Protocol of the Session on February 18, 2004

(Beifall beim SSW)

Die Frage, die sich hier jedoch stellt, ist, ob eine derart detaillierte Schilderung, wie sie im Raumordnungsbericht dargestellt wird, wirklich notwendig ist. Müssen wir wirklich in jedem kleinen Dorf unseres schönen Landes solche Erhebungen machen? Wir sind der Auffassung, dass eine großflächigere Auswertung und Erhebung - mit regionalen Augen betrachtet - langfristig mehr nutzen würde. Die Kleinteiligkeit des Landes, die sich auch aus dem Raumordnungsbericht ergibt, führt dazu, dass man den Blick für die ganzheitliche Betrachtung vielleicht verliert oder bereits verloren hat.

Ein nicht unerheblicher Aspekt des Raumordnungsberichts ist daher der Abschnitt über die räumliche Entwicklung und die interkommunale Zusammenarbeit. Bereits der letzte Raumordnungsbericht aus 1999 zeigte auf, dass mehr interkommunale Zusam

(Lars Harms)

menarbeit ein Mittel sein kann, um zu einer positiven Entwicklung von Kernstädten und Umlandgemeinden zu kommen und damit den Problemen aus einer ungleichen Entwicklung beider Teilräume zu begegnen. So geht aus dem Bericht weiter hervor, dass seit 1999 in Schleswig-Holstein eine Reihe von neuen Kooperationen entstanden sind. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Jedoch sind bisher noch nicht alle im Lande zu der Erkenntnis gelangt, dass Kooperationen für sie nicht nur wünschenswert, sondern langfristig auch notwendig sind.

Die Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein gestalten sich durchaus unterschiedlich. Dies geht auch deutlich aus dem Bericht hervor. Die Formen gehen von Vereinbarungen über Gebietsentwicklungsplanungen bis hin zu regionalen Entwicklungskonzepten. Manchmal - das wurde bereits erwähnt - denkt man auch über kommunale Zusammenschlüsse nach. So sind es im ländlichen Raum aber vor allem die LSE-Projekte, die gemeindeübergreifende Kooperationen auf den Weg gebracht haben. Gerade deshalb stellt sich vor dem Hintergrund der kleinteiligen kommunalen Verwaltungsstrukturen die Frage der Zusammenarbeit. So sind hier durchaus Entwicklungschancen vorhanden, die es auszuschöpfen gilt. Dass das Amt Eiderstedt und die Stadt Garding im Bericht explizit im Zusammenhang mit Verwaltungszusammenschlüssen genannt werden, freut mich natürlich. Aber das kann auch nur ein erster Schritt sein.

Wie nun der Weg aussieht, um unsere Gemeinden für die Zukunft zu stärken, ist trotzdem noch unklar. Es ist mit Sicherheit richtig, dass eine Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den heutigen Gemeinden der richtige Weg ist. Dies ist und wird ein langer Weg werden, und das ist auch jedem klar.

Die Frage ist aber, wie viel Zeit wir uns hierfür noch leisten können, um auch in Zukunft handlungsfähige Kommunen und Regionen zu erhalten. Ich hoffe, dass auch dieser Raumordnungsbericht einen erneuten Anstoß leisten wird, um neue Kooperationen in Stadträumen und in ländlichen Räumen auf den Weg zu bringen, und - das ist uns als SSW das Wichtige - dafür sorgt, dass die Diskussion über eine Kommunalreform eben gerade nicht einschläft, sondern dass dieser Bericht auch zur Erreichung dieser Vorgaben beiträgt. In diesem Sinne sollten wir den Bericht auch im Ausschuss abschließend beraten.

(Beifall beim SSW)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Gröpel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf den Beitrag von Herrn Kayenburg eingehen. Ich denke, dass man das nicht so unwidersprochen stehen lassen kann, Herr Kayenburg,

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

wenn Sie zum wiederholten Mal behaupten, dass die Wohnungsbauprogramme nicht genügend Eigentumsförderung vorsähen. Wenn Sie das in den letzten Jahren verfolgt haben, dann wissen Sie, dass mindestens die Hälfte der Mittel für die Eigentumsförderung - gerade in den Städten - vorgesehen ist,

(Martin Kayenburg [CDU]: Zu wenig!)

um der Stadt-Umlandwanderung entgegenzuwirken. Bei der staatlichen Förderung ist es eben so, dass sie an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Auch dort haben wir aber bessere Möglichkeiten, weil es in den Städten etwas teurer ist. Das hat ja auch schon Wirkungen gezeigt. Auch die übrigen Programme, die wir haben, haben dazu geführt, dass gerade die Städte gestärkt werden.

Dann komme ich noch einmal zu Ihrem Vorbehalt: Wenn die Wohnungsbaufördermittel von Berlin nicht weiter gekürzt werden.

(Martin Kayenburg [CDU]: Möglicherwei- se!)

Im Vermittlungsausschuss hat jedes Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion die Hand gehoben, als es um das Vermittlungspaket ging und als es um Einsparungen ging - auch in den Bereichen Wohnungsbauprogramme, Soziale Stadt, Städtebauförderung; die Mittel waren ja vorher aufgestockt worden.

Hier dürfen Sie sich also auch nicht aus der Verantwortung schleichen.

Im Übrigen haben wir ja in Schleswig-Holstein eine gute Situation bei der Wohnungsbauförderung. Von den 81 Millionen €, die wir zur Verfügung stellen, sind 8 Millionen € Bundesmittel. Das heißt, wir sind zum größten Teil in der Lage, unser Wohnungsbauprogramm, das wir zudem erhöht haben von 2002 mit 59 Millionen € auf jetzt 81 Millionen €, aus Rücklagen zu finanzieren. 2004 werden wir diese 81 Milli

(Renate Gröpel)

onen € noch einmal haben. Das zeigt also, das Land kommt hier seinen Verpflichtungen nach.

Aber lassen Sie mich noch ein positives Beispiel würdigen, das die Stadt-Umland-Kooperationen betrifft. Das ist das Gebiet Rendsburg-Büdelsdorf, wo es einen Zehn-Jahres-Vertrag gibt und wo jetzt der Startschuss für ein gemeinsames Projekt erfolgt ist. Wenn es denn das Ziel ist, dass das hier im Land Schule macht, dann - so glaube ich - sind wir auch auf dem richtigen Weg.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Man konnte einige Redebeiträge als Antrag verstehen, den Bericht abschließend zur Beratung dem Innen- und Rechtsausschuss zuzuführen. Wer diesem Vorschlag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Langsam verstehen das alle. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Weniger Bürokratie - mehr Bürgernähe

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2993

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3194

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort. - Sie ist nicht anwesend. Kann jemand aus dem Innen- und Rechtsausschuss die Berichterstattung übernehmen? - Herr Abgeordneter Puls? - Dann verweisen Sie doch einfach auf die Vorlage.

(Heiterkeit)

Ich bitte um Entschuldigung. - Ich verweise auf die Vorlage. Der Innen- und Rechtsausschuss hat Ablehnung des CDU-Antrages empfohlen.

Danke für diese umfangreiche Berichterstattung. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht, weil man ja auch gar nicht einhaken muss.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erteile ich Herrn Abgeordneten Schlie.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag hat die richtige Systematik.

(Holger Astrup [SPD]: Das ist aber neu!)

- Das weiß ich, dass das für den Kollegen Astrup eine neue Erkenntnis ist. Das ist ja auch das Problem: Deshalb habt ihr den Antrag ja auch abgelehnt.

Erstens. Alle öffentlichen Aufgaben müssen auf den Prüfstand. Die Aufgaben müssen dahin gehend definiert werden, welche a) nicht mehr erfüllt werden, b) welche nur noch teilweise erfüllt werden und c) welche von Dritten erfüllt werden können.

Der Staat, das heißt das Land und die Kommunen, müssen sich auf Kernaufgaben beschränken.

(Beifall des Abgeordneten Uwe Eichelberg [CDU])

Die Landesregierung und der Landtag müssen die politische Verantwortung für diese Aufgabendefinition übernehmen. Das hatten wir vorgeschlagen.

Zweitens. Dann kann es zu einer Aufgabenzuordnung kommen. Wo können die verbliebenen Aufgaben dann am sinnvollsten und effizientesten erledigt werden?

Erst dann kann als Drittes eine Funktionsreform erfolgen, das heißt, die Aufgabenübertragung auf den kommunalen Bereich. Dort allerdings müssen vorher Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, die diese Aufgaben bürgerorientiert, effizient und kostengünstig durchführen können. Auch hierzu wären eine Fristsetzung und ein Anreizsystem, wie wir es vorgeschlagen haben, sinnvoll gewesen. Erst dann hätte es zu einer Neuordnung der Verwaltungsstrukturen auf Landesebene kommen dürfen, um dann den Verwaltungseinheiten des Landes diese Aufgaben zuzuordnen, die unbedingt auf Landesebene verbleiben müssen.

Ziel dabei ist aus unserer Sicht der zweistufige Aufbau der Landesverwaltung.

(Beifall der Abgeordneten Uwe Eichelberg [CDU], Jost de Jager [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Meine Damen und Herren, das wäre die richtige Schrittfolge gewesen, das hätte zu einem wirklichen Aufgaben- und Bürokratieabbau geführt. Dieses Verfahren hätte auch tatsächlich zu Kosteneinsparungen führen können.

Trotz anfänglicher Bereitschaft, Herr Kollege Puls, unser Konzept zu diskutieren - hat Rot-Grün leider

(Klaus Schlie)

wieder einmal die Chance zur Entbürokratisierung auch an diesem Punkt verpasst.

(Zuruf der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Das ist kein Quatsch, Frau Kollegin Fröhlich, sondern es ist der Ausfluss Ihrer koalitionsinternen Meinungsbildung.