Protocol of the Session on August 25, 2004

(Heiterkeit bei CDU und FDP - Peter Leh- nert [CDU]: Wie zu Weihnachten!)

Ich will nur kurz etwas korrigieren, weil Sie sagten, wir hätten Ihren Gesetzentwurf abgelehnt. Das stimmt nicht. Wir haben unserem Gesetzentwurf zugestimmt, der im Detail ein bisschen anders aussieht als Ihrer. Macht nichts.

Meine Damen, meine Herren, ich will noch ein Zitat bringen und die Landesregierung fragen, ob sie die Dinge, zu denen die Ministerpräsidentin heute hier nichts gesagt hat, zu denen der Herr Innenminister Buß eben etwas gesagt hat und zu denen der Herr Finanzminister früher etwas gesagt hat, in eine Richtung lenkend gestalten kann. Ich zitiere aus dem „Hamburger Abendblatt“ vom 18. Juni 2004. Der Titel des Artikels lautet: „Steigt die Haspa bei Schleswig-Holsteins Sparkassen ein?“ Der Herr Finanzminister wird wörtlich zitiert:

„Wir wollen eine Öffnungsklausel in unserem Sparkassengesetz, um den Teileinstieg der Haspa in die schleswig-holsteinischen Sparkassen zu ermöglichen.“

Ich habe in der Regierungserklärung und von dem zuständigen Innenminister kein Wort dazu gehört.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich bitte, dies hier einmal deutlich zu machen. Das Gleiche gilt für die kernige Aussage: „Unser strategischer Partner ist Hamburg.“ Das war der Originalton von Finanzminister Stegner.

Wenn Sie eine Fusion nur mit Hamburg ermöglichen wollen, dann müssen Sie auch sagen, wie das gehen soll; denn aus den Gesprächen, die jeder nachvollziehen kann, und nicht aus Fusionsverhandlungen ist nämlich klar, dass Hamburg der derzeitigen Verbandsstruktur niemals beitreten will. Insofern ist eine Aussage dieser Art eigentlich nichts wert.

Ich bitte um Klarstellung und darum, aus der Regierungsverschweigung eine Regierungserklärung zu machen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ebenfalls nach § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Kähler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Finanzausschussvorsitzende wollte ich nur noch einmal darauf eingehen, dass es eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses gegeben hat. Herr Kayenburg, Sie haben an der Informationsveranstaltung auf jeden Fall teilgenommen. Das gilt, wenn mich nicht alles täuscht, genauso für Frau Schmitz-Hübsch. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob sie auch dabei war.

In diesem Zusammenhang hat uns der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes gebeten, seine Vorstellung intern vortragen zu dürfen. Deswegen ist auch kein Protokoll geführt worden. Von der Landtagsverwaltung hat niemand teilgenommen

(Martin Kayenburg [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!)

Es war ein Vertreter des Innenministeriums dabei. Ich finde, wir sollten dieser Bitte des Präsidenten zumindest hier im Plenum entsprechen. Es geht ja nicht darum, dass man versucht, sich gegenseitig katholisch zu machen. Es geht im Wesentlichen eher darum, eine Lösung für eine Fusion zu finden. Ich bin bisher immer davon ausgegangen - so wurde das von Ihren Kollegen im Finanzausschuss auch immer vorgetragen -, dass wir bei dieser Lösung selbstverständlich großen Wert darauf legen, die Zusammenarbeit mit Hamburg zu forcieren.

Ebenfalls nach § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Kubicki das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, zunächst einmal müssen wir festhalten - jedenfalls habe ich das, was jetzt dementiert wird, bisher so verstanden -, dass der isolierte Antrag auf Fusion der Verbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgelehnt oder zurückgewiesen werden wird. Dem isolierten Antrag, der bei Ihnen auf dem Tisch liegt,

(Wolfgang Kubicki)

wird also nicht entsprochen werden. Sie haben den Willen des Hauses, das nicht zu tun, zur Kenntnis genommen. Das muss auch deutlich gesagt werden, weil es sonst womöglich wieder zu einer Situation kommt, in der andere sagen, dass sie das, was wir ziemlich deutlich aussprechen, anders verstanden haben.

Herr Minister Buß, ich komme zum zweiten Punkt. Es mag wirklich daran liegen, dass ich im Rahmen meines Studiums - ähnlich wie der von mir sehr verehrte Finanzminister - mit der Ökonomie nur am Rande zu tun gehabt habe. Das, was Sie mir gesagt haben, habe ich noch nicht verstanden. Ich bitte hier wirklich um Klarstellung. Vielleicht kann die Ministerpräsidentin dafür sorgen, die ja auch Volkswirtschaft studiert hat.

„Weiterhin benötigen starke Sparkassenfonds eine solide Kapitalbasis. Von den Kommunen als Anstaltsträger können keine Finanzhilfen erwartet werden.“

So weit ist das zutreffend.

Das bedeutet auch, dass das, was Sie früher als Bürgermeister von Eckernförde gemacht haben, indem Sie der Sparkasse Geschäfte zugeführt haben, künftig deshalb eher unterdurchschnittlich stattfinden wird, weil keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

„Darum besteht eine regionale Verantwortung auch darin, die finanzielle Stärke der Institute vor Ort zu ermöglichen.“

Das soll, so habe ich Sie verstanden, dadurch geschehen, dass die Sparkassen Geschäfte machen, dass die Unternehmen, Handwerker, Gewerbetreibenden vor Ort zur Sparkasse gehen und sagen: Gebt uns Kredit, daran verdient ihr Geld, und wenn ihr Geld verdient, könnt ihr eure Eigenkapitalbasis stärken, wenn ihr eine hohe Rendite erwirtschaftet. Denn nur dann kann die Eigenkapitalbasis gestärkt werden.

Unabhängig von der Frage des Gemeinwohlprinzips und der Frage, wie die Margensituation bei den Sparkassen momentan überhaupt ist, haben sie folgendes logisches Problem - das will ich jetzt deutlich machen -: Unsere kleinen, mittelständischen Unternehmen bekommen von der Sparkasse gar keinen Kredit mehr. Warum nicht? - Nicht, weil sie denen keinen Kredit mehr geben wollen, sondern weil sie es gar nicht ausleihen dürfen. Warum dürfen sie nicht ausleihen? - Weil ihre Eigenkapitalbasis zu gering ist.

(Lothar Hay [SPD]: Auch wegen des hohen Wertberichtigungsbedarfs!)

- Weil ihre Eigenkapitalbasis zu gering ist! Ich will das einmal ganz kurz erklären. - Leute, ihr könnt doch alle selbst lesen!

Bei hohen Bonitätsrisiken ist die Verpflichtung zur Hinterlegung mit Eigenkapital am größten. Die schleswig-holsteinischen Unternehmen sind bundesweit diejenigen, die mit der geringsten Eigenkapitalquote ausgestattet sind. Wenn wir uns einmal die Creditreform-Auskunft zu Gemüte führen, die sagt, dass in Deutschland nur ein Fünftel aller Unternehmen mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet ist, aber fast 30 % mit einer Eigenkapitalquote unter zehn, das heißt im Ranking am schlechtesten, und davon Schleswig-Holstein überproportional, bedeutet das, dass gerade die, die Kredit brauchen, die ihn wirklich benötigen, deshalb keinen kriegen können, weil die Sparkassen das nicht mehr mit eigenem Haftungskapital hinterlegen können, nicht, weil sie ihn nicht zurückzahlen könnten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Also müssen wir zunächst doch Sorge dafür tragen, dass unsere Sparkassen eine ausreichende Eigenkapitalbasis bekommen, damit sie überhaupt wieder Möglichkeiten der Kreditvergabe haben.

Wenn wir das nicht tun - das sage ich Ihnen voraus -, wird die schleswig-holsteinische Sparkassenlandschaft wegradiert werden, und zwar zeitnah und sehr zügig. Wer die Sparkassen in ihrer Funktion erhalten will, muss schnell für eine höchstmögliche Eigenkapitalausstattung sorgen. Das geht nur über eine andere Form der Beteiligung, als das gegenwärtig der Fall ist. Das geht nicht über Zweckgemeinschaften, Herr Minister. Ich sehe schon, welcher Run auf Zweckgemeinschaften losbricht, wo man Geld hinbringen kann und sonst nichts zu sagen hat. Das geht nur über eine direkte Beteiligung, entweder in der Form einer GmbH oder in Form einer Aktiengesellschaft, was nicht heißt, dass die öffentliche Mehrheit aufgegeben werden muss. Genau unser Vorschlag sagt das nicht.

Frau Heinold, wenn Sie ehrlich sind, geben Sie zu, dass wir gesagt haben, die Mehrheit muss in der öffentlichen Hand bleiben, um damit die Strukturen zu erhalten, die uns am Herzen liegen, auch für unsere regionale Wirtschaft.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Also noch einmal: Sagen Sie mir bitte, woher die Sparkassen für ihr künftiges Geschäftsfeld ihr Eigen

(Wolfgang Kubicki)

kapital bekommen sollen, und das nicht mit hehren Worten, sondern mit konkreten Beispielen!

(Beifall bei FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Ich stelle fest, der Tagesordnungspunkt 1a ist durch die Abgabe der Regierungserklärung erledigt. Die gleiche Feststellung treffe ich zu Tagesordnungspunkt 12. - Dem wird nicht widersprochen. Ein Antrag ist nicht gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3594

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Der Herr Finanzminister hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vor, der in erster Linie die Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes - die Namen sind immer furchtbar - in das Landesrecht vornimmt. Mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung hat der Bundesgesetzgeber die Besoldung der Hochschullehrer und der sonstigen im Hochschulbereich Tätigen einer grundlegenden Neuordnung unterzogen und leistungsbezogene Komponenten eingeführt. Für den Hochschulbereich wurde eine neue Besoldungsordnung W eingeführt, die die Grundbesoldung der Professorinnen und Professoren ausweist. Darüber hinaus können verschiedene Leistungsbezüge und eine Forschungs- und Lehrzulage vergeben werden.

Im Hinblick auf eine kostenneutrale Umsetzung hat der Bundesgesetzgeber für die Leistungsbezüge einen Vergaberahmen vorgegeben. Dieser orientiert sich an dem bisherigen Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und ebenfalls für den Bereich der Fachhochschulen.

Für Schleswig-Holstein bezieht sich das Gesetz auf die rechnerische Durchschnittsgröße aller Universitäten im Land - als Mindestrahmen, der nicht unter

schritten werden darf. Der Durchschnittsbetrag beispielsweise für die CAU ist aber deutlich höher und die Planungssicherheit, die die Hochschulen haben, ermöglicht ihnen, dieses Niveau auch in Zukunft zu halten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Insofern muss man das gar nicht kritisieren. Die neuen Regelungen gelten für zukünftig einzustellendes Hochschulpersonal. Für alle übrigen gilt eine Übergangsregelung, die jedoch auch die Möglichkeit vorsieht, für das neue Recht zu optimieren.

Näheres zur Gewährung der Leistungsbezüge, zur Besoldung der hauptamtlichen Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, die nicht Professorinnen oder Professoren sind, zur etwaigen Überschreitung des Besoldungsdurchschnitts und zu einer möglichen Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen hat der Bundesgesetzgeber dem Landesgesetzgeber überlassen. Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2004 entsprechende Regelungen vorzunehmen.

Hierzu legt die Landesregierung nun eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vor, in welchem die Kernpunkte der Leistungsbesoldungen landeseinheitlich verbindlichen Regelungen unterworfen werden. Dabei werden insbesondere zentrale Bestimmungen über die Höhe des Vergaberahmens und die Gewährung von Leistungsbezügen, die im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besoldung einer formalrechtlichen Regelung bedürfen, in das Landesbesoldungsgesetz Eingang finden. Der Gesetzentwurf orientiert sich eng an einer mit dem Ziel der weitestgehenden Bundeseinheitlichkeit länderübergreifend ausgearbeiteten Musterregelung. Darüber hinaus werden dem für das Hochschulwesen zuständigen Ministerium sowie auch den Hochschulen Gestaltungsspielräume aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Zielsetzungen überlassen.

Mit der Flexibilisierung des Dienstrechts und damit des Besoldungsrechts der Hochschullehrer werden zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung des Hochschulsystems geschaffen. Damit können die Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Aufgaben in Wissenschaft und Forschung besser erfüllen. Die Hochschulen werden zukünftig in der Lage sein, auch Spitzenwissenschaftlern aus dem Ausland und aus der Wirtschaft finanziell attraktive Rahmenbedingungen zu bieten und so ihre Konkurrenzsituation zu verbessern.