Protocol of the Session on December 14, 2001

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU])

Im Plan werden Vordeichungen grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn es insofern um die reine Landgewinnung geht, kann ich dem durchaus zustimmen. Die Anhörung zum Generalplan hat jedoch deutlich gemacht, dass es in begründeten Einzelfällen - zum Beispiel auf Eiderstedt - durchaus sinnvoll sein kann, durch Vordeichungen Speicherköge einzurichten, um so die Entwässerung des niedrig liegenden Festlandes besser zu gewährleisten. Ich will nicht pauschal Vordeichungen das Wort reden, aber ich will auch nicht von vornherein ausschließen, dass Vordeichungen sinnvoll sein können.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU])

Positiv ist, dass man sich im Generalplan auf das Vorlandmanagementkonzept, das von allen Seiten akzeptiert wird, beruft. Die Zusammenarbeit zwischen Wasser- und Bodenverbänden, ALR und Nationalparkamt ist sehr gut und fast völlig konfliktfrei. Der einzige Konfliktbereich, der noch besteht, ist der der Schafbeweidung. Ich glaube, dass weder die intensive Beweidung noch das völlige Freihalten des Vorlandes von Beweidung derzeit ausreichend begründet werden kann. Ich bin vielmehr der Meinung, dass man sich auch an diesem Punkt auf einen Kompromiss einigen sollte, der eine moderate und extensive Beweidung bei Freihaltung von einzelnen - durchaus auch großen Bereichen beinhaltet. Ich hätte mich gefreut, wenn sich eine solche Formulierung als Zielsetzung im Generalplan gefunden hätte und wenn die CDU dies schon im Ausschuss beantragt hätte. Dann hätte man vielleicht eine parteiübergreifende Formulierung finden können und die CDU hätte sich diesen Antragspopulismus zugunsten der Sache sparen können.

Zu guter Letzt aber auch noch ein Beispiel für Innovationen im Generalplan Küstenschutz. Mehrfach wird im Generalplan deutlich gemacht, dass man sich noch mehr als bisher mit alternativen und ergänzenden Küstenschutzmaßnahmen befassen will. Wichtig ist dabei vor allem, dass wir auch entsprechende Versuche durchführen. Ich denke dabei vor allem an Maßnahmen, die möglicherweise in Einzelfällen die bisherigen Sandvorspülungen ersetzen können. Im Generalplan

ist zumindest die Grundlage dafür geschaffen worden. Darauf sind wir stolz.

Zum CDU-Antrag nur Folgendes: Im Ausschuss waren wir einhellig der Meinung, dass wir trotz partiell unterschiedlicher Auffassungen den Generalplan unverändert verabschieden wollten, weil wir alle erkannt haben, dass der weit überwiegende Teil des Plans mehr als in Ordnung ist.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der grenzenlos populistische Antrag der CDU ist daher nur der untaugliche Versuch, die Meinungsführerschaft in Bezug auf den Küstenschutz zu gewinnen.

(Glocke des Präsidenten - Beifall bei der SPD)

Wo diese Meinungsführerschaft liegt, brauche ich diesem hohen Hause nicht zu sagen; sie wird da auch bleiben. Wenn wir im Ausschuss signalisieren, dass wir den Generalplan so, wie er ist, verabschieden wollen, dann stehen wir dazu. Wir empfinden die Vorgehensweise der CDU als indiskutabel und lehnen daher den Antrag der CDU ab.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Ministerin Franzen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn noch einmal etwas zur Bedeutung des Küstenschutzes sagen, denn man kann die Zahlen nicht oft genug nennen. Insgesamt ein Viertel der Landesfläche von Schleswig-Holstein mit 345.000 Einwohnern und 47 Milliarden € an Sachwerten wäre ohne Küstenschutz überflutungsgefährdet. Das ist eine gute Motivation für den neuen Generalplan Küstenschutz, den wir mittel- und langfristig angelegt haben und der nach den Prinzipien des integrierten Küstenschutzmanagements erstellt worden ist. Sie, meine Damen und Herren, wissen inzwischen sehr gut, was das bedeutet.

Zu diesem Management gehört auch, dass wir erstmals eine so umfangreiche Beteiligung durchgeführt haben. Es ist richtig, dass wir diesen Plan noch dieses Jahr verabschieden wollen; er geht am Dienstag ins Kabinett, also direkt nach der Befassung im Parlament. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Wir haben fünf Regionalkonferenzen gemacht: drei an der Nordsee und zwei an der Ostsee. Ich bin jeweils

(Ministerin Ingrid Franzen)

stets bis zum Schluss dabei gewesen. Wir sind vielen Anregungen gefolgt. Natürlich ist es nicht möglich gewesen, allen Anregungen zu folgen. Insgesamt habe ich aber selten so viel Komplimente gehört - sowohl in den Anhörungen als auch in den schriftlichen Stellungnahmen. Diese Komplimente gebe ich gern an meine kleine, aber feine Abteilung Küstenschutz und an das ALR weiter. Herzlichen Dank!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und FDP)

Ich möchte zu dem CDU-Antrag nicht mehr so wahnsinnig viel sagen. Zum Teil haben Sie Ihren Antrag wider besseres Wissen gestellt, denn die Fragen, die Sie gestellt haben, haben wir längst beantwortet. Ich hatte Ihnen die Zahlen bezüglich der Menschen auf den Halligen genannt. Es geht doch um den Normalfall von Küstenschutz. Für Katastrophen können Sie nicht die Grundlast fahren. Warum muss ich Ihnen das erklären? Ich denke, Sie sind eine wirtschaftliche Partei.

Zum Küstenschutzgesetz. Sie werden mit einem solchen Abstauberantrag bestimmt nicht die Meinungsführerschaft übernehmen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende und mit ihm die ganze Fraktion haben das schon sehr frühzeitig gefordert. Ich habe gesagt, nach dem Generalplan geht es um das Küstenschutzgesetz. Das ist denn auch der letzte Punkt der Kabinettsvorlage, die abgestimmt und unterzeichnet für nächsten Dienstag vorliegt. Ihren Antrag brauchen wir also gar nicht mehr.

Lassen Sie mich etwas zu den Finanzen sagen. Sie vom SSW liegen mit Attributen wie „völlig unterfinanziert“ leider völlig daneben. Auch die CDU hatte nur falsche Zahlen.

(Lars Harms [SSW]: Ja, aus dem Ministeri- um!)

- Sie müssen die Zahlen einfach einmal zur Kenntnis nehmen; das hat ja nichts mit Ideologie zu tun.

(Jürgen Feddersen [CDU]: Wir haben die Zahlen doch vom Ministerium!)

Ich will Ihnen einmal einen Vergleich der Jahre 1997 bis 2002 vorstellen. Im Jahre 1997 haben wir 92,4 Millionen DM ausgegeben, 1998 waren es 89,9 Millionen DM, 1999 dann 92,0 Millionen DM, 2000 waren es 114,4 Millionen DM, 2001 dann 106,0 Millionen DM und im Jahre 2002 werden es 94 Millionen DM sein. Wenn das keine Leistung für den Küstenschutz ist, dann möchte ich einmal wissen, was Sie, meine Damen und Herren, geleistet haben!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Es steht doch fest, dass der alte Generalplan, der aus den sechziger Jahren stammte und den wir jetzt ablösen mussten, weil die technischen Werte nicht mehr stimmten, nie umgesetzt worden ist. Ich will mich da nicht beschweren, aber ich bin zum Beispiel immer noch dabei, Neufeld zu bauen 40 Jahre und noch immer nicht umgesetzt!

Ich bin sehr stolz darauf, dass wir - Herr Harms, Sie haben zutreffend darauf hingewiesen - die Sicherheitsstandards und auch die daraus resultierenden Kosten im Generalplan ohne Schere im Kopf formuliert haben. Das müssen wir auch; dazu sind wir verpflichtet. Wenn man an dieser Stelle direkt darüber nachdenkt, wie arm wir sind, und zweifelt, ob wir das Geld dafür haben werden, dann würden wir nicht weiterkommen. Es ist richtig, dass wir an den Prioritäten noch arbeiten werden, aber ich glaube auch, dass wir auf einem guten Weg sind.

Ich möchte noch einen Satz zum Thema Eingriff/Ausgleich sagen. Die CDU muss - das habe ich auch schon beim SSW-Antrag gesagt - wirklich selbst damit leben, dass sie in einem so zentralen Punkt innerhalb von einem Jahr ihre Meinung ändert. Das ist aber Ihr Problem und nicht mein Problem.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was aber ist eigentlich so fundamental wichtig, dass es freien Eingriff und keinen Ausgleich geben darf? Sie sagen, der Küstenschutz. Was ist mit Schulen? Was ist mit Wohnhäusern? Was ist mit Krankenhäusern?

(Jürgen Feddersen [CDU]: Das können Sie doch nicht vergleichen!)

Wo wollen Sie da denn einen Unterschied machen? Das ist doch so unlogisch, wie es überhaupt nur unlogisch sein kann.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP)

Das ist einfach nicht zu Ende gedacht. Auch eine andere Sache schimmert durch Ihren Antrag durch: Ich meine - und das ist auch das, was ich vor Ort in den Regionalkonferenzen von Ihren Kommunalpolitikern erlebt habe - den alten Kampf gegen das Nationalparkgesetz.

(Zurufe von der SPD: Genau!)

Ich hatte nun das Glück, dass ich schon damals dabei war und die Unterschiede kannte. Ich habe meine Überzeugung und die meines Hauses zum Natur

(Ministerin Ingrid Franzen)

schutz nicht an der Garderobe abgegeben. Dazu stehe ich nach wie vor.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass es das Ziel der Landesregierung ist und bleibt, Sicherheit für die Menschen in Schleswig-Holstein hinter den Deichen wenn Menschen vor den Deichen leben, selbstverständlich auch für die - zu garantieren. Dieses Ziel ist unumstritten. Ich wünsche mir - und ich glaube, wir finden auch dahin zurück - mehr Einigkeit zu diesem Thema in diesem Parlament.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zu einem Kurzbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Todsen-Reese das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in den letzten Reden mehrfach angesprochen worden. Ich möchte gern erklären, warum ich mich heute bei der Abstimmung über den Antrag meiner Fraktion nachher abweichend verhalten werde.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich habe mich zu diesem Thema an dieser Stelle im Mai dezidiert geäußert. Für mich ist damals und ist auch heute noch die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung eine zentrale Säule im Naturschutzrecht, und zwar neben der Landschaftsplanung und neben dem Ordnungsrecht. Daran hat sich für mich nichts geändert. Deswegen werde ich heute mein eigenes Stimmverhalten an den Tag legen. Ich bitte meine Kollegen dafür um Verständnis. Es geht auch um meine persönliche Glaubwürdigkeit als Umweltpolitikerin.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich will aber auch in aller Deutlichkeit sagen, dass wir den Vorrang für den Küstenschutz nicht nur verbal geäußert und auf Papier festgeschrieben brauchen, sondern auch die dafür notwendige entsprechende finanzielle Ausstattung, um die notwendigen Küstenschutzmaßnahmen durchzuführen.

(Beifall der Abgeordneten Sylvia Eisenberg [CDU])

Dann werden wir in der Lage sein, den dafür erforderlichen Ausgleich zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund Ihrer Aussagen im