Natürlich will ich auch noch die Informatik-Profil-Schulen nennen, die ein wichtiger Meilenstein in diesem Zusammenhang sind.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, der Medienstaatsvertrag ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag und stellt ausdrücklich auch Internetmedien unter Aufsicht der Behörden. § 81 im Entwurf des Medienstaatsvertrags enthält Regelungen zur Belegung von Medienplattformen. Dabei sollen erforderliche Kapazitäten für die bundesweiten, gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme zur Verfügung stehen. Meine Frage: Welche konkreten Anbieter oder Anbietergruppen sind von dieser Regelung betroffen?
Vielen Dank, Herr Junge, für diese Frage. Ich will vorab sagen, ich bleibe dabei, dass der neue Medienstaatsvertrag wirklich ein medienpolitischer Meilenstein ist. Warum? Das Internet gibt uns neue Möglichkeiten für Medienangebote, aber das Bundesverfassungsgericht hat schon richtig gesagt, Meinungsvielzahl ist noch lange nicht Meinungsvielfalt. Der Medienstaatsvertrag gewährleistet genau diese Vielfalt.
Das bedeutet, dass es in Zukunft Regeln geben wird, mit denen sichergestellt ist, dass nicht nur Bezahlangebote, nicht nur kommerzielle Angebote, sondern auch Angebote mit sogenanntem Public Value – öffentlich-rechtliche und andere, auch private mit Public Value – auffindbar sind.
Ich nenne ein Beispiel dafür. Wenn Sie heute Ihre neue Fernsehtastatur zu Hause auf dem Schreibtisch oder auf der Couch liegen haben und Sie sehen nur Netflix obendrauf, dann ist das nicht die Art und Weise, wie wir uns Medienvielfalt vorstellen. Auch nicht, wenn Sie Alexa auffordern, bitte schalte mir die Nachrichten ein, und es kommt immer nur der am weitesten verbreitete Kanal. Stattdessen wollen wir, dass Alexa dann auch fragt, welche Nachrichten Sie gerne möchten, und eine Bandbreite aufzeigt.
Das bedeutet Meinungsvielfalt, und so einfach ist es auch darstellbar. Das sind die Regeln, die wir jetzt über den Medienstaatsvertrag bauen. Das ist auch richtig und gut so.
gitalverband Bitkom bezeichnet den Medienstaatsvertrag als unverhältnismäßigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen. Bitte begründen Sie, warum Must-Carry-Regelungen Ihrer Meinung nach keinen Angriff darstellen bzw. warum Sie diese Eingriffe für verhältnismäßig halten.
Wir möchten, dass Rheinland-Pfälzer und RheinlandPfälzerinnen auch in Zukunft beispielsweise ihre Radiosender empfangen bzw. finden können und sie tatsächlich die lokalen und regionalen öffentlich-rechtlichen Nachrichten finden. Es ist deshalb kein Eingriff, weil wir nicht in die Inhalte gehen.
Der Medienstaatsvertrag geht nicht in die Inhalte, entgegen der Dinge, die Sie manchmal sagen, sondern er regelt nur die Auffindbarkeit über eine Must-Carry-Regelung, damit klar ist, wenn Sie Ihre Plattform, Ihren Fernseher einschalten – gehen Sie ins Hotel, auch dort können Sie es schon sehen –, finden Sie nicht nur die Kacheln von Netflix und was auch immer, sondern auch das, was öffentlichrechtlich ist, was eben einen öffentlichen Wert hat, wozu beispielsweise auch die Verpflichtung gehört, dass Private wie SAT.1 oder RTL Regionalfenster haben, in denen sie regionale Nachrichten gestalten.
Das ist das Thema, um das es beim Medienstaatsvertrag geht. Ich finde es richtig, dass in dieser Welt, in der wir so viele Medien, so viele Möglichkeiten haben, die Menschen auch das auffinden, von dem sie sagen, das sind Angebote nach journalistischen Standards. Zu denen haben wir uns miteinander auch committed.
Frau Ministerpräsidentin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Laut Bericht des Bayerischen Rundfunks sollen künftig gesellschaftlich relevante Inhalte hinsichtlich ihrer Auffindbarkeit bevorzugt werden. Öffentlich-rechtliche Inhalte fallen automatisch in diese Kategorie. Bei privaten Sendern werden nur bestimmte Angebote als sogenannte PublicValue-Angebote, Gemeinwohlangebote, definiert. Ist es zutreffend, dass alle öffentlich-rechtlichen Inhalte nach dem Medienstaatsvertrag Gemeinwohlinhalte sind, also auch Formate wie „Der Bergdoktor“?
Die öffentlich-rechtlichen Medien haben laut dem Bundesverfassungsgericht einen Auftrag, und den erfüllen sie. Es ist ein gesamter Auftrag, der sich nicht nur auf das Thema der Nachrichten bezieht.
Meinungs- und Medienvielfalt auch in Zukunft sichtbar ist – um diesen Punkt geht es –, und dass Sie, wenn Sie Ihre Kacheln auf Ihrem TV-Gerät haben, dort nicht nur Netflix oder Amazon steht, sondern von mir aus auch ZDF, ARD oder Deutschlandradio.
Genau um diesen Punkt geht es, Herr Paul. Sie grinsen wieder so ein bisschen. Ich kann nur sagen, ich finde es nicht erstaunlich, dass ausgerechnet Sie diese kritischen Fragen stellen; denn Sie sind auch diejenigen, die von Anfang an immer gerade den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Lügenpresse und Ähnliches bezeichnet haben.
(Beifall, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Na, na, na! – Abg. Joachim Paul, AfD: So habe ich ihn nie bezeichnet! Frau Ministerpräsidentin, das sind Fake News! – Glocke des Präsidenten)
Deshalb muss man hier auch ganz entschieden sein, weil es nicht so ist, wie ich es auch gestern in der Debatte gehört habe, dass irgendjemand in die Inhalte eingreift, sondern es geht nur darum, dass Regeln erstellt werden, damit das, was Public Value ist, sichtbar und erreichbar und für die Menschen auch sehbar ist. Genau um diesen Punkt geht es, wenn wir heute über eine neue Plattformökonomie reden und eben nicht mehr nur über das herkömmliche Fernsehen.
(Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr schön! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Wir haben die klare Regelung, dass nach einer Beantwortung das Fragerecht auf eine andere Fraktion übergeht. Ich habe es schon zugelassen, dass Sie eine Frage stellen können, Herr Paul. Auch das wäre normalerweise nicht zulässig gewesen.
Gibt es von anderen Fraktionen zu diesem Themenkomplex noch eine Frage? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist dieser Themenkomplex beendet.
Wir kommen zum Thema 4 – FDP-Fraktion – „Rheinland-Pfalz und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020“. Hierzu der Abgeordnete Roth.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, wie bringt sich Rheinland-Pfalz in die Gestaltung der deutschen EURatspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 ein?
Vorbemerkung. Seit gestern Abend ist klar, dass Großbritannien zum 31. Januar aus der Europäischen Union austreten wird und wir dann vor einer neuen Situation stehen. Das bedeutet für unseren Vorsitz in der Europaministerkonferenz, dass er dann einen weiteren wichtigen Schwerpunkt hat; denn in der Übergangszeit, bis die Handelsabkommen abgeschlossen sind, haben wir ein großes Interesse daran, dass die Belange unserer Wirtschaft, die im engen Kontakt mit Großbritannien steht, formuliert werden.
Wir werden unseren Vorsitz auch dafür nutzen, uns einzubringen, unsere Stimme deutlich zu machen. Vor allem sind wir als Vorsitzland die Stimme aller deutschen Bundesländer, und wir bringen unsere Belange ein, damit sie in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft berücksichtigt werden können. Das gilt auch unter diesen Vorzeichen, die wir jetzt aufgrund der Wahl haben, ganz besonders; denn Rheinland-Pfalz hat ein großes Interesse daran, dass die wirtschaftlichen Verbindungen zu Großbritannien auch in Zukunft gut laufen werden.
Insofern haben wir einen zusätzlichen neuen Gestaltungsanspruch neben dem, was wir sowieso schon vorhatten. Das kann ich jetzt aber nicht mehr ausführen, weil schon 1 Minute und 10 Sekunden vorüber sind.
Frau Ministerpräsidentin, wenn wir über die deutsche EURatspräsidentschaft sprechen, müssen wir berücksichtigen, dass wir uns in einem föderalen Bundesstaat, einem Föderalsystem bewegen und die föderale Kompetenz im Bereich der Bildung bei den Bundesländern liegt. Deswegen frage ich, bei welchen Themen und Inhalten RheinlandPfalz sich hier starkmachen will.
weil einer unserer Schwerpunkte als Vorsitzland der Europaministerkonferenz die Bildungspolitik und die Kulturpolitik ist. Unsere originäre Zuständigkeit ist die Bildungspolitik; auch die Bildungsministerin macht Europa zu ihrem großen Thema als Vorsitzende der Kultusministerkonferenz. Da ist ein Punkt, der für uns ganz besonders wichtig ist, nämlich die Austausche von Schülern und Schülerinnen, Studierenden, aber auch beruflich Auszubildenden zu stärken, auch in Zukunft, also ERASMUS, Erasmus+ und alles, was damit zusammenhängt.
die Bildungsministerin das zu ihrem Schwerpunkt gemacht hat. Wir möchten gerade im Zusammenhang mit dem Brexit erreichen, dass der Austausch junger Menschen auch in Zukunft möglich ist und intensiviert wird; denn wir wollen weiterhin die Freundschaft zu Großbritannien pflegen, Brexit hin, Brexit her. Wir wollen, dass die persönlichen Beziehungen auch in Zukunft weiterhin gut sind.
Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Schülern, den jungen Menschen, den Studierenden, den beruflich Auszubildenden ermöglichen, dass sie diese Kontakte pflegen. Deshalb wird ein Schwerpunkt in unserer Vorsitzzeit sein, dass wir darauf achten, dass ERASMUS, Erasmus+ und alles, was damit zusammenhängt, bei den Finanzverhandlungen am Ende nicht herunterfällt, sondern die Stärkung erfährt, die wir in dem Bereich brauchen, und das jetzt erst recht.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Gibt es zu diesem Themenkomplex weitere Fragen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit kommen wir zum Thema 5 – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – „Ehrenamtliches Engagement in Rheinland-Pfalz“. Die Abgeordnete Schellhammer hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, am 5. Dezember war der Internationale Tag des Ehrenamtes. Das Ehrenamt gehört zur DNA von Rheinland-Pfalz. Knapp die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit. Wir möchten diese Gelegenheit hier nutzen und den Fokus auf dieses vielfältige Engagement lenken. Deswegen die Frage: Wie hat sich aus Ihrer Sicht das Ehrenamt im Jahr 2019 entwickelt?
Das ist eine schöne Bezeichnung, das Ehrenamt gehört zur DNA unseres Bundeslandes. Es ist für mich, für uns als Regierung und für die regierungstragenden Fraktionen ein ganz, ganz großer, wichtiger Schwerpunkt. 48 % der Bürger und Bürgerinnen sind in Rheinland-Pfalz ehrenamtlich aktiv. Das ist der Spitzenwert in ganz Deutschland. Das hat mit der Mentalität unserer Menschen zu tun, aber es hat natürlich auch damit zu tun, dass wir versuchen, gute Rahmenbedingungen für die Ehrenamtsförderung und das bürgerschaftliche Engagement zu schaffen. Dazu gehört vor allem unsere Leitstelle, die ganz viel Beratung und Unterstützung leistet.
Die Zahlen sprechen für sich. Ich finde es noch einmal interessant zu sagen, auch wenn es viele Vereine gibt, die im Moment Nachwuchssorgen haben, ist es gleichzeitig so, dass auf 1.000 Menschen in unserem Land immerhin neun Vereine kommen, die Anzahl der Vereine also trotzdem wächst. Das bedeutet, im Ehrenamt ist vieles, vieles im Wandel. Es ist unsere Aufgabe als Leitstelle zu unterstützen, mit Fortbildungen, mit Workshops, mit guten Ideen,