Protocol of the Session on December 16, 2004

(Zurufe: Schwarz-Gelb!)

- Baden-Württemberg Schwarz-Gelb! Was habe ich gesagt?

(Zurufe: Schwarz-Grün!)

- Freudscher Fehler! Schwarz-Gelb natürlich.

Aber Sie sehen, das schwarz-gelbe Baden-Württemberg bürdet seinen Bauern fünfmal so viel auf als das rot-grün regierte Schleswig-Holstein. Da sehen Sie den Unterschied in der Politik.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Bei einer Gesamtbetrachtung der verschienen Tarife gilt, dass sich Schleswig-Holstein mit der Abgabenhöhe auch nach der Erhöhung allenfalls im Mittelfeld

(Minister Klaus Müller)

vergleichbarer Bundesländer bewegt. Nach der Erhöhung bleibt es im Übrigen dabei, dass SchleswigHolstein den zweitniedrigsten Wasserpreis in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Abgabenhöhe ist deshalb nach wie vor angemessen. Sie führt insbesondere im wirtschaftlichen Wettbewerb der Länder zu keiner Standortverschlechterung. Größere gewerbliche Verbraucher werden von der Erhöhung der Abgabe komplett ausgenommen.

Wasser ist Leben. Sein Schutz liegt in unser aller Interesse. Die Grundwasserentnahmeabgabe ist ein unverzichtbarer Baustein dafür. Lieber Lars Harms,

(Zurufe: Lars Harms!)

- Lars Harms! -, wir werden trotz der geringeren Zweckbindung mit 6 Millionen € mehr für Forst, für Grundwasser, für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft zur Verfügung haben. Ich glaube, das ist die Sache wert.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt etwas zu Baden-Württem- berg und der Abzockerei der Schwarzen! - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wollen wir das einmal ganz langsam durchrechnen, Frau Sassen! - Zuruf von der SPD: Das wird nicht besser!)

Herr Minister! Sie haben sich nun wirklich bemüht, die Abgabe schön und sinnvoll zu reden. Wir haben uns an die Grundwasserentnahmeabgabe schon ein bisschen gewöhnt.

Ich möchte ganz deutlich sagen: Uns geht es um die Aufhebung der Zweckbindung. Das ist der zentrale Punkt. Daran kommt man nicht vorbei.

Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollte man auch nicht mit dem Geld rumaasen und es aus einer Lenkungsabgabe abzweigen. Zumindest war das einmal so gedacht. Man sollte auch da sehen, dass man nicht unbedingt die Vorreiterposition einnimmt, sondern das ganz nach dem Motto „so viel wie möglich und nötig“ machen.

Ich möchte auf die letzte Presseerklärung des SSW zurückkommen. Ich habe heute einen Antrag in die

Richtung vermisst, die Zweckbindung in 2005 zu verändern. Da heißt es nämlich:

„Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass der SSW in den Haushaltsberatungen 2004/2005 angemerkt hat, dass wir nur der 75-prozentigen Zweckbindung einwilligen, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum gilt.“

Davon hört man heute nichts mehr. - Es heißt weiter:

„Ursache und Wirkung gehören zusammen und dabei sollte es auch nach 2005 wieder bleiben.“

Eben diese 100 %. Wie wollen Sie das regeln? Diese Frage hätte ich bei Gelegenheit gern beantwortet.

Es liegen zwei weitere Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen vor. - Zunächst Herr Kollege Lars Harms und dann der Kollege Matthiessen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin Sassen, Sie haben aus der Zeit der Haushaltsberatung 2004/2005 zitiert. Da haben wir in der Tat gesagt, dass wir der Meinung sind, dem Haushalt nur vor dem Hintergrund zustimmen zu können, dass die Zweckbindung zeitlich begrenzt ist. Das ist richtig.

(Ursula Sassen [CDU]: Na und?)

Heute haben wir aber eben nicht nur über diesen einen Punkt zu entscheiden, sondern über mehrere Punkte. Wir ändern ein ganzes Gesetz, in dem dies nur einen Punkt darstellt. Ich habe mich eben hier hingestellt und gesagt, dass das der Punkt sei, mit dem wir nicht zufrieden seien. Das ist der Grund, aus dem wir der gesamten Gesetzesänderung mit Bauchschmerzen zustimmen. Ich habe aber auch gesagt, was an diesem Gesetz in unserem Sinne besonders gut ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir beide haben bei den letzten Haushaltsberatungen vor der Tür gestanden und uns dafür eingesetzt, dass die forstliche Förderung weiter erhalten bleibt. Da haben wir uns beide wohlgefühlt. Durch dieses Gesetz wird die forstliche Förderung nicht nur gesichert, sondern es werden auch die 80 % Kofinanzierung aus der EU gesichert. Das ist ein Haufen Geld. Da habe ich abzuwägen. Ich wäge das so ab, dass ich sage: Im Sinne der Leute, die besonders hart betroffen sind - das sind meine Waldbauern -, sage ich als SSW: Ja, okay, ich nehme das Geld, ich sehe zu, dass die Leute

(Lars Harms)

eine sichere Finanzierung haben und damit ihren Wirtschaftszweig absichern können. Das ist der Grund, aus dem der SSW, wenn auch mit Bauchschmerzen, dem Gesetz zustimmt.

(Beifall bei SSW und SPD)

Das Wort erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Matthiessen.

Frau Sassen, ich dachte, Sie wären zu einem weiteren Beitrag nach vorn gegangen, um gemeinsam mit uns die Grundrechenarten zu üben,

(Ursula Sassen [CDU]: Das muss ich nicht da vorn machen!)

die Sie offensichtlich nicht beherrschen. Nun müssen wir vernehmen, dass Sie in Ihrem Dreiminutenbeitrag den Schlingelschlangelkurs der CDU in dieser Frage daraufhin zurückgeführt haben - ich frage mich: Wozu haben wir die ganze Debatte im Vorfeld eigentlich geführt? -, dass Sie sagen, Ihnen stinkt nur die Zweckbindung.

Ich zitiere aus § 7. Da werden wir das Gesetz folgendermaßen ändern: Vor dem Wort „zweckgebunden“ wird die Angabe „zu 75 %“ eingefügt.

(Ursula Sassen [CDU]: Das ist der Anfang!)

Das heißt, der Finanzminister kriegt ein Viertel davon in den Rachen gestopft. Wir haben viele Wünsche. Ich kann mir auch Besseres vorstellen. Aber wir schwimmen nun einmal nicht im Geld. Wir haben die fiskalische Situation des Landeshaushalts zu berücksichtigen.

Wir scheinen uns präzise an diesem Punkt wiedergefunden zu haben. Da stehen Ihre Vorstellungen im Gegensatz zu unseren. Wenn das so ist, hätte ich aber auch in der Beratung oder zumindest heute als Tischvorlage von der CDU erwartet, dass sie den Antrag stellt, dass die Worte „75 %“ gestrichen werden, um dann der Änderung des Grundwasserabgabengesetzes zustimmen zu können. Wissen Sie, was Sie hier machen? - Das ist Kasperletheater.

(Veronika Kolb [FDP]: Was Sie hier ma- chen, ist Wahlkampf!)

Das ist mal hin, mal zurück. Bei den Soldaten sagte man: Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln.

(Ursula Sassen [CDU]: Sie sind ein ganz Schlauer!)

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die ganze Debatte, die vorher gelaufen ist, unter perdu abgelegt werden kann. Wir unterscheiden uns in diesem Punkt. Dann ist das eben so.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP so verabschiedet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Zivildienst weiterentwickeln! Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3832

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der SPD erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch.