Protocol of the Session on January 25, 2002

Wir müssen dafür sorgen, dass die Habilitation - da bin ich ganz anderer Meinung als Herr de Jager - nicht doch heimlich zu einem Maßstab wird, dass das neue System im Grunde untergraben wird, weil einige Fachbereiche sagen: Wir halten an der Habilitation fest. - Dann allerdings würde es ein ziemlicher Stress: Drittmittelforschung heranziehen, Habilitation schreiben, Lehre für die Habilitationsmutter oder den Habilitationsvater, die oder der sich ihrer oder seiner Pflicht an die Youngsters entledigt. Das kann man nicht schaffen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Es ist nur gut, dass sie nicht weiß, wovon sie redet!)

Wir müssen uns in diesem Zusammenhang das Beispiel von England, wo vor einigen Jahren eine solche Reform eingeführt wurde, ansehen: Was hat es dort an negativen Folgen gegeben? Sicherlich ist richtig, dass das alte und das neue System nicht gleichzeitig aufrecht erhalten werden können.

An dieser Stelle darf nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass jetzt ein harter Konkurrenzkampf der verschiedenen wissenschaftlichen Generationen ausgebrochen ist. Da sind diejenigen, die nach dem alten System jetzt eigentlich dran wären. Das sind Leute um die Vierzig und älter. Das sind aber auch diejenigen, die Dreißig und älter sind, die sich schon aufs neue System einstellen und das sind die ganz Jungen.

Wir haben Resolutionen beispielsweise von den Personalräten der CAU bekommen, die zur Lösung dieses Generationenkonfliktes einen Vorschlag unterbreiten. Es steht uns jetzt nicht an, diesen Vorschlag in der Plenardebatte zu bewerten. Das sollten wir im Ausschuss tun.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe - da schließe ich mich Herrn Weber an - auf eine zügige Umsetzung. Die Aussagen der Ministerin lassen mich gewiss sein, dass wir nicht vergeblich hoffen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keiner wird ernsthaft behaupten, der „Muff von 1.000 Jahren“ beherrsche noch das Erscheinungsbild unserer Hochschulen. Im Gegenteil, seit Jahren unterliegen die Universitäten und Fachhochschulen des Landes einem enormen Veränderungsdruck aus Politik und Wirtschaft.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist bei Frau Birk noch nicht angekommen!)

Dennoch fühlt man sich häufig gerade im Hochschulbereich an den Spruch von Günter Grass erinnert, dass der Fortschritt eine Schnecke sei.

Dieser Prozess, der beispielsweise durch Änderungen in der Hochschulrahmenplanung oder durch die angestrebten Zielvereinbarungen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen gekennzeichnet wird, ist zwar nicht immer leicht oder ohne Probleme, dennoch ist er unumkehrbar. Denn wer eine wettbewerbsfähige Wirtschaft haben will, braucht eine leistungsfähige Hochschullandschaft. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind deshalb vielfältige Bestrebungen im Gang, um neue leistungsfähige Strukturen - nicht zuletzt beim Personal - zu schaffen.

Zugegebenermaßen spielt in diesem an sich vernünftigen Veränderungsprozess immer auch das Thema „knappe Finanzen“ eine unheilvolle Rolle. Deshalb ist von außen nicht immer leicht zu sehen, ob nun die Finanzproblematik oder die Argumente für neue Strukturen die treibende Kraft der Handelnden sind. Beides ist sicherlich nicht voneinander zu trennen.

Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit den angestrebten Änderungen im Hochschulrahmengesetz und im Professorenbesoldungsreformgesetz. Wie wir

(Anke Spoorendonk)

wissen, sind wir heute schon sehr viel weiter als zu dem Zeitpunkt, zu dem über diesen Bericht hätte debattiert werden sollen. Auf der Grundlage einer BundLänder-Vereinbarung nach Artikel 91 des Grundgesetzes hat die Bundesregierung jetzt im Rahmen der Hochschuldienstrechtsreform den Weg für die Einrichtung von so genannten Juniorprofessuren frei gemacht. Ziel ist es dabei, den Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verkürzen und den wissenschaftlichen Nachwuchs früher als bisher zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre zu führen. Dadurch soll die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschafts- und Forschungssystems und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu hat die Ministerin auch Ausführungen gemacht.

Umstritten ist vor allen Dingen, dass eine Habilitation nicht mehr zwingend vorgesehen ist. Das heißt, dass zukünftig die Bewährung im Rahmen einer Juniorenprofessur der in der Regel einzuhaltende Qualifikationsweg für eine Professur sein soll. Über dieses Problem haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach diskutiert. Auch ich möchte klar machen: Ich sehe ein Problem darin, dass wir sowohl das alte wie auch das neue System nebeneinander herlaufen haben. Für den SSW ist es richtig zu sagen: Weg mit der Habilitation, wir müssen den Weg gehen, der von anderen Ländern in Europa schon lange beschritten worden ist.

Wir unterstützen die Bestrebungen, neue Wege in der Personalstruktur an den Hochschulen zu gehen, zumal es jetzt auch Überlegungen gibt, die Habilitationsschrift in die Bewerbung für eine Professur einfließen lassen zu können. Dennoch muss man irgendwann richtig Farbe bekennen.

Auch die vorgeschlagenen Änderungen im Professorenbesoldungsgesetz, wodurch die Besoldung flexibler und leistungsfähiger gestaltet werden soll, finden unsere Unterstützung. Wir müssen einfach weg von den verkrusteten Strukturen, um weiterzukommen.

Ginge es nach dem SSW, so sollte auch ernsthaft über eine völlige Abschaffung des Beamtenstatus an den Hochschulen nachgedacht werden.

(Beifall bei SSW und der Abgeordneten Ur- sula Kähler [SPD])

Natürlich verstehen wir angesichts der angestrebten Änderungen die Unsicherheit bei den jetzigen wissenschaftlichen Mitarbeitern an den Universitäten und Fachhochschulen. Es schwirren in der Öffentlichkeit viele Gerüchte über angebliche Massenentlassungen herum. Darüber hinaus haben viele Privatdozenten Bedenken hinsichtlich der Vorschläge angemeldet. Es

ist ja schon gesagt worden, was wir beispielsweise in der „Süddeutschen Zeitung“ dazu haben lesen können.

Es kann auch nicht angehen, dass die heutigen Mitarbeiter durch die geplanten Änderungen benachteiligt werden. Die Ministerin hat dazu bereits Vieles gesagt, wodurch sie zur Beruhigung beigetragen hat. Wir fordern, dass auf diese Ängste und Bedenken der Beschäftigten in der Ausschussberatung noch einmal eingegangen wird. Wir sind auch dafür, dass man einen Vertrauensschutz ausspricht, wie man es bei vielen anderen Strukturveränderungen in der Vergangenheit getan hat. Alles das werden wir im Detail noch im Ausschuss bereden.

Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Von daher ist das schon etwas, auch wenn die Zeit am heutigen Freitagnachmittag bereits weit vorangeschritten ist.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir schließen damit die Beratungen ab und treten in die Abstimmung ein.

Es ist beantragt worden, den Bericht zur Personalstruktur- und Dienstrechtsreform im Hochschulbereich und zum Professorenbesoldungsreformgesetz - Bericht der Landesregierung in der Drucksache 15/1429 - zur abschließenden Beratung in den zuständigen Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt erledigt.

Geschäftsleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich nun die Tagesordnungspunkte aufrufen werde, die nach Übereinkunft der Geschäftsführer der Fraktionen entweder von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen oder zu denen keine Aussprache erfolgen soll.

(Heinz Maurus [CDU]: Nein, Vertagung!)

- Wir machen das von hier vorn!

Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1493

Mir ist signalisiert worden, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzei

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

chen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmeldegesetzes in der Drucksache 15/1493 einstimmig in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Bundesrichterwahl

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1180

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1209

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/1445

Es wird vorgeschlagen, diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und ihn auf die Tagesordnung der nächsten Tagung des SchleswigHolsteinischen Landtages zu setzen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Bericht über die finanzielle Lage der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2001 Drucksache 15/1393

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/1486

Die Geschäftsführer schlagen vor, auch diesen Tagesordnungspunkt angesichts der fortgeschrittenen Zeit von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und ihn auf die Tagesordnung der nächsten Tagung des SchleswigHolsteinischen Landtages zu setzen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dies einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 28 auf:

Neustrukturierung der Studienangebote für Architektur und Bauingenieurwesen

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/1327