Herr Kollege Brandl, eine dritte Rheinbrücke wäre eine Bundesangelegenheit, und das Land kann erst dann Planungskapazitäten im Rahmen der Auftragsverwaltung zur Verfügung stellen,
wenn ein entsprechender Auftrag des Bundes an das Land gerichtet worden ist. Sollte dies der Fall sein, werden wir selbstverständlich die Planungskapazitäten zur Verfügung stellen, gegebenenfalls auch das Personal beim Landesbetrieb Mobilität aufstocken, um dieses Projekt mit der gleichen Leidenschaft und dem gleichen Engagement voranzutreiben wie alle anderen Projekte des Bundesverkehrswegeplans, die das Land Rheinland-Pfalz betreffen. Entsprechendes steht auch im Koalitionsvertrag.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. – Wir sprachen gerade von Machern. Die momentane Oberbürgermeisterin ist nicht zu beneiden. Welche Gespräche hat denn die langjährige CDU-Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, Dr. Eva Lohse, in der Vergangenheit mit der Landesregierung geführt, und welche Standpunkte hat sie im Hinblick auf die dritte Rheinquerung vertreten?
Die frühere Oberbürgermeisterin Eva Lohse hat mit mir Gespräche über die Hochstraße Nord geführt. An ein Gespräch über eine dritte Rheinquerung kann ich mich nicht erinnern.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, immerhin hat die Ministerpräsidentin selbst bekräftigt, dass in der Region eine dritte Brücke erforderlich sei. Ein Bau bei Altrip würde die Stadt Ludwigshafen zunächst einmal nicht belasten. Jetzt ist die Frage: Wenn es so ist, dass eine dritte Brücke erforderlich ist, was tut dann die Landesregierung, um die nach Ihren Worten nicht existierende Einstimmigkeit auf der kommunalen Ebene herbeizuführen, das zu koordinieren und dann wiederum auf die Bundesebene zu tragen?
(Vereinzelt Unruhe bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was macht denn die AfD? – Glocke des Präsidenten)
Ich habe vorhin die jetzige Situation vorgetragen. Ich halte als Wirtschafts- und Verkehrsminister Rheinquerungen grundsätzlich für eine Verbesserung und für sinnvoll. Ich habe allerdings auch die Aufgabe, gegenüber der Bevölkerung und der Öffentlichkeit transparent und aufrichtig zu sein. Den Eindruck zu erwecken, dass wir mit einer dritten Rheinquerung die gegenwärtigen Verkehrsprobleme in Ludwigshafen lösen könnten, möchte ich um jeden Preis vermeiden. Deswegen habe ich mich auf öffentliche Anfrage hin auch immer dahin gehend geäußert, dass eine solche Rheinbrücke wünschenswert wäre.
Wir sehen die Situation, dass man vor Ort eine Tunnellösung präferiert. Daraufhin haben beide Landesregierungen gesagt, eine solche können wir nicht zum Bundesverkehrswegeplan anmelden, weil aussichtslose Projekte nicht angemeldet werden sollen. Es ist ein Konsens, weil ansonsten jedes Land alles anmeldet, von dem man genau weiß, das funktioniert sowieso nicht. Der Bund hat dann Berge zu prüfen, und man schiebt den Schwarzen Peter nach Berlin und sagt, wir hätten es gebaut, aber die wollen nicht. Um eine solche Situation zu vermeiden, die auch einem föderalen Miteinander unwürdig ist, hat man sich darauf verständigt, nur aussichtsreiche Projekte anzumelden.
Jetzt stehen wir vor der Situation – wenn das kommunal nicht gewünscht ist –, dass es eine sehr geringe Realisierungswahrscheinlichkeit hat und die Länder gesagt haben, dann brauchen wir es nicht weiter voranzutreiben. Das ändert aber nichts daran, dass ich als Verkehrsminister es für wünschenswert und sinnvoll erachte.
dann glaube ich, es gibt eine kommunale Selbstverantwortung, und ich gehe schon davon aus, dass die Menschen, die sich dort eine Meinung gebildet haben, diese sich im vollen Bewusstsein gebildet haben, auch unter Einbeziehung der damit verbundenen Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund kann ich nur meine Haltung und meine Bereitschaft signalisieren, aber ich sehe meine Aufgabe nicht darin, auf Menschen so lange einzureden, bis sie meine Meinung übernommen haben.
Vielen Dank. – Herr Minister, werden bei der Landesregierung Szenarien dahin gehend durchgespielt, dass es durch weitere mögliche Schäden im Straßen- und Brückensystem zu einem totalen Verkehrskollaps zwischen Ludwigshafen und Mannheim kommt?
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD), Petition „Stoppt die Früheinschulung in Rheinland-Pfalz!“ – Nummer 3 der Drucksache 17/10327 – betreffend, auf. – Herr Paul, bitte.
1. Warum spricht sich die Landesregierung gegen eine Kann-Bestimmung für Kinder aus, die im Juli oder August sechs Jahre alt werden, obwohl das Bildungsministerium selbst mitteilte, es gäbe keinen eindeutigen Beleg, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser sei?
2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass eine zu frühe Einschulung ein Hindernis für den schulischen Erfolg ist?
3. Wie ist die Verweigerung des Elternwillens in dieser den Eltern so wichtigen Angelegenheit vereinbar mit der Position, dem Elternwillen beim Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule höchste Priorität einzuräumen?
4. Wird die Landesregierung Konsequenzen ziehen, falls die Petition das Quorum erreicht? Falls ja, welche?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, zunächst mit einer Vorbemerkung:
Gegenstand der Onlinepetition „Stoppt die Früheinschulung in Rheinland-Pfalz!“ ist der in Rheinland-Pfalz geltende Einschulungsstichtag, der 31. August. Gefordert wird eine Verlegung dieses Stichtags zur Einschulung auf den 30. Juni. Alternativ soll den Eltern, deren Kinder im Juli oder August sechs Jahre alt werden, die Entscheidungsfreiheit gegeben werden zu beurteilen, ob ihr Kind noch in diesem Jahr oder erst im folgenden Jahr eingeschult wird.
In Rheinland-Pfalz stellt sich die Situation heute wie folgt dar: Gemäß § 57 des Schulgesetzes besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, die Schule mit Beginn des Schuljahres. Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch ist gemäß § 58 Abs. 2 des Schulgesetzes aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Die Zurückstellungsquote liegt in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren relativ konstant bei rund 4 %. Dies zeigt, dass die Schulleitungen die Sorgen der Eltern ernst nehmen und gemeinsam mit den Gesundheitsämtern gute Entscheidungen für den jeweiligen Einzelfall treffen.
Andererseits können Kinder, die nicht schulpflichtig sind, sogenannte Kann-Kinder, gemäß § 58 Abs. 1 des Schulgesetzes auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des ersten Schuljahres teilnehmen werden. Auch hier trifft die Entscheidung die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Kann-Kinder-Quote liegt in Rheinland-Pfalz bei rund 4,3 %.
Diese Stichtagsregelung gilt in Rheinland-Pfalz seit 2008. Bis dahin war der Stichtag der 30. Juni; er wurde also lediglich um zwei Monate verändert. Diese Regelung erfährt seit über zehn Jahren eine breite Akzeptanz.
gelung, wonach Kinder schulpflichtig sind, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24. Oktober 1997 „Empfehlungen zum Schulanfang“. Die Kultusminister der Länder kommen darin überein, dass der Stichtag zwischen dem 30. Juni und 30. September liegen soll. Hintergrund ist die im internationalen und europäischen Vergleich sehr späte Einschulungspraxis in Deutschland gewesen.
Forschungsergebnisse zur Beschulung jüngerer Kinder in Deutschland geben kein eindeutiges Bild. Es gibt Studien, die auf mögliche Nachteile hinweisen, es gibt aber auch Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass eine frühe Einschulung keine Nachteile im späteren Bildungsverlauf mit sich bringt. Weil nicht jedes Kind gleich ist, gibt das Schulgesetz die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung zur Zurückstellung vom Schulbesuch auf Antrag der Eltern. Diese wird, wie gesagt, auch genutzt.
Zu Frage 3: Beide Sachverhalte, die Einschulung in der Grundschule und der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule, sind nicht vergleichbar.
Bei der Einschulung eines Kindes geht es um die Erfüllung der Schulpflicht. Dazu ist eine generelle Regelung mit Stichtag erforderlich. Einen solchen Stichtag hat Rheinland-Pfalz – wie andere Bundesländer auch – festgelegt.
Der Schulpflicht ist immanent, dass nicht die Eltern die Wahl haben können, ob und wann sie ihre Kinder zur Schule schicken. Es geht, wie eben dargestellt, allenfalls im Rahmen von Einzelfallentscheidungen darum, ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen.
Bei dem Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule haben die Kinder bereits vier Jahre die Grundschule besucht. In dieser Zeit werden die Eltern umfänglich zum Lern- und Leistungsstand ihres Kindes beraten und erhalten von der Grundschule eine Empfehlung zum Besuch der weiterführenden Schule. Die Eltern wählen auf dieser Grundlage die weiterführende Schule, an der sie ihr Kind anmelden möchten. Dabei spielt selbstverständlich die Empfehlung der Grundschule eine große Rolle.
Zu Frage 4: Bei der Onlinepetition handelt es sich nicht um eine Petition im formellen Sinne. Falls die Onlinepetition das erforderliche Quorum erreicht und als Legislativpetition dem Landtag zugeleitet wird, hat der Landtag entsprechend der Bestimmungen seiner Geschäftsordnung über das weitere Verfahren zu entscheiden. Selbstverständlich wird die Landesregierung einem möglichen Ersuchen des Landtags um fachliche Stellungnahme nachkommen.
Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Vielleicht habe ich es überhört, aber können Sie vielleicht noch einmal ausführen, in welchem Umfang die Möglichkeiten
der Zurückstellung vom Schulbesuch in Anspruch genommen werden? Sie haben gesagt, dass es gemacht wird. Haben Sie eine Größenordnung? Vielleicht habe ich das überhört.
Bei der Zurückstellung der Kinder sind es rund 4 %. Das ist ein relativ kontinuierlicher Anteil. Für das Schuljahr 2018/2019 standen 34.125 Kinder zur Einschulung an. Davon wurden 923 Jungen und 425 Mädchen zurückgestellt.
Frau Ministerin, mich würde interessieren, ob es bei den genannten 4 % oder insgesamt den Anträgen auf Zurückstellung in der Regel komplikationslos abläuft. Auf welche prozentuale Höhe belaufen sich Anträge, die negativ beschieden werden, bei denen die Kinder also in die Schule gehen müssen?