurückgeführt, Verwaltungsverfahren vereinfacht und auch Teile der Funktionalreform, die es also schon lange gibt, Frau Sassen, eingearbeitet worden. Eine wesentliche Neuerung im Gesetz war zum Beispiel die Möglichkeit, die Abwasserbeseitigung auch auf die Wasser- und Bodenverbände zu übertragen. Das Gesetz hat die kommunale Ebene gestärkt und galt als bürger-, kommunal- und umweltfreundlich.

Obwohl sich das Landeswassergesetz bewährt hat und es eigentlich nur einen minimalen Änderungsbedarf gibt, soll es jetzt geändert werden, weil eben die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU, die vorschreibt, dass alle Oberflächengewässer bis 2015 in einem guten ökologischen Zustand zu sein haben, war in jüngster Zeit mehrfach Thema im Landtag.

Ein Hauptziel der Richtlinie ist es, einheitliche Kriterien für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Mit ihr werden neue einheitliche Instrumente in die europäische Wasserwirtschaft eingeführt.

Insbesondere beinhaltet das eine auf das Flusseinzugsgebiet bezogene Bewirtschaftung der Gewässer, eine ganzheitliche Betrachtung der Küstengewässer, Flüsse, Seen und des Grundwassers, neben chemischen auch strukturelle und biologische Güteziele für die Gewässer und eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmenprogramme.

Das bedeutet, dass im Landesrecht das gesamte Planungsinstrumentarium der Wasserwirtschaft neu geordnet werden muss. Außerdem müssen Vorschriften formuliert werden, die die Beteiligung der Öffentlichkeit neu regeln. Hinzu kommt, dass es erforderlich wird, einige Voraussetzungen für die Durchgängigkeit der Fließgewässer zu schaffen, und dass die Bewirtschaftungskonzeption für die Gewässer innerstaatlich verbindlich gemacht werden muss.

Der Bund hat seine Aufgabe bereits Mitte des Jahres erfüllt, indem er das Wasserhaushaltsgesetz novelliert hat. Diesem Rahmengesetz haben wir jetzt unser

(Helmut Jacobs)

Landeswassergesetz bis spätestens Ende 2003 anzupassen.

Erwähnen möchte ich, dass es mit dem neuen Gesetzentwurf zu weiteren Verwaltungsvereinfachungen kommen wird und dass darin zum Beispiel Erleichterungen bei Genehmigungen für auditierte Betriebsstandorte enthalten sind.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Im Rahmen der Verbandsanhörung ist überwiegend zu den §§ 38 und 38 a, die sich mit dem Umfang der Unterhaltung der Gewässer und der Uferrandstreifen befassen, Stellung genommen worden. Die Naturschutzverbände fordern eine stärkere Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, während die Verbände der Grundstückseigentümer bessere Bestandstandsschutz- und Entschädigungsregelungen berücksichtigt haben wollten.

Wenn alle Wünsche und Forderungen der Verbände in dem Gesetzentwurf eingeflossen wären, hätte dies zu einer riesigen Aufblähung geführt.

In dem uns vorliegenden Entwurf sind allerdings sehr viele Änderungsvorschläge berücksichtigt worden. Das begrüße ich sehr.

(Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] und Helmut Plüschau [SPD])

Über die Kritikpunkte, die Frau Sassen in Bezug auf angebliche Widersprüche zum Artikelgesetz angesprochen hat, sollten wir uns im Fachausschuss noch einmal unterhalten. Das ist aus meiner Sicht so sicherlich nicht korrekt, wie Sie das hier wiedergegeben haben, Frau Sassen.

(Zurufe von der CDU)

Dazu werden Sie dann auch noch eine entsprechende Nachhilfestunde erhalten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Vor ziemlich genau zwei Jahren beschloss das Europäische Parlament die zumindest Umweltpolitikern bekannte Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der Wasserqualität in den Mitgliedstaaten - ein ehrgeiziges Vorhaben mit einem zeitlich sehr limitierten

Rahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine große Anzahl der Gewässer auch in SchleswigHolstein die von der EU vorgegebenen Wasserqualitäten bisher nicht erreichen.

Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert aber nicht nur organisatorische Maßnahmen, sondern auch die notwendige Anpassung des Landeswassergesetzes, die nun von der Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden soll.

Allerdings kann uns der vorgelegte Gesetzentwurf nicht völlig zufrieden stellen. Auch beim Gesetzentwurf der Landesregierung - ähnlich wie wir das gestern schon einmal beim Naturschutzgesetz hatten - ist eine Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe verwandt worden, die unseres Erachtens in einem Gesetz nichts zu suchen haben. So soll zum Beispiel gemäß des neuen § 2 Abs. 3 die nachhaltige Entwicklung von Wasser auch durch ökonomische Maßnahmen gefördert werden.

Der Begriff der Nachhaltigkeit wird in der politischen Diskussion häufig benutzt und scheint inhaltlich voll erfasst zu sein. Juristisch ist es aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, der für die Juristen in unserem Land ein hervorragender Anlass zum Streiten ist.

Wir haben aber auch inhaltliche Schwierigkeiten mit einzelnen Regelungen. Die Übertragung der Indirekteinleitergenehmigung und -überwachung auf kommunale Stellen nach § 33 Abs. 3 stößt bei uns auf Bedenken. Nicht, dass wir im Prinzip etwas gegen die Übertragung auf die kommunale Seite hätten. Im Gegenteil, wir begrüßen die sinnvolle Kommunalisierung von Aufgaben ausdrücklich. Allerdings müssen wir dann vom Land auch die entsprechenden Begleitmaßnahmen für die Kommunen erhalten.

Für die erwähnte Indirekteinleitergenehmigung und die nachfolgende Überwachung nicht bauartgeprüfter Anlagen ist ein wesentlich weitergehender spezieller Sach- und Fachverstand erforderlich als für die Überwachung serienmäßig hergestellter Anlagen. Dieser Sachverstand wird von den Gemeinden bisher nicht vorgehalten. Für diese Aufgaben reicht auch die Fortbildung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel nicht aus, sondern es ist Personal mit einer speziellen Ausbildung nötig, beispielsweise Ingenieure für Siedlungswasserwirtschaft, Chemiker oder Biologen.

Insofern ist das Land nach dem Konnexitätsprinzip in der Verantwortung, finanziell unterstützend tätig zu werden, damit dieses Personal vorgehalten werden kann.

(Günther Hildebrand)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation ist das ein fast aussichtsloses Vorhaben.

Wir müssen daher im Ausschuss prüfen, ob wir es zumindest im Moment nicht bei der aktuellen Regelung belassen. Hilfsweise wäre die Einführung eines Antragstatbestandes denkbar. Die Abwasserbeseitigungsträger, die sich in der Lage sehen, den gesamten Bereich der Genehmigung und Überprüfung der Indirekteinleiter wahrzunehmen, könnten die Aufgaben auf Antrag übertragen bekommen.

Das müssen wir dann wiederum im Ausschuss mit den kommunalen Landesverbänden besprechen.

Weiter steht der § 51 in der Kritik. Im Bereich der Gewässerunterhaltung werden künftig nur noch diejenigen Maßnahmen bezuschusst, die nicht nach dem Wasserverbandsgesetz beitragsfähig sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass künftig nur noch die Bereiche, die unter die Wasserrahmenrichtlinie der EU fallen, gefördert werden. Darüber müssen wir ebenfalls im Ausschuss noch reden.

(Beifall bei der FDP)

Handlungsbedarf besteht unserer Meinung nach auch noch in einem anderen Bereich. Nach § 21 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ist es möglich, dass die Wasserbehörden von einer Verpflichtung zur Selbstüberwachung ganz oder teilweise befreit werden, wenn bei kleinen Anlagen eine Beeinträchtigung des Gewässers nicht zu erwarten ist. Wir denken, dass eine entsprechende Regelung auch im Landeswassergesetz Sinn machen würde.

Auch diesen Punkt sollten wir mit den Landesverbänden im Ausschuss noch einmal ausführlich besprechen. Der Vorschlag, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen, ist sicherlich sehr vernünftig.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat im Spätsommer einen Gesetzentwurf zum Landeswassergesetz bezüglich des Deichneubaus und der Deichunterhaltung eingebracht, der an das niedersächsische Deichgesetz anknüpft. Da nun die Landesregierung das Landeswassergesetz ändern will, werden wir auch diese Problematik wieder ansprechen. Wir sollten uns nämlich schon bei Niedrigwasser um die Deiche in der Elbmarsch kümmern und nicht erst dann, wenn wir von einer Flutwelle überrollt werden. Es gibt also genügend Dinge, die im Ausschuss noch geklärt werden müssen. Packen wir es an!

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Matthiessen das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Hildebrand, es sind sicherlich einige Anregungen in Ihrer Rede enthalten gewesen, die wir auch tatsächlich konstruktiv mitdiskutieren werden.