Es ist nicht auszuschließen, dass sich für das Parlament die Notwendigkeit ergibt, die Systematik für die berufliche Bildung in der Schulgesetzgebung erheblich zu ändern. Schon seit geraumer Zeit wird uns ja seitens der Berufsschullehrerverbände der Wunsch vorgetragen, für die beruflichen Schulen zumindest ein eigenes Kapitel im Schulgesetz zu schaffen und darin den strukturellen Besonderheiten dieser Schulen Rechnung zu tragen.
Ich danke der Landesregierung auch dafür, dass sie es in ihrem jetzigen Bericht unterlassen hat, vollendete Tatsachen zu schaffen, und dass sie darauf verzichtet hat, Partner, die für eine solche Neugestaltung gebraucht werden, mit fertigen Konzepten zu überfahren.
Sowohl die Schulträger als auch die Dualpartner, die Lehrerverbände, die Vertretungen der Eltern und Schüler, die Weiterbildungseinrichtungen und viele andere brauchen Zeit zur internen Positionsabklärung.
Ebenso braucht die Landesregierung und braucht auch das Parlament Gelegenheit, sich mit den Notwendigkeiten und den Grenzen einer solch weitreichenden Strukturveränderung auseinander zu setzen, zumal Schleswig-Holstein hier eine Vorreiterrolle einnimmt und sich nicht auf die Erfahrung anderer Bundesländer stützen kann.
Es wird keine Alternativen dazu geben, zu einer stärkeren Verselbstständigung der Berufsschulen zu kommen, auch und gerade in wirtschaftlicher und personeller Hinsicht. Dies ändert nichts an der „Garantenstellung“ des Landes und der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte für die Finanzierung. Aber die Regionalen Berufsbildungszentren, die am Ende dieser Neustrukturierung stehen werden, werden nicht mehr allein Institutionen der Kreise und des Landes sein; sie werden von sehr viel mehr Einrichtungen getragen und gestaltet werden müssen. Wir stehen erst am Anfang dieses Neustrukturierungsprozesses. Meine Fraktion wird sich an den Diskussionen der nächsten Zeit mit großem Interesse beteiligen.
Ich habe vor einer Stunde noch einen CDU-Antrag bekommen, in dem Sie, Frau Eisenberg, wie Sie sagten, noch einmal die gesamten Positionen deklaratorisch festklopfen wollten. Ich muss sagen: Alles, was in diesem Antrag steht, halte ich für unstrittig.
Ich meine allerdings - das konnte ich in der kurzen Zeit noch nicht überprüfen -, dass es noch etwas nachzufüttern gilt, und ich habe insbesondere mit dem Satz einige Probleme, der da heißt: „Eine Reform mit der Zielsetzung eines Sparmodells ist abzulehnen.“ Natürlich ist das abzulehnen. Aber woher kommt diese For
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beruflichen Schulen sollen sich zu Regionalen Berufsbildungszentren weiterentwickeln.
Die FDP begrüßt es, dass den berufsbildenden Schulen in diesem Rahmen mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gegeben werden soll. Dies erhöht ihre Chance, sich im Bereich der beruflichen Bildung flexibel auf neue Erfordernisse einzustellen. Dieser Sektor ist ja heute mehr denn je raschen Veränderungen und häufigen Neuerungen unterworfen. Im berufsbildenden Bereich ist sehr viel in Bewegung. Es gibt ein hohes Innovationstempo. Eine höhere Flexibilität und die Entbürokratisierung sind deshalb gerade hier sinnvolle und notwendige Reformziele.
Der vorliegende Bericht der Landesregierung zeichnet allerdings - das muss man einräumen - noch relativ verschwommene Konturen dieser künftigen Regionalen Berufsbildungszentren - kurz RBZ. Die Landesregierung räumt selbst ein, dass vieles noch einer Klärung bedarf. Ich nenne die fünf Punkte: die Definition der öffentlichen Aufgaben eines RBZ, dessen Rechtsform, die Rolle des Schulträgers sowie die Anforderungen an die Lehrkräfte und die Schulleitung eines RBZ. Hinzuzufügen ist auch der Status, den die Lehrer dann haben und letztlich die Stellung der berufsbildenden Schulen in der Weiterbildung.
Das sind fünf Themenkomplexe, die der Klärung bedürfen. Es ist immerhin eine recht umfangreiche Liste offener Fragen und deshalb können wir hier heute im Landtag zum Thema Regionale Berufsbildungszentren allenfalls eine erste Grundsatzaussprache führen.
Punkt 1: Ein wichtiges Thema wird die Rolle der RBZ im Weiterbildungsmarkt sein. Es ist, Kollege Kayenburg, ordnungspolitisch nicht unproblematisch, ich kann es deutlicher formulieren, es wäre höchst problematisch, wenn öffentliche Einrichtungen, ausgestattet mit Personal aus dem öffentlichen Dienst, beamtetem Personal, und mit Sachmitteln, die die kom
munalen Schulträger zur Verfügung stellen, als Akteure auf dem Weiterbildungsmarkt, als Konkurrenten für private Bildungsträger auftreten.
Schließlich wäre es doch kaum vorstellbar, dass die Polizei eine öffentlich-rechtliche Wach- und Schließgesellschaft als Unterabteilung gründet und auf einmal auf dem privaten Sicherheitsmarkt als Anbieter in Erscheinung tritt, womöglich unter Vernachlässigung der eigentlichen öffentlichen Kernaufgaben. Im Sinne einer solchen ordnungspolitischen Klarheit und Trennung von Bereichen müssen wir auch beim Thema Entwicklung Regionaler Berufsbildungszentren weiter vorangehen. Das ist meine feste Überzeugung, das ist die Position der FDP-Fraktion.
Wenn diese Grenze, die ich beschrieben habe, wenn diese Trennung eingehalten wird, dann kann man über vieles - Rechtsformen, Organisationsstrukturen, Aufgabenbereiche - reden.
Ich würde gern hinzufügen, um ein positives Beispiel anzuführen, dass es in Schleswig-Holstein durchaus gelungene Beispiele für „private public partnership“, um diesen bekannten Ausdruck einmal zu benutzen, im Bereich der beruflichen Bildung gibt. Ich nenne die Landesberufsschule für Fotohandwerk und Fotohandel in Kiel im Foto- und Medienforum in der Feldstraße, die sozusagen Raum an Raum in einem Komplex untergebracht ist mit einer von der Innung getragenen Fachschule, die im Weiterbildungsbereich tätig ist. Der große Vorteil ist der, dass es enorme Synergieeffekte bei der Nutzung von Ressourcen gibt, einmal bei der Nutzung der räumlichen Ausstattung, der Sachausstattung in diesem Komplex im Foto- und Medienforum, und es gibt natürlich auch Möglichkeiten im Sinne des Einkaufs von Unterrichtskapazität, indem auf die in beiden Institutionen vorhandenen Ressourcen zurückgegriffen werden kann. Das ist eine, wie ich finde, gelungene, im Einvernehmen mit der Wirtschaft, in diesem Falle der Innung, betriebene gemeinsame Aktivität, von der beide große Vorteile haben.
Wenn man das so organisiert, kann etwas sehr Vernünftiges daraus werden. Die FDP-Fraktion begrüßt es deshalb ausdrücklich, dass im vorliegenden Bericht der Landesregierung gesagt wird, man überlege, die Dualpartner aus der Wirtschaft im Rahmen dieser Regionalen Berufsbildungszentren mit ins Boot zu nehmen. Eine solche Konsenslösung würde meine Fraktion mit Nachdruck begrüßen. Es ist ein wichtiger Punkt, den wir in der weiteren Behandlung dieses
Punkt 2: Der Übergang vom Modell der öffentlichen in der Regel - Kreisberufsschule zum Regionalen Berufsbildungszentrum erfordert auch von den kommunalen Schulträgern neues Denken und natürlich auch eine erhebliche Umstrukturierung in ihrem bisherigen Bereich, in den Aufgabenbereichen der kommunalen Schulträger. Sachmittel und personelle Ressourcen, die bislang bei den kommunalen Schulämtern angesiedelt sind, müssen, soweit sie den Berufsschulbereich betreffen, in Zukunft auf diese RBZ übertragen werden und ihnen komplett zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Das Verhältnis zwischen kommunalem Schulträger und Regionalem Berufsbildungszentrum würde dann im Ergebnis in etwa der Beziehung entsprechen, wie sie heute auf Landesebene zwischen dem Land und den Hochschulen existiert. Mit anderen Worten, man hat eine Bildungseinrichtung, die weitgehende Selbstständigkeit, weitgehende Eigenständigkeit bekommen hat, einen Globalhaushalt und eine weitgehende Abkopplung von Detailsteuerung vonseiten des Trägers, der bei den Hochschulen das Land ist, dagegen auf der Ebene der Regionalen Berufsbildungszentren der kommunale Schulträger. Eine Steuerungsmöglichkeit bliebe dann nur über die Gestaltung der Globalhaushalte und womöglich, wenn man die mehrjährig gestaltet wie im Hochschulbereich, über Zielvereinbarungen, die dann vor Ort die kommunalen Schulträger mit den von ihnen finanziell abgesicherten Regionalen Berufsbildungszentren schließen können.
Es ist also wirklich die Frage, ob man sich an diesem Muster eines Verhältnisses, wie es sich zwischen Land und den Hochschulen im Rahmen der Hochschulstrukturreform entwickelt, in einigen Grundzügen, einigen Grundelementen orientiert und es übertragen kann auf das zukünftige Beziehungsgeflecht zwischen den kommunalen Schulträgern auf der einen Seite, die wir natürlich nicht aus der Verantwortung entlassen können, und den Regionalen Berufsbildungszentren auf der anderen Seite.
Insgesamt, das möchte ich zum Schluss feststellen, ist das Reformmodell „Regionale Berufsbildungszentren“ ein interessantes Vorhaben. Es verdient einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Ich möchte hinzufügen, nur in Form eines solchen konstruktiven Mitwirkens aller Beteiligten wird dieses Konzept „Regionale Berufsbildungszentren“ nach unserer Einschätzung zu einem Erfolg führen.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Karl-Martin Hentschel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich vor drei Jahren die Berufsschule Mölln besuchte, kam ich ins Staunen. Dort unterrichteten nicht nur die Berufsschulehrerinnen und Berufsschullehrer, sondern auch die Innungslehrer in der überbetrieblichen Ausbildung, und zwar in denselben Räumen und denselben Werkstätten, eingerichtet mit kräftiger Unterstützung der Wirtschaft. Die Berufsschule Mölln hat eine komplette Autowerkstatt mit Geräten im Wert von über 100.000 DM. In dieser Werkstatt stehen zehn PKWs, die von großen Herstellern kostenlos gesponsert wurden.
Der Vorteil liegt auf der Hand. Viele Investitionen müssen nur einmal getätigt werden, Werkstätten, Friseursalons, Backstuben, Computerräume und so weiter werden doppelt sowohl für den überbetrieblichen Unterricht wie auch für die Berufsschule genutzt. In der Regel liegt immer ein Klassenraum neben der Werkstatt, sodass der Unterricht hin und her wechseln kann. In Mölln werden Stundenpläne von der Schule gemacht, in denen nicht nur der Berufsschulunterricht, sondern auch die überbetriebliche Ausbildung mit geplant wird, etwas, was in keinem Schulgesetz vorgesehen ist. Das geschieht so, dass die Auszubildenden an einem Tag abwechselnd Theorie und Praxis haben. Das so genannte Schleswig-Holstein-Modell der Ausbildung wird deshalb in Mölln überhaupt nicht angewandt.
Im Unterricht können durch Absprache zwischen Berufsschul- und Innungslehrern Synergien genutzt und Doppelungen vermieden werden. Im Ergebnis kommt dabei heraus, dass die Auszubildenden sogar häufiger im Betrieb sind. Das Modell dieser Integration hat auch den Vorteil, dass die Schule ein sehr gutes Verhältnis zu den meisten Innungen hat. Dies wurde mir von Vertretern des Handwerks explizit bestätigt. Selbst der Sportunterricht ist in Mölln unumstritten, seit er als berufsbezogene Gymnastik und Körperschule gegeben wird.
Meine Damen und Herren, eine solche Organisation der Berufsschule braucht natürlicherweise erweiterte Managementkompetenzen. Berufsschulen müssen flexibler im Einsatz ihrer Mittel werden. Deshalb begrü
„Das Land unterstützt die Schulträger bei der Umsetzung der schulischen Eigenverantwortung. Mögliche Hindernisse für eine weiter gehende Budgetierung sollen beseitigt werden. Bisher zentral verwaltete Mittel sollen so weit wie möglich den Schulen überlassen werden. Die Dezentralisierung der Lehrerpersonalverwaltung wird fortgesetzt.“
Mit der Umsetzung dieses Passus wird nun bei den Berufsschulen begonnen. Sie werden zu Vorreitern bei der Weiterentwicklung der Schulen zu Regionalen Bildungszentren. Es macht auch Sinn, dass die Berufsschulen vorangehen, denn sie sind allein aufgrund ihrer Größe schon heute am besten in der Lage, ein eigenes Schulmanagement zu entwickeln; sie haben es schon.