Zur politischen Mitsprache gehört zum einen, dass Kinder und Jugendliche an die Teilhabe herangeführt werden. Hier liegt Schleswig-Holstein bundesweit an der Spitze. Zur Mitsprache gehört zum anderen, dass erwachsene Menschen, die sich in die Demokratie einbringen wollen, auch wirklich Einflussmöglichkeiten erhalten. In diesem Sinn kann man nicht ignorieren, was gegenwärtig in unseren Kommunen abläuft. Verwaltungsreformen, die Städte, Kreise und Gemeinden am Modell eines Wirtschaftsunternehmens ausrichten und hierarchische Managementstrukturen einführen, machen vielleicht den Job des Verwaltungschefs attraktiver, tragen aber kaum dazu bei, das ehrenamtliche Engagement in der Demokratie zu fördern.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte immerhin das wichtigste Feld der Ehrenamtlichkeit überhaupt sein. Hier haben wir einen Bereich, in dem alle Mitglieder in diesem Haus konkret und unmittelbar daran arbeiten können, die Bedingungen des Ehrenamts zu verbessern.
Wir sind froh darüber, dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage deutlich macht, dass das Ehrenamt für sie kein Ersatz für staatliche Verantwort sein kann. Aus der Sicht des SSW dürfen wichtige gesellschaftliche Aufgaben nämlich nicht im Sinne der Subsidiarität den Betroffenen und ihren Nächsten überlassen werden. Wir erwarten, dass die Gesellschaft solidarisch für Mitmenschen eintritt, bevor die letzten Reserven in deren Umgebung erschöpft sind. Ehrenamt ist ein Bereich, der sich nicht staatlich steuern lässt, sondern allenfalls über Rahmenbedingungen beeinflussbar ist. Sonst würde es auch seinen Charakter verlieren.
Die Zukunft des Ehrenamts lässt weniger Kontinuität in den Tätigkeiten erwarten. Deshalb kann sich der Staat nicht zurückziehen. Ehrenamt ist keine Alternative zum staatlichen Handeln. Insbesondere in teuren Bereichen wie Gesundheit und Soziales ist die Versuchung heute groß, die Hilfen auf den so genannten dritten Sektor auszudehnen und zu verschieben. Es bleibt aber Aufgabe der Politik zu definieren, welche Bereiche von zentraler Bedeutung sind, und die Si
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, die Antwort auf die Große Anfrage zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse Innen und Recht sowie Soziales zu überweisen. Ich frage, welcher der Ausschüsse die Beratung federführend durchführen soll.
- Der Sozialausschuss federführend! Ich bedanke mich für den Zuruf. - Wer entsprechend entscheiden will, den darf ich um sein deutliches Handzeichen bitten. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verhalten der Frau Justizministerin in der Februarsitzung des Bundesrichterwahlausschusses hat parteiübergreifend, aber auch auf Verbandsseite Forderungen nach einer Änderung des Richterwahlverfahrens auf Bundesebene ausgelöst.
Was war geschehen? - Die Justizministerin unseres Bundeslandes hatte vier Richterinnen und vier Richter ausgewählt und ins Rennen geschickt. Diese wurden sodann vom Präsidialrat beim Bundesgerichtshof angehört und beurteilt. Als sich dann in Vorgesprächen herausstellte, dass Schleswig-Holstein nur noch zwei anstatt, wie zunächst vorgesehen, vier Richterstellen besetzen sollte, zog Frau Ministerin Lütkes zwei der vier Nominierungen noch vor der Wahl zurück.
Auf scharfe Kritik nicht nur meiner Fraktion stieß dabei die Tatsache, dass einer der von ihr vorgeschlagenen und dann auch gewählten Richter vom Präsidialrat als nicht geeignet eingestuft worden war, während
einem der Bewerber, der fallen gelassen wurde, eine hervorragende Eignung attestiert worden war. Dieser Vorgang führte auch zu einer Konkurrentenklage, die in der ersten Instanz Erfolg hatte.
Wenn diesem Vorgang etwas Gutes abzugewinnen ist, dann, dass die Mängel des gegenwärtigen Richterwahlverfahrens einer breiteren Öffentlichkeit deutlich geworden sind. Eine transparente Bewerbungssituation jedenfalls fehlt weitgehend. Die Landesjustizminister können nach Gutdünken ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen. Wenn es, was regelmäßig der Fall ist, mehr Vorschläge als freie Planstellen gibt, werden in vertraulichen Vorgesprächen Wahlpakete geschnürt. Dabei ist in der Öffentlichkeit mehrfach der Verdacht entstanden, es handele sich dabei um eine Auswahl nach Proporzgesichtspunkten.
In der Wahlsitzung sind dann regelmäßig auf wundersame Weise nur noch so viele Kandidaturen übrig, wie Plätze vorhanden sind. Der Ausschuss trifft also keine Auswahlentscheidung, sondern vollzieht mit einfacher Mehrheit zuvor ergangene Absprachen nach.
Es wäre unehrlich zu behaupten, man könne ein Wahlverfahren finden, in dem die Mehrheitsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern nicht vorher überprüft werden müsste. Dazu werden vorbereitende Gespräche immer notwendig sein. Aber das gegenwärtige Richterwahlverfahren ist mängelbehaftet. Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auffordern, über den Bundesrat eine Beseitigung dieser Mängel zu erzielen.
Dazu bedarf es einer Veränderung der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses auf Bundesebene. Ebenso wie hier im Land sollten im Richterwahlausschuss nicht nur Abgeordnete, sondern auch Vertreter der Richterschaft und der Anwaltschaft vertreten sein. Dies hat sich in unserem Bundesland uneingeschränkt bewährt.
Wir brauchen in Zukunft auch mehr Transparenz. Daher kann es nicht den jeweiligen Landesjustizministern überlassen bleiben, nach Gutsherrenart eigene Vorschläge zu übermitteln. Vielmehr muss - so wie es auch hier in unserem Bundeslandes geltendes Recht ist - jede Richterin und jeder Richter das Recht haben, sich auf eine frei gewordene oder frei werdende Bundesrichterstelle zu bewerben. Solange dies nicht geltendes Bundesrecht ist, bedarf es einer parlamentarischen Kontrolle der Landesjustizministerin. Frau Lütkes hatte im Innen- und Rechtsausschuss auf eine entsprechende Forderung eine Prüfung zugesagt. Das Ergebnis hat uns bis heute leider nicht erreicht.
nitiative des baden-württembergischen Justizministers auf, die wir grundsätzlich unterstützen und die auch vom deutschen Richterbund begrüßt wurde, wenngleich - Herr Kollege Hildebrand - wir über den Kriterienkatalog noch einmal sprechen müssen: Wer soll ihn erstellen, das Justizministerium mit dem Richterwahlausschuss? Muss so etwas nicht im Gesetz selbst detaillierter geregelt werden? Aber das können wir dem Bundesrat - so glaube ich - überlassen.
Ich freue mich natürlich nicht nur darüber, dass die FDP offensichtlich im Grundsatz mit uns übereinstimmt, sondern ich gehe davon aus, dass auch die SPD-Fraktion unserem Antrag zustimmen wird; denn der innen- und rechtspolitischer Sprecher der SPDFraktion, Klaus-Peter Puls, führt in einer Presseerklärung vom 5. Juli dieses Jahres unter der Überschrift „Bundesrichterwahlverfahren ist überprüfungsbedürftig“ wörtlich aus:
„Überprüfungsbedürftig ist das Verfahren zur Wahl der Bundesrichter. Seriöse Staatsorgane brauchen seriöse Besetzungsverfahren. Eine stärkere Beteiligung der fachkundigen Richterschaft in Richterwahlausschüssen und die öffentliche Ausschreibung der zu besetzenden Richterstellen könnten sachgerechte Verfahrensverbesserungen sein.“
Genau das, Herr Kollege Puls, wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass wir hier gleich mit breiter Mehrheit entsprechend beschließen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion sieht keinen Anlass, das Verhalten der Justizministerin in diesem Zusammenhang zu kritisieren.
Die Justizministerin hat keineswegs nach Gutsherrenart gehandelt, sondern im Rahmen der zurzeit geltenden Vorschriften
wir der Auffassung - Sie haben es eben zitiert, Herr Kollege Geißler -, dass das Verfahren überprüfungsbedürftig ist;
denn die dritte Säule unserer demokratischen Staatsgewalt, die Justiz, braucht - wie wir meinen - genauso viel Transparenz wie der legislative und exekutive Teil unseres Staatsgebäudes. Die manchmal verschlungenen Verfahrenswege unserer Parlamente, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte müssen durchschaubar und nachvollziehbar sein. Das gilt auch und insbesondere für die Auswahl der handelnden Personen.
Der bloße Anschein sachfremder Kungelei und Postenverteilerei ist Gift für eine offene, von den Bürgerinnen und Bürgern getragene und respektierte demokratische Gesellschaft.
Ausgehend von diesen Grundsätzen können wir uns in der Tat vorstellen, dass auch in Ihren Angeboten, Herr Kollege Geißler, eine Möglichkeit zur Verfahrensverbesserung liegt und wir beziehen auch, Herr Kollege Hildebrand, die ergänzenden Vorschläge der FDP hier mit ein. Wir schlagen vor, dass wir uns im Einzelnen mit der Justizministerin auch über ihr Angebot, den Ausschuss zu beteiligen, im zuständigen Fachausschuss unterhalten. Ich beantrage deshalb für die SPDLandtagsfraktion die Überweisung beider Anträge an den Innen- und Rechtsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir erinnern uns nur ungern an die Schlagzeilen aus dem Februar über die Nominierung eines schleswigholsteinischen Richters für die Wahl zum Bundesgerichtshof. Dies war bei uns und - wie wir jetzt sehen auch bei der CDU ein Punkt, darüber nachzudenken, wie man das in Zukunft ändern könnte, damit es nicht wieder zu einer solchen Situation kommen kann.
Jetzt war es die Landesregierung Baden-Württembergs, die Ende Juli dieses Jahres eine Bundesratsinitiative zur Reform der Richterwahl gestartet hat. Der FDP-Justizminister Professor Dr. Goll hat hierzu einen Gesetzentwurf eingereicht. Dieser fordert
ebenso wie der vorliegende Antrag der Union - eine öffentliche Ausschreibung der freien Richterstellen.