Protocol of the Session on October 23, 2019

Frau Ministerin, mich würde interessieren, ob es bei den genannten 4 % oder insgesamt den Anträgen auf Zurückstellung in der Regel komplikationslos abläuft. Auf welche prozentuale Höhe belaufen sich Anträge, die negativ beschieden werden, bei denen die Kinder also in die Schule gehen müssen?

Wir haben keine Statistik darüber, wie viele Anträge abgelehnt werden. Darüber wird keine Statistik geführt, sondern nur über die positiv beschiedenen Anträge. Zur Frage der Komplikationen oder Ablehnungen haben wir herumgefragt. Wir hören über diese Regelung nichts. Wir haben keine Problemfälle. Es gab – der Staatssekretär konnte sich daran erinnern – in seiner dienstlichen Laufbahn einen Fall, bei dem es Probleme gab. Mir selbst sind in meiner Amtszeit keinerlei Fälle zur Kenntnis gekommen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Es mag sein, dass Sie das für nicht vergleichbar halten. Gleichwohl wäre an dieser Stelle mit wenigen Änderungen eigentlich ein Mehr oder zumindest ein wahrnehmbares Mehr an Elternwille möglich. Es geht letztendlich nur um Monate und keine großen Veränderungen. Warum denken Sie nicht daran, diese Änderungen so zu fassen? Ich meine, es steht immerhin eine Anzahl von Bürgern dahinter, die das möchte.

Herr Abgeordneter, ich habe gerade ausgeführt, was wir tun, wenn eine solche Petition im Landtag formell behandelt wird. Diese Onlinepetition ist keine formelle Petition. Das ist ein Onlineforum, eine Gesellschaft – ich weiß nicht, welche Rechtsform die hat –, die sagt, man kann im Internet Onlinepetitionen starten. Die haben sich als Quorum

12.000 gestellt. Meines Wissens nach waren es gestern Abend rund 7.600 Bürgerinnen und Bürger, die dieser Onlinepetition gefolgt sind. Ich glaube, fast die Hälfte oder ungefähr ein Drittel waren nicht rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger, sondern kommen aus dem übrigen Bundesgebiet.

Wenn diese Onlinepetition eingereicht wird, werden wir Stellung dazu nehmen. Dabei sind aus meiner Sicht drei Dinge zu berücksichtigen: zum einen, dass uns – wie ich gerade auf die Frage der Abgeordneten Beilstein ausgeführt habe – keine Problemfälle bekannt sind. Zum anderen haben wir die Flexibilität, dass Kinder zurückgestellt werden können. Und zum Dritten geht es bei der Diskussion um zwei Monate. Wir hatten früher den früheren Stichtag zum 30. Juni, bis dieser vor elf Jahren auf den 31. August verändert worden ist. Es gab auch damals Diskussionen darüber, ob man den Stichtag nicht noch weiter nach vorne verlegen sollte. Diese Diskussionen gibt es letztlich, egal wie Sie den Stichtag wählen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt.

Frau Ministerin, im Alter von fünf bis sechs Jahren kennen die Eltern ihre Kinder sicherlich am besten, anders als nach vier Jahren Grundschule, wenn den Lehrern eine hohe Kompetenz für das schulische Leistungsvermögen eines Kindes zugesprochen werden muss. Deshalb will ich noch einmal nachhaken.

Warum sehen Sie keinen Widerspruch darin, einerseits den Elternwillen angesichts eines Übergangszeitraums bei der Einschulung von nur zwei Monaten für den Regelfall zu verweigern, andererseits dem Elternwillen hinsichtlich des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schule höchste Priorität einzuräumen?

Herr Abgeordneter Schmidt, ich würde gerne auf meine Antwort zu Frage 3 Bezug nehmen, die genau diese Frage beantwortet hat.

(Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: Können Sie das noch einmal ausführen? – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Man kann auch dasselbe fünfmal fragen!)

Ich kann Ihnen das gerne noch einmal vorlesen:

Beide Sachverhalte, die Einschulung in die Grundschule und der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule sind nicht vergleichbar. Bei der Einschulung eines Kindes geht es um die Erfüllung der Schulpflicht. Dazu ist eine generelle Regelung mit Stichtag erforderlich. Einen solchen Stichtag hat Rheinland-Pfalz wie andere Bundesländer auch festgelegt.

Der Schulpflicht ist immanent, dass nicht die Eltern die Wahl haben können, ob und wann sie ihre Kinder zur

Schule schicken. Es geht, wie eben dargestellt, allenfalls im Rahmen von Einzelfallentscheidungen darum, ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen.

Bei dem Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule haben die Kinder bereits vier Jahre die Grundschule besucht. In dieser Zeit werden die Eltern umfänglich zum Lern- und Leistungsstand ihres Kindes beraten und erhalten von der Grundschule eine Empfehlung zum Besuch der weiterführenden Schule. Die Eltern wählen auf dieser Grundlage die weiterführende Schule, an der sie ihr Kind anmelden möchten. Dabei spielt selbstverständlich die Empfehlung der Grundschule eine große Rolle.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Frau Ministerin, für die Eltern spielt insbesondere der Übergang zwischen Kita und Grundschule eine ganz zentrale Rolle, weil sie wollen, dass ihr Kind auf die Schule gut vorbereitet ist und nicht gleich im ersten Jahr irgendwo hinterherhinkt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage, wie Sie die Regelungen dieses Übergangs von der Kita zur Grundschule bewerten und wie Sie zu dem Thema „Vorschulprogramme“ in den Kitas stehen.

Herr Abgeordneter, wir haben in den vergangenen Jahren genau auf diesen Übergang Kita – Grundschule großes Augenmerk gerichtet. Das tun wir auch heute. Wir haben deshalb mit Frau Professorin Kammermeyer und anderen zusammen Handreichungen erarbeitet, die genau diesen Übergang in den Blick nehmen. Das sind Handreichungen für die Kitas, aber eben auch für die Grundschulen.

Wir haben alle Grundschulen und Kitas in Rheinland-Pfalz mit diesen Handreichungen versorgt, die genau diesen Übergang gestalten sollen. Sie beschreiben, wo es Material und Unterstützung gibt, wie man diesen Übergang gestaltet, damit er gut gelingt und die Kitas in dem letzten Jahr vor der Grundschule sozusagen mit den Grundschulen Hand in Hand gehen. Wir haben im letzten Jahr vor der Grundschule einen fast 100%igen Anteil von Kindern in den Kitas.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Das Thema „Vorschulprogramme“?)

Vorschulprogramm, das hatte ich noch nicht beantwortet. Sie wissen, dass wir keine Vorschule im klassischen Sinne haben. Natürlich legen die Kitas im letzten Jahr vor der Grundschule aber ihr Augenmerk darauf, was die Kinder in der Grundschule können sollten, wenn sie dort starten.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt.

Frau Ministerin, ich habe die Zeit genutzt und hin und her darüber nachgedacht, ob Ihre Antwort eine Antwort auf meine Frage war. Das war sie aus meiner Sicht nicht hinreichend. Deswegen formuliere ich sie noch einmal neu.

Selbstverständlich gibt es die Aufgabe der Politik, eine Schulpflicht für die Einschulung auch zeitlich festzulegen. Dennoch, wenn man davon ausgeht, dass die Eltern ihre Kinder gerade vor der Einschulung am besten kennen, dann müsste man doch dafür sein, dass Politik einen gewissen Flexibilisierungsspielraum ermöglicht. Dieser Flexibilisierungszeitraum, den die Verantwortlichen dieser Petition fordern, ist geringfügig, wäre aber sehr sinnvoll, um sozusagen die – –

Herr Schmidt, es geht um eine Fragestellung.

Kinder maximal gut zu einem bestmöglichen Zeitpunkt einschulen zu können. Deswegen soll die Politik auf so etwas Rücksicht nehmen.

(Abg. Alexander Fuhr, SPD: Das wurde ausführlich beantwortet, zweimal schon! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ausführlich wurde das beantwortet, ausführlich!)

Das haben Sie nicht beantwortet, warum das nicht geschieht. Danke.

Herr Schmidt, es gibt einen Anspruch auf eine Antwort, aber nicht auf die gewünschte Antwort.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Also ich habe die Frage auch nicht so ganz verstanden.

Bei mir ist am Empfängerhorizont angekommen: Es war dieselbe mit einer ausführlicheren Begründung.

Danke, das ist bei mir auch angekommen. Ich nehme noch einmal Bezug auf meine Antwort, die ich bereits zweimal verlesen habe.

(Heiterkeit der Abg. Monika Becker, FDP – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Ich will die nochmal hören!)

Damit ist die Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Cornelia Willius-Senzer (FDP) , Arbeitnehmerentsendung zwischen Deutschland und Frankreich – Nummer 4 der Drucksache 17/10327 – betreffend.

Wer trägt vor? – Herr Abgeordneter Wink bitte.

Vielen Dank. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wird seitens der beteiligten Länder die Arbeitnehmerentsendung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bewertet?

2. Welche Vereinbarungen wurden im Rahmen des Treffens getroffen?

3. Wurde und wenn ja, wie, die rheinland-pfälzische Wirtschaft eingebunden?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Treffens?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entsenderichtlinie der EU trat Ende 1996 in Kraft und gilt für Unternehmen, die Arbeitnehmer zeitlich begrenzt in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Ziel ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Mindestschutzbestimmungen des Staates zu garantieren, in den sie entsandt werden.

Damit soll Sozialdumping verhindert werden. Ein solches wäre gegeben, wenn Arbeitnehmer aus Niedriglohnländern zu Niedriglöhnen in einem Hochlohnland beschäftigt werden.

Die Arbeitgeber müssen sich während der Entsendung an die Regelungen im Zielland zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, bezahltem Mindesturlaub, Mindestlöhnen, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz sowie an Schutzmaßnahmen für Schwangere und Jugendliche halten.