Protocol of the Session on November 14, 2003

Dieser Gesetzentwurf regelt zur Durchführung des Altenpflegegesetzes die Zuständigkeit sowie die Einführung eines Rahmenlehrplans für die gesamte Altenpflegeausbildung. Durch eine Änderung des Schulgesetzes wird sichergestellt, dass die seit langem bestehende Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Ausbildung in der Altenpflege erhalten bleibt. Im Übrigen sieht der Entwurf zu dieser Ausbildung

(Andreas Beran)

Rahmenregelungen und eine Verordnungsermächtigung vor.

Ich möchte jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Frau Kleiner hat hervorragend ausgeführt, welche Veränderungsmöglichkeiten es gibt. Von Frau Kleiner sind viele Dinge angeregt worden, denen ich mich durchaus anschließen könnte. Wir haben ja noch genügend Zeit, im Ausschuss darüber zu reden.

Damit ist noch nicht die Qualität der Ausbildung gesichert. Doch ich bin sicher, dass wir uns auch hier darauf verlassen können, dass die Landesregierung durch Rahmen- und Inhaltsvorgaben für eine gute Ausbildung sorgen wird.

Ich möchte nun kurz etwas zu den Stundenzahlen sagen, die im Gesetzentwurf enthalten sind. Das ist natürlich eine Mindestanforderung. Das bedeutet nicht, dass wir tatsächlich mit 600 Stunden auskommen müssen.

(Veronika Kolb [FDP]: Das wird aber die Regel sein!)

Dies soll durch eine Verordnung geregelt werden und diese Verordnung wird mit Sicherheit mit den entsprechenden Schulträgern et cetera abzustimmen sein. Die Details und deren Auswirkungen werden wir sicherlich im Ausschuss beraten können.

Zur Finanzierung möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Wir haben es hier ja mit einer einjährigen Ausbildung zu tun. Insofern kommt es im Wesentlichen darauf an, dass für die einzelnen Jahrgänge eine gewisse Planungssicherheit in der Finanzierung besteht. Ich glaube, dass diese durchaus gegeben ist. Wir haben erkennen können, dass in den vergangenen Jahren viel Geld in diesen Bereich hineingeflossen ist, allein durch die Pflegequalitätsoffensive, bei der ja teilweise für einzelne Jahrgänge, die über die normale durchschnittliche Ausbildungsmenge hinausgehen, mehr gezahlt worden ist.

Ich finde, die Landesregierung ist auf einem richtigen Weg. Wir haben noch Zeit genug, das eine oder andere im Ausschuss näher zu beleuchten. Ich freue mich auf die Beratung. Ich bin sicher, wir werden vielleicht schon im Dezember einen guten Gesetzentwurf vorlegen können.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Veronika Kolb.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bedarf an professionellen Pflegeangeboten wächst im Zuge der demografischen Entwicklung immer mehr. Da die Pflegewahrscheinlichkeit exponentiell mit dem Lebensalter steigt, wird die demografische Entwicklung zwangsläufig zu einem Ansteigen der Zahl der Pflegebedürftigen führen. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen nicht nur an die Sicherung der Quantität, sondern auch und vor allem an die Qualität der Pflegeeinrichtungen und Pflegeleistungen.

Diesen Anforderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nur durch angemessen qualifiziertes Personal Rechnung getragen werden. Umso wichtiger war es deshalb, dass nach sehr langwierigem Hin und Her eine bundesweit einheitliche Ausbildungsregelung für Altenpflegerinnen beziehungsweise Altenpfleger in Kraft treten konnte.

(Beifall bei der FDP)

Das erklärte Ziel, den Flickenteppich an unterschiedlichen Ausbildungsanforderungen zu beseitigen, kann damit durch eine bundesweit einheitliche Mindestqualifikation in der Altenpflegeausbildung erreicht werden. Letztendlich kann dadurch erwartet werden, dass durch eine Aufwertung des Berufsbildes nicht nur das Image der Altenpflegerin beziehungsweise des Altenpflegers aufgewertet wird, sondern diese Regelung einem ganzheitlichen Anspruch an der erforderlichen professionellen Berufstätigkeit Rechnung trägt.

Meine Damen und Herren, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 zwischen dem Beruf der Altenpflegerin beziehungsweise des Altenpflegers und dem der Altenpflegehelferin beziehungsweise des Altenpflegehelfers unterschieden. Der Versuch des Bundesgesetzgebers, sowohl in der Altenpflegeausbildung als auch in der Altenpflegehilfeausbildung einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird dadurch aufgebrochen. So wird zum einen für die Altenpflegeausbildung dem Bund eine Regelungskompetenz zugestanden, zum anderen bleibt die Regelung für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe ausschließlich den Ländern vorbehalten.

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe orientiert sich meiner Meinung nach zu Recht in seinem Rahmen an den Regelungen des Altenpflegegesetzes des Bundes vom 17. November 2000. Dabei werden die inhaltlichen Vorgaben über die Ausgestaltung des Ausbildungszieles in der Altenpflegehilfe, das in § 4

(Veronika Kolb)

Abs. 2 des Gesetzentwurfes vorgegeben ist, erst in einer Verordnung festgeschrieben. Nur so können die Anforderungen an den Ausbildungsberuf flexibel gehandhabt werden. Das birgt allerdings die Gefahr, dass wieder unterschiedliche Anforderungen von Bundesland zu Bundesland an den Ausbildungsberuf gestellt werden, sodass genau der Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstehen könnte, den man eigentlich vermeiden wollte. So variierte vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Altenpflege der Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile im Bereich der Altenpflegeausbildung erheblich. Ist dies im Ausbildungsberuf der Altenpflegehilfe ebenfalls zu erwarten oder sind Ausbildungsumfang, Schwerpunktsetzung und Ausbildungsinhalt sinnvollerweise zwischen den Bundesländern abgestimmt worden?

Meine Damen und Herren, in den altenpflegerischen Berufen gibt es nach Aussage des Sachverständigenrates für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen eine Scherenentwicklung. So steigen die Anforderungen an eine professionelle Pflege nicht nur auf Leitungs- und Lehrebene immer mehr an. In den Altenpflegeberufen ist aus Mangel an ausreichendem Personal eine Entwicklung der Deprofessionalisierung festzustellen, die zu einer Schwächung der qualitativen personellen Ressourcen in der Pflege führt. Es ist deshalb notwendig, den ausgebildeten Altenpflegehelferinnen und -helfern, die nach dem Gesetz ausdrücklich unter Anleitung einer Pflegekraft assistierend tätig sind, Perspektiven in ihrer Ausbildung und in ihrem Beruf sowie Weiterqualifikationen zu bieten. Denn Altenpflegehelfer üben nicht irgendeinen Job zweiter Klasse, sondern einen überaus anspruchsvollen, verantwortungsvollen und vor allem anstrengenden Beruf aus.

(Beifall bei der FDP)

Dies muss durch eine entsprechende Ausbildung verdeutlicht werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist dazu aus unserer Sicht ein erster wichtiger Schritt. Die Korrekturen, die von meinen Vorrednern bereits angesprochen wurden, werden wir sicherlich sehr zügig im Ausschuss vorlegen.

(Beifall bei der FDP)

Ich möchte zunächst zwei geschäftsleitende Bemerkungen machen. Aufgrund der fortgeschrittenen Tagungszeit und der Situation der angemeldeten Tagesordnungspunkte möchte ich das Haus darüber informieren, dass die Geschäftsführer dahin gehend übereingekommen sind, dass der Tagesordnungspunkt 35

sowie der Tagesordnungspunkt 16 heute nicht mehr zur Beratung aufgerufen werden.

Ich erteile nun das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Angelika Birk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch Altenpflege und insbesondere die Altenpflegehilfe brauchen eine solide Ausbildung. Das ist jedenfalls unser leitendes Interesse, mit dem wir diesen Gesetzentwurf beurteilen.

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Blockade des Bundeslandes Bayern gegen eine dreijährige Altenpflegeausbildung glücklicherweise beendet. Nun gibt es immerhin für diese Altenpflegeausbildung bundesweit einen einheitlichen Standard. Dazu haben meine Vorrednerinnen und Vorredner eine Reihe von Ausführungen gemacht. Bedauerlicherweise ist die Altenpflegehilfe aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen in Landeskompetenz überwiesen worden. Wenn sie schon einmal dort ist, dann sollten wir natürlich diese Kompetenz nutzen. Insofern begrüße ich, dass das Ministerium eine neue gesetzliche Grundlage vorschlägt.

Wir sehen die bisherigen Schritte zur Altenpflegereform als erste Schritte in die richtige Richtung an. Wir sind aber noch lange nicht am Ende. Alten- und Krankenpflege müssen schrittweise in ein Ausbildungsbild zusammengeführt werden, also mit einer gemeinsamen Basis und schrittweiser Spezialisierung im Laufe der Ausbildung. Dies gilt meiner Ansicht nach auch für die Hilfsberufe, also für die Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe. Alle diese Berufe brauchen bessere Bezahlung, mehr Aufstiegschancen und humanere Arbeitsbedingungen. Ich sage dies laut und deutlich an die Kranken- und Pflegekassen. Es ist natürlich angesichts dessen, dass sich die Schere zwischen dem, was an bisherigen Tarifverträgen vereinbart ist, und dem, was für die tatsächliche Leistung bezahlt wird, weiter öffnet, absehbar, dass wir zu weiteren Pflegenotständen und damit zu einer stillen Abwanderung aus diesem Berufsfeld kommen.

Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten wir diesen Gesetzentwurf bald verabschieden. Da aber einzelne Kritikpunkte auch an uns herangetragen wurden, also nicht nur an die CDU, brauchen wir auf jeden Fall eine Anhörung, und zwar noch so rechtzeitig, dass wir notfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatungen leichte Korrekturen vornehmen können. Es handelt sich nämlich um ein sensibles Feld, bei dem wir auch in Konkurrenz zu unseren Nachbarlän

(Angelika Birk)

dern stehen. In Hamburg sind eine Reihe von Altenpflegeausbildungseinrichtungen wegen mangelnder Finanzierung geschlossen worden, obwohl die Rahmenbedingungen dort insgesamt günstiger sind.

Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen Partner, der in diesem Gesetz keinen Niederschlag findet, aber den Fachleuten der Materie nicht unbekannt ist: das Arbeitsamt. Ein nicht unerheblicher Teil der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung ist als Zweit- oder Drittberuf vom Arbeitsamt finanziert, weil eine Reihe von Frauen, die aus der Familienphase in die Berufe zurückkehren, einen anderen Beruf wählen und vom Arbeitsamt die Altenpflege empfohlen bekommen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Finanzierung der Ausbildungen und Ausbildungsschulen nicht unerheblich von Zuwendungen der Bundesanstalt für Arbeit abhängig. In Zukunft - mit der Konzentration auf dem ersten Arbeitsmarkt; hierüber haben wir in den letzten Wochen auch schon kontrovers diskutiert, Sie erinnern sich - werden diese Zahlungen nicht mehr so selbstverständlich fließen. Mit dem Gesichtspunkt einer betriebswirtschaftlichen Orientierung der Bundesanstalt für Arbeit ist das sicherlich konsequent, vor dem Hintergrund der Frage, wie Versicherungsbeiträge verwendet werden sollen, sicherlich auch; aus dem Blickwinkel der Gemeinwohlorientierung und der gerade skizzierten Lücke - Krankenpflege und Altenpflege sind eben nicht ausreichend über die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gesichert - entsteht hier natürlich die Notwendigkeit für die öffentliche Hand zuzuschießen.

Für dieses komplizierte Geflecht, Krankenkassen einerseits und Pflegekassen andererseits, kommunales und Landesgeld, aber eben auch das Geld des Arbeitsamtes, gilt es nun für die nächsten Jahre eine kluge Strategie zu finden, die die Planungssicherheit für die Ausbildungsschulen gewährleistet und die mehr Qualität in die Ausbildung bringt.

Wir wollen, dass die Zeit der Ausbildungsstunden, die Ausbildungsbedingungen und die Finanzierung stimmen. Denn nur so kann man mit gutem Gewissen Menschen für diesen Beruf anwerben. Ich hoffe, dass wir in rascher Beratung und in der gebotenen Sachlichkeit im Sozialausschuss zu einer Lösung kommen. Ich sehe dieses Gesetz als eine gute Beratungsgrundlage an, bin aber natürlich sehr daran interessiert, die offenen Fragen rasch zu klären.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes des Bundes geht nun endlich für uns alle ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Als der Landtag vor viereinhalb Jahren das Landesgesetz über die Altenpflege beschloss, unterstrichen alle Fraktionen - ebenso wie heute -, dass man sich lieber eine bundeseinheitliche Regelung der Altenpflegeausbildung gewünscht hätte.

(Beifall der Abgeordneten Lars Harms [SSW] und Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das ist einer der wenigen Bereiche, wo sich der Landtag gern vom Bund das Heft aus der Hand nehmen ließ.

Die landesrechtliche Regelung wurde aber notwendig, weil sich ein Bundesland, nämlich Bayern, gegen eine bundeseinheitliche Regelung wehrte und schließlich vor das Bundesverfassungsgericht zog. Das 1999 verabschiedete Landesgesetz hat gute Dienste geleistet. Aber nun hat das Verfassungsgericht endlich die bayerische Barriere aus dem Weg geräumt und den Weg für eine bundesweit gleichartige Regelung der Altenpflegeausbildung frei gemacht. Das ist sehr schön.

Es ist sehr bedauerlich, dass dies nicht auch für die Ausbildung der Altenpflegehelferinnen und -helfer gilt. In diesem Bereich geht das Bundesverfassungsgericht nicht von einem Heilberuf aus. Deshalb ist diese Regelung nicht von der konkurrierenden Gesetzgebung umfasst und muss vom Land geregelt werden. Das bedauern wir. Denn es wäre im Sinne einer einheitlichen Regelung für den Pflegebereich gut gewesen, wenn die Altenpflegehilfe auch erfasst gewesen wäre. Wie viel professionelle Verwandtschaft besteht, sieht man schon daran, dass bislang für die Ausbildung das Altenpflegeausbildungsgesetz und die entsprechende Verordnung mit einigen Abweichungen entsprechend angewandt wurden. Aber immerhin wird das Provisorium der Ausbildung jetzt aufgehoben und erhält eine dauerhaft geltende Rechtsgrundlage.

Seitdem ich im Landtag sitze, erlebe ich die kontinuierliche Modernisierung und Verbesserung der Pflege. Ein - wenn nicht sogar das wichtigste - Stichwort in

(Silke Hinrichsen)

der Pflegepolitik ist die Qualitätssicherung. Dabei ist nicht nur entscheidend, dass hohe Standards der Pflege und der Dokumentation eingeführt werden - was natürlich auch die Anforderungen an die entsprechende Ausbildung stellt -, sondern entscheidend wird auch sein, dass sich ein neues, professionelles Selbstverständnis entwickeln kann. Die Altenpflege ist lange ein Bereich gewesen, dessen Nachwuchs vor allem aus dem Arbeitskräftepotenzial der Arbeitsämter gespeist wurde. Unser Ziel ist es aber, dass die Altenpflege und Altenpflegehilfe zu einem Arbeitsfeld werden, für das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus eigener Motivation interessieren, weil nur so ein hohes Maß an professioneller Identifikation und eine lange Arbeitsdauer in diesen Berufen erreicht werden kann.

(Beifall der Abgeordneten Veronika Kolb [FDP])

Dazu ist die Professionalisierung der Pflege erforderlich, die vor allem über die Ausbildung geleistet werden kann. Zur höheren Attraktivität der Pflegeberufe muss auf Dauer beitragen, dass eine größere berufliche Flexibilität möglich wird, damit die Betroffenen ihr Tätigkeitsfeld wechseln können, ohne aus dem Pflegeberuf aussteigen zu müssen. Deshalb ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Veränderungsbedarf in der Altenpflegeausbildung noch nicht abgeschlossen.

(Zuruf des Abgeordneten Manfred Ritzek [CDU])

- Hören Sie bitte erst einmal bis zum Schluss zu, dann können wir uns gleich weiter unterhalten.

Seit über 20 Jahren wird nämlich von Fachleuten gefordert, die Ausbildung der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege stärker zu verzahnen, indem zum Beispiel eine gemeinsame Grundausbildung eingerichtet wird. Eine solche Verzahnung ist schon modellhaft ausprobiert worden, unter anderem an der Diakonissenanstalt in Flensburg. Wir hoffen, dass es in den nächsten Jahren gelingen wird, auf Dauer eine solche flexiblere, integrierte Pflegeausbildung zu etablieren. Wir denken, es ist im Interesse aller und auch in unserem persönlichen Interesse notwendig, dass es hier weitergeht und auch noch weitere Entwicklungen kommen werden.