Sylvia Groß

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Last Statements

............ 7677, 7680 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:....... 7678 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:....... 7679, 7680 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos:. 7680 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie: 7681
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13560 – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss.......... 7682
Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13550 – Erste Beratung.................. 7682
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13550 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7682
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Nicole Steingaß, Staatssekretärin.
Entschuldigt:
Vizepräsident Hans-Josef Bracht; Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Matthias Joa, AfD, Abg. Marcus Klein, CDU, Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD; Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär, Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär.
113. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 11. November 2020
Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In nur acht Jahren stieg die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Rheinland-Pfalz von 92.000 auf knapp 161.000 im Jahr 2017, das heißt um 75 %, und die Zahl wird weiter steigen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden Pflege stellt daher eine sehr große Herausforderung für Staat und Gesellschaft dar.
Dabei muss insbesondere stets das Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen, welches wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken möchten. Uns liegt hier ganz besonders der Bereich der selbstständigen bzw. überwiegend selbstständigen Sicherstellung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit im Rahmen des Bezugs von Pflegegeld bzw. von Kombinationsleistungen am Herzen. Unter anderem deshalb soll der von uns vorgesehene Landeszuschuss zum Pflegegeld zunächst der entsprechenden Gruppe von Pflegebedürftigen zugutekommen.
Von den knapp 161.000 Pflegebedürftigen in RheinlandPfalz werden rund 88.000, mehr als 50 %, in häuslicher Umgebung, und zwar im Rahmen des ausschließlichen Bezugs von Pflegegeld, gepflegt. Hinzu kommen diejenigen, die die Pflege durch Kombinationsleistungen zumindest überwiegend sicherstellen. Somit ist die häusliche Pflege unter dem Gesichtspunkt des anhaltenden und sich zunehmend verschärfenden Pflegefachkräftemangels und der begrenzten Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversiche
rung von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft, die nicht zu ersetzen ist, meine Damen und Herren.
Die häusliche Pflege erfährt, meist durch Angehörige oder andere nahestehende Personen durchgeführt, ein hohes Maß an Akzeptanz durch die Pflegebedürftigen. Damit ist die häusliche Pflege die tragende Säule zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Pflege. Diese ist nur gesamtgesellschaftlich und bei angemessener Berücksichtigung und Förderung aller Arten von Pflegeleistungen zu bewältigen.
Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass die Ansprüche Pflegebedürftiger, die ein Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen beziehen, im Vergleich zu Pflegebedürftigen, die Pflegesachleistungen beziehen, deutlich geringer ausfallen. Dabei soll gerade das Pflegegeld die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, indem diese das Pflegegeld zur freien Gestaltung ihrer Pflege einsetzen können. Hier besteht Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, in Bayern gibt es ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr, unabhängig vom Pflegegrad und unabhängig von der Pflegeleistung. So wünschenswert eine solche Regelung auch sein mag, so ist sie angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation derzeit nicht machbar. Daher erscheint uns vorerst eine Beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten und eine Differenzierung bei der Höhe des Landeszuschusses in Abhängigkeit vom Pflegegrad sachgerecht. Mit dem vorgesehenen Anspruch auf einen Landeszuschuss zum Pflegegeld
ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – in Höhe von je nach Pflegegrad 400 bis 1.000 Euro jährlich stärken wir das Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen und damit auch insbesondere die Möglichkeit, Angehörigen und anderen, die Pflegebedürftige bei der Gestaltung des Alltags unterstützen, eine gegebenenfalls zusätzliche materielle Anerkennung zukommen zu lassen.
Pflege stärken, Engagement wertschätzen und anerkennen!
Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Also, Herr Wäschenbach, das nehme ich Ihnen nicht ab, dass Ihnen die Pflege so sehr am Herzen liegt.
Wir haben durch die häusliche Pflege – – – Sie haben es selbst gesagt: Die häusliche Pflege ist Deutschlands größter Pflegedienst. 75 % werden zu Hause gepflegt.
Wenn das nicht der Fall wäre, würde die Pflege, würde der Pflegemarkt zusammenbrechen.
Ich will es noch einmal ganz kurz erwähnen.
Der Landeszuschuss zum Pflegegeld ist kein Geschenk. Man braucht es auch nicht auf Bundesebene zu machen, wie Sie gesagt haben, sondern das Land kann im Sinne der Daseinsfürsorge sehr wohl einen Zuschuss geben.
Der Landeszuschuss zum Pflegegeld ist eine Anerkennung und Aufwertung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, die die Pflege ausschließlich selbst organisieren und größtenteils selbst sicherstellen, mit all den verbundenen Belastungen
und Schwierigkeiten.
Die Anerkennung in Form eines Landeszuschusses ist eine staatliche Fürsorgeleistung zum Pflegegeld, nicht nice to have. Sie ist überfällig, sie ist notwendig.
Danke schön.
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kollegen! Nachstehend MSM genannt werden Männer, die Sex mit Männern haben. Die Richtlinie zur Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten, die Hämotherapie-Richtlinie, aufgestellt von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, stellt den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik dar.
Der Arbeitskreis Blut, ein Expertengremium, berät die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder in Fragen der Sicherheit bei der Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten und sorgt mit dafür, dass das Transfusionsrisiko minimalisiert wird und Patienten sich in optimaler Sicherheit wähnen können.
Schließlich beginnt die Herstellung eines Blutprodukts mit der sorgfältigen Auswahl der Blutspender. In wiederkehrenden Abständen stellt eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus vielen Vertretern verschiedenster Fachkreise – Arbeitskreis Blut, Paul-Ehrlich-Institut, Robert KochInstitut, Bundesärztekammer –, Forschungs- und Studienergebnisse zum Thema „Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten – Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft“, zuletzt Juli 2016, vor. Hierin heißt es: „Hinsichtlich bestimmter sexueller Praktiken ist das Infektionsrisiko von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich ist der ungeschützte rezeptive anale Verkehr mit einem sehr hohen Infektionsrisiko assoziiert. MSM praktizieren häufiger analen Verkehr als heterosexuelle Paare. Eine Koinfektion mit anderen sexuell übertragbaren [Erkrankungen oder] Infektionen [, zum Beispiel Syphiliserreger,] erhöht die Wahrscheinlichkeit, bei Sexualkontakten HIV zu erwerben.“
Bezüglich der Transsexualität heißt es: „Inzwischen gelten Transsexuelle [als zur MSM-Gruppe zugehörig] als eine Risikogruppe, die lange Zeit nicht als solche erkannt wurde, obwohl diese Personen im Durchschnitt ein 49-fach höheres Risiko einer HIV-Infektion gegenüber der Allgemeinbevölkerung haben.“
Bezüglich der HIV-Prävalenz in Westeuropa heißt es in die
sem Papier, in der Allgemeinbevölkerung betrage sie 0,44 %. Bei Transgenderfrauen liegt sie um das 47-Fache höher,
bei MSM um das 14-fache höher im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung, weswegen das Robert Koch-Institut das HIV-Infektionsgeschehen in Deutschland primär durch die Entwicklung unter MSM geprägt sieht.
Diese Erkenntnisse, meine Damen und Herren, finden ihren Niederschlag in den Blutspenderichtlinien, in denen es heißt – noch heißt –: „Zeitlich begrenzt von der [Blut]Spende zurückzustellen sind Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten [wie Hepatitiden und HIV darstellt]“, und zwar für zwölf Monate. Noch, also.
Heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten übrigens, die häufig ihre Geschlechtspartner wechseln, gehören mit zu dieser Rückstellungsfrist. Im Übrigen wurde mit der Novellierung der Hämotherapie-Richtlinie 2017 bereits eine Liberalisierung vom bis dahin generellen Ausschluss von Risikogruppen hin zur oben genannten Rückstellfrist eingeführt. Offensichtlich konnte diese Änderung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse vollzogen werden.
Im Ampel-Antrag wird den Experten, die an der Konzeption der Blutspenderichtlinien beteiligt sind, aufgrund der Zulassungskriterien für diese Risikogruppen Diskriminierung unterstellt. Es ist bedenklich, dass die Antragsteller nicht fähig und nicht willens sind, zwischen Personen und Verhalten – hier den sexuellen Praktiken – zu differenzieren.
Noch einmal: Es werden keine Personen diskriminiert. Es sind ausschließlich die zuvor genannten Sexualpraktiken, die nachweislich mit einem erhöhten Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Infektionen, einschließlich HIV, assoziiert sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen oder darauf hinweisen, dass der Ausschluss von der altruistischen Blutspende mit keinem einzigen persönlichen Nachteil für die zurückgestellten Personen verbunden ist. Daher ist der Begriff „Diskriminierung“ hier völlig deplatziert.
Meine Damen und Herren, die Empfänger von Blutprodukten, die Patienten, haben das Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit, und das ist das höhere Rechtsgut als der Wunsch einzelner Personen zur Blutspende. Die meisten Länder Europas praktizieren eine zwölfmonatige Rückstellungsfrist für Risikogruppen. Nur weitere, umfassende und wissenschaftliche Erkenntnisse können zu Änderungen in der Einschätzung des Risikos und damit einer möglichen weiteren Liberalisierung führen, oder eben auch nicht. Das entscheiden die an der Konzeption der Blutspenderichtlinien beteiligten Experten. Die Antragsteller entscheiden
es ganz sicher nicht.
Einfach an den derzeit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen vorbei mal eben das Transfusionsgesetz ändern zu wollen, halten wir für einen nicht gangbaren Weg und können Ihrem Antrag daher leider nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Der Startschuss für das Pilotprojekt „Telemedizinische Assistenz Rheinland-Pfalz“ ist gefallen. Das ist eine gute Nachricht.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden telemedizinische Assistenzkräfte Patienten zu Hause aufsuchen und mithilfe moderner telemedizinischer Ausrüstung – Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Pulsoximeter, 12-Kanal-EKG etc. – verschiedene Vitalparameter digital erfassen, um diese mittels eines mitgeführten Tablets direkt an die teilnehmenden Hausarztpraxen weiterzuleiten. Der jeweilige Hausarzt
hat anschließend die Möglichkeit zur Sichtung der übermittelten Vitalparameter und kann mit den telemedizinischen Assistenzkräften bzw. Patienten in Kontakt treten. Das entlastet die Hausärzte und schafft Freiraum für die Behandlung anderer Patienten.
Es nehmen 24 hausärztliche Praxen mit 56 Hausärzten und 46 telemedizinischen Assistenzkräften in vier ländlichen Regionen teil. So viel in Kürze zu diesem Projekt. Ob die zusätzlichen, mit der telemedizinischen Assistenz einhergehenden Delegationsmöglichkeiten, einen – ich zitiere – „wichtigen Schritt zur Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung“ darstellen, wie es der Titel der Aktuellen Debatte suggeriert, daran haben wir allerdings unsere Zweifel.
Der Titel verschleiert die jahrelange Untätigkeit der Landesregierung, frühzeitig und vor allem effizient für ärztlichen Nachwuchs zu sorgen. Die Erfolge, die etwa im Rahmen der Maßnahmen des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung bisher erzielt werden konnten, sind mehr als überschaubar. Bei anderen Maßnahmen wie beispielsweise der Landarztquote, wie sie im Rahmen des Landesgesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz beschlossen wurde, werden sich erste Erfolge in gut elf Jahren zeigen.
Meine Damen und Herren, wir kennen das ganze Spektrum der ärztlichen medizinischen Leistungen, das Hausärzte zu erfüllen haben. Nur Hausärzte in ausreichender Zahl, die wir bald nicht mehr haben, können zur Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung beitragen. Heute stehen wir vor der fast unlösbaren Aufgabe, gerade im Bereich der hausärztlichen Versorgung und in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz eine qualitativ hochwertige flächendeckende hausärztliche und bald auch fachärztliche Versorgung sicherzustellen. Daran werden aber die angesprochenen zusätzlichen Delegationsmöglichkeiten – so begrüßenswert sie auch sind – nicht viel ändern.
Zur Erinnerung: Allein der altersbedingte Nachbesetzungsbedarf im Bereich der hausärztlichen Versorgung bis 2024 beläuft sich nach Angaben der KV auf bis zu 57 % oder 1.554 Hausärzte. Berücksichtigt man Berechnungen, nach denen künftig zwei oder gar drei junge Ärzte erforderlich sein werden, um einen ausscheidenden Arzt zu ersetzen, liegt der altersbedingte Nachbesetzungsbedarf sogar deutlich höher.
Ich sage es ganz deutlich: Wir haben ernsthafte Zweifel, ob es gelingen wird, diesen Nachbesetzungsbedarf überhaupt annähernd zu befriedigen.
Einer geringen Anzahl an Hausärzten steht dann eine alternde Bevölkerung gegenüber, die einen erhöhten Bedarf an medizinischen Leistungen hat und gleichzeitig viel weniger mobil ist. Sie alle kennen diese großen Herausforderungen.
Wenige Themen haben uns in dieser Legislaturperiode im Landtag so konstant und intensiv beschäftigt wie die Si
cherstellung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung in unserem Land. Wenige Themen treiben die Bürger so um wie die Frage nach der Zukunft der hausärztlichen Praxis vor Ort. Das zeigen auch persönliche Gespräche, gerade mit älteren Bürgern und denjenigen aus den ländlichen Gebieten.
Viele Probleme in diesem Bereich waren absehbar. In den vergangenen Jahren ist hier schlichtweg zu wenig getan worden. Auch das muss gesagt werden, wenn wir heute über dieses Pilotprojekt sprechen. Hausärzte zu entlasten, ist richtig. Die Zukunft der hausärztlichen Versorgung selbst wird damit aber nicht gesichert, meine Damen und Herren.
Auch das Pilotprojekt „Telemedizinische Assistenz Rheinland-Pfalz“ wird, bei allem Potenzial, erst zeigen müssen, ob es die hohen Erwartungen erfüllt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. In der zweiten Runde mehr.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Thelen hat es bereits vorgelesen, das Gleiche wollte ich auch tun:
„Telemedizinische Assistenz (TMA) Rheinland-Pfalz – Wichtiger Schritt zur Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung“. Sie, Frau Bätzing-Lichtenthäler, haben gerade gesagt, nein, das wäre gar nicht so, es wäre nur eine Ergänzung.
Ich lese aber hier oben nichts von einer Ergänzung. Wenn das nämlich so wäre, hätte diese Ergänzung wenigstens im Titel stehen müssen; denn das hätte eine ganz andere Tonalität ergeben. Verstehen Sie?
Weiter, Frau Bätzing-Lichtenthäler: Selbstverständlich, Frau Bätzing-Lichtenthäler, sind die Hausärzte und selbstverständlich die Krankenkassen und selbstverständlich alle Akteurinnen und Akteure, wie sie so gerne genannt werden, dafür. Ja, warum denn auch nicht? Das Ding ist aus der Not heraus geboren. Die können nicht anders, weil es einfach keine Ärzte gibt. Das haben Sie zu verantworten. So einfach ist die Geschichte.
Sie wissen es seit 20 Jahren. Telemedizinische Assistenz kann den Hausarzt nicht ersetzen. Dies wird den Bürgern vorgegaukelt. Das ist verantwortungslos. Sie wissen seit
20 Jahren, dass wir auf ein massives ärztliches Mangelproblem hinauslaufen.
Kurz vor der Wahl fällt Ihnen nichts anderes ein, als die telemedizinische Assistenz anzupreisen, als ob sie die hausärztliche Zukunft sichern könnte.
Mit der derzeitigen Anzahl an Absolventen des Medizinstudiums – es waren 2019 ungefähr 340 – wird es nicht gelingen, die hausärztliche Versorgung in der Zukunft sicherzustellen. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört, dass wir die Zahl der Medizinstudienplätze angemessen erhöhen; denn sonst haben wir und vor allen Dingen die Bürger, die dringend darauf warten, keine Chance.
Wir müssen also alle Optionen ausschöpfen.
Ich komme zum Schluss.
Das schließt neben dem Medizincampus in Trier unter Umständen den Hochschulstandort Koblenz ein, um die Universitätsmedizin in Mainz zu entlasten.
Packen Sie es an, wenn Sie es ernst meinen!
Vielen Dank.
............ 7258, 7260........................... 7261, 7263 Abg. Thomas Roth, FDP:............ 7259 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........... 7261, 7262 Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:....... 7262, 7264
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/12773 –................ 7264
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Jens Ahnemüller, fraktionslos, Abg. Simone Huth-Haage, CDU, Abg. Hedi Thelen, CDU, Abg. Johannes Zehfuß, CDU, Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos.
107. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 28. August 2020
Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr
Sehr geehrtes Präsidium, geehrte Abgeordnetenkollegen!
Das rheinland-pfälzische Ärzteblatt hat noch einmal die Problematik aufgegriffen und titelte im Mai 2020: „Medizinstudierende kämpfen für eine bessere Lehre und fühlen sich dabei nicht ernst genommen“.
Meine Damen und Herren, das Medizinstudium ist eine praxisorientierte Ausbildung, in deren Zentrum der Patientenkontakt steht. Dieser Kontakt wird im Humanmedizinstudium maßgeblich über den Unterricht am Patientenbett gesichert.
Klinikdirektoren und Medizinstudenten haben in der jüngeren Vergangenheit bereits durch Brandbriefe an Frau Dreyer die massiven finanziellen und strukturellen Probleme infolge chronischer Unterfinanzierung in der Lehre durch die Landesregierung aufgezeigt. Auch der Landesärztekammerpräsident kommentiert, es dürfe nicht zugelassen werden, dass die Lehre an der Universitätsmedizin Mainz an ihr Limit kommt.
Die Medizinstudenten stellen infrage, dass in fünf Jahren noch eine approbationsgerechte Lehre stattfinden kann, befürchten eine akute Gefährdung der zukünftigen Krankenversorgung und prophezeien, wenn in Rheinland-Pfalz künftig nicht gut ausgebildet wird, werden viele das Land verlassen und nicht hier in die regionale Versorgung einsteigen. – Prima.
Sie beklagen, durch einen finanziell bedingten Mangel an personellen Ressourcen könne die Kapazität der Universitätsmedizin nicht ausgeschöpft werden. Ein Betreuungsverhältnis von 1 : 26 Studenten sei unzureichend. Sie kritisieren, zu zehnt in zwei Reihen um das Krankenbett herum zu stehen. Meine Damen und Herren, diese Zustände behindern den Lernerfolg und sind eine Zumutung für die Patienten.
Des Weiteren fehlten geeignete Räumlichkeiten für notwendige Nachbesprechungen, und zwar in Kleingruppen. Es fehle insgesamt an modernen Geräten und zeitgemäßer Ausstattung. Sie beanstanden die Unterbesetzung in den Studentensekretariaten, die zu den Problemen im Ablauf der Lehrveranstaltungen führen, und die nach wie vor unzureichende mediale und digitale Ausstattung. So gebe es für Studenten und Lehrpersonal kaum zugängliches WLAN, auch nicht auf der Station.
Meine Damen und Herren, wie sollen denn die zukünftigen Ärzte mit der vernetzten Medizin zurechtkommen, wenn sie während ihrer ärztlichen Ausbildung damit nicht ausreichend konfrontiert worden sind? Dabei hatte doch der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin bereits 2017 empfohlen, in der Lehre insgesamt noch stärker moderne Entwicklungen aufzugreifen, die Digitalisierung zu beschleunigen und mit mehr finanziellen Mitteln zu unterlegen.
Weiter rügen die Medizinstudenten die unzureichende Finanzierung der 3.440 Medizinstudienplätze. Hier fehlen
jährlich 20 Millionen Euro, weil die Kosten von der Landesregierung nur halbherzig finanziert werden. Diese Finanzierungslücke muss geschlossen werden, meine Damen und Herren.
Forschung und Lehre dürfen, so der Landesrechnungshof, nur wahrgenommen werden, wenn ihre Finanzierung sichergestellt ist. Der Jahresbericht des Landesrechnungshofs 2020 erläutert, dass die Betriebsmittel zur Finanzierung des Bereichs Forschung und Lehre aus den verschiedensten Haushalten zwar von 86 Millionen Euro im Jahr 2009 auf 95 Millionen Euro im Jahr 2018 gestiegen seien. Aber die Mittel, die nach Abzügen und Verrechnungen unter anderem für die Bereitstellung von Flächen der Universität übrig blieben, reichten schon in den Jahren 2014 bis 2018 zur Deckung konsumtiver Ausgaben nicht aus.
Seit Jahren postuliert der Landesrechnungshof gegenüber der Landesregierung die Notwendigkeit, den Landeszuführungsbetrag zu erhöhen. Der Grundbetrag für Forschung und Lehre ist, von zwischenzeitlichen Sonderförderungen abgesehen, seit 20 Jahren bei 60 Millionen Euro eingefroren, von 1996 bis 2016. Hier entsteht, ganz genau wie bei unseren Krankenhäusern, ein riesiger Investitionsstau. Die in den Doppelhaushalt eingestellten 10 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 reichen nicht.
Meine Damen und Herren, so kann es nicht weitergehen. Die Kritik ist nachvollziehbar und derartig erdrückend, dass die Landesregierung sie nicht einfach negieren kann. Das Gesundheitswesen bildet den größten Anteil am gesamten Umfang der Daseinsvorsorge und ist ganz sicher systemrelevant. Die Landesregierung steht in der Pflicht, die Gesundheitsfürsorge ihrer Bürger durch verantwortungsbewusste Steuerung von Quantität und Qualität in der Lehre zu gewährleisten. Nur so kann die qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patienten aufrechterhalten werden. Sie haben auch ein Recht darauf.
Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen, die Lehre auskömmlich und kostendeckend zu finanzieren. Setzen Sie um, was Sie vor viereinhalb Jahren im Koalitionsvertrag versprochen haben:
„Wir legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Qualifizierung des medizinischen Nachwuchses.“
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Roth, ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass ich Panik und Angst verbreiten würde.
Nein, ich hatte gestern auf die Äußerungen von Herrn Dr. Braun geantwortet, der einfach mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit annimmt, dass die Fälle von COVID-Patienten auf den Intensivstationen steigen.
Hören Sie mir jetzt zu!
Meine Frage ist und war gestern an Herrn Braun, woher er die Grundlagen für diese Behauptung nimmt.
Herr Roth, ich möchte noch einmal an Sie appellieren: Lesen Sie die Daten und Fakten über diese Entwicklung nach.
Es ist immer gut, wenn man sich über Daten- und Faktenlage einen Überblick verschafft.
Dann werden Sie mir alles andere, nur keine Angst- und Panikmache unterstellen können.
Vielen Dank.
Herr Kollege Schreiner, wo ist Ihr Alternativantrag? Der wäre jetzt nun wirklich angebracht gewesen. Vor allen Dingen hatten Sie enorm viel Zeit dafür.
Ich möchte zum WLAN sagen: Das ist ein kleiner Teil, ein ganz, ganz wichtiger Teil. Es gibt natürlich WLAN in den einzelnen Segmenten in der Universitätsmedizin. Natürlich gibt es das dort. Offensichtlich ist der Landesregierung aber nicht bewusst, wie praxisorientiert das Medizinstudium ist. Im Zuge des Kleingruppenunterrichts und des Bedside Teachings auf Station wird jedes Arztzimmer und jedes Patientenzimmer zum Studienraum. So viel zum WLAN.
Ich wundere mich jetzt. Das wäre Kleckerkram und sei irgendwie so wenig und „dünne Suppe“. Ein schöner Begriff. Die Differenz zum Medizinstudium, die derzeit gezahlt wird – 27.500 Euro, es fehlen etwa 6.000 Euro –, haben wir aber ausgerechnet: Es sind 20 Millionen Euro pro Jahr. Bei 20 Millionen Euro pro Jahr sagen Sie, das ist „dünne Suppe“, Herr Schreiner? Wir fordern, dass 20 Millionen Euro jedes Jahr finanziert werden. Das ist die Aufgabe der Landesregierung.
Da sagen Sie einfach „dünne Suppe“.
Also, da weiß ich nicht, was Sie noch fordern oder machen wollen. Sie hätten einen schönen Antrag stellen können. Sie haben es unterlassen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Professor Wolf, für Ihre Ausführungen. Es ging in unserem Antrag nicht um eine Investitionsförde
rung für die Klinik und welchen Bau dort und welchen hier. Es geht um die Finanzierung der Lehre. Darum geht es.
Natürlich habe ich mir auch die Entwicklung genau angeschaut und wie viele Gelder Sie dafür nachträglich mobilisiert haben, zum Beispiel diese 10 Millionen Euro.
Wenn aber doch seit 20 Jahren – dazu gibt es eine eindeutige grafische Darstellung vom Dekan der medizinischen Universität – der Grundbetrag zur Finanzierung von Forschung und Lehre von 60 Millionen Euro konstant gewesen ist, dann sind über diesen Zeitraum eine Preissteigerung, eine Finanzierung von Personal,
also Lohnsteigerungen, angefallen, die mittlerweile ein Defizit von jährlich 25 Millionen Euro ausmachen, so jedenfalls die Chefärzte der Universitätsklinik.
Diese 25 Millionen Euro, die sich angestaut haben, das jährliche Defizit, ich würde mir wünschen, dass Sie das erst einmal ausgleichen.
Das können Sie mit den 10 Millionen Euro nicht machen.
Wir haben gesagt, dass der Medizinstudienplatz einfach auch seine 20 Millionen Euro fordert. Die 10 Millionen Euro, die Sie zusätzlich geben, nützen also nichts, weil einfach die 25 Millionen Euro jährliches Defizit da sind.
Herr Professor Wolf, noch etwas möchte ich betonen, nämlich dass die Studenten eigentlich recht haben; denn die Approbationsordnung zeigt, dass beim Unterricht am Krankenbett jeweils nur eine kleine Gruppe von Studenten gleichzeitig und unmittelbar am Patienten unterwiesen werden darf. Die stehen zu zehnt in zwei Reihen.
Beim Unterricht in Form einer Patientendemonstration darf man höchstens eine Gruppe von sechs Personen haben, bei der Untersuchung eines Patienten durch Studierende – durch Studenten – eine Gruppe von höchstens drei. Also verstößt schon einmal die Realität gegen die Approbationsordnung. Ergo scheinen dann doch Gelder zu fehlen, um approbationsgerecht lehren zu können.
Ich appelliere einfach noch einmal an Sie alle, unserem Antrag zuzustimmen. Die Universitätsmedizin braucht die Gelder. 20 Millionen Euro zumindest für die Studienplätze, damit die vollends ausgeglichen werden, ist ein ganz entscheidender Schritt, von dem man wieder einzelne Produkte kaufen, konsumtiv für die Lehre erwerben kann. Ich möchte noch einmal ganz herzlich darum bitten, unseren Antrag zu unterstützen. Ich glaube, wir würden der Universitätsmedizin eine riesig große Freude bereiten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sagen Sie einmal Herr Braun, ich wusste gar nicht, dass Sie einen virologischen bzw. epidemiologischen Background haben. Zu behaupten, dass die Fälle in den Krankenhäusern wahrscheinlich wieder ansteigen werden – ich muss Ihnen ehrlich sagen –, das ist eine Unverschämtheit.
Vor allen Dingen tun Sie damit kund, dass Sie sich mit Zahlen und mit dem tatsächlichen Geschehen überhaupt nicht beschäftigen.
Ich will Ihnen einmal sagen, wie die Zahlen in den Krankenhäusern sind, weil Sie das offensichtlich nicht wissen. Derzeit liegen in bundesdeutschen Krankenhäusern auf den Intensivstationen – man muss es in Potenzen ausdrücken, weil es so wenig ist, ich hoffe, Sie können etwas damit anfangen –
3 x 10-4. Das bedeutet: 223 Fälle.
Jetzt bin ich dran. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet: 0,96 % der Getesteten sind SARS-CoV-2-positiv. Die Zahlen gehen kontinuierlich zurück. Das wollen Sie nicht wahrhaben, weil Sie Panik und Hysterie verbreiten wollen, aber die Bürger möchten irgendwann vielleicht auch einmal Hoffnung spüren, und es gibt diese Hoffnung. Wenn Sie sich nur einmal die Mühe machen, einmal genau und akribisch in alle Zahlen zu gehen, dann brauchen wir Ihre Panikmache und vor allen Dingen Ihr Unvermögen hier nicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Mit seinem Urteil vom 24. Juli 2018 in den Sachen 2 BvR 309/15 und 502/16 hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt, dass Fixierungen von Patienten eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellt, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht einen Regelungsauftrag aus Artikel 104 Abs. 2 Satz 4 Grundgesetz hergeleitet, der den Gesetzgeber verpflichtet, den Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten, um den Besonderheiten der unterschiedlichen Anwendungszusammenhänge gerecht zu werden.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass es zur Gewährleistung des Schutzes der Betroffenen eines täglichen rechtlichen Bereitschaftsdienstes bedarf, der den Zeitraum von 6 bis 21 Uhr umfasst.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diesem Regelungsauftrag nunmehr nachgekommen. Insoweit handelt es sich an dieser Stelle schlichtweg um die Umsetzung verfassungsrechtlicher Notwendigkeiten. Das muss jetzt nicht weiter kommentiert werden.
Der Gesetzentwurf führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Umsetzung dieser verfassungsrechtlich notwendigen vorgesehenen gesetzlichen Regelungen „zusätzliche Personal- und Sachkosten bei der Justiz in noch nicht sicher quantifizierbarem Umfang“ verursachen wird. Das ist zu unspezifisch. Deshalb möchte ich bereits an dieser Stelle auf unser Anliegen hinweisen, in den kommenden Ausschusssitzungen detaillierter darauf einzugehen, wie die entsprechenden verfassungsrechtlich notwendigen Regelungen praktisch umgesetzt werden sollen. Gesetzliche Regelungen sind immer nur so gut wie ihre praktische Umsetzung.
Mit seinem Urteil vom 18. Januar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht zudem Maßstäbe für die Beleihung privatrechtlicher bzw. freigemeinnütziger Träger von Einrichtungen zur Durchführung des Maßregelvollzugs formuliert, um Unterbringungen in den entsprechenden Einrichtungen durchführen zu können. Auch diesen verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgekommen.
Der Gesetzentwurf erschöpft sich allerdings nicht in der Umsetzung der genannten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sondern rückt psychisch erkrankte Menschen und deren Belange in den Vordergrund. Als Ärztin und gesundheitspolitische Sprecherin meiner Fraktion möchte ich das ausdrücklich begrüßen.
Psychisch erkrankte Menschen benötigen in erster Linie psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt insoweit die richtigen Schwerpunkte auch vor dem Hintergrund, dass die zwangsweise
Unterbringung von psychisch erkrankten Personen zur Gefahrenabwehr im Falle ihrer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung absolut gesehen nur eine geringe Anzahl an psychisch erkrankten Menschen betrifft.
Begrüßen möchte ich ebenfalls, dass eine Vielzahl von Anregungen aus der Praxis im Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden haben. Im Ergebnis sehen wir derzeit wenig Anlass zu Kritik.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach § 8 Abs. 2 Heilberufsgesetz beträgt die Amtszeit der betroffenen Kammerorgane fünf Jahre. Entsprechend der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs fällt das Ende der Amtszeit einiger Kammerorgane in
ich zitiere – „eine Zeitspanne, in der die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl neuer Kammerorgane aufgrund der pandemischen Lage nicht sichergestellt werden kann“.
Um welche Kammerorgane es sich konkret handeln soll und wann deren Amtszeiten denn nun enden werden, erschließt sich jedoch nicht. Inwieweit eine Wahl neuer Kammerorgane tatsächlich nicht sichergestellt werden kann, lässt sich anhand der Begründung des Gesetzentwurfs ebenfalls nicht nachvollziehen. Hier erfolgt lediglich pauschal der Verweis auf eine pandemische Lage. Wieso etwa die Durchführung einer Briefwahl nicht möglich sein soll, bleibt offen.
Aufgrund der gesetzlichen Hygienebestimmungen dürfte eine Wahl derzeit zumindest mit erheblichen Erschwernissen verbunden sein. Insoweit könnte der vorliegende Entwurf auf den ersten Blick pragmatisch sein, um die Handlungsfähigkeit der Kammern zu erhalten. Erstaunlich sind aber die vorliegenden Zeiträume. Betroffen sein sollen Amtszeiten, die bis einschließlich 30. April 2021 ablaufen. Wir haben heute den 26. August 2020. Wir reden also über acht Monate.
Zudem sollen sich die Amtszeiten der jeweiligen Kammerorgane aufgrund der vorgesehenen Regelungen dann bis zum 31. Dezember 2021 verlängern – weitere acht Monate. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch jetzt im September wären rechnerisch Verlängerungen der Amtszeiten um gut eineinviertel Jahre möglich, und das bei einer Amtszeit von grundsätzlich fünf Jahren. Mit dem pauschalen Verweis auf eine pandemische Lage lässt sich das jedenfalls aus unserer Sicht nicht rechtfertigen.
Es mag sein, dass man eine nähere Begründung bei einem Gesetzentwurf, über den sich die übrigen Fraktionen im Vorfeld der Plenarsitzung verständigt haben, nicht für notwendig erachtet. Allerdings sorgen die erheblichen Verlängerungen der Amtszeiten und die dürftige Begründung nicht nur bei meiner Fraktion, sondern auch bei Mitgliedern der betroffenen Kammer für Irritationen. Eine Onlinepetition gegen dieses Gesetzesvorhaben wurde in weniger als 24 Stunden bereits viermal unterzeichnet. Ganz offensichtlich hält sich die Begeisterung für eine derartige Hinterzimmerpolitik bei zahlreichen betroffenen Kammermitgliedern in Grenzen.
Meine Damen und Herren, die Begrenzung von Amtszeiten und die regelmäßige Durchführung von Wahlen haben gute Gründe. Ich glaube, darüber müssen wir nicht diskutieren. Sicher kann man aus pragmatischen Gründen im Einzelfall Ausnahmeregelungen treffen, aber nicht in diesem Umfang mit einer derartig pauschalen Begründung. Um es ganz offen und ehrlich zu sagen: Dieser Gesetzentwurf ist gegenüber den betroffenen Kammermitgliedern eine Unverschämtheit und offenbart ein erschreckendes Maß an Geringschätzung diesen gegenüber.
Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank.
Verehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme es direkt vorweg: Vonseiten meiner Fraktion bestehen hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfs keine Einwände.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs betrifft den Anspruch bestimmter ausländischer Staatsangehöriger, eine berufliche Tätigkeit im Sinne des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vorübergehend bzw. gelegentlich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszuüben. Dabei geht es nach der Landesverordnung etwa um Fach-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Intensivpflege, pädiatrische Intensivpflege, operative Funktionsbereiche und Krankenhaushygiene.
Nach der Rechtsauffassung der Europäischen Kommission ist die bisherige, in § 5 a Abs. 1 Satz 2 Buchst. b geregelte Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch dahin gehend, dass eine entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt worden sein muss, zu restriktiv. Vor dem Hintergrund der Zielrichtung der hier maßgeblichen Richtlinie 2013/55/EU ist diese Rechtsauffassung nachvollziehbar.
Die vorgesehene Regelung, künftig an dieser Stelle nicht mehr ausschließlich auf eine entsprechende Tätigkeit im Niederlassungsstaat abzustellen, sondern vielmehr darauf, dass diese Tätigkeit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten rechtmäßig ausgeübt wurde, ist vor diesem Hintergrund folgerichtig und sachgerecht.
Insofern bestehen jedenfalls hinsichtlich der vorgesehenen Änderungen von unserer Seite keine Bedenken. In Artikel 2 wird die notwendige Regelung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitsfachberufe in der entsprechenden Landesverordnung vorgenommen und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständige Behörde nach dem Notfallsanitätergesetz bzw. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter benannt. Auch diesbezüglich bestehen von unserer Seite keine Bedenken.
Schließlich wird in Artikel 3 eine Rechtsgrundlage für landesrechtliche Regelungen in den Gesundheitsfachberufen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für den Fall ge
schaffen, dass Berufsbezeichnungen ohne Erlaubnis geführt werden. Hier bestehen ebenso wenig Bedenken von unserer Seite.
Im Ergebnis können wir daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
........ 6677, 6682 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:...... 6678 Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU:.... 6679
Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Verstehen Sie mich nicht falsch, die Erhöhung von Ausbildungsplätzen ist immer gut, solange die Nachfrage das erfordert. Bis zum Schuljahr 2021/2022 wollen Sie die Plätze um 586 aufstocken, obwohl im Schuljahr 2018/2019 858 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden konnten. Würde man nicht denken, zuerst muss man einmal die besetzen, bevor man neue installiert?
Danke schön.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Förderung der Investitionskosten der Krankenhäuser fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes. Zweck der Förderung ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser. Die Förderung ist von grundlegender Bedeutung. Hiermit soll nämlich das Land seinen Daseinsfürsorgepflichten nachkommen, damit es eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung unserer Patienten mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern gewährleisten kann.
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wird in unseren Plenardebatten die Höhe der Krankenhausinvestitionsförderung kontrovers diskutiert. Grundlage für die kontroversen Debatten ist die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus berechnete Investitionsförderung für die Kliniken, die jährlich bei 320 Millionen Euro läge, der aber eine reale Förderhöhe von ca. 125 Millionen Euro jährlich gegenübersteht.
Eine Übersicht der letzten Haushaltsaufstellung der Einzelund Pauschalförderungen, bereinigt um die Mittel des Strukturfonds zum Einzelplan 06 Kapitel 03 „Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetzes“, bestätigt, dass die Höhe der Investitionskostenförderung innerhalb der vergangenen 18 Jahre zwischen rund 117 Millionen und 126 Millionen Euro lag.
Dementsprechend rügt die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz eine vollkommen unzureichende Investitionskostenförderung, die über die Jahre zu einem kumulativen Investitionsstau von beinahe 600 Millionen Euro geführt habe. Sowohl Baupreissteigerungen der letzten 20 Jahre als auch Inflationsraten seien unberücksichtigt geblieben.
In einem Anhörverfahren am 7. November 2017 betonten die Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft, dass die Krankenhäuser mindestens das Doppelte des bisherigen Volumens benötigten, um die notwendigen Investitionen finanzieren zu können.
Das IGES Institut kommt zu einem ähnlichem Ergebnis und betont in seinem vorbereitenden Gutachten zur Erstellung des Landeskrankenhausplans, dass über viele Jahre hinweg die Mittel für die Investitionskostenförderung vermindert worden seien. Diese seien seit dem Jahr 2003 nominal im Wesentlichen gleich geblieben. Auch die Krankenkassen rügen eine zu geringe Investionskostenförde
rung, die natürlich dazu führt, Versichertengelder für Investitionsmaßnahmen zweckentfremden zu müssen.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, geht in ihrer Argumentation von einer ausreichenden Investitionskostenförderung aus, verweist auf einen ihrerseits nicht festgestellten Investitionsstau und darauf, dass in der bisherigen Amtszeit der Ministerin kein bewilligungsreifer Förderantrag aufgrund fehlender Mittel abgelehnt worden sei, und schließlich müsse die Landesregierung davon ausgehen, dass kein förderfähiger Investitionsbedarf bestünde, soweit kein entsprechender Antrag gestellt worden sei.
Im Übrigen berief sich die zuständige Ministerin im Rahmen der 52. Plenarsitzung am 22. Februar 2018 darauf, dass bisherige Studien zu den erforderlichen Investitionskosten für sie nicht repräsentativ seien. Seit Beginn der letzten Legislaturperiode stehen sich diese Positionen diametral gegenüber. Es konnte daher hinsichtlich dieser ganz maßgeblichen Frage der erforderlichen Höhe der Investitionsförderung, die für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige stationäre medizinische Versorgung ausschlaggebend ist, keinerlei Fortschritte erzielt werden, währenddessen sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Krankenhäuser massiv verschärft und beinahe jede zweite Klinik rote Zahlen schreibt.
Dieser Stillstand ist nicht länger hinnehmbar. Um die Frage von vorhin zu beantworten, ob die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Investitionsfördermittel ausreichend sind oder nicht, ist es sachdienlich, sowohl die erforderliche Höhe der Investitionskostenförderung als auch das Ausmaß eines bestehenden Investitionsstaus feststellen zu lassen.
Dies soll im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens geschehen, um die daraus notwendigen Schlüsse ziehen und erforderliche Maßnahmen entwickeln zu können.
Liebe CDU, Sie sind sich jetzt nicht zu schade dafür, uns hier als Alternativantrag ein Plagiat Ihres eigenen Antrags vom 16. Juni 2017 – Drucksache 17/3292 – vorzusetzen. Nur um nicht mit der AfD-Fraktion stimmen zu müssen, ist Ihnen jedes Mittel recht. Das ist keine konstruktive Politik zum Wohle der Bürger.
Bis heute hat doch Ihr damaliges Anliegen, Krankenhäuser und Krankenkassen sollten einvernehmlich die Summe des Investitionsstaus beziffern, nicht funktioniert.
Wieso soll es denn heute und künftig funktionieren? Was ist, wenn man sich nicht einigen kann?
Genau deshalb brauchen wir ein unabhängiges Gutachten, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Wer also die Investitionskostenfördermittel und die Strukturmittel in einen Topf wirft und das hier als Investitionskostenförderung verkauft, ist
unseriös, und ich muss davon ausgehen, dass auch der Rest, den Sie erzählen, irgendwo nicht stimmt.
Das ist das Erste.
Ja, das muss man ableiten.
Das Zweite ist, dass wir jetzt wegkommen müssen von der Debatte „Nein, doch“, „Nein, doch“, „Ja, wir geben genug“, „Nein, Sie geben nicht genug“. Es vergeht zu viel Zeit, es vergehen zu viele Jahre.
Sie haben am 22. Februar 2018 erklärt, dass die bisherigen Studien zum Investitionskostenbedarf nicht repräsentativ seien und bestritten, dass es überhaupt möglich sei, diesen überhaupt quantitativ zu erfassen mit Umfragen und mit Gutachten. Sie würden sich lieber auf den Dialog mit den Krankenhäusern verlassen.
Das ist aber jetzt auch schon zwei Jahre her, und ich frage Sie ganz ehrlich: Was ist das Ergebnis des Dialogs bis heute? Können Sie mir hier und heute sagen, auf welchen jährlichen Investitionskostenbetrag Sie sich mit den Krankenhäusern verständigt haben? Wenn Sie mir hier und heute beziffern können, wie der gemeinsame Investitionsbedarf aussieht, dann ziehen wir jetzt unseren Antrag zurück. Das machen wir gerne.
Aber wenn Sie uns nicht die Höhe beziffern können und wir von einem Stillstand über zwei Jahre ausgehen müssen, dann würde ich Sie doch bitten, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir endlich zu einem belastbaren Ergebnis kommen, das für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz jeweils ermittelt wird, wie sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation darstellt, und dann haben Sie, Frau Bätzing-Lichtenthäler, auch Ihr repräsentatives Ergebnis.
Danke schön.
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kollegen Abgeordnete! Die in den Schlagzeilen der vergangenen Wochen durch Klinikdirektoren, Fachbereichsrat und Studenten beschriebenen Zustände der Universität Mainz sind in ihrer Fülle und Bandbreite erschreckend. Was ist in unserem Land los? Brandbriefe aus der Uniklinik, teilweise katastrophale Zustände an unseren Schulen, Gewalt in Kliniken und bei Notarzteinsätzen. Wo wurden die Weichen falsch gestellt?
Meine Damen und Herren, die Probleme der Unimedizin existieren ja nicht erst seit gestern. In bekannt gewordenen Brandbriefen direkt an Sie, Frau Dreyer, kritisieren die Beschwerdeführer eine jahrzehntelange Vernachlässigung der Bereiche in Forschung und Lehre scharf und sprechen von einer besorgniserregenden Entwicklung. An drastischen Beispielen dargestellt mangelt es an Grundsätzlichem und Selbstverständlichem, was für ungestörte, reibungslose Forschungsarbeiten und Lehrtätigkeiten und damit für eine qualitativ hochwertige Medizinerausbildung vonnöten ist.
Daher will die Unimedizin die Unterfinanzierung durch die Landesregierung nicht mehr länger hinnehmen. Es fehlten alleine 6.000 Euro pro Studienplatz. Bei 3.441 Studenten fehlen damit die bezifferten 20 Millionen Euro. Mit der Drohung des Fachbereichsrats, die Ärzteausbildung herunterfahren zu müssen, ist eine neue Stufe der Eskalation erreicht, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus sei auch das Projekt „Medizincampus Trier“ nicht ausreichend finanziert. Im Herbst soll der Betrieb gestartet werden, und damit sollen zunächst 30 Studenten einen Teil des klinischen Studienabschnitts hier absolvieren können. Sollte die Landesregierung, Frau Dreyer, eine ausreichende Finanzierung auch dieses Projekts und einen deutlichen Aufwuchs in den nächsten Jahren danach nicht garantieren können – das muss man sich einmal vorstellen –, plädiert der Fachbereichsrat für eine Verschiebung bzw. Einstellung des Projekts. So bestätigte bereits der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Matheis, dass er die von der Landesregierung zugesagte Höhe als grenzwertig bewertet.
Meine Damen und Herren, der wissenschaftliche Vorstand trägt doch auch Verantwortung für die Güte des Medizinstudiums. Um jedoch einen hohen Anspruch erfüllen zu können, muss die Höhe der Landeszuweisungen dem Bedarf im Bereich Forschung und Lehre entsprechen, und hier muss die Deckungslücke schnellstens geschlossen werden, meine Damen und Herren, und natürlich auch Personal gefunden werden,
wenn wir es ernst meinen mit einer qualitativ hochwertigen ärztlichen Versorgung, von der doch die Landesregierung unentwegt spricht, diese gewährleisten zu wollen.
Im Universitätsmedizingesetz heißt es: Aufgabe und Ziel sei die „Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Lehre“. Dies ließen die Klinikdirektoren Frau Dreyer noch einmal direkt wissen, um gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie die Ziele aber auf Basis der aktuellen Finanzierungsrealität nicht mehr erreichen können.
Tatsächlich wurde der Grundbetrag für den Bereich Forschung und Lehre von der Landesregierung etwa 20 Jahre eingefroren, und zwar bei 60 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde der Betrag um 10 Millionen Euro erhöht.
Meine Damen und Herren, warum soll es hier anders sein als bei der Krankenhausinvestitionsförderung? Die Förderhöhe ist ebenfalls seit Jahrzehnten eingefroren, die Förderhöhe völlig unzureichend mit den daraus resultierenden und bekannten verheerenden Folgen. Meine Damen und Herren, es verwundert nicht, wenn der wissenschaftliche Vorstand bedauert, klinische Forscher überlegten, der Unimedizin den Rücken zu kehren. Wenn der Unimedizin alleine im Bereich Forschung und Lehre 20 bis 30 Millionen Euro fehlen, etwa die Hälfte des Gesamtdefizits, Frau Dreyer, dann überraschen solche Gedankenspiele nicht.
Schließlich wird resümiert, die großen Sorgen der Direktoren hätten durch ein Krisentreffen am 11. Januar mit Ihnen, Herr Professor Wolf, dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, leider nicht geschmälert werden können. Dabei ging es den Vertretern im Fachbereichsrat um nicht weniger als die Finanzierung des Medizinstudiums in Rheinland-Pfalz. In den kommenden Jahren werden in Rheinland-Pfalz mehr Ärzte gebraucht als sie aktuell ausgebildet werden. Diese Tatsache, meine Damen und Herren, kostet Geld und ist nicht zum Nulltarif
zu haben.
Die Landesregierung darf die Ausbildung des Ärztenachwuchses nicht gefährden, und mehr dazu in der zweiten Runde, Frau Dreyer.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Ich muss leider feststellen, dass vonseiten der Ampel die Sorgen und Nöte der Beschwerdeführer überhaupt nicht ernst genommen werden.
Sie haben überhaupt keine Zeit, um irgendwelche Märchen zu erfinden. Das haben die gar nicht nötig. Wenn diese Leute mit einer Stimme sprechen, dann ist irgendwas im Argen.