Jürgen Weber

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein altes russisches Sprichwort sagt: Wiederholung ist die Mutter der Erkenntnis. - Dennoch gebe ich mich keinen großen Illusionen hin, mit einem weite
ren Durchgang durch die Ergebnisse von PISA II bei der Opposition Einsichten befördern zu können.
Allerdings: Wer nicht lernen will, dem kann zumindest hier nicht geholfen werden. Aber dass die Menschen in unserem Land keinesfalls lernunwillig sind, zeigt sich bei jeder aktuellen Diskussion.
Deswegen möchte ich damit beginnen, einen Blick auf die Heimatpresse unseres Landes zu werfen und darf mit Erlaubnis der Präsidentin zum Beispiel eine Aussage des Chefredakteurs des s:hz-Verlages vom 23. November zitieren:
„Womöglich steckt dahinter die Erkenntnis, dass eine grundsätzliche Systemdebatte immer unausweichlicher wird. So kommt die internationale Gutachterkommission in einem Bericht über das deutsche Schulwesen zu dem Urteil, dass es überholt sei, weil die Dreigliedrigkeit in ein längst vergangenes ökonomisches und gesellschaftliches System gehöre.“
Ich zitiere gern auch einen Kommentar des „Hamburger Abendblatts“ vom 13. Januar dieses Jahres:
„Wer Folgerungen aus PISA zieht, kommt an derartigen Erfolgsmodellen in Skandinavien nicht vorbei. Und bei sinkenden Schülerzahlen sind drei Schularten wohnortnah im Flächenland auf Dauer ohnehin nicht zu halten.“
Am selben Tag, meine Damen und Herren, kommentieren die „Kieler Nachrichten“:
„Denn nach der PISA-Studie, die durchaus Vorteile integrativer Systeme gegenüber dem gegliederten Schulwesen gezeigt hat, lässt sich nicht mehr nahtlos an die ideologischen Grabenkämpfe der 70er-Jahre anknüpfen.“
Schließlich lesen wir in einem Kommentar der „Dithmarscher Landeszeitung“ - sie ist sicherlich noch unverdächtiger, ein sozialdemokratisches Blatt zu sein - einen Tag zuvor, am 12. Januar dieses Jahres:
„Die Schleswig-Holsteiner sollen sich vor dem Untergang des ach so sauber gegliederten Schulsystems fürchten. Damit sich die CDU zum Retter von Realschule und Gymnasium aufschwingen kann. Und alle bleiben so klug als wie zuvor... Als nördlichstes Bundesland ist es nur nahe liegend, mal bei den skandinavischen Nachbarn nachzu
Schleswig-Holsteinischer Landtag (15. WP) - 134. Sitzung - Donnerstag, 27. Januar 2005 10399
schauen, wie deren Schulsysteme gegliedert sind - und warum deren Schüler bei PISA am besten abgeschnitten haben.“
- Sie applaudieren dem Chef der „Dithmarscher Landeszeitung“, aber diesen Applaus werde ich gern weitergeben.
Es brauchte nicht erst die jüngste NDR-Umfrage, um zu wissen, dass mit der Parole „Dat blivt allens as dat is in Schleswig-Holstein“ kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
Wie gesagt: Es brauchte nicht erst die NDR-Umfrage, aber es ist letztlich doch schön, schwarz auf weiß zu lesen, dass die Reformbereitschaft der Menschen in Schleswig-Holstein das Beharrungsvermögen der Opposition bei weitem überragt. Das ist eine sehr angenehme positive Erkenntnis.
Ich will aufgrund der Kürze der Zeit heute Morgen nicht auf die Holzhammerpostkartenaktion der FDP eingehen, meine Damen und Herren. Das lohnt sich im Kern nicht. Es zeigt aber, dass es immer noch Leute gibt, die glauben, dass bei Schülern, Eltern und Lehrern heutzutage trotz der großen Herausforderungen in der Bildungspolitik mit Holzhammermethoden noch etwas zu gewinnen ist. Nein, damit ist nichts zu gewinnen. Sie brauchen und wollen konkrete Antworten auf die Fragen, die uns auch PISA gestellt hat.
Meine Damen und Herren, es ist uns wichtig, heute in der letzten Tagung des Landtages in dieser Legislaturperiode noch einmal mit einer klaren Aufgabenstellung für die nächsten Jahre in einer Resolution zu einem Beschluss zu kommen.
Wir wollen unsere Auffassung noch einmal deutlich machen: Wir wollen, dass Kinder länger gemeinsam in Schule lernen, wir wollen mehr pädagogische und organisatorische Selbstständigkeit der Schulen und wir wollen die Schulen durch die Vorgabe von Standards sowie durch eine systematische Evaluation leistungsstärker machen.
Lässt man den Wahlkampfnebel einmal beiseite, so stellt man auch in den Anträgen von CDU und FDP
fest, dass es durchaus eine Reihe von Punkten gibt, bei denen wir uns in der Diagnose und auch in den Vorschlägen einig sind. Wir sind uns zum Beispiel in der Diagnose der sozialen Auslese und in der Zielrichtung verbesserter Ganztagsangebote einig.
Leider - das muss ich hinzufügen - reagiert die Opposition immer mit den gleichen Reflexen: Die VERAErgebnisse, die uns zeigen, dass unsere Grundschulen vor der großen Schülersortierung durchaus gute Ergebnisse schaffen und Aufschlüsse über Förderbedarf bringen, werden beiseite geschoben, weil sich die CDU-Länder bisher weigern, sich an diesen Standards zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel ist die erfolgreiche und mittlerweile von fast allen Bundesländern kopierte „Evaluation im Team“, der so genannte Schul-TÜV. Auch den reden Sie schlecht, weil Sie lieber Schulrankings haben wollen als gezielte Unterstützungsmaßnahmen zur Hilfe und Verbesserung von Leistungen in der Schule.
Ich will gern meinen letzten Satz dahin gehend formulieren, dass ich der festen Überzeugung bin - durch das, was in vielen Schulverbänden in SchleswigHolstein schon sichtbar ist, wird das unterstreichen -, dass wir in den nächsten Jahren eine Entwicklung zur Gemeinschaftsschule in sehr unterschiedlicher Form haben werden. Viele Schulträger in der Fläche machen sich schon auf den Weg oder denken über geeignete Formen nach. Wir werden das in der nächsten Legislaturperiode hier im Landtag unterstützen und dafür die nötige Rückendeckung auch bei den Wahlen erhalten.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten die Änderung zum Landesbesoldungsgesetz in der zweiten Lesung. Da wir in der ersten Lesung sehr ausführlich über die Grundsätze gesprochen haben, will ich das nicht alles wiederholen, sondern will mich auf die Punkte konzentrieren, die wir nach den Anhörungen in den Ausschussberatungen jetzt als Änderungen des Regierungsentwurfs vorgelegt haben.
Wir haben sehr ausführlich die schriftlichen Anhörungen ausgewertet und haben in zwei, drei Punkten Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. An zwei Punkten geschah dies mit der Maßgabe, den Spielraum und die Flexibilität des Handelns für die Fachhochschulen noch einmal zu erweitern. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass wir mit den Änderungsvorschlägen, die wir jetzt erarbeitet haben, bei
dem Anteil der W-3-Stellen, der höchsten Besoldungsgruppe nach dem W-System an Fachhochschulen, über die Mindestgrößenordnung der Ländervereinbarungen hinausgehen. Wir beantragen also nicht die bisherigen 10 %, die im Gesetzentwurf stehen, sondern 25 %, sodass die Fachhochschulen mehr als bisher die Möglichkeit haben, W-3-Stellen im Rahmen ihres Budgets auszubringen.
Einen zweiten Punkt habe ich bereits in der ersten Lesung als einen schwierigen Punkt angesprochen, nämlich die Tatsache, dass wir im Bereich der Fachhochschulen eine Art Regelbeförderung nach einer Reihe von Jahren von C 2 auf C 3 hatten. Dies lief über ein Zweitberufungsverfahren. Ein Berufungsverfahren in eine C-Besoldung wird es künftig bundesweit nicht mehr geben. Auch Regelbeförderungen sind eigentlich nicht das, was man sinnfällig mit leistungsorientierter Besoldung verbinden kann. Nichtsdestotrotz haben wir hier ein Problem zu lösen gehabt, um auf die Fälle einzugehen, die wir aus der Vergangenheit noch abzuarbeiten haben. Deswegen schlagen wir vor, innerhalb der Systematik des neuen, leistungsorientierten Besoldungssystems einen besonderen Weg zu gehen und über Berufungs- und Bleibebezugsleistungen den Einstieg von C-2Professorinnen und -Professoren nach W 2 und entsprechend der Leistung auch den Durchstieg zu einer höheren Besoldung zu ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass dieser Kompromiss, den wir gefunden haben, den Zuspruch und das Lob auch des Hochschullehrerbundes gefunden hat, der sich dahin gehend eingelassen hat, dass es sich hier um einen ernsthaft abgewogenen Kompromiss zwischen neuer, leistungsorientierter und vormals in Aussicht gestellter altersbezogener Besoldung handelt.
Ich will abschließend in aller Kürze auf einen Punkt hinweisen, der bei allen Leistungsbemessungen eine Rolle spielt. Man wird subjektive Faktoren logischerweise nie 100-prozentig ausschließen können, schon gar nicht durch das, was man in ein Gesetz hineinschreibt. Viele Anmerkungen, die im Beratungs- und Anhörverfahren gemacht worden sind, dass weibliche Hochschulangehörige möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden, sich „Seilschaften“ durchsetzen, muss man natürlich ernst nehmen. Ich gehe aber davon aus, dass wir mit dem Mix aus gesetzlichen Grundlagen, die wir schaffen, den Verordnungen in der Umsetzung und den Satzungen, die die Hochschulen selbst entwickeln sollen - sie selbst sind schon sehr rege dabei -, ein System schaffen, das tatsächlich flexibel und leistungsorientiert ist. Was wir gesetzlich regeln, ist das, was gesetzlich geregelt werden kann und muss. Wir soll
ten das Gesetz nicht mit zusätzlichen Vorschriften überborden.
Abschließend kurz etwas zu den Änderungsanträgen der CDU. Es ist etwas ungewöhnlich, dass wir in drei Ausschüssen beraten haben und die Union nach Abschluss der Ausschussberatungen ein umfangreiches Änderungspaket vorlegt. Ich will es nicht weiter kommentieren. Nach Durchsicht der Anträge sehen wir keine Veranlassung, diese Punkte zusätzlich aufzugreifen. Wir bleiben bei den Änderungen, die ich vorhin schon angesprochen habe. Damit ist eine wichtige und zentrale Verbesserung des schon ganz ordentlichen Regierungsentwurfs erreicht.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen im Rahmen der zweiten Lesung.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang kurz einen Satz zu Herrn Wagner sagen. Das Problem, Herr Wagner, ist nicht, dass es Menschen mit angeborenem Gymnasialniveau oder Hauptschulniveau oder Realschulniveau gibt. Vielmehr müssen Schüler in unterschiedlichem Maße gefördert werden, um ihre Leistungen in der Schule erbringen zu können. Diese müssen im Ergebnis nicht unbedingt gleich sein, aber die Schüler müssen die Chance haben, sich zu entwickeln. Dafür müssen wir in den Schulen mehr tun.
Wenn sich der ganze Wahlkampfnebel verflüchtigt hat, so legitim und berechtigt er auch ist, wird man die Punkte betrachten können, die für die weitere Entwicklung wichtig sind. Es wird immer so getan, als ob die Systemdebatte im Mittelpunkt steht. Das tut sie natürlich nicht. Auch bei uns steht sie nicht im Mittelpunkt. Wir formulieren Qualitätsansprüche an Schule. Wir stellen fest, dass ein System, das bereits neun- und zehnjährige Kinder auseinander sortiert, diese Ansprüche nicht erfüllen kann. Für die weitere Entwicklung werden wir das Gegenteil von Einheit brauchen. Wir brauchen Kreativität. Ich will ein Bei
spiel nennen. Ich muss nicht alles von heute auf morgen per Knopfdruck integrativ machen. Ich kann in kooperativen Schulsystemen erreichen, dass Kinder einen gemeinsamen Schulort haben, auch wenn sie in unterschiedlichen Schulen sind, und zwar in einzelnen Fächern gemeinsam, die da nicht differenzieren, wie Sport, Musik und Kultur. Hier kann man Kinder gemeinsam länger miteinander lernen lassen und positive Effekte des gemeinsamen Lernens erzielen. Ich habe die Hoffnung und die Gewissheit, dass aus der Praxis der Schule heraus ein pädagogisches Zusammenwachsen entstehen wird. Dies ist nicht etwas, was Politik einfach nur vorschreibt. Es ist ein Prozess, der sich gestalten lässt. Dies ist mehr als ein einfaches Ja oder Nein in der Strukturdebatte.
Ich komme zu dem Haudrauf-und-Schluss-Argument mit den Hauptschulen. Die einzigen Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland, die Hauptschulen bisher abgeschafft haben, waren bis auf eine Ausnahme CDU-regiert. In keinem allein von der SPD regierten Land ist die Hauptschule abgeschafft worden. Dies gilt für Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland. Es geht auch gar nicht darum, eine Schulform abzuschaffen. Es geht darum, eine Schulentwicklung zuzulassen, die kooperative und integrative Modelle beinhaltet, ob man sie Regionalschule, Sekundarstufe oder wie auch immer nennt. Die Bundesländer gehen unterschiedliche Wege.
Ich will, meine Damen und Herren, abschließend nur so viel sagen: Ich glaube, dass der Prozess deutlich kreativer und an der Sache orientierter verlaufen wird, übrigens auch unter Beteiligung der Union. Das zeigen andere Bundesländer und das zeigen die Diskussionen auf nationaler Ebene. Ich wünsche mir sehr, dass Schule so gestaltet wird, dass man bei Problemen und Defiziten nicht mit Rückstufung und Sitzenbleiben reagiert, sondern die Probleme mit Fordern und Fördern positiv aufgreift. Dies wollen wir. Ich bin sicher, auch Sie werden irgendwann dahinterkommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss eine Lanze für den Kollegen Wadephul brechen. Es ist erstens ohne Frage - so nehme ich es jedenfalls wahr - sein historisches Verdienst, dass die CDU als fünfte Partei in diesem Parlament eine positive und unvoreingenommene Haltung zur Ganztagsschule eingenommen hat.
Dieses Verdienst gebührt ihm ohne Frage. Er hat damit zweitens auch - dass will ich gerne hinzufügen - für die anderen Parteien die Diskussion um die Ganztagsschulen zusätzlich belebt. Auch das will ich gerne konzedieren.
Ein dritter Punkt. Er hat sich heute hier hingestellt und hat sich mit einem Redebeitrag, den man in vieler Richtung verstehen konnte, als gewiefter Parlamentarier gezeigt. Das eigentliche Problem liegt in dem CDU-Konzept der Festlegung auf gebundene Ganztagsschulen, die in diesem Land so gut wie keiner will und das hat er in seinem Parlamentsbeitrag nun so interpretierbar gemacht, dass es ein paar Leute geben mag, die sagen, irgendwie gibt es doch eine Linie, in der wir uns wiederfinden können.
Als Parlamentarier, Herr Kollege Wadephul, sind Sie für Ihre Fraktion schon ein starkes Pfund. Das will ich gern konzedieren.
Ich hoffe, dass Ihnen das in Ihrer Partei nicht schadet, wenn ich das hier so sage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten Lesung der HSG-Novelle sowie des Umwandlungsgesetzes hinsichtlich der Muthesius-Hochschule setzen wir den letzten wichtigen Baustein dieser Legislaturperiode aus den Empfehlungen der Erichsen-Kommission um. Es geht in erster Linie um die bessere Organisation der Hochschulleitung und um effizientere Organisationsstrukturen an unseren Hochschulen und vernünftigere Abläufe in der Universitätsselbstverwaltung. Zum anderen geht es um die rechtliche Absicherung der Zentrenbildung an unserem Hochschulklinikum. Zum Dritten schließlich schaffen wir die rechtliche Fundamentierung für die Umwandlung der Muthesius-Hochschule in eine Kunsthochschule.
Wir haben, wie es unsere Art ist im Bildungsbereich und im Parlament überhaupt, ein sehr umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt und haben sehr intensiv die verschiedenen Stellungnahmen ausgewertet. Deswegen haben wir - das liegt Ihnen mit der Beschlussfassung des Ausschusses vor - ein paar Punkte auf den Weg gebracht, um den guten Gesetzentwurf der Landesregierung in ein paar Punkten noch zu verbessern. Es geht um ein paar Regelungen, um die Arbeitsmöglichkeiten des Rektorats nachzujustieren und dessen rechtliche Fixierungen zu präzisieren. Wir wollen beispielsweise, dass im Senat der Vorsitzende aus den eigenen Reihen rekrutiert wird und nicht der Rektor dieses qua Amt aufnimmt. Wir wollen hier eine klare Aufgabentrennung haben. Wir wollen eine flexiblere Lösung für die kleineren ehrenamtlich geführten Hochschulen im Lande. Wir haben die Anhörungspflicht der Hochschulfrauenbeauftragten in Angelegenheiten, die die Belange der
Frauen an den Hochschulen betreffen, im Hinblick auf die Arbeit der Rektorate und Dekanate noch präzisiert.
Wir haben für den Komplex des Hochschulklinikums einen für uns wichtigen Punkt aufgenommen, nämlich die Möglichkeit, dass der Vorstand des Klinikums sowohl mit Leiterinnen und Leitern von zentralen Einrichtungen wie auch Oberärzten privatrechtliche Dienstverhältnisse begründen kann, um damit zusätzliche Einnahmemöglichkeiten für das Klinikum zu generieren.
Dezidiert nicht gefolgt sind wir Wünschen aus der Anhörung, die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter einzugrenzen sowie die bisherigen tariflichen Bindungen zu verlassen.
Mit der jetzt vorliegenden Novelle und dem Gesetz zur Umwandlung der Muthesius-Hochschule in eine Kunsthochschule schaffen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung unserer Hochschullandschaft. Ich bin froh, dass wir zum Ende dieser Legislaturperiode den gesamten Komplex der Hochschulstrukturreform in zentralen Punkten umgesetzt haben - wider manche, die vermutet haben, wir würden den Mut dazu nicht haben; wir haben ihn gehabt. Ich glaube, unsere Hochschulen gehen gut aufgestellt in die neue Legislaturperiode, genau wie die rot-grüne Koalition.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion sieht ebenso wie die FDP die Arbeit der Patentverwertungsagentur SchleswigHolstein als einen wichtigen Beitrag zur Hochschulentwicklung im Land an.
Man kann feststellen, dass seit Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom Frühjahr 2002 nicht nur Professoren, sondern auch andere wissenschaftliche Mitarbeiter aus Hochschulen das Recht haben, Erfindungen zum Patent anzumelden.
Durch die intensive Förderung durch die Bundesregierung - aufgrund derer allein nach SchleswigHolstein über 1 Million € in diesen Bereich geflossen sind - konnten Erfolge erzielt werden. Die Arbeit der PVA darf erfolgreich genannt werden. Sie hat ein verwertungsfreundliches Klima an den Hochschulen geschaffen; man darf diesen Bereich nicht unterschätzen. Man muss den Leuten klarmachen, dass es
manchmal schlauer ist, ein Patent anzumelden, statt zuerst den Aufsatz darüber zu veröffentlichen, der es anderen ermöglicht, daraus Patente abzuleiten.
Die PVA, deren Gesellschafter zu 50 % die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer SchleswigHolstein GmbH und zu 50 % die Hochschulen des Landes sind, darf erwarten, dass mittel- und kurzfristig ein tragfähiges Konzept auch ohne Landeszuschüsse entwickelt wird. Die SPD-Fraktion ist - das möchte ich hinzufügen - der Auffassung, dass geprüft werden muss, ob die PVA nicht stärker mit der Wirtschaftsförderung des Landes Schleswig-Holstein verbunden werden sollte.
Zurzeit wird an einem solchen zukunftsfähigen Konzept gearbeitet und es wird eine Reihe von Gesprächen geführt. Deswegen möchte ich zum Abschluss sagen, dass wir Informationen über die Konzeptberatung und ihre Ergebnisse haben müssen, bevor wir einen definitiven Beschluss über die Zur-VerfügungStellung weiterer Steuergelder zum Beispiel aus dem Innovationsfonds beschließen können oder wollen.
Aus diesem Grunde beantragen wir, den FDP-Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen und dort weiter zu beraten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
- Damit meine ich alle Kolleginnen und Kollegen! - Die Muthesius-Hochschule in Kiel hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich. Im Jahre 1907 als Teil der Kieler Gewerbeschule gegründet, erhielt sie 1910 den Titel „Technische und kunstgewerbliche Fachschule“. Den institutionellen Status einer Fachschule für Gestaltung erhielt sie 1972. Zwei Jahre später wurde sie zum Fachbereich Gestaltung an der Fachhochschule Kiel und 1994 schließlich als eigenständige Fachhochschule für Kunst und Gestaltung etabliert.
Schon bald setzte eine Diskussion über die Weiterentwicklung dieser Hochschule ein. Diese Diskussion war in der Folge geprägt von einer ganzen Reihe von Expertengutachten, die sich vor allem mit der Neuordnung der Bauwesenstudiengänge, in diesem Fall mit der Zukunft des Faches Architektur, beschäftigten. Zuletzt hat das Erichsen-Gutachten, über das wir hier viel geredet haben, unterstrichen, dass der von der Muthesius-Hochschule selbst geplante Ausbau des Studiengangs Architektur nicht sinnvoll sei.
Der Weg zu einer Kunsthochschule mit neuem Profil wurde im Sommer 2003 mit der Bitte der Landesregierung formal begonnen, eine Aufnahme der Muthesius-Hochschule in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes positiv zu bewerten. Damit war das Anerkennungsverfahren für die Muthesius-Hochschule als Kunsthochschule auf den Weg gebracht. Im Sommer dieses Jahres konnten wir dann den einstimmigen positiven Beschluss des Wissenschaftsrates zur Kenntnis nehmen.
Das ist ein guter und wichtiger Meilenstein für die Hochschulentwicklung in unserem Land.
Ich darf kurz aus der Empfehlung des Wissenschaftsrates zitieren:
„Die Muthesius-Hochschule ist … als Kunsthochschule geeignet, mit ihrer Konzeption das bestehende deutsche Hochschulsystem zu bereichern. Aufgrund ihrer Konzeption eines interdisziplinären Studiums zwischen Kunst und Design kann die MuthesiusHochschule modellbildend wirken, sofern es gelingt, das geplante Konzept unter Einschluss der Empfehlung des Wissenschafsrates umzusetzen. Die Hochschule schließt zudem eine Lücke an kunsthochschulgerechter Ausbildung im Land Schleswig-Holstein mit den Studiengängen Kommunikations-, Industrie- sowie Interior-Design und Freie Kunst.“
Meine Damen und Herren, einen Aspekt möchte ich an dieser Stelle herausstreichen. Es ist eine besondere Leistung der gesamten Hochschule, ein schlüssiges und zukunftsweisendes Konzept für ein interdisziplinäres Studium vorgelegt zu haben.
Dies ist - das füge ich gern hinzu - über Jahre hinweg engagiert vorbereitet worden. Es waren nicht zuletzt die Studierenden, die über längere Zeit an der Weiterentwicklung mitgearbeitet haben. Für die Mitwirkung an diesem Diskussions- und Entwicklungsprozess möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten, auch den Studierenden, ein besonderes Lob und den Dank dieses Hauses aussprechen.
Die neuen Studiengänge, die sich übrigens vollständig in der gestuften Studienstruktur des Bachelor- und Masterstudiums abbilden, sollen durch eine größtmögliche Flexibilisierung der Studien- und Prüfungsordnungen unterstützt werden. Das ist eine wichtige Aufgabe, die es jetzt schnell zu erledigen gilt.
Durch eine schrittweise Erhöhung des Budgets der Hochschule bis zum Jahre 2008 und mit den Zielvereinbarungen haben wir als Landtag, hat die Landesregierung und hat die Hochschule selbst den wichtigen Rahmen gesetzt. Wir haben die günstige Situation, dass das neue Konzept der Hochschule in den nächsten Jahren personell dadurch unterfüttert werden kann, dass in relativ naher Zukunft bis zu zehn Professuren neu zu besetzen sind.
Die Muthesius-Kunsthochschule hat also alle Chancen, zu einem Erfolgsmodell zu werden. Wir beraten heute in erster Lesung den rechtlichen Rahmen eines erfolgreichen Modells und werden die notwendigen Änderungen, die im Hochschulgesetz vorzunehmen sind, in die Beratungen der laufenden Novellierung des Hochschulgesetzes mit einbeziehen.
Deswegen möchte ich abschließend sagen, dass ich mir eigentlich nichts anderes vorstellen kann, als dass der Landtag dies im Interesse der Hochschule einmütig beschließen wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Verabschiedung im November in zweiter Lesung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, aus der Präsentation von Herrn Schleicher einen Satz zu zitieren. Er sagte: Ohne Daten sind Sie nur noch jemand mit einer Meinung. Ich konzidiere gern: Eine Meinung haben Sie in der Tat, nur die Daten sind nicht auf Ihrer Seite. Das ist das generelle Problem der Opposition in dieser Debatte.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zu den Argumenten machen, die hier vorgetragen worden sind.
- Das fängt bei den Fakten, schon bei den historischen Fakten an. Wenn Unsinn erzählt und gesagt wird, wir hätten die Vorschule abgeschafft, wo doch bereits 1978 die Landesregierung, die damals keineswegs von uns gestellt worden ist, den Ausbau der Vorschule gestoppt und zurückgeführt hat, so hat das auch mit Fakten zu tun. Ich finde, man sollte sich ein wenig informieren, bevor man in einer Debatte solche Dinge erzählt.
Meine Damen und Herren, ein Stichwort will ich gern aufgreifen, nämlich die Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems. Wenn es denn so wäre, dass wir eine solche Weiterentwicklung entdecken könnten, dann könnte man über die Frage nachdenken, welche Effekte und welche Ergebnisse dies zeitigte. Nur, das findet gar nicht statt. Wo findet so etwas statt? Wenn in der CDU selbst über die Frage nachgedacht wird, ob man vielleicht bei Kooperationen zwischen Hauptschulen und Realschulen ein bisschen mutiger sein könnte, gibt es ein gewisses öffentliches Gewitter und schon tritt man den Canossagang zum Verband der Realschullehrer an. Wo bleibt denn dabei die Bereitschaft, auch nur innerhalb des Systems über Veränderungen nachzudenken? Ich kann sie überhaupt nicht entdecken.
Das Gute an dem jetzigen OECD-Bericht ist nicht, dass er neue Dinge auf den Punkt bringt, die wir noch nicht wissen, sondern das Gute ist, dass er noch einmal unterstreicht und damit alle Zweifel daran beiseite wischt, dass es kein Problem von Methodik oder von organisatorischen Mängeln ist, das man sozusagen über PISA und über IGLU legen kann, sondern es ist eindeutig klargestellt: Es gibt kein Problem von Methoden oder Samples von PISA; es gibt ein strukturelles Problem unseres Schulsystems. Dass dies nicht nur die Politik, sondern auch Teile der Gesellschaft erreicht hat, sehen wir an allen Diskussionen, die wir führen, das sehen wir in vielen Bereichen, auch in der Wirtschaft.
Einen Aspekt, der heute Morgen noch nicht im Fokus gestanden hat, der aber im OECD-Bericht auch eine wichtige Rolle spielt, möchte ich noch beleuchten. Das ist der tertiäre Bildungsbereich der Hochschulen. Dass wir in Deutschland zu wenig Hochschulabsolventen haben, dürfte in diesem Raum von niemandem bestritten werden. Dass die Zahlen noch dramatischer sind, als wir ursprünglich gedacht haben, ist jetzt manifest geworden. Im OECD-Schnitt erreichen 32 % der jungen Menschen einen Hochschulabschluss, in Deutschland ganze 19 %.
Wenn ich mir die Reaktionen der Politik hierauf ansehe, dann sage ich nur: Ich habe den Eindruck, dass aus Teilen der Politik heraus diese Problemlage eher noch verschärft werden soll. Denn wenn die Schülerzahlen zurückgehen, so wird dies irgendwann auch die Hochschulen erreichen. Dennoch gibt es eine starke Auffassung aus der Opposition heraus, Studiengebühren einzuführen. Es gibt seitens der CDU einen Angriff auf ein darlehensfreies BAföG, es gibt den Angriff auf das Abitur als alleinige Hochschulzugangsberechtigung und Ähnliches mehr. Hier gibt es also eine Politik, die das Problem der Hochschulen weiter verschärfen wird und nicht abbaut. Das bedeutet ein Stück weit, die Augen vor dem Problem zu verschließen. Das können wir nicht akzeptieren.
Erlauben Sie mir noch ein paar Worte in Richtung SSW. Verehrte Kollegin Spoorendonk, wir sollten den Eindruck vermeiden, man könne einen Wandel in der Schulpolitik per Knopfdruck oder dadurch erreichen, dass man einfach einen Hebel umlegt. - Das will ich Ihnen auch nicht unterstellen. Aber zu glauben, man könne kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode Strukturen verändern, ist unserer Auffassung nach daneben.
Ich will hinzufügen: Mir ist übrigens auch nicht bekannt, dass es beispielsweise irgendwo in Skandinavien ein Modell einer sechsjährigen Grundschule gibt. Wir würden also einen neuen zusätzlichen Sonderweg beschreiten, den wir so nicht wollen.
Wir wollen eine kontinuierliche Entwicklung auf ein längeres gemeinsames Lernen hin mit dem Ziel, bis zum Ende der Sekundarstufe I ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
- Nein, ich will das noch einmal deutlich sagen: Das ist etwas, was sozusagen von einer kontinuierlichen Entwicklung wegführt und unseres Erachtens nicht zielführend ist.
Herr Präsident, ich formuliere meinen letzten Satz. Die Erfahrungen aus Skandinavien sind in einer anderen Hinsicht auch noch hilfreich, nicht nur im Hinblick auf die Ergebnisse zur Schulform, sondern auch, wie es gelingen kann, im politischen Raum einen breiten Konsens für eine bessere Schule herzustellen. Es ist völlig unvorstellbar, dass sozusagen das politische Lager von ganz links bis ganz rechts - -
Ich war zwar noch bei einem letzten Komma, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier meine Rede zu beenden. Ich möchte der Hoffung Ausdruck geben, dass wir es wie in Skandinavien schaffen, dass alle politischen Kräfte gemeinsam an „einer Schule für alle“ mitwirken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir es bei dieser Gesetzesinitiative mit der Umsetzung eines wichtigen Reformvorhabens im Hochschulbereich im Landesrecht zu tun. Die Kernelemente, die uns zur Beratung vorliegen, unterstreichen, dass die Leistungsorientierung jetzt auch die Professorenbesoldung erreicht hat. Und das ist gut so. Die bisherigen altersabhängigen Besoldungsstufen werden durch ein festes Grundgehalt plus variabler Bezüge abgelöst, die nach Leistung in Forschung und Lehre, aber auch in der Selbstverwaltung vergeben werden. Besonders ist, dass dabei die Universitäten und Fachhochschulen systematisch gleichgestellt werden. An beiden Hochschulen gibt es künftig die Differenzierung zwischen W-2- und W-3 Besoldung.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz war - wen kann das überraschen? - im Bundesrat umstritten, zwischen Bund und Ländern einerseits; andererseits gab es aber auch zwischen den Bundesländern eine strittige Diskussion über die Gestaltung der variablen Elemente. Vor allem die Frage, welchen Spielraum die einzelnen Ländern haben sollen, um ihre Professoren nach Leistung attraktiver zu bezahlen, war der Diskussion unterworfen.
Der Vermittlungsausschuss hat sich auf eine Regelung geeinigt, dass ein Land den Besoldungsdurchschnitt um bis zu 10 % überschreiten darf. Es ist meines Erachtens und nach Auffassung meiner Fraktion zu begrüßen, dass damit mehr Flexibilität möglich ist, gleichzeitig Abwerbungsoffensiven finanzstärkerer Länder durch das neue Besoldungssystem zumindest nicht zusätzlich gefördert werden. Entscheidend bleibt letztlich die Frage des Gesamtbudgets für die Hochschulen, welche Möglichkeiten der Besoldung und der personellen Ausgestaltung möglich sind.
Die neue Regelung, über die wir heute in erster Lesung beraten, führt also die beiden neuen Besoldungsgruppen W 2 und W 3 ein. Die Grundgehälter werden dabei unterhalb der bisherigen Dienstbezüge liegen. In Zukunft soll es ein umfangreiches Leistungsbezugssystem geben. Berufungs- und Bleibeverhandlungen, besondere Leistungen in Lehre und Forschung, aber natürlich auch die Übernahme von Funktionen im Rahmen der Selbstverwaltung sind wichtige Maßstäbe.
Leistungsbezüge können einmalig oder ständig vergeben werden, befristet oder unbefristet. Sie können unter Umständen an der Besoldungsanpassung beteiligt werden und sind unter bestimmten Voraussetzungen ruhegehaltsfähig. Das sind wichtige Bausteine. Die Reform wird natürlich nur in Schritten greifen können, denn die Hochschullehrer, die bereits im Dienst ihrer Hochschule stehen und dort bleiben, können - wenn sie es wollen - weiterhin nach den alten Dienststufen besoldet werden.
Es liegt auf der Hand, dass eine Besoldungsstruktur mit mehreren Variablen die Hochschulen vor neue Herausforderungen stellt. Wesentliche Details der Leistungsbemessung müssen natürlich von den Hochschulen selbst organisiert werden. Eine Vergabe von Leistungszuschlägen nach dem Gießkannenprinzip soll und kann es unserer Auffassung nach auf jeden Fall nicht geben. Es ist klar: Die Personalbudgets sind nicht beliebig nach oben erweiterbar. Wir tun hier schon einiges durch die Übernahme der tariflich bedingten Kostensteigerungen in den nächsten Jahren, und zwar durch ein festes Vertragssystem mit den Hochschulen. Das ist etwas, was zurzeit kaum ein anderes Bundesland auf den Weg bringt.
Weiterhin müssen besondere Leistungen auch erkennbar sein und erkennbar honoriert werden. Das setzt ein vernünftiges Evaluierungsverfahren und - das wissen wir - mutige Entscheidungen der Rektorate und der Dekanate voraus. Solche Entscheidungen werden natürlich nicht konfliktfrei bleiben. Sie hängen nicht nur vom guten Willen aller Beteiligten ab, sondern es geht auch darum, dass es ein faires und
ordentliches Verfahren gibt, um Leistungszuschläge zu bemessen.
Ich bin davon überzeugt, dass die Hochschulen dies in eigener Autonomie in den Griff bekommen werden. Wir sind hier an einem Punkt, an dem wir uns an internationale Standards anpassen müssen. Es gibt einzelne Punkte, die natürlich problematisch sind. Wir sind uns darüber bewusst, dass beispielsweise die C-2-Professoren an Fachhochschulen enttäuscht sein werden, dass ihnen die bisherige Regelbeförderung in eine C-3-Professur auf dem bisherigen Weg nicht mehr möglich sein wird. Es gibt aber keine Veranlassung unsererseits, die Reform aufzuschieben. Wir müssen und wir wollen das Bundesrecht umsetzen.
Die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und damit die Umsetzung des - das ist ein schreckliches Wort - Professorenbesoldungsgesetzes des Bundes überträgt das Maß an Flexibilisierung und Dynamisierung, das wir in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes längst haben. Die Hochschulen können und sollen hier kein weißer Fleck bleiben.
Ich fasse zusammen: Meine Fraktion unterstützt die Landesregierung in diesem Bestreben. Wir werden über weitere Details im Ausschuss zu reden haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat befinden wir uns mit dieser Debatte in einem Prozess gewisser Wiederholungen der letzten Monate. Ich will deswegen in aller Kürze deutlich machen, was für uns in diesem Verfahren wichtig ist. Über die
Novelle ist in der Öffentlichkeit bereits viel geredet, spekuliert und ausgetauscht worden. Es ist insofern schön, dass wir heute noch einmal im Parlament darüber reden.
Eines ist zu unterstreichen: Auch bei einigen Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf bleibt die hauptsächliche Botschaft bestehen, dass wir einen zentralen Punkt der Vorschläge der ErichsenKommission anpacken und dass wir das, was wir zugesagt haben, nämlich umsetzungsorientiert zu arbeiten, mit dieser Novelle einlösen. Es bleibt dabei: Wir wollen und müssen Hochschulleitungen für mehr Handlungsfähigkeit und für eine präzisere Aufgabenverteilung in der Hochschule stärken.
Ich bin sehr froh, dass schon vor der parlamentarischen Behandlung wichtige Korrekturen vorgenommen worden sind. Die Hochschulpolitik der letzten Jahre, die auch sozialdemokratisch geprägt ist, hat immer auch ganz wesentlich die Verbesserung der Mitwirkungsrechte aller Gruppen der Hochschulen - auch der nicht professoralen - ins Auge genommen. Wir haben von der Drittelparität im Konsistorium bis hin zur Mitwirkung der Frauenbeauftragten ein Stück Mitwirkung und Demokratie an den Hochschulen geschaffen. Dies wollen wir auf keinen Fall zur Disposition gestellt sehen, und zwar auch nicht bei notwendigen Straffungen im Ablauf der Prozesse. Ich glaube, das ist mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ganz gut gelungen. Über Details wird man noch zu reden haben.
Ich finde es sehr begrüßenswert, dass die Landesregierung das Mitwirkungsverfahren im Referentenentwurf ernst genommen hat. Ich finde das nicht problematisch, sondern sehr lobenswert. Wir werden das parlamentarische Anhörungsverfahren im Ausschuss genauso ernst nehmen und alle Dinge prüfen, die uns dort vorgetragen werden. Wenn Herr de Jager dies als einen Chaoskurs bezeichnet, dann mag ihm das gern gewährt sein. Wir sind der Auffassung, dass in solchen zentralen Fragen ein politisches Oktroi des Landes gegenüber den Hochschulen nicht angemessen ist.
Wir begrüßen die Änderungen, die ich im Einzelfall nicht wiederholen will. Die Ministerin hat das getan. Es wurde immer wieder angesprochen, dass das Thema Landeshochschulplan ein sich ein bisschen verselbstständigendes Symbol ist. Für uns ist es nicht wesentlich, einen Plan als solches zu haben. Für uns geht es darum, den Prozess des Zielvereinbarungsverfahrens mit den Hochschulen zusammenzubinden und so auch mit den verschiedenen Aktivitäten der Kooperation mit anderen Bundesländern, die es schon gibt, verhandelbar zu machen. Auch da ist der Plan
kein Selbstzweck, sondern er ist genauso abzustufen, wie es vorgetragen wurde.
Aus aktuellem Anlass sage ich, dass ich glaube, wir werden dies im Ausschuss sehr sachlich weiter beraten. Es ist nicht hilfreich, wenn gewisse Irrationalismen Eintritt in die Debatte haben. In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift der CAU „Christiana Albertina“ wird ein sehr lesenswerter und guter historischer Beitrag des künftigen Rektors, Herrn Eckert, über die juristische Fakultät im Nationalsozialismus im Vorwort vom Redakteur mit den Worten eingeleitet: Das sei ein bedenkenswerter Beitrag, der auch den heutigen Hochschulpolitikern zur Warnung gegenüber angeblich autoritativen Tendenzen bei der Beschneidung von Senatskompetenzen Anlass geben sollte. Wenn die Debatte, die wir hier führen, mit dem in Vergleich gesetzt wird, was zwischen 1933 und 1945 an Bedrängung der Fall war, dann zeigt es, dass die eine oder andere Überreaktion sehr problematisch ist. Ich kann den Hochschulen nur sehr raten, solche Sachen zu korrigieren und zurückzuziehen. Das würde unseren demokratischen Diskussionsprozess deutlich stärken.
Ich sage das ohne dramatischen Unterton. Ich glaube aber, dass gewisse Dinge eine sachliche Ebene nicht verlassen dürfen.
Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen. Wir werden die Anhörung ernst nehmen und gegebenenfalls in diesem Hause wieder zusammenkommen, um in der zweiten Lesung einen guten Gesetzentwurf zu beschließen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege de Jager hat seinen Redebeitrag mit der Bemerkung eingeleitet, die Dinge gingen ihren sozialistischen Gang. Dazu will ich sagen: Das ist immer noch der beste Gang, den man gehen kann.
- Es ist schön, dass Sie sich darüber immer noch aufregen können; das freut mich. Es gibt gewisse Konstanten in der Politik und die braucht man ja auch.
Meine Damen und Herren, als im März 2003 die Kommission unter Leitung von Professor Erichsen die Schwächen und Stärken der Hochschullandschaft Schleswig-Holsteins beschrieben hat, hat es niemanden gegeben, der dies insgesamt verworfen hat. Es gab durchaus eine gewisse Übereinstimmung darin, diesen Prozess gemeinsam konstruktiv zu begleiten. Allerdings war von vornherein erkennbar, dass es die Opposition - ich muss präziser sagen: die CDU - vermieden hat, gerade bei standortrelevanten Fragen klar Stellung zu beziehen - frei nach dem Motto: Wenn ich mich nicht festlege, fällt es mir hinterher auch leichter, die Regierung für das zu kritisieren, was sie anpackt.
Dieser Form der - ich sage es einmal so - prinzipienentkleideten Opposition haben Sie noch eins draufgesetzt, indem Sie hier im Landtag gegen die Zielvereinbarungen, die Landesregierung und Hochschulen abgeschlossen haben, gestimmt haben.
Darüber will ich jetzt aber gar nicht mehr lange reden; hierüber kann sich jeder selbst ein Bild machen. Die Dinge, die die Ministerin vorgetragen hat und die den aktuellen Stand der Umsetzung betreffen, muss und will ich auch nicht alle wiederholen. Vielmehr
will ich etwas über den hochschulpolitischen Hintergrund der heutigen Diskussion und des Berichtsantrages der CDU sagen.
Man kann sehr schön nachvollziehen, wie hier argumentiert wird und argumentiert werden soll.
Wenn ich einen Punkt herausgreifen sollte, der eine gewisse Schwäche in der Arbeit der ErichsenKommission war, so war dies ohne Zweifel die nicht vorhandene Verzahnung mit dem, was die DohnanyiKommission in Hamburg gemacht hat. Wir wissen, dass im Hinblick auf die Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg im DohnanyiBericht so gut wie nichts und im Erichsen-Bericht ein wenig steht, aber immer noch weniger als das, was faktisch schon geschieht. Auch die CDU hat auf dieses Defizit hingewiesen und eine verstärkte gemeinsame Planung angemahnt. Sie schlägt jetzt sogar einen Staatsvertrag vor. Gleichzeitig stellen Sie sich aber öffentlich hin und weinen Krokodilstränen, wenn Sie die Gefahr an die Wand malen, dass junge Leute aus Schleswig-Holstein gegebenenfalls Studienplätze an einer Hochschule in Hamburg besuchen wollen, weil ihnen das Angebot - gerade im Hinblick auf das Bauwesen - in Schleswig-Holstein nicht passt, und tun so, als gäbe es hier einen negativen Brain drain. Sie diskutieren und argumentieren also in diesen Fragen nicht konsistent. Das ist die Hauptkritik, die ich Ihnen vorhalten muss.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Jeder weiß, dass man schwierige Strukturveränderungen nicht auf Knopfdruck umsetzen kann. Sie argumentieren, es entstünden Umzugskosten, die bislang nicht berechnet gewesen seien, und diese dürfe man nicht aus dem Innovationsfonds nehmen. Wenn Sie aber innovative Strukturen aufbauen wollen, wenn Sie etwas verändern wollen, so entstehen sehr viele verschiedene Kostenmöglichkeiten. Wenn ein kleiner Teil dieser Innovationsvorhaben auch dazu führt, dass Dinge verlagert werden müssen, so sind natürlich auch Sachkosten aus dem Umzugsbereich - wenn sie einen kleinen Teil des gesamten Bereichs betreffen - Schritte zur Innovation. Die Trennung dieser beiden Dinge ist meines Erachtens sachlich und politisch nicht gerechtfertigt.
Deswegen finde ich es vernünftig, wie die Landesregierung hiermit umgeht.
Nach nicht einmal einem halben Jahr seit der Beschlussfassung über die Zielvereinbarungen ist es sowieso noch ein wenig früh, um die Umsetzungsschritte en détail zu bewerten. Die Ministerin hat hierzu einiges gesagt.
Ich will gern noch einmal an die Eckpunkte der Kommissionsempfehlungen erinnern. Diese waren: die Anpassung an den Bologna-Prozess, ein Hochschulvertrag als Rahmensetzung, die Einrichtung eines Hochschulrates, den wir - das wissen Sie - kritisch sehen, und die Neujustierung der Kompetenzen der Hochschulgremien, vor allem des Rektorats, worüber wir morgen wieder zu reden haben werden.
Im Mittelpunkt stehen zahlreiche Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von den Hochschulen so eingesetzt werden, dass sie effizienter sind. Auch wenn wir immer gesagt haben, dass die eigenständigen Standorte erhalten bleiben sollen, bedeutet dies aber auch, dass es Gewinner und Verlierer in diesem Prozess geben wird. Die CDU hat es sich von vornherein immer sehr einfach gemacht. Der grundsätzlichen Zustimmung stand immer die Argumentation entgegen, man wolle vor Ort genau prüfen, was nichts anderes heißt als: Man will sich die Option offen halten, an jedem Ort auf das aufzuspringen, was gegebenenfalls an Kritik und Protest geäußert wird. Das ist politisch legitim, aber nicht hilfreich für den Entwicklungsprozess unserer Hochschulen insgesamt, den wir dringend brauchen. Es klappt ja auch nicht immer, besonders dann nicht, wenn man über einen Spitzenkandidaten verfügt, der, wie der Ihre, wissenschaftspolitischen Belangen fern steht und der weiterhin die Verlagerung der kompletten Realschullehrerausbildung nach Flensburg fordert - bar jeden inhaltlichen Sinns und jeder Finanzierungsmöglichkeit. Dies muss man im Gesamtkontext durchaus sehen.
Für unsere Hochschulen ist es ein gutes Zeichen, dass es gelungen ist, diesen komplizierten Prozess der Hochschulstrukturreform nicht nur in geordneten Bahnen umzusetzen, sondern auch mit einem Maximum an Konsens. Dies will ich unterstreichen. Wenn man umziehen und Dinge neu gestalten muss, so ist dies nicht einfach, weder im investiven Bereich, organisatorischen und logistischen Bereich noch im Bereich mentaler Barrieren. Dass jetzt für einen solch schwierigen Prozess Mediatoren eingesetzt werden, finde ich löblich. Wenn hieran dann so herausragende Persönlichkeiten wie der ehemalige Universitätsrekor Haensel mitwirken, so kann dies auch der Landtag - denke ich - nur begrüßen und sollte dies auch tun.
Zum Schluss will ich noch sagen: Nach Auffassung der SPD-Fraktion arbeiten Bildungsministerium und Hochschulen gemeinsam lösungsorientiert an den Fragen, die zu lösen sind, und das ist gut so.
Um ein Beispiel zu nennen: Dass Eckernförde künftig nicht mehr Standort eines Fachbereichs der Fachhochschule Kiel sein wird, ist ohne Frage eines der größeren Probleme gewesen. Umso bedauerlicher ist es, dass jetzt öffentlich versucht wird, aus Umsetzungs- und Abwicklungsproblemen, die in einer solchen Frage entstehen müssen, ein grundsätzliches Scheitern der Hochschulstrukturreform zu konstruieren, wie das der Kollege de Jager versucht. Nein, dies ist nicht der Fall, meine Damen und Herren!
Die planungssichere Option unserer Hochschulen für fünf Jahre ist ein Erfolg. Das stört Sie.
Die Strukturmaßnahmen werden von den allermeisten Beteiligten mitgetragen. Das stört Sie. Die Landesregierung - um das abschließend zu sagen - macht in der Tat eine zukunftsweisende und erfolgreiche Hochschulpolitik. - Vergleichen Sie das mit Prozessen in anderen Ländern! - Das stört Sie am allermeisten.
Meine Damen und Herren, Probleme, die auftreten, werden wir anpacken und lösen, zumindest dort, wo man sie lösen kann. Mit schadenfrohen Nörgeleien werden Sie nicht punkten, Herr de Jager. Ich fürchte, das haben Sie nur noch nicht bemerkt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das, was sich Bologna-Prozess nennt, ein außerordentlich ehrgeiziges Unterfangen. Das wird schon daraus deutlich, dass 40 Staaten ganz unterschiedlicher Struktur sich auf diesen Weg machen wollen. Ich will nicht alles wiederholen, was die Prinzipien angeht, die dort niedergelegt sind. Sie wissen, dass es eine Reihe von Punkten gibt, die originär unterschrieben werden, die auf den Weg gebracht werden sollen, unter ihnen übrigens auch der freie Zugang zum Hochschulstudium ohne diskriminierende Hürden, also auch nicht durch einen sozialen Numerus clausus. Das alles sind Punkte, die dort auch aufgeschrieben sind. In der Kürze von fünf Minuten kann man das alles nicht noch einmal deutlich machen.
Wir in Schleswig-Holstein haben uns auf diesen Prozess vorbereitet. Wir haben unsere Strukturreform schon in der Philosophie von Bologna auf den Weg gebracht. Es gibt aber auch noch eine ganze Reihe von Dingen aufzuarbeiten.
Bologna ist nicht nur Bachelor/Master. Vielmehr gibt es eine Reihe von konkreten Maßnahmen, die für den Hochschulbereich von Relevanz sind. Als Beispiel nenne ich die Vereinheitlichung der Systeme von Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen über ein gemeinsames Kreditpunktesystem und auch die konsekutiven Studiengänge.
Lassen Sie mich dazu nur so viel sagen: Ich bin der Überzeugung - weitestgehend sind wir uns einig -, dass wir uns auf diesen Weg begeben müssen. Dabei ist eine Binsenweisheit, dass wir in einem Umsetzungsprozess flexibel reagieren müssen, und zwar im Hinblick auf verschiedene Punkte. Wir müssen flexibel reagieren im Hinblick auf die Möglichkeit der Quotierung, der Frage, wie viele in einen MasterStudiengang geführt werden können. Das muss flexibel gehandhabt werden. Wir haben verschiedene Studiengänge an Fachhochschulen - ich nenne einmal Multimedia Productions und andere -, wo sich ein extrem hoher Numerus clausus ausgebildet hat, also Studierende im extrem hohen Leistungsbereich, die im Bachelor-Bereich anfangen. Da können Sie nicht sagen, ich lasse nur 25 % von denen Master machen. Das muss man sich im Detail angucken.
Ob wir das mit der Lehrerausbildung auch an der CAU schon im nächsten Jahr machen können, wird man sich im Detail angucken müssen. Das wird man prüfen müssen.
Den Zeitrahmen für die Positionierung im internationalen Wettbewerb bis 2010 dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren.
Den müssen wir auch realisieren können. Dort werden und können wir uns vom internationalen Prozess nicht abkoppeln.
Es ist, wenn man den Bericht liest, bemerkenswert festzustellen, was wir heute schon nicht nur an Kooperationen zwischen Hochschulen und Schulen im internationalen Bereich in Europa haben, sondern auch, was wir schon an gemeinsamen Prüfungs- und Studienabschlussmöglichkeiten haben. Wir kennen die Beispiele aus Flensburg, von Syddansk und Flensburg. Es gibt eine ganze Menge mehr. Das ist etwas, das man ein Stück weit nach vorn tragen muss. Die Pionierleistungen, die die Wirtschaftswissenschaften in Schleswig-Holstein erbringen, sind lobenswert und sollen deswegen von mir ausdrücklich unterstrichen werden.
Flexible Lösungen sind notwendig. Unverantwortlich wäre allerdings - das möchte ich in diesem Zusammenhang auch sagen - und wir sollten uns davor hüten, denjenigen nach dem Mund zu reden, denen es im Wesentlichen darum geht, sich bequem in bekannten Strukturen einzurichten, und die die Bereitschaft vermissen lassen, auf diesen Reformprozess positiv einzugehen. Das sind ein paar Dinge, die man auseinander halten muss. Ich glaube, das werden wir auch können und wir werden das als Landtag auf jeden Fall kritisch begleiten.
Ich möchte noch zwei kleine Punkte kurz antippen. Das eine ist: Auch aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass Schleswig-Holstein als Studienland für Menschen aus dem Ausland - das gilt aber für die Bundesregierung insgesamt - Nachholbedarf hat. Die Zahl der Studierenden, die bisher aus dem osteuropäischen Bereich, aber auch aus dem skandinavischen Bereich - lassen wir Dänemark mal außen vor - bei uns sind, ist nicht besonders hoch. Das bedeutet, die Ostseeorientierung auch im Zusammenhang mit dem Studierendenaustausch ist noch stark verbesserungsfähig. Das hat sicherlich nicht nur mit finanziellen Fragen, sondern auch damit zu tun, dass das Studieren an deutschen Hochschulen, auch an schleswig-holsteinischen Hochschulen, für auslän
dische Studierende nicht so attraktiv ist, wie es eigentlich sein sollte und wie wir es gestalten müssen, um uns im internationalen Wettbewerb zu positionieren.
Ein letztes Stichwort möchte ich gern für die weitere Beratung im Ausschuss hier auch noch einmal erwähnen: Die Föderalismuskommission, die ihre Arbeit in Berlin aufgenommen hat, regelt viele Fragen. Ich glaube, wir müssen als Bildungspolitiker und auch Landesbildungspolitiker uns deutlich mit den Fragen befassen, was wir von dem, bei dem wir uns in internationalen wettbewerblichen Situationen befinden, in nationaler Kompetenz regeln müssen und was wir weiter in Länderkompetenz regeln können. Ich glaube, das ist etwas, was man aus der BolognaDiskussion nicht ausblenden darf. Ich wollte das auf jeden Fall hier noch einmal ansprechen und wünsche mir, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss mehr Zeit haben, um diesen wichtigen Punkt zu vertiefen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine ganze Reihe von Monaten nach Vorlage des Berichts der so genannten Erichsen-Kommission haben Landesregierung und Landtag einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Hausaufgaben erledigt. Wir haben wichtige Strukturverbesserungen für die Hochschulen auf den Weg gebracht, wir haben Zielvereinbarungen mit allen Hochschulen des Landes abgeschlossen und schließlich auch eine verlässliche und sichere Entwicklung der Hochschullandschaft gewährleistet.
Jetzt - da hat der Kollege de Jager Recht - müssen und wollen wir eine Reihe von Verbesserungen im Hochschulgesetz vornehmen, auch in Analyse dessen, was uns mit auf den Weg gegeben worden ist.
Eine Gesetzesnovelle der Landesregierung befindet sich in Vorbereitung. Das wissen Sie. Ich will heute über das, was darin alles stehen wird, nicht spekulieren, weil die Auswertung der Anhörung noch bevorsteht. Die CDU hat es für richtig gehalten, heute schon ihren Vorschlag auf den Tisch zu legen und damit eine zusätzliche Debatte einzuschieben. Das wird zu manchen Wiederholungen führen. Das macht aber nichts; dann haben wir einmal mehr Gelegenheit, unsere Positionen darzulegen. Ich will kurz auf die Punkte eingehen, die im Gesetzentwurf der CDU noch einmal zusammengefasst sind und über die wir schon mehrfach gesprochen haben.
Richtig ist, dass sich auch im Hinblick auf den Hochschulrat bei Erichsen ein Vorschlag findet. Auf diesen Hochschulrat will ich noch einmal kurz eingehen und noch einmal deutlich sagen, dass wir diesen Weg nach wie vor nicht mitgehen wollen. Zum einen ist die Art und Weise, wie dieser Hochschulrat zustande kommen soll, für uns problematisch. Wichtiger ist aber, dass die umfassenden Kompetenzen in der beratenden Mitgestaltung nahezu aller Segmente des Hochschulwesens, die die CDU dem Hochschulrat zubilligen will, weder den Grundsätzen von Autonomie noch denen einer demokratischen Steuerung der Hochschulen durch das Parlament entsprechen.
Deswegen will ich noch einmal deutlich sagen, dass Ihre Argumentation und das, was Sie im Zusammenhang in der Novelle schreiben, nicht übereinstimmen. Sie haben deutlich gesagt, dass Sie die Kollegialorgane nach wie vor stark halten wollen. Für diese Position habe ich durchaus Sympathie, aber das widerspricht genau dem, was Sie mit der Einrichtung eines Hochschulrats machen. Das ist ein Widerspruch in Ihrem Gesetzentwurf und das kritisieren wir.
Ich will auch gern auf das Thema der Kooperation mit Hamburg eingehen. Dies ist im Kern ein wichtiger und richtiger Punkt. Auch ich bin, wie Sie wissen, kein Freund der Kleinstaaterei im Hochschulbereich. Das halte ich für kontraproduktiv. Aber die Tatsache, dass Sie eine gesetzliche Verpflichtung wollen und damit jede Flexibilität und Teilnahme der Hochschulen bei Teilabsprachen, bei Teilkooperationen sozusagen unmöglich machen, herausnehmen und in den gesetzlichen Bereich verlagern, halte ich für den falschen Weg. Wir brauchen flexible Möglichkeiten und Verbesserungen der Kooperation und keine Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Hochschulen. Auch dabei zeigt sich, dass Sie erstaunlicherweise in Ihrem Vorschlag und Ihrem Hochschulgesetzentwurf doch stark planverliebt sind, meine Damen und Herren.
Die wichtige Frage der Stärkung der Hochschulleitungen würde ich gerne konzentriert im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle der Landesregierung diskutieren. Hier nur so viel: Ich glaube im Hinblick auf einige Details, dass es schwierig und nur begrenzt sachgerecht ist, dass wir die Amtszeit der Rektoratsmitglieder grundsätzlich auf mindestens vier und höchstens sechs Jahre verlängern. Wir werden uns anschauen müssen, ob das in den kleinen Hochschulen wirklich zielführend ist und ob das Problem, dass Hochschullehrer länger als bisher aus Forschung und Lehre herausgehen, nicht zu Schwierigkeiten führen wird, überhaupt genügend qualifizierte Bewerber für die Position des Rektorats zu bekommen.
Meine Damen und Herren, über die Frage des Auswahlverfahrens haben wir häufig genug gesprochen. Deswegen will ich zusammenfassend nur noch einmal deutlich sagen: Wir halten ein erweitertes Auswahlrecht der Hochschulen für problematisch, vor allen Dingen deswegen, weil sie die Studierenden zunehmend aus ihrem Blickwinkel ausblenden. Sie wollen, dass die Möglichkeit der Auswahl der Hochschule, der Auswahl der Hochschullehrer, der Wahl, bei wem man studiert, eingeschränkt wird. Dafür wollen Sie aber, wenn sie die rechtlichen Möglichkeiten haben, den Studierenden so schnell wie möglich 500 € im Semester abknöpfen. Das ist eine Position, die wir so nicht mittragen wollen und können.
Lassen Sie mich in der kurzen Zeit, die mir noch zur Verfügung steht - ich habe noch fünf Sekunden -, nur noch so viel sagen: Wir werden uns gern en detail mit Ihrer Gesetznovelle beschäftigen. Das kann ich hier im Plenum nicht. Wir werden aber im Ausschuss dafür Sorge tragen, dass die Hochschulgesetznovelle der CDU und die Gesetzesnovelle der Landesregierung, die im nächsten Monat eingebracht wird, gemeinsam beraten werden und dass zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsam angehört wird. Denn wir wollen den Hochschulen nicht zumuten, zweimal innerhalb von vier Wochen an einem Anhörungsverfahren teilzunehmen.
Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sehen wir diese Debatte sehr entspannt, denn das Problem, das Sie haben, Frau Eisenberg, ist, dass es Ihnen nicht gelingt, an den Schulen eine Kampagne gegen die Landesregierung zu initiieren, denn die Politik hat genau die Probleme aufgegriffen und gelöst, die ins Gespräch gekommen sind.
Wir haben das Thema Unterrichtsversorgung mit sehr viel Geld und mit einem Konzept angepackt. Wir sehen das deswegen sehr gelassen.
Was wir aber nicht gelassen sehen, ist, dass Sie sich hier vorne hinstellen und behaupten, aus dem Ministerium würden Dinge verbreitet, die nicht der Wahr
heit entsprechen. Entweder belegen Sie das hier oder ich werde Sie eine billige Demagogin nennen, Frau Kollegin.
Denn das ist genau das, worauf Sie hinauswollen. Sie wollen eine Anheizung der Stimmung, weil Ihnen das mit Fakten und Tatsachen in den Schulen nicht gelingt. Deshalb warte ich auf einen Beleg. Den werden Sie nicht beibringen können, aber bitte schön, Sie haben die Gelegenheit. Ansonsten wundere ich mich sehr, dass Sie nicht die Gelegenheit ergriffen haben, das zurückzunehmen, was Sie an Vorwürfen gegenüber den Schulen und Schulleitern hier formuliert haben. Wir werden die Gelegenheit nutzen, die Damen und Herren, über Ihre Ausführungen hier in aller Ausführlichkeit zu informieren. Ich glaube, damit ist ein weiteres Mal klar, dass der inhaltliche Kern, über den man sprechen kann, und dessen, was Sie in den Antrag geschrieben haben, das eine ist, das, was Sie politisch damit wollen, aber etwas anderes. Das ist hier jämmerlich gescheitert und darüber bin ich sehr froh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Forschung ist in doppelter Hinsicht hilfreich: Zum einen bietet sie einen guten Überblick über die Leistungen unserer Forschungslandschaft, zum anderen werden in ihr aber auch der Handlungsbedarf formuliert und die Wege beschrieben, um noch besser zu werden und sich für zukünftige Herausforderungen zu wappnen.
Meereswissenschaften, Medizin und molekulare Biotechnologie können auf der einen Seite als Beispiele für herausragende Forschungsleistungen, auf der anderen Seite aber auch als Beispiele für eine beachtliche Planung zukünftiger Exzellenzen dienen. Wir haben in unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine ganze Reihe von Leistungen vorzuweisen, die sich national und auch international sehen lassen können. Aus Zeitgründen will ich sie nicht alle aufzählen. Die Ministerin und auch Frau Birk haben hier schon eine ganze Reihe zitiert. Das alles ist im Bericht nachzulesen.
Kein Bericht ohne Statistiken und keine Statistik ohne Interpretation. Deswegen möchte ich ein paar kleine Anmerkungen dazu machen. Die regionale Aufteilung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik zeigt, dass wir in SchleswigHolstein zurzeit einen Anteil von lediglich 1,4 % haben. Das ist natürlich nicht zufrieden stellend. Nun haben wir in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten
einen unterdurchschnittlichen Anteil an der Forschungskompetenz in unserer Republik. Hinzu kommt, dass der Ausbau der Hochschullandschaft in der Fläche zwar eine höhere regionale Verteilung der Studienplätze und eine Verbesserung des Angebots gebracht hat, dieser Ausbau in die Fläche hat aber natürlich auch Ressourcen gebunden, die dadurch für einen konzentrierten Einsatz in der Forschung nicht in vollem Umfang zur Verfügung standen und stehen. Es ist deswegen umso wichtiger und bedeutsamer, dass bei den Zielvereinbarungen, die das Land im Dezember mit den Hochschulen geschlossen hat, eine strukturelle Verbesserung der Forschungskompetenz der Hochschulen mit auf den Weg gebracht worden ist. Das möchte ich eindeutig unterstreichen.
Schaut man sich den Anteil der Grundmittel für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt an, dann liest sich die Statistik für unser Land übrigens deutlich entspannter. Man stellt nämlich fest, dass sich Schleswig-Holstein ungefähr auf dem Niveau von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern bewegt. Was kann man daraus schließen? - Orientieren wir uns an der bestehenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Landes, dann liegen wir bei den staatlichen Mitteln für Forschung und Entwicklung im Bundesvergleich auf einem akzeptablen Niveau. Wir haben aber ein deutliches Problem bei der Akquirierung privater Mittel im Forschungsbereich. Darüber werden wir weiter reden müssen.
Insgesamt haben wir das Problem einer bundesweiten Unterfinanzierung der Forschung sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich. Deswegen bin ich der Auffassung, dass es uns in der gesamten Bundesrepublik zumindest mittelfristig gelingen muss, einen Anteil von 3 % am Bruttoinlandsprodukt für Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Nur so werden wir künftig international bestehen können. Dabei müssen wir natürlich auch das Problem aufarbeiten, dass die Forschungsmittel des Bundes in den Jahren 1994 bis 1998, also in der letzten Legislaturperiode unter Helmut Kohl, drastisch abgesenkt wurden. Die Korrektur dessen dauert natürlich. Von 1998 bis 2001 stiegen die Bundesmittel um 10 % an, den Einbruch der Jahre 1994 bis 1998 haben wir aber bis heute auszubaden.
Ich bin dankbar dafür, dass die Landesregierung in ihrer Antwort klargestellt hat, dass die Kompetenzregelung im Bereich der Forschung zwischen dem Bund und den Ländern grundsätzlich beibehalten werden soll. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich bitte
auch die Zwischenrufer, diesen Punkt zu beachten, weil ich glaube, dass es hier eine gemeinsame fraktionsübergreifende Position im Interesse unseres Landes gibt. Das gilt nämlich sowohl für den Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern, als auch für die Zuordnung der Forschungseinrichtungen zu den verschiedenen Forschungsringen und -gesellschaften.
Ich will nur einen kleinen Nebensatz zu den Ausführungen der Frau Kollegin Birk machen: Bei aller Transparenz kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass wir im Bildungsausschuss die vorliegenden Forschungsanträge beraten oder vielleicht gar beschließen.
Ich glaube schon, dass die Regelungsmechanismen, die wir dort haben, nach wie vor zielführend sind.
Mit der fragwürdigen Aufkündigung der BundLänder-Bildungsplanung durch die Staatskanzleien der 16 Länder im letzten Jahr ist bedauerlicherweise ein wenig erfreuliches und produktives Element in die Entflechtungsdebatte des Föderalismus gekommen. Wir erleben das bei den Gedankenspielen zum Hochschulbau, wo es Verlagerungsüberlegungen auf die Länder gibt, und wir erleben es übrigens auch bei der Diskussion über die Neuverteilung der Lasten bei den Großforschungseinrichtungen. Wer allen Ernstes den Vorschlägen des Bundesrechungshofs und anderer nahe treten will, die Blaue-Liste-Einrichtungen, also die Einrichtung der Leibniz-Gesellschaft, aus der Mitfinanzierung des Bundes zu entlassen, der muss wissen, welche dramatischen negativen Konsequenzen das für Schleswig-Holstein mit sich bringen würde.
Das sollen und müssen wir gemeinsam verhindern. Ich hoffe, dass wir das auch gemeinsam erreichen werden.
Ein Blick auf die Einrichtungen der so genannten Blaue-Liste zeigt, dass wir hier in Schleswig-Holstein einen besonderen Schwerpunkt haben. Ich nenne hier nur Borstel - die Ministerin hat das schon erwähnt -, das Institut für Weltwirtschaft, das IPN mit seiner Bildungsforschung und nicht zuletzt natürlich das fusionierte Leibniz-Institut für Meereswissenschaften. Ich betone das, ohne die anderen Forschungseinrich
tungen der Helmholtz-Gemeinschaft, wie beispielsweise das GKSS in Geesthacht oder das FraunhoferInstitut für Siliziumtechnologie in Itzehoe oder gar die Limnologie des Max-Plack-Institutes in Plön in irgendeiner Weise in ihrer Bedeutung schmälern zu wollen.
Wir müssen weitere Initiativen starten, wenn wir besser werden wollen. Wir sollten meines Erachtens darüber nachdenken, über die bestehenden Sonderforschungsbereiche hinaus in unseren Universitäten Exzellenzcluster in einer Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichten in einzelnen Wissenschaftsbereichen zu schaffen. Diese Spezialität der Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist eine typisch deutsche, die sich historisch entwickelt hat. Wir sollten die Stärken daraus nutzen und sie weiterentwickeln.
Natürlich werden wir auch die Mittel für Forschung und Entwicklung - bundesweit orientiert am Bruttoinlandsprodukt - weiter steigern müssen. Das bedeutet aber nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Qualität für die eingesetzten Mittel. Ich glaube deshalb, dass es sinnvoll ist, eine Debatte über die Zielrichtung, die wir dort einschlagen wollen, zu führen. Für uns sind sechs Stichworte bei dieser Zielführung zentral. Wir brauchen erstens mehr Wettbewerb zwischen den Forschungseinrichtungen; wir brauchen zweitens eine Weiterentwicklung der Kooperation in der dualen Struktur von universitärer und außeruniversitärer Forschung;
wir brauchen drittens eine verbesserte Vernetzung für strategisch organisiertes Arbeiten an den großen Themen unter Einbindung der Wirtschaft;
wir brauchen viertens die Vergrößerung der Zahl der Nachwuchswissenschaftler in unseren Forschungseinrichtungen; wir brauchen fünftens neue Förderwege für unkonventionelle Forschungseinsätze, die nicht ohne weiteres in die bisherigen Förderungsinstrumentarien hineinpassen; und dazu gehört natürlich auch als sechstes und letztes - das muss man bei der Organisationsstruktur, die wir jetzt haben, sagen - ein Abbau bürokratischer Hemmnisse beim Umgang mit Forschungsanträgen.
Keine dieser Zielrichtungen können wir in SchleswigHolstein allein oder von Schleswig-Holstein aus allein gestalten und erreichen. Sie sind aber für einen
Weg der Qualitätsverbesserung unerlässlich. Deshalb sollten wir uns konstruktiv an diesem Prozess, der bundesweit in der Diskussion ist, beteiligen.
In der Kürze der Zeit kann ich nicht auf alle Fragen eingehen. Die Frage des Technologietransfers, die für uns von großer Bedeutung ist, kann ich heute Morgen in dieser Diskussion nicht ausführlich erörtern. Wir sollten das intensiv im Ausschuss tun.
Ein kleines Wort zum Abschluss kann ich mir dann doch nicht verkneifen. Es gibt durchaus Momente, in denen mir ein Ministerium, das eine Große Anfrage beantworten muss, auch etwas Leid tut. Das gilt zum Beispiel für die Frage Nr. 50 der Großen Anfrage, in der nach sämtlichen Publikationen von schleswigholsteinischen Forscherinnen und Forschern gefragt wird, dabei gleichzeitig die Frauenquote ermittelt und der Ort der Veröffentlichung dargelegt werden soll.
Nun hat zum Glück die Landesregierung auf die Vorlage einer kompletten Bibliographie verzichtet. Trotzdem hat sie sich bemüht - dafür ist sehr zu danken -, ein paar verfügbare Übersichten zu präsentieren. Nun wissen wir also, Frau Ministerin, dass an der Meeresstation Helgoland und an der Wattenmeerstation Sylt des Alfred-Wegener-Instituts 58 % der veröffentlichten Beiträgen von Frauen stammen, während auf der anderen Seite - nun ist Herr Geißler leider nicht im Saal - die 13 Publikationen der Musikhochschule Lübeck ausschließlich männliche Autoren haben.
Die Frage ist nur: Was will uns das sagen?
Dies sage ich bei vollem Bewusstsein
nicht, um die Erkenntnis zu übergehen, das wir einen dramatischen Nachholbedarf an Frauen bei der Förderung im wissenschaftlichen Bereich haben. In der Tat besteht hier eine trichterförmige Verteilung - das ist klar -: Wir haben über 50 % weibliche Studierende - Frau Birk hat das gesagt -, bei den Promotionen haben wir eine deutlich positive Entwicklung, aber es ist richtig, dass an der Spitze der Forschung noch ein Nachholbedarf besteht. Das ist auch ein Qualitätsproblem, weil es dort eine Bildungsressource gibt, die noch nicht genutzt wird. Dennoch sollte man die Ministerin nicht mit übertriebener Beschäftigungstherapie von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.
Diese Anmerkung wollte ich sozusagen in einem Nebensatz noch machen, das sei mir erlaubt.
Ich hoffe, dass wir eine intensive Detailberatung im Ausschuss haben werden, sowohl zur Großen Anfrage als auch zum Rahmenplan Hochschulbau, und freue mich auf die weitere Debatte.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will doch noch einmal drei Punkte nennen, weil sie in der Debatte eine Rolle gespielt haben.
Ich will auf persönliche Satisfaktionsfragen nicht eingehen. Ich denke, es ist in der Sache dazu alles gesagt. Es geht ja auch nicht darum, dass man die eine oder andere Bildungseinrichtung nicht kritisieren darf oder dass man das eine oder andere hier unausgesprochen lassen muss. Wir sind als Gesetzgeber und als Haushaltsgesetzgeber diejenigen, die die Steuermittel für diesen Bereich zur Verfügung stellen. Daher muss man hier natürlich auch zu Leistungsfragen und zu Ergebnissen, die in diesen Einrichtungen - ich sage einmal - produziert werden, Stellung nehmen können.
Natürlich gibt es an den Hochschulen nach wie vor den einen oder anderen Vertreter, der die Medaille für 25-jährige veröffentlichungsfreie Forschung verdient hätte. Das gibt es natürlich auch noch. Aber da wir gerade Mechanismen angewandt haben, um in der Lage zu sein, Forschung zu bewerten, ist dies, denke ich, mittlerweile Stück für Stück überwunden worden. Worüber wir in diesem Zusammenhang mit Strukturen reden, ist doch nicht die Bewertung der Leistungen einzelner Forscher, sondern das Schaffen von Strukturen, die moderne Forschung im Grundlagen- und im angewandten Bereich möglich machen. Das ist eben nicht mehr Isaac Newton oder gar Galileo Galilei. Im Regelfall ist es nicht mehr der Einzelforscher, sondern es sind Forscherteams, Forschergruppen, die fast ausschließlich interdisziplinär arbeiten.
Damit kommen wir zu einem wichtigen Punkt, den vorhin Herr Hentschel und auch Herr Klug genannt haben. Wir müssen natürlich sehen, dass die Forschungseinrichtungen, die wir haben, die strukturell gewachsen sind, die ihre Dezernate und ihre Zuständigkeiten, ihre Abteilungs- und Fachleiter haben, nicht mehr in jedem Fall das abdecken, was sich im Forschungsbereich tatsächlich entwickelt. Das heißt, wir haben Strömungen, die nicht mehr deckungs
gleich mit den Entscheidungsinstanzen sind. Über diesen Punkt müssen wir nachdenken.
Ich will gern einen weiteren Punkt anschließen, Herr Kollege Klug. Von vielen ist auch die Frage der Bund-Länder-Zuständigkeiten thematisiert worden. Es ist gefragt worden, wie wir das künftig ordnen wollen. Wir brauchen eigentlich weiterhin BundLänder-Zuständigkeiten im Bereich der Großforschungseinrichtungen und der Wissenschaftseinrichtungen, die wir haben. Man kann jetzt natürlich beklagen - das beklage ich auch, und da gebe ich dem Kollegen Hentschel Recht -, dass wir in den letzten 20 bis 30 Jahren eine Unwucht der Ausstattung der Forschungseinrichtungen gehabt haben. Aber wir müssen heute den Status quo akzeptieren und vor allen Dingen akzeptieren, dass ein Großteil der bundesweit aufgelegten Programme Wettbewerbsprogramme sind. Den Königsteiner Schlüssel gibt es noch, aber damit, dass das Geld heutzutage noch sozusagen nach dem Motto verteilt wird: Ihr bekommt 2,537 % - die Zahl stimmt nicht genau, aber so ungefähr ist die Größenordnung -, kann man auf Dauer wissenschaftlich nicht rechnen. Man wird davon ausgehen müssen - ich finde das auch richtig -, dass wir uns in diesen Fragen dem Wettbewerb stellen. Dann kommt es dazu, dass wir definieren müssen, wie das aussehen soll.
Nun kommt mein dritter Punkt. Sie haben das Thema Hochschulbau angesprochen. Ich bin sehr dafür, über die Frage der Neuordnung des Hochschulbaus zu reden, aber wir können doch bitte schön die jetzige Situation nicht einfach aufgeben, ohne dass wir wissen, was wir dafür kriegen. Die gemeinsame Finanzierung im bisherigen Bund-Länder-Maßstab können wir nicht einfach sozusagen infrage stellen und sagen, darauf können wir verzichten, ohne dass wir genau wissen, wie die zukünftige Finanzierungsstruktur ist. Ich glaube, das ist Commonsense.
- Logisch ist nicht immer alles, was im politischen Raum thematisiert worden ist. Wir haben ja als Reflex auf unsere Aufkündigung der Bund-LänderPlanung im Bildungsbereich aus dem Bereich des Bundestages, von verschiedenen Fraktionen, Parteien gehört, dass man sagt: Wenn ihr das nicht wollt, macht doch euren Hochschulbau allein. Ich überspitze das jetzt einmal. Ich glaube, da brauchen wir einen organisierten, einen organischen Prozess, und ich bin relativ optimistisch, dass wir da gemeinsam ein Stück weiterkommen.
Das ist das, was ich gerne noch anfügen wollte. Wir sollten das im Ausschuss vertiefen. Vielleicht gelingt es uns ja, gerade in dieser Frage der Bund-Länder
Kompetenz aus dem Ausschuss heraus eine Position zu formulieren, die vom ganzen Haus getragen wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Klug, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie gar nicht über Ihren eigenen Gesetzentwurf geredet haben, sondern über das, was ich öffentlich vorgetragen habe.
Deshalb möchte ich auch gern die Gelegenheit nutzen, hierzu ein paar Worte zu sagen. Wir haben ja das Thema Langzeitstudiengebühren hier im Parlament abonniert, weil Sie regelmäßig immer wieder denselben Gesetzentwurf einbringen. Jetzt haben Sie sogar im Ausschuss darauf verzichtet, über das Thema überhaupt noch zu reden, weil Sie wissen, dass das keine zielführende Strategie ist.
Ich möchte gern den Versuch unternehmen - ob er erfolgreich sein wird, weiß ich nicht, weil er eine gewisse intellektuelle Bereitschaft und Verständnis voraussetzt -, noch einmal deutlich zu machen, was der Kern des Unterschiedes zwischen Langzeitstudiengebühren und einem vernünftigen Bildungsguthabensystem ist.
Herr Dr. Klug, Ihr System kann das Ziel aus drei Gründen nicht erreichen: Erstens. Sie nehmen die Dauer eines Studiums als Maßstab, völlig unabhängig davon, in welchem Umfang und mit welcher Intensität studiert wird. Damit berücksichtigen Sie nicht die individuellen Studienformen, die heutzutage bei jedem Studierenden nachgefragt werden und für die sozusagen auch ein Bedarf besteht, weil aus vielen verschiedenen Gründen - das wissen wir - diese quasi ein Teilzeitstudium fordern.
Zweitens. Sie nehmen völlig kapazitätsunabhängig ein beliebiges Studiensemester als Ende der Gebührenfreiheit. Deswegen ist Ihr Modell gerade keine Garantie, ein gebührenfreies Erststudium auf den Weg zu bringen beziehungsweise seinen Bestand zu sichern. Dazu sage ich gleich noch etwas.
Drittens. Das Elementarste allerdings - das ist auch der größte Unterschied zwischen den beiden Modellen, über die wir hier reden - ist, dass ich damit kein Belohnungssystem schaffe. In einem Kontensystem kann ich mir durch ein schnelles, zügiges, konsequentes und erfolgreiches Studium ein Bildungsguthaben ansparen, das ich auch für weitere Bildungsmaßnahmen im Hochschulbereich kostenfrei verwenden kann. Ein solches Anreizsystem fehlt bei Langzeitstudiengebühren völlig. Deswegen bin ich der Auffassung - das steht heute aber gar nicht zur Debatte, weil dazu gar kein Antrag vorliegt und das sozusagen eine Diskussion für die nächste Legislaturperiode ist -, dass ein Kontensystem ein zielführenderes System ist. Warum ist das ein zielführenderes System? - Es ist zielführender, weil es im Kern - das ist für uns der wichtigste Punkt - darum geht, ein gebührenfreies Erststudium an deutschen Hochschulen zu erhalten. Das ist die Kernforderung und dafür muss man ein vernünftiges begleitendes System haben.
Zum Verwaltungsaufwand nur ein Wort: Es gibt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Rheinland-Pfalz - wo Sie mitregieren; das haben Sie offenbar verschwiegen - genau diesen Weg. Es gibt dort sehr vernünftige Vorschläge, wie man so etwas praktikabel regeln kann. Und man wird das auch vernünftig und praktikabel regeln können.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Mir ist bei Ihren Stellungnahmen zu den Vorschlägen der CDU, zu dem, was die CDU dankenswerterweise offen gesagt hat, nämlich dass sie Studiengebühren schon ab dem ersten Semester will, aufgefallen, Herr Dr. Klug, dass Sie als schleswig-holsteinische FDP sich nicht nur an der Klage gegen die Gebührenfreiheit des Erststudiums beteiligen, wie sie im Hochschulrahmengesetz steht, sondern sich auch eine Stellungnahme zu dem Thema Studiengebühren ab dem ersten Semester verkniffen haben.
- Dazu hat Herr Dr. Klug in seiner öffentlichen Pressedarstellung jedenfalls nichts gesagt.
Deshalb interpretiere ich durchaus Ihre Vorstellung von Langzeitstudiengebühren als ein Einstieg in das, was die Union will, nämlich grundständige Studiengebühren. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Studierenden nicht abschrecken, wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Studierende, wir wollen soziale
Ungleichgewichtigkeiten und Bildungschancen nicht abbauen. Wir wollen dort mehr.
Deshalb bleiben wir dabei, dass wir das Erststudium in vernünftiger Form gebührenfrei organisieren wollen.
Das, was sozusagen nebenbei mit erledigt werden soll - da sind CDU und FDP wieder beieinander -, dass durch die komplette Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen die Professoren selbst handverlesen entscheiden, wer nun an der Hochschule in einem Fach studieren darf oder nicht, unabhängig davon, ob die Studienvoraussetzungen vorliegen oder nicht, ein handverlesenes Aussortieren von Studierenden nach persönlichem Wunsch von Hochschullehrern, wollen wir nicht.
Wir wollen den Zugang zu den Hochschulen für all diejenigen, die eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Deshalb glaube ich, dass man diese Punkte im Zusammenhang sehen und diskutieren muss.