Auf meine Vorredner möchte ich nur ganz kurz und wie folgt eingehen. Wenn der Föderalismus und die Länderhoheit, wie in den letzten Monaten geschehen, dazu missbraucht werden, um im Grunde genommen eine andere Hochschulpolitik mit einem anderen Professorenbild gegen die Modernisierung, gegen die Junior-Professur, mit einem anderen Studierendenbild, gegen den demokratischen Zugang zu den Hochschulen für alle zu propagieren, und wenn dabei in Kauf genommen wird, dass Deutschland unter Umständen in eine vorbismarcksche Situation zurückfällt, in der in dem einen Bundesland nicht mehr anerkannt wird, was in einem anderen gang und gäbe ist, so ist das das Austragen eines Konflikts auf dem Rücken von Wissenschaft und Forschung und insbesondere auf dem Rücken von Studierenden.
Ich denke, wir sollten uns ohne die Föderalismusdebatte vorwegzunehmen, die uns in diesen Tagen auch noch ins Haus steht, insoweit einig sein, dass Lehre, Forschung und Studierende gemeinsame bundesweite Rahmenbedingungen brauchen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen kann dann jedes Bundesland sein eigenes Profil haben und kann auch die jeweilige Hochschule innerhalb eines jeden Bundeslandes ihr eigenes Profil entwickeln. In einer solchen Ordnung macht es dann auch Sinn, das, was gemeinsam geregelt werden muss, gemeinsam zu verabschieden, und das, was jeder für sich machen kann, für sich zu tun. Es kann aber nicht sein, dass in einem Land Studiengebühren erhoben werden und in einem anderen nicht. Es kann auch nicht sein, dass JuniorProfessoren 50 km weiter nichts mehr gelten. Das ist ein Missbrauch der Föderalismusdebatte und das wissen Sie auch ganz genau.
Ein Letztes dazu. Sie, Herr de Jager, meinen, dass wir uns im internationalen und nationalen Ranking nicht sehen lassen könnten. Vor zwei Tagen - Herr de Jager, Sie haben diesen Termin leider nicht wahrgenommen; Frau Scheicht hat ihn für Ihre Fraktion wahrgenommen - war das Fraunhofer-Institut voll des Lobes über die neuen Aktivitäten im Bereich der adulten Stammzellenforschung an der Hochschule zu Lübeck. Es sieht darin zukunftsweisende Projekte. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass wir in SchleswigHolstein mit höchstrangigen Institutionen gut zusammenarbeiten. Die Bedingungen müssen sich ändern, damit dies nicht nur Einzelbeispiele bleiben, sondern damit überall solche positiven Nachrichten zu verzeichnen sind. Deshalb ändern wir die Gesetze. Deshalb tun wir dies in einem großen konsensualen Prozess mit den Hochschulen gemeinsam. Auf diesen sind wir stolz. Anderswo sind Studierende zu Recht auf den Barrikaden. Schauen Sie nur nach Hamburg und schweigen Sie, Herr de Jager!
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist natürlich, dass Schleswig-Holstein weder beim Länder-Ranking des Centrums für Hochschulentwicklung noch bei der Bewertung der Hochschul
gesetze der Bundesländer sehr gut wegkommt. Die Ergebnisse lösen hier im Lande nicht gerade Jubelstürme aus. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Schwarzmalerei besteht aus unserer Sicht dennoch kein Anlass; denn die Eckpunkte in der Analyse des Stifterverbandes mit den zentralen Begriffen „Gängelung“ und „Autonomie“ sind ja auch nicht frei von ideologischen Wertungen. Auf Gängelung setzen laut Manfred Erhard, Vorsitzender des Stifterverbandes - das sagt er in einem „Zeit“-Interview -, Länder wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein. Die größten Reformdefizite bei den Hochschulgesetzen sieht er darin, dass es faktisch verboten ist, Studiengebühren erheben zu dürfen. Er sagt weiter:
„Das gilt ebenso bei der Auswahl der Studienbewerber. Noch immer verhindert das Hochschulrahmengesetz, dass die Hochschulen ihre Studenten selbst aussuchen. Dabei ist das Abitur, wie PISA gezeigt hat, kein geeignetes Indiz mehr für die Qualität eines Studienbewerbers.“
Für den SSW sage ich aber: Wir stehen zur allgemeinen Hochschulreife und wollen keine Rosinenpickerei der Hochschulen.
Denn unseres Erachtens gibt es in der Bundesrepublik immer noch zu wenig Hochschulabsolventen. Das heißt, dass es zu den zukunftsweisenden Aufgaben einer Hochschulpolitik gehört, sowohl das Fundament des Studienzugangs zu verbreitern als auch die Exzellenz an den Hochschulen zu fördern. Wenn das als „Gängelung“ aufgefasst wird, dann hat diese Gängelung unsere Unterstützung.
Beim Ländervergleich der deutschen Universitäten ist das Ergebnis für Schleswig-Holstein - ich sagte es bereits - auch nicht so berauschend. Dennoch sollte auch dieses Ergebnis aus unserer Sicht wirklich differenziert betrachtet werden. Schleswig-Holstein hat seine Position in einigen Bereichen verbessern können. Das geht aus der Analyse hervor. Das hohe Maß an Zufriedenheit bei den Studierenden der Ingenieurwissenschaften ist wirklich ein Pfund, mit dem gewuchert werden kann. Mit den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen sind wir aus Sicht des SSW auf dem besten Wege, die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein auch inhaltlich zu verändern. Dabei darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass Schleswig-Holstein im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern die Budgets der Hochschulen nicht gekürzt hat. Dass bundesweit noch immer zu wenig Mittel in Forschung und Lehre investiert werden, steht trotzdem außer Frage. Das
heißt, dass die Lissabon-Agenda der EU, die Forschungsausgaben auf mindestens 3 % des Bruttonationalproduktes zu steigern, weiterhin ein wichtiges Ziel bleibt.
Mit den genannten Studien wird deutlich gemacht, dass die Novellierung des Hochschulgesetzes nicht im luftleeren Raum stattfindet. Es geht eben nicht nur um Hochschulmanagement, sondern auch um Ziele in der Hochschulpolitik. Daher sage ich, dass die Richtung des Gesetzentwurfs unserer Meinung nach stimmt. Die Hochschulen erhalten mehr Autonomie, ohne dass zum Beispiel die Stärkung der Rektorate zulasten der Gremien oder der Hochschuldemokratie geht. Die Aufgabenverteilung zwischen Rektorat und Dekanat einerseits und Senat und Konvent andererseits wird transparenter, wobei wir ausdrücklich begrüßen, dass die Zielvereinbarungen mit der Zustimmung der Senate abgeschlossen werden sollen.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Forderungen der Frauenbeauftragten noch besser berücksichtigt worden wären. Es ist ein bisschen nachgebessert worden, aber dennoch meine ich, hier gibt es noch etwas zu tun. Es bleibt dabei, dass es den Hochschulen überlassen wird, inwieweit sie ihre Frauenbeauftragten in die jeweiligen Entscheidungsprozesse mit einbeziehen. Die Rolle der Frauenbeauftragten ist und bleibt aus unserer Sicht weiterhin wichtig, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Frauenanteil in der Forschung immer noch viel zu gering ist.
Insgesamt gilt, dass wir es hier - auch das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon angesprochen - eher mit einer Detailnovellierung des Hochschulgesetzes zu tun haben. Das soll heißen: Hochschulgesetz, Hochschullandschaft ist auch eine Baustelle und diese Baustelle wird uns auch in der nächsten Legislaturperiode begleiten.
Zu den anderen Punkten nur noch ganz kurz: Wir wollen keinen Hochschulrat im Sinne des CDUEntwurfs. Wir wollen auch keine Studiengebühren. Wir gratulieren der Muthesius-Hochschule ganz herzlich zu ihrem neuen Status als Kunsthochschule.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich weder zur Föderalismusreform äußern noch zu Studiengebühren. Dazu reicht die Zeit nicht. Ich will mich vielmehr zunächst für die konstruktive Beratung der vorliegenden Gesetze bedanken, insbesondere auch bei der Opposition für die konstruktive Beratung und Zustimmung zum Muthesius-Umwandlungsgesetz. Ich glaube, das ist ein sehr positives Signal auch für die Hochschule, die im Übrigen eine hervorragende Perspektive hat und auch in der Vergangenheit schon hatte. Schauen Sie sich einmal die Bilanz von Preisen an, die dort eingefahren wurden, oder die Karrieren der Absolventen. Das spricht wirklich für sich.
Damit bin ich beim Thema Anerkennung und Renommee und Ruf der schleswig-holsteinischen Hochschulen. Ich gehe nun nicht so weit wie Herr Lüthje, der Präsident der Hamburger Universität, der gesagt hat: „Dieses CHE-Länder-Ranking ist methodisch ein verantwortungsloser Unsinn. Dieser Unsinn wird nicht dadurch besser, dass er regelmäßig wiederholt wird.“ Das sagen natürlich immer diejenigen, die schlecht abschneiden; das ist klar. Deswegen sage ich auch, so weit gehe ich nicht. Ich halte es eher mit Herrn Dräger, der gesagt hat, es dauert etliche Jahre, bis sich die positiven Veränderungen an den Hochschulen auch im Ranking widerspiegeln.
Meine Damen und Herren, bedenken Sie auch, wenn Sie ehrlich sind und nicht nur taktisch oppositionell - das ist einfach zu billig, Herr de Jager -, dass es Hochschulen gibt, die im In- und Ausland über so viel historisch gewachsenes Renommee verfügen, wie etwa Heidelberg oder die Humboldt-Universität, das selbst dann noch gilt, wenn sie in einzelnen Fächern inzwischen Mittelmaß sind oder selbst dramatische Unterfinanzierung beklagen wie etwa die HumboldtUniversität. Das ist einfach so; das hält sich unglaublich lange. In einzelnen Bereichen sind schleswigholsteinische Universitäten - etwa im Bereich der Medizintechnik, im Bereich der Agrarwissenschaften und in den Meereswissenschaften - so gut, dass die anderen ihnen überhaupt nicht das Wasser reichen können. Die Universität Bremen ist auch solch ein schönes Beispiel. Sie liegt ganz weit vorn bei der Drittmitteleinwerbung, hat eine Spitzenposition, aber im Renommee hat sich das überhaupt noch nicht niedergeschlagen. Das sind ganz, ganz langfristige Prozesse.
Trotzdem will ich sagen: Mit den Hochschulen verhält es sich ein bisschen so wie mit der Konjunktur. Einerseits müssen die Rahmendaten stimmen, aber es
muss andererseits auch ein positives Klima herrschen. Ähnlich wie bei der Wirtschaftskonjunktur verhält es sich auch bei den Hochschulen. Ist die Konjunktur gut, hat die Regierung natürlich nie etwas dazu getan; ist sie schlecht, ist sie an allem schuld. So einfach ist das nun auch nicht. Ich hätte schon erwartet, Herr de Jager, dass Sie in einer solchen Diskussion ein bisschen mehr Respekt vor den Leistungen unserer Hochschulen zum Ausdruck bringen. Das muss man wirklich sagen.
Stattdessen diese Art von billigem Schlechtreden und in keiner Weise Würdigen. Sie können ja sagen, das haben die Hochschulen alles allein gemacht. Es ist auch so. Ich habe Respekt vor den hervorragenden Leistungen unserer Wissenschaftler. Ich nenne als Beispiel die Medizin, die sich in Schleswig-Holstein zu einem wirklichen Schwerpunkt der Innovationen entwickelt. Denken Sie etwa daran, was an bahnbrechenden Innovationen in Lübeck und Kiel in letzter Zeit erfolgt ist. Das muss man in einer solchen Debatte wirklich einmal würdigen. Ich finde es zu billig, nur auf das Ranking zu verweisen und zu sagen, da ist überall nichts.
Also, verlässliche Rahmendaten und ein gutes Klima, habe ich gesagt. Beides haben wir versucht anzuschieben. Die verlässlichen Rahmenbedingungen bilden sich im Hochschulvertrag und in den Zielvereinbarungen ab. Die vorliegende Novelle stärkt die Managementstrukturen, also die Leitungsverantwortung der Dekanate und Rektorate und die Kontrollaufgaben von Senaten und Konventen, und dies in Übereinstimmung mit den Hochschulen. Noch mehr Leitungsverantwortung und noch mehr Management durch die Rektorate waren ausdrücklich nicht gewollt. Vielleicht befinden wir uns da auch noch in einem Prozess, dem wir uns in der Zukunft annähern.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf Erneuerung von innen statt auf Top-down-Prozesse. Deswegen haben wir uns bewusst gegen die Einführung eines Hochschulrates ausgesprochen.
Für das fusionierte Universitätsklinikum schaffen wir mit den Zentren eine effiziente und transparente Entscheidungsebene. Auch hier gilt: In der Frage der Fusion der Universitätskliniken, die Sie ja seinerzeit so vehement bekämpft haben, haben wir inzwischen eine Vorreiterposition. Wir werden bundesweit eingeladen, um unser Modell vorzustellen. Es sind fast alle auf diesem Weg, natürlich unter Druck und zum Teil aus der Not geboren. Selbst im gelobten München werden solche Modelle derzeit diskutiert.
Meine Damen und Herren, die Hochschulen des Landes nehmen die Herausforderungen an. Sie wissen, dass sie in einer Aufholjagd im Wettbewerb stehen. Sie sind in ganz vielen Bereichen im Umbruch, mit der Umstellung auf Bachelor-Master-Strukturen, wo jetzt alle wirklich an einem Strang ziehen, mit der Einführung der leistungsorientierten Mittelvergabe - Sie wollten darüber im Bildungsausschuss bisher gar nichts hören; das wundert mich -, die Anreize zur Einwerbung von Drittmitteln geben soll, mit der Gestaltung der Eigenverantwortung, die wir mit diesem Gesetz erweitern.
Unsere Hochschulen profilieren sich gemäß den Zielvereinbarungen im Bereich der Medizintechnik, der molekularen Biotechnologien, der Windenergie - an der FH Flensburg - und so weiter. Dafür sollten wir gemeinsam werben. Der Hochschulstandort Schleswig-Holstein braucht sein Licht nicht unter den Scheffel zu stellen, bedarf jedoch der Unterstützung und einer positiven Kommunikation. Dafür möchte ich bei Ihnen werben.
Ich bedanke mich für die Beratung. Ende November sind sicherlich viele von uns dabei, wenn die Muthesius-Hochschule ihre Umwandlung in eine Kunsthochschule feiert - und dies zu Recht. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung dabei.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Beratung und wir treten in die Abstimmung ein. Ich erinnere daran, dass wir gemeinsame Beratung vereinbart haben, und rufe die Einzelpositionen auf.
Zu a, zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Hochschulzulassungsgesetzes. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in Drucksache 15/3376 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der CDU gefolgt.
Zu b, zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes (HSG) - Hochschulmanagement. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 15/3779 - abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist
der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 15/3779 - mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 15/3447 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit der soeben durch den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommenen Änderung abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP so beschlossen und der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt c, zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umwandlung der Muthesius-Hochschule - Fachhochschule für Kunst und Gestaltung - in eine Kunsthochschule. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist vom Hause einstimmig so beschlossen und der Gesetzentwurf angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des Tierseuchengesetzes