Alexander Fuhr

Appearances

17/41 17/58 17/63 17/64 17/85 17/96 17/99 17/109

Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz ist ein tolerantes und weltoffenes Land. Zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft arbeiten wir in Rheinland-Pfalz schon lange Jahre gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus. Wir haben die Arbeit der Sicherheitsbehörden verstärkt, in zusätzliches Personal investiert und die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz für
diesen Bereich weiter ausgebaut. Gewalt, Hass und Hetze haben keinen Platz in Rheinland-Pfalz.
Deshalb sind Demokratie und Erinnerung in unserem Land untrennbar miteinander verbunden. Der Holocaust ist uns für alle Zeit Auftrag zur Erinnerung und zum kompromisslosen Einsatz gegen Antisemitismus und für die demokratischen Grundwerte unseres Grundgesetzes. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das mit Dieter Burgard einen Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen eingesetzt hat, der auch in Schulen mit Präventionsarbeit unterwegs ist.
Kinder und Jugendliche müssen den Wert von Demokratie kennen. Sie müssen lernen und selbst erleben, wie die Demokratie funktioniert und wie unverzichtbar, aber auch nicht selbstverständlich die Demokratie ist. Demokratiebildung ist deshalb von großer Bedeutung. Für die Schule besteht eine besondere Aufgabe darin, sie zu vermitteln. Die Landesregierung hat deshalb ein Gesamtkonzept für die Demokratiebildung erarbeitet, das Bildungsministerin Hubig in ihrer Regierungserklärung im Januar 2019 eindrucksvoll vorgestellt hat.
20 Monate nach dieser umfassenden Regierungserklärung von Ministerin Hubig bleibt der Antrag der CDU – auch wenn wir in der Sache und im Ziel übereinstimmen – weit hinter der Realität in unseren Schulen zurück. Er bleibt weit zurück hinter dem vielfältigen Engagement in unseren Schulen für Demokratie und Werte, für Toleranz und Vielfalt.
Schon seit vielen Jahren gibt es in unseren Schulen sehr gute Angebote der demokratischen Bildung. Engagierte Lehrerinnen und Lehrer nehmen die wichtige Aufgabe wahr, unsere Kinder zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, weit über das reine Vermitteln von Wissen hinaus. Die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus spielt in unseren Schulen eine zentrale Rolle. In den Lehrplänen ist sie fest verankert. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte engagieren sich in zahllosen Projekten, fahren zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten und setzen sich weit über den Unterricht hinaus ein. Sie tun dies zusammen mit der breiten Unterstützung vieler Partner in unserem Land.
Ich möchte an dieser Stelle für die SPD-Fraktion diesen Lehrkräften, den Erzieherinnen, allen beteiligten Erziehern und außerschulischen Partnern für ihr unermüdliches Engagement herzlich Danke sagen.
All dies wurde seit der Regierungserklärung weiter ausgebaut und gestärkt. Ich will nur einige Beispiele nennen: Die Erinnerungsarbeit wurde gestärkt. Eine neue zentrale
Servicestelle für schulische Zeitzeugen- und Gedenkarbeit beim Pädagogischen Landesinstitut wurde wie angekündigt eingerichtet. Sie unterstützt, vernetzt und baut auf der Zeitzeugenkoordinierungsstelle auf.
Jede rheinland-pfälzische Schülerin und jeder rheinlandpfälzische Schüler soll sich im Laufe seines Schullebens wenigstens einmal unmittelbar mit dem Erinnern beschäftigen. Dafür wurde in diesem Jahr eine entsprechende Richtlinie verfasst, mit der dieser Auftrag – mit entsprechenden Fördermodalitäten – eindeutig festgeschrieben wurde. Damit ist auch eine aktive Unterstützung der Lehrkräfte in der Ausbildung und Fortbildung verbunden.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Gesamtstundenzahl im Fach Sozialkunde in der Sekundarstufe I ausgeweitet wird. Auch im Fach Gesellschaftslehre wird der Stundenansatz entsprechend erhöht. Damit wird die Demokratiebildung in der Schulzeit deutlich ausgeweitet. Gleichzeitig bieten wir dadurch mehr als 50 zusätzliche Planstellen für Sozialkunde an, die ein nicht unwesentlicher Faktor für unsere Lehrkräftesituation sind.
Es stimmt auch nicht, was in Ihrem Antrag steht, dass Geschichte in der Sekundarstufe I um eine Stunde gekürzt würde. Ministerin Hubig hat in der Ausschusssitzung im Juni über die Umsetzung berichtet. Das sollten Sie also besser wissen.
Wir haben mit der Änderung des Schulgesetzes die Schülerrechte deutlich gestärkt. Auch das gehört dazu.
Wir verfolgen also zwei Aspekte: Erinnern an die Verbrechen der Nazidiktatur und Demokratie lernen und leben. Umso ärgerlicher und ebenfalls nicht zutreffend ist es, wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, bloße Absichtserklärungen reichten nicht aus. Wir stärken die Demokratiebildung gerade jetzt, wenn von mancher Seite versucht wird, die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Wir sorgen dafür, dass sich die junge Generation mit unserer deutschen Geschichte auseinandersetzt, damit sie sich nie wieder wiederholt.
Ich darf abschließend noch für uns Sozialdemokraten sagen, dass Demokratiebildung und demokratisches Handeln für uns schon in der Jugendzeit über die Schule hinausgehen. Wir stehen ausdrücklich für das Wahlalter mit 16, weil wir Partizipation und die Bedürfnisse der Jugendlichen ernst nehmen. Wir wollen junge Menschen
für Politik begeistern und frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einbinden, um so Demokratie wirklich zu leben.
Vielen Dank.
........ 6698, 6700 Abg. Thomas Barth, CDU:........ 6700 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung: 6701
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/11118 –............... 6703
Kulturförderbericht des Landes RheinlandPfalz 2018 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 17/11095) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11102 –.......... 6703
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD hat einen Antrag eingebracht – keinen Gesetzentwurf, sondern einen Antrag –, mit dem eine Schulgesetzänderung auf den Weg gebracht werden soll. Ich will zu Anfang betonen, dass wir selbstverständlich in der Koalition das Thema und die Betroffenen ernst nehmen und auch im ständigen Kontakt und Austausch mit Eltern, Erzieherinnen und Lehrkräften sind.
Wenn man den Antrag sieht, gilt es zu prüfen, welche Sachargumente vorgetragen werden, die begründen sollen, dass man diesem Antrag folgen und ihn umsetzen soll. Dann ist eben die Frage, ob es der AfD gelingt, eine Problemlage zu beschreiben oder auch zu belegen.
Zunächst fällt auf, es gibt eine Reihe von Aspekten und Punkten, die Sie nicht berücksichtigen und mit denen Sie sich in Ihrem Antrag nicht beschäftigen, zum Beispiel das Thema der Problemlage der Fünfjährigen. Schauen wir auf den Schulbeginn in diesem Jahr, es ist der 14. August. Im nächsten Jahr ist es der 27. August. In den darauffolgenden Jahren ist der Schulbeginn Anfang September.
Wir sprechen also von möglicherweise Fünfjährigen, die eingeschult werden; in diesem Jahr sind sie noch zwei Wochen fünf Jahre alt, im nächsten Jahr vier Tage. Danach haben wir gar keine mehr, weil der Schulbeginn nach dem 31. August liegt.
Sie beschreiben hier also keine Problemlage.
Weiterhin sagen Sie auch nichts dazu, dass dann, wenn Sie einen Stichtag verlegen, es weiterhin einen Stichtag gibt. Was ist denn mit den Kindern und den Eltern, deren Kinder im Mai oder im Juli geboren sind, die dann jenseits des Stichtags liegen, den sie einführen wollen? Hier ist ein Widerspruch, und auch dazu sagen Sie nichts in Ihrem Antrag.
Es ist auch kein Argument in Ihrem Antrag enthalten, inwiefern die Verschiebung der Einschulung um zwei Monate von Bedeutung ist. Sie erwähnen, dass Studien kein einheitliches Bild ergeben und schreiben dann: „Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein.“ Das haben Sie auch vorhin so formuliert. Aber keine Belege und keine Beispiele.
Sie beklagen eine sogenannte Früheinschulung, beschäftigen sich aber mit keinem Wort mit den Auswirkungen einer Späteinschulung. Wenn Sie das umsetzen wollen, was Sie vorschlagen, um zu verhindern, dass Fünfjährige in die Schule gehen, nehmen Sie damit in Kauf, dass immer mehr Siebenjährige ihren ersten Schultag haben werden.
In diesem Beispiel sind es dann Kinder im Alter von bis zu sieben Jahren und zwei Monaten, die in die Schule gehen, gleichzeitig in eine Klasse – wenn man Kann-Kinder noch dazurechnet – mit Fünfjährigen. Welche Auswirkungen das auf die Integration dieser älteren Schülerinnen und Schüler in eine Grundschulklasse hat, auch dazu kein Wort in Ihrem Antrag.
Der AfD-Antrag berücksichtigt auch in keiner Weise die Veränderung gesellschaftlicher Realitäten und Rahmenbedingungen. Es ist doch nicht mehr so, dass heute wie vor 20 Jahren die Kinder erst ab dem 3. Lebensjahr in die Kindertagesstätte gehen. Wir leben in einer Zeit, in der die Kinder immer früher und manchmal schon im ersten halben Lebensjahr in die Kindertagesstätte gehen, und Sie sprechen davon, Kinder später einzuschulen.
In der Grundschule hat sich doch auch vieles verändert. Der Übergang zwischen Kita und Grundschule wurde gestärkt, Versetzungsregelungen wurden angepasst, sodass es in der 1. Klasse kein Sitzenbleiben gibt. Die Klassenmesszahl haben wir von 30 auf maximal 24 gesenkt, und wir haben aktuell mit durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen. Das alles ermöglicht doch eine bedarfsgerechte Förderung auch sehr junger Erstklässler.
Aber mit am wichtigsten ist, Sie prüfen in Ihrem Antrag nicht die bestehenden Möglichkeiten der Zurückstellung und erwähnen sie auch nicht. Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch ist auf Antrag der Eltern möglich. Wir haben im Oktober gehört, dass wir kontinuierlich von 4 % der Schülerinnen und Schüler, die einzuschulen sind, sprechen, ebenso kontinuierlich von 4 % Kann-Kindern, die aufgrund des Wunsches der Eltern früher in die Schule gehen. Inwieweit diese vorliegenden Zahlen eine Änderung des Schulgesetzes erfordern, führen Sie in Ihrem Antrag nicht aus.
Eine Einzelfallentscheidung, wie es jetzt vorliegend möglich ist, bietet doch Flexibilität und eben das Eingehen auf die individuelle Situation.
Wir haben keinen Grund, davon auszugehen, dass die Schulleitungen gemeinsam mit den Kitas und den Eltern hiermit nicht verantwortungsbewusst umgehen. Wenn die AfD der Überzeugung ist, dass die Schulleitungen hier nicht verantwortlich handeln, dann haben Sie mit Ihrem Antrag keine Belege geliefert.
Wir haben auf der Grundlage Ihres Antrags auch keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die Schulleitungen die Sorgen der Eltern ernst nehmen. Wir sind der Überzeugung, dass es von Bedeutung ist, dass die Einzelfallentscheidung mit Sinn und Verstand angewendet und hier auch im Sinne der Eltern geprüft wird.
Das Fazit also aus heutiger Sicht auf Grundlage des Antrags der AfD:
Es gibt zahlreiche Argumente und Aspekte, die Sie nicht abwägen bzw. nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen. Es gelingt Ihrem Antrag nicht, ein gesellschaftliches Problem zu beschreiben. Ihr Antrag enthält auch keine Argumente, die für eine Änderung sprechen. Er enthält keine Lösungen.
Er macht keine konkreten Vorschläge. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Herr Kollege! Es ehrt sie, dass Sie versuchen, auf einige Dinge nachträglich einzugehen, die Sie nicht in Ihrem Antrag erwähnt haben. Ich will aber ausdrücklich sagen, dass Sie den Wechsel des Schulbeginns in Ihrem Antrag nicht erwähnt haben und er damit auch nicht die Grundlage Ihres Antrags sein kann, aber ich habe darauf hingewiesen, dass es durch den Wechsel des Schulbeginns in den nächsten Jahren kaum noch der Fall sein wird, dass Fünfjährige eingeschult werden. Das ergibt sich anhand der Daten, die ich genannt habe. Damit habe ich beschrieben, dass die Problemlage von Ihnen nicht aufgezeigt wurde.
Dass die Ministerin gesagt hat, dass Studien unterschiedliche Hinweise geben, führt aber nicht dazu, dass man die entsprechende Konsequenz daraus ziehen muss, weil das Entscheidende ist – das ist das, was ich in meiner Rede gesagt habe –, dass wir eine Möglichkeit haben, Zurückstellungen durchzuführen.
Dies im Dialog der Betroffenen, nämlich der Schulen, der Kindertagesstätten und der Eltern, die dann individuell für ihr Kind sagen können, wir wollen eine Zurückstellung, und die dann auf die Schule zugehen und diese Möglichkeit nutzen können.
Es bleibt dabei, dass Sie mit Ihrem Antrag keine Argumente geliefert haben, die das rechtfertigen, was Sie im Forderungsteil Ihres Antrags schreiben.
Frau Ministerpräsidentin, wenn wir über die deutsche EURatspräsidentschaft sprechen, müssen wir berücksichtigen, dass wir uns in einem föderalen Bundesstaat, einem Föderalsystem bewegen und die föderale Kompetenz im Bereich der Bildung bei den Bundesländern liegt. Deswegen frage ich, bei welchen Themen und Inhalten RheinlandPfalz sich hier starkmachen will.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser Vorrede kann ich nur sagen, mit solch Schreckensszenarien werden Sie weder der Studie noch der Westpfalz gerecht.
Sie tun weder dem Institut der deutschen Wirtschaft noch der Westpfalz einen Gefallen mit dieser Darstellung, die Sie heute über diese Region liefern.
Ich sage es ganz deutlich: Die Westpfalz steht nicht vor dem Kollaps. Eine solche Torheit sollte niemals in einem rheinland-pfälzischen Parlament behauptet werden.
Wer eine solche Torheit behauptet, der kennt die Region und die Lebenswirklichkeit nicht und transportiert aus offenkundigen Gründen ein Klischee, das für die Region eine Belastung ist.
Das ist eine Provokation gegenüber den Menschen in der Region.
Wer von Kollaps spricht, der kennt auch die Studien nicht; denn diese Aussage lässt sich in keiner Weise mit der Studie belegen. Gerade das Gegenteil ist der Fall.
Das Fazit des empirischen Teils – die Studie von 290 Seiten kann man nicht in fünf Minuten zusammenfassen – ist, eine bei allen Indikatoren gefährdete und in diesem Sinn abgehängte Region gibt es in ganz Deutschland nicht.
Das ist das Fazit dieser Studie. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Die Westpfalz kommt in dieser Studie an vier Fundstellen vor. Es ist in dieser Studie klar zu erkennen und dargestellt, sie ist in der wirtschaftlichen Entwicklung nicht gefährdet. Das ist die klare Aussage in dieser Studie bei den Kriterien Arbeitslosenquote, Überschuldung der privaten Haushalte, Produktivität und Kaufkraft.
Sie ist in der demografischen Entwicklung – das ist die Aussage dieser Studie, Sie müssen die entsprechenden Kapitel lesen –, bei der Fertilitätsrate, der Lebenserwartung, dem Durchschnittsalter und den Einwohnern nicht gefährdet.
Das ist das, was die Studie in der Entwicklung der vergangenen Jahre feststellt.
Sie stellt fest, dass bei der Breitbandausstattung und der Ärztedichte keine Gefährdung dieser Region, der kompletten Raumordnungsregion Westpfalz vorliegt.
Bei den zwei Indikatoren, auf die die Studie hinweist, nämlich die kommunalen Schulden und die Immobilienpreise, spricht die Studie nicht von einem Kollaps der Region, und sie differenziert nicht über die Herkunft und den Hintergrund der Verschuldung. Es kann also festgestellt werden,
bei zehn von zwölf Indikatoren wird die Region als nicht gefährdet eingestuft. Das ist das, was in dieser Studie steht.
Ich sage ganz deutlich, ich bin stolz, dass es in den letzten 30 Jahren in diesem Land eine Politik gibt, die keine Region zurücklässt. Dies bedeutet umfangreiche Unterstützung der Regionen im Strukturwandel gerade auch für die Westpfalz.
Denken Sie an die Leistungen der Konversion, militärisch und zivil in der gesamten Westpfalz und ohne die finanzielle Hilfe des Bundes. Sehen Sie sich den Flughafen Zweibrücken an. Heute gibt es dort mehr Arbeitsplätze als zu Zeiten der militärischen Nutzung. Die Hochschulstandorte in Pirmasens und Zweibrücken und die Entwicklung der Universität Kaiserslautern mit ihren Studierendenzahlen sind zu nennen. KI und KL sind Stichworte, die weit bekannt sind. Der Breitbandausbau, der Ausbau der Infrastruktur mit der A 6, der B 10 und dem geplanten S-BahnAnschluss Zweibrücken/Homburg, zahlreiche Fördermaßnahmen, Stadt am Wasser in Zweibrücken, Dynamikum in Pirmasens, die Westpfalzinitiative, Zukunftsstrategie Region Zweibrücken, Kaiserslautern als 5G-Modellregion und die Wirtschaftsförderung sind zu nennen.
Das sind viele Stichworte. Ich könnte noch viele Stichworte ergänzen. Das sind Projekte, die gelaufen sind, die laufen und in die Zukunft wirken. Das sind Projekte, bei denen die Studie zeigt, dass sie wirken. Das ist das, was die Studie herausarbeitet.
Ich will nicht alle einzelnen Projekte nennen. Die FDP hat eine Große Anfrage zu den ländlichen Räumen gestellt. Man kann sich den Konversionsbericht ansehen, in dem sind viele Daten zu finden.
Wir tun bereits viel, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz und der Westpfalz durch Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Mobilität, Energiewende, Klimaschutz, soziale Sicherheit, Pflege und Gesundheitsversorgung zu garantieren.
Die Westpfalz fühlt sich nicht abgehängt.
Es gibt in einigen Teilen Probleme und strukturelle Herausforderungen. Die Menschen vor Ort arbeiten fleißig für eine Verbesserung und sind stolz auf ihre Region.
Zum Abschluss möchte ich den Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick zitieren, der zu dieser Studie befragt wurde. Er sagt, wenn jetzt von abgehängt gesprochen wird,
dann gibt das die Entwicklung in Pirmasens in keiner Weise wieder. Natürlich wäre es schöngeredet, wenn wir nicht auch sagen würden, dass es Risiken gerade in finanzieller Hinsicht gibt. Aber deshalb sind und fühlen wir uns noch lange nicht abgehängt.
Er empfiehlt, dass die Leute nach Pirmasens kommen und sich die Stadt anschauen sollen. Wer mit Vorurteilen kommt, stellt oft fest, wenn er offen für die Stadt und ihre Bürger ist, dass Pirmasens dynamisch, positiv und optimistisch ist mit Menschen, die etwas bewegen wollen. Viele Besucher gehen mit einem vollkommen anderen Bild, als sie es bei ihrer Ankunft hatten. Damit ist alles gesagt.
Nehmen wir die Studie als das, was sie ist, ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Regionalpolitik und zur Diskussion über die richtigen Instrumente dafür.
Es ist aber ganz sicher nicht die Grundlage für einfache populistische Schlagworte und nicht dafür, eine ganze Region schlechtzureden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere ländlichen Räume sind für die SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz zentral für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Wir haben als Fraktion immer ein klares Bekenntnis zu den ländlichen Räumen abgelegt und tun es weiter. Wir sind als Fraktion in den ländlichen Regionen tief verwurzelt. In vielen kommunalpolitischen Funktionen sind wir tief verwurzelt in den ländlichen Räumen dieses Landes.
Wir wollen, dass auf dem Land wie in der Stadt RheinlandPfalz für die Menschen eine gute Heimat ist.
Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz den Menschen eine gute Heimat ist. Diese Heimat kann gestaltet werden. Diese Heimat muss man gestalten. Hier beginnt die Politik. Vor Ort soll es gute Möglichkeiten geben, sich zu entfalten und ein gutes Leben zu führen. Die Bedingungen für ein gutes Leben vor Ort zu organisieren, ist Aufgabe von Politik.
Die Fragen, die die Menschen stellen, sind oft einfach, wenn man diese kommunalpolitische Erfahrung hat. Diese sind klar formuliert: Fährt der Bus? Gibt es gute Arbeit? Praktiziert der Arzt? Ist das Vereinsleben intakt? Das sind die alltäglichen Fragen, die Menschen berühren und bewegen, an denen wir arbeiten müssen und für die wir arbeiten wollen.
Deshalb ist es gut, dass diese Große Anfrage mit ihrem umfangreichen Material, das sie uns an die Hand gegeben
hat, gestellt wurde. Sie gibt uns Gelegenheit, hier in diesem Haus den Fokus auf die ländlichen Räume zu legen. Das ist ein positives Signal an unsere ländlichen Räume.
Wir müssen dabei bedenken, dass es d e n ländlichen Raum nicht gibt. Der ländliche Raum ist so vielfältig wie Rheinland-Pfalz vielfältig ist. Die Kollegin hat es gerade beschrieben. Deshalb müssen wir beachten, dass unsere ländlichen Räume nicht nur vielfältig, sondern vital sind. Sie bieten nicht nur Heimat, sondern sind auch ein volkswirtschaftlich bedeutsamer Arbeits- und Wirtschaftsraum. Viele kleine und mittelständische Unternehmen sind in den ländlichen Regionen beheimatet, vom lokalen Handwerker bis zum Weltmarktführer.
Die ländlichen Räume bieten preiswerten Wohnraum und ein naturnahes Umfeld. Sie zeichnen sich durch hohes ehrenamtliches Engagement, ein aktives Vereinsleben und ein gutes Miteinander aus.
Dennoch gibt es auch Herausforderungen gerade und insbesondere in strukturschwachen und vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen. Die Menschen dort erwarten zu Recht eine moderne Infrastruktur, eine gute Gesundheitsversorgung, attraktive Arbeitsplätze, eine gute Erreichbarkeit sowie kulturelle und schulische Angebote. Es muss daher alles darangesetzt werden, dass der ländliche Raum eine entsprechende wirtschaftliche Entwicklung nimmt, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.
Wir können konstatieren, dass die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz von einer guten wirtschaftlichen Lage profitieren. Die aktuelle wirtschaftliche Lage in unserem Land ist ausgesprochen positiv. Die ländlichen Räume – das zeigt auch die Antwort zur Großen Anfrage – sind Bestandteil dieser positiven wirtschaftlichen Entwicklung.
Es wird in dieser Großen Anfrage deutlich, wie umfangreich unsere Politik für die ländlichen Räume RheinlandPfalz gestaltet ist. Man sieht, was die Landesregierung für die ländlichen Räume tut, wenn man sich die Antworten anschaut. Man kann es zusammenfassen: Mit vielen verschiedenen Förderprogrammen, Initiativen, Projekten und Wettbewerben werden Städte und Dörfer gleichmäßig in ihren Bemühungen, die Lebensverhältnisse für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und nachhaltig zu gestalten, unterstützt.
Die Herausforderungen, die an die Politik und Gesellschaft gestellt werden, verlangen nach angepassten Antworten und Reaktionen auf die unterschiedlichen Problemstellungen. Deswegen braucht es die maßgeschneiderten Förderprogramme, die entsprechend der unterschiedlichen Sachzusammenhänge gestaltet wurden. So ist es möglich, den Kommunen eine genau passende Förderung zukommen zu lassen.
Ich verzichte auf die Nennung der vielen Einzelprojekte,
weil es dafür den Zeitrahmen einer Regierungserklärung bräuchte. Der steht uns heute Morgen nicht zur Verfügung.
Aber insgesamt lässt sich feststellen, dass unsere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger ihre liebenswerte attraktive Heimat darstellen, in der sie gerne wohnen wollen, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen stimmen. Daran arbeiten das Land, die regierungstragenden Parteien und Fraktionen sowie viele auf verschiedene Art ehrenamtlich tätigen Menschen in den Gemeinden, denen an dieser Stelle unser besonderer Dank gilt.
Wenn man das ehrenamtliche Engagement in unserem Land als Gradmesser nimmt, dann sieht man, dass wir bundesweit fast immer auf Platz 1 in den Rankings sind. Das kann nur dafür sprechen, dass die Menschen gern in Rheinland-Pfalz leben, auch und gerade in den ländlichen Räumen, und sich gerne dort engagieren. Das ist eine gute Basis für unsere weitere Arbeit für die ländlichen Räume.
Vielen Dank
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde darauf hingewiesen, dass wir in Rheinland-Pfalz den Privatschulen und ihren Trägern ein verlässlicher Partner sind. Wir unterstützen sie. Die Regelungsdichte dieses Gesetzes wurde bereits von der Ministerin und von Herrn Kollegen Henter korrekt und ausführlich dargestellt. Ich darf mich diesen Inhalten, wie sie vorgetragen wurden, anschließen und sichere zu, dass wir uns konstruktiv an den Beratungen im Ausschuss beteiligen werden.
........ 3707 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 3709 Abg. Gabriele Wieland, CDU:....... 3709 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3710 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 3710 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 3711
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und AfD einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 17/6245 –............ 3712
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/6299 –............ 3712
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Astrid Schmitt.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Clemens Hoch, Staatssekretär, Prof. Dr. Salvatore Barbaro, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin.
Entschuldigt:
Abg. Jens Ahnemüller, AfD, Abg. Monika Becker, FDP, Abg. Simone Huth-Haage, CDU, Abg. Matthias Joa, AfD, Abg. Alexander Licht, CDU, Abg. Iris Nieland, AfD, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Daniela Schmitt, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.
58. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 24.05.2018
B e g i n n d e r S i t z u n g : 0 9 : 3 0 U h r
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Postzustellung hat in Deutschland Verfassungsrang. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass eine flächendeckende, angemessene und ausreichende Dienstleistung im Postwesen gewährleistet werden muss. Dies ist eine Garantie für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Garantie wird durch das Postgesetz sowie die PostUniversaldienstleistungsverordnung geregelt. Sie legen zum Beispiel die Qualität der Postleistungen fest und machen Vorgaben zur Filial- und Briefkastendichte, zur Zustellhäufigkeit und zur durchschnittlichen Laufzeit von Postsendungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Grundlage für die heutige Debatte und für unseren Antrag. Es erreichen uns Berichte, dass bei der Bundesnetzagentur zunehmend Beschwerden im Postbereich eingehen. In jüngster Zeit ist die Deutsche Post mit Testversuchen, Problemen und Mängeln aufgefallen, die den Anschein erwecken, sie wolle die gesetzlich garantierte Qualität der Postdienstleistungen aufweichen.
Wir stellen mit unserem Antrag und mit dieser Debatte fest, dass die Post beim Briefverkehr immer noch einen öffentlichen Auftrag hat. Die Post darf nicht ihren Spielraum zum Nachteil der Kunden ausreizen. Es kann nicht der Anschein entstehen, dass man einmal testet, was machbar ist, um zu sehen, wie die Öffentlichkeit reagiert und was man durchbekommt.
Bereits der Modellversuch zu einer eingeschränkten Postversorgung, die im letzten Jahr getestet wurde, war ein Warnsignal für uns. Wir haben hier darüber debattiert. Man hat in diesem Zusammenhang damals über eine sogenannte Modernisierung der Post-Universaldienstvorgaben diskutiert. Deshalb brauchen wir die öffentliche Debatte und Aufmerksamkeit. Wir wollen die Botschaft senden, wir wollen die Post nicht aus ihren Vorgaben und Verpflichtungen entlassen.
Diese politische Debatte ist deswegen wichtig, weil wir im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen eine Auf- und Abweichung nicht hinnehmen wollen und dürfen. Es müssen die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden, gerade auch weil Umfragen bei den Kundinnen und Kunden zeigen, dass bei den Menschen kurze Laufzeiten und eine werktägliche Briefzustellung einen hohen Stellenwert genießen.
Was uns beschäftigt und worüber wir mit diesem Antrag auch öffentlich sprechen wollen, ist der Umgang mit dem Personal; denn gute Dienstleistung kann aus unserer Sicht nicht von guter Beschäftigung getrennt betrachtet werden.
Deswegen verunsichern jüngste Berichte über einen Konzernumbau. Bereits die Auslagerungen im Jahr 2015 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Regionalgesellschaften haben zur teilweisen Aushöhlung solider Beschäftigungsverhältnisse mit angemessener Vergütung, zur Aushöh
lung stabiler Mitbestimmungsstrukturen und weitreichender Schutzrechte zugunsten von schlechteren Arbeitsbedingungen geführt, die all dies nicht beinhalten. Wir betonen, dass angesichts der gut laufenden Geschäfte der Deutschen Post für uns Qualitätsminderungen sowie die Zunahme des Drucks auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nachvollziehbar sind.
Es ist zu befürchten, dass das Lohnniveau bei der Post auf Dauer mit solchen Maßnahmen abgesenkt werden soll. Wir stellen fest, dass die Privatisierung der Post ein wirtschaftlicher Erfolg war. Dazu haben mehrere Portoerhöhungen beigetragen, die die Post in den vergangenen Jahren durchgedrückt und durchgesetzt hat. Es ist für uns wichtig, dass das Unternehmen auch seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht wird und gemeinsam mit den Beschäftigten eine Lösung findet, wie alle von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens profitieren können.
Daher sind der Antrag und die Debatte ein Signal an die Post, dass eine öffentliche Aufmerksamkeit besteht, diese weiter besteht und wir die Entwicklung weiter betrachten.
Zum Abschluss will ich zum sogenannten Alternativantrag der CDU kommen. Man kann ihn nicht Alternativantrag nennen, weil ein Alternativantrag eigentlich dazu da ist, Alternativen aufzuzeigen. Hier liegt ein Plagiat vor. Zu 99,9 % wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen abgeschrieben. Es gibt zwei signifikante Änderungen. Wir sprechen uns im Titel klar für die Stärkung der Tarife aus. Das haben Sie gestrichen. Das ist etwas, was auffällt. Das darf bei Ihnen in der Überschrift nicht vorkommen. Sie haben den Antrag ergänzt, in dem Sie einen Bundesratsantrag fordern. Das scheint ein durchsichtiges Manöver zu sein.
Sie haben bei der Aktuellen Debatte im letzten Jahr zu dem Thema gesagt, man dürfe keine Denkverbote haben.
Das wäre Ihre Chance gewesen, hier aufzuzeigen, was Sie darunter verstehen.
Jetzt schreiben Sie einfach unseren Antrag ab und wollen diesen ergänzen. Wir bleiben bei unserem Antrag und werden diesem zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, die CDU-Fraktion fragt heute Morgen nach der Anhörung des Bildungsausschusses. Nun war Grundlage der Anhörung des Bildungsausschuss der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Keine der Anzuhörenden hat nach meiner Erinnerung, weder schriftlich noch mündlich, auch nur annähernd die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion empfohlen.
Die Kollegen fragen auch heute Morgen nicht nach ihrem eigenen Gesetzentwurf. Deswegen frage ich Sie: Können Sie dem Landtag Gründe nennen, warum wir dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zustimmen sollten, und wenn ja, welche?