Die Landesregierung und die Sozialversicherungsträger sind sich darüber einig, dass dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz deshalb eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung nach § 20f des SGB V Präventionsgesetz zukommen soll.
Zu Frage 4: Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung erlangen insbesondere in ländlichen Räumen und sozialen Brennpunkten regionale bzw. lokale Konzepte einen immer höheren Stellenwert. Dort ist demografisch und sozial-ökonomisch bedingt ein hoher Versorgungsbedarf für die Bevölkerung einerseits und häufig ein Fachkräfteund Angebotsmangel andererseits zu verzeichnen. Die vorhandenen Ressourcen müssen deshalb gut vernetzt und zielgenau eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wächst auch die kommunale Verantwortung, das Versorgungsgeschehen zu analysieren sowie Konzepte für die sektorenübergreifende wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu entwickeln und umzusetzen.
Viele Kommunen haben deshalb in den letzten Jahren kommunale Gesundheitskonferenzen oder ähnliche Aktivitäten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat dabei regelmäßig eine Steuerungsfunktion wahrgenommen. Mit der Kompetenz der regionalen Gesundheitsberichterstattung und den ohnehin vielfältigen Koordinierungsfunktionen ist der Öffentliche Gesundheitsdienst dafür prädestiniert, eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer gemeindenahen Grundversorgung zu übernehmen.
Steuerungsaufgaben werden bisher allerdings häufiger von größeren Gesundheitsämtern wahrgenommen, da diese über die erforderlichen personellen Voraussetzungen verfügen.
Die Landesregierung fordert auch die kommunalen Entscheidungsträger auf, diese Entwicklung zukünftig zu un
terstützen, um die wachsende Aufgabe bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärker in den Blick zu nehmen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Erkenntnisse liegen Ihnen über die Probleme der Nachbesetzung ausscheidender Ärzte aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst vor? Welche Erkenntnisse haben Sie über die Vakanzdauern?
In der Tat stehen wir im Öffentlichen Gesundheitsdienst, was die personelle Wiederbesetzung oder die Einstellung von Ärztinnen und Ärzten angeht, wirklich vor großen Herausforderungen, wie übrigens in allen anderen Bundesländern auch. Das ist der Grund, warum wir das Thema als Hauptthema auf der Gesundheitsministerkonferenz in Rostock vom Vorsitzland Mecklenburg-Vorpommern gesetzt hatten, um dies auch gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern zu diskutieren.
Wir haben aufgrund dieser Erkenntnisse und der Diskussion die Schlüssel herausgearbeitet, woran es liegt, dass wir vor allen Dingen auf Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung setzen müssen, was das Thema der Nachbesetzungen und des Interesses von Medizinstudenten am Öffentlichen Gesundheitsdienst angeht. Aus-, Fort- und Weiterbildung sind das A und O. Das ist der Grund, warum wir uns dazu entschlossen haben, 2017 der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beizutreten. Darüber hinaus haben wir in Rheinland-Pfalz schon eine Vorreiterrolle übernommen, beispielsweise wenn ich an die Famulaturen erinnere, die wir ab 2014 im Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder ermöglicht haben, oder auch in unserer aktiven Eigenschaft in der offenen länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Öffentlichen Gesundheitsdienst. So haben wir wirklich an vielen Stellen an den Stellschrauben gedreht. Aber für mich ist das Hauptaugenmerk auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu richten.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler, inwiefern trägt der Beitritt zur Akademie der Öffentlichen
Dieser Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ist deswegen so wichtig, weil der Öffentliche Gesundheitsdienst damit Struktur bildet und qualitativ verändert wird. Ich sagte bereits, es ist ganz wichtig, hier auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu setzen. Aufgrund dieses länderübergreifenden Wirkungskreises dieser Akademie setzt sie allgemeingültige Standards in diesen Bereichen, insbesondere im Reform- und Modernisierungsprozess. Qualitätssicherung im Aus-, Fortund Weiterbildungsbereich kann durchgesetzt werden, weil sich diese Akademie auf gemeinsame Ziele verständigt und gemeinsame länderübergreifende Standards setzt.
Durch den Beitritt sichern wir uns als Land Rheinland-Pfalz auch eine Möglichkeit der Einflussnahme auf diese Entwicklung.
Frau Ministerin, ich habe die Frage, nachdem Sie über das Medizinstudium gesprochen haben: Wie hoch ist denn der Anteil der Pflichtanteile, die sich auf den Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens im Medizinstudium beziehen?
Die Pflichtanteile: Wir haben hier in der Approbationsordnung die Möglichkeit verankert, auch im Bereich der Famulatur. Wir erwarten eine viel stärkere verpflichtende Verankerung des Öffentlichen Gesundheitswesens im Medizinstudium, um nicht nur das Wissen und die Kenntnis
bei den Medizinstudenten im Bereich des ÖGD zu verbreitern, sondern auch um für die Attraktivität einer Beschäftigung im ÖGD zu werben und sie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu interessieren; denn gerade bei den Nachwuchskräften haben wir in der Tat – wie ich schon bei der Beantwortung von Frau Abgeordneter Thelen gesagt habe – einen großen Bedarf.
Frau Bätzing-Lichtenthäler, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst bei der Planung regionaler Versorgungskonzepte eine Rolle spielen soll, so muss doch eine adäquate Versorgungsforschung vorher stattgefunden haben. In Bayern gibt es die Landesarbeitsgemeinschaft zur Gesundheitsversorgungsforschung, und das ist die Grundlage, um Versorgungskonzepte erstellen zu können. Gibt es hier etwas Adäquates? Was ist der Boden für die Erarbeitung der Versorgungskonzepte?
Wir haben in Rheinland-Pfalz – da sind wir sehr stolz drauf – sehr gut funktionierende regionale Gesundheitskonferenzen, weil in der Tat, das sagen Sie völlig richtig, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht nur die Rolle der Prävention und der Gesundheitsförderung zukommt, sondern immer stärker auch die Gesundheitsversorgung.
Wer, wenn nicht die Gesundheitsämter, der Öffentliche Gesundheitsdienst vor Ort, könnte Bedarfe eruieren, Vernetzungen herstellen, um damit die Versorgung für die Örtlichkeit, für die individuellen Bedarfe vor Ort sicherzustellen. Mit diesen regionalen Gesundheitskonferenzen funktioniert das hervorragend, und darüber hinaus lassen wir natürlich auch regionale Aspekte immer wieder in unsere Diskussionen beispielsweise im gemeinsamen Landesgremium nach § 90a einfließen, um immer die Verbindung zu der regionalen Versorgung vor Ort zu haben und die Bedarfe dort zu eruieren.
Frau Ministerin, Sie haben schon einiges zur Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gesagt. Mein Eindruck ist immer, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst in den Köpfen nicht so stark präsent ist. Aber können Sie die grundsätzliche Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes noch einmal näher erläutern?
Ich mache es sehr gerne, weil in der Tat die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sehr, sehr notwendig ist. Ich bezeichne ihn als wichtigsten Arm für bevölkerungsmedizinische Maßnahmen. Ich würde gerade dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine unverzichtbare Rolle zuschreiben, beispielsweise was die großen Herausforderungen in Krisensituationen angeht. Wir erinnern uns alle noch an die großen Seuchenlagen, beispielsweise die Influenzapandemie oder auch kürzlich der Lassa-Fall in Alzey.
Aber der Öffentliche Gesundheitsdienst spielt auch eine Rolle, und das ist vielleicht nicht jedem so präsent, bei der Verbesserung der Krankenhaushygiene. Da erinnere ich an unsere umfangreichen und sehr flächendeckenden MRE-Netzwerke in Rheinland-Pfalz, die mit dem ÖGD entwickelt wurden.
Ein anderer Punkt, der uns, glaube ich, allen miteinander sehr am Herzen liegt, ist das Impfwesen und der Schutz der Kindergesundheit, wobei gerade die Gesundheitsämter eine hervorragende und herausgehobene Rolle spielen und es aufgrund ihrer Tätigkeit zu einer fast 100prozentigen Teilnahmequote bei den Kindervorsorgeuntersuchungen gekommen ist.
Darüber hinaus – wir haben die Situation im letzten Jahr intensiv erlebt – spielt der Öffentliche Gesundheitsdienst auch eine ganz große Rolle bei den Erstuntersuchungen von Asylbegehrenden.
Jetzt ganz aktuell, ich erwähnte es in den Ausführungen zu der schriftlich gestellten Frage, wird dem Öffentlichen Gesundheitsdienst gerade auch im Bereich der Prävention und der Umsetzung des Präventionsgesetzes eine herausgehobene Rolle zukommen. Von daher ist der Öffentliche Gesundheitsdienst wirklich unverzichtbar.
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, auch ich frage noch einmal ganz konkret nach § 20 SGB V Präventionsstrategie mit dem Ausblick nach der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz.
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Anklam-Trapp für diese Frage, weil es in der Tat beim Präventionsgesetz jetzt auf die Umsetzung ankommen wird. Wer, wenn nicht der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner zentralen Steuerungsfunktion gerade in der Region, könnte besser dafür geeignet sein? Es geht bei dem Präventionsgesetz um die
lebensweltbezogenen Settings. Es geht um die Kita, um die Schule, um die Arbeitswelt, um die Situation vor Ort. Da hat der Öffentliche Gesundheitsdienst den hervorragenden Einblick.
Ihm wird dort in dem Handlungsfeld gerade der kommunalen Steuerung eine zentrale Rolle zukommen. Darüber sind wir sehr froh. Wir erhoffen uns davon auch eine hervorragende Umsetzung des Präventionsgesetzes in RheinlandPfalz.
Frau Ministerin, gibt es vonseiten der Landesregierung Überlegungen, wie das in der Vergangenheit bereits geschehen ist, gegebenenfalls dieses Instrument stärker einzusetzen, indem man Studienplätze für Bewerber vergibt, die sich verpflichten, nach dem Studium eine gewisse Zeit im öffentlichen Gesundheitswesen zu arbeiten? Das hat in der Vergangenheit eigentlich immer sehr gut gefruchtet.