Ich glaube, das Problem liegt in der Politik des so genannten Zukunftsministers Rüttgers, der zum Glück der Vergangenheit angehört.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Klaus Schlie [CDU]: Was wollten Sie jetzt eigentlich sagen?)
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Karl-Martin Hentschel.
Wenn die CDU in der Vergangenheit dafür war, die technischen und ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge auszubauen, dann frage ich Sie hier - bitte antworten Sie auch! -: Warum war die CDU gegen die Gründung einer Technischen Fakultät an der Universität Kiel?
Ich begrüße nachträglich den Herrn Präsidenten! Entschuldigen Sie bitte, dass ich das mit Verspätung tue.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vorgestern bei der Diskussion über die Aussprache des Namens „Wadepul“ oder „Wadephul“ festgestellt, dass wir da kein Wahlrecht haben. Ich darf Sie, Herr Präsident darauf hinweisen, dass mein Name „Buss“ ausgesprochen wird.
Lassen Sie mich kurz die Position der Landesregierung zu dem Antrag darstellen, meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland nimmt jährlich - das ist ja bereits mehrfach angesprochen worden - mehrere hunderttausend Migrantinnen und Migranten auf. Damit ist unser Land seit langem faktisch - Herr Puls hat darauf hingewiesen - ein Einwanderungsland. Rechtlich fehlt es jedoch an einer Konzeption für die Einwanderung, fehlt es an einem Gesetz, das die Kriterien für einen legalen Zuzug definiert und die Steuerung der Migration vorgibt.
Wir sind auf die Zuwanderung junger Migrantinnen und Migranten angewiesen, denn nur dadurch - auch das ist insbesondere von Frau Fröhlich bereits angesprochen worden - können wir den Arbeitskräftebedarf unserer Wirtschaft in den kommenden Jahren befriedigen und die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme in ihren Grundstrukturen erhalten.
Wenn die Ziele erreicht werden sollen, müssen Migrantinnen und Migranten allerdings bestimmte Anforderungen erfüllen und entsprechend qualifiziert sein. Die Migration insgesamt muss geregelt und gesteuert werden.
Ebenso wichtig aber ist es, die Folgen der Aufnahme von Zuwanderern im Blick zu behalten und ein Konzept für die Integration der aufgenommenen Menschen zu erstellen.
Nur unter dieser Voraussetzung wird es gelingen, Vorbehalte in weiten Teilen der Bevölkerung gegen den Zuzug von Ausländern abzubauen und die manchmal widerlichen Stammtischdiskussionen auf das zurückzuführen, was sie sind.
Viele Ausländer sind ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Ich verweise beispielhaft auf die ausländischen Künstler, Wissenschaftler und nicht zuletzt auch die zahlreichen ausländischen Spitzensportler in den Handball- und Fußballvereinen. Viele haben sicherlich das gestrige Handballspiel gesehen.
Ein Gewinn sind aber vor allem auch die zu uns gekommenen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch selbstständig Tätigen, die hier Steuern zahlen, Arbeitsplätze schaffen und dadurch unser Gemeinwesen stützen.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland als wohlhabendes Land weiterhin die humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen hat. Diese Verpflichtung steht nicht zur Disposition.
Das gilt insbesondere für die Aufnahme von Asylbewerbern. Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist zu Recht im Grundgesetz geregelt und als subjektiver Rechtsanspruch ausgestaltet worden.
Ich sehe - das möchte ich hier in aller Deutlichkeit auch als meine sehr persönliche Position betonen gerade in Ansehung der schrecklichen Geschehnisse in der NS-Zeit überhaupt keinen Anlass für eine Änderung dieses wichtigen Grundrechts.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW sowie der Abgeordneten Her- lich Marie Todsen-Reese [CDU] und Wolf- gang Kubicki [F.D.P.])
Auch die auf europäischer Ebene angestrebte Harmonisierung des Asylrechts, die durch den Amsterdamer Vertrag und die Tagung des Europäischen
Rates im finnischen Tampere wichtige positive Impulse erhalten hat, fordert keine Streichung dieses Grundrechts, Herr Wadephul!
Vielleicht sollten Sie sich den Vertrag noch einmal ansehen! Innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren sollen - so heißt es dort - Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der zur Prüfung des Asylantrages zuständig ist, beschlossen und Mindestnormen - Mindestnormen! - für die Aufnahme von Asylbewerbern, für die Anerkennung von Asylbewerbern als Flüchtlinge und für das Asylverfahren selbst erarbeitet werden.
Kein Mitgliedstaat ist danach gehindert, eigenständige Regelungen unter Beachtung vereinbarter Mindestnormen zu schaffen oder anzuwenden. In dem Zusammenhang der Hinweis: Großbritannien hat inzwischen deutlich mehr Asylbewerberanträge als Deutschland.
Ich darf ein aktuelles Zitat von heute aus der „Frankfurter Rundschau“ bringen, in der sich ein Mensch geäußert hat, der - weiß Gott! - nicht verdächtig ist, rot-grün zu sein.
- Vielen Dank für den Hinweis! Herr Kubicki liest auch Zeitung, das freut mich. Herr Henkel hat heute deutlich gesagt: „Was die Aufnahme politisch Verfolgter betrifft, so haben wir sehr gute Gesetze.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der Amsterdamer Vertrag fordert auch, über einwanderpolitische Maßnahmen nachzudenken, über Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen sowie Normen für die Verfahrenserteilung von Visa, für einen langfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel. Dazu gehören auch Regelungen zur Familienzusammenführung sowie zur Zurückdrängung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts. Das alles sind schwierige politische Themen.
Dessen ungeachtet bedarf es bei der Zuwanderungspolitik ebenso wie bei der Asylpolitik europäisch abgestimmter Zielsetzungen und Verfahren. Ein nationales Einwanderungsgesetz muss daher die europäische Dimension der Zuwanderung und deren politische Aspekte berücksichtigen, wie es auch in unserem Ko
alitionsvertrag zum Ausdruck kommt. Daran hält die Landesregierung fest. Ich persönlich freue mich auf die Diskussion der nächsten Zeit gerade zu diesem Thema.