- Das ist kein Quatsch, Frau Kollegin Fröhlich, sondern es ist der Ausfluss Ihrer koalitionsinternen Meinungsbildung.
Sie von den Regierungsfraktionen stellen die Dinge auf den Kopf. Zuerst ordnen Sie die Landesbehörden neu, ohne jegliche Aufgabenreduzierung, dann erst bieten Sie den Kommunen einen kleinen Aufgabenbereich an, um ihn auf die kommunale Ebene im Rahmen des Funktionsprozesses zu übertragen. Die Forderung der Kommunen nach einer wesentlich umfangreicheren Aufgabenübertragung vor allem im Umweltbereich lehnt die Landesregierung ab. - Logisch, muss sie auch ablehnen, denn in dem koalitionsinternen Programm hatte sich der grüne Umweltminister Müller durchgesetzt. Seine überbürokratisierte Umweltverwaltung bleibt ihm also erhalten.
Effizienzgewinn gleich null. Auch die Ankündigungssprüche des selbsternannten Landesstrukturministers Stegner sind leider wie ein Luftballon - ich sage „leider“ im Interesse des Landes - zerplatzt. Den Nachweis hat mein Kollege Wiegard in der letzten Landtagstagung gebracht. Die Strukturierung der Finanzämter ist leider zum Flop des Jahres geworden.
Im Übrigen kommt noch, Herr Kollege Dr. Garg, als ganz neue Ausgestaltung sozialdemokratischer Personalpolitik dazu, dass man jetzt Maulkörbe verhängt. Ich muss schon sagen, das hat schon etwas. Der Herr Stegner hat doch so einen richtigen sozialdemokratischen Stallgeruch. Der hat das Mitbestimmungsgesetz so richtig in sich aufgesogen.
Dieser Mann ist offensichtlich für künftige Aufgaben zu gebrauchen. Irgendwann brauchen Sie ja den Oppositionsführer.
Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben wieder einmal die Chance verpasst, zu einer nachhaltigen Entbürokratisierung zu kommen.
Ihre Devise heißt ankündigen, Reformen vorgaukeln, Luftblasen verkaufen. Bis 2005 wird leider nichts passieren. Deshalb sind wir sicher, dass wir dann in
aller Ruhe, aber auch mit der nötigen Konsequenz und in einem klar strukturierten zeitlichen Rahmen das umsetzen werden, was wir hier vorgeschlagen haben. Insofern sehen wir das also ganz gelassen.
Versuchen Sie ruhig weiter, über öffentliche Darstellungen so zu tun, als würden Sie entbürokratisieren. Wir werden konkret Punkt für Punkt abfragen, was es wirklich gebracht hat und was dabei an Effizienzgewinn herausgekommen ist, was an stärkerer Bürgernähe herausgekommen ist, was an Kosteneinsparungen herausgekommen ist, welche Personaleinsparungen es gibt. Aber wir werden auch abfragen, welche zusätzlichen Kosten es bringt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes durch SchleswigHolstein fahren müssen, um zu einer zentralisierten Behörde in Itzehoe zu kommen. Wir werden abfragen,
Wir werden natürlich auch abfragen, welcher zusätzliche Bürokratieaufwand entsteht. Am Ende werden wir das miteinander vergleichen und dem Bürger das Ergebnis mitteilen. Die Bürger werden sehen: Unser Konzept ist das bessere!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion hat in die Landtagssitzung vom 14. November 2003 einen Antrag mit der Überschrift „Weniger Bürokratie, mehr Bürgernähe“ eingebracht. Der Antrag ist gut, weil er inhaltlich fast voll dem Grundsatzbeschluss der Landesregierung für mehr Bürgernähe und wirtschaftlichere Verwaltungsstrukturen vom 25. März 2003 entspricht.
Ich nenne nur acht Beispiele aus dem elf DIN A4Seiten starken CDU-Papier: Erstens. Das Ziel einer Neuordnung der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein muss immer eine bürgerorientierte, effiziente und kostengünstige Aufgabenerledigung sein, so sagt die CDU. Sie übernimmt damit die Zielsetzung der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion mit allen drei Komponenten: Bürgerorientierung und Kundenfreundlichkeit, Effizienz und Profes
sionalität, Kostengünstigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung. Diese Ziele müssen nicht mehr beschlossen werden, weil sie es schon sind.
Zweitens. Alle öffentlich zu erfüllenden Aufgaben müssen auf den Prüfstand. Auch das stimmt. Genau nach diesem Prinzip verfährt die Landesregierung - unterstützt durch die SPD-Landtagsfraktion. Drittens. Alle in öffentlicher Hand verbleibenden Aufgaben werden dahin gehend überprüft, ob sie auf Landesebene verbleiben müssen, oder ob sie auf die kommunale Ebene übertragen werden können.
Damit beschreibt die CDU-Fraktion allgemein, was die Landesregierung aufgrund einer Zielvereinbarung längst unter dem Stichwort Funktionalreform konkret mit den kommunalen Landesverbänden verhandelt. Viertens. Bei der Überprüfung der Aufgaben und der Übertragung der Aufgaben auf Dritte - beziehungsweise auf die Kommunen - gibt es keine Tabubereiche. Es gilt der Grundsatz der Beweislastumkehr. Das heißt, dass die Landesregierung nachweisen muss, dass eine Aufgabe nicht entfallen kann, in ihrem Aufgabenumfang nicht reduziert und nicht auf Dritte oder auf den kommunalen Bereich übertragen werden kann. Das ist im CDU-Antrag vom November 2003 fast wortwörtlich aus dem MärzPapier der Landesregierung abgeschrieben.
Fünftens. Eine Gebietsreform darf es in SchleswigHolstein nicht geben. Auch Kleinstgemeinden haben ihre Daseinsberechtigung. Der freiwillige Zusammenschluss von kommunalen Gebietskörperschaften ist möglich. Auch das ist Beschlusslage bei der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion. Sechstens. Einig sind wir uns über die Befristung von Vorschriften und den Abbau von Vorschriften. Für Verordnungen haben wir alle in der DezemberTagung des Landtags bereits konkret die Fünfjahresbefristung, die Sie jetzt noch einmal wieder fordern, gesetzlich verankert. Die Landesregierung hat einen ersten Schwung von Verwaltungsvorschriften ebenfalls bereits zum Jahresende 2003 formal außer Kraft gesetzt. Es werden weitere folgen. Siebtens. Die norddeutsche Kooperation, wie sie die Landesregierung - unterstützt durch die SPD-Landtagsfraktion - insbesondere mit Hamburg praktiziert, ist seit Jahren beispielhaft.
- Herr Kollege Kayenburg, dazu muss uns die Opposition nicht erst auffordern. Und schließlich das achte Beispiel: Für eine straff organisierte, effizient arbeitende und personell gut ausgestattete Justiz sind wir ebenfalls alle.
Wir freuen uns, dass die CDU-Fraktion in Sachen Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsstrukturreform inhaltlich voll auf der Linie der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion liegt.
Die Regierung mit einem CDU-Parteitagsbeschluss zu etwas aufzufordern, was sie bereits tut, halten wir für parlamentarischen Unsinn. Wir lehnen den Antrag ab, weil er durch Regierungsbeschluss und Regierungshandeln längst erledigt ist und weiter erledigt wird.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Zugegebenermaßen war es nicht der ganz große Wurf, den uns die CDU mit ihrem Antrag zu weniger Bürokratie und mehr Bürgernähe vorgelegt hat.
Wie bereits in der Debatte im November dargestellt, gibt es an der Systematik und an einzelnen Forderungen der Union etwas zu kritisieren. Herr Schlie, ich weiß, es kommt gleich wieder Protest. So hat es uns gewundert, dass die CDU, die angeblich weniger Verwaltungsebenen will, nun auf die Idee kommt, auf Kreisebene bis zu vier kommunale Dienstleistungszentren anzusiedeln. Damit würde eine völlig neue Verwaltungseinheit geschaffen.
- Herr Schlie, vielleicht haben Sie das eine oder andere nur missverständlich formuliert oder ich habe es nicht richtig verstanden. Spätestens im Februar oder März nächsten Jahres können wir uns darüber noch einmal genauer unterhalten.
In den meisten Bereichen gibt es durchaus Zustimmung. So ist auch die FDP gegen eine von oben verordnete Gebietsreform. Auch wir erkennen die Existenzberechtigung von kleinen Gemeinden an. Wir
wollen aber mithelfen, dass freiwillige Zusammenschlüsse der Verwaltungen durch entsprechende Anreize unterstützt werden, wenn dadurch Effizienzsteigerungen und eine größere Wirtschaftlichkeit erreicht werden können. Wir begrüßen, dass die Union bei der Standardfreigabe die Auffassung der FDP teilt. Es ist notwendig, die Standards zu flexibilisieren. Wir hatten dazu einen FDP-Gesetzentwurf eingebracht. Bei der Schlussabstimmung hatte sich die CDU seinerzeit dann leider enthalten. Die allgemeine Befristung von Rechtsvorschriften ist eine alte aber dennoch aktuelle Forderung der FDP. Diese wird nun auch von der Union mitgetragen.
Das CDU-Papier hätte sicherlich noch ergänzt werden können, so zum Beispiel um konkrete Rechtsvorschriften, die entschlackt oder komplett gestrichen werden können. Zu einer Beratung kam es aber leider nicht mehr, weil es SPD und Grüne nicht für notwendig hielten. Im Gegenteil: Rote und Grüne fanden den CDU-Antrag so gut und so abschließend, dass sie ihn ohne eine weitere Beratung ablehnten. Auch Herr Puls hat in seinem Beitrag eben dargestellt, dass der Inhalt des CDU-Antrags eigentlich durchaus in Ordnung ist. Ich finde nur: Wenn man dies durch das Parlament noch unterstreichen kann, dann ist das auch für die Landesregierung eine entsprechende Unterstützung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, mit dieser Begründung hätten Sie den Antrag auch im November in der ersten Debatte ablehnen können. So lange ist das ja noch nicht her. Dafür hätte man sich diese eine Befassung im Ausschuss - Beratung will ich es gar nicht nennen - wirklich sparen können. Insgesamt ist das, was die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bereich Bürokratieabbau den Bürgerinnen und Bürgern - aber auch dem Parlament - bieten, ein Trauerspiel. Ich nenne hier nur beispielhaft die Debatte um die Schließung der Finanzämter oder die Neustrukturierung der staatlichen Ämter. Konzept- und strukturlos trifft man nach Kassenlage Entscheidungen über Standorte, ohne sich Gedanken über die strukturelle Neuausrichtung von Aufgaben und den daraus folgenden Verwaltungsabläufen zu machen.
Die Landesregierung setzt andere Prioritäten. Sie schafft lieber mehr Bürokratie, mitunter auch aberwitzige.
- Warten Sie, warten Sie! Meiner Fraktion liegt ein Schreiben über die Beschlussfassung einer Staatssekretärrunde vom Februar vergangenen Jahres vor, in
der die Verwendung von Recyclingpapier in der Landesverwaltung festgelegt wird. Man hatte festgestellt, dass auch heute noch 25 % Frischfaserpapier in der Landesverwaltung eingesetzt werden. Ich will Ihnen den Beschluss nicht vorenthalten.
Dort steht erstens: Es wird grundsätzlich Recyclingpapier eingesetzt. Zweitens. Dieses Papier muss mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sein oder den für diese Auszeichnung notwendigen Vergabegrundlagen entsprechen. Drittens. Das Papier muss die Lebensdauerklasse DIN 6738 LDK 24-85 erfüllen und der Hersteller die Säurelosigkeit des Endprodukts garantieren. Viertens. Innerhalb der Landesverwaltung wird Recyclingpapier mit 60er Weißegrad eingesetzt.