Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, auf den FDP-Antrag einzugehen, soweit ich in der Lage bin, die Fragen überhaupt in der Kürze der Zeit zu beantworten.
Frau Ministerpräsidentin Simonis hat bereits auf die Bedeutung des Sparkassenwesens für Wirtschaft, Bevölkerung und Gesellschaft in Schleswig-Holstein hingewiesen. Ich stelle für mich fest, die Sparkassenorganisation und die Einzelsparkassen stellen sich, wie sie es in der Vergangenheit immer erfolgreich getan haben, den aktuellen Herausforderungen und beweisen dabei Realismus, Tatkraft und vorausschauendes Handeln. Ich kann das einigermaßen beurteilen, weil ich als Kommunaler rund ein Vierteljahrhundert in der Sparkassenorganisation mitgearbeitet habe.
In einem Punkt haben sie aber nacharbeiten müssen, Herr Kubicki, und haben es getan. Sie haben gefragt, weil Frau Simonis gesagt hatte, die Kostenseite müsse optimiert werden, und Sie hätten das nicht verstanden. So habe ich jedenfalls Ihren Hinweis aufgenommen. Natürlich muss die Sparkassenorganisation an der Kostenoptimierung arbeiten. Das hat sie über Jahre nicht so getan, wie es hätte sein müssen. Es gibt da ein hochinteressantes Gutachten und ich unterstelle eigentlich, dass Sie das kennen. Die Sparkassenorganisation hat dankenswerterweise ganz erheblich nachgebessert und arbeitet weiter daran. Dafür sind wir dankbar und das hat die Ministerpräsidentin gemeint.
- Ich erzähle Ihnen das gern einmal, wenn Sie es nicht wissen. Ich hatte unterstellt, dass Sie das wissen.
Das Land hat die Sparkassen seit jeher bei ihren Anstrengungen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu steigern, unterstützt und wird das auch künftig so halten. Ich denke, das ist deutlich geworden. In enger Abstimmung - ich betone: enger Abstimmung - mit der Sparkassenorganisation und den kommunalen Trägern wurde das Sparkassenrecht der Entwicklung im Kreditwesen zeitgerecht angepasst. Ich erinnere an die Änderung des Sparkassengesetzes vom 12. Dezember 2002 und vom 7. Mai 2003. Damit wurden unter anderem im Interesse der Stärkung des Selbstverwaltungsrechts der Sparkassen Genehmigungsvorbehalte abgebaut, Verwaltungsvereinfachungen erreicht, daneben in den Mustersatzungen das Geschäftsrecht liberalisiert und insgesamt die Eigenverantwortung der Sparkassen gestärkt. Es gilt diese kontinuierliche Entwicklung fortzusetzen.
Ich erinnere in dem Zusammenhang daran, dass das Innenministerium in dem Schreiben an die Vorsitzende des Finanzausschusses vom 7. Januar 2004 weitere Vorschläge für eine behutsame Fortentwicklung des Sparkassengesetzes vorgelegt hat. Die Landesregierung steht einer Zusammenführung der norddeutschen Sparkassenverbände oder vorgreiflich einer intensiveren Zusammenarbeit unterhalb der Schwelle einer Fusion sehr aufgeschlossen gegenüber, wenn dabei der Intensivierung der Zusammenarbeit des Landes Schleswig-Holstein mit der Hansestadt Hamburg auf den verschiedensten Gebieten Rechnung getragen wird. Leider haben sich die drei Verbände - Sie wissen das - bisher nicht auf eine Fusion zu einem norddeutschen Sparkassen- und Giroverband verständigen
können. Herr Kubicki, über den Antrag, der mir vorliegt und den Sie angesprochen haben, sind wir mit dem Sparkassen- und Giroverband im Gespräch. Ich darf darauf hinweisen, dass der Antrag eine Gesetzesänderung beinhaltet. Darüber hat die Landesregierung nicht zu entscheiden und offensichtlich ist eine Gesetzesänderung im Augenblick nicht herbeizuführen.
Das schon erwähnte Strukturkonzept des SGVSH zeigt mögliche Entwicklungen der Sparkassenstruktur im Lande in den nächsten Jahren auf. Über seine Umsetzung, über Fusionen entscheiden bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen die Vertretungen der Träger und bei den vier Sparkassen des Privatrechts deren Organe in eigener Verantwortung. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass mit einer Bündelung der Kräfte durch Fusionen von Sparkassen weitere erhebliche Wettbewerbsfähigkeit erreichbar ist. Im Übrigen beginnen die Anstrengungen der Sparkassenorganisation zu wirken. Nach Jahren des Rückgangs konnten die Sparkassen in den letzten beiden Jahren wieder eine Verbesserung des Betriebsergebnisses erzielen. Die Refinanzierungsmöglichkeiten der Sparkassen werden auch für die Zukunft als hinreichend eingeschätzt.
Herr Kubicki, in dem Zusammenhang auch die von Ihnen nachgefragte regionale Verantwortung für die Kapitalbasis: Das ist ganz klar, die Region muss sich ihrer Sparkasse bedienen, damit sie auch lebensfähig bleibt. Das muss immer wieder angemahnt werden. Sie wissen, was ich früher gemacht habe: Wir haben das intensiv betrieben und haben unsere Sparkasse gestärkt, soweit das möglich ist.
Die Landesregierung begrüßt, dass der SGVSH ein Strukturkonzept vorgelegt hat. Herr Kayenburg, Sie fragten, warum die Ministerpräsidentin das Vierermodell nicht angesprochen hat. Das hat einen ganz klaren Grund, es hat eben keine öffentliche Sitzung des Finanzausschusses stattgefunden, sondern es hat eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Finanzausschusses und die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses stattgefunden, in der Herr Dielewicz vorgetragen und ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten hat. Wir haben uns daran gehalten.
- Ich habe mich eben noch einmal von der Vorsitzenden des Finanzausschusses informieren lassen. Das ist definitiv richtig.
- Ich kann nur berichten, was die Ausschussvorsitzende, die es am besten wissen muss, mir gesagt hat. Die Ministerpräsidentin hat sich an die Vertraulichkeit gehalten. Das ist der Grund, warum Frau Simonis dazu nichts gesagt hat. Ich kann Ihnen aber sagen, weil es schon erwähnt worden ist, dem Vierer-Modell steht die Landesregierung sehr aufgeschlossen gegenüber. Ob es unbedingt vier sein müssen, ist hier gar nicht zu diskutieren. Dass aber starke Fusionen sein müssen und vernünftige, das halten wir für eine ganz klare Geschichte.
Im Übrigen gebietet aber der Respekt vor dem Eigenentscheidungsrecht der Sparkassen und ihrer Träger, nur dann in deren Rechte einzugreifen und über deren Köpfe hinweg neue Regelungen und Fusionen vorzugeben, wenn es unbedingt notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit ist weder erkennbar noch zeichnet sie sich für die Zukunft ab.
Für viel Beachtung haben in der Presse die Bestrebungen der Hamburger Sparkasse, der Haspa, gesorgt, sich an der schleswig-holsteinischen Sparkasse zu beteiligen. Zurzeit ist die Haspa an der Sparkasse der Mittelholstein AG mit 14 % beteiligt. Die Verfahren zur Beteiligung der Haspa an der Sparkasse zu Lübeck und an der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt stehen unmittelbar vor dem Abschluss, wobei die Beteiligung an der Sparkasse zu Lübeck mittlerweile positiv entschieden ist. Die Beteiligungen sind Ergebnis unternehmenspolitischer Einzelentscheidungen von Sparkassen des Privatrechts. Es besteht kein Anlass, sie öffentlich zu kommentieren. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass eine unmittelbare Beteiligung Dritter an öffentlich-rechtlichen Sparkassen nach dem schleswig-holsteinischen Sparkassengesetz nicht möglich ist. Die Landesregierung beabsichtigt nach wie vor keine Änderung der Rechtsform für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, zumal das von den Betroffenen, den kommunalen Landesverbänden und dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein, abgelehnt wird. Wir sind der Auffassung, dass eine Entscheidung gegen diejenigen, die es angeht, die Sparkassen nicht stärken würde, aber das wollen wir doch gerade alle.
Herr Kubicki, in diesem Zusammenhang noch ein Wort zur Eigentumsfrage, die von Ihnen angesprochen worden ist. Sie wissen sehr genau, dass das in der Wissenschaft eine äußerst umstrittene Frage ist. Es gibt dazu keine klare Meinung, von der man sagen könnte, dass sie herrschend ist. Die Auffassungen sind hier sehr unterschiedlich. Ich persönlich habe eine klare Auffassung dazu und sage: Die Gewährsträger, die Kommunen, haben eine eigentümerähnli
che Position. Das habe ich immer vertreten und dazu stehe ich auch. Auf dieser Basis werden wir weiterhin verhandeln. Sie wissen aber, dass man diese Auffassung nicht als allgemeingültig bezeichnen kann.
Meine Damen und Herren, es liegt im gemeinsamen Interesse der Sparkassen, der kommunalen Träger und des Landes, dass die Sparkassen ihre Aufgaben gemäß ihrem öffentlichen Auftrag zum Wohle der Bevölkerung und der Wirtschaft unseres Landes dauerhaft und in sachgerechtem Wettbewerb erfüllen können. Im Bewusstsein ihrer Bedeutung wird die Landesregierung die Sparkassenorganisationen bei allen notwendigen Veränderungen konstruktiv begleiten und nachdrücklich unterstützen.
Herr Kayenburg, ich darf ganz zum Schluss noch eines anmerken: Sie haben gesagt, Sie wollten die Regierungsverantwortung übernehmen und dann alles ändern.
Ich kann Ihnen nur eines dazu sagen: Wenn man in Schleswig-Holstein Wahlen gewinnen will, dann muss zumindest das Schattenkabinett von dieser Welt sein. Das ist es ja nicht, wie wir notariell beglaubigt gehört haben.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Besucher begrüßen. Auf der Tribüne haben sich Schülerinnen und Schüler der Schule Pellworm sowie Auszubildende der Polizeischule Eutin eingefunden. - Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, der Redebeitrag der Regierung hat gemäß § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung das erneute Rederecht der Fraktionen ausgelöst. Ich erteile Herrn Abgeordneten Wiegard das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es wäre in der Tat sehr interessant gewesen zu erfahren, was denn nun die eigentliche Regierungserklärung war. Es wäre sinnvoll gewesen, das, was die Frau Ministerpräsidenten vorhin gesagt oder auch nicht gesagt hat, und das, was Herr Innenminister Buß zum Beispiel zur Eigentümerstellung gesagt hat, in einer Regierungserklärung für die gesamte Landesregierung zu erklären. Ich warte noch darauf, dass auch der
Finanzminister seine Position hier noch deutlich macht und sagt, was er von den einzelnen Dingen hält. Das wäre also ganz interessant gewesen.
Es geht auch um die Kapitalbeschaffung. Herr Innenminister, wenn man die Eigentümerfrage so wie vorgesehen klärt, muss man sich ja auch fragen, ob die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer etwas zu sagen haben und wie sie außerhalb ihrer Eigentümerschaft den Kapitalbedarf außerhalb der Kommunen - so hat die Ministerpräsidentin das genannt - ermöglichen.
Wie soll das denn gehen? Insofern wäre es hilfreich gewesen, wir hätten hier keine Regierungsverschweigung, sondern tatsächlich eine Regierungserklärung gehört. Das ist allerdings nicht geschehen.
Herr Buß, insbesondere zu dem, was Sie eben noch einmal gesagt haben, will ich hier hinzufügen, dass es bei der letzten Änderung des Sparkassengesetzes Ende 2002 - Sie haben es angesprochen; es ging um die Umsetzung der Brüsseler Verständigung - nicht möglich war, gleichzeitig auch bei den schleswigholsteinischen Sparkassen neue Strukturen zu verankern. Dadurch hätten die Fusionsverhandlungen und -gespräche sowohl zwischen den Verbänden als auch zwischen den einzelnen Sparkassen in Schleswig-Holstein auf einer ganz anderen, breiteren rechtlichen Grundlage stattfinden können, wodurch wir mehr Zukunft ermöglicht hätten.
Die Kollegin Heinold hat hier kritisiert, dass Herr Kayenburg sich in seinem Redebeitrag nicht sofort und pauschal hinter die Ankündigung der Ministerpräsidentin gestellt hat, Teilstaatsverträgen pauschal zuzustimmen. Nein. Wenn Sie die Regierungserklärung nachlesen, dann stellen Sie fest, dass darin gar nicht steht, wozu sie dienen sollen.
Sie können vielleicht regieren, indem Sie pauschal sagen, dass Sie das alles machen. Für uns gilt das aber nicht. Die Regierung muss sagen, welche Ziele sie mit welchen Mitteln erreichen will. Wenn das konkretisiert wird, dann sind wir gern bereit, darüber zu reden.
Im Übrigen habe ich in dem Gespräch bei der Ministerpräsidentin - Sie haben daran teilgenommen - für mich und für die CDU-Fraktion gesagt, was wir vorgeschlagen. Es steht mir nicht an, aus diesem Gespräch zu zitieren. Ich hätte mir aber gewünscht, dass die Ministerpräsidentin in der angekündigten und
abgegebenen Regierungserklärung nach diesem gemeinsamen Gespräch der Fraktionen wenigstens auf die Fragen eingegangen wäre, die wir dort erörtert haben.