Protocol of the Session on December 16, 2004

So hoffen CDU und FDP, sich zur Wahl durchmogeln zu können.

(Veronika Kolb [FDP]: Herr Matthiessen, bleiben Sie bei der Wahrheit!)

Das Einzige, was man bei Ihrem Wahlkampf bewundern muss, ist die Dreistigkeit und Inkonsequenz, mit der Sie vorgehen. Damit werden Sie nicht durchkommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Mehr, meine Damen und Herren, ist zum Thema Grundwasserentnahmeabgabe nicht zu sagen. Wir werden dem Gesetz in der vom Ausschuss geänderten Fassung zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung zum Grundwasserabgabegesetz hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetz nicht falsch liegen.

Auch bei den Kritikern wurde deutlich, dass man anerkennt, dass Ressourcennutzung auch etwas kosten muss, um so in die betriebswirtschaftlichen Berechnungen einbezogen zu werden. Nur so schaffen wir es, dass man wirklich versucht, Ressourcen zu sparen. Sparappelle allein reichen da nicht aus und das hat man inzwischen auch in anderen Bundesländern erkannt. Denn auch dort wurde eine solche Abgabe eingeführt. Wir sind in diesem Punkt bei weitem nicht exotisch.

Das Grundwasserabgabegesetz ist daher nicht nur unter dem finanziellen Aspekt für das Land, sondern gerade auch unter dem Lenkungsaspekt zu sehen. Vor diesem Hintergrund sehen wir es aber mehr als kritisch, dass nur 75 % der Mittel aus der Abgabe in zweckgebundene Maßnahmen fließen sollen. Der Rest geht an den Finanzminister.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind immerhin noch 75 %!)

Dadurch steht gerade einmal ein Bruchteil der durch die Erhöhung der Abgabe eingenommenen Mittel zusätzlich für zweckgebundene Maßnahmen zur Ver

(Lars Harms)

fügung. Das heißt, dass wir trotz der Mehreinnahmen nicht mehr für Natur- und Umweltschutz,

(Günther Hildebrand [FDP]: So ist es!)

für die Reinhaltung der Gewässer oder auch für die forstliche Förderung ausgeben können. Das müsst ihr dann auch ehrlich sagen, Detlef. Den Umweltschutz habt ihr euch ja auch auf die Fahne geschrieben; wir im Übrigen auch. Das ist wenig nachhaltig und entspricht gerade nicht dem Geist der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Schleswig-Holstein - so viel dazu.

Die Einnahmen aus Grundwasserabgaben dienen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Dies ist ganz wichtig, weil daran viele Projekte gekoppelt sind, die sonst nicht so vorbildlich umgesetzt werden könnten, wie wir es in Schleswig-Holstein tun. Wir sind insofern vorbildlich, weil es diese Abgabe gibt; das darf man auch nicht vergessen.

(Beifall des Abgeordneten Friedrich-Carl Wodarz [SPD])

Sowohl das Oberflächenwasser als auch das Grundwasser entsprechen in Schleswig-Holstein in großen Teilen nicht den Anforderungen, die die Wasserrahmenrichtlinie setzt. Deshalb wissen wir heute schon, dass hier richtig Geld in die Hand genommen werden muss, damit wir den berechtigten Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen können. Und wir wissen, dass auch eine EU-Bodenrichtlinie auf uns zukommt, die einmal mehr dazu führen wird, dass wir mehr für den Boden und das Grundwasser tun müssen. Deshalb geht an der Abgabe kein Weg vorbei.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Erfreulich ist, dass auch die forstliche Förderung mit der Neuwaldbildung in das Gesetz mit aufgenommen wird. Hierdurch erhalten wir erstmalig eine gewisse Sicherheit, dass wir die notwendigsten Maßnahmen im Forstbereich auch finanzieren und auch die Kofinanzierung einlösen können.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vor dem Hintergrund des katastrophalen Waldzustands und der Tatsache, dass wir das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland sind, ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir alle wissen, wie schwierig es in den vergangenen Haushaltsberatungen oftmals war, Gelder für die forstliche Förderung locker zu machen. Deshalb ist es

ein großer Fortschritt für die betroffenen Waldbesitzer, dass wir durch die Grundwasserentnahmeabgabe eine sichere Finanzierungsquelle aufbauen und nicht mehr jährlich vor der Tür stehen und uns Demonstrationen anhören müssen.

(Friedrich-Carl Wodarz [SPD]: Siehst du, Lars, jetzt hast du es verstanden!)

Wichtig für uns war aber auch, dass es weiterhin bei den geringeren Abgabesätzen für die Landwirtschaft und für die Fischhalter bleibt. Die Trockenzeiten im Sommer haben gezeigt, dass Wasser zur Beregnung und zur Berieselung der Felder unabdingbar für das wirtschaftliche Überleben von Landwirten sein kann. Im Regelfall wird das Wasser hierfür nur in Ausnahmesituationen dauerhaft genutzt. Daher ist es sehr gut vertretbar, hier eine geringere Abgabe für die Bewässerung und Berieselung von landwirtschaftlichen Flächen zu verlangen. Und auch die Fischwirtschaft kann aufgrund des niedrigeren Abgabesatzes sicher planen.

Betrachtet man im Übrigen die Abgabensätze etwas genauer, stellt man fest, dass der normale Wasserbürger weiterhin die höchsten Abgaben zahlen wird und dass die gewerbliche Wirtschaft einen vergleichsweise geringen Beitrag für die gleiche Inanspruchnahme von Ressourcen zahlen muss. Es werden also durchaus Unterschiede zwischen den Nutzern gemacht und es wird versucht, niemanden über Gebühr zu belasten. Von daher bitte ich die gewerbliche Wirtschaft Folgendes zu berücksichtigen: Wir Wasserbürger zahlen den Löwenanteil.

Alles in allem kann man sagen, dass das Gesetz durch die vorgeschlagenen Änderungen zwar nicht hundertprozentig das ist, was sich der SSW wünscht, aber doch eine vernünftige Weiterentwicklung darstellt. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme der Forstwirtschaft in den § 7 und für die Beibehaltung der Sonderregelungen für die Land- und Fischwirtschaft. Nur deshalb können wir mit kleinen Bauchschmerzen diesem Ganzen auch zustimmen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Müller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Wir entscheiden heute über ein Gesetz, mit

(Minister Klaus Müller)

dem die im letzten Jahr verabschiedete Änderung des Grundwasserabgabegesetzes eine dauerhafte Wirkung erhält.

Die Qualität eines Gesetzes - insbesondere die von Abgabengesetzen - misst sich an den konkreten Verbesserungen, die damit bewirkt werden. Und, verehrte Damen und Herren, über die vielen positiven Aspekte der Abgabe kann es eigentlich gar keinen Streit geben. Vielleicht werden sie deshalb von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, so gern verschwiegen; ich will das heute nicht tun.

Ich möchte nur einige Beispiele nennen, die zeigen, was die Grundwasserentnahmeabgabe an Positivem für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bewirkt hat und in Zukunft bewirken wird.

So war es mithilfe der Abgabe möglich, seit 1998 20 Wasserschutzgebiete auszuweisen. Heute stehen 44.000 ha beziehungsweise 3 % der Landesfläche verlässlich zur Grundwasserneubildung und damit auch für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Damit konnten wir die Versorgung für Tausende von Bürgern sowie viele Gewerbebetriebe mit sauberem und preiswertem Trinkwasser sicherstellen.

Außerdem wurde der Bau von Wasserversorgungsanlagen gefördert. Dass heute in Schleswig-Holstein über 98 % der Bevölkerung an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind, ist wesentlich auf die zusätzlichen Einnahmen aus dieser Abgabe zurückzuführen.

Und schließlich werden wir die so allseits gelobte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nur mithilfe der Abgabe meistern können; selbst mein Schattenminister hat mich dafür neulich gelobt.

Besonders segensreich wirkt sich das Gesetz jetzt im Forstbereich aus. Hier ermöglicht das Abgabenaufkommen viele dem Grundwasserschutz und der Verbesserung des Wasserhaushalts dienende Maßnahmen. So konnten allein in diesem Jahr aus dem Mehraufkommen der Abgabe mit über 1 Million € rund 80 ha bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt Fläche aufgekauft und aufgeforstet werden.

Darüber hinaus fließt deutlich mehr als 1 Million € in private und kommunale Neuwaldbildung und in die Waldpflege, wodurch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen ermöglicht werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Damen und Herren, auch die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Abgabe dürfen nicht unerwähnt bleiben. Denn die von der Grundwasser

entnahmeabgabe finanzierten Investitionen kommen gerade der regionalen Wirtschaft zugute.

Nur ein Beispiel: Allein in diesem Jahr wird - nur bezogen auf den erwähnten Bau von Wasserversorgungsanlagen - durch Zuwendungen aus der Abgabe in Höhe von 1,2 Millionen € ein Investitionsvolumen von rund 3,3 Millionen € ausgelöst, das zur Sicherung der Beschäftigung im Baugewerbe beiträgt.

Ähnlich positive Effekte entstehen für die Landwirtschaft. Für die Kofinanzierung der nationalen Modulation sind lediglich etwa 770.000 € aus Abgabenmitteln veranschlagt. Für die Landwirte in unserem Land bedeutet dies, dass sie aufgrund der Zahlungen aus EU- und Bundesmitteln jährlich insgesamt 7 Millionen € erhalten. Das ist Wertschöpfung für Schleswig-Holstein aus der Umweltabgabe.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Damen und Herren, Sie sehen also: Die Einführung der Grundwasserentnahmeabgabe hat einerseits die Wasserversorgung unserer Bevölkerung gesichert und verbessert. Andererseits hat die Abgabe beträchtliche investive Effekte, die unserer Wirtschaft helfen. Auch nach der Erhöhung werden die Verbraucher im Ländervergleich mit einer vergleichsweise niedrigen Abgabe belastet.

Mit Schleswig-Holstein erheben insgesamt elf Bundesländer - die sind nicht alle Rot-Grün regiert, wie wir leider wissen - eine Grundwasserentnahmeabgabe. Davon werden zum Beispiel die Landwirte in fünf Ländern mit einer höheren Abgabe für die Beregnung beziehungsweise Berieselung ihrer Felder belastet. So müssen sie zum Beispiel im Musterländle BadenWürttemberg - ich glaube, schwarz-grün regiert - 10 c/m3 mehr zahlen.

(Zurufe: Schwarz-Gelb!)