Protocol of the Session on September 24, 2004

Natürlich müssen die Verfahren rechtlich einwandfrei laufen. Aber parallel könnten wir uns in den Ausschüssen doch schon einmal darüber auseinandersetzen, indem wir Anhörungen und Ähnliches machen. Wir müssen uns fragen: Wie sind wir gerüstet, um das Vorgehen der Landesregierung zu unterstützen?

Ich bitte Sie, die Dinge im Ausschuss zu besprechen. Dort muss man mit den richtigen Leuten reden, damit man vorbereitet ist. Dann können wir unseren Kommunalpolitikern vor Ort sagen, dass wir für die grundlegende Rahmenplanung sorgen wollen, damit vor Ort in Zukunft vernünftig entschieden werden kann. Denn was nutzt eine Bauleitplanung, die nur ausgehöhlt wird!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich jetzt dem zuständigen Innenminister Buß.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans setzen wir, wie wir glauben, wichtige Akzente für die Entwicklung unseres Landes. Das gilt sowohl für den Bereich Hochwasserschutz als auch für den Bereich des großflächigen Einzelhandels.

Wir alle, meine Damen und Herren, haben noch die Bilder der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 vor Augen, als unser Land - Gott sei Dank - glimpflich davongekommen war. Wir alle waren uns einig, dass wir für den Hochwasserschutz handeln müssen.

(Minister Klaus Buß)

Mit der Aufnahme der raumordnerischen Gebietstypen Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz in Flusseinzugsgebieten im Binnenland in den Landesraumordnungsplan werden die im Landtagsbericht „Nachhaltiger Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein“ vom Februar 2003 angekündigten Anpassungen umgesetzt. Mit der Ergänzung auf der Ebene des Landesraumordnungsplans sind keine Gebietsausweisungen verbunden. Wir haben aber die Möglichkeit, konkrete Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nach Durchführung der vorgesehenen Beteiligungsverfahren in den Regionalplänen auszuweisen und dadurch unserer Pflicht zur räumlichen Vorsorge nachzukommen.

Ebenso - das ist hier das Hauptziel gewesen - ist der großflächige Einzelhandel im Blickfeld. Bei stagnierenden oder gar sinkenden Umsätzen und gleichzeitig steigenden Verkaufsflächen kommt dem Land eine ganz wichtige Rolle zu, die wir aktiv wahrnehmen.

Herr Hentschel hat auf die Verkaufsflächen hingewiesen. Sie liegen übrigens auch im Vergleich zum Bundesgebiet absolut an der Spitze, wenn man die Fläche pro Einwohner betrachtet. Wir haben darüber hinaus Absichtserklärungen über rund 200.000 m2 für weitere Verkaufsflächen vorliegen. Stellen Sie sich einmal vor, was daraus werden würde, wenn wir da nicht versuchten, ein Stückchen zu steuern.

Mit der Neufassung der Einzelhandelsziele und den Grundsätzen des Landesraumordnungsplans wollen wir die landesplanerischen Rahmenbedingungen an die rasante Entwicklung im Einzelhandel anpassen und unseren Beitrag zu einer vernünftigen Entwicklung der Einzelhandelsversorgungsstrukturen in Stadt und Land leisten. Die bisherigen Anhörungsergebnisse zeigen sehr deutlich: Ein Mitreden des Landes wird nicht nur gewünscht, nein, der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels und die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern fordern es schlicht und einfach ein.

Ich darf Ihnen berichten: Ich habe vor wenigen Tagen ein Gespräch mit der Geschäftsleitung eines der hier genannten Discounter geführt. Dann habe ich einen sehr freundlichen Brief mit einem herzlichen Dank für das Gespräch bekommen. Das betreffende Unternehmen sieht die Dinge ebenso, wie ich sie hier dargestellt habe. Das ist eben ein vernünftiger Ansatz. Dies sage ich nur zur Information. Wir sind also umfänglich miteinander im Gespräch.

Natürlich - Frau Kruse hat es angesprochen - wissen wir um die schwierige Lage, in der sich Gemeindevertreterinnen und -vertreter gelegentlich befinden, wenn das attraktive Investment Einzelhandel zu Ent

scheidungen zwingt, die vielleicht gemeindeverträglich, aber nicht immer auch regionalverträglich sind, weil es an anderer Stelle zum Zusammenbruch gewachsener Strukturen mit den Folgen für Arbeitsmarkt und verbrauchernaher Versorgung kommen kann.

Deswegen haben wir immer - das gilt auch für die Zukunft - mit den Städten und Gemeinden in engem Dialog nach verträglichen Lösungen der Standortprobleme gesucht. Ich darf wegen meines sehr persönlichen Einsatzes auf das Problem Dodenhof in Kaltenkirchen verweisen.

Dankenswerterweise sehen auch immer mehr Kommunen ihren Teil der Verantwortung für eine regionsverträgliche Ansiedlungspolitik. Der Blick endet eben nicht am eigenen Kirchturm. Handel und Investoren denken heute in Einzugsbereichen und Kaufkraftbindungsquoten, die nicht an Gemeindegrenzen Halt machen.

Wir begrüßen den Wettbewerb der Unternehmen ausdrücklich. Wir wünschen ihn uns überall in Schleswig-Holstein, nicht nur an den vordergründig attraktiven Standorten. Die vorhandene Kaufkraft, um die sich viele Marktteilnehmer bewerben, ist nicht vermehrbar. Statt eines ruinösen Flächenwettbewerbs auf Kosten bestehender Einzelhandelsstrukturen, etwa in unseren Innenstädten, wird es entscheidend darauf ankommen, die Versorgungsstrukturen in den unterschiedlich geprägten Regionen unseres Landes zu stärken.

Ziel soll sein, in einer ausgewogenen Balance für die Bevölkerung sowohl die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in zumutbarer Entfernung sicherzustellen wie auch attraktive, regional und überregional relevante Einkaufseinrichtungen bereitzustellen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag für die Sicherung qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die der Einzelhandel schon heute in erheblichem Umfang zur Verfügung stellt.

Doch gerade auch Unternehmen in Schleswig-Holstein, die sich verstärktem Wettbewerb selbstbewusst stellen, erwarten von uns, dass ihre Expansionsentscheidungen durch Planungssicherheit unterstützt werden und Maßstäbe zur raumstrukturellen Entwicklung des Einzelhandels festgelegt und eingehalten werden.

Wir wollen uns nach dem Ende der Anhörungsfrist, die auf Wunsch der kommunalen Familie wegen der Sommerferien bis zum 1. Oktober 2004 verlängert wurde - Herr Harms hat auf die Probleme und auf die Berührtheit der Kommunen zu Recht hingewiesen -, intensiv mit den Ergebnissen der Anhörung auseinan

(Minister Klaus Buß)

der setzen und den für unser Land besten Weg des räumlichen Umgangs mit großflächigem Einzelhandel herausarbeiten. Ich freue mich auf interessante Diskussionen dazu, nicht zuletzt auch im Landesplanungsrat und ich glaube, dass wir hier gemeinsam einen sehr guten Weg gehen können.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3659, an den Ausschuss zu überweisen oder - habe ich das richtig verstanden? - darüber in der Sache abzustimmen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ausschussüberweisung! - Wei- tere Zurufe)

- Es soll nicht in der Sache abgestimmt werden, sondern es ist nur Ausschussüberweisung beantragt!

Wer den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3659, an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überweisen will - -

(Zurufe)

- Welcher Ausschuss soll federführend sein?

(Zurufe)

- Es gibt unterschiedliche Vorschläge: einmal Wirtschaftsausschuss, einmal Innen- und Rechtsausschuss, einmal Agrarausschuss. Ich bitte, das zu klären.

Herr Präsident! Nach der Geschäftsordnung ist für Landesplanung der Agrarausschuss zuständig. Deswegen schlage ich vor, den Antrag federführend an den Agrarausschuss zu überweisen, mitberatend aber, weil das Innenministerium berührt ist, an den Innen- und Rechtsausschuss und weil Wirtschaftsfragen berührt sind, an den Wirtschaftsausschuss, sowie, weil Umweltfragen berührt sind, auch an den Umweltausschuss.

(Zurufe)

Findet dieser Vorschlag von Herrn Hentschel die Zustimmung des Hauses? - Gut. - Wer so, wie von Herrn Hentschel vorgetragen, entscheiden will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! -

Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Stärkung der Pflegequalität in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3632

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der FDP erteile ich der Frau Abgeordneten Veronika Kolb.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer wieder haben wir in der Vergangenheit nach Wegen gesucht, wie die Pflegesituation und die Pflegequalität in Schleswig-Holstein verbessert werden können. Deshalb will ich vorweg ganz deutlich sagen - das ist mir sehr wichtig -, worum es geht: Der vorliegende Antrag soll weder als Alternative zur Pflegequalitätsoffensive oder PflegePlus des Sozialministeriums noch zu den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen missverstanden werden.

Im Gegenteil, die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, wie notwendig die Vernetzung und das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote sein können.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb ist der Aufbau eines solches Netzwerks, das für die verschiedenen individuellen Bedürfnisse der zu Pflegenden ein Angebot an Hilfs- und Pflegeleistungen bietet, umso wichtiger.

Pflege- und Betreuungsleistungen müssen - unabhängig davon, ob sie in der Familie, von einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim erbracht werden - so erbracht werden, dass Beschwerden und Klagen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in Zukunft ausgeschlossen werden können.

Meine Damen und Herren, der Erfolg eines langfristigen Konzepts hängt in ganz entscheidendem Maß davon ab, wie es gelingt, Pflege als gesamtgesellschaftliches Problem einer älter werdenden Gesellschaft zu begreifen.

(Beifall bei der FDP)

Dafür grundlegend ist bei einem solchen Konzept zunächst einmal das Berufsbild der Altenpflegerin beziehungsweise des Altenpflegers. Dabei geht es an dieser Stelle um die Frage: Wie sieht ein künftiges Ausbildungsprofil in der Altenpflege aus?

(Andreas Beran [SPD]: Sehr gut!)

(Veronika Kolb)

Ich bin der Meinung, dass das heutige Ausbildungsprofil in keiner Weise ausreicht, um diejenigen, die nachher die Pflegebedürftigen zu versorgen haben, angemessen mit Lehrinhalten zu versorgen.

Wir müssen uns nur die Struktur der Heimbewohner anschauen, um festzustellen, dass sich durch den richtigen Ansatz „ambulant vor stationär“ die Anforderungen an das Pflegepersonal entscheidend geändert haben: Die Heimbewohner sind nicht nur immer älter, sondern auch immer kranker und pflegebedürftiger geworden. Deshalb müssen in einem vernünftigen Anforderungsprofil Elemente verankert werden, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung zum Krankenpfleger vermittelt werden.